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35. Sitzung - Bremische Bürgerschaft

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<strong>Bremische</strong> Bürgerschaft (Landtag) – 18. Wahlperiode – <strong>35.</strong> <strong>Sitzung</strong> am 20.02.13<br />

(A)<br />

politischen, energiepolitischen Sachverstand, und<br />

ich denke, wir haben dieses Jahr die Gelegenheit<br />

dazu. – Vielen Dank!<br />

(Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/<br />

Die Grünen)<br />

Präsident Weber: Weitere Wortmeldungen liegen<br />

nicht vor.<br />

Damit ist die Aktuelle Stunde mit drei Themen<br />

beendet.<br />

Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Abgeordneten.<br />

Wir im Präsidium stellen fest, dass die<br />

drei Themen diszipliniert und mit vollem Plenarsaal<br />

abgearbeitet worden sind.<br />

Ich unterbreche die <strong>Sitzung</strong> der Bürgerschaft (Landtag)<br />

bis 15.00 Uhr.<br />

(Unterbrechung der <strong>Sitzung</strong> 13.26 Uhr)<br />

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete<br />

Frau Neddermann.<br />

Abg. Frau Neddermann (Bündnis 90/Die Grünen)*):<br />

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen<br />

und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute<br />

geht es um die Änderung des Feiertagsgesetzes,<br />

genauer gesagt, um das Bestehen des Tanzverbots<br />

an bestimmten Feiertagen. Bisher ist es gesetzlich so<br />

geregelt, dass am Karfreitag die Bremer Diskotheken<br />

gar nicht öffnen durften und damit das gewerbliche<br />

Tanzen verboten wurde. In der Nacht vom Gründonnerstag<br />

zum Karfreitag, am Totensonntag und auch<br />

am Volkstrauertag war das Tanzen reglementiert.<br />

Die Diskotheken mussten um 4.00 Uhr morgens<br />

schließen. Wir halten diese Regelung nicht mehr<br />

für zeitgemäß.<br />

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und<br />

bei der SPD)<br />

(C)<br />

(B)<br />

*<br />

Vizepräsidentin Schön eröffnet die <strong>Sitzung</strong> wieder<br />

um 15.01 Uhr.<br />

Vizepräsidentin Schön: Die unterbrochene <strong>Sitzung</strong><br />

der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.<br />

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonnund<br />

Feiertage – Änderung des <strong>Bremische</strong>n Feiertagsgesetzes<br />

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen<br />

und der SPD<br />

vom 22. Januar 2013<br />

(Drucksache 18/744)<br />

1. Lesung<br />

D a z u<br />

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE<br />

vom 14. Februar 2013<br />

(Drucksache 18/779)<br />

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.<br />

Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung<br />

findet in der ersten Lesung zunächst eine<br />

allgemeine Besprechung statt, ihr folgt in der Regel<br />

die Einzelberatung.<br />

Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag<br />

der Fraktion DIE LINKE, Drucksache<br />

18/779, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen.<br />

Ich höre keinen Widerspruch. – Dann werden wir<br />

entsprechend verfahren.<br />

Die allgemeine Aussprache ist eröffnet.<br />

Die Wertevorstellungen der Gesellschaft verändern<br />

sich immer wieder, und zwar ebenso wie die Bedeutung<br />

der Feiertage. Da Bremen eine offene, tolerante<br />

und multikulturelle Stadt ist, sollte das Ziel eines<br />

Feiertagsgesetzes sein, dass die gesellschaftlichen<br />

Realitäten abgebildet werden.<br />

Mit dieser Änderung des Gesetzes ist es künftig<br />

erlaubt, am Karfreitag und auch an den anderen<br />

genannten Feiertagen in Diskotheken bis 6.00 Uhr<br />

zu tanzen. Wir halten das für einen ausgewogenen<br />

Kompromiss, da zum einen das Feiertagsgesetz gelockert<br />

werden konnte und das Tanzen überhaupt<br />

und länger erlaubt ist, und zum anderen wird gewährleistet,<br />

dass gläubige Menschen an diesen Tagen<br />

in Ruhe trauern können, da laute Umzüge oder<br />

gewerbliche Sportveranstaltungen beispielsweise<br />

verboten bleiben.<br />

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und<br />

bei der SPD)<br />

Niemand hat daraus einen Nachteil, und es verändert<br />

sich zudem nicht viel, aber dafür Wesentliches.<br />

Diejenigen, die an diesen Feiertagen ihre Religion<br />

ausüben möchten, können dies tun. Es steht jedem<br />

frei, an den betroffenen Trauertagen nicht zu tanzen,<br />

da es sich ja um kein Tanzgebot handelt. Gleichzeitig<br />

werden Menschen, die keiner oder einer anderen<br />

Religion angehören, nicht mehr dazu gezwungen,<br />

sich den Regeln einer Religionsgemeinschaft unterzuordnen.<br />

Bei dieser Debatte sollte nicht außer Acht gelassen<br />

werden, dass dieser Antrag auf einer Petition basiert.<br />

Fast 800 Personen haben diese Petition unterzeichnet<br />

und fordern die Abschaffung des Tanzverbots.<br />

–––––––<br />

*) Von der Rednerin nicht überprüft.<br />

(D)

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