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„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD

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(Art. 37)<br />

Art. 28 Schulpflicht<br />

Art. 29 Bürgerpflicht<br />

ligatorisch; er ist an öffentlichen Schulen unentgeltlich.<br />

Art. 27 Allgem<strong>eine</strong> Pflichten<br />

4. Kapitel: Grundpflichten<br />

<strong>Bundesverfassung</strong><br />

Art. 30 Dienst- und Wehrpflicht<br />

Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht.<br />

gen verpflichtet werden. Die Männer sind wehrpflichtig.<br />

Jedermann hat die Pflichten zu erfüllen, die ihm durch die Rechtsordnung auf<br />

erlegt werden.<br />

Jede natürliche und juristische Person beteiligt sich solidarisch und entspre<br />

Art. 31 Steuerpflicht<br />

2 Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.<br />

chend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Lasten des Staates.<br />

Der Schulbesuch ist für jedermann innerhalb der gesetzlichen Altersgrenzen ob<br />

b. auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit hinwirken;<br />

und Weiterbildung gewährleisten;<br />

In Ausübung s<strong>eine</strong>r Zuständigkeiten soll der Staat vor allem<br />

(Art, 3S)<br />

Art. 33 Bildungspolitische Ziele<br />

Menschenrchtsschutz eintreten;<br />

b. für die Achtung der Menschenrechte und <strong>eine</strong>n wirksamen internationalen<br />

In Ausübung s<strong>eine</strong>r Zuständigkeiten soll der Staat vor allem<br />

Art. 32 Aussenpolitische Ziele<br />

5. Kapitel: Staatsziele<br />

Die Schweizer können im Rahmen der Gesamtverteidigung zu Dienstleistun<br />

a. <strong>eine</strong> friedliche und gerechte internationale Ordnung anstreben;<br />

d. s<strong>eine</strong> Tradition humanitären Wirkens hochhalten und s<strong>eine</strong>r Verbunden<br />

a. jedermann <strong>eine</strong> s<strong>eine</strong>n Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung<br />

c. auf die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten hinwirken;<br />

heit mit benachteiligten Ländern tatkräftig Ausdruck verleihen.

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