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„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD

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(Art. 15)<br />

sind frei.<br />

(Art. 14)<br />

Art. 14 Wissenschafts- und Kunstfreiheit<br />

Die wissenschaftliche Lehre und Forschung sowie die künstlerische Betätigung<br />

Art. 15 Niederlassungs- und Auswanderungsfreiheit<br />

Art. 19 Berufs- und Wirtschaftsfreiheit<br />

leistet.<br />

platzes und die Freiheit der privaten wirtschaftlichen Betätigung sind gewähr<br />

Die Freiheit der Wahl und Ausübung des Berufes sowie der Wahl des Arbeits<br />

(Art. 9)<br />

(Art. 18 Berufswahlfreheit vgl. Art. 19)<br />

Art. 18 Eigentumsgarantie<br />

gleich- oder nahekommen, ist Entschädigung zu leisten.<br />

Für Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die <strong>eine</strong>r Enteignung<br />

Eigentumsbeschränkungen vorsehen.<br />

2 Das Gesetz umschreibt den Inhalt des Eigentums. Es kann Enteignungen und<br />

Das Eigentum ist gewährleistet.<br />

(Art. 7)<br />

Ausländer werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingebürgert.<br />

halten, können ihren Aufenthaltsort im ganzen Land frei wählen.<br />

Flüchtlingen wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen Asyl gewährt.<br />

(Art. 16)<br />

Art. 17 Asylrecht, Freizügigkeit und Einbürgerung der Ausländer<br />

geliefert werden, in dem sie in ihren Menschenrechten schwer verletzt würden.<br />

Ausländer dürfen nicht in ein Land ausgewiesen, zurückgeschoben oder aus<br />

2 Sie dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeliefert werden.<br />

2 Ausländer, die sich seit mehr als <strong>eine</strong>m Jahr rechtmässig in der Schweiz auf<br />

Die Schweizer dürfen nicht ausgewiesen werden.<br />

(Art. 15)<br />

Art. 16 Ausweisung und Auslieferung<br />

2 Sie können auswandern und jederzeit in die Schweiz zurückkehren.<br />

‘Die Schweizer können sich an jedem Ort des Landes niederlassen.<br />

<strong>Bundesverfassung</strong>

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