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Dr. Helmuth Figdor - SFBB

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zum Schluss – Sie werden sich vielleicht gewundert haben, warum dieser Vortrag<br />

„Mein Wunschgericht“ heißt, das war ein bissel eine Verlegenheit, ich habe nicht<br />

ganz genau gewusst, was ich Ihnen heute erzählen werde. „Mein Wunschgericht“<br />

das war ein Titel, unter dem ich jetzt in den letzten Jahren häufig Vorträge gehalten<br />

habe (allgemeines Gelächter).<br />

Aber es gibt einen Punkt, der mit der heutigen Veranstaltung ganz eng zusammenhängt.<br />

Es gibt noch was aus Österreich zu berichten. Seit 12 Tagen haben wir ein<br />

neues Kindschaftsrecht. Da hat sich also so einiges verändert. Das will ich Ihnen jetzt<br />

nicht alles erzählen. Aber ein Punkt, der trifft auch etwas, was heute Vormittag schon<br />

erwähnt worden ist. Ich hab unter diesem Titel „Mein Wunschgericht“ in den vergangenen<br />

Jahren, was ich ganz gern gemacht hab, ein Scheidungspaar hergenommen,<br />

ich hab sie meistens Klaus und Angelika genannt, und hab sie sich scheiden lassen<br />

im Jahre 2017. Ich habe sozusagen der Gesellschaft noch fünf Jahre oder sechs<br />

Jahre Zeit gegeben, um die Verhältnisse dann so hinzukriegen. Da gibt es eine Sequenz<br />

drinnen, also ganz am Anfang, der Klaus und die Angelika die gehen zum<br />

Gericht und die Scheidung einreichen. Da gibt es eine nette Dame. Der Klaus ist alleine<br />

und will also die Scheidung einreichen und sie sagt: „Wenn Sie noch so nett<br />

sind, mir das Abschlussprotokoll der Schlichtungsstelle und die Schulungsbestätigung<br />

zu geben.“ Und der sagt: „Was bitte?“. Daraufhin sagt diese nette Dame:<br />

„Wussten Sie nicht - also es spielt 2017, dass Sie jetzt nicht durcheinander kommen<br />

– wussten Sie nicht, dass es inzwischen nicht mehr möglich ist, sich scheiden zu lassen,<br />

wenn man sich nicht vorher informiert hat, wie es den Kindern geht, was das mit<br />

den Kindern tut und was die Kinder brauchen usw.?“ „Nein, wussten wir nicht“. Daraufhin<br />

hat sie im Internet eine Seite runtergeholt und gesagt: „Dort und dort gibt es<br />

so Termine, Abendveranstaltungen, Halbtagesseminare oder sonstiges, da könne<br />

Sie wählen“.<br />

Diesen Vortrag hab ich also ein paar Mal gehalten so in dieser ähnlichen Form und<br />

irgendwann war da auch einer der wirklich sehr, sehr engagierten Beamten des österreichischen<br />

Justizministeriums drinnen und der hat dann in den Entwurf zum neuen<br />

Kindschaftsrecht hat er an einer ausgesprochen verborgenen Stelle im Außerstreitgesetz<br />

einen Paragrafen eingefügt, das ist der § 95 Abs. 1a (siehe konkreten<br />

Gesetzestext im Anhang). Da steht: Hinzufügen ist der Absatz 1a – Bei Vorlage der<br />

Vereinbarungen ist eine Bescheinigung abzulegen, dass man sich in einer geeigneten<br />

Institution über die psychische Belastung und sonstigen Bedürfnisse der Kinder<br />

beraten hat lassen. Dieses Gesetz ist diskutiert worden in die Richtung, in die Richtung<br />

und in der österreichischen Sozialdemokratie herrscht eine sehr, sehr feministische<br />

Stimmung gegen die gemeinsame Obsorge, die gemeinsame Sorge und da hat

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