„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD
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(Art. 37)<br />
Art. 28 Schulpflicht<br />
Art. 29 Bürgerpflicht<br />
ligatorisch; er ist an öffentlichen Schulen unentgeltlich.<br />
Art. 27 Allgem<strong>eine</strong> Pflichten<br />
4. Kapitel: Grundpflichten<br />
<strong>Bundesverfassung</strong><br />
Art. 30 Dienst- und Wehrpflicht<br />
Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht.<br />
gen verpflichtet werden. Die Männer sind wehrpflichtig.<br />
Jedermann hat die Pflichten zu erfüllen, die ihm durch die Rechtsordnung auf<br />
erlegt werden.<br />
Jede natürliche und juristische Person beteiligt sich solidarisch und entspre<br />
Art. 31 Steuerpflicht<br />
2 Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.<br />
chend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Lasten des Staates.<br />
Der Schulbesuch ist für jedermann innerhalb der gesetzlichen Altersgrenzen ob<br />
b. auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit hinwirken;<br />
und Weiterbildung gewährleisten;<br />
In Ausübung s<strong>eine</strong>r Zuständigkeiten soll der Staat vor allem<br />
(Art, 3S)<br />
Art. 33 Bildungspolitische Ziele<br />
Menschenrchtsschutz eintreten;<br />
b. für die Achtung der Menschenrechte und <strong>eine</strong>n wirksamen internationalen<br />
In Ausübung s<strong>eine</strong>r Zuständigkeiten soll der Staat vor allem<br />
Art. 32 Aussenpolitische Ziele<br />
5. Kapitel: Staatsziele<br />
Die Schweizer können im Rahmen der Gesamtverteidigung zu Dienstleistun<br />
a. <strong>eine</strong> friedliche und gerechte internationale Ordnung anstreben;<br />
d. s<strong>eine</strong> Tradition humanitären Wirkens hochhalten und s<strong>eine</strong>r Verbunden<br />
a. jedermann <strong>eine</strong> s<strong>eine</strong>n Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung<br />
c. auf die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten hinwirken;<br />
heit mit benachteiligten Ländern tatkräftig Ausdruck verleihen.