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Berichte aus dem BVR 2012 - Bundesverband der Deutschen ...

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Aktivitäten <strong>2012</strong><br />

21<br />

Recht<br />

Erneut war einer <strong>der</strong> Schwerpunkte im Bankenaufsichtsrecht<br />

im Jahr <strong>2012</strong> die Betreuung <strong>der</strong> europäischen und<br />

nationalen Umsetzungsarbeiten von Basel III (CRR I/CRD IV)<br />

durch den europäischen Gesetzgeber sowie den deutschen<br />

Gesetz- und Verordnungsgeber. Dabei konnten weitere<br />

wichtige Anliegen <strong>der</strong> Genossenschaftlichen FinanzGruppe<br />

Volksbanken Raiffeisenbanken durchgesetzt werden.<br />

So soll das Wahlrecht zum Nichtabzug von Verbundbeteiligungen<br />

vom haftenden Eigenkapital in <strong>der</strong> CRR so<br />

<strong>aus</strong>gestaltet werden, dass es von den deutschen Genossenschaftsbanken<br />

vor<strong>aus</strong>sichtlich ohne größere Probleme<br />

genutzt werden kann. Der Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> deutschen<br />

Aufsichtsbehörden gegen eine Umsetzung des Wahlrechtes<br />

konnte deutlich verringert werden. Weiterhin ist es<br />

gelungen, alle drei europäischen Gesetzgebungsorgane<br />

von einer Absenkung des Risikogewichts für Mittelstandskredite<br />

zu überzeugen. Damit dürften dann die p<strong>aus</strong>chalen<br />

Kapitalerhöhungen für sämtliche Kredite in diesem für<br />

die Genossenschaftsbanken bedeutenden Geschäftsfeld<br />

aufgefangen werden.<br />

Einen weiteren Schwerpunkt im Bereich <strong>der</strong> europäischen<br />

Bankenaufsicht bildeten im Jahr <strong>2012</strong> die von<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission forcierten Regulierungsvorhaben rund<br />

um die Bankenunion. Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben sind<br />

dabei die Bemühungen um die Schaffung einer einheitlichen<br />

Bankenaufsicht für die Eurozone (SSM) und die<br />

Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung<br />

von Kreditinstituten (Krisenmanagement-Richtlinie).<br />

In beiden Themengebieten sind die gesetzgeberischen<br />

Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf die<br />

Schaffung einer einheitlichen Bankenaufsicht konnte<br />

aber zunächst erreicht werden, dass die von <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission geplante Aufsicht <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank<br />

(EZB) über alle Kreditinstitute <strong>der</strong> Euro-Zone durch<br />

den Europäischen Rat beziehungsweise den ECOFIN-Rat<br />

dahingehend modifiziert wurde, dass die EZB im Kern<br />

nur Kreditinstitute, <strong>der</strong>en Bilanzsumme 30 Milliarden Euro<br />

überschreitet, <strong>der</strong>en Bilanzsumme mindestens 20 Prozent<br />

des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in ihrem Heimatland<br />

<strong>aus</strong>macht o<strong>der</strong> die Hilfsgel<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität<br />

(EFSF) o<strong>der</strong> vom Europäischen<br />

Stabilitätsmechanismus (ESM) erhalten haben, unmittelbar<br />

überwachen soll. Alle an<strong>der</strong>en Institute sollen weiterhin<br />

durch die nationalen Behörden beaufsichtigt werden. Die<br />

EZB soll insoweit lediglich allgemeine Leitlinien o<strong>der</strong> Anweisungen<br />

für die nationalen Aufsichtsbehörden festlegen<br />

und an diese Institute Informationsersuche richten. Konkrete<br />

Anweisungen an einzelne Institute wären <strong>der</strong> EZB<br />

hingegen verwehrt. Der finale Rechtstext soll, nach einem<br />

Trilog unter Einbeziehung des Europäischen Parlamentes<br />

und <strong>der</strong> Zustimmung von Bundestag und Bundesrat,<br />

vor<strong>aus</strong>sichtlich bis Februar beziehungsweise März 2013<br />

fertiggestellt werden. Vor diesem Hintergrund sind noch<br />

inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen des Verordnungstextes möglich.<br />

Die EZB wird vor<strong>aus</strong>sichtlich ab März 2014, jedoch spätestens<br />

zwölf Monate nach <strong>der</strong> rechtlichen Verabschiedung<br />

<strong>der</strong> Verordnung die Aufsichtstätigkeit <strong>aus</strong>üben. Durch die<br />

Krisenmanagement-Richtlinie sollen ferner verbesserte<br />

Instrumentarien zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten<br />

geschaffen werden, um künftig so weit wie möglich<br />

<strong>aus</strong>zuschließen, dass Kreditinstitute unter Rückgriff auf<br />

öffentliche Gel<strong>der</strong> gerettet werden müssen. Hier hat sich<br />

<strong>der</strong> <strong>BVR</strong> dafür eingesetzt, für kleinere und mittlere Institute<br />

weitgehende Ausnahmen und Erleichterungen zu schaffen<br />

und insbeson<strong>der</strong>e die seit Jahrzehnten funktionierende Einrichtung<br />

<strong>der</strong> Institutssicherung im Rahmen <strong>der</strong> geplanten<br />

Maßnahmen zu berücksichtigen. Än<strong>der</strong>ungsanträge zum<br />

Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission sind Gegenstand des parlamentarischen<br />

Verfahrens im Europäischen Parlament, das<br />

vor<strong>aus</strong>sichtlich erst im Juni 2013 abgeschlossen sein wird.<br />

Im Wertpapieraufsichtsrecht lag auch <strong>2012</strong> ein Schwerpunkt<br />

auf <strong>der</strong> Interessenvertretung sowie Begleitung<br />

und Umsetzung gesetzgeberischer Vorhaben sowie von<br />

aufsichtsbehördlichen Auslegungen. Zum europäischen<br />

Wertpapieraufsichtsrecht gab <strong>der</strong> <strong>BVR</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

<strong>Deutschen</strong> Kreditwirtschaft (DK) sowie über die Europäische<br />

Vereinigung <strong>der</strong> Genossenschaftsbanken (EACB)<br />

Stellungnahmen zu verschiedenen EU-rechtlichen Themen<br />

ab und führte Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern.<br />

Im Zentrum stand dabei die Begleitung <strong>der</strong><br />

Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />

(unmittelbar geltende Verordnung – MiFIR –

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