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Grundstücksmanagement und Agrarstruktur<br />

KOmpensation und Ökopool<br />

32<br />

Die <strong>NLG</strong> ist schon seit längerem mit der Bevorratung geeigneter Fläche für Kompensationsmaßnahmen befasst<br />

Um der zunehmenden Flächenkonkurrenz gezielt<br />

entgegenzutreten, sollen zur Deckung des Kompensationsflächenbedarfs<br />

zukünftig – sofern keine<br />

besonders geeigneten Flächen der öffentlichen Hand<br />

zur Verfügung stehen – verstärkt bevorratete Kompensationsflächen<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

So sieht es der zurzeit diskutierte Entwurf der neuen<br />

Bundeskompensationsverordnung (BKompV) vor.<br />

Möglichkeiten zur Bevorratung von Kompensationsflächen<br />

bieten sogenannte Flächenpools oder<br />

Ökokonten. Mit diesen Instrumenten, die bereits im<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert<br />

sind, kann die Kompensationsverpflichtung mehrerer<br />

Vorhabenträger im Rahmen einer<br />

Gesamtstrategie gebündelt umgesetzt<br />

und in naturschutzfachlich<br />

und agrarstrukturell geeignete Gebiete<br />

gelenkt werden.<br />

Honoriert wird die Anordnung von Kompensationsmaßnahmen<br />

in arrondierten Pools zum Teil durch<br />

Bonuspunkte bei der Bemessung des Aufwertungspotenti<strong>als</strong>.<br />

So kann durch abgestimmte Poollösungen<br />

der Bedarf an Kompensationsflächen vermindert<br />

werden.<br />

Als Träger von Kompensationsflächenpools ist die<br />

<strong>NLG</strong> schon seit längerem mit der Bevorratung<br />

geeigneter Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />

befasst. Der Kompensationsflächenpool „Vehnemoor“<br />

im Landkreis Cloppenburg ist dabei, ein Beispiel<br />

für die Bemühungen der <strong>NLG</strong>, Kommunen und<br />

Vorhabenträgern abgestimmte Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />

zur Verfügung<br />

zu stellen. Die Minimierung<br />

der Inanspruchnahme<br />

landwirtschaftlich wertvoller Flächen<br />

wird dabei berücksichtigt.

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