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Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen (L ...

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> <strong>Realisierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Objektversorgungen</strong> im Digitalfunk BOS<br />

8 Schnittstellen, Verantwortlichkeiten <strong>und</strong> notwendige Maßnahmen<br />

8.1 Prozess <strong>zur</strong> <strong>Realisierung</strong> einer Objektversorgung<br />

Der in diesem Abschnitt beschriebene Prozess <strong>zur</strong> <strong>Realisierung</strong> einer Objektversorgung gilt nur<br />

für sogenannte Dritttechnik (außer Basisstation), d. h. Systemtechnik, die nicht <strong>von</strong> den berechtigten<br />

Gebietskörperschaften über die BDBOS bezogen wurden oder bezogen werden können.<br />

Um für den Objekteigentümer die Nutzung der Objektversorgungsanlage zu gewährleisten <strong>und</strong><br />

die Rückwirkungsfreiheit der Anlage auf das gesamte Digitalfunknetz sicherzustellen, sollte der<br />

folgende Prozess <strong>zur</strong> <strong>Realisierung</strong> einer Objektversorgung durchlaufen werden. Nur bei Einhaltung<br />

aller Prozessschritte kann die Funktionsfähigkeit <strong>und</strong> Rückwirkungsfreiheit der Anlage sichergestellt<br />

werden.<br />

8.1.1 Landesinterne Prozesse <strong>und</strong> Anzeigeformular<br />

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird die Notwendigkeit einer Funkversorgung für ein<br />

Objekt festgestellt, siehe Kapitel 3.1, woraufhin durch den Objekteigentümer ein Errichtungsunternehmen<br />

mit der Errichtung der Objektfunkanlage beauftragt wird.<br />

Dem Errichtungsunternehmen wird das „Formular <strong>zur</strong> Anzeige der Inbetriebnahme“ [7] der Anlage<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt, woraufhin das Errichtungsunternehmen die Basisdaten des Objektes<br />

einträgt. Das Formular ist auf der Homepage der BDBOS verfügbar <strong>und</strong> wird unabhängig <strong>von</strong> der<br />

Fortschreibung des vorliegenden <strong>Leitfaden</strong>s aktualisiert. Zweck dieses Formulars ist die Gewährleistung<br />

eines störungsfreien Betriebs der Objektfunkanlage sowie der Ausschluss <strong>von</strong> Rückwirkungen<br />

auf das Digitalfunk BOS-Netz. Dazu benötigt die BDBOS einen vollständigen Überblick<br />

über die errichteten <strong>und</strong> in <strong>Planung</strong> befindlichen Objektfunkanlagen.<br />

Neben der Beschreibung der vorgeschlagenen <strong>Realisierung</strong>svariante ist zu untersuchen, ob die<br />

Objektfunkversorgung in der geplanten Form erforderlich <strong>und</strong> nicht bereits durch die Freifeldversorgung<br />

abgedeckt ist.<br />

8.1.2 Prüfung der Rückwirkungsfreiheit durch Landesstelle<br />

Die Angaben des Errichters werden durch die BOS (z. B. Vorbeugender Brandschutz) bestätigt<br />

<strong>und</strong> der zuständigen Landesstelle (z. B. Autorisierte Stelle) übermittelt. Das Anzeigeformular sollte<br />

vor Baubeginn der Objektfunkversorgung bei der Landesstelle vorliegen, um <strong>von</strong> Beginn an die<br />

Errichtung einer funktionsfähigen Objektfunkanlage sicherzustellen.<br />

Die Landesstelle besitzt den Überblick über das Digitalfunk BOS-Netz <strong>und</strong> prüft das vorgeschlagene<br />

technische Anbindungskonzept der Errichterfirma auf Realisierbarkeit <strong>und</strong> Verträglichkeit.<br />

Zur Begrenzung möglicher Rückwirkungen auf das Freifeld kann die Landesstelle für den Fall,<br />

dass <strong>von</strong> der Objektfunkanlage Störungen ausgehen <strong>und</strong> diese nicht betrieben werden kann, Alternativen<br />

zum technischen Anbindungskonzept vorschlagen.<br />

Weiterhin ist die Landesstelle zuständig für die Übernahme der Objektdaten in die entsprechenden<br />

Datenbanken.<br />

Mit der Rücksendung des Anzeigeformulars erhält der Errichter alle für die <strong>Realisierung</strong> der Objektversorgung<br />

erforderlichen Angaben:<br />

• Anbindungsart,<br />

• Ausrichtung der Anbindeantenne bzw.<br />

• Standort der Anbinde-Basisstation bei Versorgung über LWL <strong>und</strong><br />

• Frequenzen bei Einsatz einer kanalselektiven Anbindung<br />

8.1.3 Abnahme <strong>und</strong> Inbetriebnahme<br />

Der Errichter liefert weitere Angaben <strong>und</strong> Messergebnisse <strong>zur</strong> Objektversorgung an die Landesstelle<br />

<strong>und</strong> die BDBOS. Hier werden die Vorgaben <strong>zur</strong> Objektversorgung überprüft. Die BDBOS<br />

meldet die Frequenznutzung gegenüber der BNetzA an. Nach Fertigstellung kündigt der Errichter<br />

die Bereitschaft <strong>zur</strong> Inbetriebnahme rechtzeitig bei der Landesstelle an. Nach einer Funktionsprü-<br />

Version 2.0 Seite 38 <strong>von</strong> 57

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