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Berichte aus dem BVR 2012 - Bundesverband der Deutschen ...

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Aktivitäten <strong>2012</strong><br />

22<br />

und Richtlinie – MiFID II), insbeson<strong>der</strong>e die künftigen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die provisionsbasierte Anlageberatung<br />

und die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission vorgeschlagene<br />

Pflicht zur Sprachaufzeichnung von telefonisch erteilten<br />

Or<strong>der</strong>s. Ein weiterer Schwerpunkt <strong>der</strong> Interessenvertretung<br />

betraf die Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie über Insi<strong>der</strong>handel<br />

und Marktmanipulationen (MAD). Aufsichtsrechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

und Sanktionen sind künftig in <strong>der</strong> unmittelbar<br />

geltenden Verordnung MAR normiert. Sie wird ergänzt<br />

durch die Richtlinie MAD II. Diese sieht für marktmissbräuchliches<br />

Verhalten Mindestvorgaben für die Schaffung<br />

strafrechtlicher Sanktionen durch die Mitgliedstaaten vor.<br />

Die vorstehenden europäischen Gesetzgebungsvorhaben<br />

werden erst 2013 verabschiedet werden.<br />

Auch zu diversen Konsultationen <strong>der</strong> europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde<br />

ESMA – unter an<strong>der</strong>em die Compliance-Funktion,<br />

die Geeignetheit <strong>der</strong> Anlageberatung<br />

sowie die Vergütungsregelungen betreffend – hat <strong>der</strong><br />

<strong>BVR</strong> gemeinsam mit den übrigen DK-Verbänden sowie im<br />

Rahmen <strong>der</strong> EACB Stellung genommen.<br />

National stand vor allem die Umsetzung <strong>der</strong> seit November<br />

<strong>2012</strong> geltenden neuen Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Sachkunde und Zuverlässigkeit von Anlageberatern,<br />

von Vertriebsbeauftragten sowie des Compliance-<br />

Beauftragten, die Pflicht zur Anzeige dieser Mitarbeiter<br />

sowie von Kundenbeschwerden im Vor<strong>der</strong>grund,<br />

bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>BVR</strong> die Mitgliedsbanken umfassend unterstützt<br />

hat. Entsprechendes gilt auch für die Umsetzung<br />

des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagegesetzes,<br />

mit <strong>dem</strong> die wertpapieraufsichtsrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

auch auf Vermögensanlagen (unter an<strong>der</strong>em<br />

geschlossene Fonds) <strong>aus</strong>gedehnt wurden.<br />

Des Weiteren hat <strong>der</strong> <strong>BVR</strong> zusammen mit den übrigen DK-<br />

Verbänden Konsultationen <strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) zu Ergänzungen beziehungsweise<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Auslegung von wertpapierrechtlichen<br />

Regelungen (MaComp) intensiv begleitet<br />

(unter an<strong>der</strong>em Zuwendungs- und Verwendungsverzeichnis;<br />

Umsetzung <strong>der</strong> ESMA-Guidelines zur Compliance-<br />

Funktion sowie zur Geeignetheit <strong>der</strong> Anlageberatung in<br />

den MaComp).<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Geldwäschebekämpfung lag ein<br />

Schwerpunkt zunächst auf <strong>der</strong> Begleitung <strong>der</strong> Umsetzung<br />

des Gesetzes zur Optimierung <strong>der</strong> Geldwäscheprävention<br />

(GwOptG), das bereits am 28. Dezember 2011 im<br />

Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Es trat im Wesentlichen<br />

am 29. Dezember 2011 in Kraft. Einzelne neue<br />

Bestimmungen, wie die Absenkung des Schwellenwertes<br />

für Geldtransfers außerhalb bestehen<strong>der</strong> Geschäftsbeziehungen,<br />

die Erstreckung <strong>der</strong> Abklärungspflicht des<br />

PEP-Status auch auf im Inland ansässige Vertragspartner<br />

und die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> internen Sicherungsmaßnahmen<br />

traten zum 1. März <strong>2012</strong> in Kraft. Mit Rundschreiben<br />

vom 16. Januar <strong>2012</strong> wurden die Mitgliedsbanken über<br />

den Inhalt <strong>der</strong> wesentlichen Gesetzesän<strong>der</strong>ungen sowie<br />

den Hintergrund des Gesetzes <strong>aus</strong>führlich informiert.<br />

Als Ergebnis intensiver Gespräche mit <strong>der</strong> BaFin und<br />

<strong>dem</strong> Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen (BMF) konnten<br />

die Mitgliedsbanken mit Rundschreiben vom 28. Februar<br />

<strong>2012</strong> über eine für die Bankpraxis wichtige Nichtsanktionsfrist<br />

informiert werden. Danach wird die Nichtumsetzung<br />

beziehungsweise nicht vollständige Umsetzung<br />

<strong>der</strong> durch das GwOptG veranlassten Gesetzesän<strong>der</strong>ungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Absenkung des Schwellenwertes für<br />

Geldtransfers gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GwG<br />

sowie <strong>der</strong> Abklärung des PEP-Status (in Bezug auf die<br />

Ausdehnung auf inländische PEPs und die Abklärung <strong>der</strong><br />

wirtschaftlich Berechtigten) gemäß § 6 Absatz 2 GwG bis<br />

zum 31. Dezember <strong>2012</strong> von <strong>der</strong> BaFin nicht sanktioniert.<br />

Aufgrund weiterer intensiver Erörterungen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> gemeinsamen Arbeitsgruppe des BMF, <strong>der</strong> BaFin und<br />

<strong>der</strong> DK zur Behandlung von Fragen <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong><br />

Geldwäsche und <strong>der</strong> Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger<br />

strafbarer Handlungen (GwAG) hat die BaFin mit<br />

Rundschreiben 9/<strong>2012</strong> (GW) vom 13. Dezember <strong>2012</strong> die<br />

genannten Nichtsanktionsfristen bis zum 31. März 2013<br />

verlängert. Als weiteres Ergebnis dieser Arbeitsgruppe<br />

wurden ergänzende Auslegungs- und Anwendungshinweise<br />

<strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong> Kreditwirtschaft zur Umsetzung des<br />

GwOptG, die die BaFin als ihre Verwaltungspraxis anerkannt<br />

hat, abgestimmt und veröffentlicht. Über den Stand<br />

<strong>der</strong> Umsetzungen in den Vordrucken des DG VERLAGS<br />

sowie weitere Details zur Gesetzesumsetzung sind die<br />

Mitgliedsbanken mit Rundschreiben vom 22. November<br />

<strong>2012</strong> informiert worden.

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