Berichte aus dem BVR 2012 - Bundesverband der Deutschen ...
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Aktivitäten <strong>2012</strong><br />
21<br />
Recht<br />
Erneut war einer <strong>der</strong> Schwerpunkte im Bankenaufsichtsrecht<br />
im Jahr <strong>2012</strong> die Betreuung <strong>der</strong> europäischen und<br />
nationalen Umsetzungsarbeiten von Basel III (CRR I/CRD IV)<br />
durch den europäischen Gesetzgeber sowie den deutschen<br />
Gesetz- und Verordnungsgeber. Dabei konnten weitere<br />
wichtige Anliegen <strong>der</strong> Genossenschaftlichen FinanzGruppe<br />
Volksbanken Raiffeisenbanken durchgesetzt werden.<br />
So soll das Wahlrecht zum Nichtabzug von Verbundbeteiligungen<br />
vom haftenden Eigenkapital in <strong>der</strong> CRR so<br />
<strong>aus</strong>gestaltet werden, dass es von den deutschen Genossenschaftsbanken<br />
vor<strong>aus</strong>sichtlich ohne größere Probleme<br />
genutzt werden kann. Der Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> deutschen<br />
Aufsichtsbehörden gegen eine Umsetzung des Wahlrechtes<br />
konnte deutlich verringert werden. Weiterhin ist es<br />
gelungen, alle drei europäischen Gesetzgebungsorgane<br />
von einer Absenkung des Risikogewichts für Mittelstandskredite<br />
zu überzeugen. Damit dürften dann die p<strong>aus</strong>chalen<br />
Kapitalerhöhungen für sämtliche Kredite in diesem für<br />
die Genossenschaftsbanken bedeutenden Geschäftsfeld<br />
aufgefangen werden.<br />
Einen weiteren Schwerpunkt im Bereich <strong>der</strong> europäischen<br />
Bankenaufsicht bildeten im Jahr <strong>2012</strong> die von<br />
<strong>der</strong> EU-Kommission forcierten Regulierungsvorhaben rund<br />
um die Bankenunion. Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben sind<br />
dabei die Bemühungen um die Schaffung einer einheitlichen<br />
Bankenaufsicht für die Eurozone (SSM) und die<br />
Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung<br />
von Kreditinstituten (Krisenmanagement-Richtlinie).<br />
In beiden Themengebieten sind die gesetzgeberischen<br />
Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf die<br />
Schaffung einer einheitlichen Bankenaufsicht konnte<br />
aber zunächst erreicht werden, dass die von <strong>der</strong> EU-<br />
Kommission geplante Aufsicht <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank<br />
(EZB) über alle Kreditinstitute <strong>der</strong> Euro-Zone durch<br />
den Europäischen Rat beziehungsweise den ECOFIN-Rat<br />
dahingehend modifiziert wurde, dass die EZB im Kern<br />
nur Kreditinstitute, <strong>der</strong>en Bilanzsumme 30 Milliarden Euro<br />
überschreitet, <strong>der</strong>en Bilanzsumme mindestens 20 Prozent<br />
des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in ihrem Heimatland<br />
<strong>aus</strong>macht o<strong>der</strong> die Hilfsgel<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität<br />
(EFSF) o<strong>der</strong> vom Europäischen<br />
Stabilitätsmechanismus (ESM) erhalten haben, unmittelbar<br />
überwachen soll. Alle an<strong>der</strong>en Institute sollen weiterhin<br />
durch die nationalen Behörden beaufsichtigt werden. Die<br />
EZB soll insoweit lediglich allgemeine Leitlinien o<strong>der</strong> Anweisungen<br />
für die nationalen Aufsichtsbehörden festlegen<br />
und an diese Institute Informationsersuche richten. Konkrete<br />
Anweisungen an einzelne Institute wären <strong>der</strong> EZB<br />
hingegen verwehrt. Der finale Rechtstext soll, nach einem<br />
Trilog unter Einbeziehung des Europäischen Parlamentes<br />
und <strong>der</strong> Zustimmung von Bundestag und Bundesrat,<br />
vor<strong>aus</strong>sichtlich bis Februar beziehungsweise März 2013<br />
fertiggestellt werden. Vor diesem Hintergrund sind noch<br />
inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen des Verordnungstextes möglich.<br />
Die EZB wird vor<strong>aus</strong>sichtlich ab März 2014, jedoch spätestens<br />
zwölf Monate nach <strong>der</strong> rechtlichen Verabschiedung<br />
<strong>der</strong> Verordnung die Aufsichtstätigkeit <strong>aus</strong>üben. Durch die<br />
Krisenmanagement-Richtlinie sollen ferner verbesserte<br />
Instrumentarien zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten<br />
geschaffen werden, um künftig so weit wie möglich<br />
<strong>aus</strong>zuschließen, dass Kreditinstitute unter Rückgriff auf<br />
öffentliche Gel<strong>der</strong> gerettet werden müssen. Hier hat sich<br />
<strong>der</strong> <strong>BVR</strong> dafür eingesetzt, für kleinere und mittlere Institute<br />
weitgehende Ausnahmen und Erleichterungen zu schaffen<br />
und insbeson<strong>der</strong>e die seit Jahrzehnten funktionierende Einrichtung<br />
<strong>der</strong> Institutssicherung im Rahmen <strong>der</strong> geplanten<br />
Maßnahmen zu berücksichtigen. Än<strong>der</strong>ungsanträge zum<br />
Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission sind Gegenstand des parlamentarischen<br />
Verfahrens im Europäischen Parlament, das<br />
vor<strong>aus</strong>sichtlich erst im Juni 2013 abgeschlossen sein wird.<br />
Im Wertpapieraufsichtsrecht lag auch <strong>2012</strong> ein Schwerpunkt<br />
auf <strong>der</strong> Interessenvertretung sowie Begleitung<br />
und Umsetzung gesetzgeberischer Vorhaben sowie von<br />
aufsichtsbehördlichen Auslegungen. Zum europäischen<br />
Wertpapieraufsichtsrecht gab <strong>der</strong> <strong>BVR</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />
<strong>Deutschen</strong> Kreditwirtschaft (DK) sowie über die Europäische<br />
Vereinigung <strong>der</strong> Genossenschaftsbanken (EACB)<br />
Stellungnahmen zu verschiedenen EU-rechtlichen Themen<br />
ab und führte Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern.<br />
Im Zentrum stand dabei die Begleitung <strong>der</strong><br />
Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />
(unmittelbar geltende Verordnung – MiFIR –