15.01.2014 Aufrufe

Berichte aus dem BVR 2012 - Bundesverband der Deutschen ...

Berichte aus dem BVR 2012 - Bundesverband der Deutschen ...

Berichte aus dem BVR 2012 - Bundesverband der Deutschen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aktivitäten <strong>2012</strong><br />

18<br />

Geschäftspolitik<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Kapitalmarktpolitik bildete die Revision<br />

<strong>der</strong> Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />

(MiFID) einen Schwerpunkt innerhalb <strong>der</strong> europaweiten<br />

Diskussion zu den Konsequenzen <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Finanzkrise.<br />

Zu den Hauptthemen <strong>der</strong> noch nicht abgeschlossenen<br />

Diskussionen um die Richtlinie gehört die Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Anlegerschutzbestimmungen. An die Seite <strong>der</strong> MiFID<br />

soll eine Verordnung (MiFIR) treten, die Einzelaspekte<br />

wie etwa den Handelsplatzzwang für clearingpflichtige<br />

Derivate regeln wird. Die europäische Verordnung über<br />

OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister<br />

wurde verabschiedet, ist in ihrer Wirkung<br />

aber noch von zahlreichen untergesetzlichen Maßnahmen<br />

abhängig, <strong>der</strong>en Verabschiedung und Umsetzung noch<br />

bis in das Jahr 2013 hineinreichen wird. In <strong>der</strong> Verordnung<br />

gelang es, die Intragruppentransaktionen innerhalb <strong>der</strong><br />

genossenschaftlichen FinanzGruppe von <strong>der</strong> grundsätzlichen<br />

Clearingpflicht freizustellen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Produktinformationsblätter brachte die<br />

Europäische Kommission einen Regulierungsvorschlag für<br />

sogenannte verpackte Investmentprodukte ein (PRIPS),<br />

die grundsätzlich <strong>dem</strong> Beispiel <strong>der</strong> investmentrechtlichen<br />

Bestimmungen für wesentliche Anlegerinformationen<br />

folgt. Im Investmentrecht wurde mit OGAW V eine weitere<br />

Überarbeitung des Rechts <strong>der</strong> EU-Investmentfonds<br />

auf den Weg gebracht. Diese soll unter an<strong>der</strong>em die<br />

Haftung <strong>der</strong> Verwahrstellen regeln. Die Richtlinie für die<br />

Manager alternativer Investmentfonds (AIFMD) wurde um<br />

eine anhängige Verordnung ergänzt. Zum Thema Finanzmarktinfrastrukturen<br />

hat die Europäische Kommission einen<br />

Vorschlag für eine Verordnung zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Wertpapierabrechnung in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

und über Zentralverwahrer eingebracht sowie einen<br />

möglichen Rechtsrahmen für die Sanierung und Abwicklung<br />

von an<strong>der</strong>en Finanzinstituten als Banken konsultiert.<br />

National wurde die EU-Verordnung über Leerverkäufe<br />

und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps<br />

umgesetzt und das Ausführungsgesetz zur bereits erwähnten<br />

Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Ge-<br />

genparteien und Transaktionsregister eingebracht. In <strong>der</strong><br />

nationalen Gesetzgebung spielte <strong>der</strong> Entwurf des Hochfrequenzhandelsgesetzes<br />

eine wichtige Rolle. Diesen<br />

hatte <strong>der</strong> deutsche Gesetzgeber bereits im Vorgriff auf die<br />

kommenden Bestimmungen <strong>der</strong> MiFID II/ MiFIR in das legislative<br />

Verfahren eingebracht. Ebenso wurde <strong>der</strong> Entwurf<br />

des Honoraranlageberatungsgesetzes vom deutschen<br />

Gesetzgeber eingebracht, gleichfalls in teilweisem Vorgriff<br />

auf die kommenden Bestimmungen von MiFID/MiFIR. Die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> AIFMD nahm <strong>der</strong> deutsche Gesetzgeber<br />

zum Anlass, eine umfassende Neugestaltung und Bündelung<br />

<strong>der</strong> bisher im Investmentgesetz enthaltenen Bestimmungen<br />

in einem neuen Kapitalanlagegesetzbuch auf<br />

den Weg zu bringen – ein Regulierungsvorhaben, das <strong>2012</strong><br />

ebenfalls noch nicht abgeschlossen wurde.<br />

Zu <strong>dem</strong> am 31. März 2011 von <strong>der</strong> EU-Kommission veröffentlichten<br />

Richtlinienvorschlag über Wohnimmobilienkreditverträge<br />

wurde im ersten Halbjahr <strong>2012</strong><br />

in den maßgeblich beteiligten EU-Parlaments<strong>aus</strong>schüssen<br />

eine Abstimmung herbeigeführt. Seit Herbst <strong>2012</strong> stockt<br />

<strong>der</strong> Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene allerdings.<br />

Er befindet sich nunmehr in den Trilogverhandlungen<br />

zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat.<br />

Auch zu Beginn des Jahres 2013 sind viele wesentliche<br />

Regelungsbereiche noch nicht <strong>aus</strong>verhandelt. Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> laufenden Trilogverhandlungen setzt sich <strong>der</strong> <strong>BVR</strong><br />

zusammen mit den an<strong>der</strong>en Verbänden <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

Kreditwirtschaft in erster Linie für die Beibehaltung des<br />

deutschen Modells <strong>der</strong> langfristigen Festzinsfinanzierung<br />

ein. Dieses krisenfeste Finanzierungsmodell darf durch die<br />

künftigen Regelungen nicht gefährdet werden. So muss<br />

eine angemessene Entschädigung des Kreditgebers in den<br />

Fällen vorzeitiger Rückzahlung weiterhin möglich und diese<br />

wie<strong>der</strong>um für den Kreditnehmer an bestimmte Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

gebunden sein. Nur so lässt sich ein Angebot dieser<br />

Produkte am Markt aufrechterhalten. Darüber hin<strong>aus</strong> setzt<br />

sich <strong>der</strong> <strong>BVR</strong> dafür ein, dass <strong>der</strong> Anwendungsbereich auf<br />

private Wohnbauprojekte beschränkt bleibt. So ließe sich<br />

eine Ausweitung auf rein kommerzielle o<strong>der</strong> gemischte<br />

Projekte nur schwer mit <strong>dem</strong> originären Richtlinienziel –<br />

<strong>der</strong> Ausweitung des Verbraucherschutzes – in Einklang<br />

bringen. Weitere Ziele des <strong>BVR</strong> sind die Beibehaltung <strong>der</strong><br />

in Deutschland bestehenden 14-tägigen Wi<strong>der</strong>rufsfrist, die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!