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49/2013 - Stadt Hagenbach

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Jahrgang 36<br />

(124)<br />

Nr. <strong>49</strong>/<strong>2013</strong><br />

Freitag,<br />

6. Dezember <strong>2013</strong><br />

Amt sblatt<br />

der Verbandsgemeinde<br />

Amtliches<br />

Bekanntmachungsorgan<br />

der Verbandsgemeinde<br />

<strong>Hagenbach</strong>,<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong><br />

und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),<br />

Neuburg am Rhein und Scheibenhardt<br />

HAGENBACH<br />

Nikolaus und Krampusse kommen<br />

nach Scheibenhardt<br />

am Samstag, 07.12.13<br />

um 17.00 Uhr auf den Festplatz<br />

Mitwirkende<br />

Flöten- und Bläsergruppe des<br />

MV Scheibenhardt<br />

Kindergarten Scheibenhardt<br />

Guggemusik Speyrer Brezlkracher<br />

Wir an Rhein und Lauter . . .<br />

Ab ca. 19.30 Uhr zeigen die<br />

Krampusse wieder ein spektakuläres<br />

Spiel mit dem<br />

Feuer mit anschließender<br />

Après-Nikolaus-Party. Für<br />

Essen und Trinken wird bestens<br />

gesorgt sein.<br />

Veranstalter des 3. Scheibenhardter<br />

Krampuslaufs:<br />

Musikverein Scheibenhardt<br />

mit Unterstützung der Ortsgemeinde<br />

Scheibenhardt.<br />

Näheres hierzu finden Sie im<br />

amtlichen Teil unter Scheibenhardt.


<strong>Hagenbach</strong> - 2 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

N OTDIENSTE<br />

ohne Gewähr<br />

◗◗<br />

Notrufnummern<br />

Polizei 110<br />

Polizei-Inspektion Wörth........................................... 07271/9221-0<br />

Feuerwehr 112<br />

Rettungsleitstelle - Notruf.......................................................19222<br />

(Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt)<br />

◗◗<br />

Ärztlicher Notdienst<br />

Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel an der Aspklepios-<br />

Klinik Kandel, Luitpoldstr. 14, Tel. 07275/19292<br />

Die Bereitschaftsdienstzentrale ist an den sprechstundenfreien<br />

Zeiten in den Abend- und Nachtstunden, insbesondere aber auch<br />

an Mittwoch- und Freitagnachmittagen sowie an den Wochenenden<br />

uneingeschränkt erreichbar.<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis zum Folgetag<br />

08.00 Uhr<br />

Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr<br />

Freitag ab 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr<br />

◗◗<br />

DRK-Rettungs- und Notarztdienst,<br />

Krankentransport<br />

Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, Mobiltelefon<br />

mit Vorwahl 07273/<br />

◗◗<br />

Zahnärztlicher Dienst<br />

07./08.12.<strong>2013</strong>:<br />

Dr. Klaus Berdel, Herxheim, Untere Hauptstr. 107a, Tel.<br />

07276/918024<br />

Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr; Sonn- und Feiertag von 11.00<br />

bis 12.00 Uhr<br />

Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt muss jedoch auch<br />

außerhalb dieser Sprechzeiten jederzeit für den Patienten<br />

erreichbar sein (auch telefonisch).<br />

◗◗<br />

Apothekendienst<br />

Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30<br />

Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Gesetzlicher<br />

Notdienstzuschlag von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, samstags ab<br />

16.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen: 2,50 €<br />

Der Notdienst der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit<br />

für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen.<br />

Öffnungszeiten<br />

der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr<br />

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr<br />

Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 18:00 Uhr<br />

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr<br />

Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr<br />

Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminabsprache<br />

außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter Tel. 07273<br />

/ 9410-0 (Zentrale), E-Mail: info@vg-hagenbach.de, Fax-Nr.<br />

07273 / 9410-26<br />

Konten der Verbandsgemeindekasse<br />

Sparkasse Germersheim-Kandel<br />

BLZ 548 514 40 / Kto.-Nr. 100 296 3<br />

BIC-SWIFT: MALADE51KAD<br />

IBAN: DE78 5485 1440 0001 0029 63<br />

VR-Bank Südpfalz eG<br />

BLZ 548 625 00 / Kto.-Nr. 280 132 9<br />

BIC-SWIFT: GENODE61SUW<br />

IBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29<br />

Postbank Ludwigshafen<br />

BLZ 545 100 67 / Kto.-Nr. 3589-675<br />

BIC-SWIFT: PBNKDEFF<br />

IBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75<br />

Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:<br />

deutsches Festnetz: ..............0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)<br />

Mobilfunknetz: ......................0180-5-258825-PLZ (0,42 €/Min.)<br />

Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter<br />

www.lak-rlp.de<br />

Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.<br />

◗◗<br />

Augenärztlicher Notdienst<br />

07./08.12.<strong>2013</strong>:<br />

Dr. Spies, Landau, Rathausplatz 2, Tel. 06341/86633<br />

Samstag 11.00 bis 12.00 Uhr; Sonntag 11.00 bis 12.00 Uhr<br />

(Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über<br />

Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren).<br />

◗◗<br />

Beratungsstelle bei Vergiftungsunfällen<br />

Klinische Toxikologie<br />

Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz<br />

Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469<br />

◗◗<br />

Wasserversorgung<br />

Stördienst: Tel. 0621/82 46 99 (Leitstelle)<br />

◗◗<br />

Gasversorgung<br />

Bereitschaftsdienst der Gasversorgung<br />

THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111<br />

- Betriebsstelle Rülzheim:- Tel. 07272/9292-2000<br />

◗◗<br />

Stromversorgung<br />

Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel.<br />

07275/955410, Fax 07275/9554-21<br />

Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777<br />

◗◗<br />

Kabelfernsehen<br />

PrimaCom (Stördienst), Tel. 01803/77462266<br />

Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste<br />

siehe unter „Was sonst noch interessiert“<br />

Impressum:<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong>, Holger Zander,<br />

76767 <strong>Hagenbach</strong>,<br />

Ludwigstraße 20,<br />

Telefon: 07273/9410-0, Telefax: 07273/941026.<br />

Home: www.vg-hagenbach.de<br />

Mail: amtsblatt@vg-hagenbach.de<br />

Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />

54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet),<br />

Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />

Erscheint wöchentlich freitags. Verteilung kostenlos<br />

an jeden Haushalt der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong>.<br />

Die Zustellung erfolgt durch Zeitungsträger.<br />

Einzelstücke sind beim Verlag zu beziehen.<br />

Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise:<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong>, Holger Zander<br />

(Annahmeschluss: dienstags 10.00 Uhr bei der<br />

Verbandsgemeinde); für Anzeigen Klaus Wirth, Föhren<br />

Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG,<br />

Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann,<br />

Spanierstr. 70, 76879 Essingen<br />

Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/9720810,<br />

Mobil 0170/1862290, E-Mail: info@u-b-werbung.de<br />

Redaktion im Verlag:<br />

Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages


<strong>Hagenbach</strong> - 3 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Kleinkunst und Kulinarisches<br />

am Klotzenbergplatz gut angenommen<br />

Dicht gedrängt tummelten<br />

sich die Besucher<br />

auf dem kleinen, feinen<br />

Adventsmarkt am vergangenen<br />

Samstag.<br />

Wegen der schönen<br />

Atmosphäre auf<br />

dem Klotzenbergplatz<br />

begrüßte der große Teil<br />

der Aussteller wie auch<br />

die Gäste die Verlegung<br />

der Veranstaltung vom<br />

Rathausplatz.<br />

Die Aussteller überzeugten<br />

mit tollen Hand- und<br />

Bastelarbeiten.<br />

Das Kuchenbuffet des<br />

Turnvereins war leer<br />

gefegt und der Andrang<br />

beim Glühwein und<br />

Essen groß.<br />

Für die weihnachtlichen<br />

Musikbeiträge geht ein<br />

Dankeschön an den<br />

Musikverein mit seiner<br />

Bläsergruppe sowie an<br />

Manuel Zoller für die<br />

Klänge im Hintergrund<br />

und an den Nikolaus,<br />

der mit kleinen Gaben<br />

die Kinder beglückte,<br />

die von Andrea Zimmermann<br />

liebevoll<br />

verpackt wurden.


<strong>Hagenbach</strong> - 4 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

AMTLICHER TEIL<br />

VERBANDSGEMEINDE<br />

◗◗<br />

Erscheinung des Amtsblatts über den<br />

Jahreswechsel<br />

Sehr verehrte Leser/innen,<br />

liebe Schriftführer/innen der Vereine,<br />

heute schon möchten wir Sie darüber informieren, dass der Verlag<br />

die Produktion des Amtsblattes am Ende des Jahres wie folgt<br />

vorgesehen hat:<br />

• Vorweihnachtswoche (KW 51/13) - letzte Amtsblattausgabe<br />

für dieses Jahr (Redaktionsschluss wie gewohnt)<br />

• Weihnachtswoche (KW 52/13) - entfällt<br />

• 1. Januarwoche (KW 01/14) - entfällt<br />

• 2. Januarwoche (KW 02/14) - erste Amtsblattausgabe für<br />

2014 (Redaktionsschluss wie gewohnt)<br />

Wir bitten alle Schriftführer/innen der Vereine, dies bei ihrer Pressearbeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1.) Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung<br />

vom 25.09.<strong>2013</strong><br />

2.) Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke zum<br />

31.12.<strong>2013</strong><br />

3.) Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke für die<br />

Jahre 2014/2015<br />

4.) Feststellung des Jahresabschlusses und Rechnungsprüfung<br />

2012 der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong>:<br />

a) Prüfungsbericht der Jahresrechnung 2012<br />

b) Beschluss über die Jahresrechnung 2012<br />

c) Entlastung<br />

5.) Haushaltsplan 2014/2015 der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />

6.) Genehmigung von Spenden<br />

7.) Information über aktuelle Angelegenheiten<br />

8.) Bekanntgabe von Eilentscheidungen<br />

9.) Einwohnerfragen (spätestens 21:00 Uhr)<br />

10.) Sonstiges, Wünsche, Anträge, Anfragen und Mitteilungen<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

1.) Auftragsvergaben<br />

2.) Bekanntgabe von Eilentscheidungen<br />

3.) Grundstücksangelegenheiten<br />

4.) Personalangelegenheiten<br />

5.) Sonstiges, Wünsche, Anträge, Anfragen und Mitteilungen<br />

Ihre Amtsblattredaktion<br />

◗◗<br />

Ihre Verbandsgemeindekasse<br />

informiert über SEPA<br />

SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher<br />

Eurozahlungsraum. Mit dem SEPA-Verfahren werden bargeldlose<br />

Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) innerhalb<br />

des SEPA-Raums zukünftig einfacher.<br />

Der SEPA-Raum umfasst alle Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie die<br />

Schweiz und Monaco. Überweisungen und Lastschriften in SEPA-<br />

Länder werden künftig ebenso schnell und günstig sein wie inländische<br />

Zahlungen.<br />

Auch die Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> stellt ab dem 1. Februar<br />

2014 den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr um. Dies<br />

betrifft insbesondere auch unsere Kunden, die am bisherigen<br />

Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung teilnehmen.<br />

Aber: Für Sie ändert sich nichts!<br />

Wenn Sie bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, stellen wir<br />

automatisch auf SEPA um.<br />

Die bisherige Einzugsermächtigung verwenden wir dann als<br />

„SEPA-Lastschriftmandat“. Ihre Kontonummer und ihre Bankleitzahl<br />

wird zur IBAN und BIC. Der Verwendungszweck unserer Lastschrift<br />

wird ergänzt.<br />

Sie finden zukünftig auf Ihrem Kontoauszug unsere Gläubiger-Idendifikationsnummer<br />

(Gläubiger-ID) DE64VGH00000048481 und Ihre<br />

persönliche Mandatsreferenznummer.<br />

Diese persönliche Mandatsreferenznummer wird von uns vergeben<br />

und im Abgabenbescheid zukünftig genannt. Zusammen mit der Gläubiger-ID<br />

dient sie der eindeutigen Identifizierung des Mandats (der<br />

Lastschrift).<br />

Wir ziehen unsere Forderung wie bisher zu den Fälligkeitsterminen<br />

von Ihrem Konto ein. Die Höhe des Betrages sowie die Fälligkeitstermine<br />

finden Sie ebenfalls wie bisher in Ihren Abgaben- bzw. Beitragsbescheiden.<br />

Fragen zu SEPA beantwortet Ihnen gerne Ihre Hausbank bzw. die Mitarbeiter<br />

der Verbandsgemeindekasse unter der Telefonnummer<br />

07273/941052.<br />

◗◗<br />

Der Verbandsgemeinderat tagt<br />

Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hiermit<br />

bekannt gegeben, dass am<br />

Montag, dem 9. Dezember <strong>2013</strong> um 18:00 Uhr<br />

eine teils öffentliche und teils nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates<br />

<strong>Hagenbach</strong> stattfindet.<br />

Sitzungslokal:<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong>,<br />

Ludwigstr. 20 - Ratssaal 2. OG.<br />

Reinhard Scherrer, Bürgermeister<br />

◗◗<br />

Sprechstunde des Bürgermeisters der<br />

Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />

Wenn die Bürger/innen der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> ihre<br />

Sorgen, Wünsche, Anregungen oder Kritik vorbringen möchten,<br />

können Sie dies in einem persönlichen Gespräch mit Bürgermeister<br />

Reinhard Scherrer tun.<br />

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Sekretariat unter<br />

Tel. 07273/941013. Zur Vorbereitung des Gesprächs sollten Sie<br />

auch kurz Ihr Anliegen benennen.<br />

Bürgermeister Scherrer hat gerne ein offenes Ohr für die Anliegen<br />

der Bürgerinnen und Bürger.<br />

Geschenkebörse<br />

• 2 Holzlattenroste mit verstellbarem Kopfteil (1 x 2m) gut<br />

erhalten<br />

in <strong>Hagenbach</strong> abzuholen, Tel. 07273 / 3393<br />

• Tintenstrahl-Drucker (Lexmark) mit Patrone<br />

abzuholen in <strong>Hagenbach</strong>, Tel. 07273 / 3393<br />

• 2 Dampfbügeleisen (Marke Severin), gut erhalten<br />

abzuholen in <strong>Hagenbach</strong>, Tel. 07273 / 1616<br />

• 1 Röhrenfernseher, 51 cm Diagonale<br />

abzuholen in <strong>Hagenbach</strong>, Tel. 0177 / 4846276<br />

• Orgel, Marke Hohner, Typ Organet 244RS<br />

in <strong>Hagenbach</strong> abzuholen, Tel. 07273 / 5173<br />

Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen<br />

Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung<br />

setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die<br />

Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum<br />

Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

<strong>Hagenbach</strong> unter der Tel. Nr. 07273 / 9410-0 an<br />

oder per E-Mail an amtsblatt@vg-hagenbach.de, um Ihr kostenloses<br />

Inserat aufzugeben.<br />

Da Ihre Anzeige immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht<br />

wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer<br />

Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde.


<strong>Hagenbach</strong> - 5 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Eheschließungen an Samstagen<br />

beim Standesamt in <strong>Hagenbach</strong><br />

Auch im nächsten Jahr ist es beim Standesamt <strong>Hagenbach</strong> möglich,<br />

samstags die Ehe zu schließen.<br />

Im Jahr 2014 haben wir sechs „Hochzeitssamstage“ an folgenden Terminen eingerichtet:<br />

3. Mai 2014, 7. Juni 2014, 5. Juli 2014<br />

2. August 2014, 6. September 2014, 4. Oktober 2014<br />

Selbstverständlich sind Trauungen auch zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

<strong>Hagenbach</strong> möglich. Für weitere Informationen steht das Standesamt <strong>Hagenbach</strong> unter Tel.-Nr. 07273/9410-28<br />

(Frau Schätzel/Frau Stüber) zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Anfragen per E-mail senden<br />

Sie bitte an Standesamt@VG-<strong>Hagenbach</strong>.de.<br />

◗◗<br />

Grundschule Berg<br />

Grundschüler dekorieren Filiale der VR Bank Südpfalz<br />

individuelle Dekoration. „Allen hat es sicherlich Spaß gemacht“,<br />

so Herr Martin. „Der Weihnachtsbaum ist ein richtiges Schmuckstück<br />

geworden.“ Als kleines Dankeschön erhielten die Kinder von<br />

Servicemitarbeiterin Waltraud Becker kleine Präsente sowie eine<br />

Spende für den Förderkreis der Grundschule Berg.<br />

Berg<br />

Ortsbürgermeister G. Roitsch<br />

Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG):<br />

Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr<br />

Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus)<br />

E-Mail: buergermeister@berg-pfalz.de<br />

Seniorenteam<br />

Für Weihnachtsstimmung in der VR Bank-Filiale sorgten Kinder der<br />

Grundschule Berg mit ihrer Lehrerin. Filialleiter Andreas Martin freute<br />

sich über das tolle Engagement.<br />

Selbst gebastelter Weihnachtsschmuck ziert den Weihnachtsbaum<br />

in der Filiale der VR Bank Südpfalz in Berg. Mit großer Begeisterung<br />

und Freude brachten 23 Kinder der Grundschule Berg - unterstützt<br />

von ihrer Lehrerin Frau Damm - weihnachtliche Atmosphäre in die<br />

VR Bank Südpfalz. Filialleiter Andreas Martin war sehr erfreut<br />

über den Besuch und bedankte sich herzlich für die schöne und<br />

◗◗<br />

Treffen und Sprechzeiten im<br />

ev. Gemeindezentrum<br />

Vorweihnachtliche Kaffeerunde<br />

Gern möchten wir jetzt schon herzlich einladen zu unserem Treffen<br />

im Dezember.<br />

Termin:<br />

Dienstag, 17.12.<strong>2013</strong> um 15:00 Uhr im evangelischen<br />

Gemeindezentrum Berg<br />

Es wäre schön, wenn wir in möglichst großer Runde zusammen<br />

sein könnten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!<br />

Ihr Seniorenteam<br />

Hildegard Gebhard, Dieter Paulig, Uli Steinmann


<strong>Hagenbach</strong> - 6 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

◗◗<br />

Gemeinsame Einwohnerversammlung<br />

der Ortsgemeinde Berg (Pfalz) und<br />

der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />

Die Bevölkerung wird zur gemeinsamen Einwohnerversammlung<br />

der Ortsgemeinde Berg (Pfalz) und der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />

am<br />

Mittwoch, dem 11. Dezember <strong>2013</strong> um 19:00 Uhr<br />

in der Gemeinschaftshalle, Waldstr. 6, Berg<br />

eingeladen.<br />

Tagesordnung:<br />

1 DSL-Breitbandversorgung durch die Firma Skytron<br />

2 Einmalige Beiträge für den Anschluss der Grundstücke in<br />

Berg an die Kläranlage <strong>Hagenbach</strong><br />

3 Bestattungsmöglichkeiten im neuen Urnengrabfeld<br />

4 Gehwegerneuerung Lukasstraße<br />

5 Sonstige aktuelle Angelegenheiten der Ortsgemeinde und der<br />

Verbandsgemeinde<br />

Günter Roitsch<br />

Ortsbürgermeister<br />

Reinhard Scherrer<br />

Bürgermeister<br />

◗◗<br />

Voranzeige der<br />

Ortsgemeinderatssitzung<br />

Den Damen und Herren Ratsmitglieder sowie der interessierten<br />

Bevölkerung der Ortsgemeinde Berg wird vorab mitgeteilt,<br />

dass am<br />

Mittwoch, 18. Dezember <strong>2013</strong><br />

die nächste Sitzung stattfindet. Uhrzeit und Tagesordnung werden<br />

noch rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich diesen<br />

Termin bereits heute vor.<br />

◗◗<br />

Dritte Nachtragshaushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Berg (Pfalz)<br />

für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014<br />

vom 03.12.<strong>2013</strong><br />

Der Ortsgemeinderat Berg (Pfalz) hat aufgrund des § 98 der<br />

Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 06.11.<strong>2013</strong> folgende Dritte<br />

Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt<br />

gemacht wird.<br />

Der Stellenplan als Teil des Ergebnishaushaltes wird wie folgt<br />

geändert:<br />

Im Teilhaushalt 12 (Soziales, Kinder und Jugend) wird die Beschäftigtenstelle<br />

nach Entgeltgruppe S 7 in eine Beschäftigtenstelle<br />

nach Entgeltgruppe S 10 umgewandelt.<br />

Die Änderung gilt ab dem 01.12.<strong>2013</strong>.<br />

Berg, den 03.12.<strong>2013</strong><br />

Günter Roitsch, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die Dritte Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong><br />

und 2014 liegt zur Einsichtnahme vom 09.12.<strong>2013</strong> bis einschließlich<br />

17.12.<strong>2013</strong> bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76767<br />

<strong>Hagenbach</strong>, Ludwigstraße 20, Abt. V - Finanzverwaltung -, Zimmer<br />

Nr. 215, während der Dienststunden öffentlich aus.<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande<br />

gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der oben genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung<br />

der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,<br />

Ludwigstraße 20, 76767 <strong>Hagenbach</strong><br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann<br />

auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Hagenbach</strong>, den 03.12.<strong>2013</strong><br />

Reinhard Scherrer, Bürgermeister<br />

◗◗<br />

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge<br />

für Verkehrsanlagen in Berg<br />

Bescheid <strong>2013</strong><br />

Der Ortsgemeinde Berg sind im Rechnungsjahr 2012 Kosten für<br />

den Ausbau der Waldstraße entstanden. Nach dem Kommunalabgabengesetz<br />

vom 12. Dezember 2006 in Verbindung mit der vom<br />

Ortsgemeinderat Berg beschlossenen Beitragssatzung für den<br />

Ausbau von Verkehrsanlagen sind hierfür von allen Grundstückseigentümern<br />

in der Ortsgemeinde Berg Straßenausbaubeiträge<br />

zu erheben. Die Ortsgemeinde Berg übernimmt nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften für das bestehende Allgemeininteresse einen<br />

Gemeindeanteil von 35 v.H. Soweit befristete Befreiungstatbestände<br />

für Grundstücke vorliegen, z.B. bei angefallenen Erschließungsbeiträgen<br />

nach dem Baugesetzbuch in Neubaugebieten, sind<br />

diese Grundstücke in der Straßenausbaubeitragssatzung vom 24.<br />

September 2007, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 39/2007 vom 28.<br />

September 2007 aufgeführt.<br />

Aufwendungen 2012<br />

Ausbau der Waldstraße 266.658 €<br />

Gesamtaufwand: 266.658 €<br />

abzüglich 35% Gemeindeanteil 93.330 €<br />

Von den Grundstückseigentümern zu erheben: 173.328 €<br />

Grundlage für die Beitragsberechnung sind die Grundstücksflächen.<br />

Diesen werden Zuschläge für Vollgeschosse und Gewerbe<br />

hinzugerechnet. Für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt der<br />

Zuschlag einheitlich 40 v.H. und für jedes weitere Vollgeschoss weitere<br />

20 v.H. Die Gewerbezuschläge betragen 10 v.H. bei gemischt<br />

genutzten Grundstücken und 20 v.H. bei rein gewerblich genutzten<br />

Grundstücken. Durch die Zuschläge werden stärker frequentierte<br />

Grundstücke auch beitragsmäßig höher belastet.<br />

Nach einer vorläufigen Berechnung beträgt der Beitragssatz je qm<br />

gewichtete Grundstücksfläche ca. 0,23518 €. Dies ergibt für ein<br />

durchschnittlich großes Grundstück von 600 qm einen wiederkehrenden<br />

Straßenausbaubeitrag von rd. 198 €<br />

Grundstücksfläche in qm: 600 m 2<br />

+ Zuschlag für Vollgeschosse: 40%<br />

(einheitlich für die ersten beiden Vollgeschosse)<br />

gewichtete Grundstücksfläche: 840,00 m 2<br />

mal Beitragssatz 0,23518 €<br />

Wiederkehrender Beitrag Verkehrsanlagen 2012 : 197,55 €<br />

Bei Vollgeschosszuschlägen von 60 v.H., 80 v.H., bzw. Gewerbezuschlägen<br />

von 10 oder 20 v.H. erhöht sich der Straßenausbaubeitrag<br />

entsprechend.<br />

Die Beitragsbescheide werden den Grundstückseigentümern demnächst<br />

zugesandt. Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag ist<br />

in drei Raten am 15.02.2014, 15.04.2014 und 15.06.2014 fällig.<br />

Bei Fragen zu der Beitragserhebung wenden Sie sich bitte an<br />

Herrn Rebel, Tel. 941053.<br />

◗◗<br />

Wohnung in Berg zu vermieten<br />

Die Ortsgemeinde Berg vermietet zum 01.01.2014 eine 75,95 qm<br />

große EG-Wohnung in der Waldstr. 1e. Die Wohnung besteht aus 3<br />

Zimmern, Küche, Bad und einem Kellerraum.<br />

Voraussetzung zum Erhalt dieser Wohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung<br />

für den 1. Förderweg sowie eine Haushaltsgröße<br />

von mindestens 3 Personen.<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung,<br />

Frau Schwager, Tel. 07273/941054.<br />

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung,<br />

Herrn Kuntz, Ludwigstr. 20, 76767 <strong>Hagenbach</strong>.<br />

◗◗<br />

Meldungen und Vorschläge für<br />

Ehrungen am Neujahrsempfang 2014<br />

Alljährlich werden am Neujahrsempfang in Berg Ehrungen von<br />

engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowohl in sozialen, kulturellen<br />

und sportlichen Bereichen, als auch aus dem Vereinsleben<br />

vorgenommen. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auf Vereinsebene<br />

Erfolge erzielt haben, als Einzelperson oder als Mannschaft, die schulisch<br />

oder beruflich besondere Ergebnisse erreicht haben, die sich<br />

kulturell oder sozial engagiert haben. Ich bitte die Vereine, Institutionen<br />

und Personen mir hierzu Vorschläge, Hinweise und Meldung bis<br />

15.12.<strong>2013</strong> zu geben. Herzlichen Dank für die Mithilfe.<br />

Günter Roitsch, Ortsbürgermeister


<strong>Hagenbach</strong> - 7 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

<strong>Hagenbach</strong><br />

<strong>Stadt</strong>bürgermeister F. X. Scherrer<br />

Sprechzeiten in der Industriestraße 18, Eingang neben Bauhof:<br />

Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten Fr. Hellmann, Industriestraße 18:<br />

Montag 17.00 - 19.30 Uhr, Dienstag - Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: f.x.scherrer@hagenbach.de<br />

Seniorenteam<br />

◗◗<br />

Seniorenteam <strong>Hagenbach</strong><br />

Liebe Seniorinnen und Senioren,<br />

unsere 5. Sprechstunde findet am Montag, 16. Dezember <strong>2013</strong> in<br />

der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Seniorenzentrum der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> statt.<br />

Wenn Sie uns zukünftig auch außerhalb der Sprechzeiten erreichen<br />

wollen, bieten wir Ihnen nun zusätzlich die Möglichkeit an,<br />

über das Büro von <strong>Stadt</strong>bürgermeister F.X. Scherrer telefonisch<br />

Kontakt aufzunehmen. Ihre Kontaktdaten werden dann an uns<br />

weitergeleitet, damit wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung<br />

setzen können - Tel.: 07273 / 41 83.<br />

Die Öffnungszeiten des Büros entnehmen sie bitte dem Amtsblatt.<br />

Ihr Seniorenteam<br />

Ute Lins, Kirsten Hamerski, Walter Knöll, Hans Vesper, Siegfried<br />

Strobel und Doris Meyer<br />

◗◗<br />

Einladung zum Seniorennachmittag<br />

Am Sonntag, 8. Dezember <strong>2013</strong> findet nachmittags ab 14.30<br />

Uhr im Kulturzentrum „Am <strong>Stadt</strong>rand“ der diesjährige Seniorennachmittag<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> statt.<br />

Dazu lädt der Seniorenbeirat und die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> alle<br />

Seniorinnen und Senioren der <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> ab 65 Jahre<br />

recht herzlich ein.<br />

In adventlicher Runde und bei einem abwechslungsreichen<br />

Programm wollen wir bei Kaffee, Kuchen und Wein ein paar<br />

unbeschwerte Stunden verbringen. Lassen Sie sich überraschen.<br />

Auf Wunsch werden Sie nach telefonischer Vereinbarung<br />

abgeholt (Telefon 4183).<br />

Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.<br />

◗◗<br />

Stellenausschreibung<br />

Die viergruppige städtische Kindertagesstätte „Kinderland“ in<br />

<strong>Hagenbach</strong> bietet zum 01.04.2014 eine Stelle als<br />

staatlich anerkannte/r Erzieher/in<br />

in Vollzeit<br />

für die Betreuung von Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren.<br />

Wir erwarten:<br />

- Aufgeschlossenheit, Teamfähigkeit und Engagement<br />

- Freude und Verantwortungsbewusstsein bei der Arbeit<br />

mit Kindern und deren Eltern<br />

- Flexibilität<br />

Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD entsprechend den Eingruppierungsmöglichkeiten<br />

des Erziehungsdienstes.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.<br />

Sie reizt die Möglichkeit, die pädagogische Arbeit in einem<br />

engagierten Team mit zu gestalten?<br />

Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen<br />

bitte bis zum 30.12.<strong>2013</strong> an die<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong><br />

- Personalabteilung -<br />

Ludwigstr. 20<br />

76767 <strong>Hagenbach</strong><br />

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schröter (Kita-Leitung; Tel.<br />

07273/1036) und Herr Zander (Personal; Tel. 07273/941012)<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Franz Xaver Scherrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />

◗◗<br />

Wasserversorgung auf den Friedhöfen<br />

Aufgrund der zu erwartenden Kältetage ist ab sofort auf beiden<br />

Friedhöfen das Wasser abgestellt. Wir bitten um Beachtung.<br />

F.X. Scherrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />

Ihr<br />

F.X. Scherrer<br />

<strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />

Doris Meyer<br />

Vorsitzende d. Seniorenbeirates<br />

◗◗<br />

In eigener Sache<br />

Wenn Sie kein “Amtsblatt<br />

der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong>”<br />

bekommen haben ...<br />

Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt<br />

die MvG Zeitungsvertrieb GmbH entgegen unter folgenden<br />

Nummern:<br />

06502/9147-710 oder -719.<br />

Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:<br />

service@mvg-zeitungsvertrieb.de


<strong>Hagenbach</strong> - 8 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Neuburg<br />

Ortsbürgermeister T. Pfirmann<br />

Sprechzeiten im Rathaus, Hauptstraße 50:<br />

Dienstag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr<br />

Telefon: 0 72 73 / 12 26 • E-Mail: gemeinde.neuburg@t-online.de<br />

Öffnungszeiten Rathaus:<br />

Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Seniorenteam<br />

◗◗<br />

Sprechstunde von 17.00 bis 18.00 Uhr<br />

im Bürgerhaus<br />

Am kommenden Mittwoch, dem 11. Dezember <strong>2013</strong> von 17.00 bis<br />

18.00 Uhr findet die monatliche Sprechstunde der Seniorenbeauftragten<br />

Gerlinde Martus und Arnika Eck statt.<br />

Wer Fragen oder Anliegen hat, kann uns während dieser Zeit beim<br />

monatlichen Treffen des Bürgervereins im Bürgerhaus antreffen.<br />

Für ein Gespräch steht uns ein gesonderter Raum zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus können Sie uns auch telefonisch unter unserer<br />

privaten Telefon Nr. 4860 (Gerlinde Martus) und 3732 (Arnika Eck)<br />

erreichen.<br />

◗◗<br />

Neujahrsempfang der Ortsgemeinde<br />

Neuburg<br />

Der Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Neuburg findet am Freitag,<br />

dem 10.01.2014 um 18.00 Uhr im Gasthaus „Zum Sternen“,<br />

Rheinstr. 7 statt.<br />

An diesem Abend werden Bürgerinnen und Bürger für besondere<br />

Leistungen im abgelaufenen Jahr geehrt. Die Bevölkerung ist<br />

hierzu recht herzlich eingeladen.<br />

Thorsten Pfirmann, Ortsbürgermeister<br />

◗◗<br />

Willi Reinhard geht in Ruhestand<br />

Ende November verabschiedete Bürgermeister Thorsten Pfirmann<br />

den langjährigen Mitarbeiter der Gemeinde Neuburg, Willi Reinhard,<br />

in den Ruhestand.<br />

Reinhard arbeitete über 25 Jahre für seine Gemeinde, seit 1999<br />

als Leiter des Bauhofes. Seit 01.12.2011 befand sich Reinhard in<br />

der passiven Phase der Altersteilzeit.<br />

Bürgermeister Thorsten Pfirmann wünschte ihm für seinen neuen<br />

Lebensabschnitt mit einem Verbandsgemeinde-Präsentkorb viel<br />

Freude, Gesundheit und Glück.<br />

v.l.: 1. Ortsbeigeordnete Arnika Eck, Willi Reinhard, Ortsbürgermeister<br />

Thorsten Pfirmann, Gemeindemitarbeiterin Marianne Stuppert.<br />

Scheibenhardt<br />

Ortsbürgermeister E. Diesel<br />

Sprechzeiten im Bürgerhaus, Hasenweg 11:<br />

Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr, Telefon: 0 72 77 / 3 27<br />

E-Mail: gemeinde@scheibenhardt.de<br />

Seniorenbeirat<br />

◗◗<br />

Sprechstunde des Seniorenbeirats<br />

Der Seniorenbeirat Scheibenhardt bietet wieder eine Sprechstunde<br />

an. Die Sprechstunde findet am Montag, 9. Dezember von<br />

14.00 bis 15.00 Uhr im Bürgerstübchen statt. Natürlich stehen die<br />

Mitglieder des Seniorenbeirats auch außerhalb der Sprechstunden<br />

den Bürgerinnen und Bürgern gerne als Ansprechpartner zur<br />

Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.<br />

Die Welt des PCs erkunden<br />

Computergruppe für Senioren, aber nicht nur<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

da zum letzten Termin am 19.11.<strong>2013</strong> nur eine Person erschien<br />

und wir dies einer Panne bei der Veröffentlichung des Termins<br />

zuschreiben, wollen wir einen zweiten Versuch starten.<br />

Im 1. Bürgerforum 2012 wurde von den Teilnehmern der Wunsch<br />

nach Einrichtung einer ‚Computergruppe für Senioren‘ geäußert.<br />

Wir wollen dies nun aufgreifen.<br />

Was in dieser Gruppe behandelt werden soll, wurde damals nicht<br />

besprochen. Mögliche Themen könnten sein<br />

• Einführung in die Welt des PCs (Begriffswelt und was dahinter steckt)<br />

• Internet-Führerschein (Surfen und Email)<br />

• Texte erstellen, Tabellenkalkulation<br />

• …..usw.<br />

Wir laden deshalb alle Interessierten (nicht nur Senioren) für<br />

Dienstag, den 10. Dezember <strong>2013</strong> um 17:30 Uhr ins Bürgerhaus<br />

(Bürgerstube) ein, um die Interessen zu ermitteln.<br />

Über rege Teilnahme würden wir uns freuen.<br />

Ihr Seniorenbeirat<br />

◗◗<br />

Satzung der Ortsgemeinde<br />

Scheibenhardt<br />

über die Benutzung des Friedhofs<br />

und der Friedhofshalle<br />

(Friedhofssatzung) vom 27.11.<strong>2013</strong><br />

Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl.S.153)<br />

sowie der §§ 2 Abs.3, 5 Abs. 2 und 6 Abs.1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes<br />

vom 04.03.1983 (GVBl.S.69) –in der jeweils gültigen Fassung- folgende<br />

Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />

1. Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />

gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof.<br />

§ 2<br />

Friedhofszweck<br />

(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung)<br />

der Ortsgemeinde.<br />

(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die<br />

a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde waren,<br />

b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten<br />

Grabstätte haben oder<br />

c) ohne Einwohner zu sein, nach § 22 Abs. 2 Sätze 2 und 3<br />

Bestattungsgesetz zu bestatten sind.<br />

(3) Bestattung anderer Personen bedarf es der vorherigen Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung.


<strong>Hagenbach</strong> - 9 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

§ 3<br />

Schließung und Aufhebung<br />

(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise<br />

für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt<br />

(Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung)<br />

? vergl. § 7 Bestattungsgesetz.-<br />

(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen<br />

und Beisetzungen ausgeschlossen.<br />

Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen<br />

oder Beisetzungen in Wahlgräbern erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten<br />

für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren<br />

Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit<br />

noch nicht abgelaufen ist.<br />

(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofs als<br />

Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihengrabstätten Bestatteten<br />

werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der<br />

Ortsgemeinde in andere Grabstätten umgebettet. Das gleiche gilt für<br />

Wahlgrabstätten.<br />

(4) Schließungen oder Aufhebungen werden öffentlich bekannt<br />

gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält<br />

außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt<br />

bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.<br />

(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich<br />

bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahlgrabstätten<br />

den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten soweit möglich<br />

einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.<br />

(6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kosten<br />

entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen. bzw.<br />

geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die<br />

Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.<br />

2. Ordnungsvorschriften<br />

§ 4<br />

Öffnungszeiten<br />

(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang<br />

bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit<br />

Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das<br />

Betreten eines Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend<br />

untersagen.<br />

§ 5<br />

Verhalten auf dem Friedhof<br />

(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes<br />

entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />

sind zu befolgen.<br />

(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung<br />

Erwachsener betreten.<br />

(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,<br />

a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, Kinderwagen<br />

und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material<br />

zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen<br />

Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofverwaltung<br />

sind ausgenommen.<br />

b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten,<br />

c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung,<br />

Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,<br />

d) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn,<br />

aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten<br />

liegt vor oder<br />

bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren<br />

gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend,<br />

e) das Plakatieren sowie Druckschriften zu verteilen,<br />

f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten<br />

zu verunreinigen oder zu beschädigen,<br />

g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,<br />

h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,<br />

i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.<br />

Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit es<br />

dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar ist.<br />

(4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung<br />

zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden.<br />

§ 6*<br />

Ausführen gewerblicher Arbeiten<br />

(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung<br />

und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende<br />

bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger<br />

gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die<br />

Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten<br />

festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen<br />

über die Genehmigungsfiktion nach §42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist<br />

nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren<br />

kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1<br />

Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner<br />

in Verwaltungs-angelegenheiten vom 27.10.2009, GVBl. S. 355,<br />

in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden.<br />

(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher,<br />

betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.<br />

(3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte.<br />

Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden<br />

oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

(4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen<br />

des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden<br />

trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die<br />

Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen.<br />

*Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden<br />

und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondereauf<br />

die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I<br />

S. 3075) und auf die §§ 4 ff der Gewerbeordnung verwiesen.<br />

3. Allgemeine Bestattungsvorschriften<br />

§ 7<br />

Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit<br />

(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung<br />

anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 15.<br />

(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen<br />

Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im<br />

Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft<br />

fest.<br />

(4) Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung<br />

beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten der Bestattungspflichtigen<br />

(Verantwortlichen gem. § 9 Bestattungsgesetz) in<br />

einer Reihengrabstätte beigesetzt.<br />

(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist<br />

jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind<br />

in einem Sarg zu bestattet. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

können auch Geschwister bis zu einem Alter von 1 Jahr in<br />

einem Sarg bestattet werden.<br />

§ 8<br />

Särge<br />

(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass<br />

jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen<br />

nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich<br />

vorgeschrieben ist.<br />

(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, und 0,65 m hoch und<br />

im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere<br />

Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber<br />

dürfen höchstens 1,50 m lang 0,50 m. hoch und im Mittelmaß<br />

0,65 m breit sein.<br />

§ 9<br />

Grabherstellung<br />

(1) Die Gräber werden von dem Beauftragten der Friedhofsverwaltung<br />

ausgehoben und wieder verfüllt.<br />

(2) Die Gräber haben folgende Maße:<br />

Einzelgräber<br />

a) für Kinder bis zu 6 Jahren: Länge 1,90 m, Breite 0,90 m<br />

b) für Personen über 6 Jahre: Länge 2,10 m, Breite 0,90 m<br />

Doppelgräber<br />

Länge 2,10 m, Breite 1,80 m<br />

Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />

(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis<br />

zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.


<strong>Hagenbach</strong> - 10 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />

mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.<br />

(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine<br />

Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber<br />

Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung<br />

entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden<br />

Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung<br />

zu erstatten.<br />

§ 10<br />

Ruhezeit<br />

Die allgemeine Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />

§ 11<br />

Umbettungen<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />

(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet<br />

der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen<br />

innerhalb der Ortsgemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen<br />

eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus<br />

einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte sind innerhalb<br />

der Ortsgemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.<br />

(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder<br />

Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

in belegte Grabstätten umgebettet werden.<br />

(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei<br />

Umbettungen aus Reihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9<br />

Abs. 1 Bestattungsgesetz, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der<br />

jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei dringendem<br />

öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.<br />

(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.<br />

Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens<br />

bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.<br />

(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die<br />

an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung<br />

entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />

(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine<br />

Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />

(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur<br />

auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.<br />

4. Grabstätten<br />

§ 12<br />

Allgemeines<br />

Arten der Grabstätten<br />

(1) Die Grabstätten werden unterschieden in<br />

a) Reihengrabstätten<br />

b) Wahlgrabstätten<br />

c) Ehrengrabstätten<br />

d) Urnengrabstätten<br />

(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.<br />

An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.<br />

Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts<br />

an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit<br />

der Umgebung.<br />

§ 13<br />

Reihengrabstätten<br />

(1) Reihengrabstätten (Einzelgräber) sind Grabstätten für Erd- und<br />

Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für<br />

die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt<br />

werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte<br />

ist nicht möglich.<br />

(2) Es werden eingerichtet:<br />

a) Kindergrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 6.<br />

Lebensjahr<br />

b) Einzelgräber für Verstorbene ab vollendetem 6. Lebensjahr.<br />

(3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs.<br />

5 - nur eine Leiche bestattet werden.<br />

Ausnahme im Kindergrabfeld: Beim Tod mehrerer Kinder innerhalb<br />

einer Familie (z.B. Mehrlingsgeburten u.a.).<br />

(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen<br />

nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher öffentlich und<br />

durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt<br />

gemacht.<br />

§ 14<br />

Wahlgrabstätten<br />

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen,<br />

an denen beim Todesfall auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten<br />

Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit)<br />

verliehen wird. Die Zuweisung der Grabstätten hat in der Regel in der<br />

bestehenden Grabreihe zu erfolgen. Ausnahmen können in begründeten<br />

Fällen durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden.<br />

(2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts<br />

enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht<br />

zur Anlage und Pflege des Grabes.<br />

(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten,<br />

und als Einfachgräber vergeben.<br />

Es sind folgende Belegungen zulässig:<br />

a) Einzelgräber: Einfachgrab = bis zu 1 Sargbestattung und 2<br />

Urnenbestattungen<br />

b) Doppelgräber: Einfachgrab = bis zu 2 Sargbestattungen und 4<br />

Urnenbestattungen<br />

c) Urnengräber: Einfachgrab = 2 Urnenbestattungen<br />

0,80 m x 0,80 m<br />

Die Anlegung von Tiefgräbern ist nicht möglich.<br />

(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur<br />

stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet<br />

oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit<br />

verlängert worden ist.<br />

(5) Das Nutzungsrecht kann bis zu viermal um jeweils weitere 5<br />

Jahre für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden,<br />

es sei denn, dass öffentliche Interessen entgegenstehen. Bis zur<br />

Zulegung des zweiten Verstorbenen, kann das Nutzungsrecht an<br />

der gesamten Wahlgrabstätte mehrmals um die in Satz 1 genannte<br />

Zeit verlängert werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag<br />

nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den<br />

Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.<br />

(6) Nutzungsberechtigte sind: die Ehegatten, Verwandte auf- und<br />

absteigender Linie und Geschwister.<br />

(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine<br />

Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen.<br />

Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht<br />

unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.<br />

(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser<br />

Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der<br />

Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles<br />

über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung<br />

und Pflege der Grabstätte zu entscheiden.<br />

(9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit,<br />

an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit<br />

zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte<br />

Grabstätte möglich.<br />

(10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten<br />

die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter<br />

Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten<br />

Nutzungszeit anteilig erstattet.<br />

(11) Der Verkauf von Wahlgrabstätten vor Eintritt des Todesfalles<br />

ist nicht gestattet.<br />

§ 15<br />

Urnengrabstätten<br />

(1) Aschen dürfen nur beigesetzt werden<br />

a) in Reihengrabstätten - bis zu 1 Asche<br />

b) in Wahlgrabstätten - bis zu 2 Aschen in einstelligen und - bis<br />

zu 4 Aschen in mehrstelligen Grabstätten<br />

(2) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten sind Aschenstätten,<br />

die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung<br />

abgegeben werden oder als Wahlgrabstätten, für die auf<br />

Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit)<br />

verliehen wird. Die §§ 13 und 14 gelten entsprechend.<br />

(3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig<br />

anzumelden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen<br />

Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der<br />

Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.<br />

(4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten<br />

die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend<br />

auch für Urnengrabstätten und die Urnenmauer.<br />

(5) Bei Wiederbelegung von Urnengrabstätten müssen die alten<br />

Aschenbehälter geöffnet und der Inhalt in würdiger Weise unter<br />

der Sohle des Grabes wieder beigesetzt werden.<br />

(6) Der Verkauf von Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätte<br />

vor Eintritt des Todesfalles ist nicht gestattet.


<strong>Hagenbach</strong> - 11 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

§ 16<br />

Ehrengrabstätten<br />

Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten<br />

obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.<br />

5. Gestaltung der Grabstätten<br />

§ 17<br />

Gestaltungsvorschriften der eingerichteten Grabfelder<br />

(1) Auf dem Friedhof werden ausschließlich Grabfelder mit allgemeinen<br />

Gestaltungsvorschriften (§§ 18, 19) eingerichtet.<br />

(2) Die Grabfelder (Abs. 1) sind in einem Belegungsplan festgelegt.<br />

§ 18<br />

Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen,<br />

dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und<br />

in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.<br />

6. Grabmale<br />

§ 19<br />

Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen<br />

Gestaltungsvorschriften<br />

Die Grabmale auf Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />

unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen<br />

besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch<br />

uneingeschränkt.<br />

§ 20<br />

Errichten und Ändern von Grabmalen<br />

(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der<br />

Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben<br />

der gültigen Friedhofssatzung entspricht.<br />

(2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss<br />

und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials<br />

und seiner Bearbeitung.<br />

(3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen<br />

Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung<br />

in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes<br />

gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf<br />

des Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung<br />

schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung<br />

bestätigt.<br />

(4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder<br />

die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen<br />

der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.<br />

§ 21<br />

Standsicherheit der Grabmale<br />

Die Grabmale sind in ihrer Größe entsprechend nach den allgemein<br />

anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und<br />

so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim<br />

Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken<br />

können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />

§ 22<br />

Verkehrssicherungspflicht für Grabmale<br />

(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd<br />

in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder<br />

überprüfen zu lassen, in der Regel jährlich zweimal und zwar im<br />

Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Verantwortlich dafür<br />

ist bei Reihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte<br />

(§13) gestellt hat, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.<br />

(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen<br />

baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die<br />

Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich<br />

die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.<br />

(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten<br />

des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegung<br />

von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz<br />

schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb<br />

einer festgesetzten und angemessenen Frist beseitigt, ist<br />

die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen<br />

berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen<br />

lassen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände 3<br />

Monate aufzubewahren. § 23 Abs.2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist<br />

der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt<br />

nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche<br />

Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte,<br />

das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.<br />

§ 23<br />

Entfernen von Grabmalen<br />

(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale<br />

nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

entfernt werden.<br />

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf<br />

der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung<br />

von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale innerhalb<br />

einer Frist von 3 Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der<br />

Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung<br />

hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung<br />

nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die<br />

Grabstätte abräumen lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal<br />

nicht binnen von 3 Monaten abräumen, geht es entschädigungslos<br />

in das Eigentum der Gemeinde über. Sofern Grabstätten von der<br />

Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete<br />

die Kosten zu tragen.<br />

7. Herrichten und Pflege der Grabstätten<br />

§ 24<br />

Herrichten und Instandhalten der Grabstätten<br />

(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18<br />

hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend<br />

für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze<br />

sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.<br />

(2) Für die Herrichtung und Instandhaltung ist bei Reihengrabstätten<br />

der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gem. § 9<br />

Bestattungsgesetz), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte<br />

verantwortlich.<br />

(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst<br />

anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.<br />

(4) Alle Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der<br />

Bestattung, hergerichtet werden.<br />

(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen<br />

Anlagen, außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich<br />

der Friedhofsverwaltung.<br />

(6) Grababdeckungen sind zulässig. Die Grabstätten sollen in ihrer<br />

gesamten Restfläche bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die<br />

anderen Grabstätten sowie öffentlichen Anlagen und Wege nicht<br />

beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und<br />

großwüchsige Sträucher.<br />

(7) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln<br />

ist nicht gestattet.<br />

§ 25<br />

Vernachlässigte Grabstätten<br />

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder<br />

bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung<br />

der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils<br />

festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.<br />

Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung<br />

die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten<br />

herrichten lassen.<br />

(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres<br />

zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach<br />

Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der<br />

Grabstätte.<br />

8. Leichenhalle<br />

§ 26<br />

Benutzen der Leichenhalle<br />

(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur<br />

Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung<br />

betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte<br />

Zeiten festlegen, wo bei besonderen Fällen (Unfalltod) Ausnahmen<br />

möglich sind.<br />

(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der<br />

Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.


<strong>Hagenbach</strong> - 12 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

(2) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen<br />

meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen, sollen in einem<br />

besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt<br />

zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen<br />

zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.<br />

(4) Abweichend von § 2 Abs. 2 dient die Leichenhalle auch der Aufnahme<br />

von Leichen aus Scheibenhard/Elsass.<br />

9. Schlussvorschriften<br />

§ 27<br />

Alte Rechte<br />

(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits<br />

zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung<br />

nach den bisherigen Vorschriften.<br />

(2) Im Übrigen gilt diese Satzung.<br />

§ 28<br />

Haftung<br />

Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige<br />

Benutzung des Friedhofes sowie seine Anlagen und Einrichtungen<br />

durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.<br />

§ 29<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

a) den Friedhof entgegen den Bestimmungen des § 4 betritt,<br />

b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend<br />

verhält oder die Anordnungen des Friedhofpersonals nicht<br />

befolgt (§ 5 Abs. 1),<br />

c) gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 Satz 1 verstößt,<br />

d) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung<br />

ausübt (§ 6 Abs. 1),<br />

e) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§11),<br />

f) die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht<br />

einhält (§ 20),<br />

g) als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder<br />

Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen<br />

ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 21 Abs. 1<br />

und 3),<br />

h) Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem<br />

Zustand hält (§§ 22, 23 und 25),<br />

i) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt<br />

(§ 24 Abs. 1),<br />

j) Grabstätten entgegen § 20 Ziffer 1 mit Grababdeckungen versieht<br />

oder nicht oder entgegen § 25 bepflanzt,<br />

k) die Leichenhalle entgegen § 27 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt,<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000,00<br />

Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten<br />

vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung<br />

findet Anwendung.<br />

§ 30<br />

Gebühren<br />

Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhöfe<br />

und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils<br />

geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 06.10.2010 und alle<br />

übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.<br />

Scheibenhardt, den 27.11.<strong>2013</strong><br />

Edwin Diesel, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind,<br />

oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,<br />

Ludwigstr. 20, 76767 <strong>Hagenbach</strong> unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Hagenbach</strong>, 27.11.<strong>2013</strong><br />

Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Reinhard Scherrer, Bürgermeister<br />

◗ ◗ Benutzungsordnung für das Bürgerhaus<br />

der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />

in der Fassung vom 27.11.<strong>2013</strong><br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Das Bürgerhaus steht für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen<br />

im Rahmen dieser Benutzungsordnung zur Verfügung.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht jedoch nicht.<br />

(2) Vermietet werden:<br />

Im Erdgeschoss: Bürgerstube mit Teeküche<br />

Im Obergeschoss: Großer Saal mit Küche<br />

Anbau zum Bürgerhaus: Ausschankraum beim Bürgerhaus mit<br />

Festplatz<br />

Anträge auf Überlassung des Bürgerhauses sind schriftlich beim<br />

Ortsbürgermeister einzureichen.<br />

Hierbei ist der Veranstaltungszweck, der Tag, die Dauer und<br />

eventuell notwendige Vorbereitungszeiten der Veranstaltung zu<br />

benennen. Eine Aufnahme in den Veranstaltungskalender der<br />

Ortsgemeinde hat keine rechtsgestaltende Wirkung. Über die Vergabe<br />

entscheidet der Ortsbürgermeister. Im Zweifelsfalle ist die<br />

Entscheidung des Ortsgemeinderates herbeizuführen.<br />

(3) Zwischen dem Veranstalter und der Ortsgemeinde ist ein<br />

schriftlicher Mietvertrag abzuschließen.<br />

(4) Mit Inanspruchnahme des Bürgerhauses erkennt der Mieter die<br />

Bestimmungen dieser Benutzungs- und Kostenordnung und die<br />

damit verbundenen Verpflichtungen unwiderruflich an.<br />

(5) Der Ortsbürgermeister bzw. dessen Beauftragte sind während<br />

den Veranstaltungen jederzeit berechtigt, alle Räumlichkeiten des<br />

Bürgerhauses zu betreten.<br />

Für die Dauer der Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht<br />

aus, soweit es für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und<br />

Ordnung notwendig ist. Das Hausrecht der Ortsgemeinde als Vermieterin<br />

ist jedoch übergeordnet und kann jederzeit vom Ortsbürgermeister,<br />

seinem Vertreter bzw. dessen Bevollmächtigtem<br />

ausgeübt werden.<br />

§ 2<br />

Benutzer und Benutzungsarten<br />

(1) Das Bürgerhaus wird an alle natürlichen und juristischen Personen,<br />

Kirchen, Vereine und Unternehmen mit Wohnsitz/Sitz in<br />

Scheibenhardt/Pfalz und Scheibenhard/Elsass für eigene Veranstaltungszwecke<br />

vermietet.<br />

(2) Der Ausschankraum im Anbau des Bürgerhauses sowie der<br />

angrenzende Festplatz wird nur an einheimische Vereine zu<br />

bestimmten Anlässen wie z.B. Kerweausschank, Musikfest, Hungermarsch<br />

etc. vermietet.<br />

(3) Für nicht ortsansässige Personen wird über eine Vermietung<br />

von Fall zu Fall entschieden.<br />

(4) Eine Untervermietung oder eine Weitergabe der angemieteten<br />

Räumlichkeiten, auch teilweise an Dritte, ist nicht zulässig.<br />

(5) Das Bürgerhaus kann nur an Personen vermietet werden, die<br />

das 25. Lebensjahr vollendet haben.<br />

(6) Für Discoveranstaltungen und Polterabende wird das Bürgerhaus<br />

nicht vermietet.<br />

(7) Versammlungen von Interessengruppen und Bürgerinitiativen<br />

können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 volljährigen<br />

Einwohnern der Ortsgemeinde im Bürgerhaus stattfinden.<br />

§ 3<br />

Pflichten des Mieters/Nutzungsberechtigten<br />

Der Nutzungsberechtigte/Mieter hat insbesondere folgende Ordnungsregeln<br />

zu beachten:<br />

(1) Vor, während und nach der Veranstaltung ist für Ruhe, Ordnung<br />

und Sauberkeit zu sorgen, insbesondere auch, dass beim Zugang<br />

und Abgang die Bestimmungen über den Lärmschutz beachtet<br />

werden.


<strong>Hagenbach</strong> - 13 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

(2) Die Möbel, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände sind<br />

sachgerecht und pfleglich zu behandeln.<br />

(3) Die Räume sind im gleichen Zustand zu hinterlassen, wie sie<br />

übernommen wurden. Sollten die Räume nicht ordnungsgemäß<br />

gereinigt verlassen werden, veranlasst dies die Ortsgemeinde auf<br />

Kosten des Mieters.<br />

(4) Nach Benutzung der Küche ist diese gründlich zu reinigen.<br />

(5) Zerbrochenes Geschirr und Gläser sind zum Wiederbeschaffungswert<br />

zu ersetzen.<br />

(6) Entstandene Schäden an Möbeln oder am Inventar der Küche<br />

(Herd, Spülmaschine, Kühlschrank usw.) sind dem Ortsbürgermeister<br />

bzw. dessen Bevollmächtigten bei der Rückgabe des<br />

Schlüssels anzuzeigen.<br />

Die Reparaturkosten trägt der Nutzungsberechtigte/Mieter.<br />

(7) Nach Beendigung der Veranstaltung sind Fenster und Türen zu<br />

verschließen, der angefallene Müll zu entsorgen und die Beleuchtung<br />

auszuschalten.<br />

(8) Auf- und Abbau der benötigten Tische und Stühle ist Aufgabe<br />

des Veranstalters/Mieters.<br />

Der Beauftragte der Gemeinde übergibt dem Benutzer die Schlüssel<br />

und führt nach der Veranstaltung eine Endabnahme zusammen<br />

mit dem Veranstalter/Mieter durch.<br />

§ 4<br />

Rücktritt vom Mietvertrag<br />

(1) Die Ortsgemeinde hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

jederzeit das Recht, die Vermietungszusage zu widerrufen.<br />

Dem Mieter stehen wegen des Rücktritts der Ortsgemeinde vom<br />

Mietvertrag keine Ersatzansprüche zu.<br />

Gleiches gilt auch, wenn durch höhere Gewalt oder durch aufgetretene<br />

Schäden am Bürgerhaus oder dessen Einrichtungen eine<br />

Benutzung unmöglich wurde.<br />

(2) Ein Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter ist dem Ortsbürgermeister<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

(3) Bei mehrmaligen oder groben Verstößen gegen diese Benutzungsordnung<br />

ist die Ortsgemeinde berechtigt, den jeweiligen<br />

Benutzer von einer weiteren Überlassung zeitweise oder ganz<br />

auszuschließen. Vorsätzliche Sachbeschädigungen haben das<br />

sofortige Hausverbot zur Folge.<br />

§ 5<br />

Bestuhlung<br />

(1) Die Bestuhlung (einschl. Tischanordnung) des Bürgerhauses ist<br />

in einem Bestuhlungsplan nach der Versammlungsordnung geregelt.<br />

Der Veranstalter/Mieter hat die jeweils erforderliche Bestuhlung<br />

nach diesem Plan selbst vorzunehmen.<br />

Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den<br />

Ortsbürgermeister möglich. Aus dem Bestuhlungsplan ergibt sich<br />

der Höchsteinlass für das Bürgerhaus, der für den Mieter verbindlich<br />

ist.<br />

Verstöße gegen diese Bestimmungen sind ein wichtiger Grund im<br />

Sinne von § 4 dieser Ordnung. Nach der Veranstaltung sind Tische<br />

und Stühle zu reinigen und an den dafür vorgesehenen Platz zu<br />

verbringen.<br />

(2) Hüte, Mäntel, Schirme usw. dürfen nicht in den Versammlungsraum<br />

mitgenommen werden. Sie sind an der Garderobe abzulegen.<br />

Eine Haftung für Entwendung oder Beschädigung der o.a. Sachen<br />

seitens der Gemeinde ist ausgeschlossen.<br />

§ 6<br />

Dekoration und Ausschmücken<br />

(1) Das Dekorieren und Ausschmücken des Bürgerhauses bedarf der<br />

Zustimmung des Ortsbürgermeisters. Es dürfen nur Dekorationsmittel<br />

verwendet werden, die den feuerpolizeilichen Vorschriften (schwer<br />

entflammbare Stoffe) entsprechen. Schäden an Decken, Wänden und<br />

Einrichtungen dürfen durch das Dekorieren nicht entstehen.<br />

(2) Die Verwendung von offenem Licht innerhalb des Bürgerhauses<br />

ist nur mit Genehmigung des Ortsbürgermeisters erlaubt.<br />

(3) Dekorationen sind nach Beendigung der Veranstaltung(en), für<br />

die sie benötigt wurden, unverzüglich zu entfernen. Der Veranstalter<br />

ist zur sachgemäßen Entsorgung verpflichtet.<br />

§ 7<br />

Ausleihung von Inventar<br />

Die Ausleihe von Inventar des Bürgerhauses erfolgt in der Regel<br />

nicht. Ausnahmen bilden hier nur der Bedarf von Vereinen bei Veranstaltungen<br />

wie z.B. Kirchweih, Musikfest oder Brückenfest.<br />

Über die Ausleihe entscheidet der Ortsbürgermeister. Im Zweifelsfalle<br />

ist die Entscheidung des Ortsgemeinderates herbeizuführen.<br />

§ 8<br />

Mietpreis und Kaution<br />

Die Mietpreise und die zu leistende Kaution werden in einer separaten<br />

Gebührenordnung (Anlage 1) festgelegt. Über die Erhebung der Kaution<br />

entscheidet der Ortsbürgermeister im Einzelfall. Im Zweifelsfalle<br />

ist die Entscheidung des Ortsgemeinderates herbeizuführen.<br />

Der Mietpreis inkl. der Nebenkosten ist unmittelbar nach der Veranstaltung<br />

zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt durch den Beauftragten<br />

des Ortsbürgermeisters.<br />

§ 9<br />

Wirtschaftsbetrieb<br />

(1) Bei Veranstaltungen ist eine Bewirtschaftung in eigener Regie<br />

möglich. Die Küche kann dabei mitbenutzt werden.<br />

(2) Der Hausmeister bzw. der Beauftragte der Ortsgemeinde ist<br />

nicht berechtigt Gegenstände, Lieferungen usw. gleich welcher<br />

Art, für den Veranstalter/Mieter entgegenzunehmen.<br />

(3) Haftungsansprüche aus der Selbstbewirtschaftung gegen die<br />

Ortsgemeinde sind ausgeschlossen.<br />

(4) Die einschlägigen Vorschriften zur Hygiene (Schankanlagenverordnung<br />

usw.) sind vom Mieter einzuhalten.<br />

§ 10<br />

Reinigung<br />

(1) Der Mieter verpflichtet sich, unmittelbar nach der Veranstaltung<br />

in allen benutzten Räumen, insbesondere in den Toilettenanlagen,<br />

eine gründliche Reinigung durchzuführen.<br />

Zur Reinigung gehört auch das Aufwischen des Bodens von ausgeschütteten<br />

Getränken etc., die Reinigung der Tische und Stühle,<br />

das grobe Ausfegen der benutzten Räume sowie das Säubern der<br />

Außenanlagen, insbesondere der Zugänge.<br />

Bei einer eventuellen Benutzung der Küche ist diese einschließlich<br />

des Inventars gründlich zu reinigen.<br />

(2) Bei wiederkehrenden Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet,<br />

das Bürgerhaus besenrein zu verlassen.<br />

§ 11<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

(1) Bei Bewirtung im Bürgerhaus ist die evtl. erforderliche Gestattung<br />

nach dem Gaststättengesetz vom Mieter bei der Verbandsgemeinde<br />

<strong>Hagenbach</strong> einzuholen.<br />

(2) Besondere Sorgfalt ist auf die Einhaltung der einschlägigen<br />

Bestimmungen des Steuerrechts, des Gaststättengesetzes, der<br />

Lebensmittelgesetze, der Hygieneverordnung, des Jugendschutzgesetzes<br />

sowie der Landesverordnung über die Polizeistunde im<br />

Gaststättengewerbe zu legen.<br />

(3) Bei vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen müssen die<br />

Eintrittskarten eine Woche vor Veranstaltungsbeginn für die Festsetzung<br />

der Vergnügungssteuer bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

<strong>Hagenbach</strong> - Finanzabteilung - vorgelegt werden.<br />

(4) Im gesamten Bürgerhaus ist das Rauchen generell verboten.<br />

(5) Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong> - Ordnungsamt<br />

- dies anordnet, ist eine Brandsicherheitswache durch die Freiwillige<br />

Feuerwehr Scheibenhardt zu besorgen. Den Anordnungen dieser<br />

Brandsicherheitswache ist Folge zu leisten. Die anfallenden Gebühren<br />

aus dieser Brandsicherheitswache trägt der Mieter.<br />

(6) Die Notausgänge sind bei Beginn einer Veranstaltung aufzuschließen<br />

und dürfen während der Veranstaltung nicht verschlossen<br />

oder mit Gegenständen zugestellt werden.<br />

§ 12<br />

Haftungsausschluss<br />

(1) Der Mieter stellt die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde<br />

<strong>Hagenbach</strong> von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner<br />

Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner<br />

Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im<br />

Zusammenhang mit der Benutzung des Bürgerhauses, der dazugehörigen<br />

Räume, Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände,<br />

Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen.<br />

Hierunter fallen auch Haftpflichtansprüche, die sich aus einer Verletzung<br />

der Verkehrssicherungspflicht der Zugangswege zu den<br />

Räumlichkeiten des Bürgerhauses ergeben.<br />

Der Mieter des Bürgerhauses hat bei Glätte die notwendigen<br />

Räum- und Streumaßnahmen zu treffen und selbst für einen verkehrssicheren<br />

Zu- und Abgang zu sorgen. Zu diesem Zweck ist der<br />

Mieter verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn und nach Ende seiner<br />

Veranstaltung die entsprechenden Verkehrssicherungsmaßnahmen<br />

zu ergreifen und durchzuführen.


<strong>Hagenbach</strong> - 14 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Für Unfälle, die durch unterlassene oder mangelhaft wahrgenommene<br />

Verkehrssicherungspflicht entstehen, haftet der Mieter.<br />

(2) Der Benutzer/Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche<br />

gegen die Ortsgemeinde Scheibenhardt und die<br />

Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> sowie für den Fall einer eigenen<br />

Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen<br />

gegen die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde,<br />

deren Bedienstete und Beauftragte.<br />

(3) Schadensersatzpflicht der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde<br />

für vom Benutzer oder Mieter mitgebrachte<br />

Gegenstände, Wertsachen, Kleidungsstücke und Geräte, die<br />

beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, ist ausgeschlossen.<br />

(4) Von dieser Benutzungsordnung bleibt die Haftung der Ortsgemeinde<br />

als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand<br />

von Gebäuden gem. § 836 BGB unberührt.<br />

(5) Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde<br />

oder der Verbandsgemeinde an den überlassenen Anlagen,<br />

Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch seine Nutzung<br />

des Bürgerhauses entstehen.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde<br />

unverzüglich alle aufgetretenen Schäden zu melden.<br />

(6) Die Ortsgemeinde kann den Abschluss einer ausreichenden<br />

Haftpflichtversicherung, die auch Miet-, Sach- und Obhutschäden<br />

abdeckt, beim Abschluss des Mietvertrages fordern.<br />

Durch diese Versicherung sollen auch die Freistellungsansprüche<br />

abgedeckt sein.<br />

§ 13<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Der Erfüllungsort ist Scheibenhardt, der Gerichtsstand ist Kandel.<br />

§ 14<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

Scheibenhardt, 27. November <strong>2013</strong><br />

Edwin Diesel, Ortsbürgermeister<br />

Anlage 1<br />

Gebührenordnung für das Bürgerhaus<br />

Ratsstube mit Teeküche 60,00 €<br />

Nebenkosten ohne Heizung 30,00 €<br />

Nebenkosten mit Heizung 60,00 €<br />

Bürgerhaus großer Saal mit Küche (Ortsansässige) 100,00 €<br />

Bürgerhaus großer Saal mit Küche (Ortsfremde) 160,00 €<br />

Nebenkosten ohne Heizung 40,00 €<br />

Nebenkosten mit Heizung 80,00 €<br />

Vereine:<br />

Bei öffentlichen Veranstaltungen wird die Grundgebühr je Tag zzgl.<br />

der anfallenden Nebenkosten nach Verbrauch abgerechnet.<br />

Strom je kw/h 0,50 €<br />

Wasser je m 3 4,00 €<br />

Heizung pauschal (je Tag) 40,00 €<br />

Bei internen Vereinsveranstaltungen entfällt die Grundgebühr, es<br />

sind nur die Nebenkosten zu entrichten. (Vorstands- oder Vereinssitzungen<br />

fallen nicht darunter).<br />

Ausschankraum im Anbau des Bürgerhauses<br />

- für Scheibenhard(t)er Vereine je Tag 30,00 €<br />

- Nebenkosten wie Strom und Wasser werden verbrauchsabhängig<br />

abgerechnet.<br />

Die Höhe der Kaution beträgt jeweils 100,00 €<br />

◗◗<br />

Bekanntmachung<br />

Vollzug des § 114 Gemeindeordnung (GemO)<br />

Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2012 der Ortsgemeinde<br />

Scheibenhardt und Entlastungserteilung<br />

Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat in seiner Sitzung am<br />

27.11.<strong>2013</strong> die Jahresrechnung 2012 der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />

beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten<br />

sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der<br />

Verbandsgemeinde Entlastung erteilt.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig<br />

wird darauf hingewiesen, dass die Jahresrechnung 2012 mit<br />

Rechenschaftsbericht und der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

in der Zeit vom<br />

09.12.<strong>2013</strong> bis einschließlich 20.12.<strong>2013</strong><br />

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung,<br />

76767 <strong>Hagenbach</strong>, Abteilung V, Zimmer 215,<br />

zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.<br />

<strong>Hagenbach</strong>, den 05.12.<strong>2013</strong><br />

gez. Reinhard Scherrer, Bürgermeister<br />

◗ ◗ Benutzungsordnung für die Grillhütte<br />

der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />

in der Fassung vom 27.11.<strong>2013</strong><br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Die Grillhütte im Himmelreich steht vorrangig örtlichen Vereinen,<br />

Organisationen, Gruppen und Privatpersonen für kulturelle<br />

und gesellschaftliche Veranstaltungen im Rahmen dieser Benutzungsordnung<br />

zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung<br />

besteht jedoch nicht.<br />

(2) Eine Vermietung der Grillhütte erfolgt nur im Zeitraum vom<br />

01.04. - 31.10. eines Jahres. Auf Antrag können örtliche Vereine<br />

Veranstaltungen mit kulturellem Charakter und langjähriger Tradition<br />

auch außerhalb dieses Zeitraumes im Bereich der Grillhütte<br />

durchführen. Eine Benutzung der Toilettenanlage ist aber nicht<br />

möglich (Frostgefahr). Über die Benutzung ist im Einzelfall zu entscheiden.<br />

Die Belange der Anwohner sind dabei zu berücksichtigen.<br />

(3) Anträge auf Überlassung der Grillhütte sind rechtzeitig schriftlich<br />

beim Ortsbürgermeister einzureichen. Hierbei ist der Veranstaltungszweck,<br />

der Tag und die Dauer der Veranstaltung zu<br />

benennen. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbürgermeister.<br />

Im Zweifelsfalle ist die Entscheidung des Ortsgemeinderates herbeizuführen.<br />

Aus wichtigen Gründen, z.B. bei dringendem Eigenbedarf, kann die<br />

Überlassung zurückgenommen oder eingeschränkt werden.<br />

(4) Zwischen dem Veranstalter und der Ortsgemeinde ist ein<br />

schriftlicher Mietvertrag abzuschließen.<br />

(5) Mit der Antragstellung erkennt der Mieter die Bestimmungen<br />

dieser Benutzungs- und Gebührenordnung und die damit verbundenen<br />

Verpflichtungen unwiderruflich an.<br />

(6) Der Ortsbürgermeister bzw. dessen Beauftragte sind während<br />

den Veranstaltungen jederzeit berechtigt, alle Räumlichkeiten der<br />

Grillhütte zu betreten.<br />

Für die Dauer der Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht<br />

aus, soweit es für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und<br />

Ordnung notwendig ist. Das Hausrecht der Ortsgemeinde als Vermieterin<br />

ist jedoch übergeordnet und kann jederzeit vom Ortsbürgermeister,<br />

seinem Vertreter bzw. dessen Bevollmächtigtem<br />

ausgeübt werden.<br />

§ 2<br />

Benutzer und Benutzungsarten<br />

(1) Die Grillhütte wird an alle natürlichen und juristischen Personen,<br />

Kirchen, Vereine und Unternehmen mit Wohnsitz/Sitz in<br />

Scheibenhardt/Pfalz und Scheibenhard/Elsass für eigene Veranstaltungszwecke<br />

vermietet.<br />

(2) Für nicht ortsansässige Personen wird über eine Vermietung<br />

von Fall zu Fall entschieden.<br />

(3) Eine Untervermietung oder eine Weitergabe der angemieteten<br />

Räumlichkeiten, auch teilweise, an Dritte ist nicht zulässig.<br />

(4) Die Überlassung der Grillhütte an Gewerbetreibende zur kommerziellen<br />

Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn durch<br />

die Veranstaltung eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung oder eine Gefährdung für das Gebäude oder die<br />

Einrichtungen zu erwarten ist.<br />

(5) Schulische Veranstaltungen sind ausschließlich durch den<br />

Schulleiter zu beantragen. Hierbei muss durch den Schulleiter<br />

eine voll geschäftsfähige Person bestimmt werden, die während<br />

der Veranstaltung die Aufsichtspflicht und die Verantwortung<br />

übernimmt.<br />

(6) Veranstaltungen, bei denen erfahrungs- oder traditionsgemäß<br />

Glas, Geschirr und Ähnliches geworfen wird (z.B. Polterabend),<br />

werden wegen der schwierigen Reinigung und der späteren<br />

Unfallgefahren nicht zugelassen.<br />

(7) Die Grillhütte kann nur an Personen vermietet werden, die das<br />

25. Lebensjahr vollendet haben.


<strong>Hagenbach</strong> - 15 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

§ 3<br />

Pflichten des Mieters/Nutzungsberechtigten<br />

Der Nutzungsberechtigte/Mieter hat insbesondere folgende Ordnungsregeln<br />

zu beachten:<br />

(1) Die Übergabe der Anlage erfolgt am Tage der Inanspruchnahme<br />

frühestens um 10:00 Uhr, die Rückgabe der gereinigten<br />

Anlage erfolgt am Tage nach der Inanspruchnahme spätestens um<br />

09:00 Uhr.<br />

(2) Vor, während und nach der Veranstaltung ist für Ruhe, Ordnung<br />

und Sauberkeit zu sorgen, insbesondere auch, dass beim Zugang<br />

und Abgang die Bestimmungen über den Lärmschutz beachtet<br />

werden.<br />

(3) Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke auf 55 dB (normale Unterhaltung,<br />

Zimmerlautstärke) zu reduzieren. Ab 24:00 Uhr sind Lautsprecher-<br />

und Verstärkeranlagen abzuschalten. Ist dies nicht der<br />

Fall, behält sich die Ortsgemeinde rechtliche Schritte vor.<br />

(4) Die Möbel, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände sind<br />

sachgerecht und pfleglich zu behandeln.<br />

(5) Die Grillhütte und ihre Nebenräume sind im gleichen Zustand<br />

zu hinterlassen, wie sie übernommen wurden. Sollten die Räume<br />

nicht ordnungsgemäß gereinigt verlassen werden, veranlasst dies<br />

die Ortsgemeinde auf Kosten des Mieters.<br />

(6) Entstandene Schäden am Gebäude, an Möbeln, Inventar (Ofen,<br />

Grill, Kühlschrank, Toilettenanlage usw.) sowie im Außenbereich,<br />

sind dem Ortsbürgermeister bzw. dessen Bevollmächtigten bei<br />

Rückgabe der Schlüssel anzuzeigen. Die Reparaturkosten trägt<br />

der Nutzungsberechtigte/Mieter.<br />

(7) Nach Beendigung der Veranstaltung sind Fenster und Türen zu<br />

verschließen, der angefallene Müll zu entsorgen und die Beleuchtung<br />

auszuschalten.<br />

(8) Als Brennmaterial an der Grillstelle in der Grillhütte ist ausschließlich<br />

Holzkohle zu verwenden. Der Ofen in der Grillhütte darf<br />

ausschließlich mit Holz befeuert werden. Eine offene Feuerstelle im<br />

Außenbereich ist verboten. Das Betreiben einer Grillstelle im Außenbereich<br />

ist nur nach Zustimmung durch den Ortsbürgermeister bzw.<br />

dessen Beauftragten und nur auf befestigtem Boden erlaubt.<br />

(9) Das Übernachten an der Grillhütte ist verboten.<br />

(10) Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne behördliche<br />

Genehmigung ist verboten. Die Genehmigung ist bei Übernahme<br />

der Grillhütte vorzulegen. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige<br />

gebracht.<br />

Der Beauftragte der Gemeinde übergibt dem Benutzer die Schlüssel<br />

und führt nach der Veranstaltung eine Endabnahme zusammen<br />

mit dem Veranstalter/Mieter durch.<br />

§ 4<br />

Mietpreise und Kaution<br />

(1) Die Mietpreise und die zu leistende Kaution werden in einer<br />

separaten Gebührenordnung (Anlage 1) festgelegt.<br />

(2) Die Kaution wird bei Antragstellung zur Zahlung fällig.<br />

(3) Die Kaution kann bei Beschädigungen, bei Nichteinhaltung der<br />

Ordnungsvorschriften, insbesondere bei Ruhestörungen und bei<br />

missbräuchlicher Nutzung einbehalten werden. Der Mietpreis inkl.<br />

der Nebenkosten ist dann zusätzlich zu entrichten.<br />

(4) Der Mietpreis inkl. der Nebenkosten ist unmittelbar nach der<br />

Veranstaltung zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt durch den<br />

Beauftragten des Ortsbürgermeisters.<br />

§ 5<br />

Rücktritt vom Mietvertrag<br />

(1) Die Ortsgemeinde hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

jederzeit das Recht, den Mietvertrag zu widerrufen. Dem Mieter<br />

stehen wegen des Rücktritts der Ortsgemeinde vom Mietvertrag<br />

keine Ersatzansprüche zu. Gleiches gilt auch, wenn durch höhere<br />

Gewalt oder durch aufgetretene Schäden an der Grillhütte eine<br />

Benutzung unmöglich wurde.<br />

(2) Ein Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter ist dem Ortsbürgermeister<br />

spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin<br />

schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird die Kaution in voller<br />

Höhe zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren<br />

Zeitpunkt, wird der vereinbarte Mietpreis als Einnahmeausfall<br />

einbehalten. Wurde keine Kaution erhoben, so ist der vereinbarte<br />

Mietpreis als Einnahmeausfall zu entrichten.<br />

(3) Bei mehrmaligen oder groben Verstößen gegen diese Benutzungsordnung<br />

ist die Ortsgemeinde berechtigt, den jeweiligen<br />

Benutzer von einer weiteren Überlassung zeitweise oder ganz<br />

auszuschließen. Vorsätzliche Sachbeschädigungen haben das<br />

sofortige Hausverbot zur Folge.<br />

§ 6<br />

Dekoration und Ausschmücken<br />

(1) Das Dekorieren und Ausschmücken der Grillhütte bedarf der<br />

Zustimmung des Ortsbürgermeisters. Es dürfen nur Dekorationsmittel<br />

verwendet werden, die den feuerpolizeilichen Vorschriften (schwer<br />

entflammbare Stoffe) entsprechen. Schäden an Decken, Wänden und<br />

Einrichtungen dürfen durch das Dekorieren nicht entstehen.<br />

(2) Die Verwendung von offenem Licht innerhalb der Grillhütte<br />

ist verboten. Dies gilt jedoch nicht für Kerzen in entsprechenden<br />

Behältnissen.<br />

(3) Dekorationen sind nach Beendigung der Veranstaltung, für die<br />

sie benötigt wurden, unverzüglich zu entfernen. Der Veranstalter<br />

ist zur sachgemäßen Entsorgung verpflichtet.<br />

§ 7<br />

Wirtschaftsbetrieb<br />

(1) Bei Veranstaltungen ist eine Bewirtschaftung in eigener Regie<br />

möglich.<br />

(2) Der Hausmeister bzw. der Beauftragte der Ortsgemeinde ist<br />

nicht berechtigt, Gegenstände, Lieferungen usw., gleich welcher<br />

Art, für den Veranstalter/Mieter entgegenzunehmen.<br />

(3) Haftungsansprüche aus der Selbstbewirtschaftung gegen die<br />

Ortsgemeinde sind ausgeschlossen.<br />

(4) Die gegebenenfalls bei öffentlichen Veranstaltungen erforderliche<br />

Erlaubnis für die Verabreichung von Speisen und Getränken<br />

ist zeitgerecht bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzuholen.<br />

Bei vereinsinternen Veranstaltungen ist hinsichtlich der Erlaubnis<br />

bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorzusprechen. Die Benutzungserlaubnis<br />

ist zeitlich analog der geltenden Sperrzeitregelungen<br />

eingeschränkt.<br />

(5) Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong> -Ordnungsamt-<br />

dies anordnet, ist eine Brandsicherheitswache durch<br />

die Freiwillige Feuerwehr Scheibenhardt zu besorgen. Den Anordnungen<br />

dieser Brandsicherheitswache ist Folge zu leisten.<br />

Die anfallenden Gebühren aus dieser Brandsicherheitswache trägt<br />

der Mieter.<br />

(6) Besondere Sorgfalt ist auf die Einhaltung der einschlägigen<br />

Bestimmungen des Steuerrechts, des Gaststättengesetzes, der<br />

Lebensmittelgesetze, der Hygieneverordnung, des Jugendschutzes<br />

sowie der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz, zu legen.<br />

§ 8<br />

Reinigung<br />

(1) Die Reinigungspflicht während und nach den Veranstaltungen<br />

obliegt dem Nutzungsberechtigten. Dies betrifft auch die Nebenräume,<br />

die Feuerstelle und die Außenanlage. Die Toiletten einschließlich<br />

der Fußböden müssen feucht gereinigt werden. Bei<br />

nicht ordnungsgemäßer Reinigung hat der Benutzer der Ortsgemeinde<br />

die Kosten der Reinigung durch ein Reinigungsunternehmen<br />

zu erstatten.<br />

(2) Zur Reinigungspflicht gehört auch die ordnungsgemäße Müllentsorgung.<br />

Für nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll werden<br />

die Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.<br />

Die Gemeinde stellt keine Müllgefäße bereit.<br />

§ 9<br />

Haftungsausschluss<br />

(1) Der Mieter stellt die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde<br />

<strong>Hagenbach</strong> von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner<br />

Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner<br />

Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im<br />

Zusammenhang mit der Benutzung der Grillhütte, der dazugehörigen<br />

Räume, Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände, Geräte<br />

sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. Hierunter<br />

fallen auch Haftpflichtansprüche, die sich aus einer Verletzung der<br />

Verkehrssicherungspflicht der Zugangswege zu den Räumlichkeiten<br />

der Grillhütte ergeben.<br />

Für Unfälle, die durch unterlassene oder mangelhaft wahrgenommene<br />

Verkehrssicherungspflicht entstehen, haftet der Mieter.<br />

(2) Der Benutzer/Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche<br />

gegen die Ortsgemeinde Scheibenhardt und die<br />

Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> sowie für den Fall einer eigenen<br />

Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen<br />

gegen die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde, deren<br />

Bedienstete und Beauftragte.


<strong>Hagenbach</strong> - 16 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

(3) Schadensersatzpflicht der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde<br />

für vom Benutzer oder Mieter mitgebrachte Gegenstände,<br />

Wertsachen, Kleidungsstücke und Geräte, die beschädigt wurden<br />

oder abhanden gekommen sind, ist ausgeschlossen.<br />

(4) Von dieser Benutzungsordnung bleibt die Haftung der Ortsgemeinde<br />

als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand<br />

von Gebäuden gem. § 836 BGB unberührt.<br />

(5) Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde oder<br />

der Verbandsgemeinde an den überlassenen Anlagen, Einrichtungen,<br />

Geräten und Zugangswegen durch seine Nutzung der Grillhütte<br />

entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, der Ortsgemeinde und<br />

Verbandsgemeinde unverzüglich alle aufgetretenen Schäden zu<br />

melden.<br />

(6) Die Ortsgemeinde kann den Abschluss einer ausreichenden<br />

Haftpflichtversicherung, die auch Miet-, Sach- und Obhutschäden<br />

abdeckt, beim Abschluss des Mietvertrages fordern. Durch diese Versicherung<br />

sollen auch die Freistellungsansprüche abgedeckt sein.<br />

§ 10<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Der Erfüllungsort ist Scheibenhardt, der Gerichtsstand ist Kandel.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

Scheibenhardt, 27. November <strong>2013</strong><br />

Edwin Diesel, Ortsbürgermeister<br />

Anlage 1<br />

Gebührenordnung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />

(1) für die gesamte Anlage einschließlich der 50,00 €<br />

Nebenräume für Scheibenhard(t)er Gruppen pro Tag<br />

(2) für die gesamte Anlage einschließlich der 100,00 €<br />

Nebenräume für auswärtige Gruppen pro Tag<br />

(3) für Schulklassen 50,00 €<br />

(4) Entschädigung des Hüttenwartes 20,00 €<br />

(5) Entschädigung für nicht beseitigte, gefüllte<br />

Müllsäcke je Sack 5,00 €<br />

(6) Strom und Wasser werden nach Verbrauch abgerechnet.<br />

Strom je kw/h 0,50 €<br />

Wasser je m 3 4,00 €<br />

Die Höhe der Kaution beträgt 250,00 €<br />

Die Gebührenordnung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

◗◗<br />

Nikolaus und Krampusse kommen<br />

nach Scheibenhardt<br />

Am Samstag, 07.12.13 ab 17.00 Uhr<br />

auf dem Festplatz<br />

Der Festplatz wird wieder brennen“, sagt Reinhard Guckert, Organisator<br />

des dritten Krampus-Rummels am Samstag in Scheibenhardt.<br />

Eine noch spektakulärere Show als bei den letzten beiden<br />

Events und mit noch mehr Holzmasken in zotteligen Ziegen- und<br />

Schafsfellen, gefolgt von Teufeln und Sensemännern sollen die<br />

Zuschauer in ihren Bann ziehen.<br />

Bereits im letzten Jahr machten die schaurigschönen Gestalten<br />

einen solchen Eindruck, dass man die Augen nicht von ihnen lassen<br />

konnte.<br />

Eine einzigartige Feuershow rundet die Veranstaltung ab. Mit dabei<br />

sind in diesem Jahr auch die Speyrer Brezlkracher mit ihrer Guggemusik.<br />

Der Krampusbrauch<br />

Der Krampus ist im alpenländischen Brauchtum eine Schreckgestalt<br />

der Adventszeit, die den heiligen Nikolaus begleitet. Während<br />

der Nikolaus die braven Kinder beschenkt, werden die unartigen<br />

vom Krampus, dem bösartigen Widerpart des Nikolaus, bestraft.<br />

Die „Krampusse“ sind männliche Gestalten und ähneln in ihrem<br />

Aussehen dem Teufel ebenso wie mystischen Tiergestalten. Sie<br />

tragen Kostüme aus Schaaf- oder Ziegenfellen, einen Rossschweif<br />

oder Kuhschwanz und eine Weidenrute sowie einen Ledergürtel<br />

mit großen Glocken.<br />

Die großen, oft kostbaren Holzmasken aus Zirben- oder Lindenholz<br />

zeigen teuflische oder animalische Züge. Hörner von Ziegen,<br />

Schafböcken, Kühen oder selten sogar von Steinböcken krönen die<br />

Masken.<br />

Auf dem Rücken tragen sie eine sogenannte Butte (bairisch<br />

„Kraxn“), in dem - der Sage nach - böse Kinder mitgenommen<br />

werden.<br />

Sie sind eine grölende, drohende und fauchende Meute, die immer<br />

unerwartet und plötzlich auftauchten, durch die Gassen rasen<br />

und ebenso schnell wieder verschwinden. Oft werden sie auch<br />

als Horde auf einem großen Hänger, der von einem Traktor gezogen<br />

wird, auf den Dorf- oder Hauptplatz gefahren, wo eine Menge<br />

Schaulustiger wartet. Mit Ketten und Peitschen bewaffnet, rasseln<br />

und schlagen die Krampusse wild um sich. Das laute Klingen der<br />

„Rollen“ soll angeblich die bösen Winter-Geister vertreiben. Zu<br />

diesem Spiel gehört, dass das Publikum - besonders die jungen<br />

Mädchen - die Krampusse neckten, reizen und verspotten um<br />

dann kreischend und schreiend davonzulaufen ohne erwischt zu<br />

werden.<br />

Sehen Sie bei dem Krampusrummel eine ganz andere Art von<br />

Fackeln und Feuer, begleitet mit mystischer Musik.<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

Aus der<br />

VG HAGENBACH<br />

wird berichtet<br />

◗ ◗ Bekanntmachung<br />

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung<br />

und Meldung der Abgabe, Verwendung und<br />

Verwertung <strong>2013</strong><br />

Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2014<br />

- aus eigenen Erzeugnissen -<br />

Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie<br />

nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte<br />

Erzeugergemeinschaft abliefern.<br />

Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften<br />

müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse<br />

abgeben, die sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden<br />

Mitgliedern übernehmen.<br />

Ausnahme:<br />

Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur<br />

Abgabe einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil<br />

ermächtigt haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung<br />

der an die Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft<br />

abgelieferten Erzeugnisse befreit.<br />

- aus fremden Erzeugnissen -<br />

Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder<br />

deren Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien,<br />

die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem<br />

Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost,<br />

teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen.<br />

Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des<br />

hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes,<br />

Jungweines oder Weines, sowie die Mengen der unverändert<br />

abgegebenen Erzeugnisse.


<strong>Hagenbach</strong> - 17 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen<br />

und abzugeben.<br />

Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde-<br />

bzw. <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie bei den weinbaulichen<br />

Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz<br />

und als Download (www.lwk-rlp.de unter Weinbau/Traubenernteund<br />

Weinerzeugungsmeldung) oder im Weininformationsportal<br />

(wip.lwk-rlp.de) erhältlich und müssen dort bis zum 15.Januar<br />

2014 eingegangen sein.<br />

Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen<br />

mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung<br />

des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige<br />

Abgabe.<br />

Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht<br />

rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit<br />

im Sinne des Weingesetzes dar. Die ordnungsgemäße Meldung ist<br />

darüber hinaus Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen<br />

entsprechend der VO (EG) Nr. 1234/2007, wie beispielsweise<br />

die Förderung von Investitionen.<br />

Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen<br />

und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen<br />

Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />

Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung<br />

◗◗<br />

Aus der Arbeit der Polizei<br />

Vermisster Jagdhund im Bienwald<br />

Am Freitag, den 29.11.<strong>2013</strong> fand ab 14:00 Uhr im Bienwald eine<br />

Jagd statt. Im Verlauf dieser Jagdveranstaltung lief ein Jagdhund<br />

in den Wald und verschwand bis zum jetzigen Zeitpunkt. Das Tier<br />

mit braunem Fell ist nach Auskunft des Veranstalters von ruhigem<br />

Gemüt, registriert und hat ein Jagdhalsband an. Hinweise auf das<br />

entlaufene Tier nimmt die Polizeiinspektion Wörth unter Telefon<br />

07271-92210 oder unter piwoerth@polizei.rlp.de entgegen.<br />

Zwei Autoaufbrüche in <strong>Hagenbach</strong><br />

Vom 30.11.13 bis 02.12.13 wurden zwei in der Theresienstraße auf<br />

der Fahrbahn abgestellte Autos aufgebrochen. Beide Fahrzeuge<br />

wurden durchwühlt und geringwertige Gegenstände entwendet.<br />

Der entstandene Sachschaden übersteigt den Diebstahlschaden<br />

um ein Vielfaches.<br />

2 x Diebstahl aus PKW in <strong>Hagenbach</strong><br />

In der Nacht vom 29.11.<strong>2013</strong> zum 30.11.<strong>2013</strong> wurden aus zwei<br />

verschlossenen PKW im Ortsbereich <strong>Hagenbach</strong> ein Navigationsgerät,<br />

ein Geldbeutel, eine Markensonnenbrille und weitere private<br />

Gegenstände entwendet.<br />

Wie in die betroffenen Fahrzeuge unberechtigt gelangt werden<br />

konnte, ist bis zu jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen noch nicht<br />

eindeutig festgestellt.<br />

Täterhinweise liegen nicht vor. Es entstand ein Sachschaden von<br />

ca. 500 Euro.<br />

Hinweise in beiden Angelegenheiten bitte an die Polizeiinspektion<br />

Wörth unter der Nummer 07271-92921 oder piwoerth@polizei.rlp.<br />

de geben.<br />

◗◗<br />

Sprechtag der Rentenversicherung<br />

Die Auskunfts- und Beratungsstelle Speyer der Deutschen Rentenversicherung<br />

(früher LVA und BfA) hält bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

<strong>Hagenbach</strong> am Mittwoch, 11.12.<strong>2013</strong> von 09:00 bis<br />

15:00 Uhr einen Sprechtag ab.<br />

Die Fachberater informieren über alle Belange der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung, über rechtliche Neuerungen und geben allgemeine<br />

Auskünfte zur zusätzlichen Altersvorsorge. Sie sind bei<br />

der Klärung des Versicherungskontos und bei der Antragstellung<br />

behilflich.<br />

Terminreservierungen werden unter Angabe der Versicherungsnummer<br />

bei der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong>, Zimmer 108, Herr<br />

Fuhrmann, Tel: 07273/9410-25, entgegengenommen.<br />

Mitzubringen sind der Personalausweis/Pass, alle Rentenversicherung<br />

betreffenden Unterlagen, wenn Zeiten der Kindererziehung<br />

geltend gemacht werden, das Familienbuch oder<br />

Geburtsurkunden der Kinder sowie sonstige Nachweise über Heirat<br />

oder Scheidung.<br />

Auskünfte über Ansprüche anderer Personen (z.B. Ehegatten)<br />

werden nur gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht erteilt.<br />

◗◗<br />

Forstamt Bienwald<br />

Straßensperrung wegen forstbetrieblichen<br />

Maßnahmen<br />

Am Montag, dem 9. Dezember <strong>2013</strong> die L 545 zwischen K 23<br />

(Straße Richtung Schaidt) bis zum Ortseingang Scheibenhardt<br />

in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr für Fahrzeuge aller<br />

Art gesperrt.<br />

Die Umleitung ist ausgeschildert.<br />

Forstamt am 19.12.<strong>2013</strong> geschlossen<br />

Das Forstamt Bienwald ist am Donnerstag, den 19.12.<strong>2013</strong><br />

ab 13.45 Uhr wegen einer Betriebsversammlung geschlossen.<br />

◗◗<br />

Außensprechtage des Finanzamts<br />

Speyer-Germersheim in Kandel<br />

In den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel bietet<br />

das Finanzamt Speyer-Germersheim Außensprechtage von 13:00<br />

Uhr - 18:00 Uhr zu folgenden Terminen an:<br />

Donnerstag, den 6. Februar<br />

Donnerstag, den 6. März<br />

Donnerstag, den 10. April<br />

Donnerstag, den 15. Mai<br />

Donnerstag, den 12. Juni<br />

Von Juli bis September 2014 ist Sommerpause. Die Termine ab<br />

Herbst 2014 stehen derzeit noch nicht fest.<br />

◗◗<br />

Oberfinanzdirektion Koblenz informiert<br />

Finanzämter und Oberfinanzdirektion zwischen<br />

Weihnachten und Neujahr nur eingeschränkt<br />

erreichbar<br />

Am Freitag, 27. Dezember <strong>2013</strong> sind alle rheinland-pfälzischen<br />

Finanzämter sowie die Oberfinanzdirektion Koblenz mit ihren Abteilungen<br />

Besitz- und Verkehrsteuer, Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle<br />

(ZBV) sowie die Landesfinanzkasse geschlossen.<br />

Die Schließung umfasst auch die Service-Center und Info-Hotline.<br />

Am Montag, 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter über die<br />

Service-Center bzw. eine Telefonbereitschaft erreichbar.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

◗ ◗ Prot. Auferstehungskirchengemeinde<br />

<strong>Hagenbach</strong><br />

Gottesdienst<br />

Sonntag, 8. Dezember<br />

10.15 Uhr Gottesdienst (Pfr. Pfautsch)<br />

Konfirmanden / Präparanden<br />

Samstag, 14. Dezember<br />

09.30 -<br />

13.00 Uhr Konfirmandenkurs, im Gemeindehaus, Ottstr. 16,<br />

Wörth<br />

Presbyterium<br />

Mittwoch, 11. Dezember<br />

19.00 Uhr Gemeinsame Sitzung der Presbyterien Wörth-<br />

Christuskirche und <strong>Hagenbach</strong>-Auferstehungskirche<br />

im Gemeindehaus Ottstr. 16, Wörth<br />

Aktiv ab 50<br />

Montags und donnerstags - Nordic Walking<br />

09.00 Uhr Treffen zum „Nordic Walking“ im Rahmen von „Aktiv ab<br />

50“, Treffpunkt: Parkplatz Lauftreff<br />

Sport für Ältere<br />

Wer rastet der rostet, deshalb gibt sportliche Aktivität etwas mehr<br />

Sicherheit im Alltagsleben. Die vielfältige Auswahl von Handgeräten<br />

bereitet den älteren Menschen viel Spaß und stärkt das


<strong>Hagenbach</strong> - 18 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Selbstbewusstsein. Jeder, der mitmachen möchte, ist herzlich<br />

willkommen. Die Konfession spielt keine Rolle.<br />

Wo: Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1<br />

Wann: Jeden Dienstag von 09.30 - 10.30 Uhr (außer an Feiertagen)<br />

Leitung: Ursula Stumpf<br />

Altersoffener Tanzkreis - Freitag, 6. Dezember<br />

Ab 18.00 Uhr altersoffener Tanzkreis, in der Ludwigstr. 5 bei Frau<br />

Dübon, nähere Auskünfte über Frau Karin Dübon, Tel. 07273-<br />

933055.<br />

Französisch - Donnerstag, 12. Dezember<br />

19.00 - 20.30 Uhr Französisch mit Herrn Couillec im Prot. Gemeindezentrum.<br />

Dieser Kurs bietet interessierten Teilnehmern (mit<br />

Vorkenntnissen) die Möglichkeit, mit der französischen Sprache<br />

vertraut zu werden und im Bezug auf die Alltagssituationen in<br />

Frankreich praktische Fertigkeiten zu erlernen. Dabei sollte die<br />

Sprachvermittlung durch ein Lehrbuch unterstützt werden.<br />

Selbstverteidigung - Freitag, 6. Dezember<br />

18.30 - 20.30 Uhr Neuer Selbstverteidigungskurs 14tägig im Prot.<br />

Gemeindezentrum Konrad-Adenauer-Ring. Kursgebühr für sämtliche<br />

Kursabende (mind. 7) 20,00 € pro Person. Nippon Jiu-Jitsu ist<br />

ein Sport, der in jedem Alter erlernt und ausgeübt werden kann,<br />

egal ob von Mann oder Frau. Schon nach recht kurzer Zeit werden<br />

einfache Angriffe sehr effektiv abgewehrt und das Selbstbewusstsein<br />

gestärkt. Trainer: Samara und Frank Reiß, Tel. 07273-3268.<br />

Nähere Auskünfte: Herr Dieterich, Tel. 07273-1529 (ab 20 Uhr)<br />

oder per e-Mail bei Herrn Reiß: jiu-jitsu-hagenbach@web.de.<br />

Frauenfrühstück - Freitag, 13. Dezember<br />

09.30 Uhr Frauenfrühstück im Gemeindezentrum Konrad-Adenauer-Ring<br />

1, Voranmeldungen bei Frau Groß, Tel. 3133<br />

Baumarktgottesdienst / Projektchor - Mittwoch, 11. Dezember<br />

19.00 Uhr Probe des Projektchores zum Baumarktgottesdienst, in<br />

der Auferstehungskirche<br />

Baumarktgottesdienst - Freitag, 13. Dezember<br />

20.15 Uhr Baumarktgottesdienst im Globus-Baumarkt. Treffpunkt<br />

des Projektchores um 19.30 Uhr zum Einsingen. Ansprechpartner:<br />

Joachim Würth, Tel. 0 72 71 / 9 81 25 55.<br />

Adventssingen<br />

An jedem Samstag im Advent findet gegen 19.30 Uhr am Alten<br />

Rathaus das Adventssingen statt.<br />

Samstag, 07.12. - 2. Advent<br />

20.00 Uhr, Konzert des GV Frohsinn <strong>Hagenbach</strong> in St. Michael<br />

Samstag, 14.12. - 3. Advent<br />

Mitwirkende: MV Rheingold <strong>Hagenbach</strong> und <strong>Stadt</strong>bürgermeister F.<br />

X. Scherrer<br />

Samstag, 22.12. - 4. Advent<br />

Mitwirkende: Neuapostolischer Kirchenchor <strong>Hagenbach</strong> und Pfarrer<br />

Dr. Patrick Asomugha<br />

Schon jetzt herzliche Einladung zu diesen schon traditionellen,<br />

besinnlichen Abenden.<br />

Glühwein und Kinderpunsch sorgen für gute Stimmung auch bei<br />

kaltem Wetter.<br />

Sprechzeiten im Pfarrbüro<br />

Bürozeiten in Wörth, Ottstr. 16: dienstags und donnerstags von<br />

08.15 - 12.00 Uhr, Pfarrer Andreas Pfautsch, Tel. 07271/79311<br />

Wochenspruch, der uns diese Woche begleitet:<br />

„Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht.“<br />

(Lukas 21,28)<br />

◗◗<br />

Katholische Pfarreiengemeinschaft<br />

<strong>Hagenbach</strong> - Berg mit Neuburg -<br />

Büchelberg - Scheibenhardt<br />

St. Michael <strong>Hagenbach</strong><br />

Freitag, 06.12.<strong>2013</strong>, Herz-Jesu-Freitag<br />

18.30 Uhr Roratemesse<br />

Samstag, 07.12.<strong>2013</strong>, Vorabend zum 2. Adventssonntag<br />

18.30 Uhr Eucharistiefeier - als Familiengottesdienst mit den<br />

Erstkommunionkindern<br />

Dienstag, 10.12.<strong>2013</strong><br />

um 19.30 Uhr Spätschicht - im Pfarrheim<br />

gestaltet von der kfd<br />

Freitag, 13.12.<strong>2013</strong><br />

um 18.30 Uhr Bußandacht - in der Adventszeit<br />

Kirchenchorprobe: Mittwochs, 20.00 Uhr<br />

Rosenkranzgebet: Im Winter: Sonntag - Donnerstag 18.00 Uhr<br />

Krankenkommunion: 1 x im Monat:<br />

Unsere Kranken werden im Wechsel von unseren Kommunionhelfer/Innen<br />

und Pfarrer Dr. Patrick Asomugha besucht. Nach Möglichkeit<br />

erfolgen die Besuche zum 1. Wochenende im Monat. Alle<br />

Besuche werden vorher telefonisch abgesprochen.<br />

Öffnungszeiten im Pfarrbüro:<br />

Montag, Dienstag + Freitag<br />

09.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

Kath. Bücherei:<br />

Dienstag<br />

16.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag<br />

16.00 - 19.00 Uhr<br />

Haben Sie schon Ihr neues Gotteslob bestellt?<br />

Wenn nicht, dann können Sie sich in eine der Listen eintragen,<br />

die in der Kirche, im Pfarrbüro und in der Kath. Öffentl. Bücherei<br />

ausliegen. Ausgeliefert werden die Bücher vermutlich im Frühjahr<br />

2014.<br />

St. Laurentius Büchelberg<br />

Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>, 2. Adventssonntag<br />

10.30 Uhr Eucharistiefeier<br />

Dienstag, 10.12.<strong>2013</strong><br />

um 06.00 Uhr Frühschicht - in der Adventszeit<br />

mit anschließendem Frühstück im Rathaus<br />

gestaltet von der Frauengemeinschaft<br />

Donnerstag, 12.12.<strong>2013</strong><br />

um 18.30 Uhr Bußandacht - in der Adventszeit<br />

Öffnungszeit Pfarrbüro: dienstags, 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Altenkreis der KFD: Monatlich mittwochs, 13.30 Uhr<br />

Krankenkommunion: 1 x im Monat<br />

Gruppe Frau Supper / Gruppe Frau Brunner<br />

jeweils nach vorheriger telefonischer Vereinbarung<br />

Pfarrbücherei: Ausleihe jeden Sonntag, 10.00 - 11.30 Uhr<br />

(Hr. Ghirardini)<br />

Rosenkranz: täglich 18.00 Uhr - im November für alle Verstorbenen<br />

St. Bartholomäus Berg mit St. Remigius Neuburg<br />

Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>, 2. Adventssonntag<br />

09.00 Uhr Berg Eucharistiefeier<br />

09.00 Uhr Neuburg Eucharistiefeier<br />

Dienstag, 10.12.<strong>2013</strong><br />

um 18.30 Uhr Neuburg Bußfeier<br />

Mittwoch, 11.12.<strong>2013</strong><br />

um 18.30 Uhr Berg Bußfeier<br />

Öffnungszeiten der kath. Bücherei:<br />

Donnerstag, 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Sprechzeit von Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt:<br />

Jederzeit nach Vereinbarung<br />

St. Ludwig Scheibenhardt<br />

Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>, 2. Adventssonntag<br />

10.30 Uhr Wort - Gottes - Feier<br />

Dienstag, 10.12.<strong>2013</strong><br />

um 18.30 Uhr Bußfeier<br />

Katholische Frauengemeinschaft:<br />

dienstags 19.30 Uhr im Bürgerstübchen<br />

Sprechstunde: dienstags nach dem Abendgottesdienst<br />

mit Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt<br />

Ansprechpartner in den einzelnen Pfarrgemeinden<br />

Administrator Pfr. Fredi Bernatz, Maximiliansau<br />

Pfarrbüro Tel. 07271/41732<br />

Kooperator Pfr. Dr. Patrick Asomugha, <strong>Hagenbach</strong><br />

Pfarrbüro Tel. 07273 / 3099 - Fax 07273 / 919852<br />

E-Mail: pfarramt.hagenbach@bistum-speyer.de<br />

Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt, Berg<br />

Pfarrbüro Tel. 07273 / 1281, Fax 07273 / 9<strong>49</strong>220<br />

E-Mail: kath.pfarramt.berg@gmx.de<br />

Elisabethenverein Steffen Nortmann, Wörth<br />

Pfarrverband Tel. 07271/971142<br />

Email: pvb.woerth@bistum-speyer.de<br />

◗ ◗ Prot. Kirchengemeinde Neuburg,<br />

Berg und Scheibenhardt<br />

Gottesdienste<br />

Sonntag, 8. Dezember <strong>2013</strong> 2. Advent<br />

Neuburg<br />

09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Heiko Schwarz<br />

14:00 Uhr Adventsbasar in der Schulturnhalle Neuburg


<strong>Hagenbach</strong> - 19 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Berg<br />

10:30 Uhr Kinder unterm Regenbogen „Wie riecht Weihnachten?“<br />

Danach können alle, die Lust haben, zu einem Tischlein-Deck-<br />

Dich-Mittagessen bleiben. Das funktioniert so: Wer zum Essen<br />

bleiben möchte, bringt etwas Essbares mit und stellt es nach dem<br />

Gottesdienst auf den Tisch. Dann wird fröhlich geteilt.<br />

„Kinder unterm Regenbogen“ sind kindgemäße Gottesdienste, insbesondere<br />

für Familien mit kleineren Kindern.<br />

Offene Kirche<br />

Krippe und Kreuz<br />

Veranstaltungen gibt es genug in der Advents- und Weihnachtszeit.<br />

Was fehlt sind meistens eher ein paar Minuten Ruhe, in denen man<br />

Stille genießen, beten und es wirklich Weihnachten werden lassen<br />

kann. Welcher Ort wäre dafür besser geeignet als eine Kirche?<br />

Daher wird die evangelische Kirche in Neuburg bis zum Jahresende<br />

tagsüber offen sein. Als Oase der Stille, in die man sich<br />

zurückziehen kann, wann immer man mag und so lange man<br />

mag. Zuerst zum Thema Krippe und Kreuz und nach dem Heiligen<br />

Abend dann natürlich mit unserer Neuburger Krippe, die auch dieses<br />

Jahr wieder von Manfred Zimmermann aufgebaut wird.<br />

Vorschau - Waldweihnacht am Samstag, 20. Dezember<br />

Lust auf Singen, Punsch, Fackelwanderung, Glühwein und Lebkuchen?<br />

Alle, die Lust und Laune haben etwas Neues zu erleben, sind herzlich<br />

eingeladen! Wir treffen uns am 20.12.<strong>2013</strong> um 17:45 Uhr im<br />

Evang. Gemeindezentrum Neuburg, Dammstr. 3. Von dort geht es<br />

gemeinsam mit Fackeln zur Grillhütte. Dort gibt es ab 18.15 Uhr<br />

den ultimativen Jugendgottesdienst.<br />

Bringt bitte euren eigenen Becher mit damit Ihr auch etwas zu trinken<br />

bekommt.<br />

Mehr Infos unter Tel. 07273/1200 Pfarramt Neuburg<br />

Konfirmandenunterricht<br />

Neuburg/Berg<br />

Dienstag, 10. Dezember <strong>2013</strong> um 17:15 Uhr - 18:45 Uhr im Evang.<br />

Gemeindezentrum Neuburg, Dammstr. 3<br />

Konzert des Musikvereins<br />

Zu einem Konzert mit adventlichen und winterlichen Klängen lädt<br />

der Musikverein am Sonntag, den 15. Dezember um 17.00 Uhr in<br />

die Evangelische Kirche ganz herzlich ein.<br />

Krabbelgruppe<br />

Neuburg<br />

Donnerstags treffen wir uns von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr zum Singen<br />

und Spielen im Ev. Gemeindezentrum, Dammstr. 3.<br />

Berg<br />

Donnerstags von 09:45 Uhr - 11:15 Uhr trifft sich die Krabbelgruppe<br />

im Ev. Gemeindezentrum Berg, Körnerstr. 2.<br />

Öffnungszeiten und Telefonnummern Pfarrbüro Neuburg<br />

Das Pfarramt ist immer montags und donnerstags von 08:30 -12.30<br />

Uhr besetzt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist Pfarrer H. Schwarz<br />

auch unter der Telefonnummer 07273/1200 zu erreichen! Im Internet<br />

finden Sie uns unter der Adresse: www.Kirche-Neuburg.de<br />

Wochenspruch, der uns diese Woche begleitet:<br />

2. Sonntag im Advent<br />

„Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht.“<br />

Lukas 21,28<br />

Abfälle in die Tonnen füllen (zum Beispiel Kaffee- und Teefilter vorher<br />

gut abtropfen lassen). Eine weitere hilfreiche Maßnahme besteht<br />

darin, den gefrorenen Müll vor der Abholung z.B. mit einem Spaten zu<br />

lockern oder, falls die Möglichkeit besteht, die Tonne in Frostnächten<br />

an einem geschützten Ort, zum Beispiel einer Garage unterzubringen<br />

und erst am frühen Morgen zur Leerung bereitzustellen.<br />

Aus<br />

BERG<br />

wird berichtet<br />

◗◗<br />

Ehrentafel des Alters<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

In den kommenden Tagen feiern folgende Jubilarinnen und ein<br />

Jubilar ihren Geburtstag:<br />

Montag, 09.12.13<br />

Frau Else Schmidt Buchenstr. 2 76. Geburtstag<br />

Dienstag, 10.12.13<br />

Anna Kobes Bruchbergstr. 45 74. Geburtstag<br />

Donnerstag, 12.12.13<br />

Agnes Thomas Rosengärtenstr. 1 74. Geburtstag<br />

Freitag, 13.12.13<br />

Alexander Jordan Lukasstr. 3 75. Geburtstag<br />

Frieda Schank Reisigstr. 12a 82. Geburtstag<br />

Die Ortsgemeinde Berg und die Verbandsgemeinde gratulieren<br />

recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.<br />

◗◗<br />

Kindertagesstätte St. Bartholomäus Berg<br />

Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum<br />

Auch in diesem Jahr machten sich die Schulanfänger auf, den Tannenbaum<br />

in der Sparkasse zu schmücken. Bepackt mit selbstgebastelten<br />

Weihnachtssternen kamen sie bei der Sparkasse an und<br />

wurden auch gleich herzlichst von Herrn Seither begrüßt. Sogleich<br />

begannen sie den Tannenbaum zu schmücken. Herr Seither hob<br />

die Kinder an die höchsten Stellen und in Windeseile war der Tannenbaum<br />

fertig geschmückt. Belohnt wurden die Kinder mit bunten<br />

Holzstiften, über die sie sich riesig freuten. Auch die anderen<br />

Kinder der Kita wurden nicht vergessen. Wir erhielten eine großzügige<br />

Spende von 250 Euro. Hierfür bedanken wir uns recht herzlich<br />

bei der Sparkasse und kommen nächstes Jahr gerne wieder.<br />

Sonstige Nachrichten<br />

◗◗<br />

Die Biotonne im Winter<br />

Wenn die Temperaturen nachts in den Minusbereich absinken<br />

kann es dazu kommen, dass der Bioabfall an den Tonnen festfriert<br />

und diese dadurch nicht vollständig geleert werden können.<br />

Je kälter es wird, desto sorgfältiger sollte der Bioabfall in Zeitungspapier<br />

verpackt werden, so die Kreisverwaltung Germersheim. So<br />

kann zumindest weitgehend verhindert werden, dass der Bioabfall an<br />

der Tonne haften bleibt. Die Müllwerker haben in diesem Fall kaum<br />

Eingriffsmöglichkeiten, da der Leerungsvorgang automatisiert ist.<br />

Bei gefrorenen Abfallgefäßen kann es daher passieren, dass eine<br />

Tonne auch nach mehrmaligem Rütteln nicht oder nur teilweise entleert<br />

wird. Allerdings kann man gegen eingefrorene Mülltonnen etwas<br />

tun. Die Kreisverwaltung gibt dazu folgende Ratschläge: Eine Maßnahme<br />

gegen das Einfrieren ist neben dem Einpacken der Bioabfälle<br />

beispielsweise das Auskleiden der Abfalltonnen mit reichlich zerknülltem<br />

Zeitungspapier um einen Puffer gegen die niedrigen Außentemperaturen<br />

zu schaffen. Auch sollte man möglichst wenig feuchte<br />

M. Landes und die Kinder nach dem Christbaumschmücken in der<br />

Sparkasse Berg.<br />

Die Annahme der Spende erfolgte vorbehaltlich der Zustimmung<br />

des Ortsgemeinderates Berg.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

◗ ◗ Prot. Kirchengemeinde Berg<br />

Rückblick Adventsbasar<br />

Bei der Krippenausstellung gab es nicht nur acht ganz unterschiedliche<br />

Krippen zu bestaunen, sondern auch eine über die<br />

Jahre zusammen getragene Sammlung antiker Kuchenformen aus<br />

„Omas Küche“. Neben vielem Selbstgebasteltem, selbstgemachter<br />

Marmelade, Adventsgestecken, Eine-Welt-Tisch, Flohmarkt und<br />

einer reichhaltigen Tombola gab es auch betreutes Malen für die<br />

Kinder sowie den überaus sehenswerten Vortrag von Iris Bieberich<br />

mit ihrem Bilderbuch-Kino.


<strong>Hagenbach</strong> - 20 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

So wurde den zahlreichen Besuchern ein erlebnisreicher Nachmittag<br />

geboten und sie darin bestärkt, nicht nur zum Geld ausgeben<br />

gekommen zu sein! Auch das finanzielle Ergebnis kann sich<br />

sehen lassen. Der Erlös von deutlich über 2.000,- € wird zum einen<br />

Teil zur Finanzierung künftiger Projekte mit unseren Partnern in<br />

Ghana und zum anderen zum Erhalt unserer kirchlichen Gebäude<br />

hier vor Ort verwendet.<br />

Herzlichen Dank sagt das ökumenische Organisationsteam auch<br />

an dieser Stelle für die engagierte Teilnahme am Basar am Sonntag!<br />

Die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten hat das Basar-<br />

Team, das sich in der Zusammensetzung nur zu diesem Anlass<br />

zusammen findet, zu einer echten Gemeinschaft werden lassen. Es<br />

war ein vorbildliches Miteinander-Arbeiten. Herzlichen Dank auch<br />

allen Kuchenbäckerinnen und allen, die den Basar in irgendeiner<br />

Form unterstützten, und natürlich den zahlreichen Besuchern aus<br />

Berg und besonders auch aus unseren Nachbargemeinden Neuburg<br />

sowie Scheibenhardt.<br />

Über den großen Besucherstrom freuten wir uns sehr.<br />

5. Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes<br />

6. Wünsche und Anträge<br />

7. Verschiedenes<br />

Wünsche und Anträge sollten bis zum 8.12.<strong>2013</strong> schriftlich oder<br />

per E-Mail beim 1. Vorstand Bernd Reimold eingereicht werden:<br />

bernd.reimold@gmail.com.<br />

Wir würden uns freuen, wenn das Interesse am Verein durch Euer<br />

zahlreiches Erscheinen bestätigt würde.<br />

◗◗<br />

Carneval-Verein Rot-Weiß<br />

„Die Gäßeknie“ e.V.<br />

Kartenvorverkauf für die Prunksitzungen<br />

des Carnevalvereins Rot-Weiß Berg<br />

Der Kartenvorverkauf für die Aktiven des CVB (auch<br />

alle Helfer beim Bühnenaufbau, Ausschank oder in<br />

der Küche) findet am Sonntag, den 8. Dezember ab<br />

14.00 Uhr im Vereinsheim des CVB statt. Ab 15.00<br />

Uhr können auch passive Mitglieder Karten erwerben.<br />

Ab 15:30 Uhr verkaufen wir auch Karten an<br />

Nichtmitglieder. Verkauft werden Karten für die drei Prunksitzungen<br />

und den Ball am Faschingssamstag. Der Kartenpreis beträgt<br />

12 € für die Prunksitzungen. Der Vorverkaufspreis für den Ball<br />

beträgt 8 €, an der Abendkasse 10 €.<br />

Achtung: Die Reihenfolge des Kartenverkaufs für Aktive wird ausgelost,<br />

es braucht also niemand schon Stunden vorher anzustehen.<br />

Gekauft werden können Karten in beliebiger Anzahl.<br />

Hier noch einmal die Termine:<br />

- Samstag, 8. Februar 2014 1. Prunksitzung<br />

- Freitag, 14. Februar 2014 2. Prunksitzung<br />

- Samstag, 15. Februar 2014 3. Prunksitzung<br />

- Sonntag, 23. Februar Kinderfasching<br />

- Samstag, 1. März 2014 Großer Faschingsball<br />

- Sonntag, 2. März 2014 Faschingsumzug<br />

Ab Montag, den 09.12.<strong>2013</strong> sind die Karten im freien Verkauf<br />

erhältlich in Berg bei: TELE-SERVICE-BAY, Römerring 64, Tel. 1718.<br />

Gremiumsitzung<br />

Die nächste Gremiumsitzung des CVB findet am 18.12.<strong>2013</strong> um<br />

19:30 Uhr in unserem Vereinsheim statt. Hierzu ergeht herzliche<br />

Einladung. Der CVB bedankt sich bei allen seinen Mitgliedern für<br />

die im Jahr <strong>2013</strong> geleistete Arbeit und wünscht allen ein gesegnetes<br />

Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.<br />

Während die Eltern in Ruhe Kaffee und Kuchen zu sich nahmen, wurden<br />

die Kleinen in der Malecke betreut.<br />

Vereine<br />

◗◗<br />

Angelsportverein Berg e.V.<br />

Kesselfleischessen<br />

Am 14.12.<strong>2013</strong> wollen wir ein Kesselfleischessen<br />

veranstalten, zu dem alle Helfer recht herzlich eingeladen<br />

sind. Beginn um ca. 11:00 Uhr im Vereinsheim.<br />

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Eure<br />

rechtzeitige Anmeldung, bis zum 10.12.<strong>2013</strong>, bei<br />

Werner Weisenburger Tel. <strong>49</strong>05, oder Bernd Reimold, Tel. 2975.<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Am Sonntag, dem 15.12.<strong>2013</strong> findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung<br />

im Nebenraum der Gaststätte „Zur Braustube“<br />

in Berg um 14:00 Uhr statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung durch den ersten Vorstand<br />

2. Totenehrung<br />

3. Feststellung der ordentlichen Einladung und Beschlussfähigkeit<br />

4. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />

Kassenwartes<br />

Schriftführers<br />

der Revisoren<br />

◗◗<br />

FC Berg 1920 e.V.<br />

Spielergebnisse<br />

Berg I - Scheibenhardt 1:1<br />

In einem über 90 Minuten spannenden und ausgeglichenen<br />

Derby lautete der Endstand 1:1! Den<br />

1:0 Führungstreffer köpfte Torjäger Yannick Huber,<br />

nach einem schönen Freistoß von Albert Castell in<br />

der 70 Minute. In der 80. Minute trafen die Gäste<br />

aus Scheibenhardt zum verdienten Ausgleich, da<br />

Sie über 90 Minuten mehr Chancen herausspielten.<br />

Berg II - Hördt 3:8<br />

D-Jugend<br />

SG Berg/Neuburg - Herxheim<br />

0:5 (Pokal)<br />

FV Germersheim - SG Berg/Neuburg 2:3<br />

Jugend bei Hallenturnieren des SV <strong>Hagenbach</strong> erfolgreich!<br />

G-Jugend<br />

Den Beginn machten die Bambini. Sie hatten gegen ihre Gegner<br />

keine Probleme und gewannen alle Spiele klar (siehe auch Bericht<br />

unter FV Neuburg).<br />

F-Jugend<br />

Ohne Hallenpraxis taten wir uns von Beginn an schwer. So sprang<br />

gegen Würmersheim lediglich ein mageres 1:1 heraus. Gegen<br />

Grünwinkel fanden wir besser ins Spiel und gewannen 3:1. Doch<br />

gegen Jockgrim (1:2), Maximiliansau (1:4) und <strong>Hagenbach</strong> (2:5)<br />

gelang uns nicht mehr viel, teilweise hatten wir vorne Abschlusspech<br />

und hinten kein Glück. Aber für den Einstieg in die Hallensaison<br />

war es ganz ordentlich.<br />

Es spielten: Luca Reiter, Nils Bruse, Louis Reinhard, Jakob Götz,<br />

Liam Schwager, Tom Lautenschläger und Elias Erhard.


<strong>Hagenbach</strong> - 21 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

E2-Jugend<br />

Unser jüngerer Jahrgang, ergänzt durch zwei F-Jugendliche, startete<br />

gleich mit einem 2:0 gegen Neupotz in das Turnier. Auch das<br />

zweite Spiel wurde gegen <strong>Hagenbach</strong> trotz Rückstand noch zu<br />

einem Sieg gedreht. Im letzten Spiel lagen wir gegen Maximiliansau<br />

0:2 und 1:3 hinten, ehe in den Schlussminuten Torchance um<br />

Torchance herausgespielt wurde und letztlich in einem spannenden<br />

Spiel doch noch ein 4:3 Sieg heraussprang. Damit wurden alle<br />

Spiele gewonnen.<br />

Es spielten: Janis Humpert, Justin Graf, Liam Schwager, Tom Lautenschläger,<br />

Fynn Zoller, Kevin Scherrer, Mika Beck und Robin<br />

Worst.<br />

E1-Jugend<br />

Mit einen souveränen 2:0-Sieg gegen Hatzenbühl startete der<br />

ältere Jahrgang in das Turnier. Im zweiten Spiel gegen <strong>Hagenbach</strong><br />

steigerten wir uns auch spielerisch und gewannen locker 5:0. Im<br />

letzten Spiel gegen die ebenfalls siegreichen Jungs aus Maximiliansau<br />

riss der Spielfaden völlig und in einem reinen Kampfspiel<br />

verloren wir etwas unglücklich 0:2.<br />

Es spielten: Mika Beck, Robin Worst, Marvin Kespohl, Sven und<br />

Lars Stephany, Sören Fuchs, Leon Pfirmann und Nick Becker.<br />

Ein Dankeschön geht noch an den SV <strong>Hagenbach</strong> für die Einladung<br />

zu den Hallenturnieren!<br />

Nächste Spiele<br />

Samstag, 07.12.<br />

Knittelsheim I - Berg I 14:30 Uhr<br />

B-Jgd Insheim - SG Berg/Neuburg 18:00 Uhr<br />

Wir haben es uns nicht nehmen lassen den Spendenerlös großzügig<br />

aufzurunden, da wir uns auf diesem Wege auch bei unseren<br />

Kuchenspendern bedanken wollten. Ein ebenso großer Dank an<br />

alle Sponsoren für die finanzielle Unterstützung. Für die Bereitstellung<br />

diverser Lagerflächen für unsere Requisiten möchten wir<br />

uns bei Erich Schanz recht herzlich bedanken, des weiteren bei<br />

unserem Bürgermeister Reinhard Scherrer, der uns ab September<br />

eine geeignete Abstellmöglichkeit in <strong>Hagenbach</strong> zur Verfügung<br />

stellte, da sich in Berg trotz intensiver Suche leider kein Platz fand.<br />

Am 21. Dezember um 19.00 Uhr wollen wir alle Vereinsmitglieder<br />

und deren Angehörige zu einem feierlichen Weihnachtsmenü in<br />

die Braustube zu Hans Winter einladen.<br />

Der Preis beträgt 18 € (Kinder bis 12 Jahre: 9 €). Davon übernimmt<br />

der Verein als kleines Dankeschön den Dessertpreis von 3 €.<br />

Getränke werden getrennt berechnet. - Bitte seid pünktlich!<br />

Anmeldung bis zum 8. Dezember bei Thomas Malig, Gartenstr. 5.<br />

Wir wünschen euch allen eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage<br />

und ein gutes Neues Jahr 2014, Eure Vorstandschaft.<br />

◗◗<br />

Freie Wählergruppe Berg<br />

Unser Treffen im Dezember<br />

Unser letztes Treffen dieses Jahr findet wieder im Musikerheim in<br />

der Waldstraße statt: Am Freitag, 13.12.<strong>2013</strong>, um 19.00 Uhr. Über<br />

Themen der anstehenden Gemeinderatssitzung zu reden, oder<br />

über den Jahresausklang der Freien Wähler im November - dazu<br />

ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder ebenso wie an alle<br />

Interessierte!<br />

◗◗<br />

Kath. Frauengemeinschaft Berg<br />

Adventsfeier<br />

Herzliche Einladung zu unserer Adventsfeier:<br />

Mittwoch, 11.12.<strong>2013</strong>, 19:30 Uhr (nach der Bußandacht)<br />

im Pfarrheim neben der Kirche. Mit<br />

besinnlichen Texten und Liedern wollen wir uns auf den Advent<br />

einlassen und anschließend mit Glühwein, Zuckerbredle und<br />

anderem den Abend bei guten Gesprächen gemütlich ausklingen<br />

lassen. Miteinander reden, das „Miteinander“ pflegen, diese Gelegenheiten<br />

zu nutzen, ohne sich vom Weihnachtsstress dirigieren<br />

zu lassen, zur inneren Ruhe kommen und den Sinn des Weihnachtsfestes<br />

zu überdenken, dazu laden wir alle ein, auch Nichtmitglieder<br />

sind herzlich willkommen!<br />

◗◗<br />

Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Berg<br />

Jahresabschlusswanderung am 15.12.<strong>2013</strong><br />

Zu unserer Jahresabschlusswanderung mit<br />

anschließendem gemütlichen Beisammensein<br />

laden wir alle Wanderfreunde recht herzlich ein.<br />

Treffpunkt zur Wanderung durch den Bienwald<br />

der örtlichen Gemarkung ist um 13.00 Uhr an<br />

den „Berger Braustuben“. Die Wanderstrecke beträgt ca. 8 km. Im<br />

Anschluss treffen wir uns um 17.30 Uhr in den „Braustuben“, wo<br />

uns unser Hüttenwirt Hans wieder verwöhnen will.<br />

Führung der Wanderung: Peter Rimmelspacher und Horst Ansorge.<br />

Die Wanderer, die nicht mitgehen können, bitten wir um 17.30 Uhr<br />

zum gemütlichen Beisammensein in die „Braustuben“ zu kommen.<br />

Über eine zahlreiche Teilnahme an der letzten Wanderung des<br />

Jahres würden wir uns freuen.<br />

◗◗<br />

Theatergruppe Berg e.V.<br />

„Lauter Komödianten“<br />

Liebe Theaterfreunde,<br />

zum Ende des Jahres möchten wir uns noch einmal<br />

recht herzlich bei allen bedanken, die uns hilfreich<br />

und ehrenamtlich unterstützt haben.<br />

Ohne diese Mithilfe ist ein Theaterabend in dieser<br />

Form nicht zu verwirklichen.<br />

Dieses Jahr kamen sagenhafte 362 Zuschauer zu<br />

uns nach Berg - Rekord!<br />

Deshalb auch an euch: „Vielen Dank für eure Treue“.<br />

Durch unsere Kuchenspendenaktion konnten wir der sozialen<br />

Einrichtung: „Der bunte Ring“ einen Betrag von 520 € zuführen.<br />

◗◗<br />

SPD-Ortsverein Berg<br />

Die Berger SPD führt am Samstag, den 07.12.<strong>2013</strong> ab 08.00 Uhr<br />

eine Standaktion in der Theresienstraße bei der Bäckerei Stehle<br />

durch. Natürlich gibt es am Stand auch warme alkoholfreie<br />

Getränke. In erster Linie wird dort wieder der „Berger Ferien- und<br />

Terminkalender“ für das kommende Jahr angeboten. Mit diesem<br />

Kalender bittet die SPD wie in der Vergangenheit um eine Spende<br />

für die Wörther Tafel. Die Berger Bürgerinnen und Bürger haben<br />

seit Ende 2009 der Tafel schon über 2.000 € gespendet, auch im<br />

kommenden Jahr wird von uns erneut gesammelt.<br />

Allen Spenderinnen und Spendern sei auf diesem Weg ganz herzlich<br />

- auch im Namen der Wörther Tafel - gedankt.<br />

Aus<br />

HAGENBACH<br />

wird berichtet<br />

◗◗<br />

Ehrentafel des Alters<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

In den kommenden Tagen feiern folgende Jubilare und Jubilarinnen<br />

ihren Geburtstag:<br />

Sonntag, 08.12.13<br />

Bianka Sahm Bienwaldstr. 9 91. Geburtstag<br />

Montag, 09.12.13<br />

Brigitte Müller Konrad-Adenauer-Ring 14 79. Geburtstag<br />

Dienstag, 10.12.13<br />

Gerda Hoffer Maximilianstr. 1 81. Geburtstag<br />

Donnerstag, 12.12.13<br />

Mario Rossi Konrad-Adenauer-Ring 11 72. Geburtstag<br />

Helmut<br />

Zimmermann Frankenstr. 14 85. Geburtstag<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> und die Verbandsgemeinde gratulieren<br />

recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.<br />

◗ ◗ Goldene Hochzeit<br />

Am Freitag, den 13.12.<strong>2013</strong> begehen die<br />

Eheleute<br />

Doris und Dieter Müller, wohnhaft in<br />

<strong>Hagenbach</strong>, Am Königsbrückl 2<br />

das Fest der Goldenen Hochzeit.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> und die Verbandsgemeinde gratulieren<br />

recht herzlich zum 50. Hochzeitstag und wünschen für den weiteren<br />

Lebensweg alles Gute.


<strong>Hagenbach</strong> - 22 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

◗◗<br />

KiTa Kinderland<br />

Aus der Weihnachtsbäckerei wird berichtet …<br />

Letzte Woche zog ein Duft von frisch gebackenen<br />

Plätzchen durch das ganze Haus.<br />

Da lief uns allen das Wasser im Mund<br />

zusammen. Täglich wurde bei uns gebacken.<br />

Zuerst waren die Kinder im Schülerhort<br />

an der Reihe. Am Donnerstag und<br />

Freitag haben die Kindergartenkinder mit einigen Mamas Plätzchen<br />

gebacken. Alle hatten viel Spaß beim Ausrollen, Ausstechen<br />

und beim Verzieren der Plätzchen.<br />

Außerdem verleihen wir Filme auf DVD, Hörbücher, viele Zeitschriften,<br />

Spiele und CDs für Kinder. Wir wünschen allen unseren<br />

Lesern und Leserinnen eine besinnliche Adventszeit.<br />

Die Öffnungszeiten der Bücherei im Kulturzentrum sind:<br />

Montag 18.00 - 20.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 16.00 - 18.00 Uhr.<br />

Büchereicafé: Donnerstag 09.30 bis 11.30 Uhr. Die Ausleihe ist für<br />

vier Wochen kostenlos - bitte bringen Sie die Bücher und Filme<br />

zeitgerecht zurück, da ansonsten Mahngebühren fällig werden.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Zwischen Mehl und Milch passierte manchem „Knilch“ eine riesengroße<br />

Kleckerei. Aber durch die tatkräftige Unterstützung der<br />

Mamas war auch dieses kleine Ungeschick schnell wieder beseitigt.<br />

Zum Schluss wurden die Plätzchen probiert und von allen einstimmig<br />

beschlossen: „Die schmecken super lecker.“<br />

Auf diesem Wege wollen wir uns nochmals bei allen Mamas recht<br />

herzlich bedanken, die uns den Teig mitgebracht haben und uns<br />

beim Backen geholfen haben. Es war eine schöne und gemütliche<br />

Atmosphäre zum Einstimmen in die Adventszeit.<br />

Das Kindergartenteam<br />

◗◗<br />

<strong>Stadt</strong>bücherei <strong>Hagenbach</strong><br />

Weihnachtszeit in der <strong>Stadt</strong>bücherei<br />

Für die kommende Weihnachtszeit haben wir einen eigenen<br />

Bücher-Weihnachtstisch gerichtet.<br />

Zudem haben wir wieder viele neue Bücher für Groß und Klein<br />

angeschafft, die an dunklen Herbst- und Wintertagen in ferne Länder<br />

oder in ganz andere Welten entführen. Z. B. von Nele Neuhaus<br />

„Wer Wind sät“ oder von Tanja Kinkel „Verführung“ (Über Casanova<br />

und seine große Liebe) oder das zeitgeschichtliche Werk „Ari heißt<br />

Löwe“, worin Ari Rath seine Erinnerungen an die Kontakte mit großen<br />

Persönlichkeiten des letzten halben Jahreshunderts sowie<br />

an seine Beteiligung beim Aufbau des Staates Israel beschreibt.<br />

In „Je oller, je doller“ zeigt Bill Mockridge, wie wir richtig vergreisen<br />

(nämlich mit Humor, da geht alles leichter). Die Geschichte der<br />

Widerstandsgruppe „Die weiße Rose“ beschreibt „Es lebe die Freiheit!“<br />

von Peter Normann Waage: Es erzählt die Lebensgeschichte<br />

von Traute Lafrenz aus nächster Nähe - sie war eine Zeitlang die<br />

Freundin von Hans Scholl.<br />

Für die jüngeren Leser stehen die neuen „Hanni und Nanni“-<br />

Bücher zu den Filmen und die „Mein-Lotta-Leben“-Reihe von Alice<br />

Pantermüller zur Verfügung.<br />

Mit „Ritter, Schwert und Drachenblut“ steht für Erstleser von Cornelia<br />

Funke ein hochwertiges Buch bereit und natürlich noch viel,<br />

viel mehr weiteres neues Lesematerial.<br />

◗◗<br />

Neuapostolische Kirche,<br />

Gemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />

Sonntag, 8. Dezember <strong>2013</strong><br />

09.30 Uhr Neugründungsgottesdienste mit Bischof Kreutz<br />

Montag, 9. Dezember <strong>2013</strong><br />

19.30 Uhr örtlichen Chorprobe<br />

Mittwoch, 11. Dezember <strong>2013</strong><br />

20.00 Uhr Gottesdienst<br />

Die Veranstaltungen finden - wenn nichts anderes bestimmt ist -<br />

im Kirchengebäude Erzbergerstr. 2d 76767 <strong>Hagenbach</strong> statt.<br />

Weitere Informationen über die Homepage:<br />

www.nak-rheinland-pfalz.de oder www.nak-neustadt.de<br />

Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.<br />

◗◗<br />

Prot. Auferstehungsgemeinde<br />

<strong>Hagenbach</strong><br />

Singen zum Advent<br />

An drei Samstagabenden im Advent findet auch dieses Jahr wieder<br />

das Adventssingen statt. Die festliche Atmosphäre in der <strong>Stadt</strong>mitte<br />

zwischen Altem Rathaus und der Kirche St. Michael in strahlendem<br />

Lichterglanz verleiht den musikalischen Veranstaltungen<br />

immer wieder einen besinnlichen Akzent in der vorweihnachtlichen<br />

Hektik. Die musikalischen Darbietungen der Chöre und des<br />

Musikvereins, jeweils um 19.30 Uhr, werden durch das Verlesen<br />

kurzer vorweihnachtlicher Geschichten und Gedichte ergänzt.<br />

Auch zum Mitsingen wird herzlich eingeladen. Das Angebot von<br />

heißem Glühwein und alkoholfreiem Punsch ist bei winterlichen<br />

Temperaturen besonders beliebt. Der Abend des 2. Adventssamstags<br />

bleibt dem Adventskonzert des Gesangvereins Frohsinn um<br />

20.00 Uhr in der Kirche St. Michael vorbehalten.<br />

Termine im Dezember<br />

7. Dezember: 20.00 Uhr Gesangverein Frohsinn,<br />

Adventskonzert in der Kirche St. Michael,<br />

14. Dezember: 19.30 Uhr Musikverein Rheingold,<br />

Texte <strong>Stadt</strong>bürgermeister F.X. Scherrer<br />

21. Dezember: 19.30 Uhr Chor der Neuapostolischen Kirche,<br />

Texte Pfarrer Dr. P. Asomugha<br />

Vereine<br />

◗◗<br />

Arbeitergesangverein 1911 e.V.<br />

AGV-Weihnachtsfeier<br />

Liebe Vereinsmitglieder,<br />

wir erinnern hier an unsere Weihnachtsfeier,<br />

die morgen am Samstag, den 07.12.<strong>2013</strong>,<br />

18:00 Uhr im Foyer des Kulturzentrums<br />

<strong>Hagenbach</strong> stattfindet.<br />

Allen, die nicht an der Feier teilnehmen können, wünschen wir an<br />

dieser Stelle einen schönen 2. Advent.<br />

Projektchor „Sister Act“<br />

Mit Erfolg wurde am 24.10. und 28.11. <strong>2013</strong> die ersten zwei Proben<br />

des Projektchors durchgeführt, mit dem Ziel beim Gottesdienst am<br />

06.04.2014 in der St. Michaelkirche in <strong>Hagenbach</strong> 3 Titel aus dem<br />

Film „Sister Act“ zu singen. Projektstart war der 24.10.<strong>2013</strong>.<br />

Die folgenden Probetermine sind an den Donnerstagen:<br />

19.12.<strong>2013</strong>, 23.01.2014, 20.02.2014, 27.03.2014, jeweils ab<br />

18:30 Uhr im Probenraum des AGV in der Hainbuchenschule.


<strong>Hagenbach</strong> - 23 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

◗◗<br />

Bienwald-Läufergemeinschaft e.V.<br />

Jahreshauptversammlung gelaufen!<br />

Der BLG-Tisch im Lustigen Eck war dicht besetzt.<br />

Auch wenn es „nur“ 15 Mitglieder waren, die sich<br />

da am 28. November versammelten: Es lag positive<br />

Stimmung in der Luft. Und das, wo doch nicht<br />

einmal alle Nachrichten so positiv waren: Die<br />

Volkslauf-Aktivität hat im letzten Jahr einen neuen<br />

Tiefstand erreicht: Lediglich 5 Mitglieder, darunter<br />

keine einzige Frau, vertraten den Verein bei Wettkämpfen.<br />

Aber dafür hat beim Verkaufsstand an der Kerwe und zuletzt beim<br />

25-jährigen Jubiläumsfest alles gut geklappt, so dass die BLG<br />

freudig ins 26. Jahr ihres Bestehens geht.<br />

Das Ergebnis der Neuwahlen:<br />

- 1. Vorsitzender: Josef Herberger<br />

- 2. Vorsitzender: Joachim Reis<br />

- Kassenwart: Doris Herberger<br />

- Schriftführer: Andreas Betsch<br />

- Beisitzer: Rolf Herrmann, Andreas Vesper, Ilona Müller, Roland<br />

Knöll, Heinrich Ochs<br />

- Kassenprüfer: Karin Newill, Monika Rapp<br />

Weitere Informationen unter www.blg-hagenbach.de<br />

Rückblick Jubiläumsfeier<br />

Die BLG feierte am 16. November im Kulturzentrum ihr 25-jähriges<br />

Jubiläum. Zum ausführlichen Bericht in der letzten Amtsblatt-<br />

Ausgabe hier noch die passenden Fotos.<br />

Alois Herrman vom Sportbund Pfalz verleiht die Silberne Ehrennadel<br />

an Doris Herberger. Joachim Reis erhält die Bronzene Ehrennadel.<br />

Rechts BLG Vorsitzender Josef Herberger.<br />

Frauen und Männer der ersten Stunde - Gründungsmitglieder der<br />

BLG <strong>Hagenbach</strong>.<br />

◗◗<br />

FCK-Fanclub Pfälzer Löwen<br />

Löwenstammtisch am Freitag, den 06.12.13 im<br />

„Lustigen Eck“, Beginn 20:00 Uhr.<br />

Weihnachtsfeier am 07.12.13 in der Hasenhütte in<br />

<strong>Hagenbach</strong>. Einlass ab 18:00 Uhr. Aufbau Samstag<br />

Morgen ab 11:00 Uhr. Helfer herzlich willkommen.<br />

Abfahrt zum Spiel 1. FCK - Fortuna Düsseldorf<br />

am Montag, den 09.12.13 um 17:15 Uhr gegenüber Sparkasse in<br />

Berg, 17:30 Uhr gegenüber Bushaltestelle am Kreisel Rheinstraße<br />

in <strong>Hagenbach</strong> und um 17:45 Uhr am Bahnhof in Wörth. Karten bei<br />

Uli Meyer, Tel. 07275/4587.<br />

◗ ◗ Kath. Kirchenchor St. Cäcilia 1811<br />

<strong>Hagenbach</strong><br />

Rückblick des Familientags am 24.11.<strong>2013</strong><br />

„Wer singt, betet doppelt!“ (von Augustinus)<br />

Am Christkönigsonntag, 24.11.<strong>2013</strong>, feierten wir unseren diesjährigen<br />

Familientag. Im morgendlichen Gottesdienst ging Pfarrer Dr.<br />

Patrick Asomugha in seiner Predigt neben Inhalten zum Christkönigsfest<br />

auch auf den Chorgesang zum Lobe des Herren ein.<br />

Mit dem Kyrie, Gloria, Sanctus, Benediktus und Agnus Dei aus der<br />

Choralmesse von Anton Bruckner - unter der Leitung von <strong>Stadt</strong>kantor<br />

Georg Hepp und an der Orgel von Vizedirigent Michael Winter begleitet<br />

- gestalteten wir den Gottesdienst gesanglich mit. Das Schlusslied<br />

„Oh Herr, welch ein Morgen“, mit einem gefühlvoll gesungenen Bariton-Solo<br />

von Herbert Münzing sang der Chor vor dem Altarraum und<br />

beendete damit feierlich den 1. Teil des Familientages.<br />

Im Anschluss an die Messfeier traf sich die Kirchenchorfamilie im<br />

Pfarrheim zum 2. Teil des Familientags. Zunächst begrüßte der 1.<br />

Vorsitzende Herbert Münzing alle Gäste und informierte über das<br />

weitere Programm. Dieses Jahr wurden noch vor dem Mittagessen<br />

die Ehrungen verdienter langjähriger Mitglieder vorgenommen,<br />

da unser Präses Pfarrer Patrick am frühen Nachmittag noch weitere<br />

Termine wahrnehmen musste. Folgende Personen wurden mit einer<br />

Urkunde geehrt: Franz Bürger, Sandra Grasmehr, Jutta Wegmann<br />

(alle 25 Jahre Mitgliedschaft), Inge Hoffer und Ingrid Schoof (beide 50<br />

Jahre Mitgliedschaft), Paula Diener, Anneliese Eberle, Gertrud Kintz<br />

(alle 60 Jahre Mitgliedschaft und damit Ehrenmitglied). Beim daran<br />

anschließenden sehr schmackhaften Mittagessen konnten sich dann<br />

alle kräftig stärken, bevor dann unser Chor noch zwei weitere Liedvorträge<br />

(„Salve Cäcilia“ und „Erlaube mir feins Mädchen“) unter der<br />

Leitung von Michael Winter zum Besten gab. Bevor dann die Kaffee-<br />

und Kuchentafel eröffnet wurde, unterhielten Dr. Henning Otte<br />

(Geige) und Marina Hartmeyer (Akkordeon) mit einem musikalischen<br />

„Wiener Spaziergang“ die Gäste. Abwechselnd wurden dabei Titel<br />

wie „Heut kommen Engerl auf Urlaub nach Wien“, „Da draußen<br />

in der Wachau“ oder „Mei Muatterl war a Wienerin“ gespielt und<br />

Musik-Witze/-Sprüche/- Anekdoten von bekannten Dirigenten und<br />

Musikern vorgetragen. Beim anschließenden Kaffee und Kuchen gab<br />

es dann zwar keine Sachertorte, jedoch sehr leckeren selbst gebackenen<br />

Kuchen und Torten von unseren weiblichen Mitgliedern. Zum<br />

Ausklang des Tages hatte unser Sänger Walter Knöll einige Fotos vom<br />

diesjährigen Tagesausflug nach Tübingen mit Stocherkahnfahrt und<br />

<strong>Stadt</strong>rundgang sowie Besichtigung der Ritter-Sport-Schokofabrik in<br />

Waldenbuch zusammengestellt und auf Großbildleinwand präsentiert.<br />

Gelungene Schnappschüsse ließen einige angenehme Erinnerungen<br />

an den Tag wieder aufleben.<br />

Nun möchte sich die Vorstandschaft noch bedanken bei:<br />

- Georg Hepp und Michael Winter für die geleistete Arbeit mit<br />

dem Kirchenchor<br />

- Präses Pfarrer Dr. Patrick Asomugha für die feierliche Gestaltung<br />

des Gottesdienstes und die Durchführung der Ehrungen<br />

- allen Mitgliedern des Vorstandes und des erweiterten Ausschusses<br />

für die Vorbereitung und Durchführung des Familientags<br />

- allen Helferinnen und Helfern beim Auf-und Abbau, Ausschank<br />

sowie Dienst in der Küche<br />

- allen Mitwirkenden des Nachmittagprogramms<br />

- allen Kuchenbäckerinnen<br />

- allen Gästen und passiven Mitgliedern für ihren Besuch<br />

- allen Gottesdienstbesuchern<br />

und nicht zuletzt den Sängerinnen und Sängern für ihre Ausdauer<br />

und regelmäßigen Singstundenbesuch.<br />

So wünschen wir schon heute allen Sängerinnen und Sängern<br />

sowie den passiven Mitgliedern eine besinnliche und geruhsame<br />

Advents- und Weihnachtszeit im Kreise ihrer Familien und alles<br />

Gute für das neue Jahr 2014.


<strong>Hagenbach</strong> - 24 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

◗◗<br />

Gesangverein<br />

Frohsinn 1907 e.V.<br />

Frohsinn Liebe Mitbürgerinnen,<br />

liebe Mitbürger,<br />

der GV Frohsinn möchte<br />

Sie recht herzlich zu<br />

1907 seinem Weihnachtskonzert<br />

einladen. Am Sams-<br />

<strong>Hagenbach</strong><br />

tag, dem 7. Dezember<br />

<strong>2013</strong> gegen 19:30 Uhr wird der Chor<br />

„Friends of Happiness“ in der katholischen<br />

Kirche St. Michael in <strong>Hagenbach</strong><br />

Weihnachtlieder singen. Um<br />

18:30 Uhr beginnt der Gottesdienst<br />

und nach einer kurzen Pause erfolgt<br />

im Anschluss unser Weihnachtskonzert.<br />

Der Eintritt ist frei, Spenden für<br />

soziale Projekte werden erbeten.<br />

Nach dem Weihnachtskonzert werden<br />

wir für Sie vor der Kirche einen<br />

Stand mit Glühwein, Würstchen und<br />

anderen Getränken bereit stellen<br />

und laden Sie recht herzlich ein,<br />

noch ein bisschen zu verweilen.<br />

Auf Ihr Kommen freuen wir uns!<br />

Weihnachtskonzert<br />

präsentiert vom<br />

GV Frohsinn<br />

Friends of Happiness<br />

Samstag 07. Dezember <strong>2013</strong><br />

19:30 Uhr – Eintritt frei<br />

kath. Kirche St. Michael<br />

<strong>Hagenbach</strong><br />

Im Anschluss an den Gottesdienst um 18:30 Uhr<br />

Mit anschließendem Glühwein- und Würstchenverkauf<br />

◗◗<br />

Gesangverein Liederkranz <strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />

Einladung zur Weihnachtsfeier<br />

Der Gesangverein „Liederkranz“ lädt alle aktiven und passiven<br />

Mitglieder mit Angehörigen zur Weihnachtsfeier am Samstag, den<br />

21.12.<strong>2013</strong> um 18:00 Uhr im „Kulturzentrum Am <strong>Stadt</strong>rand“ herzlich<br />

ein.<br />

Mit Chorvorträgen des Frauen- und Männerchors wollen wir Sie<br />

auf das nahe Weihnachtsfest einstimmen.<br />

Im Rahmen dieser Feier werden verdiente Sängerinnen und Sänger<br />

sowie Vereinsmitglieder für ihre langjährige Treue zum Verein<br />

geehrt.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Wir wünschen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine frohe<br />

Weihnacht und ein glückliches Jahr <strong>2013</strong>.<br />

◗◗<br />

Obst- und Gartenbauverein<br />

<strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />

Weihnachtsfeier<br />

Zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier am Mittwoch,<br />

den 11.12.<strong>2013</strong> in unserem Vereinsraum<br />

im Keller des Kindergartens Regenbogen laden<br />

wir euch herzlich ein. Um 19 Uhr werden wie wie<br />

gewohnt mit einem gemeinsamen Abendessen<br />

beginnen. Danach werden wir wie im letzten Jahr<br />

wieder zusammen „Schrott-Wichteln“, da dieses Spiel so viel Spaß<br />

und gute Laune gebracht hatte. Dafür soll jeder ein kleines verpacktes<br />

Geschenk mit bringen, welches im Haushalt nicht mehr<br />

benötigt wird, das dann im Spiel zum Einsatz kommt. Danach wollen<br />

wir den Abend in gemütlichem Beisammensein genießen.<br />

Wir würden uns freuen, wenn wir wieder mit vielen Mitgliedern<br />

diesen schönen Abend verbringen könnten.<br />

◗◗<br />

Pfälzerwald-Verein <strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />

Liebe Wanderfamilien,<br />

am Sonntag, den 8. Dezember findet unsere<br />

traditionelle Nikolauswanderung statt. Treffpunkt<br />

ist wie immer um 11.00 Uhr am Festplatz.<br />

Wir wandern in Richtung Lourdesgrotte,<br />

vorbei an unseren Nistkästen bis zum Clubhaus<br />

des Sportvereins <strong>Hagenbach</strong>. Dort kommt der Nikolaus und<br />

wir haben die Möglichkeit, etwas Warmes zu essen und den Tag<br />

gemütlich ausklingen zu lassen. Für die Kinder besteht wieder die<br />

Möglichkeit, dem Nikolaus einen Wunschzettel mitzugeben. Wir<br />

freuen uns auf einen geselligen Wandertag. Wanderführer: Familie<br />

Schwarz-Schlechte und Hartmann-Scherer.<br />

◗◗<br />

Schachclub 1948 <strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />

Jugendturnier, Monatsblitz und Weihnachtsfeier<br />

Weihnachten rückt rasend schnell immer näher.<br />

Der 1. Advent ist auch schon Geschichte. Das ist<br />

die Zeit um darüber nachzudenken, was man<br />

noch alles erledigen wollte. So ging es uns auch<br />

und herauskam dabei:<br />

An diesem Nikolaus-Freitag, dem 6. Dezember<br />

<strong>2013</strong>, wollen wir die rasanten Fortschritte unserer<br />

jugendlichen Nachwuchsspieler mit einem kleinen Turnier<br />

feiern, bei dem es einige Sachpreise zu gewinnen gibt. Kommt<br />

deshalb bitte recht zahlreich um 17.00 Uhr in unseren bekannten<br />

Schachkeller.<br />

Etwas später, um 19.30 Uhr spielen die noch erfahreneren Spieler<br />

unser Monatsblitz. Es ist das Jahresabschlussblitz. Schon<br />

allein deshalb erwarten wir einen hohen Zulauf. Bis zum nächsten<br />

Monatsblitz muss man dann bis zum 10. Januar 2014 warten.<br />

Am Freitag darauf, am 13. Dezember <strong>2013</strong>, ist eine kleine Weihnachtsfeier<br />

geplant. Einer der Hauptakteure dabei ist Werner, der<br />

etwas zu feiern hat.<br />

Ja, und Schach gespielt haben wir auch. Am letzten Spielsonntag<br />

gelingt es unserer dritten Mannschaft in der Kreisliga so richtig<br />

zu brillieren. Ein Sieg in der Höhe von 3,5 : 0,5 in Wörth ist schon<br />

beachtlich. Daphne Eisenlohr siegt gegen eine nominell viel stärkere<br />

Gegnerin. Christian Wayand fährt einen schönen Sieg ein. Und<br />

Sönke Eisenlohr sorgt für den dritten vollen Punkt. Werner Wayand<br />

komplettiert den Erfolg mit einem Remis.<br />

Am Sonntag zuvor wurde der Höhenflug unserer zweiten Mannschaft<br />

(3 Siege in Folge) in der Bezirksliga beim Spitzenreiter<br />

Jockgrim etwas gebremst. Jan Homberg und Jan Andre führten<br />

ihre Partien gegen nominell stärkere Spieler zu schönen Erfolgen.<br />

Ansonsten war der Gegner zu stark. Dennoch konnte mit Platz 5<br />

ein guter Mittelplatz gehalten werden.<br />

An diesem Sonntag hat unsere „Erste“ ein Heimspiel gegen die<br />

starke Dahner Mannschaft.<br />

◗◗<br />

Sportverein <strong>Hagenbach</strong> 1920 e.V.<br />

Aktivität<br />

Vier Punkte aus zwei Auswärtsspielen, so lautet die<br />

Bilanz vom letzten Wochenende. Die Reise für den<br />

SVH II ging dabei zum TV Hayna, wo ein 1:1-Unentschieden<br />

erkämpft werden konnte. Damit ist das<br />

Spieljahr für die zweite Garde beendet und die<br />

wohlverdiente Winterpause hat begonnen.<br />

Die A-Klassen-Vertretung musste den weiten Weg<br />

nach Queichhambach antreten, wo die 2. Mannschaft der VTG mit


<strong>Hagenbach</strong> - 25 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

4:2 bezwungen werden konnte. Am morgigen Samstag steht noch<br />

ein Nachholspiel beim SV Klingenmünster auf dem Programm, ehe<br />

auch die erste Garde des SVH die Beine hochlegen und neue Kräfte<br />

für die Partien im kommenden Jahr sammeln kann.<br />

Die Spiele vom vergangenen Wochenende<br />

VTG Queichhambach II - SVH 2:4 (1:1)<br />

Es war ein hartes Stück Arbeit, ehe bei der VTG Queichhambach<br />

der vierte Auswärtserfolg der Saison gesichert werden konnte.<br />

Die Winterpause rückt in großen Schritten näher, die Kräfte der<br />

SVH-Akteure neigen sich so langsam aber sicher dem Ende entgegen.<br />

Dies wurde vor allem im ersten Durchgang der Partie in<br />

Queichhambach deutlich. Vor allem was das defensive Zweikampfverhalten<br />

angeht, hatten die Gäste über weite Strecken das Nachsehen.<br />

Dadurch entwickelte sich ein Übergewicht der Hausherren,<br />

das sich auch immer wieder in gefährlichen Situationen vor dem<br />

<strong>Hagenbach</strong>er Tor niederschlug. Auch weil Torhüter Sebastian Pfirmann<br />

eine starke Leistung bot, gelang lange Zeit trotzdem kein<br />

Treffer. Dies änderte sich jedoch kurz vor dem Seitenwechsel, als<br />

ein Eckball der VTG nicht entscheidend geklärt werden konnte und<br />

der Ball aus knapp 16 Metern unhaltbar unter der Latte des Gäste-<br />

Gehäuses einschlug (42. Minute). Die Antwort auf diesen Rückstand<br />

lies nicht lange auf sich warten, kam allerdings fast aus dem<br />

Nichts. Einen langer Ball aus der eigenen Hälfte heraus fiel Daniel<br />

Reis in halblinker Position auf den Fuß, dieser zögerte nicht und<br />

drosch das Leder sehenswert zum Ausgleich in die Maschen (44.).<br />

In der zweiten Halbzeit zeigte sich der SVH dann verbessert und<br />

bewies den zahlreich mitgereisten Fans, dass man gewillt ist, auch<br />

diese Partie siegreich zu gestalten. Es dauerte nur drei Minuten,<br />

ehe sich dies auch im Ergebnis niederschlug. Reis konnte sich auf<br />

dem linken Flügel durchsetzen und den Ball in den Strafraum bringen.<br />

Dort verpassten zunächst Freund und Feind, das Spielgerät<br />

rutschte durch bis zum langen Pfosten, wo Christoph Demko freistehend<br />

zur umjubelten Gästeführung einschoss. Die Queichhambacher<br />

blieben aber auch weiterhin immer wieder gefährlich und<br />

belohnten ihren couragierten Auftritt nach einer Stunde Spielzeit<br />

mit dem 2:2-Ausgleich. Erneut zeigten die Grün-Weißen prompt<br />

eine Reaktion. In Minute 68 war es Ulf Bundschuh, der zur Führung<br />

für den SVH traf. Das Duell blieb fortan ausgeglichen, in der<br />

Schlussphase warfen die Gastgeber noch einmal alles nach vorne.<br />

Die entstehenden Freiräume nutzte schließlich Matthias Niederer<br />

zur Entscheidung kurz vor dem Schlusspfiff (90.).<br />

TV Hayna - SVH II 1:1 (0:1)<br />

Im letzten Spiel des Jahres kam unser Team nicht über ein Remis<br />

beim Tabellenvorletzten hinaus. Auf dem katastrophalen Nebenplatz<br />

in Hayna konnten wir nur selten unsere Fähigkeiten zeigen.<br />

Zwar mangelte es keineswegs am Engagement aller 14 Spieler,<br />

allerdings reichte unser Wille dieses Mal nicht aus. Mitte der 1.<br />

Halbzeit schlug Jan Geigle einen Freistoß aus dem Halbfeld<br />

gefährlich vor das Tor, der gegnerische Torwart ließ den Ball nur<br />

prallen und Christoph Zimmermann setzte gut nach, sodass er<br />

die Kugel von der Grundlinie quer zu Sascha Gastmann schieben<br />

konnte, der zur 1:0-Führung einlochte. Torhüter Kevin Wenz rettete<br />

die Pausenführung, als er in der 43. Minute einen Foulelfmeter der<br />

Gastgeber parierte. In der 2. Halbzeit zeigten wir wenige Offensivaktionen<br />

und mussten überwiegend das Remis verteidigen.<br />

Die Gastgeber konnten aus abseitsverdächtiger Position zum 1:1<br />

ausgleichen. Hayna witterte immer wieder seine Siegchance und<br />

war um die drei wichtigen Punkte bemüht. Wir entschieden uns<br />

15 Minuten vor dem Ende, unseren Focus auf den Punktgewinn zu<br />

legen, was uns letztlich auch gelang. Eine solide Leistung zeigte<br />

Rüdiger Hirsch, der wieder kurzfristig auf der Liberoposition einsprang.<br />

Die Saison wird Mitte/Ende Februar fortgesetzt - Für die<br />

verbleibenden Spiele in 2014 wäre eine höhere Trainingsbeteiligung<br />

und eine verlässlichere Einstellung einiger Spieler wünschenswert,<br />

damit wir weiterhin gute Ergebnisse erzielen können.<br />

Die nächste Partie<br />

Sa., 7. Dezember, 14.30 Uhr SV Klingenmünster - SVH<br />

Die ursprünglich angesetzte Anstoßzeit um 15.30 Uhr wurde um<br />

eine Stunde vorverlegt. Sollte sich daran, sowie am Spielort noch<br />

kurzfristig etwas ändern, dann wird dies schnellstmöglich auf der<br />

Homepage (www.sv-hagenbach.net) bekannt gegeben.<br />

Jugendabteilung<br />

Ergebnisse unserer Juniorenteams<br />

D: SVH - FV Queichheim 0:1<br />

B: SVH - TuS Maikammer 3:1<br />

Dies waren die letzten Partien unserer Nachwuchsmannschaften<br />

für dieses Jahr. Weiter geht es im März 2014.<br />

U6-Junioren<br />

Rückblick Hallenturnier in <strong>Hagenbach</strong><br />

Am vergangenen Wochenende fand das diesjährige Turnier des<br />

SVH in der Sporthalle der Hainbuchenschule statt. Erstmals nahmen<br />

unsere neu formierten Bambinis (U6) daran teil.<br />

Beim ersten Spiel gegen die SG Neuburg/Berg hatten sie noch<br />

Anlaufschwierigkeiten, doch dann fanden sie immer besser ins<br />

Spiel.<br />

Die Trainer Gunnar Wenz und Sven Hartmeyer lobten ihre Spieler<br />

und konnten schon etwas Erfolg in ihrer Trainerarbeit seit Frühjahr<br />

<strong>2013</strong> erkennen.<br />

Ein recht herzliches Dankeschön geht an die beiden gegnerischen<br />

Mannschaften aus Berg/Neuburg und Rülzheim für ihre Teilnahme<br />

am Turnier, sowie den Eltern für ihre Kuchenspende und die Hilfe<br />

am Ausschank.<br />

Die Bambinis des SV <strong>Hagenbach</strong>.<br />

Für <strong>Hagenbach</strong> spielten: Leonardo Karch, Gianluca Di Gangi, Mattis<br />

Danckert, Rayan Garbya, Maxime Lantz, Phillip Neff, Yannik Wenz,<br />

Fabian Hartmeyer, Taha Altinkurt und Sabri Altinkaya.<br />

SVH-Allgemein<br />

„<strong>Hagenbach</strong>er Narrenrock“ im Kulturzentrum am 15.02.2014<br />

Der Musikverein Rheingold und der Sportverein unterstützen die<br />

Veranstaltung des „Fördervereins für Kultur und Brauchtumspflege“<br />

am Samstag, den 15. Februar 2014 im Kulturzentrum<br />

<strong>Hagenbach</strong>.<br />

Die gemeinschaftlichen Planungen der drei Vereine sind schon weit<br />

vorangeschritten - Die Region darf sich auf ein echtes Faschingshighlight<br />

mit der Band „Knutschfleck“ freuen.<br />

Der „<strong>Hagenbach</strong>er Narrenrock“ wird allen Südpfälzer Fastnachtern<br />

die Zeit bis zum eigentlichen Faschingswochenende verkürzen<br />

und soll <strong>Hagenbach</strong> wieder eine bunte, laute und (feucht)<br />

fröhliche Veranstaltung bieten.<br />

Knutschfleck ist eine der angesagten Partybands im süddeutschen<br />

Raum und verspricht einen Abend mit stimmungsvollen Deutschhits<br />

zum Mitsingen sowie eine verrückte, lustige Bühnenshow. Der<br />

Kartenvorverkauf beginnt am 20. Januar.<br />

Die aktuellsten Infos zu dem Event findet ihr bei Facebook unter<br />

„<strong>Hagenbach</strong>er Narrenrock“, auf den jeweiligen Internetseiten der<br />

Vereine und natürlich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde.<br />

◗◗<br />

Turnverein <strong>Hagenbach</strong> 1902 e.V.<br />

Erster Einführungskurs „Trampolinspringen für<br />

Erwachsene“ beim Turnverein <strong>Hagenbach</strong> gestartet<br />

Unter der Leitung von Christina Richter und Co-<br />

Trainer Reinhold Richter wurden an fünf Abenden<br />

zu je 1,5 Stunden einfache Grundsprünge bis hin zu<br />

den ersten Sprungkombinationen erlernt.<br />

Waren als erstes verschiedene gymnastische Elemente<br />

und Übungen zur Kontaktaufnahme mit den<br />

großen Trampolinen angesagt, ging es rasch zu den ersten Grundsprüngen<br />

über.<br />

Alle Teilnehmer konnten ihre anfängliche Unsicherheit auf dem<br />

großen Trampolin schnell abbauen und kombinierten geschickt<br />

ihre Grundsprünge zu einer kleinen Übungsfolge.


<strong>Hagenbach</strong> - 26 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Mit viel Spaß und Begeisterung waren alle dabei. Das intensive<br />

Probieren der Trampolin-Sprünge brachte den Teilnehmern auch<br />

eine Verbesserung ihrer Kondition und der eigenen Körperwahrnehmung.<br />

Alle waren sich einig, da geht noch mehr.<br />

Dem Wunsch entsprechend gibt es im Januar 2014 es weitere Termine.<br />

Neue Springer sind willkommen. Bitte beachten die Teilnehmerzahl<br />

ist auf 8 Personen beschränkt.<br />

Termine werden rechtzeitig im Amtsblatt oder der Homepage des<br />

Vereins ausgeschrieben.<br />

Abteilung Handball<br />

Ergebnisse vom Wochenende<br />

wB JSG Dudenhofen/Speyer : JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong><br />

12:17<br />

wB JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong> 2 : JSG Dudenh./Speyer 35:21<br />

wD SG Wernersb./Annweiler : JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong><br />

11:24<br />

mC JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong> 2 : TV Kirrweiler 2 39:27<br />

mD JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong> : TV Hochdorf 14:23<br />

mE JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong> : SG Wernersb./Annweiler<br />

19:7<br />

Erfolg des EGW durch mC-Jugend Spieler der JSG<br />

bei Jugend trainiert für Olympia in Ludwigshafen<br />

Am 27. November <strong>2013</strong> fand in Ludwigshafen die<br />

Vorrunde von Jugend trainiert für Olympia der<br />

Wettkampfklasse III männlich im Hallenhandball<br />

statt. Das EGW spielte gegen die Mannschaften des<br />

Heinrich-Böll Gymnasiums Ludwigshafen (HBG), der IGS Ernst-<br />

Bloch Ludwigshafen (IGSEB) und des Hannah-Arendt Gymnasiums<br />

aus Hassloch (HAG). Die ersten beiden dieses Turniers qualifizieren<br />

sich für die nächste Runde.<br />

Wir eröffneten den Spieltag gegen das HBG. Der EGW-Express lief<br />

mit einer überragenden Dominanz zur Höchstform auf. Mit einem<br />

souveränen 24:0 erübrigt sich jede weitere Lobeshymne.<br />

Mit diesem dominanten Auftaktsieg war klar, dass das EGW mit<br />

einer konzentrierten Leistung die nächste Runde erreichen kann.<br />

Im zweiten Spiel gegen den Gastgeber IGSEB war das Team von<br />

Anfang an hell wach und spielte sich eine 9:1 Halbzeit-Führung<br />

heraus, die sie bis zum Ende souverän verteidigten (16:7).<br />

Mit diesen Ergebnissen hatte das EGW schon vorzeitig das Ticket<br />

für die nächste Runde gelöst, sodass das letzte Spiel „nur“ noch<br />

die Platzierung (Erster oder Zweiter) entscheiden sollte.<br />

Doch der Ehrgeiz war groß sich mit dem seit Jahren ebenwürdigen<br />

Gegner aus Hassloch zu messen. Gegen einen, wie zu erwarten,<br />

starken Gegner war die Partie spannend bis zum Schluss.<br />

Mit einem ständigen Führungswechsel stand es zwei Sekunden<br />

vor dem Abpfiff 13:12 für das EGW. Ein letztes Aufbäumen des<br />

Gegners brachte einen Strafwurf für Hassloch, der ein gerechtes<br />

Unentschieden (13:13) herbeiführte. Aufgrund des besseren<br />

Torverhältnisses sicherten wir uns den ersten Platz und tankten<br />

Selbstbewusstsein für die nächste Runde.<br />

Es spielten: Schwinghammer, Tim; Köhler, Tilman (1); Schneidemann,<br />

Marc (17); Hellmann, Lars (6); Fuchs, Max (9); Sartowski,<br />

Lukas (1); Fleck, John (5); Fritz, Lennart (6); Eßwein, Devin (2);<br />

Pfautsch, Aaron (2); Kunz, Erik (4)<br />

Betreuer: Hildebrandt, J.; Hildebrandt, T.<br />

Weitere Infos unter www.handball.tvhagenbach.de<br />

◗◗<br />

Verein der <strong>Hagenbach</strong>er Geschäftswelt<br />

www.gewerbe-hagenbach.de<br />

Liebe Mitglieder,<br />

ein turbulentes Jahr geht für den Verein der<br />

<strong>Hagenbach</strong>er Geschäftswelt langsam zu Ende.<br />

Wir blicken zurück auf eine sehr schöne und<br />

viel besuchte HAGA <strong>2013</strong>. Gerade bei dieser Leistungsschau zeigte<br />

sich die Vielfalt der <strong>Hagenbach</strong>er Geschäftswelt und die Nähe zu<br />

den Bürgern.<br />

IN den Mitgliederversammlungen wurde nach Prüfung der Kasse<br />

und Bericht durch die Kassenprüfer mit der Feststellung, dass die<br />

Kasse ordnungsgemäß und vollständig geführt wurde, die bisherige<br />

Vorstandschaft, bestehend aus 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier<br />

und Schriftführer von der Migliederversammlung entlastet.<br />

Die bisherige Vorstandschaft stand nach der Entlastung durch die<br />

Mitgliederversammlung für ein weitere Kandidatur nicht mehr zur<br />

Verfügung. Ab dem 26.11.<strong>2013</strong> übernehmen die Beisitzer Uli Zinser,<br />

Ursula Schneider, Stefanie Haaks und Michael Hutter die Leitung<br />

des Vereins. Im Laufe des Jahres 2014 wird der Verein dann<br />

eine neue Vorstandschaft wählen. Die neue Adresse der Geschäftsstelle<br />

des Vereins ist: Industriestraße 26, 76767 <strong>Hagenbach</strong>.<br />

Wir wünschen allen Mitgliedern und Bürgern ein frohes Fest und<br />

einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

◗◗<br />

Verein der Hundefreunde <strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />

Vereinsheim geschlossen<br />

Unser Vereinsheim ist ab Sonntag, den<br />

01.12.<strong>2013</strong>, bis einschließlich Freitag,<br />

den 31.01.2014, wegen der Winterpause<br />

geschlossen.<br />

Ausnahme - Rallye Obedience-Turnier<br />

Am 15.12.<strong>2013</strong> findet auf dem Vereinsgelände ein Rallye Obedience<br />

Turnier statt, zu dem wir recht herzlich alle Interessierten,<br />

Freunde und Bekannte einladen. Für das leibliche Wohl wird wie<br />

gewohnt bestens gesorgt.<br />

Übungsbetrieb / Trainingsstunden<br />

Von Samstag, den 21.12.<strong>2013</strong>, bis einschließlich Samstag, den<br />

11.01.2014, finden keine Trainingsstunden statt. Der reguläre<br />

Übungsbetrieb beginnt wieder am Samstag, den 18.01.2014, zu<br />

den bekannten Übungszeiten. Ausnahmen davon können mit den<br />

einzelnen Übungsleitern abgestimmt werden.<br />

◗◗<br />

Seniorentreff mit Elisabeth Meyer<br />

Herzliche Einladung zum Seniorentreff am Mittwoch, 11. Dezember<br />

<strong>2013</strong> um 14.00 Uhr im Café Klöffer. Wir wollen den Advent<br />

feiern und etwas miteinander singen. Musikalisch unterstützt werden<br />

wir von Robert.<br />

◗◗<br />

CDU Ortsverband <strong>Hagenbach</strong><br />

Adventssingen und -essen am 14.12.<strong>2013</strong><br />

Beim diesjährigen Adventssingen sorgen wir, die CDU <strong>Hagenbach</strong>,<br />

für das leibliche Wohl!<br />

Wann und Wo? Am 14.12.<strong>2013</strong> ab 19.30 Uhr vor der St. Michaels Kirche<br />

Wir laden alle Weihnachtslieder- und Essensliebhaber herzlich<br />

ein und freuen uns auf einen gemütlichen Abend mit Ihnen, dem<br />

Musikverein und unserem <strong>Stadt</strong>bürgermeister F.X. Scherrer.<br />

Aus<br />

NEUBURG<br />

wird berichtet<br />

◗ ◗ Ehrentafel des Alters<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

In den kommenden Tagen feiern folgende Jubilarin und folgender<br />

Jubilar Geburtstag:<br />

Montag, 09.12.13<br />

Irmgard Reiß Schifferstr. 53 71. Geburtstag<br />

Dienstag, 10.12.13<br />

Adolf Janetschek Gartenstr. 13 70. Geburtstag<br />

Die Ortsgemeinde Neuburg und die Verbandsgemeinde gratulieren<br />

recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.


<strong>Hagenbach</strong> - 27 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

◗◗<br />

Freiwillige Feuerwehr Neuburg<br />

Weihnachtsfeier am Freitag, 06.12.13<br />

Herzliche Einladung an alle aktiven Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen<br />

Feuerwehr Neuburg zur diesjährigen Weihnachtsfeier am<br />

Freitag, 06.12.13.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

◗◗<br />

Prot. Kirchengemeinde Neuburg<br />

Kaffee - Kuchen - Gutes Tun<br />

Das und noch viel mehr können Sie am Sonntag, den 8. Dezember<br />

ab 14.00 Uhr auf dem Adventsbasar der Prot. Kirchengemeinde.<br />

In der Schulturnhalle erwarten Sie wieder ein reichhaltiges<br />

Kuchenbuffet, Kaffee, der Ihnen von netten jungen Leuten direkt<br />

am Tisch serviert wird, Verkaufsstände mit kleinen Geschenkideen,<br />

eine Tombola und die traditionelle Sonderverlosung mit<br />

besonderen Gewinnen von Vogelhaus bis Weihnachtskrippe. Für<br />

die Kinder gibt es eine Mal- und Bastelecke und die Kinder des<br />

Kindergartens treten mit ihrem Repertoire an Weihnachtsliedern<br />

auf. Und zwischen Kinderchor und Kuchenbuffet finden Sie sicher<br />

Gelegenheit, um sich die Diashow über die Highlights des Gemeindelebens<br />

der vergangenen Jahre anzusehen.<br />

Wem das alles zu viel Kaffee ist, der kriegt natürlich auch einen<br />

Schoppen Schorle und ein Wurstbrötchen.<br />

„Last but not least“ tun Sie wirklich etwas Gutes, wenn Sie ein<br />

paar gemütliche Stunden auf dem Basar verbringen. Der Erlös<br />

füllt einerseits unser „Ghanakonto“, damit wir für künftige Projekte<br />

mit unseren Partnern in Nyakrom gut gerüstet sind. Zum Anderen<br />

stockt er unsere „Baukasse“ auf, damit wir unsere Gebäude von<br />

Kirche bis Kindergarten hier vor Ort gut in Schuss halten können.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Vereine<br />

◗◗<br />

FCK Fanclub Neuburg/Rhein<br />

Abfahrtszeiten zum Heimspiel gegen Fortuna<br />

Düsseldorf<br />

Datum: 09.12.<strong>2013</strong> - Anpfiff: 20:15 Uhr<br />

1. FCK Kaiserslautern - Fortuna Düsseldorf<br />

17:10 Uhr Berg / Zollhaus<br />

17:15 Uhr Berg / Sparkasse<br />

17:30 Uhr Neuburg /Schiffermast<br />

17:35 Uhr <strong>Hagenbach</strong> Bahnhof<br />

17:55 Uhr Hayna gegenüber Kirche<br />

Abfahrtszeiten zum Heimspiel gegen Paderborn<br />

Datum: 13.12.<strong>2013</strong> - Anpfiff: 18:30<br />

1. FCK Kaiserslautern - SC Paderborn 07<br />

15:25 Uhr Berg / Zollhaus<br />

15:30 Uhr Berg / Sparkasse<br />

15:45 Uhr Neuburg /Schiffermast<br />

15:50 Uhr <strong>Hagenbach</strong> Bahnhof<br />

16:10 Uhr Hayna gegenüber Kirche<br />

Anfragen zum Fanbus des FCK Fanclub Neuburg unter den folgenden<br />

Kontaktdaten:<br />

Mario Specht Rufnummer: 07273 9<strong>49</strong>5542 (ab 18:00 Uhr)<br />

karten@fck-fanclub-neuburg.de oder via Facebook<br />

◗◗<br />

Akkordeon-Orchester e.V. Neuburg<br />

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt …<br />

Wie jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit lädt der<br />

Akkordeonverein seine Mitglieder, deren Familien,<br />

Verwandte, Bekannte und Interessierte am Samstag,<br />

den 7. Dezember <strong>2013</strong> wieder zur traditionellen<br />

Weihnachtsfeier ein. Da das Gasthaus zum<br />

Sternen derzeit ohne Wirt ist, feiern wir dieses<br />

Mal in der Turnhalle des Neuburger Turnvereins. An dieser Stelle<br />

schon einmal ein herzliches Dankeschön an den Turnverein für die<br />

Bereitstellung der Halle und die Bewirtung - auch in der Turnhalle<br />

ist für Essen und Trinken gesorgt.<br />

Leider haben wir dieses Jahr kein Theaterstück im Angebot, dafür<br />

gibt es die ein oder andere musikalische Überraschung.<br />

Wir beginnen unser Programm um 19:30 Uhr und freuen uns<br />

schon jetzt auf schöne, weihnachtliche und auch andere Melodien<br />

in ein paar besinnlichen Stunden mit Euch.<br />

◗◗<br />

Angelsportverein Rheingold e.V.<br />

Neuburg am Rhein<br />

Der Angelsportverein bittet seine Mitglieder, für<br />

das am 14. Dezember <strong>2013</strong> stattfindende Kesselfleischessen<br />

sich bis zum 7. Dezember <strong>2013</strong> bei<br />

Kuntz Heinz unter der Tel. Nr. 5264 anzumelden.<br />

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei diesem Termin<br />

die Angelkarte zur Verlängerung abzugeben.<br />

Letzter Abgabetermin ist am 2. Weihnachtsfeiertag von 10.00 -<br />

12.00 Uhr im Gasthaus zum „Adler“.<br />

◗◗<br />

AsF Neuburg am Rhein<br />

Die Abfahrt des Busses zum Weihnachtsmarkt nach Heilbronn<br />

findet am Montag, 09.12.<strong>2013</strong> um 09.00 Uhr am Rathausplatz in<br />

Neuburg statt.<br />

◗◗<br />

Bürgerverein Neuburg e.V.<br />

Weihnachtliche Klänge<br />

Einladung Bürgerverein-Café, Mittwoch,<br />

11. Dezember, ab 15.00 Uhr<br />

Bei unserem weihnachtlichen Café am<br />

kommenden Mittwoch dürfen wir erneut<br />

das <strong>Hagenbach</strong>er Klassik-Quartett bei uns willkommen heißen.<br />

Die vier Musiker: Henning Otte (Geige), Gisela Buchlaub (Gitarre),<br />

Helmut Schleser (Klavier) und Eberhard Reinecke (Gesang) werden<br />

mit bekannten weihnachtlichen Stücken ganz sicher wieder<br />

in die Herzen des Publikums erobern. Wie freuen uns auf ein paar<br />

schöne Stunden mit euch und Ihnen in adventlicher Atmosphäre.<br />

Die ganze Bevölkerung ist herzlich eingeladen zu weihnachtlichen<br />

Klängen bei Kaffee und Kuchen.<br />

Besuchsdienst des Bürgerverein ist unterwegs<br />

Weihnachten ist die Zeit, an jene zu denken, die nicht mehr aktiv<br />

an der Dorfgemeinschaft teilnehmen können. Deshalb ist unser<br />

Besuchsdienst ist seit Anfang dieser Woche unterwegs und bringt<br />

unseren nicht mobilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen kleinen<br />

Weihnachtsgruß nach Hause. Die Damen des Besuchsdienstes<br />

bieten dabei auch an, auf Wunsche hin und wieder unterjährig<br />

einen Besuch abzustatten.<br />

Wer benötigt den Schneeräum-Dienst?<br />

Der Winter naht so langsam, täglich wird es kälter. Wir wollen deshalb<br />

jetzt schon darauf hinweisen, dass unser Schneeräumer-Team auch<br />

in diesem Winter bereit steht. Wer selbst keinen Schnee räumen kann<br />

und keine Angehörigen vor Ort sind, darf sich gerne bei uns melden.<br />

Drei Rollatoren zum Verleihen<br />

Das Sanitätshaus E.O.Tec stellte dem Bürgerverein drei nagelneue<br />

Rollatoren zur Verfügung. Diese stehen der Bevölkerung jederzeit<br />

leihweise zur Verfügung. Wer sich einen Rollator ausleihen<br />

möchte, darf sich gerne bei uns melden. Ansprechpartner: Arnika<br />

Eck, Tel. 3732; Gerlinde Martus, Tel. 4860.<br />

◗◗<br />

Fußballverein Neuburg 1923 e.V.<br />

Aktivenspielbetrieb<br />

FV Neuburg I - SV Erlenbach I 1:3<br />

Im letzten Spiel vor der Winterpause musste man<br />

auf dem heimischen Hartplatz gegen Erlenbach<br />

eine sehr bittere Niederlage einstecken. Vor 150<br />

Zuschauern entwickelte sich ein sehr kampfbetontes,<br />

ausgeglichenes Spiel. Mitte der 1. Halbzeit übernahm<br />

der FVN immer mehr die Initiative und belohnte sich nach<br />

25 Minuten mit dem Führungstreffer durch Philipp Balzer. Kurz<br />

zuvor wurde Mike Kempf im Strafraum von den Beinen geholt,<br />

aber Schiedsrichter Trauth entschied zur Verwunderung aller<br />

anwesenden Spieler und Zuschauer nicht auf Elfmeter. Quasi mit<br />

dem Pausenpfiff zirkelte Marco Guth einen Freistoß zum Ausgleich<br />

ins Netz. Auch nach Wiederanpfiff versuchte der FVN Druck zu


<strong>Hagenbach</strong> - 28 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

machen, aber die klaren Chancen blieben Mangelware. In der 70.<br />

Minute musste dann der SVE-Akteur Kobel mit der Ampelkarte den<br />

Platz verlassen – leider wusste der FVN mit der Überzahl nichts Richtiges<br />

anzufangen und man lies sich auch von der allgemeinen Hektik<br />

auf und neben dem Platz anstecken. 5 Minuten vor dem Ende stoppte<br />

Michael Reinhard einen SVE-Spieler mit einem Foul knapp vor dem<br />

Strafraum, aber der Schiedsrichter verlegte den „Tatort“ in den 16er<br />

und gab Strafstoß. Aushilfstorwart Udo Ertel war zwar noch dran,<br />

aber konnte den platzierten Schuss letztlich nicht mehr entscheiden<br />

abwehren. Mit dem Schlusspfiff erzielte der SVE dann noch das 3:1,<br />

als der FVN bei einem Freistoß weit aufgerückt war.<br />

Mit dieser vermeidbaren Niederlage ist man erstmal wieder raus<br />

aus dem Aufstiegsrennen und muss nun versuchen, gestärkt und mit<br />

einer guten Vorbereitung, im nächsten Jahr gut aus den Startlöchern<br />

zu kommen und eine Siegesserie zu starten. Vielen Dank seitens der<br />

Mannschaft geht an die treuen Fans, welche uns auch in dieser Halbserie<br />

wieder sehr zahlreich und lautstark unterstützt haben.<br />

FV Neuburg II - SV Erlenbach II 4:2<br />

Gleich zu Beginn des Spiels wurde man mit dem 0:1 überrascht. Einige<br />

Akteure unserer Elf waren wohl noch nicht richtig im Spiel und so<br />

musste man diesem Rückstand hinterherlaufen. Jedoch zeigte die Elf<br />

um Trainer Andreas Pfirrmann gleich die richtige Reaktion und glich<br />

wenige Minuten später durch Benni Kuntz aus. Mit Fortdauer der Partie<br />

wurde man immer spielbestimmender und zeigte teilweise auch<br />

richtig guten Kombinationsfußball auf dem gut bespielbaren Hartplatz.<br />

Der Lohn ließ nicht lange auf sich warten und Robin Reiß erzielte<br />

mit einem sehenswertem Rechtsschuss noch vor dem Seitenwechsel<br />

das verdiente 2:1. Auch in Hälfte zwei war man wieder die klar<br />

dominierende Mannschaft und hatte einige hochkarätige Chancen um<br />

das vorentscheidende 3:1 zu erzielen. Wie so oft im Fußball rächen<br />

sich die vergebenen Chancen und der Gegner kam mit seiner ersten<br />

nennenswerten Offensivaktion in der 70. Minute zum 2:2 Ausgleich.<br />

Bemerkenswert war nun, dass ein Ruck durch die Mannschaft ging<br />

und man erhöhte noch einmal die Schlagzahl. Per schöner Einzelleistung<br />

markierte Eric Braun das 3:2 und Christian Hessert erhöhte<br />

wenig später zum 4:2 Endstand. Dieser Sieg bedeutete zugleich die<br />

Wintermeisterschaft und der Abschluss einer bemerkenswerten bisherigen<br />

Spielzeit der 2. Garde. In der Trainingsvorbereitung und nach<br />

der Winterpause gilt es mit dem gleichen Trainingsfleiß und Elan weiter<br />

zu arbeiten, um die gesteckten Ziele zu erreichen.<br />

Die weiteren Partien<br />

Die beiden Nachholpartien der Aktiventeams (I. Mannschaft in Knittelsheim<br />

und II. Mannschaft in Minfeld) werden erst im nächsten Jahr stattfinden.<br />

Nach der Winterpause geht es mit folgenden Partien weiter:<br />

Sonntag, 09.03.2014, 15.00 Uhr: Phönix Bellheim I - FV Neuburg I<br />

Sonntag, 09.03.2014, 13.00 Uhr: VfR Sondernheim II - FV Neuburg II<br />

Jugendspielbetrieb<br />

Erstes Hallenturnier ungeschlagen gewonnen<br />

Gleich bei unserem ersten Hallenturnier am Sa., den 30.11.<strong>2013</strong> bei<br />

unseren Freunden der Verbandsgemeinde in <strong>Hagenbach</strong> zeigten<br />

wir uns auch in der Halle als ausgezeichnete Fußballtalente. Da es<br />

am Anfang des Turnieres doch etwas turbulent bei der Organisation<br />

zuging - einige Mannschaften hatten abgesagt - ließen wir uns dennoch<br />

nicht beeinflussen. So gestaltete sich ein Blitzturnier aus drei Mannschaften:<br />

<strong>Hagenbach</strong>, Rülzheim und unsere Spielgemeinschaft, die<br />

jeweils zwei mal gegeneinander spielten. Alle vier Spiele meisterten<br />

wir durch Konzentration und kämpferischen Einsatz jeden einzelnen<br />

Spielers zu unseren Gunsten. Unser Torgarant Max Lautenschläger<br />

erzielte fast alle Tore durch excellentes Zusammenspielen seiner<br />

Mannschaftskammeraden. Auch Luis Weis konnte sich in die Torjägerliste<br />

eintragen. Nur durch eine geschlossene Mannschaftsleistung<br />

konnten wir am Ende als Turniersieger nach Hause fahren.<br />

Es spielten: Noah Hegele (Tor), Luis Weis, Luca Reinhard, Filip<br />

Gottschalk,Tim Armbrust, Max Lautenschläger, Toni Westermann,<br />

Leonard Armbrust.<br />

Ab sofort ruht der Jugendspielbetrieb des FVN seit den letzten<br />

Spielen und geht erst nach der Winterpause wieder in den geregelten<br />

Trainingseinheiten bzw. Spielbetrieb über. Die ersten Spieltermine/<br />

Trainingszeiten nach der Winterpause werden an dieser<br />

Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

Die Jugendabteilung des FVN bedankt sich an dieser Stelle bei<br />

allen Besuchern, Sponsoren, den vielen Helfern und natürlich<br />

bei allen ehrenamtlichen Trainern und Betreuern der jeweiligen<br />

Teams für die geleistete Unterstützung und Arbeit in der abgelaufenen<br />

Spielzeit. Vielen Dank für Euer Engagement.<br />

Achtung geänderte Öffnungszeiten<br />

des Clubhauses im Dezember/Januar<br />

Freitag, 06.12.<strong>2013</strong>: Geöffnet ab 18:00 Uhr<br />

Samstag, 07.12.<strong>2013</strong>: Geschlossen ( FCK Weihnachtsfeier)<br />

Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>: Geschlossen<br />

Freitag,13.12.<strong>2013</strong>: Geöffnet ab 18:00 Uhr<br />

Samstag, 14.12.<strong>2013</strong>: Kesselfleisch, geöffnet ab 11:00 Uhr<br />

Sonntag, 15.12.<strong>2013</strong>: Geschlossen<br />

Freitag, 20.12.<strong>2013</strong>: Weihnachtsfeier Aktive FVN<br />

Ab Samstag, 21.12.<strong>2013</strong><br />

bis Dienstag, 21.1.2014: Geschlossen<br />

Ab Mittwoch, 22.1.2014: Wieder wie gewohnt geöffnet!<br />

Kesselfleisch beim FVN<br />

Am 14.12.<strong>2013</strong> laden der FVN und das Clubhaus-Team zum Kesselfleischessen<br />

ein. Anmeldungen können persönlich oder telefonisch<br />

im Clubhaus vorgenommen werden.<br />

FVN-Online<br />

Neugierig geworden? Dann besuchen Sie uns im Internet: Unter<br />

www.fv-neuburg.de gibt es alle Infos, Services und Berichte brandaktuell<br />

sowie weitere wichtige Themen und Termine rund um den<br />

FV Neuburg. Der FV Neuburg ist auch auf dem Sozialen Netzwerk<br />

Facebook mit einer eigenen Seite präsent. Hier werden Sie immer<br />

topaktuell rund um den Aktiven- und Jugendspielbetrieb informiert<br />

sowie mit den neusten Vereinsnews versorgt. Besuchen Sie uns unter:<br />

https://www.facebook.com/Fussballverein Neuburg e.V.<br />

◗◗<br />

Original Pfälzer Blasmusikanten<br />

Musikverein Neuburg/Rhein e.V.<br />

Aus gegebenem Anlass wird der Musikverein Neuburg<br />

in diesem Jahr seine Weihnachtsfeier umgestalten.<br />

Die Weihnachtsfeier der Musikschüler und Schülerinnen<br />

wird am Freitag, den 13.12.<strong>2013</strong> um 18.00<br />

Uhr im Bürgerhaus Neuburg stattfinden. Unsere<br />

in Ausbildung befindlichen Jugendlichen wollen Ihnen zeigen,<br />

was Sie bei uns gelernt haben und bereiten mit ihren Ausbildern<br />

bereits fleißig ein musikalisches Programm vor.<br />

Hierzu möchten wir Sie, liebe Eltern, Großeltern und Verwandte<br />

recht herzlich einladen. Auch wird der Nikolaus dieses Jahr wieder<br />

den Musikverein besuchen, um zu schauen, ob auch alle Schüler<br />

fleißig geübt haben.<br />

Wenn auch Sie Ihr Kind für seine Fortschritte belohnen möchten,<br />

so können sie am Tag der Feier, zwischen 15.00 und 17.00 Uhr, ein<br />

Päckchen (Wert max. 10€) mit dem Namen des Kindes im Bürgerhaus<br />

oder bei unserem Vorsitzenden Hans Hutzel, Schustergasse<br />

4, abgeben.<br />

Die Verantwortlichen des Vereins und ganz besonders die Musikschülerinnen<br />

und Schüler freuen sich auf ihr Kommen.<br />

Anstelle der für den 15.12.<strong>2013</strong> geplanten Weihnachtsfeier des<br />

Vereins, wird in diesem Jahr eine musikalische Aufführung unter<br />

dem Motto „Musik zur Winterzeit“ in der evangelischen Kirche in<br />

Neuburg stattfinden.<br />

Hierzu laden wir die gesamte Bevölkerung recht herzlich ein. Die<br />

Veranstaltung findet am 15.12.<strong>2013</strong> ab 17.00 Uhr statt, der Eintritt<br />

ist frei, um eine Spende wird gebeten.<br />

Die Spende kommt zu 100 % einer sozialen Einrichtung in unserer<br />

Gemeinde zugute. Wir möchten Sie bereits jetzt auf diese Veranstaltung<br />

hinweisen, ein Programm und weitere Informationen folgen<br />

im nächsten Amtsblatt.


<strong>Hagenbach</strong> - 29 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

◗◗<br />

Sängervereinigung 1921 Neuburg e.V.<br />

Konzert am 7. Dezember in der Pulverkirche<br />

in Lauterburg<br />

Am kommenden Samstag, 7. Dezember um 19.30 Uhr veranstaltet<br />

unser moderner Chor „Musica Vita“ ein Konzert in der Pulverkirche<br />

bei unseren französischen Nachbarn in Lauterburg. Das<br />

Konzert kam auf Initiative von Pfarrer Gilbert Greiner aus Lauterburg<br />

zustande, der in Neuburg ja kein Unbekannter ist. Die Kirche<br />

feiert in diesem Jahr ihr 125-jähriges Bestehen.<br />

Zu diesem Konzert lädt Pfarrer Greiner die Bevölkerung herzlich ein.<br />

14:00 - 16:00 Uhr oder in den Turnstunden abgegeben werden.<br />

Nähere Informationen zum Besuch durch den Nikolaus erhalten<br />

die Eltern unserer Turnerkinder bei ihren Übungsleitern. Für das<br />

leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.<br />

Indiaca-Turnier erfolgreich<br />

Am Sonntag, den 24.11.<strong>2013</strong>, veranstaltete der Pfälzer Turnerbund<br />

sein 2. Pfälzisches Indiaca-Turnier.<br />

Ausrichter war der TV Edenkoben unter der Leitung von Hubert<br />

Fuchs, PTB Landesfachwart Indiaca.<br />

Die Freizeitsportgruppe der Abteilung Ballsport & Fitness nahm<br />

mit zwei<br />

Mixed Mannschaften teil, die sich erfolgreich der Herausforderung<br />

stellten.<br />

Die Mannschaft „TV Neuburg mixed grün“ (mit Felix, Jennifer, Karl-<br />

Heinz und Xaver) belegte nach hartumkämpften Spielsätzen einen<br />

hervorragenden 4. Platz.<br />

TV Neuburg Mixed grün<br />

Die Mannschaft „TV Neuburg mixed rot“ (mit Raphael, Claudia,<br />

Stephanie, Tilo und Volker) kämpfte in der etwas schwierigeren<br />

Gruppe nicht weniger und kam am Ende auf den 9. Platz.<br />

Herzlichen Glückwunsch allen Teilnehmern und vielen Dank an die<br />

beiden Schiedsrichter Tilo und Xaver für ihren tollen Einsatz!<br />

◗◗<br />

TV Neuburg e.V.<br />

Termine<br />

07.12.<strong>2013</strong> Walter-Schellenberger-Cup Rheinzabern<br />

14.12.<strong>2013</strong> Weihnachtsfeier<br />

Turnfans aufgepasst: Walter-Schellenberger-Cup<br />

am 7.12.<strong>2013</strong><br />

Am Samstag, 07.12.<strong>2013</strong> treffen sich die Turnerinnen<br />

und Turner des Turngaus Speyer zu ihrem Jahresabschluss-<br />

Wettkampf in der Sporthalle der IGS Rheinzabern. Es bilden immer<br />

eine Turnerin und ein Turner ein Wettkampfteam, das gemeinsam<br />

gewertet wird. Aus Neuburg sind vier Paare am Start; zwei davon<br />

werden im 2012 neu geschaffenen Double-Mix-Cup antreten, bei<br />

dem der Turner die Frauengeräte und die Turnerin die Männergeräte<br />

turnt. Spaß und Spannung sind also garantiert und die Neuburger<br />

Aktiven freuen sich auf viele Fans! Einturnen ist um 13:00<br />

Uhr, der Wettkampf beginnt um 14:00 Uhr.<br />

Vorweihnachtliche Feier<br />

Die diesjährige vorweihnachtliche Feier findet am Samstag,<br />

14.12.<strong>2013</strong> statt. Unsere Übungsleiter werden mit ihren Gruppen<br />

wieder ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusammenstellen.<br />

Beginn der Veranstaltung ist um 18:00 Uhr, Einlass<br />

ab 17:00 Uhr. Spenden für die Verlosung können am Samstag von<br />

TV Neuburg Mixed rot<br />

Die Gruppe Freizeitsport trifft sich freitags um 20.00 Uhr in der<br />

Schulturnhalle Neuburg am Rhein.<br />

Rope Skipping Gruppe „Die wilden Hüpfer“<br />

Am 23.11.<strong>2013</strong> fand in Herxheim die 6. Gaumeisterschaft „Rope<br />

Skipping“ des Turngau Speyer statt.<br />

Die „Wilden Hüpfer“ des TV Neuburg waren mit sechs Teilnehmerinnen<br />

in zwei Altersklassen vertreten.<br />

Hier die Ergebnisse:<br />

Jahrgang 9-11 Jahre (29 Teilnehmerinnen):<br />

18. Sandra Wunderlich (193 Punkte)<br />

20. Jana Beßler (189 Punkte)<br />

Jahrgang 12-14 Jahre (12 Teilnehmerinnen):


<strong>Hagenbach</strong> - 30 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

2. Kristina Karcher (243 Punkte)<br />

3. Jean Balzer (237,5 Punkte)<br />

6. Louisa Eisenbiegler (224 Punkte)<br />

9. Yoko Wäcker (217,5 Punkte)<br />

Die Rope Skipping Gruppe<br />

Herzlichen Glückwunsch an alle „wilden Hüpfer“!<br />

Außerdem vielen Dank an Karoline Balzer, die Übungsleiterin dieser<br />

Gruppe, sowie den Eltern für ihre Unterstützung.<br />

◗◗<br />

Sportverein Scheibenhardt e.V.<br />

Spiel vom vergangenen Wochenende<br />

FC Berg - SVS 1:1<br />

Nach drei Siegen in Folge, waren wir auch in Berg<br />

erfolgreich. Diesmal reichte es zwar nur zu einem<br />

Unentschieden, dies war jedoch gemessen am Spielverlauf<br />

völlig in Ordnung. Der FCB hatte in der ersten<br />

Spielhälfte mehr Spielanteile, die Chancenverteilung<br />

war jedoch ausgeglichen. Die 2. Halbzeit waren wir<br />

tonangebend und auch der Führung näher.<br />

Doch Berg ging mit 1:0 in der 84. Minute in Führung. Einen Freistoß,<br />

ausgeführt aus halb linker Position, köpfte unser ehemaliger Mannschaftskamerad<br />

Yannick Huber in gewohnter Manier in die Maschen.<br />

Im Anschluss daran hatten die Gastgeber sogar noch die Möglichkeit<br />

auf 2:0 zu erhöhen, was wohl die Entscheidung gewesen wäre.<br />

Kurz darauf nutzte Sezer Bulut einen Vorstoß zum 1:1 Endstand.<br />

Fazit: Ein ansehnliches faires Derby mit gerechtem Ausgang<br />

Nächstes Saisonspiel<br />

SVS - FV Germersheim<br />

Samstag, 07.12.<strong>2013</strong>, 14:30 Uhr<br />

Hinweis auf nächstes Freitagsspiel 1. FCK<br />

Das nächste Freitagsspiel des 1. FCK wird am Freitag, 13.12.<strong>2013</strong><br />

um 18:30 Uhr ausgetragen. Gegner ist der SC Paderborn. Dazu<br />

servieren wir Euch Pfälzer Spezialitäten (Bratwurst + Leberknödel<br />

mit Sauerkraut).<br />

Öffnungszeiten Clubhaus SVS<br />

Samstag, 07.12.<strong>2013</strong>, ab 15:00 Uhr: Sky 1. Bundesliga live<br />

Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>, ab 10:00 Uhr: Frühschoppen<br />

Donnerstag, 12.12.<strong>2013</strong>, ab 19:00 Uhr<br />

Die Öffnungszeiten während der Winterpause, sind Samstag (bei<br />

Bundesliga-Spielen), Sonntag (Frühschoppen), Donnerstag. Etwaige<br />

Änderungen werden im Amtsblatt und auf unserer Homepage<br />

www.sv-scheibenhardt.de bekannt gegeben.<br />

Aus<br />

SCHEIBENHARDTwird berichtet<br />

Vereine<br />

◗◗<br />

Feuerwehrverein St. Florian<br />

Scheibenhardt e.V.<br />

Weihnachtsbaumverkauf <strong>2013</strong><br />

Der Feuerwehrverein St. Florian Scheibenhardt e.V. lädt am<br />

Samstag, den 14.12.<strong>2013</strong> ganz herzlich zu seinem vierten Weihnachtsbaumverkauf<br />

ein. Ab 14:00 Uhr werden Ihnen vor dem<br />

Feuerwehrgerätehaus Scheibenhardt Weihnachtsbäume in verschiedenen<br />

Arten und Größen angeboten. Gerne liefern wir Ihnen,<br />

den von Ihnen ausgesuchten Baum direkt vor Ihre Haustür. Dieser<br />

Rund-um-Service wird für die ganze Verbandsgemeinde sowie für<br />

Büchelberg angeboten. Selbstverständlich ist auch für das leibliche<br />

Wohl bestens gesorgt. Wir freuen uns, mit Ihnen bei einer<br />

Tasse Glühwein und einem Stück Kuchen oder einer Bratwurst den<br />

Verkauf in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Beim Kauf eines<br />

Weihnachtsbaumes erhalten Sie einen Glühwein gratis.<br />

Arbeitseinsatz:<br />

13.12.<strong>2013</strong> ab 17:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus.<br />

Vorankündigung Knutfest<br />

Natürlich wollen wir uns nach einem besinnlichen Weihnachtsfest<br />

und einem guten Rutsch in das Jahr 2014 um die Entsorgung Ihrer<br />

Weihnachtsbäume kümmern. Ganz nach schwedischem Brauch<br />

legen Sie bitte Ihren Baum am Freitag, den 10.01.2014 in den Morgenstunden<br />

vor Ihr Grundstück. Wir werden die Bäume im Laufe<br />

des Tages abholen und würden uns freuen, Sie am Freitag, den<br />

10.01.2014 an der Grillhütte in Scheibenhardt zum Knutfest begrüßen<br />

zu dürfen. Der genaue Beginn des Festes wird noch bekannt<br />

gegeben. Mit dem Verbrennen der Weihnachtsbäume wollen wir<br />

gemeinsam die Weihnachtszeit beenden.<br />

WAS SONST NOCH INTERESSIERT<br />

◗ ◗ Infos, Service- und Beratungsdienste<br />

- ohne Gewähr -<br />

AIDS-Hilfe Landau e.V.<br />

„Cafe Regenbogen“, Weisenburger Straße 2 b, 76829 Landau, Tel.<br />

06341/88688<br />

Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat Treffpunkt ab 18:00 Uhr.<br />

AIDS-Beratung<br />

im Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25,<br />

Germersheim<br />

Mittwochnachmittag und nach telefonischer Vereinbarung<br />

Ansprechperson: Herr Dr. Jestrabek, Tel. 07274/53461 oder 53448<br />

Ambulante Dienste<br />

Mobiler Sozialer Dienst - Mobiler Mittagstisch - Fahrdienste - Personennotruf<br />

- Pflegenotdienst (24 Stunden-Bereitschaftsdienst) -<br />

Behindertenbetreuung<br />

Robert-Koch-Str. 2, Kandel, Tel. 07275/94077.<br />

AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen<br />

Eisenbahnstr. 12, Wörth-Maximiliansau<br />

Telefonische Sprechzeiten montags bis freitags von 12:00 - 13:00 Uhr<br />

Terminvereinbarungen unter Tel. 07271/919777.<br />

Caritas-Zentrum Germersheim, 17er Straße 1, Tel. 07274/9<strong>49</strong>1-0<br />

Online Terminvereinbarung unter www.caritas-zentrum-germersheim.de<br />

Allgemeine Sozialberatung<br />

Schwangerschaftsberatung<br />

Ambulanter Hospiz- u. Palliativberatungsdienst<br />

Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung<br />

Kinderschutzdienst<br />

Suchtberatung<br />

Warenkorb, Waldstr 5 e, Tel. 07274/9738440<br />

Öffnungszeiten Warenkorb: Mo, Mi, Do 09.00 - 17.00 Uhr, Di u. Fr<br />

10.00 - 14.00 Uhr.<br />

Zu diesen Zeiten können auch Spenden abgegeben werden.


<strong>Hagenbach</strong> - 31 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Außenstellen:<br />

Suchtberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel. 07271/3421<br />

Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel.<br />

07271/2539<br />

Trauercafé: Einmal im Monat, jeweils am zweiten Dienstag, in der<br />

Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Gemeindezentrum Kandel,<br />

Waldstr. 36a<br />

Träger: Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.<br />

Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter der Nummer<br />

07274/703467 oder per e-mail unter ahpb-germersheim@caritas-speyer.de<br />

mit uns in Verbindung setzen.<br />

Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

Das Treffen der Diabetes-Selbsthilfegruppe findet von September<br />

- Dezember immer am 1. Montag im Monat um 19:00 Uhr im Kath.<br />

Pfarrheim Jockgrim statt.<br />

Ansprechpartnerin: Frau Ursula Schlindwein, Jockgrim, Tel.<br />

07271/51877.<br />

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Germersheim<br />

Hans-Graf-Sponeck-Str. 33, Germersheim, Tel. 07274/2460,<br />

Bürozeiten: Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.<br />

Informationen, Bildungs- und Serviceangebot<br />

Erste Hilfe, Erste Hilfe am Kind, Lebensrettende Sofortmaßnahmen,<br />

Elternschule mit Spielgruppen, Babymassage, Fremdsprachenkurse<br />

für Kinder und Erwachsene, regelmäßige Vorträge zu<br />

aktuellen Themen, Hausnotruf, Mobiler Mittagstisch, Rettungsdienst<br />

und Krankentransporte.<br />

Bereich Aus- und Fortbildung: u.a. in Erster Hilfe, SM für den Führerschein,<br />

Betriebshelfer u.v.m.<br />

Bereich Ambulante Dienste: Mobiler Mittagstisch, Hausnotruf,<br />

Fahrdienste, Tel. 07274/2460 oder 07275/918122 und Tel.<br />

07275/94077.<br />

Diakonisches Werk: Sozialberatung für Aussiedler und Übersiedler<br />

Pestalozzihaus, Tullastr. 30, Wörth-Maximiliansau, Tel.<br />

07271/42234, dienstags von 14:00 - 16:00 Uhr.<br />

Evangelische - Katholische Telefonseelsorge<br />

rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Tel. 0800/1110111<br />

und 0800/1110222.<br />

Fachdienst für Hörgeschädigte<br />

Unsere Angebote für hörgeschädigte Menschen: Berufsbegleitender<br />

Dienst und Integrationsfachdienst - wir unterstützen bei Problemen<br />

am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitsplatzsuche.<br />

Ambulante Erziehungshilfen - wir bieten Unterstützung bei Erziehungsproblemen<br />

an.<br />

Landes-Dolmetscherzentrale für Gebärdensprachdolmetscher -<br />

wir vermitteln ausgebildete und kompetente Gebärdensprachdolmetscher.<br />

Allgemeine Sozialberatung - wir unterstützen bei allen persönlichen<br />

Fragen und Problemen.<br />

Büro: Karolinenstr. 29, 67227 Frankenthal, Tel. 06233/3458-0, Fax<br />

06233/3458-27,<br />

Schreibtelefon Tel. 06233/3458-25, e-mail: frankenthal@gehoerlose-rlp.de,<br />

www.gehoerlose-rlp.de<br />

Sprechstunde vor Ort: Westring 3a, Landau<br />

Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr und<br />

nach Vereinbarung.<br />

Fachdienst für Migration und Integration (Migrationserstberatung)<br />

im diakonischen Werk, An Fronte Beckers 10, Germersheim, Tel.<br />

07274/7030032 oder 1248<br />

Sprechzeiten: Di., Mi., Do., 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung.<br />

Frauenhaus<br />

Tel. 06341/89626, Aufnahme Tag und Nacht möglich.<br />

Gelbfieberimpfstelle<br />

Marktstr. 6, Wörth, Tel. 07271/93330, Fax 07271/933325.<br />

Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz<br />

Nordring 15 c, Landau, Tel. 06341/3819-22, Fax 06341/381929,<br />

e-mail haeuslichegewaltld@web.de,<br />

Sorgentelefon Tel. 06341/3819-22.<br />

Kostenlose Information, Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt,<br />

Opferschutz und Täterarbeit, Selbsthilfegruppen; Termine nach<br />

Vereinbarung.<br />

Jugend- und Drogenberatungs- und -behandlungsstelle<br />

Trommelweg 11 b, Germersheim, Tel. 07274/919327<br />

Sprechzeiten: montags - freitags 9:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs bis<br />

19:00 Uhr und nach Vereinbarung.<br />

Kreuzbund Speyer - Fachverband der Caritas<br />

Hilfe ist möglich. gibt viele Wege aus dem Teufelskreis der Sucht.<br />

Jeder, der es schon einmal probiert hat, weiß wie schwer es ist,<br />

ohne Hilfe auszubrechen.<br />

Suchtgefährdet ist:<br />

wer Alkohol als Problemlöser einsetzt, um Spannungen und Krisen<br />

besser zu bewältigen,<br />

wer Medikamente und/oder Alkohol braucht, um sein Leben zu<br />

bewältigen,<br />

wer Glücksmomente nur mit Alkohol oder Medikamenten erfährt,<br />

wer Angst und Frust mit Alkohol oder Medikamenten abbaut.<br />

Gesprächsgruppen:<br />

Gruppe II: Treffen jeden Dienstag, 19:30 Uhr in Wörth im Kath.<br />

Jugendheim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer<br />

Kontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895.<br />

Gruppe I: (Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)<br />

Treffen 14-tägig donnerstags, 19:30 Uhr in Wörth im Kath. Jugendheim<br />

St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer.<br />

Kontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895.<br />

E-mail: Info@Kreuzbund-Speyer.de,<br />

Internet: www.Kreuzbund-Speyer.de<br />

Der Kreuzbund ist Fachverband im Deutschen Caritasverband.<br />

Kripo-Beratungsstelle<br />

Polizeipräsidium Rheinpfalz K 15, Informationszentrum Prävention,<br />

Tel. 0621/9632510-13, Tel. 0621/9632510-13.<br />

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung<br />

Germersheim<br />

Wohn- und Förderstätte für Schwerst- und Mehrfachbehinderte /<br />

Familienentlastende Dienste / Wohnstätten für geistig Behinderte<br />

/ Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen geistig behinderter oder<br />

schwerstmehrfachbehinderter Menschen.<br />

Tel. 07275/988-70, Fax 07275/988-720.<br />

Luftbelastungen<br />

Luft-Telefon Karlsruhe, Tel. 0721/133-1004<br />

Ozon-Telefon, Tel. 06131/19725.<br />

ROHM AND HAAS<br />

Informationsstelle bei Geruchsbelästigungen durch die Firma<br />

Rohm and Haas, Lauterbourg/Frankreich, Tel. 00800/16263646<br />

(kostenlos) / Tel. 0180/5221616, Tel. 06131/94 44 44.<br />

Malteser Pflegedienst Hatzenbühl<br />

Luitpoldstr. 81, Hatzenbühl, Tel. 07275/913294, Fax 07275/913295,<br />

www.pflegedienst-hatzenbuehl.de.<br />

Rund um die Uhr erreichbar über Handy-Nr. 0170/8514575<br />

Bürozeiten: Montag - Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.<br />

Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Essen auf<br />

Rädern, 24-Std.-Betreuung, Tagespflegestätte für Senioren, Fahrdienste<br />

für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer.<br />

Mülldeponie Berg (Annahmezeiten), Tel. 07277/433<br />

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:15 Uhr, Samstag<br />

08:00 -12:45 Uhr.<br />

Nummer gegen Kummer - Kinderschutzbund - Tel. 0800 111 0 333<br />

Kostenlose telefonische Beratung beim Kinderschutzbund<br />

Montag bis Freitag von 15:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 11:00<br />

bis 15:00 Uhr.<br />

Pfalzinstitut Klingenmünster<br />

Hotline Essstörungen, Tel. 063<strong>49</strong>/9003333<br />

montags bis donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr oder Rückruf<br />

per Anrufbeantworter. Beratungstelefon des Pfalzinstituts für Kinder-<br />

und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie<br />

Klingenmünster für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen<br />

sowie deren Angehörige und Fachleute.<br />

Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie<br />

Drogen-Info-Telefon<br />

Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.), Tel. 063<strong>49</strong>/900 2555<br />

Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 063<strong>49</strong>/900 2525<br />

Montag, Mittwoch, Freitag von 14:30 bis 16:00 Uhr oder über<br />

Anrufbeantworter.<br />

Gesprächskreis „Pflegende Angehörige“<br />

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt auch einmal die<br />

Gelegenheit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Wir,<br />

die Sozialstation <strong>Hagenbach</strong>, Kandel, Wörth e.V. wollen Ihnen dies<br />

bieten, in den Räumen des Mehr-GenerationenHauses Ottstr. 54,<br />

76744 Wörth. Der Gesprächskreis wird von examinierten Krankenschwesten<br />

begleitet, die mit fachlichem Rat den Gruppenteilnehmern<br />

zur Seite stehen und sie unterstützen. Um telefonische<br />

Anmeldung wird gebeten. Tel. 07271/8622.<br />

Pflegestützpunkt Wörth<br />

Pflegstützpunkt für kranke, behinderte und ältere Menschen und<br />

ihre Angehörigen. Im Pflegestützpunkt helfen Ihnen kompetente und<br />

unabhängige Fachleute, Ihre Situation zu meistern. Ihre Ansprechpartnerinnen<br />

sind: Christel Schwind, Tel. 07271/13 20 335 und Elsbeth<br />

Tremmel-Kempf, Tel. 07271/13 20 336<br />

Arthur-Nisio-Str. 23, 76744 Wörth, Fax: 07271/13 20 337


<strong>Hagenbach</strong> - 32 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

PRO FAMILIA<br />

Soziale Beratung gemäß § 219, finanzielle Beratung bei Schwangerschaft,<br />

Verhütungsberatung, psychologische Einzel- und Paarberatung,<br />

Tel. 06341/82424, Termine nach Vereinbarung<br />

Bürozeiten: Montag - Freitag 10:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 16:00<br />

- 18:00 Uhr.<br />

Rechtsinformationen bei Fragen von Trennung und Scheidung:<br />

jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00 - 18.00 Uhr nach telefonischer<br />

Voranmeldung.<br />

Psychologische Sprechstunde bei Trennung und Scheidung:<br />

jeden 2. Donnerstag im Monat von 17:00 - 19:00 Uhr ohne vorherige<br />

Anmeldung.<br />

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen<br />

der Diözese Speyer, Königstr. 42, 76829 Landau, Terminvereinbarung<br />

Tel. 06341/20918<br />

Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr, Montag und Mittwoch<br />

14:00 - 16:00 Uhr.<br />

Schwangeren-Beratungsstelle<br />

An Fronte Karl 21, Germersheim (Nähe Asklepios-Krankenhaus)<br />

Terminvereinbarungen möglich unter Tel. 07274/1305.<br />

Sozialdienst Kath. Frauen und Männer<br />

Betreuungsverein für den Landkreis Germersheim e.V.<br />

Königstraße 25 a, Germersheim, Tel. 07274/779434<br />

Information, Beratung und Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen.<br />

Termine nach Vereinbarung.<br />

Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25, Germersheim<br />

Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und<br />

deren Angehörigen<br />

Termin nach telefonischer Vereinbarung<br />

Ansprechperson: Frau Bockow, Tel. 07274/53459<br />

Sozialstation Wörth<br />

Pflegedienstleiter: Tel. 07271/76080,<br />

Verwaltung: Fax 07271/760827.<br />

Verbandsgemeindejugendpflege<br />

Gunter Schröer, Tel. 0170/4838265<br />

Zentrum für seelische Gesundheit der Stk gGmbH<br />

Tagesstätte, Kontaktstelle, Betreutes Wohnen, Bismarckstr. 15,<br />

76870 Kandel, Tel. 07275/913063, E-Mail: zsg.kandel@stk-suedpfalz.de<br />

◗◗<br />

Bürgersprechstunde<br />

Dr. Thomas Gebhart, MdB<br />

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart<br />

(CDU) lädt zu seiner Bürgersprechstunde nach Wörth ins Lupperthaus<br />

(Ludwigstraße 4) ein. Die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz<br />

können sich am Mittwoch, dem 11. Dezember, ab 16.00 Uhr<br />

mit ihren Anliegen an Thomas Gebhart wenden.<br />

Weiterhin findet eine Bürgersprechstunde in Jockgrim im Ludowiciring<br />

2a statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz können<br />

sich am Freitag, dem 13. Dezember, von 10.30-11.30 Uhr mit ihren<br />

Anliegen an Thomas Gebhart wenden.<br />

Um vorherige Anmeldung unter 06341-934623 wird gebeten. Weitere<br />

Informationen im Internet unter www.thomas-gebhart.de.<br />

◗◗<br />

Bürgersprechstunde<br />

Barbara Schleicher-Rothmund, MdL<br />

Die Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund lädt alle<br />

Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Anliegen zu einem Gespräch<br />

kommen möchten, in ihr Büro nach Rheinzabern, An den Tongruben<br />

4 ein.<br />

Anmeldung bitte unter Tel. 07272/919390 oder per Mail: Barbara@<br />

Schleicher-Rothmund.de sowie unter www.schleicher-rothmund.de<br />

◗◗<br />

Versicherungsschutz<br />

für ehrenamtlich Tätige<br />

Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert:<br />

Sie helfen - wir schützen!<br />

Ein Drittel aller Rheinland-Pfälzer übt ein Ehrenamt aus oder engagiert<br />

sich bürgerschaftlich. Diese Menschen setzen sich freiwillig<br />

und unentgeltlich zum Wohle der Allgemeinheit ein – beispielsweise<br />

als ehrenamtliche Mandatsträger, Richterinnen und Richter,<br />

Elternbeiräte, Naturschutzbeauftragte sowie Helfende im Auftrag<br />

der Gemeinde. „Diese Personen stehen bei diesen Tätigkeiten und<br />

auf den damit verbundenen Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung“. Anlässlich des Ehrenamtstags am 5.<br />

Dezember weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz darauf hin.<br />

„Die zahlreichen Aktiven in den freiwilligen Feuerwehren und der<br />

DLRG, bei der Johanniter-Unfall-Hilfe, den Malteser Hilfsdiensten<br />

und dem Arbeiter-Samariter-Bund sind in Rheinland-Pfalz bei uns<br />

gesetzlich unfallversichert“, informiert Klaudia Engels, Abteilungsleiterin<br />

Rehabilitation und Entschädigung bei der Unfallkasse.<br />

„Doch auch die Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes<br />

stehen unter diesem gesetzlichen Schutz. Für sie ist jedoch<br />

die Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven zuständig“, erklärt<br />

Klaudia Engels. Auch Personen, die sich am Bundesfreiwilligendienst<br />

(BFD) beteiligen, sind während ihres Einsatzes gesetzlich<br />

unfallversichert. „Welche Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft<br />

im Versicherungsfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich<br />

nach der Einsatzstelle der BFGler“, so Klaudia Engels weiter.<br />

Nachschlagewerk informiert über Absicherung<br />

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber den Unfallversicherungsschutz<br />

für ehrenamtlich Tätige stetig verbessert. Über<br />

den versicherten Personenkreis und die Absicherung bei einem<br />

Unfall informiert die Broschüre „Zu ihrer Sicherheit - Unfallversicherte<br />

im freiwilligen Engagement“, die unter www.ukrlp.de/<br />

Versicherte & Leistungen/Ehrenamt“ zu finden ist.<br />

Ehrenamt<br />

Das klassische Ehrenamt umfasst einen auf Dauer angelegten,<br />

fest umrissenen Tätigkeitsbereich, also ein Amt für eine Körperschaft,<br />

Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder für die<br />

Allgemeinheit. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie<br />

Schöffinnen und Schöffen, Elternvertreterinnen und -vertreter,<br />

vom Vormundschaftsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen<br />

und Betreuer, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Schülerlotsinnen<br />

und -lotsen gehören zu diesem Versichertenkreis.<br />

Bürgerschaftliches Engagement<br />

Neben dem klassischen Ehrenamt gibt es im Versicherungsrecht<br />

noch den Begriff Bürgerschaftliches Engagement. Er benennt die<br />

vielen engagieren Männer und Frauen, die sich ehrenamtlich in<br />

privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Einwilligung<br />

von öffentlich-rechtlichen Institutionen engagieren, beispielsweise<br />

bei den Tafeln vor Ort, als Lernpaten in der Kinderbetreuung, beim<br />

Bau eines Gemeinschaftshauses oder eines Kinderspielplatzes,<br />

bei Aufräum- oder Verschönerungsmaßnahmen ihres Ortes und<br />

an vielen anderen Stellen des öffentlichen Lebens. Der Versicherungsschutz<br />

besteht unabhängig davon, ob das Engagement<br />

unmittelbar für die Kommune oder mittelbar als Vereinsmitglied<br />

ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Auftrag<br />

oder mit ausdrücklicher Einwilligung einer Gebietskörperschaft<br />

oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung erfolgt.<br />

◗ ◗ Lebenshilfe für Menschen<br />

mit Behinderungen e. V.<br />

Unsere Vereinigung wurde vor 50 Jahren als Selbsthilfeorganisation<br />

betroffener Eltern und Freunden geistig behinderter Menschen<br />

gegründet.<br />

Seit dieser Zeit bieten wir beeinträchtigten Menschen und deren<br />

Angehörigen praktische Hilfe an und wirken als deren Anwalt in<br />

der Öffentlichkeit.<br />

Wir unterhalten zurzeit eine Tagesförderstätte mit Wohnheimen<br />

für schwerst-mehrfachbehinderte Menschen in Kandel-Minderslachen,<br />

Wohnstätten für behinderte Menschen, die in der Südpfalzwerkstatt<br />

arbeiten, in Wörth, Hatzenbühl, Maximiliansau,<br />

Westheim, Kuhardt, Rülzheim und Kandel sowie den Förderkindergarten<br />

in Rülzheim.<br />

Wir bieten auch Seniorenbetreuung für behinderte Menschen an,<br />

die aus der Werkstatt für Behinderte ausgeschieden sind und bei<br />

ihren Familien leben.<br />

Außerdem bieten wir Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen, Beratungen<br />

für Eltern, Angehörige und Betreuer behinderter Menschen,<br />

familienunterstützende Dienste, betreutes Wohnen sowie ambulante<br />

Frühförderung an.<br />

Zusätzlich bieten wir ein integratives Kurs- und Freizeitangebot<br />

sowie heilpädagogisches Reiten an. Näheres finden Sie im Internet<br />

unter www.lebenshilfe-ger.de.<br />

Diese Aufgaben stellen eine große Herausforderung für unsere<br />

Lebenshilfe dar.


<strong>Hagenbach</strong> - 33 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Wir sind auf Spenden dringend angewiesen.<br />

Bitte unterstützen Sie unsere Behindertenarbeit durch Spenden<br />

oder durch eine Mitgliedschaft. (Mindestbeitrag EUR 30,—). Mitgliedsbeiträge<br />

an unsere Vereinigung sind - wie Spenden - steuerlich<br />

abzugfähig.<br />

Spendenkonten:<br />

Konto 8047300, Sparkasse Germersheim-Kandel, BLZ 54851440<br />

Konto 50520, VR-Bank Südpfalz, BLZ 54862500<br />

Bewohner und ihre Betreuer sowie der Vorstand der Lebenshilfe<br />

wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Vorweihnachtszeit,<br />

gesegnete Weihnachten und ein gesundes, zufriedenes<br />

Neues Jahr.<br />

◗◗<br />

Weihnachtskonzert<br />

in der Christuskirche Wörth<br />

Nachdem vielerorts noch die letzten Weihnachtsgeschenke<br />

besorgt werden, kann man am Vorabend des vierten Advent dieser<br />

Hektik entgehen und in der Christuskirche Wörth weihnachtlichen<br />

Klängen lauschen. Ein edles Programm mit Werken barocker<br />

Meister, wie Bach, Händel oder Corelli, haben die Sängerin Sabine<br />

Polgar, die beiden Flötistinnen Heidrun Paulus und Angelika Köhnlein<br />

sowie Wilke Lahmann am Cembalo für diesen Anlass ausgewählt<br />

und werden den Zuhörern ganz sicher einen genussvollen<br />

Abend bereiten.<br />

Auch wenn sich dieses Musikerensemble am Vorabend des vierten<br />

Advents erstmals einem Publikum vorstellt, sind sie im Umkreis<br />

doch keine Unbekannten. Aus Maximiliansau stammt die Sängerin<br />

Sabine Polgar. Sie verzaubert die Zuhörer durch ihre schöne und<br />

ausdrucksstarke Altstimme. Fest verankert im Südpfälzer Kulturleben<br />

ist die Flötistin Heidrun Paulus aus <strong>Hagenbach</strong>, die diesmal<br />

zusammen mit der in Karlsruhe wohnhaften Angelika Köhnlein<br />

musiziert. Ihr warmer Flötenton wird sowohl den weihnachtlichen<br />

Arien als auch den Instrumentalwerken von Corelli und Quantz<br />

einen unvergessenen Glanz verleihen. Wilke Lahmann, ebenfalls<br />

aus dem nahen Karlsruhe, passt hervorragend zu diesem Ensemble<br />

und wird gekonnt am Cembalo begleiten.<br />

Herzliche Einladung zum Konzert „Bereite dich, Zion“ am Samstag,<br />

21. Dezember, 19:00 Uhr - Christuskirche Wörth. Der Eintritt<br />

zu dieser Veranstaltung ist frei. Es wird um eine angemessene<br />

Spende gebeten.<br />

◗◗<br />

Chor zweitausendNEUn<br />

Chor zweitausendNEUn gibt Zusatzkonzert am<br />

Sonntag, 12.01.2014 um 18:00 Uhr in der prot.<br />

Kirche Neuburg<br />

Sie haben unsere Kirchenkonzerte im November in Kandel und<br />

Rülzheim verpasst?<br />

Aufgrund der großen Nachfrage werden wir am Sonntag, 12.1.2014<br />

um 18:00 Uhr in der prot. Kirche in Neuburg ein Zusatzkonzert geben.<br />

Karten im Vorverkauf zum Preis von 9 € (Abendkasse 10 €) erhalten<br />

Sie ab sofort bei<br />

Bäckerei Rothhaas, Neuburg und<br />

Bäckerei Heldrich, Neuburg<br />

sowie unter www.chor-2009.de<br />

Genießen Sie Meisterwerke klassischer Chormusik von Mozart,<br />

aber auch moderne Chorarrangements von Karl Jenkins und Hits<br />

von Coldplay und Adele - denn Vielfalt ist unser Markenzeichen.<br />

Ein Orchester und Solisten runden das Programm ab. Freuen Sie<br />

sich schon heute auf einen abwechslungsreichen Konzertabend -<br />

wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

◗◗<br />

Trauercafé Kandel<br />

Das Trauercafé der Hospizgruppe Kandel, hat am 10.12.<strong>2013</strong> von<br />

14.30 - 16.30 Uhr geöffnet.<br />

Die Treffen finden im Gemeindezentrum Waldstr. 36a in Kandel<br />

statt. Dazu laden wir herzlich ein.<br />

Zu vermieten in Berg:<br />

2 Zimmer-Singlewohnung (41 m 2 ) mit Küche, Dusche,<br />

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übernommen werden), frei ab Februar 2014,<br />

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<strong>Hagenbach</strong> - 34 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

Jeder möchte den<br />

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Bringen Sie mit Ihren Bäumen den Glanz in die Augen der Menschen.<br />

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<strong>Hagenbach</strong> - 35 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

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Die Aktion findet statt am Samstag,<br />

14. Dezember <strong>2013</strong>, von 09.00- 12.00 Uhr<br />

Ort: Gemeindewald Steinweiler, Abteilung Altgehäg<br />

Fahrtroute:<br />

Von Steinweiler Richtung Sportplatz, am Sportplatz<br />

vorbei, immer geradeaus bis zur Autobahn, dann den<br />

Weg rechts abbiegen.<br />

Nach ca. 500 m kommt die Weihnachtsbaumkultur.<br />

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Tel. 07275-919813 oder 01522-8851538.<br />

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<strong>Hagenbach</strong> - 36 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

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06502/9147-713 oder 06502/9147-721


<strong>Hagenbach</strong> - 37 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong>


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<strong>Hagenbach</strong> - 39 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong>


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