„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD
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(Art. 15)<br />
sind frei.<br />
(Art. 14)<br />
Art. 14 Wissenschafts- und Kunstfreiheit<br />
Die wissenschaftliche Lehre und Forschung sowie die künstlerische Betätigung<br />
Art. 15 Niederlassungs- und Auswanderungsfreiheit<br />
Art. 19 Berufs- und Wirtschaftsfreiheit<br />
leistet.<br />
platzes und die Freiheit der privaten wirtschaftlichen Betätigung sind gewähr<br />
Die Freiheit der Wahl und Ausübung des Berufes sowie der Wahl des Arbeits<br />
(Art. 9)<br />
(Art. 18 Berufswahlfreheit vgl. Art. 19)<br />
Art. 18 Eigentumsgarantie<br />
gleich- oder nahekommen, ist Entschädigung zu leisten.<br />
Für Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die <strong>eine</strong>r Enteignung<br />
Eigentumsbeschränkungen vorsehen.<br />
2 Das Gesetz umschreibt den Inhalt des Eigentums. Es kann Enteignungen und<br />
Das Eigentum ist gewährleistet.<br />
(Art. 7)<br />
Ausländer werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingebürgert.<br />
halten, können ihren Aufenthaltsort im ganzen Land frei wählen.<br />
Flüchtlingen wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen Asyl gewährt.<br />
(Art. 16)<br />
Art. 17 Asylrecht, Freizügigkeit und Einbürgerung der Ausländer<br />
geliefert werden, in dem sie in ihren Menschenrechten schwer verletzt würden.<br />
Ausländer dürfen nicht in ein Land ausgewiesen, zurückgeschoben oder aus<br />
2 Sie dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeliefert werden.<br />
2 Ausländer, die sich seit mehr als <strong>eine</strong>m Jahr rechtmässig in der Schweiz auf<br />
Die Schweizer dürfen nicht ausgewiesen werden.<br />
(Art. 15)<br />
Art. 16 Ausweisung und Auslieferung<br />
2 Sie können auswandern und jederzeit in die Schweiz zurückkehren.<br />
‘Die Schweizer können sich an jedem Ort des Landes niederlassen.<br />
<strong>Bundesverfassung</strong>