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„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD

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(Art. 90)<br />

(Art. 93)<br />

wird.<br />

(Art. 91)<br />

dern.<br />

Oberaufsicht behilflich sind.<br />

<strong>Bundesverfassung</strong><br />

(Art. 92)<br />

Art. 108 Parlamentarische Initiative<br />

Die Sitzungen der Räte sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.<br />

Art. 107 Öffentlichkeit der Sitzungen<br />

finden statt, wenn ein Rat oder der Bundesrat es beschliesst.<br />

2 Das Gesetz regelt die ordentlichen Sessionen. Ausserordentliche Sessionen<br />

Die Bundesversammlung kann Parlamentsbeauftragte einsetzen, die dem Bürger<br />

im Verkehr mit der Verwaltung und dem Parlament bei der Ausübung der<br />

Art. 105 Parlamentsbeauftragte<br />

(Art. 89)<br />

Der Bundesrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde der Eidgenos<br />

senschaft.<br />

Art. 110 (Art. 94)<br />

A. Stellung<br />

3. Abschnitt: Bundesrat<br />

rechtlich nicht verantwortlich.<br />

Bundeskanzler sind für Äusserungen in den Räten und in deren Kommissionen<br />

Art. 109 Immunität<br />

Die Mitglieder der Bundesversammlung und des Bundesrates sowie der<br />

beantragen, dass die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeit tätig<br />

Jeder Rat, jedes Mitglied der Räte, jede Fraktion und jede Kommission kann<br />

Art. 106 Sessionen<br />

Die beiden Räte versammeln sich zu Sessionen, sooft es die Geschäfte erfor

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