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„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD

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Art. 112 Bundespräsident und Vizepräsident<br />

(Art. 95)<br />

2 Er wird nach jeder Er<strong>neue</strong>rung der Bundesversammlung gewählt.<br />

Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern.<br />

Art. 111 Mitglieder<br />

B. Zusammensetzung<br />

breitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung, soweit er nicht zum selb<br />

ständigen Abschluss zuständig ist.<br />

Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten.<br />

Art. 114 Auswärtige Angelegenheiten<br />

k. er beschliesst die Aufnahme von Anleihen.<br />

b. er sorgt für die innere Sicherheit des Landes;<br />

d. er plant die Staatstätigkeit;<br />

h. er verfügt über die Armee;<br />

weit ein Bundesgesetz dies vorsieht;<br />

Der Bundesrat übt, soweit nicht die Bundesversammlung zuständig ist, vor al<br />

träge unter sich und mit dem Ausland; er genehmigt kantonale Erlasse, so<br />

g. er übt die Bundesaufsicht über die Kantone aus und genehmigt deren Ver<br />

dem Bund und den Kantonen sicher;<br />

c. er trifft Vorkehren und ergreift Initiativen entsprechend der Lage von Staat<br />

e. er leitet das Vorverfahren der Gesetzgebung:<br />

und Gesellschaft;<br />

a. er sorgt für die äussere Sicherheit, die Unabhängigkeit und die Neutralität<br />

lem folgende Regierungszuständigkeiten aus:<br />

Art. 113 Regierungsaufgaben<br />

des Landes:<br />

C. Zuständigkeiten<br />

Bundesrates.<br />

ten aus der Mitte des Bundesrates für die Dauer <strong>eine</strong>s Jahres.<br />

Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten und den Vizepräsiden<br />

(Art. 96)<br />

2 Der Bundespräsident führt den Vorsitz im Bundesrat. Er leitet die Arbeit des<br />

(Art. 97)<br />

f. er stellt die Koordination zwischen den Organen des Bundes und zwischen<br />

i. er nimmt die Wahlen vor, die nicht andern Organen zustehen;<br />

(Art 98)<br />

2 Er unterzeichnet die völkerrechtlichen Verträge und ratifiziert sie; er unter<br />

<strong>Bundesverfassung</strong>

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