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18 Cg 79/13a - Verbraucherrecht.at

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<strong>18</strong> <strong>Cg</strong> <strong>79</strong>/13 a<br />

SELBSTAUSKUNFT – Persönliche D<strong>at</strong>en werden vor Missbrauch geschützt<br />

Auszufüllen vom Verpflichteten<br />

Vorname.............................<br />

Zuname..............................<br />

Genaue<br />

Anschrift...........................<br />

....................................<br />

Tel. erreichbar unter Nr............<br />

Geb D<strong>at</strong>um...........................<br />

Arbeitgeber.........................<br />

Adresse.............................<br />

Sonstige Zahlungsverpfichtungen – Art und Höhe:<br />

Auszufüllen vom G<strong>at</strong>tenteil,<br />

Lebensgefährt(e)(in) als Bürge<br />

Vorname...............................<br />

Zuname …..............................<br />

Genau<br />

Anschrift.............................<br />

......................................<br />

Tel. erreichbar unter Nr..............<br />

Geb. D<strong>at</strong>um............................<br />

Arbeitgeber...........................<br />

Adresse...............................<br />

Unter dem 2. abgebildeten Kasten befindet sich Folgendes:<br />

Unterschrift für Rückzahlungsvereinbarung<br />

.............................................<br />

Ergänzend wird festgehalten, dass der gesamte dargestellte<br />

Inhalt auf einer Seite in dichter Schreibweise dargeboten wird<br />

(Beilage ./1).<br />

Die beklagte Partei wurde von der klagenden Partei<br />

aufgefordert, die klagsgegenständlichen Unterlassungsbegehren<br />

anzuerkennen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung<br />

abzugeben. Dieser Aufforderung ist die beklagte Partei nicht<br />

nachgekommen.<br />

Die Beweiswürdigung konnte aufgrund des unstrittigen<br />

Sachverhalts unterbleiben. Die strittigen Standpunkte der Parteien<br />

betrafen ausschließlich Rechtsfragen.<br />

Rechtlich folgt daraus:<br />

Die beklagte Partei bestritt aus mehreren Gründen die<br />

Passivlegitim<strong>at</strong>ion für sämtliche Unterlassungsbegehren der<br />

klagenden Partei. Sie brachte zu 1)a) des Urteilsbegehrens vor<br />

selbst nicht die vertragschließende Partei zu sein, sondern nur in<br />

Vertretung des Auftraggebers zu handeln und dieser werde<br />

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