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Berichte aus dem BVR 2012 - Bundesverband der Deutschen ...

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Aktivitäten <strong>2012</strong><br />

25<br />

diese Ausnahmeregelungen in die Vereinbarung zwischen<br />

Deutschland und den USA eingehen. Vor<strong>aus</strong>sichtlich im<br />

ersten Halbjahr 2013 wird <strong>der</strong> deutsche Gesetzgeber die<br />

zwischenstaatliche Vereinbarung in Form einer Rechtsverordnung<br />

in deutsches Recht umsetzen.<br />

Nach <strong>der</strong> Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes<br />

2011 am 23. September 2011 traten unter an<strong>der</strong>em<br />

rückwirkend zum 1. Juli 2011 umsatzsteuerliche Erleichterungen<br />

für die elektronische Rechnungsübermittlung<br />

in Kraft. Die papierhafte Rechnung und eine elektronisch<br />

übermittelte Rechnung wurden umfassend gleichgestellt.<br />

Das bedeutet, dass eine Rechnungsübermittlung seit<strong>dem</strong><br />

in jeglichem elektronischen Format zulässig ist (als E-Mail,<br />

als PDF-Datei, als Computer-Fax usw.). Damit wurden die<br />

seit Langem vom <strong>BVR</strong> konsequent gefor<strong>der</strong>ten Erleichterungen<br />

umgesetzt. Diese werden für die Mitgliedsinstitute<br />

eine spürbare Entlastung in <strong>der</strong> Praxis mit sich bringen,<br />

allerdings ist die rechtssichere Anwendung <strong>der</strong> neuen Regelungen<br />

noch nicht umfassend gewährleistet. Zwar hatte<br />

die Finanzverwaltung Anfang <strong>2012</strong> den Entwurf eines<br />

Anwendungsschreibens veröffentlicht, dieser beinhaltete<br />

allerdings keine Ausführungen zu <strong>der</strong> Frage, wie bei elektronischen<br />

Rechnungen die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Aufbewahrung<br />

zu erfüllen sind beziehungsweise wie die umsatzsteuerlichen<br />

Erleichterungen mit den auf den Vorschriften<br />

<strong>der</strong> Abgabenordnung beruhenden Ausführungen in den<br />

Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme<br />

(GoBS) und den Grundsätzen zum Datenzugriff<br />

und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) in<br />

Einklang gebracht werden können. Nach den GoBS muss<br />

unter an<strong>der</strong>em sichergestellt sein, dass ein elektronisches<br />

Dokument vor <strong>der</strong> Speicherung nicht verän<strong>der</strong>t werden<br />

kann, und nach den Ausführungen in den GDPdU muss ein<br />

originär digitales Dokument in einem <strong>aus</strong>wertbaren Format<br />

gespeichert werden. Beide Anfor<strong>der</strong>ungen scheinen zum<br />

Beispiel durch eine gängige PDF-Datei nicht erfüllt werden<br />

zu können, obwohl diese umsatzsteuerrechtlich <strong>aus</strong>drücklich<br />

zum Versand einer elektronischen Rechnung geeignet<br />

ist. Dies wurde auch vorrangig in <strong>der</strong> unter Fe<strong>der</strong>führerschaft<br />

des <strong>BVR</strong> erarbeiteten Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

Kreditwirtschaft (DK) zum Entwurf des Anwendungsschreibens<br />

und in einem ebenfalls unter Fe<strong>der</strong>führerschaft<br />

des <strong>BVR</strong> erarbeiteten ergänzenden Schreibens direkt an<br />

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble thematisiert.<br />

Lei<strong>der</strong> geht die am 2. Juli <strong>2012</strong> veröffentlichte Endfassung<br />

des Anwendungsschreibens nicht auf diese Fragestellungen<br />

ein. Auch die Antwort auf den Ministerbrief hat keinen<br />

Fortschritt gebracht. Immerhin haben sich die DK-Verbände<br />

und das Bundesfinanzministerium (BMF) mündlich darauf<br />

verständigen können, dass nach den GDPdU durch die<br />

Speicherung eines elektronischen Dokumentes das Niveau<br />

<strong>der</strong> Auswertbarkeit nicht herabgesetzt werden darf. Erhält<br />

ein Unternehmer eine Rechnung als PDF-Dokument, reicht<br />

eine Speicherung in diesem Format <strong>aus</strong>, nicht hingegen bei<br />

einem <strong>aus</strong>wertbaren Format wie Excel o<strong>der</strong> XML.<br />

Sicherlich werden die umsatzsteuerlichen Erleichterungen<br />

auch Fortschritte in <strong>der</strong> seit Langem festgefahrenen Diskussion<br />

des elektronischen Konto<strong>aus</strong>zugs für Firmenkunden<br />

bringen, allerdings sind hier im Grunde die gleichen Fragestellungen<br />

<strong>aus</strong> den GoBS und den GDPdU wie bei <strong>der</strong> elektronischen<br />

Rechnung noch nicht abschließend geklärt. Der<br />

<strong>BVR</strong> wird zusammen mit den an<strong>der</strong>en DK-Verbänden, aber<br />

auch verbundintern, vor allem mit den Rechenzentralen,<br />

den Zentralbanken und <strong>dem</strong> DG VERLAG weiterhin daran<br />

arbeiten, für alle Beteiligten eine rechtssichere Anwendung<br />

<strong>der</strong> verfahrenstechnischen Erleichterungen zu erreichen,<br />

damit das von <strong>der</strong> Politik mit <strong>der</strong> gesetzlichen Neuregelung<br />

verkündete Einsparpotenzial bei den Mitgliedsinstituten<br />

und <strong>der</strong>en Kunden auch tatsächlich verwirklicht werden<br />

kann.<br />

Die Diskussion um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer<br />

hat den <strong>BVR</strong> auch während des gesamten<br />

Jahres <strong>2012</strong> beschäftigt. Der von <strong>der</strong> EU-Kommission im<br />

September 2011 vorgelegte Entwurf für eine Finanztransaktionssteuer<br />

war letztlich auf Ebene aller EU-Mitgliedstaaten<br />

nicht konsensfähig. Zur Erinnerung: Die Kommission<br />

hatte vorgeschlagen, innerhalb <strong>der</strong> EU eine Steuer<br />

auf Wertpapiertransaktionen (0,1 Prozent) und auf Derivatetransaktionen<br />

(0,01 Prozent) einzuführen. Auf EU-<br />

27-Ebene sollten hier<strong>aus</strong> jährlich Steuereinnahmen in Höhe<br />

von 57 Milliarden Euro generiert werden. Auf <strong>der</strong> Sitzung<br />

<strong>der</strong> EU-Regierungschefs vom 22. Juni <strong>2012</strong> sind die Vorschläge<br />

jedoch auf EU-27-Ebene gescheitert. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

Großbritannien und Schweden stimmten dagegen.<br />

Auf die Initiative Deutschlands und Frankreichs hin haben

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