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Grundstücksmanagement und Agrarstruktur<br />
KOmpensation und Ökopool<br />
32<br />
Die <strong>NLG</strong> ist schon seit längerem mit der Bevorratung geeigneter Fläche für Kompensationsmaßnahmen befasst<br />
Um der zunehmenden Flächenkonkurrenz gezielt<br />
entgegenzutreten, sollen zur Deckung des Kompensationsflächenbedarfs<br />
zukünftig – sofern keine<br />
besonders geeigneten Flächen der öffentlichen Hand<br />
zur Verfügung stehen – verstärkt bevorratete Kompensationsflächen<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
So sieht es der zurzeit diskutierte Entwurf der neuen<br />
Bundeskompensationsverordnung (BKompV) vor.<br />
Möglichkeiten zur Bevorratung von Kompensationsflächen<br />
bieten sogenannte Flächenpools oder<br />
Ökokonten. Mit diesen Instrumenten, die bereits im<br />
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert<br />
sind, kann die Kompensationsverpflichtung mehrerer<br />
Vorhabenträger im Rahmen einer<br />
Gesamtstrategie gebündelt umgesetzt<br />
und in naturschutzfachlich<br />
und agrarstrukturell geeignete Gebiete<br />
gelenkt werden.<br />
Honoriert wird die Anordnung von Kompensationsmaßnahmen<br />
in arrondierten Pools zum Teil durch<br />
Bonuspunkte bei der Bemessung des Aufwertungspotenti<strong>als</strong>.<br />
So kann durch abgestimmte Poollösungen<br />
der Bedarf an Kompensationsflächen vermindert<br />
werden.<br />
Als Träger von Kompensationsflächenpools ist die<br />
<strong>NLG</strong> schon seit längerem mit der Bevorratung<br />
geeigneter Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />
befasst. Der Kompensationsflächenpool „Vehnemoor“<br />
im Landkreis Cloppenburg ist dabei, ein Beispiel<br />
für die Bemühungen der <strong>NLG</strong>, Kommunen und<br />
Vorhabenträgern abgestimmte Flächen für Kompensationsmaßnahmen<br />
zur Verfügung<br />
zu stellen. Die Minimierung<br />
der Inanspruchnahme<br />
landwirtschaftlich wertvoller Flächen<br />
wird dabei berücksichtigt.