Berichte aus dem BVR 2012 - Bundesverband der Deutschen ...
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Aktivitäten <strong>2012</strong><br />
18<br />
Geschäftspolitik<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Kapitalmarktpolitik bildete die Revision<br />
<strong>der</strong> Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />
(MiFID) einen Schwerpunkt innerhalb <strong>der</strong> europaweiten<br />
Diskussion zu den Konsequenzen <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Finanzkrise.<br />
Zu den Hauptthemen <strong>der</strong> noch nicht abgeschlossenen<br />
Diskussionen um die Richtlinie gehört die Ausweitung<br />
<strong>der</strong> Anlegerschutzbestimmungen. An die Seite <strong>der</strong> MiFID<br />
soll eine Verordnung (MiFIR) treten, die Einzelaspekte<br />
wie etwa den Handelsplatzzwang für clearingpflichtige<br />
Derivate regeln wird. Die europäische Verordnung über<br />
OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister<br />
wurde verabschiedet, ist in ihrer Wirkung<br />
aber noch von zahlreichen untergesetzlichen Maßnahmen<br />
abhängig, <strong>der</strong>en Verabschiedung und Umsetzung noch<br />
bis in das Jahr 2013 hineinreichen wird. In <strong>der</strong> Verordnung<br />
gelang es, die Intragruppentransaktionen innerhalb <strong>der</strong><br />
genossenschaftlichen FinanzGruppe von <strong>der</strong> grundsätzlichen<br />
Clearingpflicht freizustellen.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Produktinformationsblätter brachte die<br />
Europäische Kommission einen Regulierungsvorschlag für<br />
sogenannte verpackte Investmentprodukte ein (PRIPS),<br />
die grundsätzlich <strong>dem</strong> Beispiel <strong>der</strong> investmentrechtlichen<br />
Bestimmungen für wesentliche Anlegerinformationen<br />
folgt. Im Investmentrecht wurde mit OGAW V eine weitere<br />
Überarbeitung des Rechts <strong>der</strong> EU-Investmentfonds<br />
auf den Weg gebracht. Diese soll unter an<strong>der</strong>em die<br />
Haftung <strong>der</strong> Verwahrstellen regeln. Die Richtlinie für die<br />
Manager alternativer Investmentfonds (AIFMD) wurde um<br />
eine anhängige Verordnung ergänzt. Zum Thema Finanzmarktinfrastrukturen<br />
hat die Europäische Kommission einen<br />
Vorschlag für eine Verordnung zur Verbesserung <strong>der</strong><br />
Wertpapierabrechnung in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
und über Zentralverwahrer eingebracht sowie einen<br />
möglichen Rechtsrahmen für die Sanierung und Abwicklung<br />
von an<strong>der</strong>en Finanzinstituten als Banken konsultiert.<br />
National wurde die EU-Verordnung über Leerverkäufe<br />
und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps<br />
umgesetzt und das Ausführungsgesetz zur bereits erwähnten<br />
Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Ge-<br />
genparteien und Transaktionsregister eingebracht. In <strong>der</strong><br />
nationalen Gesetzgebung spielte <strong>der</strong> Entwurf des Hochfrequenzhandelsgesetzes<br />
eine wichtige Rolle. Diesen<br />
hatte <strong>der</strong> deutsche Gesetzgeber bereits im Vorgriff auf die<br />
kommenden Bestimmungen <strong>der</strong> MiFID II/ MiFIR in das legislative<br />
Verfahren eingebracht. Ebenso wurde <strong>der</strong> Entwurf<br />
des Honoraranlageberatungsgesetzes vom deutschen<br />
Gesetzgeber eingebracht, gleichfalls in teilweisem Vorgriff<br />
auf die kommenden Bestimmungen von MiFID/MiFIR. Die<br />
Umsetzung <strong>der</strong> AIFMD nahm <strong>der</strong> deutsche Gesetzgeber<br />
zum Anlass, eine umfassende Neugestaltung und Bündelung<br />
<strong>der</strong> bisher im Investmentgesetz enthaltenen Bestimmungen<br />
in einem neuen Kapitalanlagegesetzbuch auf<br />
den Weg zu bringen – ein Regulierungsvorhaben, das <strong>2012</strong><br />
ebenfalls noch nicht abgeschlossen wurde.<br />
Zu <strong>dem</strong> am 31. März 2011 von <strong>der</strong> EU-Kommission veröffentlichten<br />
Richtlinienvorschlag über Wohnimmobilienkreditverträge<br />
wurde im ersten Halbjahr <strong>2012</strong><br />
in den maßgeblich beteiligten EU-Parlaments<strong>aus</strong>schüssen<br />
eine Abstimmung herbeigeführt. Seit Herbst <strong>2012</strong> stockt<br />
<strong>der</strong> Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene allerdings.<br />
Er befindet sich nunmehr in den Trilogverhandlungen<br />
zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat.<br />
Auch zu Beginn des Jahres 2013 sind viele wesentliche<br />
Regelungsbereiche noch nicht <strong>aus</strong>verhandelt. Im Rahmen<br />
<strong>der</strong> laufenden Trilogverhandlungen setzt sich <strong>der</strong> <strong>BVR</strong><br />
zusammen mit den an<strong>der</strong>en Verbänden <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong><br />
Kreditwirtschaft in erster Linie für die Beibehaltung des<br />
deutschen Modells <strong>der</strong> langfristigen Festzinsfinanzierung<br />
ein. Dieses krisenfeste Finanzierungsmodell darf durch die<br />
künftigen Regelungen nicht gefährdet werden. So muss<br />
eine angemessene Entschädigung des Kreditgebers in den<br />
Fällen vorzeitiger Rückzahlung weiterhin möglich und diese<br />
wie<strong>der</strong>um für den Kreditnehmer an bestimmte Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />
gebunden sein. Nur so lässt sich ein Angebot dieser<br />
Produkte am Markt aufrechterhalten. Darüber hin<strong>aus</strong> setzt<br />
sich <strong>der</strong> <strong>BVR</strong> dafür ein, dass <strong>der</strong> Anwendungsbereich auf<br />
private Wohnbauprojekte beschränkt bleibt. So ließe sich<br />
eine Ausweitung auf rein kommerzielle o<strong>der</strong> gemischte<br />
Projekte nur schwer mit <strong>dem</strong> originären Richtlinienziel –<br />
<strong>der</strong> Ausweitung des Verbraucherschutzes – in Einklang<br />
bringen. Weitere Ziele des <strong>BVR</strong> sind die Beibehaltung <strong>der</strong><br />
in Deutschland bestehenden 14-tägigen Wi<strong>der</strong>rufsfrist, die