Wortprotokoll - Deutscher Bundestag
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schungseinrichtungen hat gezeigt, dass der Anteil befristeter Arbeitsverträge mit<br />
der Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Befristung, also dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />
und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz rasant zugenommen<br />
hat. Befristungsauswüchse führen beispielsweise in Gesundheitszentren<br />
zu einem Befristungsgrad von 80 Prozent. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die<br />
Vertragslaufzeiten teilweise immer kürzer werden. In verschiedenen Forschungseinrichtungen<br />
haben ca. 40 Prozent der befristeten Arbeitsverträge eine Laufzeit<br />
von maximal einem halben Jahr. Befristungen zur Überbrückung, also für Doktoranden,<br />
Auszubildende und für Studentische Hilfskräfte, sind hiervon ausgenommen.<br />
Die mittleren Vertragslaufzeiten in einigen Einrichtungen liegen etwa<br />
bei einem Jahr. Arbeitsverträge bei Drittmittelprojekten werden teilweise nur für<br />
eine Laufzeit von einem halben Jahr bis zu einem Jahr abgeschlossen, beziehungsweise<br />
verlängert, obwohl die Projekte für drei Jahre oder länger bewilligt<br />
wurden. Die Befristungsmöglichkeiten nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />
haben zum Beispiel auch zur Folge, dass wissenschaftlich Beschäftigte fast bis zu<br />
20 Jahren mit mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsverträgen beschäftigt sind.<br />
Folglich stehen für diesen Personenkreis danach die Chancen auf dem Arbeitsmarkt<br />
mit einem Lebensalter von über 50 Jahren mehr als schlecht. Es ist außerdem<br />
festzustellen, dass sich immer mehr junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler<br />
gezwungen sehen, auf Grund fehlender Perspektiven in die Industrie<br />
oder gar ins Ausland zu wechseln. Verantwortlich hierfür sind immer kürzer<br />
werdende Laufzeiten der Arbeitsverträge. Sie bieten keine Karriereplanung, keine<br />
langfristige Lebensplanung und sind nicht familienfreundlich.<br />
Die Politik kann nicht auf der einen Seite den demographischen Wandel in<br />
Deutschland beklagen, auf der anderen Seite aber ein Befristungsrecht schaffen,<br />
auf Grund dessen sich junge Wissenschaftlerinnen wegen der beruflichen Unsicherheit<br />
immer mehr gegen Kinder entscheiden. Auch im Bereich der wissenschaftsunterstützenden<br />
Beschäftigtengruppen sowie in Administration, in Infrastruktur<br />
stellen die Befristungen ein massives Problem dar. In diesen Bereichen<br />
werden grundsätzlich keine Stellen mehr unbefristet ausgeschrieben, auch dann<br />
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Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />
Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für<br />
den wissenschaftlichen Nachwuchs“<br />
105. Sitzung, 12. Juni 2013