49/2013 - Stadt Hagenbach
49/2013 - Stadt Hagenbach
49/2013 - Stadt Hagenbach
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Jahrgang 36<br />
(124)<br />
Nr. <strong>49</strong>/<strong>2013</strong><br />
Freitag,<br />
6. Dezember <strong>2013</strong><br />
Amt sblatt<br />
der Verbandsgemeinde<br />
Amtliches<br />
Bekanntmachungsorgan<br />
der Verbandsgemeinde<br />
<strong>Hagenbach</strong>,<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong><br />
und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),<br />
Neuburg am Rhein und Scheibenhardt<br />
HAGENBACH<br />
Nikolaus und Krampusse kommen<br />
nach Scheibenhardt<br />
am Samstag, 07.12.13<br />
um 17.00 Uhr auf den Festplatz<br />
Mitwirkende<br />
Flöten- und Bläsergruppe des<br />
MV Scheibenhardt<br />
Kindergarten Scheibenhardt<br />
Guggemusik Speyrer Brezlkracher<br />
Wir an Rhein und Lauter . . .<br />
Ab ca. 19.30 Uhr zeigen die<br />
Krampusse wieder ein spektakuläres<br />
Spiel mit dem<br />
Feuer mit anschließender<br />
Après-Nikolaus-Party. Für<br />
Essen und Trinken wird bestens<br />
gesorgt sein.<br />
Veranstalter des 3. Scheibenhardter<br />
Krampuslaufs:<br />
Musikverein Scheibenhardt<br />
mit Unterstützung der Ortsgemeinde<br />
Scheibenhardt.<br />
Näheres hierzu finden Sie im<br />
amtlichen Teil unter Scheibenhardt.
<strong>Hagenbach</strong> - 2 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
N OTDIENSTE<br />
ohne Gewähr<br />
◗◗<br />
Notrufnummern<br />
Polizei 110<br />
Polizei-Inspektion Wörth........................................... 07271/9221-0<br />
Feuerwehr 112<br />
Rettungsleitstelle - Notruf.......................................................19222<br />
(Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt)<br />
◗◗<br />
Ärztlicher Notdienst<br />
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel an der Aspklepios-<br />
Klinik Kandel, Luitpoldstr. 14, Tel. 07275/19292<br />
Die Bereitschaftsdienstzentrale ist an den sprechstundenfreien<br />
Zeiten in den Abend- und Nachtstunden, insbesondere aber auch<br />
an Mittwoch- und Freitagnachmittagen sowie an den Wochenenden<br />
uneingeschränkt erreichbar.<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis zum Folgetag<br />
08.00 Uhr<br />
Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr<br />
Freitag ab 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr<br />
◗◗<br />
DRK-Rettungs- und Notarztdienst,<br />
Krankentransport<br />
Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, Mobiltelefon<br />
mit Vorwahl 07273/<br />
◗◗<br />
Zahnärztlicher Dienst<br />
07./08.12.<strong>2013</strong>:<br />
Dr. Klaus Berdel, Herxheim, Untere Hauptstr. 107a, Tel.<br />
07276/918024<br />
Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr; Sonn- und Feiertag von 11.00<br />
bis 12.00 Uhr<br />
Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt muss jedoch auch<br />
außerhalb dieser Sprechzeiten jederzeit für den Patienten<br />
erreichbar sein (auch telefonisch).<br />
◗◗<br />
Apothekendienst<br />
Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30<br />
Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Gesetzlicher<br />
Notdienstzuschlag von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, samstags ab<br />
16.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen: 2,50 €<br />
Der Notdienst der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit<br />
für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen.<br />
Öffnungszeiten<br />
der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr<br />
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr<br />
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 18:00 Uhr<br />
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr<br />
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr<br />
Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminabsprache<br />
außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter Tel. 07273<br />
/ 9410-0 (Zentrale), E-Mail: info@vg-hagenbach.de, Fax-Nr.<br />
07273 / 9410-26<br />
Konten der Verbandsgemeindekasse<br />
Sparkasse Germersheim-Kandel<br />
BLZ 548 514 40 / Kto.-Nr. 100 296 3<br />
BIC-SWIFT: MALADE51KAD<br />
IBAN: DE78 5485 1440 0001 0029 63<br />
VR-Bank Südpfalz eG<br />
BLZ 548 625 00 / Kto.-Nr. 280 132 9<br />
BIC-SWIFT: GENODE61SUW<br />
IBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29<br />
Postbank Ludwigshafen<br />
BLZ 545 100 67 / Kto.-Nr. 3589-675<br />
BIC-SWIFT: PBNKDEFF<br />
IBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75<br />
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:<br />
deutsches Festnetz: ..............0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)<br />
Mobilfunknetz: ......................0180-5-258825-PLZ (0,42 €/Min.)<br />
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter<br />
www.lak-rlp.de<br />
Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.<br />
◗◗<br />
Augenärztlicher Notdienst<br />
07./08.12.<strong>2013</strong>:<br />
Dr. Spies, Landau, Rathausplatz 2, Tel. 06341/86633<br />
Samstag 11.00 bis 12.00 Uhr; Sonntag 11.00 bis 12.00 Uhr<br />
(Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über<br />
Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren).<br />
◗◗<br />
Beratungsstelle bei Vergiftungsunfällen<br />
Klinische Toxikologie<br />
Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz<br />
Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469<br />
◗◗<br />
Wasserversorgung<br />
Stördienst: Tel. 0621/82 46 99 (Leitstelle)<br />
◗◗<br />
Gasversorgung<br />
Bereitschaftsdienst der Gasversorgung<br />
THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111<br />
- Betriebsstelle Rülzheim:- Tel. 07272/9292-2000<br />
◗◗<br />
Stromversorgung<br />
Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel.<br />
07275/955410, Fax 07275/9554-21<br />
Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777<br />
◗◗<br />
Kabelfernsehen<br />
PrimaCom (Stördienst), Tel. 01803/77462266<br />
Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste<br />
siehe unter „Was sonst noch interessiert“<br />
Impressum:<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong>, Holger Zander,<br />
76767 <strong>Hagenbach</strong>,<br />
Ludwigstraße 20,<br />
Telefon: 07273/9410-0, Telefax: 07273/941026.<br />
Home: www.vg-hagenbach.de<br />
Mail: amtsblatt@vg-hagenbach.de<br />
Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />
54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet),<br />
Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />
Erscheint wöchentlich freitags. Verteilung kostenlos<br />
an jeden Haushalt der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong>.<br />
Die Zustellung erfolgt durch Zeitungsträger.<br />
Einzelstücke sind beim Verlag zu beziehen.<br />
Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise:<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong>, Holger Zander<br />
(Annahmeschluss: dienstags 10.00 Uhr bei der<br />
Verbandsgemeinde); für Anzeigen Klaus Wirth, Föhren<br />
Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG,<br />
Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann,<br />
Spanierstr. 70, 76879 Essingen<br />
Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/9720810,<br />
Mobil 0170/1862290, E-Mail: info@u-b-werbung.de<br />
Redaktion im Verlag:<br />
Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages
<strong>Hagenbach</strong> - 3 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
Kleinkunst und Kulinarisches<br />
am Klotzenbergplatz gut angenommen<br />
Dicht gedrängt tummelten<br />
sich die Besucher<br />
auf dem kleinen, feinen<br />
Adventsmarkt am vergangenen<br />
Samstag.<br />
Wegen der schönen<br />
Atmosphäre auf<br />
dem Klotzenbergplatz<br />
begrüßte der große Teil<br />
der Aussteller wie auch<br />
die Gäste die Verlegung<br />
der Veranstaltung vom<br />
Rathausplatz.<br />
Die Aussteller überzeugten<br />
mit tollen Hand- und<br />
Bastelarbeiten.<br />
Das Kuchenbuffet des<br />
Turnvereins war leer<br />
gefegt und der Andrang<br />
beim Glühwein und<br />
Essen groß.<br />
Für die weihnachtlichen<br />
Musikbeiträge geht ein<br />
Dankeschön an den<br />
Musikverein mit seiner<br />
Bläsergruppe sowie an<br />
Manuel Zoller für die<br />
Klänge im Hintergrund<br />
und an den Nikolaus,<br />
der mit kleinen Gaben<br />
die Kinder beglückte,<br />
die von Andrea Zimmermann<br />
liebevoll<br />
verpackt wurden.
<strong>Hagenbach</strong> - 4 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
AMTLICHER TEIL<br />
VERBANDSGEMEINDE<br />
◗◗<br />
Erscheinung des Amtsblatts über den<br />
Jahreswechsel<br />
Sehr verehrte Leser/innen,<br />
liebe Schriftführer/innen der Vereine,<br />
heute schon möchten wir Sie darüber informieren, dass der Verlag<br />
die Produktion des Amtsblattes am Ende des Jahres wie folgt<br />
vorgesehen hat:<br />
• Vorweihnachtswoche (KW 51/13) - letzte Amtsblattausgabe<br />
für dieses Jahr (Redaktionsschluss wie gewohnt)<br />
• Weihnachtswoche (KW 52/13) - entfällt<br />
• 1. Januarwoche (KW 01/14) - entfällt<br />
• 2. Januarwoche (KW 02/14) - erste Amtsblattausgabe für<br />
2014 (Redaktionsschluss wie gewohnt)<br />
Wir bitten alle Schriftführer/innen der Vereine, dies bei ihrer Pressearbeit<br />
zu berücksichtigen.<br />
Tagesordnung:<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1.) Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung<br />
vom 25.09.<strong>2013</strong><br />
2.) Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke zum<br />
31.12.<strong>2013</strong><br />
3.) Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke für die<br />
Jahre 2014/2015<br />
4.) Feststellung des Jahresabschlusses und Rechnungsprüfung<br />
2012 der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong>:<br />
a) Prüfungsbericht der Jahresrechnung 2012<br />
b) Beschluss über die Jahresrechnung 2012<br />
c) Entlastung<br />
5.) Haushaltsplan 2014/2015 der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />
6.) Genehmigung von Spenden<br />
7.) Information über aktuelle Angelegenheiten<br />
8.) Bekanntgabe von Eilentscheidungen<br />
9.) Einwohnerfragen (spätestens 21:00 Uhr)<br />
10.) Sonstiges, Wünsche, Anträge, Anfragen und Mitteilungen<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
1.) Auftragsvergaben<br />
2.) Bekanntgabe von Eilentscheidungen<br />
3.) Grundstücksangelegenheiten<br />
4.) Personalangelegenheiten<br />
5.) Sonstiges, Wünsche, Anträge, Anfragen und Mitteilungen<br />
Ihre Amtsblattredaktion<br />
◗◗<br />
Ihre Verbandsgemeindekasse<br />
informiert über SEPA<br />
SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher<br />
Eurozahlungsraum. Mit dem SEPA-Verfahren werden bargeldlose<br />
Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) innerhalb<br />
des SEPA-Raums zukünftig einfacher.<br />
Der SEPA-Raum umfasst alle Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />
Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie die<br />
Schweiz und Monaco. Überweisungen und Lastschriften in SEPA-<br />
Länder werden künftig ebenso schnell und günstig sein wie inländische<br />
Zahlungen.<br />
Auch die Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> stellt ab dem 1. Februar<br />
2014 den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr um. Dies<br />
betrifft insbesondere auch unsere Kunden, die am bisherigen<br />
Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung teilnehmen.<br />
Aber: Für Sie ändert sich nichts!<br />
Wenn Sie bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, stellen wir<br />
automatisch auf SEPA um.<br />
Die bisherige Einzugsermächtigung verwenden wir dann als<br />
„SEPA-Lastschriftmandat“. Ihre Kontonummer und ihre Bankleitzahl<br />
wird zur IBAN und BIC. Der Verwendungszweck unserer Lastschrift<br />
wird ergänzt.<br />
Sie finden zukünftig auf Ihrem Kontoauszug unsere Gläubiger-Idendifikationsnummer<br />
(Gläubiger-ID) DE64VGH00000048481 und Ihre<br />
persönliche Mandatsreferenznummer.<br />
Diese persönliche Mandatsreferenznummer wird von uns vergeben<br />
und im Abgabenbescheid zukünftig genannt. Zusammen mit der Gläubiger-ID<br />
dient sie der eindeutigen Identifizierung des Mandats (der<br />
Lastschrift).<br />
Wir ziehen unsere Forderung wie bisher zu den Fälligkeitsterminen<br />
von Ihrem Konto ein. Die Höhe des Betrages sowie die Fälligkeitstermine<br />
finden Sie ebenfalls wie bisher in Ihren Abgaben- bzw. Beitragsbescheiden.<br />
Fragen zu SEPA beantwortet Ihnen gerne Ihre Hausbank bzw. die Mitarbeiter<br />
der Verbandsgemeindekasse unter der Telefonnummer<br />
07273/941052.<br />
◗◗<br />
Der Verbandsgemeinderat tagt<br />
Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hiermit<br />
bekannt gegeben, dass am<br />
Montag, dem 9. Dezember <strong>2013</strong> um 18:00 Uhr<br />
eine teils öffentliche und teils nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates<br />
<strong>Hagenbach</strong> stattfindet.<br />
Sitzungslokal:<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong>,<br />
Ludwigstr. 20 - Ratssaal 2. OG.<br />
Reinhard Scherrer, Bürgermeister<br />
◗◗<br />
Sprechstunde des Bürgermeisters der<br />
Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />
Wenn die Bürger/innen der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> ihre<br />
Sorgen, Wünsche, Anregungen oder Kritik vorbringen möchten,<br />
können Sie dies in einem persönlichen Gespräch mit Bürgermeister<br />
Reinhard Scherrer tun.<br />
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Sekretariat unter<br />
Tel. 07273/941013. Zur Vorbereitung des Gesprächs sollten Sie<br />
auch kurz Ihr Anliegen benennen.<br />
Bürgermeister Scherrer hat gerne ein offenes Ohr für die Anliegen<br />
der Bürgerinnen und Bürger.<br />
Geschenkebörse<br />
• 2 Holzlattenroste mit verstellbarem Kopfteil (1 x 2m) gut<br />
erhalten<br />
in <strong>Hagenbach</strong> abzuholen, Tel. 07273 / 3393<br />
• Tintenstrahl-Drucker (Lexmark) mit Patrone<br />
abzuholen in <strong>Hagenbach</strong>, Tel. 07273 / 3393<br />
• 2 Dampfbügeleisen (Marke Severin), gut erhalten<br />
abzuholen in <strong>Hagenbach</strong>, Tel. 07273 / 1616<br />
• 1 Röhrenfernseher, 51 cm Diagonale<br />
abzuholen in <strong>Hagenbach</strong>, Tel. 0177 / 4846276<br />
• Orgel, Marke Hohner, Typ Organet 244RS<br />
in <strong>Hagenbach</strong> abzuholen, Tel. 07273 / 5173<br />
Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen<br />
Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung<br />
setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die<br />
Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum<br />
Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
<strong>Hagenbach</strong> unter der Tel. Nr. 07273 / 9410-0 an<br />
oder per E-Mail an amtsblatt@vg-hagenbach.de, um Ihr kostenloses<br />
Inserat aufzugeben.<br />
Da Ihre Anzeige immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht<br />
wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer<br />
Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde.
<strong>Hagenbach</strong> - 5 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
Eheschließungen an Samstagen<br />
beim Standesamt in <strong>Hagenbach</strong><br />
Auch im nächsten Jahr ist es beim Standesamt <strong>Hagenbach</strong> möglich,<br />
samstags die Ehe zu schließen.<br />
Im Jahr 2014 haben wir sechs „Hochzeitssamstage“ an folgenden Terminen eingerichtet:<br />
3. Mai 2014, 7. Juni 2014, 5. Juli 2014<br />
2. August 2014, 6. September 2014, 4. Oktober 2014<br />
Selbstverständlich sind Trauungen auch zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
<strong>Hagenbach</strong> möglich. Für weitere Informationen steht das Standesamt <strong>Hagenbach</strong> unter Tel.-Nr. 07273/9410-28<br />
(Frau Schätzel/Frau Stüber) zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Anfragen per E-mail senden<br />
Sie bitte an Standesamt@VG-<strong>Hagenbach</strong>.de.<br />
◗◗<br />
Grundschule Berg<br />
Grundschüler dekorieren Filiale der VR Bank Südpfalz<br />
individuelle Dekoration. „Allen hat es sicherlich Spaß gemacht“,<br />
so Herr Martin. „Der Weihnachtsbaum ist ein richtiges Schmuckstück<br />
geworden.“ Als kleines Dankeschön erhielten die Kinder von<br />
Servicemitarbeiterin Waltraud Becker kleine Präsente sowie eine<br />
Spende für den Förderkreis der Grundschule Berg.<br />
Berg<br />
Ortsbürgermeister G. Roitsch<br />
Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG):<br />
Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr<br />
Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus)<br />
E-Mail: buergermeister@berg-pfalz.de<br />
Seniorenteam<br />
Für Weihnachtsstimmung in der VR Bank-Filiale sorgten Kinder der<br />
Grundschule Berg mit ihrer Lehrerin. Filialleiter Andreas Martin freute<br />
sich über das tolle Engagement.<br />
Selbst gebastelter Weihnachtsschmuck ziert den Weihnachtsbaum<br />
in der Filiale der VR Bank Südpfalz in Berg. Mit großer Begeisterung<br />
und Freude brachten 23 Kinder der Grundschule Berg - unterstützt<br />
von ihrer Lehrerin Frau Damm - weihnachtliche Atmosphäre in die<br />
VR Bank Südpfalz. Filialleiter Andreas Martin war sehr erfreut<br />
über den Besuch und bedankte sich herzlich für die schöne und<br />
◗◗<br />
Treffen und Sprechzeiten im<br />
ev. Gemeindezentrum<br />
Vorweihnachtliche Kaffeerunde<br />
Gern möchten wir jetzt schon herzlich einladen zu unserem Treffen<br />
im Dezember.<br />
Termin:<br />
Dienstag, 17.12.<strong>2013</strong> um 15:00 Uhr im evangelischen<br />
Gemeindezentrum Berg<br />
Es wäre schön, wenn wir in möglichst großer Runde zusammen<br />
sein könnten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!<br />
Ihr Seniorenteam<br />
Hildegard Gebhard, Dieter Paulig, Uli Steinmann
<strong>Hagenbach</strong> - 6 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
◗◗<br />
Gemeinsame Einwohnerversammlung<br />
der Ortsgemeinde Berg (Pfalz) und<br />
der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />
Die Bevölkerung wird zur gemeinsamen Einwohnerversammlung<br />
der Ortsgemeinde Berg (Pfalz) und der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />
am<br />
Mittwoch, dem 11. Dezember <strong>2013</strong> um 19:00 Uhr<br />
in der Gemeinschaftshalle, Waldstr. 6, Berg<br />
eingeladen.<br />
Tagesordnung:<br />
1 DSL-Breitbandversorgung durch die Firma Skytron<br />
2 Einmalige Beiträge für den Anschluss der Grundstücke in<br />
Berg an die Kläranlage <strong>Hagenbach</strong><br />
3 Bestattungsmöglichkeiten im neuen Urnengrabfeld<br />
4 Gehwegerneuerung Lukasstraße<br />
5 Sonstige aktuelle Angelegenheiten der Ortsgemeinde und der<br />
Verbandsgemeinde<br />
Günter Roitsch<br />
Ortsbürgermeister<br />
Reinhard Scherrer<br />
Bürgermeister<br />
◗◗<br />
Voranzeige der<br />
Ortsgemeinderatssitzung<br />
Den Damen und Herren Ratsmitglieder sowie der interessierten<br />
Bevölkerung der Ortsgemeinde Berg wird vorab mitgeteilt,<br />
dass am<br />
Mittwoch, 18. Dezember <strong>2013</strong><br />
die nächste Sitzung stattfindet. Uhrzeit und Tagesordnung werden<br />
noch rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich diesen<br />
Termin bereits heute vor.<br />
◗◗<br />
Dritte Nachtragshaushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Berg (Pfalz)<br />
für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014<br />
vom 03.12.<strong>2013</strong><br />
Der Ortsgemeinderat Berg (Pfalz) hat aufgrund des § 98 der<br />
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 06.11.<strong>2013</strong> folgende Dritte<br />
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt<br />
gemacht wird.<br />
Der Stellenplan als Teil des Ergebnishaushaltes wird wie folgt<br />
geändert:<br />
Im Teilhaushalt 12 (Soziales, Kinder und Jugend) wird die Beschäftigtenstelle<br />
nach Entgeltgruppe S 7 in eine Beschäftigtenstelle<br />
nach Entgeltgruppe S 10 umgewandelt.<br />
Die Änderung gilt ab dem 01.12.<strong>2013</strong>.<br />
Berg, den 03.12.<strong>2013</strong><br />
Günter Roitsch, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die Dritte Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong><br />
und 2014 liegt zur Einsichtnahme vom 09.12.<strong>2013</strong> bis einschließlich<br />
17.12.<strong>2013</strong> bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76767<br />
<strong>Hagenbach</strong>, Ludwigstraße 20, Abt. V - Finanzverwaltung -, Zimmer<br />
Nr. 215, während der Dienststunden öffentlich aus.<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande<br />
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der oben genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung<br />
der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,<br />
Ludwigstraße 20, 76767 <strong>Hagenbach</strong><br />
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann<br />
auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Hagenbach</strong>, den 03.12.<strong>2013</strong><br />
Reinhard Scherrer, Bürgermeister<br />
◗◗<br />
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge<br />
für Verkehrsanlagen in Berg<br />
Bescheid <strong>2013</strong><br />
Der Ortsgemeinde Berg sind im Rechnungsjahr 2012 Kosten für<br />
den Ausbau der Waldstraße entstanden. Nach dem Kommunalabgabengesetz<br />
vom 12. Dezember 2006 in Verbindung mit der vom<br />
Ortsgemeinderat Berg beschlossenen Beitragssatzung für den<br />
Ausbau von Verkehrsanlagen sind hierfür von allen Grundstückseigentümern<br />
in der Ortsgemeinde Berg Straßenausbaubeiträge<br />
zu erheben. Die Ortsgemeinde Berg übernimmt nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften für das bestehende Allgemeininteresse einen<br />
Gemeindeanteil von 35 v.H. Soweit befristete Befreiungstatbestände<br />
für Grundstücke vorliegen, z.B. bei angefallenen Erschließungsbeiträgen<br />
nach dem Baugesetzbuch in Neubaugebieten, sind<br />
diese Grundstücke in der Straßenausbaubeitragssatzung vom 24.<br />
September 2007, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 39/2007 vom 28.<br />
September 2007 aufgeführt.<br />
Aufwendungen 2012<br />
Ausbau der Waldstraße 266.658 €<br />
Gesamtaufwand: 266.658 €<br />
abzüglich 35% Gemeindeanteil 93.330 €<br />
Von den Grundstückseigentümern zu erheben: 173.328 €<br />
Grundlage für die Beitragsberechnung sind die Grundstücksflächen.<br />
Diesen werden Zuschläge für Vollgeschosse und Gewerbe<br />
hinzugerechnet. Für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt der<br />
Zuschlag einheitlich 40 v.H. und für jedes weitere Vollgeschoss weitere<br />
20 v.H. Die Gewerbezuschläge betragen 10 v.H. bei gemischt<br />
genutzten Grundstücken und 20 v.H. bei rein gewerblich genutzten<br />
Grundstücken. Durch die Zuschläge werden stärker frequentierte<br />
Grundstücke auch beitragsmäßig höher belastet.<br />
Nach einer vorläufigen Berechnung beträgt der Beitragssatz je qm<br />
gewichtete Grundstücksfläche ca. 0,23518 €. Dies ergibt für ein<br />
durchschnittlich großes Grundstück von 600 qm einen wiederkehrenden<br />
Straßenausbaubeitrag von rd. 198 €<br />
Grundstücksfläche in qm: 600 m 2<br />
+ Zuschlag für Vollgeschosse: 40%<br />
(einheitlich für die ersten beiden Vollgeschosse)<br />
gewichtete Grundstücksfläche: 840,00 m 2<br />
mal Beitragssatz 0,23518 €<br />
Wiederkehrender Beitrag Verkehrsanlagen 2012 : 197,55 €<br />
Bei Vollgeschosszuschlägen von 60 v.H., 80 v.H., bzw. Gewerbezuschlägen<br />
von 10 oder 20 v.H. erhöht sich der Straßenausbaubeitrag<br />
entsprechend.<br />
Die Beitragsbescheide werden den Grundstückseigentümern demnächst<br />
zugesandt. Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag ist<br />
in drei Raten am 15.02.2014, 15.04.2014 und 15.06.2014 fällig.<br />
Bei Fragen zu der Beitragserhebung wenden Sie sich bitte an<br />
Herrn Rebel, Tel. 941053.<br />
◗◗<br />
Wohnung in Berg zu vermieten<br />
Die Ortsgemeinde Berg vermietet zum 01.01.2014 eine 75,95 qm<br />
große EG-Wohnung in der Waldstr. 1e. Die Wohnung besteht aus 3<br />
Zimmern, Küche, Bad und einem Kellerraum.<br />
Voraussetzung zum Erhalt dieser Wohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung<br />
für den 1. Förderweg sowie eine Haushaltsgröße<br />
von mindestens 3 Personen.<br />
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung,<br />
Frau Schwager, Tel. 07273/941054.<br />
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung,<br />
Herrn Kuntz, Ludwigstr. 20, 76767 <strong>Hagenbach</strong>.<br />
◗◗<br />
Meldungen und Vorschläge für<br />
Ehrungen am Neujahrsempfang 2014<br />
Alljährlich werden am Neujahrsempfang in Berg Ehrungen von<br />
engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowohl in sozialen, kulturellen<br />
und sportlichen Bereichen, als auch aus dem Vereinsleben<br />
vorgenommen. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auf Vereinsebene<br />
Erfolge erzielt haben, als Einzelperson oder als Mannschaft, die schulisch<br />
oder beruflich besondere Ergebnisse erreicht haben, die sich<br />
kulturell oder sozial engagiert haben. Ich bitte die Vereine, Institutionen<br />
und Personen mir hierzu Vorschläge, Hinweise und Meldung bis<br />
15.12.<strong>2013</strong> zu geben. Herzlichen Dank für die Mithilfe.<br />
Günter Roitsch, Ortsbürgermeister
<strong>Hagenbach</strong> - 7 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
<strong>Hagenbach</strong><br />
<strong>Stadt</strong>bürgermeister F. X. Scherrer<br />
Sprechzeiten in der Industriestraße 18, Eingang neben Bauhof:<br />
Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten Fr. Hellmann, Industriestraße 18:<br />
Montag 17.00 - 19.30 Uhr, Dienstag - Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Freitag 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: f.x.scherrer@hagenbach.de<br />
Seniorenteam<br />
◗◗<br />
Seniorenteam <strong>Hagenbach</strong><br />
Liebe Seniorinnen und Senioren,<br />
unsere 5. Sprechstunde findet am Montag, 16. Dezember <strong>2013</strong> in<br />
der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Seniorenzentrum der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> statt.<br />
Wenn Sie uns zukünftig auch außerhalb der Sprechzeiten erreichen<br />
wollen, bieten wir Ihnen nun zusätzlich die Möglichkeit an,<br />
über das Büro von <strong>Stadt</strong>bürgermeister F.X. Scherrer telefonisch<br />
Kontakt aufzunehmen. Ihre Kontaktdaten werden dann an uns<br />
weitergeleitet, damit wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung<br />
setzen können - Tel.: 07273 / 41 83.<br />
Die Öffnungszeiten des Büros entnehmen sie bitte dem Amtsblatt.<br />
Ihr Seniorenteam<br />
Ute Lins, Kirsten Hamerski, Walter Knöll, Hans Vesper, Siegfried<br />
Strobel und Doris Meyer<br />
◗◗<br />
Einladung zum Seniorennachmittag<br />
Am Sonntag, 8. Dezember <strong>2013</strong> findet nachmittags ab 14.30<br />
Uhr im Kulturzentrum „Am <strong>Stadt</strong>rand“ der diesjährige Seniorennachmittag<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> statt.<br />
Dazu lädt der Seniorenbeirat und die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> alle<br />
Seniorinnen und Senioren der <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> ab 65 Jahre<br />
recht herzlich ein.<br />
In adventlicher Runde und bei einem abwechslungsreichen<br />
Programm wollen wir bei Kaffee, Kuchen und Wein ein paar<br />
unbeschwerte Stunden verbringen. Lassen Sie sich überraschen.<br />
Auf Wunsch werden Sie nach telefonischer Vereinbarung<br />
abgeholt (Telefon 4183).<br />
Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.<br />
◗◗<br />
Stellenausschreibung<br />
Die viergruppige städtische Kindertagesstätte „Kinderland“ in<br />
<strong>Hagenbach</strong> bietet zum 01.04.2014 eine Stelle als<br />
staatlich anerkannte/r Erzieher/in<br />
in Vollzeit<br />
für die Betreuung von Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren.<br />
Wir erwarten:<br />
- Aufgeschlossenheit, Teamfähigkeit und Engagement<br />
- Freude und Verantwortungsbewusstsein bei der Arbeit<br />
mit Kindern und deren Eltern<br />
- Flexibilität<br />
Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD entsprechend den Eingruppierungsmöglichkeiten<br />
des Erziehungsdienstes.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.<br />
Sie reizt die Möglichkeit, die pädagogische Arbeit in einem<br />
engagierten Team mit zu gestalten?<br />
Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen<br />
bitte bis zum 30.12.<strong>2013</strong> an die<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong><br />
- Personalabteilung -<br />
Ludwigstr. 20<br />
76767 <strong>Hagenbach</strong><br />
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schröter (Kita-Leitung; Tel.<br />
07273/1036) und Herr Zander (Personal; Tel. 07273/941012)<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Franz Xaver Scherrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />
◗◗<br />
Wasserversorgung auf den Friedhöfen<br />
Aufgrund der zu erwartenden Kältetage ist ab sofort auf beiden<br />
Friedhöfen das Wasser abgestellt. Wir bitten um Beachtung.<br />
F.X. Scherrer, <strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />
Ihr<br />
F.X. Scherrer<br />
<strong>Stadt</strong>bürgermeister<br />
Doris Meyer<br />
Vorsitzende d. Seniorenbeirates<br />
◗◗<br />
In eigener Sache<br />
Wenn Sie kein “Amtsblatt<br />
der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong>”<br />
bekommen haben ...<br />
Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt<br />
die MvG Zeitungsvertrieb GmbH entgegen unter folgenden<br />
Nummern:<br />
06502/9147-710 oder -719.<br />
Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:<br />
service@mvg-zeitungsvertrieb.de
<strong>Hagenbach</strong> - 8 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
Neuburg<br />
Ortsbürgermeister T. Pfirmann<br />
Sprechzeiten im Rathaus, Hauptstraße 50:<br />
Dienstag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr<br />
Telefon: 0 72 73 / 12 26 • E-Mail: gemeinde.neuburg@t-online.de<br />
Öffnungszeiten Rathaus:<br />
Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Seniorenteam<br />
◗◗<br />
Sprechstunde von 17.00 bis 18.00 Uhr<br />
im Bürgerhaus<br />
Am kommenden Mittwoch, dem 11. Dezember <strong>2013</strong> von 17.00 bis<br />
18.00 Uhr findet die monatliche Sprechstunde der Seniorenbeauftragten<br />
Gerlinde Martus und Arnika Eck statt.<br />
Wer Fragen oder Anliegen hat, kann uns während dieser Zeit beim<br />
monatlichen Treffen des Bürgervereins im Bürgerhaus antreffen.<br />
Für ein Gespräch steht uns ein gesonderter Raum zur Verfügung.<br />
Darüber hinaus können Sie uns auch telefonisch unter unserer<br />
privaten Telefon Nr. 4860 (Gerlinde Martus) und 3732 (Arnika Eck)<br />
erreichen.<br />
◗◗<br />
Neujahrsempfang der Ortsgemeinde<br />
Neuburg<br />
Der Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Neuburg findet am Freitag,<br />
dem 10.01.2014 um 18.00 Uhr im Gasthaus „Zum Sternen“,<br />
Rheinstr. 7 statt.<br />
An diesem Abend werden Bürgerinnen und Bürger für besondere<br />
Leistungen im abgelaufenen Jahr geehrt. Die Bevölkerung ist<br />
hierzu recht herzlich eingeladen.<br />
Thorsten Pfirmann, Ortsbürgermeister<br />
◗◗<br />
Willi Reinhard geht in Ruhestand<br />
Ende November verabschiedete Bürgermeister Thorsten Pfirmann<br />
den langjährigen Mitarbeiter der Gemeinde Neuburg, Willi Reinhard,<br />
in den Ruhestand.<br />
Reinhard arbeitete über 25 Jahre für seine Gemeinde, seit 1999<br />
als Leiter des Bauhofes. Seit 01.12.2011 befand sich Reinhard in<br />
der passiven Phase der Altersteilzeit.<br />
Bürgermeister Thorsten Pfirmann wünschte ihm für seinen neuen<br />
Lebensabschnitt mit einem Verbandsgemeinde-Präsentkorb viel<br />
Freude, Gesundheit und Glück.<br />
v.l.: 1. Ortsbeigeordnete Arnika Eck, Willi Reinhard, Ortsbürgermeister<br />
Thorsten Pfirmann, Gemeindemitarbeiterin Marianne Stuppert.<br />
Scheibenhardt<br />
Ortsbürgermeister E. Diesel<br />
Sprechzeiten im Bürgerhaus, Hasenweg 11:<br />
Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr, Telefon: 0 72 77 / 3 27<br />
E-Mail: gemeinde@scheibenhardt.de<br />
Seniorenbeirat<br />
◗◗<br />
Sprechstunde des Seniorenbeirats<br />
Der Seniorenbeirat Scheibenhardt bietet wieder eine Sprechstunde<br />
an. Die Sprechstunde findet am Montag, 9. Dezember von<br />
14.00 bis 15.00 Uhr im Bürgerstübchen statt. Natürlich stehen die<br />
Mitglieder des Seniorenbeirats auch außerhalb der Sprechstunden<br />
den Bürgerinnen und Bürgern gerne als Ansprechpartner zur<br />
Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.<br />
Die Welt des PCs erkunden<br />
Computergruppe für Senioren, aber nicht nur<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
da zum letzten Termin am 19.11.<strong>2013</strong> nur eine Person erschien<br />
und wir dies einer Panne bei der Veröffentlichung des Termins<br />
zuschreiben, wollen wir einen zweiten Versuch starten.<br />
Im 1. Bürgerforum 2012 wurde von den Teilnehmern der Wunsch<br />
nach Einrichtung einer ‚Computergruppe für Senioren‘ geäußert.<br />
Wir wollen dies nun aufgreifen.<br />
Was in dieser Gruppe behandelt werden soll, wurde damals nicht<br />
besprochen. Mögliche Themen könnten sein<br />
• Einführung in die Welt des PCs (Begriffswelt und was dahinter steckt)<br />
• Internet-Führerschein (Surfen und Email)<br />
• Texte erstellen, Tabellenkalkulation<br />
• …..usw.<br />
Wir laden deshalb alle Interessierten (nicht nur Senioren) für<br />
Dienstag, den 10. Dezember <strong>2013</strong> um 17:30 Uhr ins Bürgerhaus<br />
(Bürgerstube) ein, um die Interessen zu ermitteln.<br />
Über rege Teilnahme würden wir uns freuen.<br />
Ihr Seniorenbeirat<br />
◗◗<br />
Satzung der Ortsgemeinde<br />
Scheibenhardt<br />
über die Benutzung des Friedhofs<br />
und der Friedhofshalle<br />
(Friedhofssatzung) vom 27.11.<strong>2013</strong><br />
Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl.S.153)<br />
sowie der §§ 2 Abs.3, 5 Abs. 2 und 6 Abs.1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes<br />
vom 04.03.1983 (GVBl.S.69) –in der jeweils gültigen Fassung- folgende<br />
Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />
1. Allgemeine Vorschriften<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />
gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof.<br />
§ 2<br />
Friedhofszweck<br />
(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung)<br />
der Ortsgemeinde.<br />
(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die<br />
a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde waren,<br />
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten<br />
Grabstätte haben oder<br />
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 22 Abs. 2 Sätze 2 und 3<br />
Bestattungsgesetz zu bestatten sind.<br />
(3) Bestattung anderer Personen bedarf es der vorherigen Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung.
<strong>Hagenbach</strong> - 9 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
§ 3<br />
Schließung und Aufhebung<br />
(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise<br />
für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt<br />
(Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung)<br />
? vergl. § 7 Bestattungsgesetz.-<br />
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen<br />
und Beisetzungen ausgeschlossen.<br />
Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen<br />
oder Beisetzungen in Wahlgräbern erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten<br />
für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren<br />
Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit<br />
noch nicht abgelaufen ist.<br />
(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofs als<br />
Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihengrabstätten Bestatteten<br />
werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der<br />
Ortsgemeinde in andere Grabstätten umgebettet. Das gleiche gilt für<br />
Wahlgrabstätten.<br />
(4) Schließungen oder Aufhebungen werden öffentlich bekannt<br />
gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält<br />
außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt<br />
bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.<br />
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich<br />
bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahlgrabstätten<br />
den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten soweit möglich<br />
einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.<br />
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kosten<br />
entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen. bzw.<br />
geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die<br />
Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.<br />
2. Ordnungsvorschriften<br />
§ 4<br />
Öffnungszeiten<br />
(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang<br />
bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit<br />
Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das<br />
Betreten eines Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend<br />
untersagen.<br />
§ 5<br />
Verhalten auf dem Friedhof<br />
(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes<br />
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />
sind zu befolgen.<br />
(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung<br />
Erwachsener betreten.<br />
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,<br />
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, Kinderwagen<br />
und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material<br />
zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen<br />
Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofverwaltung<br />
sind ausgenommen.<br />
b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten,<br />
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung,<br />
Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,<br />
d) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn,<br />
aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten<br />
liegt vor oder<br />
bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren<br />
gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend,<br />
e) das Plakatieren sowie Druckschriften zu verteilen,<br />
f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten<br />
zu verunreinigen oder zu beschädigen,<br />
g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,<br />
h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,<br />
i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.<br />
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit es<br />
dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar ist.<br />
(4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung<br />
zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden.<br />
§ 6*<br />
Ausführen gewerblicher Arbeiten<br />
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung<br />
und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende<br />
bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger<br />
gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die<br />
Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten<br />
festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen<br />
über die Genehmigungsfiktion nach §42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist<br />
nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren<br />
kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1<br />
Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner<br />
in Verwaltungs-angelegenheiten vom 27.10.2009, GVBl. S. 355,<br />
in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden.<br />
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher,<br />
betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.<br />
(3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte.<br />
Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden<br />
oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.<br />
(4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen<br />
des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden<br />
trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die<br />
Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen.<br />
*Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden<br />
und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondereauf<br />
die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I<br />
S. 3075) und auf die §§ 4 ff der Gewerbeordnung verwiesen.<br />
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften<br />
§ 7<br />
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit<br />
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung<br />
anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 15.<br />
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen<br />
Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im<br />
Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft<br />
fest.<br />
(4) Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung<br />
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten der Bestattungspflichtigen<br />
(Verantwortlichen gem. § 9 Bestattungsgesetz) in<br />
einer Reihengrabstätte beigesetzt.<br />
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist<br />
jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind<br />
in einem Sarg zu bestattet. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
können auch Geschwister bis zu einem Alter von 1 Jahr in<br />
einem Sarg bestattet werden.<br />
§ 8<br />
Särge<br />
(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass<br />
jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen<br />
nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich<br />
vorgeschrieben ist.<br />
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, und 0,65 m hoch und<br />
im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere<br />
Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber<br />
dürfen höchstens 1,50 m lang 0,50 m. hoch und im Mittelmaß<br />
0,65 m breit sein.<br />
§ 9<br />
Grabherstellung<br />
(1) Die Gräber werden von dem Beauftragten der Friedhofsverwaltung<br />
ausgehoben und wieder verfüllt.<br />
(2) Die Gräber haben folgende Maße:<br />
Einzelgräber<br />
a) für Kinder bis zu 6 Jahren: Länge 1,90 m, Breite 0,90 m<br />
b) für Personen über 6 Jahre: Länge 2,10 m, Breite 0,90 m<br />
Doppelgräber<br />
Länge 2,10 m, Breite 1,80 m<br />
Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis<br />
zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
<strong>Hagenbach</strong> - 10 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />
mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.<br />
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine<br />
Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber<br />
Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung<br />
entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden<br />
Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung<br />
zu erstatten.<br />
§ 10<br />
Ruhezeit<br />
Die allgemeine Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />
§ 11<br />
Umbettungen<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet<br />
der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen<br />
innerhalb der Ortsgemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen<br />
eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus<br />
einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte sind innerhalb<br />
der Ortsgemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.<br />
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder<br />
Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
in belegte Grabstätten umgebettet werden.<br />
(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei<br />
Umbettungen aus Reihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9<br />
Abs. 1 Bestattungsgesetz, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der<br />
jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei dringendem<br />
öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.<br />
(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.<br />
Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens<br />
bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.<br />
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die<br />
an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung<br />
entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine<br />
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur<br />
auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.<br />
4. Grabstätten<br />
§ 12<br />
Allgemeines<br />
Arten der Grabstätten<br />
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in<br />
a) Reihengrabstätten<br />
b) Wahlgrabstätten<br />
c) Ehrengrabstätten<br />
d) Urnengrabstätten<br />
(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.<br />
An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.<br />
Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts<br />
an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit<br />
der Umgebung.<br />
§ 13<br />
Reihengrabstätten<br />
(1) Reihengrabstätten (Einzelgräber) sind Grabstätten für Erd- und<br />
Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für<br />
die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt<br />
werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte<br />
ist nicht möglich.<br />
(2) Es werden eingerichtet:<br />
a) Kindergrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 6.<br />
Lebensjahr<br />
b) Einzelgräber für Verstorbene ab vollendetem 6. Lebensjahr.<br />
(3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs.<br />
5 - nur eine Leiche bestattet werden.<br />
Ausnahme im Kindergrabfeld: Beim Tod mehrerer Kinder innerhalb<br />
einer Familie (z.B. Mehrlingsgeburten u.a.).<br />
(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen<br />
nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher öffentlich und<br />
durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt<br />
gemacht.<br />
§ 14<br />
Wahlgrabstätten<br />
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen,<br />
an denen beim Todesfall auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten<br />
Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit)<br />
verliehen wird. Die Zuweisung der Grabstätten hat in der Regel in der<br />
bestehenden Grabreihe zu erfolgen. Ausnahmen können in begründeten<br />
Fällen durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden.<br />
(2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts<br />
enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht<br />
zur Anlage und Pflege des Grabes.<br />
(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten,<br />
und als Einfachgräber vergeben.<br />
Es sind folgende Belegungen zulässig:<br />
a) Einzelgräber: Einfachgrab = bis zu 1 Sargbestattung und 2<br />
Urnenbestattungen<br />
b) Doppelgräber: Einfachgrab = bis zu 2 Sargbestattungen und 4<br />
Urnenbestattungen<br />
c) Urnengräber: Einfachgrab = 2 Urnenbestattungen<br />
0,80 m x 0,80 m<br />
Die Anlegung von Tiefgräbern ist nicht möglich.<br />
(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur<br />
stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet<br />
oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit<br />
verlängert worden ist.<br />
(5) Das Nutzungsrecht kann bis zu viermal um jeweils weitere 5<br />
Jahre für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden,<br />
es sei denn, dass öffentliche Interessen entgegenstehen. Bis zur<br />
Zulegung des zweiten Verstorbenen, kann das Nutzungsrecht an<br />
der gesamten Wahlgrabstätte mehrmals um die in Satz 1 genannte<br />
Zeit verlängert werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag<br />
nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den<br />
Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.<br />
(6) Nutzungsberechtigte sind: die Ehegatten, Verwandte auf- und<br />
absteigender Linie und Geschwister.<br />
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine<br />
Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen.<br />
Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht<br />
unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.<br />
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser<br />
Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der<br />
Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles<br />
über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung<br />
und Pflege der Grabstätte zu entscheiden.<br />
(9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit,<br />
an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit<br />
zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte<br />
Grabstätte möglich.<br />
(10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten<br />
die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter<br />
Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten<br />
Nutzungszeit anteilig erstattet.<br />
(11) Der Verkauf von Wahlgrabstätten vor Eintritt des Todesfalles<br />
ist nicht gestattet.<br />
§ 15<br />
Urnengrabstätten<br />
(1) Aschen dürfen nur beigesetzt werden<br />
a) in Reihengrabstätten - bis zu 1 Asche<br />
b) in Wahlgrabstätten - bis zu 2 Aschen in einstelligen und - bis<br />
zu 4 Aschen in mehrstelligen Grabstätten<br />
(2) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten sind Aschenstätten,<br />
die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung<br />
abgegeben werden oder als Wahlgrabstätten, für die auf<br />
Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit)<br />
verliehen wird. Die §§ 13 und 14 gelten entsprechend.<br />
(3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig<br />
anzumelden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen<br />
Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der<br />
Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.<br />
(4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten<br />
die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend<br />
auch für Urnengrabstätten und die Urnenmauer.<br />
(5) Bei Wiederbelegung von Urnengrabstätten müssen die alten<br />
Aschenbehälter geöffnet und der Inhalt in würdiger Weise unter<br />
der Sohle des Grabes wieder beigesetzt werden.<br />
(6) Der Verkauf von Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätte<br />
vor Eintritt des Todesfalles ist nicht gestattet.
<strong>Hagenbach</strong> - 11 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
§ 16<br />
Ehrengrabstätten<br />
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten<br />
obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.<br />
5. Gestaltung der Grabstätten<br />
§ 17<br />
Gestaltungsvorschriften der eingerichteten Grabfelder<br />
(1) Auf dem Friedhof werden ausschließlich Grabfelder mit allgemeinen<br />
Gestaltungsvorschriften (§§ 18, 19) eingerichtet.<br />
(2) Die Grabfelder (Abs. 1) sind in einem Belegungsplan festgelegt.<br />
§ 18<br />
Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen,<br />
dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und<br />
in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.<br />
6. Grabmale<br />
§ 19<br />
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen<br />
Gestaltungsvorschriften<br />
Die Grabmale auf Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />
unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen<br />
besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch<br />
uneingeschränkt.<br />
§ 20<br />
Errichten und Ändern von Grabmalen<br />
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der<br />
Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben<br />
der gültigen Friedhofssatzung entspricht.<br />
(2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss<br />
und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials<br />
und seiner Bearbeitung.<br />
(3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen<br />
Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung<br />
in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes<br />
gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf<br />
des Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung<br />
schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung<br />
bestätigt.<br />
(4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder<br />
die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen<br />
der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.<br />
§ 21<br />
Standsicherheit der Grabmale<br />
Die Grabmale sind in ihrer Größe entsprechend nach den allgemein<br />
anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und<br />
so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim<br />
Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken<br />
können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />
§ 22<br />
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale<br />
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd<br />
in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder<br />
überprüfen zu lassen, in der Regel jährlich zweimal und zwar im<br />
Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Verantwortlich dafür<br />
ist bei Reihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte<br />
(§13) gestellt hat, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.<br />
(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen<br />
baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die<br />
Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich<br />
die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.<br />
(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten<br />
des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegung<br />
von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz<br />
schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb<br />
einer festgesetzten und angemessenen Frist beseitigt, ist<br />
die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen<br />
berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen<br />
lassen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände 3<br />
Monate aufzubewahren. § 23 Abs.2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist<br />
der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt<br />
nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche<br />
Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte,<br />
das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.<br />
§ 23<br />
Entfernen von Grabmalen<br />
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale<br />
nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
entfernt werden.<br />
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf<br />
der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung<br />
von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale innerhalb<br />
einer Frist von 3 Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der<br />
Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung<br />
hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung<br />
nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die<br />
Grabstätte abräumen lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal<br />
nicht binnen von 3 Monaten abräumen, geht es entschädigungslos<br />
in das Eigentum der Gemeinde über. Sofern Grabstätten von der<br />
Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete<br />
die Kosten zu tragen.<br />
7. Herrichten und Pflege der Grabstätten<br />
§ 24<br />
Herrichten und Instandhalten der Grabstätten<br />
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18<br />
hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend<br />
für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze<br />
sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.<br />
(2) Für die Herrichtung und Instandhaltung ist bei Reihengrabstätten<br />
der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gem. § 9<br />
Bestattungsgesetz), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte<br />
verantwortlich.<br />
(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst<br />
anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.<br />
(4) Alle Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der<br />
Bestattung, hergerichtet werden.<br />
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen<br />
Anlagen, außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich<br />
der Friedhofsverwaltung.<br />
(6) Grababdeckungen sind zulässig. Die Grabstätten sollen in ihrer<br />
gesamten Restfläche bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die<br />
anderen Grabstätten sowie öffentlichen Anlagen und Wege nicht<br />
beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und<br />
großwüchsige Sträucher.<br />
(7) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln<br />
ist nicht gestattet.<br />
§ 25<br />
Vernachlässigte Grabstätten<br />
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder<br />
bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung<br />
der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils<br />
festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.<br />
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung<br />
die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten<br />
herrichten lassen.<br />
(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres<br />
zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach<br />
Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der<br />
Grabstätte.<br />
8. Leichenhalle<br />
§ 26<br />
Benutzen der Leichenhalle<br />
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur<br />
Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung<br />
betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte<br />
Zeiten festlegen, wo bei besonderen Fällen (Unfalltod) Ausnahmen<br />
möglich sind.<br />
(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der<br />
Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.
<strong>Hagenbach</strong> - 12 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
(2) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen<br />
meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen, sollen in einem<br />
besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt<br />
zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen<br />
zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.<br />
(4) Abweichend von § 2 Abs. 2 dient die Leichenhalle auch der Aufnahme<br />
von Leichen aus Scheibenhard/Elsass.<br />
9. Schlussvorschriften<br />
§ 27<br />
Alte Rechte<br />
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits<br />
zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung<br />
nach den bisherigen Vorschriften.<br />
(2) Im Übrigen gilt diese Satzung.<br />
§ 28<br />
Haftung<br />
Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige<br />
Benutzung des Friedhofes sowie seine Anlagen und Einrichtungen<br />
durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.<br />
§ 29<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
a) den Friedhof entgegen den Bestimmungen des § 4 betritt,<br />
b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend<br />
verhält oder die Anordnungen des Friedhofpersonals nicht<br />
befolgt (§ 5 Abs. 1),<br />
c) gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 Satz 1 verstößt,<br />
d) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung<br />
ausübt (§ 6 Abs. 1),<br />
e) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§11),<br />
f) die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht<br />
einhält (§ 20),<br />
g) als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder<br />
Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen<br />
ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 21 Abs. 1<br />
und 3),<br />
h) Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem<br />
Zustand hält (§§ 22, 23 und 25),<br />
i) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt<br />
(§ 24 Abs. 1),<br />
j) Grabstätten entgegen § 20 Ziffer 1 mit Grababdeckungen versieht<br />
oder nicht oder entgegen § 25 bepflanzt,<br />
k) die Leichenhalle entgegen § 27 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt,<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000,00<br />
Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten<br />
vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung<br />
findet Anwendung.<br />
§ 30<br />
Gebühren<br />
Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhöfe<br />
und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils<br />
geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />
Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 06.10.2010 und alle<br />
übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.<br />
Scheibenhardt, den 27.11.<strong>2013</strong><br />
Edwin Diesel, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind,<br />
oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,<br />
Ludwigstr. 20, 76767 <strong>Hagenbach</strong> unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Hagenbach</strong>, 27.11.<strong>2013</strong><br />
Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Reinhard Scherrer, Bürgermeister<br />
◗ ◗ Benutzungsordnung für das Bürgerhaus<br />
der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />
in der Fassung vom 27.11.<strong>2013</strong><br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
(1) Das Bürgerhaus steht für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen<br />
im Rahmen dieser Benutzungsordnung zur Verfügung.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht jedoch nicht.<br />
(2) Vermietet werden:<br />
Im Erdgeschoss: Bürgerstube mit Teeküche<br />
Im Obergeschoss: Großer Saal mit Küche<br />
Anbau zum Bürgerhaus: Ausschankraum beim Bürgerhaus mit<br />
Festplatz<br />
Anträge auf Überlassung des Bürgerhauses sind schriftlich beim<br />
Ortsbürgermeister einzureichen.<br />
Hierbei ist der Veranstaltungszweck, der Tag, die Dauer und<br />
eventuell notwendige Vorbereitungszeiten der Veranstaltung zu<br />
benennen. Eine Aufnahme in den Veranstaltungskalender der<br />
Ortsgemeinde hat keine rechtsgestaltende Wirkung. Über die Vergabe<br />
entscheidet der Ortsbürgermeister. Im Zweifelsfalle ist die<br />
Entscheidung des Ortsgemeinderates herbeizuführen.<br />
(3) Zwischen dem Veranstalter und der Ortsgemeinde ist ein<br />
schriftlicher Mietvertrag abzuschließen.<br />
(4) Mit Inanspruchnahme des Bürgerhauses erkennt der Mieter die<br />
Bestimmungen dieser Benutzungs- und Kostenordnung und die<br />
damit verbundenen Verpflichtungen unwiderruflich an.<br />
(5) Der Ortsbürgermeister bzw. dessen Beauftragte sind während<br />
den Veranstaltungen jederzeit berechtigt, alle Räumlichkeiten des<br />
Bürgerhauses zu betreten.<br />
Für die Dauer der Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht<br />
aus, soweit es für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und<br />
Ordnung notwendig ist. Das Hausrecht der Ortsgemeinde als Vermieterin<br />
ist jedoch übergeordnet und kann jederzeit vom Ortsbürgermeister,<br />
seinem Vertreter bzw. dessen Bevollmächtigtem<br />
ausgeübt werden.<br />
§ 2<br />
Benutzer und Benutzungsarten<br />
(1) Das Bürgerhaus wird an alle natürlichen und juristischen Personen,<br />
Kirchen, Vereine und Unternehmen mit Wohnsitz/Sitz in<br />
Scheibenhardt/Pfalz und Scheibenhard/Elsass für eigene Veranstaltungszwecke<br />
vermietet.<br />
(2) Der Ausschankraum im Anbau des Bürgerhauses sowie der<br />
angrenzende Festplatz wird nur an einheimische Vereine zu<br />
bestimmten Anlässen wie z.B. Kerweausschank, Musikfest, Hungermarsch<br />
etc. vermietet.<br />
(3) Für nicht ortsansässige Personen wird über eine Vermietung<br />
von Fall zu Fall entschieden.<br />
(4) Eine Untervermietung oder eine Weitergabe der angemieteten<br />
Räumlichkeiten, auch teilweise an Dritte, ist nicht zulässig.<br />
(5) Das Bürgerhaus kann nur an Personen vermietet werden, die<br />
das 25. Lebensjahr vollendet haben.<br />
(6) Für Discoveranstaltungen und Polterabende wird das Bürgerhaus<br />
nicht vermietet.<br />
(7) Versammlungen von Interessengruppen und Bürgerinitiativen<br />
können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 volljährigen<br />
Einwohnern der Ortsgemeinde im Bürgerhaus stattfinden.<br />
§ 3<br />
Pflichten des Mieters/Nutzungsberechtigten<br />
Der Nutzungsberechtigte/Mieter hat insbesondere folgende Ordnungsregeln<br />
zu beachten:<br />
(1) Vor, während und nach der Veranstaltung ist für Ruhe, Ordnung<br />
und Sauberkeit zu sorgen, insbesondere auch, dass beim Zugang<br />
und Abgang die Bestimmungen über den Lärmschutz beachtet<br />
werden.
<strong>Hagenbach</strong> - 13 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
(2) Die Möbel, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände sind<br />
sachgerecht und pfleglich zu behandeln.<br />
(3) Die Räume sind im gleichen Zustand zu hinterlassen, wie sie<br />
übernommen wurden. Sollten die Räume nicht ordnungsgemäß<br />
gereinigt verlassen werden, veranlasst dies die Ortsgemeinde auf<br />
Kosten des Mieters.<br />
(4) Nach Benutzung der Küche ist diese gründlich zu reinigen.<br />
(5) Zerbrochenes Geschirr und Gläser sind zum Wiederbeschaffungswert<br />
zu ersetzen.<br />
(6) Entstandene Schäden an Möbeln oder am Inventar der Küche<br />
(Herd, Spülmaschine, Kühlschrank usw.) sind dem Ortsbürgermeister<br />
bzw. dessen Bevollmächtigten bei der Rückgabe des<br />
Schlüssels anzuzeigen.<br />
Die Reparaturkosten trägt der Nutzungsberechtigte/Mieter.<br />
(7) Nach Beendigung der Veranstaltung sind Fenster und Türen zu<br />
verschließen, der angefallene Müll zu entsorgen und die Beleuchtung<br />
auszuschalten.<br />
(8) Auf- und Abbau der benötigten Tische und Stühle ist Aufgabe<br />
des Veranstalters/Mieters.<br />
Der Beauftragte der Gemeinde übergibt dem Benutzer die Schlüssel<br />
und führt nach der Veranstaltung eine Endabnahme zusammen<br />
mit dem Veranstalter/Mieter durch.<br />
§ 4<br />
Rücktritt vom Mietvertrag<br />
(1) Die Ortsgemeinde hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
jederzeit das Recht, die Vermietungszusage zu widerrufen.<br />
Dem Mieter stehen wegen des Rücktritts der Ortsgemeinde vom<br />
Mietvertrag keine Ersatzansprüche zu.<br />
Gleiches gilt auch, wenn durch höhere Gewalt oder durch aufgetretene<br />
Schäden am Bürgerhaus oder dessen Einrichtungen eine<br />
Benutzung unmöglich wurde.<br />
(2) Ein Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter ist dem Ortsbürgermeister<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
(3) Bei mehrmaligen oder groben Verstößen gegen diese Benutzungsordnung<br />
ist die Ortsgemeinde berechtigt, den jeweiligen<br />
Benutzer von einer weiteren Überlassung zeitweise oder ganz<br />
auszuschließen. Vorsätzliche Sachbeschädigungen haben das<br />
sofortige Hausverbot zur Folge.<br />
§ 5<br />
Bestuhlung<br />
(1) Die Bestuhlung (einschl. Tischanordnung) des Bürgerhauses ist<br />
in einem Bestuhlungsplan nach der Versammlungsordnung geregelt.<br />
Der Veranstalter/Mieter hat die jeweils erforderliche Bestuhlung<br />
nach diesem Plan selbst vorzunehmen.<br />
Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den<br />
Ortsbürgermeister möglich. Aus dem Bestuhlungsplan ergibt sich<br />
der Höchsteinlass für das Bürgerhaus, der für den Mieter verbindlich<br />
ist.<br />
Verstöße gegen diese Bestimmungen sind ein wichtiger Grund im<br />
Sinne von § 4 dieser Ordnung. Nach der Veranstaltung sind Tische<br />
und Stühle zu reinigen und an den dafür vorgesehenen Platz zu<br />
verbringen.<br />
(2) Hüte, Mäntel, Schirme usw. dürfen nicht in den Versammlungsraum<br />
mitgenommen werden. Sie sind an der Garderobe abzulegen.<br />
Eine Haftung für Entwendung oder Beschädigung der o.a. Sachen<br />
seitens der Gemeinde ist ausgeschlossen.<br />
§ 6<br />
Dekoration und Ausschmücken<br />
(1) Das Dekorieren und Ausschmücken des Bürgerhauses bedarf der<br />
Zustimmung des Ortsbürgermeisters. Es dürfen nur Dekorationsmittel<br />
verwendet werden, die den feuerpolizeilichen Vorschriften (schwer<br />
entflammbare Stoffe) entsprechen. Schäden an Decken, Wänden und<br />
Einrichtungen dürfen durch das Dekorieren nicht entstehen.<br />
(2) Die Verwendung von offenem Licht innerhalb des Bürgerhauses<br />
ist nur mit Genehmigung des Ortsbürgermeisters erlaubt.<br />
(3) Dekorationen sind nach Beendigung der Veranstaltung(en), für<br />
die sie benötigt wurden, unverzüglich zu entfernen. Der Veranstalter<br />
ist zur sachgemäßen Entsorgung verpflichtet.<br />
§ 7<br />
Ausleihung von Inventar<br />
Die Ausleihe von Inventar des Bürgerhauses erfolgt in der Regel<br />
nicht. Ausnahmen bilden hier nur der Bedarf von Vereinen bei Veranstaltungen<br />
wie z.B. Kirchweih, Musikfest oder Brückenfest.<br />
Über die Ausleihe entscheidet der Ortsbürgermeister. Im Zweifelsfalle<br />
ist die Entscheidung des Ortsgemeinderates herbeizuführen.<br />
§ 8<br />
Mietpreis und Kaution<br />
Die Mietpreise und die zu leistende Kaution werden in einer separaten<br />
Gebührenordnung (Anlage 1) festgelegt. Über die Erhebung der Kaution<br />
entscheidet der Ortsbürgermeister im Einzelfall. Im Zweifelsfalle<br />
ist die Entscheidung des Ortsgemeinderates herbeizuführen.<br />
Der Mietpreis inkl. der Nebenkosten ist unmittelbar nach der Veranstaltung<br />
zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt durch den Beauftragten<br />
des Ortsbürgermeisters.<br />
§ 9<br />
Wirtschaftsbetrieb<br />
(1) Bei Veranstaltungen ist eine Bewirtschaftung in eigener Regie<br />
möglich. Die Küche kann dabei mitbenutzt werden.<br />
(2) Der Hausmeister bzw. der Beauftragte der Ortsgemeinde ist<br />
nicht berechtigt Gegenstände, Lieferungen usw. gleich welcher<br />
Art, für den Veranstalter/Mieter entgegenzunehmen.<br />
(3) Haftungsansprüche aus der Selbstbewirtschaftung gegen die<br />
Ortsgemeinde sind ausgeschlossen.<br />
(4) Die einschlägigen Vorschriften zur Hygiene (Schankanlagenverordnung<br />
usw.) sind vom Mieter einzuhalten.<br />
§ 10<br />
Reinigung<br />
(1) Der Mieter verpflichtet sich, unmittelbar nach der Veranstaltung<br />
in allen benutzten Räumen, insbesondere in den Toilettenanlagen,<br />
eine gründliche Reinigung durchzuführen.<br />
Zur Reinigung gehört auch das Aufwischen des Bodens von ausgeschütteten<br />
Getränken etc., die Reinigung der Tische und Stühle,<br />
das grobe Ausfegen der benutzten Räume sowie das Säubern der<br />
Außenanlagen, insbesondere der Zugänge.<br />
Bei einer eventuellen Benutzung der Küche ist diese einschließlich<br />
des Inventars gründlich zu reinigen.<br />
(2) Bei wiederkehrenden Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet,<br />
das Bürgerhaus besenrein zu verlassen.<br />
§ 11<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
(1) Bei Bewirtung im Bürgerhaus ist die evtl. erforderliche Gestattung<br />
nach dem Gaststättengesetz vom Mieter bei der Verbandsgemeinde<br />
<strong>Hagenbach</strong> einzuholen.<br />
(2) Besondere Sorgfalt ist auf die Einhaltung der einschlägigen<br />
Bestimmungen des Steuerrechts, des Gaststättengesetzes, der<br />
Lebensmittelgesetze, der Hygieneverordnung, des Jugendschutzgesetzes<br />
sowie der Landesverordnung über die Polizeistunde im<br />
Gaststättengewerbe zu legen.<br />
(3) Bei vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen müssen die<br />
Eintrittskarten eine Woche vor Veranstaltungsbeginn für die Festsetzung<br />
der Vergnügungssteuer bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
<strong>Hagenbach</strong> - Finanzabteilung - vorgelegt werden.<br />
(4) Im gesamten Bürgerhaus ist das Rauchen generell verboten.<br />
(5) Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong> - Ordnungsamt<br />
- dies anordnet, ist eine Brandsicherheitswache durch die Freiwillige<br />
Feuerwehr Scheibenhardt zu besorgen. Den Anordnungen dieser<br />
Brandsicherheitswache ist Folge zu leisten. Die anfallenden Gebühren<br />
aus dieser Brandsicherheitswache trägt der Mieter.<br />
(6) Die Notausgänge sind bei Beginn einer Veranstaltung aufzuschließen<br />
und dürfen während der Veranstaltung nicht verschlossen<br />
oder mit Gegenständen zugestellt werden.<br />
§ 12<br />
Haftungsausschluss<br />
(1) Der Mieter stellt die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde<br />
<strong>Hagenbach</strong> von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner<br />
Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner<br />
Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im<br />
Zusammenhang mit der Benutzung des Bürgerhauses, der dazugehörigen<br />
Räume, Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände,<br />
Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen.<br />
Hierunter fallen auch Haftpflichtansprüche, die sich aus einer Verletzung<br />
der Verkehrssicherungspflicht der Zugangswege zu den<br />
Räumlichkeiten des Bürgerhauses ergeben.<br />
Der Mieter des Bürgerhauses hat bei Glätte die notwendigen<br />
Räum- und Streumaßnahmen zu treffen und selbst für einen verkehrssicheren<br />
Zu- und Abgang zu sorgen. Zu diesem Zweck ist der<br />
Mieter verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn und nach Ende seiner<br />
Veranstaltung die entsprechenden Verkehrssicherungsmaßnahmen<br />
zu ergreifen und durchzuführen.
<strong>Hagenbach</strong> - 14 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
Für Unfälle, die durch unterlassene oder mangelhaft wahrgenommene<br />
Verkehrssicherungspflicht entstehen, haftet der Mieter.<br />
(2) Der Benutzer/Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche<br />
gegen die Ortsgemeinde Scheibenhardt und die<br />
Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> sowie für den Fall einer eigenen<br />
Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen<br />
gegen die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde,<br />
deren Bedienstete und Beauftragte.<br />
(3) Schadensersatzpflicht der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde<br />
für vom Benutzer oder Mieter mitgebrachte<br />
Gegenstände, Wertsachen, Kleidungsstücke und Geräte, die<br />
beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, ist ausgeschlossen.<br />
(4) Von dieser Benutzungsordnung bleibt die Haftung der Ortsgemeinde<br />
als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand<br />
von Gebäuden gem. § 836 BGB unberührt.<br />
(5) Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde<br />
oder der Verbandsgemeinde an den überlassenen Anlagen,<br />
Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch seine Nutzung<br />
des Bürgerhauses entstehen.<br />
Der Mieter ist verpflichtet, der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde<br />
unverzüglich alle aufgetretenen Schäden zu melden.<br />
(6) Die Ortsgemeinde kann den Abschluss einer ausreichenden<br />
Haftpflichtversicherung, die auch Miet-, Sach- und Obhutschäden<br />
abdeckt, beim Abschluss des Mietvertrages fordern.<br />
Durch diese Versicherung sollen auch die Freistellungsansprüche<br />
abgedeckt sein.<br />
§ 13<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Der Erfüllungsort ist Scheibenhardt, der Gerichtsstand ist Kandel.<br />
§ 14<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
Scheibenhardt, 27. November <strong>2013</strong><br />
Edwin Diesel, Ortsbürgermeister<br />
Anlage 1<br />
Gebührenordnung für das Bürgerhaus<br />
Ratsstube mit Teeküche 60,00 €<br />
Nebenkosten ohne Heizung 30,00 €<br />
Nebenkosten mit Heizung 60,00 €<br />
Bürgerhaus großer Saal mit Küche (Ortsansässige) 100,00 €<br />
Bürgerhaus großer Saal mit Küche (Ortsfremde) 160,00 €<br />
Nebenkosten ohne Heizung 40,00 €<br />
Nebenkosten mit Heizung 80,00 €<br />
Vereine:<br />
Bei öffentlichen Veranstaltungen wird die Grundgebühr je Tag zzgl.<br />
der anfallenden Nebenkosten nach Verbrauch abgerechnet.<br />
Strom je kw/h 0,50 €<br />
Wasser je m 3 4,00 €<br />
Heizung pauschal (je Tag) 40,00 €<br />
Bei internen Vereinsveranstaltungen entfällt die Grundgebühr, es<br />
sind nur die Nebenkosten zu entrichten. (Vorstands- oder Vereinssitzungen<br />
fallen nicht darunter).<br />
Ausschankraum im Anbau des Bürgerhauses<br />
- für Scheibenhard(t)er Vereine je Tag 30,00 €<br />
- Nebenkosten wie Strom und Wasser werden verbrauchsabhängig<br />
abgerechnet.<br />
Die Höhe der Kaution beträgt jeweils 100,00 €<br />
◗◗<br />
Bekanntmachung<br />
Vollzug des § 114 Gemeindeordnung (GemO)<br />
Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2012 der Ortsgemeinde<br />
Scheibenhardt und Entlastungserteilung<br />
Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat in seiner Sitzung am<br />
27.11.<strong>2013</strong> die Jahresrechnung 2012 der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />
beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten<br />
sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der<br />
Verbandsgemeinde Entlastung erteilt.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig<br />
wird darauf hingewiesen, dass die Jahresrechnung 2012 mit<br />
Rechenschaftsbericht und der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
in der Zeit vom<br />
09.12.<strong>2013</strong> bis einschließlich 20.12.<strong>2013</strong><br />
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung,<br />
76767 <strong>Hagenbach</strong>, Abteilung V, Zimmer 215,<br />
zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.<br />
<strong>Hagenbach</strong>, den 05.12.<strong>2013</strong><br />
gez. Reinhard Scherrer, Bürgermeister<br />
◗ ◗ Benutzungsordnung für die Grillhütte<br />
der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />
in der Fassung vom 27.11.<strong>2013</strong><br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
(1) Die Grillhütte im Himmelreich steht vorrangig örtlichen Vereinen,<br />
Organisationen, Gruppen und Privatpersonen für kulturelle<br />
und gesellschaftliche Veranstaltungen im Rahmen dieser Benutzungsordnung<br />
zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung<br />
besteht jedoch nicht.<br />
(2) Eine Vermietung der Grillhütte erfolgt nur im Zeitraum vom<br />
01.04. - 31.10. eines Jahres. Auf Antrag können örtliche Vereine<br />
Veranstaltungen mit kulturellem Charakter und langjähriger Tradition<br />
auch außerhalb dieses Zeitraumes im Bereich der Grillhütte<br />
durchführen. Eine Benutzung der Toilettenanlage ist aber nicht<br />
möglich (Frostgefahr). Über die Benutzung ist im Einzelfall zu entscheiden.<br />
Die Belange der Anwohner sind dabei zu berücksichtigen.<br />
(3) Anträge auf Überlassung der Grillhütte sind rechtzeitig schriftlich<br />
beim Ortsbürgermeister einzureichen. Hierbei ist der Veranstaltungszweck,<br />
der Tag und die Dauer der Veranstaltung zu<br />
benennen. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbürgermeister.<br />
Im Zweifelsfalle ist die Entscheidung des Ortsgemeinderates herbeizuführen.<br />
Aus wichtigen Gründen, z.B. bei dringendem Eigenbedarf, kann die<br />
Überlassung zurückgenommen oder eingeschränkt werden.<br />
(4) Zwischen dem Veranstalter und der Ortsgemeinde ist ein<br />
schriftlicher Mietvertrag abzuschließen.<br />
(5) Mit der Antragstellung erkennt der Mieter die Bestimmungen<br />
dieser Benutzungs- und Gebührenordnung und die damit verbundenen<br />
Verpflichtungen unwiderruflich an.<br />
(6) Der Ortsbürgermeister bzw. dessen Beauftragte sind während<br />
den Veranstaltungen jederzeit berechtigt, alle Räumlichkeiten der<br />
Grillhütte zu betreten.<br />
Für die Dauer der Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht<br />
aus, soweit es für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und<br />
Ordnung notwendig ist. Das Hausrecht der Ortsgemeinde als Vermieterin<br />
ist jedoch übergeordnet und kann jederzeit vom Ortsbürgermeister,<br />
seinem Vertreter bzw. dessen Bevollmächtigtem<br />
ausgeübt werden.<br />
§ 2<br />
Benutzer und Benutzungsarten<br />
(1) Die Grillhütte wird an alle natürlichen und juristischen Personen,<br />
Kirchen, Vereine und Unternehmen mit Wohnsitz/Sitz in<br />
Scheibenhardt/Pfalz und Scheibenhard/Elsass für eigene Veranstaltungszwecke<br />
vermietet.<br />
(2) Für nicht ortsansässige Personen wird über eine Vermietung<br />
von Fall zu Fall entschieden.<br />
(3) Eine Untervermietung oder eine Weitergabe der angemieteten<br />
Räumlichkeiten, auch teilweise, an Dritte ist nicht zulässig.<br />
(4) Die Überlassung der Grillhütte an Gewerbetreibende zur kommerziellen<br />
Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn durch<br />
die Veranstaltung eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung oder eine Gefährdung für das Gebäude oder die<br />
Einrichtungen zu erwarten ist.<br />
(5) Schulische Veranstaltungen sind ausschließlich durch den<br />
Schulleiter zu beantragen. Hierbei muss durch den Schulleiter<br />
eine voll geschäftsfähige Person bestimmt werden, die während<br />
der Veranstaltung die Aufsichtspflicht und die Verantwortung<br />
übernimmt.<br />
(6) Veranstaltungen, bei denen erfahrungs- oder traditionsgemäß<br />
Glas, Geschirr und Ähnliches geworfen wird (z.B. Polterabend),<br />
werden wegen der schwierigen Reinigung und der späteren<br />
Unfallgefahren nicht zugelassen.<br />
(7) Die Grillhütte kann nur an Personen vermietet werden, die das<br />
25. Lebensjahr vollendet haben.
<strong>Hagenbach</strong> - 15 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
§ 3<br />
Pflichten des Mieters/Nutzungsberechtigten<br />
Der Nutzungsberechtigte/Mieter hat insbesondere folgende Ordnungsregeln<br />
zu beachten:<br />
(1) Die Übergabe der Anlage erfolgt am Tage der Inanspruchnahme<br />
frühestens um 10:00 Uhr, die Rückgabe der gereinigten<br />
Anlage erfolgt am Tage nach der Inanspruchnahme spätestens um<br />
09:00 Uhr.<br />
(2) Vor, während und nach der Veranstaltung ist für Ruhe, Ordnung<br />
und Sauberkeit zu sorgen, insbesondere auch, dass beim Zugang<br />
und Abgang die Bestimmungen über den Lärmschutz beachtet<br />
werden.<br />
(3) Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke auf 55 dB (normale Unterhaltung,<br />
Zimmerlautstärke) zu reduzieren. Ab 24:00 Uhr sind Lautsprecher-<br />
und Verstärkeranlagen abzuschalten. Ist dies nicht der<br />
Fall, behält sich die Ortsgemeinde rechtliche Schritte vor.<br />
(4) Die Möbel, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände sind<br />
sachgerecht und pfleglich zu behandeln.<br />
(5) Die Grillhütte und ihre Nebenräume sind im gleichen Zustand<br />
zu hinterlassen, wie sie übernommen wurden. Sollten die Räume<br />
nicht ordnungsgemäß gereinigt verlassen werden, veranlasst dies<br />
die Ortsgemeinde auf Kosten des Mieters.<br />
(6) Entstandene Schäden am Gebäude, an Möbeln, Inventar (Ofen,<br />
Grill, Kühlschrank, Toilettenanlage usw.) sowie im Außenbereich,<br />
sind dem Ortsbürgermeister bzw. dessen Bevollmächtigten bei<br />
Rückgabe der Schlüssel anzuzeigen. Die Reparaturkosten trägt<br />
der Nutzungsberechtigte/Mieter.<br />
(7) Nach Beendigung der Veranstaltung sind Fenster und Türen zu<br />
verschließen, der angefallene Müll zu entsorgen und die Beleuchtung<br />
auszuschalten.<br />
(8) Als Brennmaterial an der Grillstelle in der Grillhütte ist ausschließlich<br />
Holzkohle zu verwenden. Der Ofen in der Grillhütte darf<br />
ausschließlich mit Holz befeuert werden. Eine offene Feuerstelle im<br />
Außenbereich ist verboten. Das Betreiben einer Grillstelle im Außenbereich<br />
ist nur nach Zustimmung durch den Ortsbürgermeister bzw.<br />
dessen Beauftragten und nur auf befestigtem Boden erlaubt.<br />
(9) Das Übernachten an der Grillhütte ist verboten.<br />
(10) Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne behördliche<br />
Genehmigung ist verboten. Die Genehmigung ist bei Übernahme<br />
der Grillhütte vorzulegen. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige<br />
gebracht.<br />
Der Beauftragte der Gemeinde übergibt dem Benutzer die Schlüssel<br />
und führt nach der Veranstaltung eine Endabnahme zusammen<br />
mit dem Veranstalter/Mieter durch.<br />
§ 4<br />
Mietpreise und Kaution<br />
(1) Die Mietpreise und die zu leistende Kaution werden in einer<br />
separaten Gebührenordnung (Anlage 1) festgelegt.<br />
(2) Die Kaution wird bei Antragstellung zur Zahlung fällig.<br />
(3) Die Kaution kann bei Beschädigungen, bei Nichteinhaltung der<br />
Ordnungsvorschriften, insbesondere bei Ruhestörungen und bei<br />
missbräuchlicher Nutzung einbehalten werden. Der Mietpreis inkl.<br />
der Nebenkosten ist dann zusätzlich zu entrichten.<br />
(4) Der Mietpreis inkl. der Nebenkosten ist unmittelbar nach der<br />
Veranstaltung zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt durch den<br />
Beauftragten des Ortsbürgermeisters.<br />
§ 5<br />
Rücktritt vom Mietvertrag<br />
(1) Die Ortsgemeinde hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
jederzeit das Recht, den Mietvertrag zu widerrufen. Dem Mieter<br />
stehen wegen des Rücktritts der Ortsgemeinde vom Mietvertrag<br />
keine Ersatzansprüche zu. Gleiches gilt auch, wenn durch höhere<br />
Gewalt oder durch aufgetretene Schäden an der Grillhütte eine<br />
Benutzung unmöglich wurde.<br />
(2) Ein Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter ist dem Ortsbürgermeister<br />
spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin<br />
schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird die Kaution in voller<br />
Höhe zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren<br />
Zeitpunkt, wird der vereinbarte Mietpreis als Einnahmeausfall<br />
einbehalten. Wurde keine Kaution erhoben, so ist der vereinbarte<br />
Mietpreis als Einnahmeausfall zu entrichten.<br />
(3) Bei mehrmaligen oder groben Verstößen gegen diese Benutzungsordnung<br />
ist die Ortsgemeinde berechtigt, den jeweiligen<br />
Benutzer von einer weiteren Überlassung zeitweise oder ganz<br />
auszuschließen. Vorsätzliche Sachbeschädigungen haben das<br />
sofortige Hausverbot zur Folge.<br />
§ 6<br />
Dekoration und Ausschmücken<br />
(1) Das Dekorieren und Ausschmücken der Grillhütte bedarf der<br />
Zustimmung des Ortsbürgermeisters. Es dürfen nur Dekorationsmittel<br />
verwendet werden, die den feuerpolizeilichen Vorschriften (schwer<br />
entflammbare Stoffe) entsprechen. Schäden an Decken, Wänden und<br />
Einrichtungen dürfen durch das Dekorieren nicht entstehen.<br />
(2) Die Verwendung von offenem Licht innerhalb der Grillhütte<br />
ist verboten. Dies gilt jedoch nicht für Kerzen in entsprechenden<br />
Behältnissen.<br />
(3) Dekorationen sind nach Beendigung der Veranstaltung, für die<br />
sie benötigt wurden, unverzüglich zu entfernen. Der Veranstalter<br />
ist zur sachgemäßen Entsorgung verpflichtet.<br />
§ 7<br />
Wirtschaftsbetrieb<br />
(1) Bei Veranstaltungen ist eine Bewirtschaftung in eigener Regie<br />
möglich.<br />
(2) Der Hausmeister bzw. der Beauftragte der Ortsgemeinde ist<br />
nicht berechtigt, Gegenstände, Lieferungen usw., gleich welcher<br />
Art, für den Veranstalter/Mieter entgegenzunehmen.<br />
(3) Haftungsansprüche aus der Selbstbewirtschaftung gegen die<br />
Ortsgemeinde sind ausgeschlossen.<br />
(4) Die gegebenenfalls bei öffentlichen Veranstaltungen erforderliche<br />
Erlaubnis für die Verabreichung von Speisen und Getränken<br />
ist zeitgerecht bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzuholen.<br />
Bei vereinsinternen Veranstaltungen ist hinsichtlich der Erlaubnis<br />
bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorzusprechen. Die Benutzungserlaubnis<br />
ist zeitlich analog der geltenden Sperrzeitregelungen<br />
eingeschränkt.<br />
(5) Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Hagenbach</strong> -Ordnungsamt-<br />
dies anordnet, ist eine Brandsicherheitswache durch<br />
die Freiwillige Feuerwehr Scheibenhardt zu besorgen. Den Anordnungen<br />
dieser Brandsicherheitswache ist Folge zu leisten.<br />
Die anfallenden Gebühren aus dieser Brandsicherheitswache trägt<br />
der Mieter.<br />
(6) Besondere Sorgfalt ist auf die Einhaltung der einschlägigen<br />
Bestimmungen des Steuerrechts, des Gaststättengesetzes, der<br />
Lebensmittelgesetze, der Hygieneverordnung, des Jugendschutzes<br />
sowie der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz, zu legen.<br />
§ 8<br />
Reinigung<br />
(1) Die Reinigungspflicht während und nach den Veranstaltungen<br />
obliegt dem Nutzungsberechtigten. Dies betrifft auch die Nebenräume,<br />
die Feuerstelle und die Außenanlage. Die Toiletten einschließlich<br />
der Fußböden müssen feucht gereinigt werden. Bei<br />
nicht ordnungsgemäßer Reinigung hat der Benutzer der Ortsgemeinde<br />
die Kosten der Reinigung durch ein Reinigungsunternehmen<br />
zu erstatten.<br />
(2) Zur Reinigungspflicht gehört auch die ordnungsgemäße Müllentsorgung.<br />
Für nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll werden<br />
die Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.<br />
Die Gemeinde stellt keine Müllgefäße bereit.<br />
§ 9<br />
Haftungsausschluss<br />
(1) Der Mieter stellt die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde<br />
<strong>Hagenbach</strong> von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner<br />
Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner<br />
Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im<br />
Zusammenhang mit der Benutzung der Grillhütte, der dazugehörigen<br />
Räume, Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände, Geräte<br />
sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. Hierunter<br />
fallen auch Haftpflichtansprüche, die sich aus einer Verletzung der<br />
Verkehrssicherungspflicht der Zugangswege zu den Räumlichkeiten<br />
der Grillhütte ergeben.<br />
Für Unfälle, die durch unterlassene oder mangelhaft wahrgenommene<br />
Verkehrssicherungspflicht entstehen, haftet der Mieter.<br />
(2) Der Benutzer/Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche<br />
gegen die Ortsgemeinde Scheibenhardt und die<br />
Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong> sowie für den Fall einer eigenen<br />
Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen<br />
gegen die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde, deren<br />
Bedienstete und Beauftragte.
<strong>Hagenbach</strong> - 16 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
(3) Schadensersatzpflicht der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde<br />
für vom Benutzer oder Mieter mitgebrachte Gegenstände,<br />
Wertsachen, Kleidungsstücke und Geräte, die beschädigt wurden<br />
oder abhanden gekommen sind, ist ausgeschlossen.<br />
(4) Von dieser Benutzungsordnung bleibt die Haftung der Ortsgemeinde<br />
als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand<br />
von Gebäuden gem. § 836 BGB unberührt.<br />
(5) Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde oder<br />
der Verbandsgemeinde an den überlassenen Anlagen, Einrichtungen,<br />
Geräten und Zugangswegen durch seine Nutzung der Grillhütte<br />
entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, der Ortsgemeinde und<br />
Verbandsgemeinde unverzüglich alle aufgetretenen Schäden zu<br />
melden.<br />
(6) Die Ortsgemeinde kann den Abschluss einer ausreichenden<br />
Haftpflichtversicherung, die auch Miet-, Sach- und Obhutschäden<br />
abdeckt, beim Abschluss des Mietvertrages fordern. Durch diese Versicherung<br />
sollen auch die Freistellungsansprüche abgedeckt sein.<br />
§ 10<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Der Erfüllungsort ist Scheibenhardt, der Gerichtsstand ist Kandel.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
Scheibenhardt, 27. November <strong>2013</strong><br />
Edwin Diesel, Ortsbürgermeister<br />
Anlage 1<br />
Gebührenordnung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />
(1) für die gesamte Anlage einschließlich der 50,00 €<br />
Nebenräume für Scheibenhard(t)er Gruppen pro Tag<br />
(2) für die gesamte Anlage einschließlich der 100,00 €<br />
Nebenräume für auswärtige Gruppen pro Tag<br />
(3) für Schulklassen 50,00 €<br />
(4) Entschädigung des Hüttenwartes 20,00 €<br />
(5) Entschädigung für nicht beseitigte, gefüllte<br />
Müllsäcke je Sack 5,00 €<br />
(6) Strom und Wasser werden nach Verbrauch abgerechnet.<br />
Strom je kw/h 0,50 €<br />
Wasser je m 3 4,00 €<br />
Die Höhe der Kaution beträgt 250,00 €<br />
Die Gebührenordnung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />
◗◗<br />
Nikolaus und Krampusse kommen<br />
nach Scheibenhardt<br />
Am Samstag, 07.12.13 ab 17.00 Uhr<br />
auf dem Festplatz<br />
Der Festplatz wird wieder brennen“, sagt Reinhard Guckert, Organisator<br />
des dritten Krampus-Rummels am Samstag in Scheibenhardt.<br />
Eine noch spektakulärere Show als bei den letzten beiden<br />
Events und mit noch mehr Holzmasken in zotteligen Ziegen- und<br />
Schafsfellen, gefolgt von Teufeln und Sensemännern sollen die<br />
Zuschauer in ihren Bann ziehen.<br />
Bereits im letzten Jahr machten die schaurigschönen Gestalten<br />
einen solchen Eindruck, dass man die Augen nicht von ihnen lassen<br />
konnte.<br />
Eine einzigartige Feuershow rundet die Veranstaltung ab. Mit dabei<br />
sind in diesem Jahr auch die Speyrer Brezlkracher mit ihrer Guggemusik.<br />
Der Krampusbrauch<br />
Der Krampus ist im alpenländischen Brauchtum eine Schreckgestalt<br />
der Adventszeit, die den heiligen Nikolaus begleitet. Während<br />
der Nikolaus die braven Kinder beschenkt, werden die unartigen<br />
vom Krampus, dem bösartigen Widerpart des Nikolaus, bestraft.<br />
Die „Krampusse“ sind männliche Gestalten und ähneln in ihrem<br />
Aussehen dem Teufel ebenso wie mystischen Tiergestalten. Sie<br />
tragen Kostüme aus Schaaf- oder Ziegenfellen, einen Rossschweif<br />
oder Kuhschwanz und eine Weidenrute sowie einen Ledergürtel<br />
mit großen Glocken.<br />
Die großen, oft kostbaren Holzmasken aus Zirben- oder Lindenholz<br />
zeigen teuflische oder animalische Züge. Hörner von Ziegen,<br />
Schafböcken, Kühen oder selten sogar von Steinböcken krönen die<br />
Masken.<br />
Auf dem Rücken tragen sie eine sogenannte Butte (bairisch<br />
„Kraxn“), in dem - der Sage nach - böse Kinder mitgenommen<br />
werden.<br />
Sie sind eine grölende, drohende und fauchende Meute, die immer<br />
unerwartet und plötzlich auftauchten, durch die Gassen rasen<br />
und ebenso schnell wieder verschwinden. Oft werden sie auch<br />
als Horde auf einem großen Hänger, der von einem Traktor gezogen<br />
wird, auf den Dorf- oder Hauptplatz gefahren, wo eine Menge<br />
Schaulustiger wartet. Mit Ketten und Peitschen bewaffnet, rasseln<br />
und schlagen die Krampusse wild um sich. Das laute Klingen der<br />
„Rollen“ soll angeblich die bösen Winter-Geister vertreiben. Zu<br />
diesem Spiel gehört, dass das Publikum - besonders die jungen<br />
Mädchen - die Krampusse neckten, reizen und verspotten um<br />
dann kreischend und schreiend davonzulaufen ohne erwischt zu<br />
werden.<br />
Sehen Sie bei dem Krampusrummel eine ganz andere Art von<br />
Fackeln und Feuer, begleitet mit mystischer Musik.<br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
Aus der<br />
VG HAGENBACH<br />
wird berichtet<br />
◗ ◗ Bekanntmachung<br />
Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung<br />
und Meldung der Abgabe, Verwendung und<br />
Verwertung <strong>2013</strong><br />
Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2014<br />
- aus eigenen Erzeugnissen -<br />
Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie<br />
nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte<br />
Erzeugergemeinschaft abliefern.<br />
Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften<br />
müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse<br />
abgeben, die sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden<br />
Mitgliedern übernehmen.<br />
Ausnahme:<br />
Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur<br />
Abgabe einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil<br />
ermächtigt haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung<br />
der an die Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft<br />
abgelieferten Erzeugnisse befreit.<br />
- aus fremden Erzeugnissen -<br />
Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder<br />
deren Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien,<br />
die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem<br />
Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost,<br />
teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen.<br />
Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des<br />
hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes,<br />
Jungweines oder Weines, sowie die Mengen der unverändert<br />
abgegebenen Erzeugnisse.
<strong>Hagenbach</strong> - 17 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen<br />
und abzugeben.<br />
Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde-<br />
bzw. <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie bei den weinbaulichen<br />
Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz<br />
und als Download (www.lwk-rlp.de unter Weinbau/Traubenernteund<br />
Weinerzeugungsmeldung) oder im Weininformationsportal<br />
(wip.lwk-rlp.de) erhältlich und müssen dort bis zum 15.Januar<br />
2014 eingegangen sein.<br />
Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen<br />
mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung<br />
des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige<br />
Abgabe.<br />
Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht<br />
rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit<br />
im Sinne des Weingesetzes dar. Die ordnungsgemäße Meldung ist<br />
darüber hinaus Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen<br />
entsprechend der VO (EG) Nr. 1234/2007, wie beispielsweise<br />
die Förderung von Investitionen.<br />
Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen<br />
und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen<br />
Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-<br />
Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung<br />
◗◗<br />
Aus der Arbeit der Polizei<br />
Vermisster Jagdhund im Bienwald<br />
Am Freitag, den 29.11.<strong>2013</strong> fand ab 14:00 Uhr im Bienwald eine<br />
Jagd statt. Im Verlauf dieser Jagdveranstaltung lief ein Jagdhund<br />
in den Wald und verschwand bis zum jetzigen Zeitpunkt. Das Tier<br />
mit braunem Fell ist nach Auskunft des Veranstalters von ruhigem<br />
Gemüt, registriert und hat ein Jagdhalsband an. Hinweise auf das<br />
entlaufene Tier nimmt die Polizeiinspektion Wörth unter Telefon<br />
07271-92210 oder unter piwoerth@polizei.rlp.de entgegen.<br />
Zwei Autoaufbrüche in <strong>Hagenbach</strong><br />
Vom 30.11.13 bis 02.12.13 wurden zwei in der Theresienstraße auf<br />
der Fahrbahn abgestellte Autos aufgebrochen. Beide Fahrzeuge<br />
wurden durchwühlt und geringwertige Gegenstände entwendet.<br />
Der entstandene Sachschaden übersteigt den Diebstahlschaden<br />
um ein Vielfaches.<br />
2 x Diebstahl aus PKW in <strong>Hagenbach</strong><br />
In der Nacht vom 29.11.<strong>2013</strong> zum 30.11.<strong>2013</strong> wurden aus zwei<br />
verschlossenen PKW im Ortsbereich <strong>Hagenbach</strong> ein Navigationsgerät,<br />
ein Geldbeutel, eine Markensonnenbrille und weitere private<br />
Gegenstände entwendet.<br />
Wie in die betroffenen Fahrzeuge unberechtigt gelangt werden<br />
konnte, ist bis zu jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen noch nicht<br />
eindeutig festgestellt.<br />
Täterhinweise liegen nicht vor. Es entstand ein Sachschaden von<br />
ca. 500 Euro.<br />
Hinweise in beiden Angelegenheiten bitte an die Polizeiinspektion<br />
Wörth unter der Nummer 07271-92921 oder piwoerth@polizei.rlp.<br />
de geben.<br />
◗◗<br />
Sprechtag der Rentenversicherung<br />
Die Auskunfts- und Beratungsstelle Speyer der Deutschen Rentenversicherung<br />
(früher LVA und BfA) hält bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
<strong>Hagenbach</strong> am Mittwoch, 11.12.<strong>2013</strong> von 09:00 bis<br />
15:00 Uhr einen Sprechtag ab.<br />
Die Fachberater informieren über alle Belange der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung, über rechtliche Neuerungen und geben allgemeine<br />
Auskünfte zur zusätzlichen Altersvorsorge. Sie sind bei<br />
der Klärung des Versicherungskontos und bei der Antragstellung<br />
behilflich.<br />
Terminreservierungen werden unter Angabe der Versicherungsnummer<br />
bei der Verbandsgemeinde <strong>Hagenbach</strong>, Zimmer 108, Herr<br />
Fuhrmann, Tel: 07273/9410-25, entgegengenommen.<br />
Mitzubringen sind der Personalausweis/Pass, alle Rentenversicherung<br />
betreffenden Unterlagen, wenn Zeiten der Kindererziehung<br />
geltend gemacht werden, das Familienbuch oder<br />
Geburtsurkunden der Kinder sowie sonstige Nachweise über Heirat<br />
oder Scheidung.<br />
Auskünfte über Ansprüche anderer Personen (z.B. Ehegatten)<br />
werden nur gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht erteilt.<br />
◗◗<br />
Forstamt Bienwald<br />
Straßensperrung wegen forstbetrieblichen<br />
Maßnahmen<br />
Am Montag, dem 9. Dezember <strong>2013</strong> die L 545 zwischen K 23<br />
(Straße Richtung Schaidt) bis zum Ortseingang Scheibenhardt<br />
in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr für Fahrzeuge aller<br />
Art gesperrt.<br />
Die Umleitung ist ausgeschildert.<br />
Forstamt am 19.12.<strong>2013</strong> geschlossen<br />
Das Forstamt Bienwald ist am Donnerstag, den 19.12.<strong>2013</strong><br />
ab 13.45 Uhr wegen einer Betriebsversammlung geschlossen.<br />
◗◗<br />
Außensprechtage des Finanzamts<br />
Speyer-Germersheim in Kandel<br />
In den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel bietet<br />
das Finanzamt Speyer-Germersheim Außensprechtage von 13:00<br />
Uhr - 18:00 Uhr zu folgenden Terminen an:<br />
Donnerstag, den 6. Februar<br />
Donnerstag, den 6. März<br />
Donnerstag, den 10. April<br />
Donnerstag, den 15. Mai<br />
Donnerstag, den 12. Juni<br />
Von Juli bis September 2014 ist Sommerpause. Die Termine ab<br />
Herbst 2014 stehen derzeit noch nicht fest.<br />
◗◗<br />
Oberfinanzdirektion Koblenz informiert<br />
Finanzämter und Oberfinanzdirektion zwischen<br />
Weihnachten und Neujahr nur eingeschränkt<br />
erreichbar<br />
Am Freitag, 27. Dezember <strong>2013</strong> sind alle rheinland-pfälzischen<br />
Finanzämter sowie die Oberfinanzdirektion Koblenz mit ihren Abteilungen<br />
Besitz- und Verkehrsteuer, Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle<br />
(ZBV) sowie die Landesfinanzkasse geschlossen.<br />
Die Schließung umfasst auch die Service-Center und Info-Hotline.<br />
Am Montag, 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter über die<br />
Service-Center bzw. eine Telefonbereitschaft erreichbar.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
◗ ◗ Prot. Auferstehungskirchengemeinde<br />
<strong>Hagenbach</strong><br />
Gottesdienst<br />
Sonntag, 8. Dezember<br />
10.15 Uhr Gottesdienst (Pfr. Pfautsch)<br />
Konfirmanden / Präparanden<br />
Samstag, 14. Dezember<br />
09.30 -<br />
13.00 Uhr Konfirmandenkurs, im Gemeindehaus, Ottstr. 16,<br />
Wörth<br />
Presbyterium<br />
Mittwoch, 11. Dezember<br />
19.00 Uhr Gemeinsame Sitzung der Presbyterien Wörth-<br />
Christuskirche und <strong>Hagenbach</strong>-Auferstehungskirche<br />
im Gemeindehaus Ottstr. 16, Wörth<br />
Aktiv ab 50<br />
Montags und donnerstags - Nordic Walking<br />
09.00 Uhr Treffen zum „Nordic Walking“ im Rahmen von „Aktiv ab<br />
50“, Treffpunkt: Parkplatz Lauftreff<br />
Sport für Ältere<br />
Wer rastet der rostet, deshalb gibt sportliche Aktivität etwas mehr<br />
Sicherheit im Alltagsleben. Die vielfältige Auswahl von Handgeräten<br />
bereitet den älteren Menschen viel Spaß und stärkt das
<strong>Hagenbach</strong> - 18 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
Selbstbewusstsein. Jeder, der mitmachen möchte, ist herzlich<br />
willkommen. Die Konfession spielt keine Rolle.<br />
Wo: Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1<br />
Wann: Jeden Dienstag von 09.30 - 10.30 Uhr (außer an Feiertagen)<br />
Leitung: Ursula Stumpf<br />
Altersoffener Tanzkreis - Freitag, 6. Dezember<br />
Ab 18.00 Uhr altersoffener Tanzkreis, in der Ludwigstr. 5 bei Frau<br />
Dübon, nähere Auskünfte über Frau Karin Dübon, Tel. 07273-<br />
933055.<br />
Französisch - Donnerstag, 12. Dezember<br />
19.00 - 20.30 Uhr Französisch mit Herrn Couillec im Prot. Gemeindezentrum.<br />
Dieser Kurs bietet interessierten Teilnehmern (mit<br />
Vorkenntnissen) die Möglichkeit, mit der französischen Sprache<br />
vertraut zu werden und im Bezug auf die Alltagssituationen in<br />
Frankreich praktische Fertigkeiten zu erlernen. Dabei sollte die<br />
Sprachvermittlung durch ein Lehrbuch unterstützt werden.<br />
Selbstverteidigung - Freitag, 6. Dezember<br />
18.30 - 20.30 Uhr Neuer Selbstverteidigungskurs 14tägig im Prot.<br />
Gemeindezentrum Konrad-Adenauer-Ring. Kursgebühr für sämtliche<br />
Kursabende (mind. 7) 20,00 € pro Person. Nippon Jiu-Jitsu ist<br />
ein Sport, der in jedem Alter erlernt und ausgeübt werden kann,<br />
egal ob von Mann oder Frau. Schon nach recht kurzer Zeit werden<br />
einfache Angriffe sehr effektiv abgewehrt und das Selbstbewusstsein<br />
gestärkt. Trainer: Samara und Frank Reiß, Tel. 07273-3268.<br />
Nähere Auskünfte: Herr Dieterich, Tel. 07273-1529 (ab 20 Uhr)<br />
oder per e-Mail bei Herrn Reiß: jiu-jitsu-hagenbach@web.de.<br />
Frauenfrühstück - Freitag, 13. Dezember<br />
09.30 Uhr Frauenfrühstück im Gemeindezentrum Konrad-Adenauer-Ring<br />
1, Voranmeldungen bei Frau Groß, Tel. 3133<br />
Baumarktgottesdienst / Projektchor - Mittwoch, 11. Dezember<br />
19.00 Uhr Probe des Projektchores zum Baumarktgottesdienst, in<br />
der Auferstehungskirche<br />
Baumarktgottesdienst - Freitag, 13. Dezember<br />
20.15 Uhr Baumarktgottesdienst im Globus-Baumarkt. Treffpunkt<br />
des Projektchores um 19.30 Uhr zum Einsingen. Ansprechpartner:<br />
Joachim Würth, Tel. 0 72 71 / 9 81 25 55.<br />
Adventssingen<br />
An jedem Samstag im Advent findet gegen 19.30 Uhr am Alten<br />
Rathaus das Adventssingen statt.<br />
Samstag, 07.12. - 2. Advent<br />
20.00 Uhr, Konzert des GV Frohsinn <strong>Hagenbach</strong> in St. Michael<br />
Samstag, 14.12. - 3. Advent<br />
Mitwirkende: MV Rheingold <strong>Hagenbach</strong> und <strong>Stadt</strong>bürgermeister F.<br />
X. Scherrer<br />
Samstag, 22.12. - 4. Advent<br />
Mitwirkende: Neuapostolischer Kirchenchor <strong>Hagenbach</strong> und Pfarrer<br />
Dr. Patrick Asomugha<br />
Schon jetzt herzliche Einladung zu diesen schon traditionellen,<br />
besinnlichen Abenden.<br />
Glühwein und Kinderpunsch sorgen für gute Stimmung auch bei<br />
kaltem Wetter.<br />
Sprechzeiten im Pfarrbüro<br />
Bürozeiten in Wörth, Ottstr. 16: dienstags und donnerstags von<br />
08.15 - 12.00 Uhr, Pfarrer Andreas Pfautsch, Tel. 07271/79311<br />
Wochenspruch, der uns diese Woche begleitet:<br />
„Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht.“<br />
(Lukas 21,28)<br />
◗◗<br />
Katholische Pfarreiengemeinschaft<br />
<strong>Hagenbach</strong> - Berg mit Neuburg -<br />
Büchelberg - Scheibenhardt<br />
St. Michael <strong>Hagenbach</strong><br />
Freitag, 06.12.<strong>2013</strong>, Herz-Jesu-Freitag<br />
18.30 Uhr Roratemesse<br />
Samstag, 07.12.<strong>2013</strong>, Vorabend zum 2. Adventssonntag<br />
18.30 Uhr Eucharistiefeier - als Familiengottesdienst mit den<br />
Erstkommunionkindern<br />
Dienstag, 10.12.<strong>2013</strong><br />
um 19.30 Uhr Spätschicht - im Pfarrheim<br />
gestaltet von der kfd<br />
Freitag, 13.12.<strong>2013</strong><br />
um 18.30 Uhr Bußandacht - in der Adventszeit<br />
Kirchenchorprobe: Mittwochs, 20.00 Uhr<br />
Rosenkranzgebet: Im Winter: Sonntag - Donnerstag 18.00 Uhr<br />
Krankenkommunion: 1 x im Monat:<br />
Unsere Kranken werden im Wechsel von unseren Kommunionhelfer/Innen<br />
und Pfarrer Dr. Patrick Asomugha besucht. Nach Möglichkeit<br />
erfolgen die Besuche zum 1. Wochenende im Monat. Alle<br />
Besuche werden vorher telefonisch abgesprochen.<br />
Öffnungszeiten im Pfarrbüro:<br />
Montag, Dienstag + Freitag<br />
09.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag<br />
15.00 - 18.00 Uhr<br />
Kath. Bücherei:<br />
Dienstag<br />
16.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag<br />
16.00 - 19.00 Uhr<br />
Haben Sie schon Ihr neues Gotteslob bestellt?<br />
Wenn nicht, dann können Sie sich in eine der Listen eintragen,<br />
die in der Kirche, im Pfarrbüro und in der Kath. Öffentl. Bücherei<br />
ausliegen. Ausgeliefert werden die Bücher vermutlich im Frühjahr<br />
2014.<br />
St. Laurentius Büchelberg<br />
Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>, 2. Adventssonntag<br />
10.30 Uhr Eucharistiefeier<br />
Dienstag, 10.12.<strong>2013</strong><br />
um 06.00 Uhr Frühschicht - in der Adventszeit<br />
mit anschließendem Frühstück im Rathaus<br />
gestaltet von der Frauengemeinschaft<br />
Donnerstag, 12.12.<strong>2013</strong><br />
um 18.30 Uhr Bußandacht - in der Adventszeit<br />
Öffnungszeit Pfarrbüro: dienstags, 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Altenkreis der KFD: Monatlich mittwochs, 13.30 Uhr<br />
Krankenkommunion: 1 x im Monat<br />
Gruppe Frau Supper / Gruppe Frau Brunner<br />
jeweils nach vorheriger telefonischer Vereinbarung<br />
Pfarrbücherei: Ausleihe jeden Sonntag, 10.00 - 11.30 Uhr<br />
(Hr. Ghirardini)<br />
Rosenkranz: täglich 18.00 Uhr - im November für alle Verstorbenen<br />
St. Bartholomäus Berg mit St. Remigius Neuburg<br />
Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>, 2. Adventssonntag<br />
09.00 Uhr Berg Eucharistiefeier<br />
09.00 Uhr Neuburg Eucharistiefeier<br />
Dienstag, 10.12.<strong>2013</strong><br />
um 18.30 Uhr Neuburg Bußfeier<br />
Mittwoch, 11.12.<strong>2013</strong><br />
um 18.30 Uhr Berg Bußfeier<br />
Öffnungszeiten der kath. Bücherei:<br />
Donnerstag, 16.00 - 17.00 Uhr<br />
Sprechzeit von Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt:<br />
Jederzeit nach Vereinbarung<br />
St. Ludwig Scheibenhardt<br />
Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>, 2. Adventssonntag<br />
10.30 Uhr Wort - Gottes - Feier<br />
Dienstag, 10.12.<strong>2013</strong><br />
um 18.30 Uhr Bußfeier<br />
Katholische Frauengemeinschaft:<br />
dienstags 19.30 Uhr im Bürgerstübchen<br />
Sprechstunde: dienstags nach dem Abendgottesdienst<br />
mit Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt<br />
Ansprechpartner in den einzelnen Pfarrgemeinden<br />
Administrator Pfr. Fredi Bernatz, Maximiliansau<br />
Pfarrbüro Tel. 07271/41732<br />
Kooperator Pfr. Dr. Patrick Asomugha, <strong>Hagenbach</strong><br />
Pfarrbüro Tel. 07273 / 3099 - Fax 07273 / 919852<br />
E-Mail: pfarramt.hagenbach@bistum-speyer.de<br />
Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt, Berg<br />
Pfarrbüro Tel. 07273 / 1281, Fax 07273 / 9<strong>49</strong>220<br />
E-Mail: kath.pfarramt.berg@gmx.de<br />
Elisabethenverein Steffen Nortmann, Wörth<br />
Pfarrverband Tel. 07271/971142<br />
Email: pvb.woerth@bistum-speyer.de<br />
◗ ◗ Prot. Kirchengemeinde Neuburg,<br />
Berg und Scheibenhardt<br />
Gottesdienste<br />
Sonntag, 8. Dezember <strong>2013</strong> 2. Advent<br />
Neuburg<br />
09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Heiko Schwarz<br />
14:00 Uhr Adventsbasar in der Schulturnhalle Neuburg
<strong>Hagenbach</strong> - 19 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
Berg<br />
10:30 Uhr Kinder unterm Regenbogen „Wie riecht Weihnachten?“<br />
Danach können alle, die Lust haben, zu einem Tischlein-Deck-<br />
Dich-Mittagessen bleiben. Das funktioniert so: Wer zum Essen<br />
bleiben möchte, bringt etwas Essbares mit und stellt es nach dem<br />
Gottesdienst auf den Tisch. Dann wird fröhlich geteilt.<br />
„Kinder unterm Regenbogen“ sind kindgemäße Gottesdienste, insbesondere<br />
für Familien mit kleineren Kindern.<br />
Offene Kirche<br />
Krippe und Kreuz<br />
Veranstaltungen gibt es genug in der Advents- und Weihnachtszeit.<br />
Was fehlt sind meistens eher ein paar Minuten Ruhe, in denen man<br />
Stille genießen, beten und es wirklich Weihnachten werden lassen<br />
kann. Welcher Ort wäre dafür besser geeignet als eine Kirche?<br />
Daher wird die evangelische Kirche in Neuburg bis zum Jahresende<br />
tagsüber offen sein. Als Oase der Stille, in die man sich<br />
zurückziehen kann, wann immer man mag und so lange man<br />
mag. Zuerst zum Thema Krippe und Kreuz und nach dem Heiligen<br />
Abend dann natürlich mit unserer Neuburger Krippe, die auch dieses<br />
Jahr wieder von Manfred Zimmermann aufgebaut wird.<br />
Vorschau - Waldweihnacht am Samstag, 20. Dezember<br />
Lust auf Singen, Punsch, Fackelwanderung, Glühwein und Lebkuchen?<br />
Alle, die Lust und Laune haben etwas Neues zu erleben, sind herzlich<br />
eingeladen! Wir treffen uns am 20.12.<strong>2013</strong> um 17:45 Uhr im<br />
Evang. Gemeindezentrum Neuburg, Dammstr. 3. Von dort geht es<br />
gemeinsam mit Fackeln zur Grillhütte. Dort gibt es ab 18.15 Uhr<br />
den ultimativen Jugendgottesdienst.<br />
Bringt bitte euren eigenen Becher mit damit Ihr auch etwas zu trinken<br />
bekommt.<br />
Mehr Infos unter Tel. 07273/1200 Pfarramt Neuburg<br />
Konfirmandenunterricht<br />
Neuburg/Berg<br />
Dienstag, 10. Dezember <strong>2013</strong> um 17:15 Uhr - 18:45 Uhr im Evang.<br />
Gemeindezentrum Neuburg, Dammstr. 3<br />
Konzert des Musikvereins<br />
Zu einem Konzert mit adventlichen und winterlichen Klängen lädt<br />
der Musikverein am Sonntag, den 15. Dezember um 17.00 Uhr in<br />
die Evangelische Kirche ganz herzlich ein.<br />
Krabbelgruppe<br />
Neuburg<br />
Donnerstags treffen wir uns von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr zum Singen<br />
und Spielen im Ev. Gemeindezentrum, Dammstr. 3.<br />
Berg<br />
Donnerstags von 09:45 Uhr - 11:15 Uhr trifft sich die Krabbelgruppe<br />
im Ev. Gemeindezentrum Berg, Körnerstr. 2.<br />
Öffnungszeiten und Telefonnummern Pfarrbüro Neuburg<br />
Das Pfarramt ist immer montags und donnerstags von 08:30 -12.30<br />
Uhr besetzt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist Pfarrer H. Schwarz<br />
auch unter der Telefonnummer 07273/1200 zu erreichen! Im Internet<br />
finden Sie uns unter der Adresse: www.Kirche-Neuburg.de<br />
Wochenspruch, der uns diese Woche begleitet:<br />
2. Sonntag im Advent<br />
„Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht.“<br />
Lukas 21,28<br />
Abfälle in die Tonnen füllen (zum Beispiel Kaffee- und Teefilter vorher<br />
gut abtropfen lassen). Eine weitere hilfreiche Maßnahme besteht<br />
darin, den gefrorenen Müll vor der Abholung z.B. mit einem Spaten zu<br />
lockern oder, falls die Möglichkeit besteht, die Tonne in Frostnächten<br />
an einem geschützten Ort, zum Beispiel einer Garage unterzubringen<br />
und erst am frühen Morgen zur Leerung bereitzustellen.<br />
Aus<br />
BERG<br />
wird berichtet<br />
◗◗<br />
Ehrentafel des Alters<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
In den kommenden Tagen feiern folgende Jubilarinnen und ein<br />
Jubilar ihren Geburtstag:<br />
Montag, 09.12.13<br />
Frau Else Schmidt Buchenstr. 2 76. Geburtstag<br />
Dienstag, 10.12.13<br />
Anna Kobes Bruchbergstr. 45 74. Geburtstag<br />
Donnerstag, 12.12.13<br />
Agnes Thomas Rosengärtenstr. 1 74. Geburtstag<br />
Freitag, 13.12.13<br />
Alexander Jordan Lukasstr. 3 75. Geburtstag<br />
Frieda Schank Reisigstr. 12a 82. Geburtstag<br />
Die Ortsgemeinde Berg und die Verbandsgemeinde gratulieren<br />
recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.<br />
◗◗<br />
Kindertagesstätte St. Bartholomäus Berg<br />
Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum<br />
Auch in diesem Jahr machten sich die Schulanfänger auf, den Tannenbaum<br />
in der Sparkasse zu schmücken. Bepackt mit selbstgebastelten<br />
Weihnachtssternen kamen sie bei der Sparkasse an und<br />
wurden auch gleich herzlichst von Herrn Seither begrüßt. Sogleich<br />
begannen sie den Tannenbaum zu schmücken. Herr Seither hob<br />
die Kinder an die höchsten Stellen und in Windeseile war der Tannenbaum<br />
fertig geschmückt. Belohnt wurden die Kinder mit bunten<br />
Holzstiften, über die sie sich riesig freuten. Auch die anderen<br />
Kinder der Kita wurden nicht vergessen. Wir erhielten eine großzügige<br />
Spende von 250 Euro. Hierfür bedanken wir uns recht herzlich<br />
bei der Sparkasse und kommen nächstes Jahr gerne wieder.<br />
Sonstige Nachrichten<br />
◗◗<br />
Die Biotonne im Winter<br />
Wenn die Temperaturen nachts in den Minusbereich absinken<br />
kann es dazu kommen, dass der Bioabfall an den Tonnen festfriert<br />
und diese dadurch nicht vollständig geleert werden können.<br />
Je kälter es wird, desto sorgfältiger sollte der Bioabfall in Zeitungspapier<br />
verpackt werden, so die Kreisverwaltung Germersheim. So<br />
kann zumindest weitgehend verhindert werden, dass der Bioabfall an<br />
der Tonne haften bleibt. Die Müllwerker haben in diesem Fall kaum<br />
Eingriffsmöglichkeiten, da der Leerungsvorgang automatisiert ist.<br />
Bei gefrorenen Abfallgefäßen kann es daher passieren, dass eine<br />
Tonne auch nach mehrmaligem Rütteln nicht oder nur teilweise entleert<br />
wird. Allerdings kann man gegen eingefrorene Mülltonnen etwas<br />
tun. Die Kreisverwaltung gibt dazu folgende Ratschläge: Eine Maßnahme<br />
gegen das Einfrieren ist neben dem Einpacken der Bioabfälle<br />
beispielsweise das Auskleiden der Abfalltonnen mit reichlich zerknülltem<br />
Zeitungspapier um einen Puffer gegen die niedrigen Außentemperaturen<br />
zu schaffen. Auch sollte man möglichst wenig feuchte<br />
M. Landes und die Kinder nach dem Christbaumschmücken in der<br />
Sparkasse Berg.<br />
Die Annahme der Spende erfolgte vorbehaltlich der Zustimmung<br />
des Ortsgemeinderates Berg.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
◗ ◗ Prot. Kirchengemeinde Berg<br />
Rückblick Adventsbasar<br />
Bei der Krippenausstellung gab es nicht nur acht ganz unterschiedliche<br />
Krippen zu bestaunen, sondern auch eine über die<br />
Jahre zusammen getragene Sammlung antiker Kuchenformen aus<br />
„Omas Küche“. Neben vielem Selbstgebasteltem, selbstgemachter<br />
Marmelade, Adventsgestecken, Eine-Welt-Tisch, Flohmarkt und<br />
einer reichhaltigen Tombola gab es auch betreutes Malen für die<br />
Kinder sowie den überaus sehenswerten Vortrag von Iris Bieberich<br />
mit ihrem Bilderbuch-Kino.
<strong>Hagenbach</strong> - 20 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
So wurde den zahlreichen Besuchern ein erlebnisreicher Nachmittag<br />
geboten und sie darin bestärkt, nicht nur zum Geld ausgeben<br />
gekommen zu sein! Auch das finanzielle Ergebnis kann sich<br />
sehen lassen. Der Erlös von deutlich über 2.000,- € wird zum einen<br />
Teil zur Finanzierung künftiger Projekte mit unseren Partnern in<br />
Ghana und zum anderen zum Erhalt unserer kirchlichen Gebäude<br />
hier vor Ort verwendet.<br />
Herzlichen Dank sagt das ökumenische Organisationsteam auch<br />
an dieser Stelle für die engagierte Teilnahme am Basar am Sonntag!<br />
Die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten hat das Basar-<br />
Team, das sich in der Zusammensetzung nur zu diesem Anlass<br />
zusammen findet, zu einer echten Gemeinschaft werden lassen. Es<br />
war ein vorbildliches Miteinander-Arbeiten. Herzlichen Dank auch<br />
allen Kuchenbäckerinnen und allen, die den Basar in irgendeiner<br />
Form unterstützten, und natürlich den zahlreichen Besuchern aus<br />
Berg und besonders auch aus unseren Nachbargemeinden Neuburg<br />
sowie Scheibenhardt.<br />
Über den großen Besucherstrom freuten wir uns sehr.<br />
5. Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes<br />
6. Wünsche und Anträge<br />
7. Verschiedenes<br />
Wünsche und Anträge sollten bis zum 8.12.<strong>2013</strong> schriftlich oder<br />
per E-Mail beim 1. Vorstand Bernd Reimold eingereicht werden:<br />
bernd.reimold@gmail.com.<br />
Wir würden uns freuen, wenn das Interesse am Verein durch Euer<br />
zahlreiches Erscheinen bestätigt würde.<br />
◗◗<br />
Carneval-Verein Rot-Weiß<br />
„Die Gäßeknie“ e.V.<br />
Kartenvorverkauf für die Prunksitzungen<br />
des Carnevalvereins Rot-Weiß Berg<br />
Der Kartenvorverkauf für die Aktiven des CVB (auch<br />
alle Helfer beim Bühnenaufbau, Ausschank oder in<br />
der Küche) findet am Sonntag, den 8. Dezember ab<br />
14.00 Uhr im Vereinsheim des CVB statt. Ab 15.00<br />
Uhr können auch passive Mitglieder Karten erwerben.<br />
Ab 15:30 Uhr verkaufen wir auch Karten an<br />
Nichtmitglieder. Verkauft werden Karten für die drei Prunksitzungen<br />
und den Ball am Faschingssamstag. Der Kartenpreis beträgt<br />
12 € für die Prunksitzungen. Der Vorverkaufspreis für den Ball<br />
beträgt 8 €, an der Abendkasse 10 €.<br />
Achtung: Die Reihenfolge des Kartenverkaufs für Aktive wird ausgelost,<br />
es braucht also niemand schon Stunden vorher anzustehen.<br />
Gekauft werden können Karten in beliebiger Anzahl.<br />
Hier noch einmal die Termine:<br />
- Samstag, 8. Februar 2014 1. Prunksitzung<br />
- Freitag, 14. Februar 2014 2. Prunksitzung<br />
- Samstag, 15. Februar 2014 3. Prunksitzung<br />
- Sonntag, 23. Februar Kinderfasching<br />
- Samstag, 1. März 2014 Großer Faschingsball<br />
- Sonntag, 2. März 2014 Faschingsumzug<br />
Ab Montag, den 09.12.<strong>2013</strong> sind die Karten im freien Verkauf<br />
erhältlich in Berg bei: TELE-SERVICE-BAY, Römerring 64, Tel. 1718.<br />
Gremiumsitzung<br />
Die nächste Gremiumsitzung des CVB findet am 18.12.<strong>2013</strong> um<br />
19:30 Uhr in unserem Vereinsheim statt. Hierzu ergeht herzliche<br />
Einladung. Der CVB bedankt sich bei allen seinen Mitgliedern für<br />
die im Jahr <strong>2013</strong> geleistete Arbeit und wünscht allen ein gesegnetes<br />
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.<br />
Während die Eltern in Ruhe Kaffee und Kuchen zu sich nahmen, wurden<br />
die Kleinen in der Malecke betreut.<br />
Vereine<br />
◗◗<br />
Angelsportverein Berg e.V.<br />
Kesselfleischessen<br />
Am 14.12.<strong>2013</strong> wollen wir ein Kesselfleischessen<br />
veranstalten, zu dem alle Helfer recht herzlich eingeladen<br />
sind. Beginn um ca. 11:00 Uhr im Vereinsheim.<br />
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Eure<br />
rechtzeitige Anmeldung, bis zum 10.12.<strong>2013</strong>, bei<br />
Werner Weisenburger Tel. <strong>49</strong>05, oder Bernd Reimold, Tel. 2975.<br />
Jahreshauptversammlung<br />
Am Sonntag, dem 15.12.<strong>2013</strong> findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung<br />
im Nebenraum der Gaststätte „Zur Braustube“<br />
in Berg um 14:00 Uhr statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung durch den ersten Vorstand<br />
2. Totenehrung<br />
3. Feststellung der ordentlichen Einladung und Beschlussfähigkeit<br />
4. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />
Kassenwartes<br />
Schriftführers<br />
der Revisoren<br />
◗◗<br />
FC Berg 1920 e.V.<br />
Spielergebnisse<br />
Berg I - Scheibenhardt 1:1<br />
In einem über 90 Minuten spannenden und ausgeglichenen<br />
Derby lautete der Endstand 1:1! Den<br />
1:0 Führungstreffer köpfte Torjäger Yannick Huber,<br />
nach einem schönen Freistoß von Albert Castell in<br />
der 70 Minute. In der 80. Minute trafen die Gäste<br />
aus Scheibenhardt zum verdienten Ausgleich, da<br />
Sie über 90 Minuten mehr Chancen herausspielten.<br />
Berg II - Hördt 3:8<br />
D-Jugend<br />
SG Berg/Neuburg - Herxheim<br />
0:5 (Pokal)<br />
FV Germersheim - SG Berg/Neuburg 2:3<br />
Jugend bei Hallenturnieren des SV <strong>Hagenbach</strong> erfolgreich!<br />
G-Jugend<br />
Den Beginn machten die Bambini. Sie hatten gegen ihre Gegner<br />
keine Probleme und gewannen alle Spiele klar (siehe auch Bericht<br />
unter FV Neuburg).<br />
F-Jugend<br />
Ohne Hallenpraxis taten wir uns von Beginn an schwer. So sprang<br />
gegen Würmersheim lediglich ein mageres 1:1 heraus. Gegen<br />
Grünwinkel fanden wir besser ins Spiel und gewannen 3:1. Doch<br />
gegen Jockgrim (1:2), Maximiliansau (1:4) und <strong>Hagenbach</strong> (2:5)<br />
gelang uns nicht mehr viel, teilweise hatten wir vorne Abschlusspech<br />
und hinten kein Glück. Aber für den Einstieg in die Hallensaison<br />
war es ganz ordentlich.<br />
Es spielten: Luca Reiter, Nils Bruse, Louis Reinhard, Jakob Götz,<br />
Liam Schwager, Tom Lautenschläger und Elias Erhard.
<strong>Hagenbach</strong> - 21 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
E2-Jugend<br />
Unser jüngerer Jahrgang, ergänzt durch zwei F-Jugendliche, startete<br />
gleich mit einem 2:0 gegen Neupotz in das Turnier. Auch das<br />
zweite Spiel wurde gegen <strong>Hagenbach</strong> trotz Rückstand noch zu<br />
einem Sieg gedreht. Im letzten Spiel lagen wir gegen Maximiliansau<br />
0:2 und 1:3 hinten, ehe in den Schlussminuten Torchance um<br />
Torchance herausgespielt wurde und letztlich in einem spannenden<br />
Spiel doch noch ein 4:3 Sieg heraussprang. Damit wurden alle<br />
Spiele gewonnen.<br />
Es spielten: Janis Humpert, Justin Graf, Liam Schwager, Tom Lautenschläger,<br />
Fynn Zoller, Kevin Scherrer, Mika Beck und Robin<br />
Worst.<br />
E1-Jugend<br />
Mit einen souveränen 2:0-Sieg gegen Hatzenbühl startete der<br />
ältere Jahrgang in das Turnier. Im zweiten Spiel gegen <strong>Hagenbach</strong><br />
steigerten wir uns auch spielerisch und gewannen locker 5:0. Im<br />
letzten Spiel gegen die ebenfalls siegreichen Jungs aus Maximiliansau<br />
riss der Spielfaden völlig und in einem reinen Kampfspiel<br />
verloren wir etwas unglücklich 0:2.<br />
Es spielten: Mika Beck, Robin Worst, Marvin Kespohl, Sven und<br />
Lars Stephany, Sören Fuchs, Leon Pfirmann und Nick Becker.<br />
Ein Dankeschön geht noch an den SV <strong>Hagenbach</strong> für die Einladung<br />
zu den Hallenturnieren!<br />
Nächste Spiele<br />
Samstag, 07.12.<br />
Knittelsheim I - Berg I 14:30 Uhr<br />
B-Jgd Insheim - SG Berg/Neuburg 18:00 Uhr<br />
Wir haben es uns nicht nehmen lassen den Spendenerlös großzügig<br />
aufzurunden, da wir uns auf diesem Wege auch bei unseren<br />
Kuchenspendern bedanken wollten. Ein ebenso großer Dank an<br />
alle Sponsoren für die finanzielle Unterstützung. Für die Bereitstellung<br />
diverser Lagerflächen für unsere Requisiten möchten wir<br />
uns bei Erich Schanz recht herzlich bedanken, des weiteren bei<br />
unserem Bürgermeister Reinhard Scherrer, der uns ab September<br />
eine geeignete Abstellmöglichkeit in <strong>Hagenbach</strong> zur Verfügung<br />
stellte, da sich in Berg trotz intensiver Suche leider kein Platz fand.<br />
Am 21. Dezember um 19.00 Uhr wollen wir alle Vereinsmitglieder<br />
und deren Angehörige zu einem feierlichen Weihnachtsmenü in<br />
die Braustube zu Hans Winter einladen.<br />
Der Preis beträgt 18 € (Kinder bis 12 Jahre: 9 €). Davon übernimmt<br />
der Verein als kleines Dankeschön den Dessertpreis von 3 €.<br />
Getränke werden getrennt berechnet. - Bitte seid pünktlich!<br />
Anmeldung bis zum 8. Dezember bei Thomas Malig, Gartenstr. 5.<br />
Wir wünschen euch allen eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage<br />
und ein gutes Neues Jahr 2014, Eure Vorstandschaft.<br />
◗◗<br />
Freie Wählergruppe Berg<br />
Unser Treffen im Dezember<br />
Unser letztes Treffen dieses Jahr findet wieder im Musikerheim in<br />
der Waldstraße statt: Am Freitag, 13.12.<strong>2013</strong>, um 19.00 Uhr. Über<br />
Themen der anstehenden Gemeinderatssitzung zu reden, oder<br />
über den Jahresausklang der Freien Wähler im November - dazu<br />
ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder ebenso wie an alle<br />
Interessierte!<br />
◗◗<br />
Kath. Frauengemeinschaft Berg<br />
Adventsfeier<br />
Herzliche Einladung zu unserer Adventsfeier:<br />
Mittwoch, 11.12.<strong>2013</strong>, 19:30 Uhr (nach der Bußandacht)<br />
im Pfarrheim neben der Kirche. Mit<br />
besinnlichen Texten und Liedern wollen wir uns auf den Advent<br />
einlassen und anschließend mit Glühwein, Zuckerbredle und<br />
anderem den Abend bei guten Gesprächen gemütlich ausklingen<br />
lassen. Miteinander reden, das „Miteinander“ pflegen, diese Gelegenheiten<br />
zu nutzen, ohne sich vom Weihnachtsstress dirigieren<br />
zu lassen, zur inneren Ruhe kommen und den Sinn des Weihnachtsfestes<br />
zu überdenken, dazu laden wir alle ein, auch Nichtmitglieder<br />
sind herzlich willkommen!<br />
◗◗<br />
Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Berg<br />
Jahresabschlusswanderung am 15.12.<strong>2013</strong><br />
Zu unserer Jahresabschlusswanderung mit<br />
anschließendem gemütlichen Beisammensein<br />
laden wir alle Wanderfreunde recht herzlich ein.<br />
Treffpunkt zur Wanderung durch den Bienwald<br />
der örtlichen Gemarkung ist um 13.00 Uhr an<br />
den „Berger Braustuben“. Die Wanderstrecke beträgt ca. 8 km. Im<br />
Anschluss treffen wir uns um 17.30 Uhr in den „Braustuben“, wo<br />
uns unser Hüttenwirt Hans wieder verwöhnen will.<br />
Führung der Wanderung: Peter Rimmelspacher und Horst Ansorge.<br />
Die Wanderer, die nicht mitgehen können, bitten wir um 17.30 Uhr<br />
zum gemütlichen Beisammensein in die „Braustuben“ zu kommen.<br />
Über eine zahlreiche Teilnahme an der letzten Wanderung des<br />
Jahres würden wir uns freuen.<br />
◗◗<br />
Theatergruppe Berg e.V.<br />
„Lauter Komödianten“<br />
Liebe Theaterfreunde,<br />
zum Ende des Jahres möchten wir uns noch einmal<br />
recht herzlich bei allen bedanken, die uns hilfreich<br />
und ehrenamtlich unterstützt haben.<br />
Ohne diese Mithilfe ist ein Theaterabend in dieser<br />
Form nicht zu verwirklichen.<br />
Dieses Jahr kamen sagenhafte 362 Zuschauer zu<br />
uns nach Berg - Rekord!<br />
Deshalb auch an euch: „Vielen Dank für eure Treue“.<br />
Durch unsere Kuchenspendenaktion konnten wir der sozialen<br />
Einrichtung: „Der bunte Ring“ einen Betrag von 520 € zuführen.<br />
◗◗<br />
SPD-Ortsverein Berg<br />
Die Berger SPD führt am Samstag, den 07.12.<strong>2013</strong> ab 08.00 Uhr<br />
eine Standaktion in der Theresienstraße bei der Bäckerei Stehle<br />
durch. Natürlich gibt es am Stand auch warme alkoholfreie<br />
Getränke. In erster Linie wird dort wieder der „Berger Ferien- und<br />
Terminkalender“ für das kommende Jahr angeboten. Mit diesem<br />
Kalender bittet die SPD wie in der Vergangenheit um eine Spende<br />
für die Wörther Tafel. Die Berger Bürgerinnen und Bürger haben<br />
seit Ende 2009 der Tafel schon über 2.000 € gespendet, auch im<br />
kommenden Jahr wird von uns erneut gesammelt.<br />
Allen Spenderinnen und Spendern sei auf diesem Weg ganz herzlich<br />
- auch im Namen der Wörther Tafel - gedankt.<br />
Aus<br />
HAGENBACH<br />
wird berichtet<br />
◗◗<br />
Ehrentafel des Alters<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
In den kommenden Tagen feiern folgende Jubilare und Jubilarinnen<br />
ihren Geburtstag:<br />
Sonntag, 08.12.13<br />
Bianka Sahm Bienwaldstr. 9 91. Geburtstag<br />
Montag, 09.12.13<br />
Brigitte Müller Konrad-Adenauer-Ring 14 79. Geburtstag<br />
Dienstag, 10.12.13<br />
Gerda Hoffer Maximilianstr. 1 81. Geburtstag<br />
Donnerstag, 12.12.13<br />
Mario Rossi Konrad-Adenauer-Ring 11 72. Geburtstag<br />
Helmut<br />
Zimmermann Frankenstr. 14 85. Geburtstag<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> und die Verbandsgemeinde gratulieren<br />
recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.<br />
◗ ◗ Goldene Hochzeit<br />
Am Freitag, den 13.12.<strong>2013</strong> begehen die<br />
Eheleute<br />
Doris und Dieter Müller, wohnhaft in<br />
<strong>Hagenbach</strong>, Am Königsbrückl 2<br />
das Fest der Goldenen Hochzeit.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagenbach</strong> und die Verbandsgemeinde gratulieren<br />
recht herzlich zum 50. Hochzeitstag und wünschen für den weiteren<br />
Lebensweg alles Gute.
<strong>Hagenbach</strong> - 22 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
◗◗<br />
KiTa Kinderland<br />
Aus der Weihnachtsbäckerei wird berichtet …<br />
Letzte Woche zog ein Duft von frisch gebackenen<br />
Plätzchen durch das ganze Haus.<br />
Da lief uns allen das Wasser im Mund<br />
zusammen. Täglich wurde bei uns gebacken.<br />
Zuerst waren die Kinder im Schülerhort<br />
an der Reihe. Am Donnerstag und<br />
Freitag haben die Kindergartenkinder mit einigen Mamas Plätzchen<br />
gebacken. Alle hatten viel Spaß beim Ausrollen, Ausstechen<br />
und beim Verzieren der Plätzchen.<br />
Außerdem verleihen wir Filme auf DVD, Hörbücher, viele Zeitschriften,<br />
Spiele und CDs für Kinder. Wir wünschen allen unseren<br />
Lesern und Leserinnen eine besinnliche Adventszeit.<br />
Die Öffnungszeiten der Bücherei im Kulturzentrum sind:<br />
Montag 18.00 - 20.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 16.00 - 18.00 Uhr.<br />
Büchereicafé: Donnerstag 09.30 bis 11.30 Uhr. Die Ausleihe ist für<br />
vier Wochen kostenlos - bitte bringen Sie die Bücher und Filme<br />
zeitgerecht zurück, da ansonsten Mahngebühren fällig werden.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Zwischen Mehl und Milch passierte manchem „Knilch“ eine riesengroße<br />
Kleckerei. Aber durch die tatkräftige Unterstützung der<br />
Mamas war auch dieses kleine Ungeschick schnell wieder beseitigt.<br />
Zum Schluss wurden die Plätzchen probiert und von allen einstimmig<br />
beschlossen: „Die schmecken super lecker.“<br />
Auf diesem Wege wollen wir uns nochmals bei allen Mamas recht<br />
herzlich bedanken, die uns den Teig mitgebracht haben und uns<br />
beim Backen geholfen haben. Es war eine schöne und gemütliche<br />
Atmosphäre zum Einstimmen in die Adventszeit.<br />
Das Kindergartenteam<br />
◗◗<br />
<strong>Stadt</strong>bücherei <strong>Hagenbach</strong><br />
Weihnachtszeit in der <strong>Stadt</strong>bücherei<br />
Für die kommende Weihnachtszeit haben wir einen eigenen<br />
Bücher-Weihnachtstisch gerichtet.<br />
Zudem haben wir wieder viele neue Bücher für Groß und Klein<br />
angeschafft, die an dunklen Herbst- und Wintertagen in ferne Länder<br />
oder in ganz andere Welten entführen. Z. B. von Nele Neuhaus<br />
„Wer Wind sät“ oder von Tanja Kinkel „Verführung“ (Über Casanova<br />
und seine große Liebe) oder das zeitgeschichtliche Werk „Ari heißt<br />
Löwe“, worin Ari Rath seine Erinnerungen an die Kontakte mit großen<br />
Persönlichkeiten des letzten halben Jahreshunderts sowie<br />
an seine Beteiligung beim Aufbau des Staates Israel beschreibt.<br />
In „Je oller, je doller“ zeigt Bill Mockridge, wie wir richtig vergreisen<br />
(nämlich mit Humor, da geht alles leichter). Die Geschichte der<br />
Widerstandsgruppe „Die weiße Rose“ beschreibt „Es lebe die Freiheit!“<br />
von Peter Normann Waage: Es erzählt die Lebensgeschichte<br />
von Traute Lafrenz aus nächster Nähe - sie war eine Zeitlang die<br />
Freundin von Hans Scholl.<br />
Für die jüngeren Leser stehen die neuen „Hanni und Nanni“-<br />
Bücher zu den Filmen und die „Mein-Lotta-Leben“-Reihe von Alice<br />
Pantermüller zur Verfügung.<br />
Mit „Ritter, Schwert und Drachenblut“ steht für Erstleser von Cornelia<br />
Funke ein hochwertiges Buch bereit und natürlich noch viel,<br />
viel mehr weiteres neues Lesematerial.<br />
◗◗<br />
Neuapostolische Kirche,<br />
Gemeinde <strong>Hagenbach</strong><br />
Sonntag, 8. Dezember <strong>2013</strong><br />
09.30 Uhr Neugründungsgottesdienste mit Bischof Kreutz<br />
Montag, 9. Dezember <strong>2013</strong><br />
19.30 Uhr örtlichen Chorprobe<br />
Mittwoch, 11. Dezember <strong>2013</strong><br />
20.00 Uhr Gottesdienst<br />
Die Veranstaltungen finden - wenn nichts anderes bestimmt ist -<br />
im Kirchengebäude Erzbergerstr. 2d 76767 <strong>Hagenbach</strong> statt.<br />
Weitere Informationen über die Homepage:<br />
www.nak-rheinland-pfalz.de oder www.nak-neustadt.de<br />
Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.<br />
◗◗<br />
Prot. Auferstehungsgemeinde<br />
<strong>Hagenbach</strong><br />
Singen zum Advent<br />
An drei Samstagabenden im Advent findet auch dieses Jahr wieder<br />
das Adventssingen statt. Die festliche Atmosphäre in der <strong>Stadt</strong>mitte<br />
zwischen Altem Rathaus und der Kirche St. Michael in strahlendem<br />
Lichterglanz verleiht den musikalischen Veranstaltungen<br />
immer wieder einen besinnlichen Akzent in der vorweihnachtlichen<br />
Hektik. Die musikalischen Darbietungen der Chöre und des<br />
Musikvereins, jeweils um 19.30 Uhr, werden durch das Verlesen<br />
kurzer vorweihnachtlicher Geschichten und Gedichte ergänzt.<br />
Auch zum Mitsingen wird herzlich eingeladen. Das Angebot von<br />
heißem Glühwein und alkoholfreiem Punsch ist bei winterlichen<br />
Temperaturen besonders beliebt. Der Abend des 2. Adventssamstags<br />
bleibt dem Adventskonzert des Gesangvereins Frohsinn um<br />
20.00 Uhr in der Kirche St. Michael vorbehalten.<br />
Termine im Dezember<br />
7. Dezember: 20.00 Uhr Gesangverein Frohsinn,<br />
Adventskonzert in der Kirche St. Michael,<br />
14. Dezember: 19.30 Uhr Musikverein Rheingold,<br />
Texte <strong>Stadt</strong>bürgermeister F.X. Scherrer<br />
21. Dezember: 19.30 Uhr Chor der Neuapostolischen Kirche,<br />
Texte Pfarrer Dr. P. Asomugha<br />
Vereine<br />
◗◗<br />
Arbeitergesangverein 1911 e.V.<br />
AGV-Weihnachtsfeier<br />
Liebe Vereinsmitglieder,<br />
wir erinnern hier an unsere Weihnachtsfeier,<br />
die morgen am Samstag, den 07.12.<strong>2013</strong>,<br />
18:00 Uhr im Foyer des Kulturzentrums<br />
<strong>Hagenbach</strong> stattfindet.<br />
Allen, die nicht an der Feier teilnehmen können, wünschen wir an<br />
dieser Stelle einen schönen 2. Advent.<br />
Projektchor „Sister Act“<br />
Mit Erfolg wurde am 24.10. und 28.11. <strong>2013</strong> die ersten zwei Proben<br />
des Projektchors durchgeführt, mit dem Ziel beim Gottesdienst am<br />
06.04.2014 in der St. Michaelkirche in <strong>Hagenbach</strong> 3 Titel aus dem<br />
Film „Sister Act“ zu singen. Projektstart war der 24.10.<strong>2013</strong>.<br />
Die folgenden Probetermine sind an den Donnerstagen:<br />
19.12.<strong>2013</strong>, 23.01.2014, 20.02.2014, 27.03.2014, jeweils ab<br />
18:30 Uhr im Probenraum des AGV in der Hainbuchenschule.
<strong>Hagenbach</strong> - 23 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
◗◗<br />
Bienwald-Läufergemeinschaft e.V.<br />
Jahreshauptversammlung gelaufen!<br />
Der BLG-Tisch im Lustigen Eck war dicht besetzt.<br />
Auch wenn es „nur“ 15 Mitglieder waren, die sich<br />
da am 28. November versammelten: Es lag positive<br />
Stimmung in der Luft. Und das, wo doch nicht<br />
einmal alle Nachrichten so positiv waren: Die<br />
Volkslauf-Aktivität hat im letzten Jahr einen neuen<br />
Tiefstand erreicht: Lediglich 5 Mitglieder, darunter<br />
keine einzige Frau, vertraten den Verein bei Wettkämpfen.<br />
Aber dafür hat beim Verkaufsstand an der Kerwe und zuletzt beim<br />
25-jährigen Jubiläumsfest alles gut geklappt, so dass die BLG<br />
freudig ins 26. Jahr ihres Bestehens geht.<br />
Das Ergebnis der Neuwahlen:<br />
- 1. Vorsitzender: Josef Herberger<br />
- 2. Vorsitzender: Joachim Reis<br />
- Kassenwart: Doris Herberger<br />
- Schriftführer: Andreas Betsch<br />
- Beisitzer: Rolf Herrmann, Andreas Vesper, Ilona Müller, Roland<br />
Knöll, Heinrich Ochs<br />
- Kassenprüfer: Karin Newill, Monika Rapp<br />
Weitere Informationen unter www.blg-hagenbach.de<br />
Rückblick Jubiläumsfeier<br />
Die BLG feierte am 16. November im Kulturzentrum ihr 25-jähriges<br />
Jubiläum. Zum ausführlichen Bericht in der letzten Amtsblatt-<br />
Ausgabe hier noch die passenden Fotos.<br />
Alois Herrman vom Sportbund Pfalz verleiht die Silberne Ehrennadel<br />
an Doris Herberger. Joachim Reis erhält die Bronzene Ehrennadel.<br />
Rechts BLG Vorsitzender Josef Herberger.<br />
Frauen und Männer der ersten Stunde - Gründungsmitglieder der<br />
BLG <strong>Hagenbach</strong>.<br />
◗◗<br />
FCK-Fanclub Pfälzer Löwen<br />
Löwenstammtisch am Freitag, den 06.12.13 im<br />
„Lustigen Eck“, Beginn 20:00 Uhr.<br />
Weihnachtsfeier am 07.12.13 in der Hasenhütte in<br />
<strong>Hagenbach</strong>. Einlass ab 18:00 Uhr. Aufbau Samstag<br />
Morgen ab 11:00 Uhr. Helfer herzlich willkommen.<br />
Abfahrt zum Spiel 1. FCK - Fortuna Düsseldorf<br />
am Montag, den 09.12.13 um 17:15 Uhr gegenüber Sparkasse in<br />
Berg, 17:30 Uhr gegenüber Bushaltestelle am Kreisel Rheinstraße<br />
in <strong>Hagenbach</strong> und um 17:45 Uhr am Bahnhof in Wörth. Karten bei<br />
Uli Meyer, Tel. 07275/4587.<br />
◗ ◗ Kath. Kirchenchor St. Cäcilia 1811<br />
<strong>Hagenbach</strong><br />
Rückblick des Familientags am 24.11.<strong>2013</strong><br />
„Wer singt, betet doppelt!“ (von Augustinus)<br />
Am Christkönigsonntag, 24.11.<strong>2013</strong>, feierten wir unseren diesjährigen<br />
Familientag. Im morgendlichen Gottesdienst ging Pfarrer Dr.<br />
Patrick Asomugha in seiner Predigt neben Inhalten zum Christkönigsfest<br />
auch auf den Chorgesang zum Lobe des Herren ein.<br />
Mit dem Kyrie, Gloria, Sanctus, Benediktus und Agnus Dei aus der<br />
Choralmesse von Anton Bruckner - unter der Leitung von <strong>Stadt</strong>kantor<br />
Georg Hepp und an der Orgel von Vizedirigent Michael Winter begleitet<br />
- gestalteten wir den Gottesdienst gesanglich mit. Das Schlusslied<br />
„Oh Herr, welch ein Morgen“, mit einem gefühlvoll gesungenen Bariton-Solo<br />
von Herbert Münzing sang der Chor vor dem Altarraum und<br />
beendete damit feierlich den 1. Teil des Familientages.<br />
Im Anschluss an die Messfeier traf sich die Kirchenchorfamilie im<br />
Pfarrheim zum 2. Teil des Familientags. Zunächst begrüßte der 1.<br />
Vorsitzende Herbert Münzing alle Gäste und informierte über das<br />
weitere Programm. Dieses Jahr wurden noch vor dem Mittagessen<br />
die Ehrungen verdienter langjähriger Mitglieder vorgenommen,<br />
da unser Präses Pfarrer Patrick am frühen Nachmittag noch weitere<br />
Termine wahrnehmen musste. Folgende Personen wurden mit einer<br />
Urkunde geehrt: Franz Bürger, Sandra Grasmehr, Jutta Wegmann<br />
(alle 25 Jahre Mitgliedschaft), Inge Hoffer und Ingrid Schoof (beide 50<br />
Jahre Mitgliedschaft), Paula Diener, Anneliese Eberle, Gertrud Kintz<br />
(alle 60 Jahre Mitgliedschaft und damit Ehrenmitglied). Beim daran<br />
anschließenden sehr schmackhaften Mittagessen konnten sich dann<br />
alle kräftig stärken, bevor dann unser Chor noch zwei weitere Liedvorträge<br />
(„Salve Cäcilia“ und „Erlaube mir feins Mädchen“) unter der<br />
Leitung von Michael Winter zum Besten gab. Bevor dann die Kaffee-<br />
und Kuchentafel eröffnet wurde, unterhielten Dr. Henning Otte<br />
(Geige) und Marina Hartmeyer (Akkordeon) mit einem musikalischen<br />
„Wiener Spaziergang“ die Gäste. Abwechselnd wurden dabei Titel<br />
wie „Heut kommen Engerl auf Urlaub nach Wien“, „Da draußen<br />
in der Wachau“ oder „Mei Muatterl war a Wienerin“ gespielt und<br />
Musik-Witze/-Sprüche/- Anekdoten von bekannten Dirigenten und<br />
Musikern vorgetragen. Beim anschließenden Kaffee und Kuchen gab<br />
es dann zwar keine Sachertorte, jedoch sehr leckeren selbst gebackenen<br />
Kuchen und Torten von unseren weiblichen Mitgliedern. Zum<br />
Ausklang des Tages hatte unser Sänger Walter Knöll einige Fotos vom<br />
diesjährigen Tagesausflug nach Tübingen mit Stocherkahnfahrt und<br />
<strong>Stadt</strong>rundgang sowie Besichtigung der Ritter-Sport-Schokofabrik in<br />
Waldenbuch zusammengestellt und auf Großbildleinwand präsentiert.<br />
Gelungene Schnappschüsse ließen einige angenehme Erinnerungen<br />
an den Tag wieder aufleben.<br />
Nun möchte sich die Vorstandschaft noch bedanken bei:<br />
- Georg Hepp und Michael Winter für die geleistete Arbeit mit<br />
dem Kirchenchor<br />
- Präses Pfarrer Dr. Patrick Asomugha für die feierliche Gestaltung<br />
des Gottesdienstes und die Durchführung der Ehrungen<br />
- allen Mitgliedern des Vorstandes und des erweiterten Ausschusses<br />
für die Vorbereitung und Durchführung des Familientags<br />
- allen Helferinnen und Helfern beim Auf-und Abbau, Ausschank<br />
sowie Dienst in der Küche<br />
- allen Mitwirkenden des Nachmittagprogramms<br />
- allen Kuchenbäckerinnen<br />
- allen Gästen und passiven Mitgliedern für ihren Besuch<br />
- allen Gottesdienstbesuchern<br />
und nicht zuletzt den Sängerinnen und Sängern für ihre Ausdauer<br />
und regelmäßigen Singstundenbesuch.<br />
So wünschen wir schon heute allen Sängerinnen und Sängern<br />
sowie den passiven Mitgliedern eine besinnliche und geruhsame<br />
Advents- und Weihnachtszeit im Kreise ihrer Familien und alles<br />
Gute für das neue Jahr 2014.
<strong>Hagenbach</strong> - 24 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
◗◗<br />
Gesangverein<br />
Frohsinn 1907 e.V.<br />
Frohsinn Liebe Mitbürgerinnen,<br />
liebe Mitbürger,<br />
der GV Frohsinn möchte<br />
Sie recht herzlich zu<br />
1907 seinem Weihnachtskonzert<br />
einladen. Am Sams-<br />
<strong>Hagenbach</strong><br />
tag, dem 7. Dezember<br />
<strong>2013</strong> gegen 19:30 Uhr wird der Chor<br />
„Friends of Happiness“ in der katholischen<br />
Kirche St. Michael in <strong>Hagenbach</strong><br />
Weihnachtlieder singen. Um<br />
18:30 Uhr beginnt der Gottesdienst<br />
und nach einer kurzen Pause erfolgt<br />
im Anschluss unser Weihnachtskonzert.<br />
Der Eintritt ist frei, Spenden für<br />
soziale Projekte werden erbeten.<br />
Nach dem Weihnachtskonzert werden<br />
wir für Sie vor der Kirche einen<br />
Stand mit Glühwein, Würstchen und<br />
anderen Getränken bereit stellen<br />
und laden Sie recht herzlich ein,<br />
noch ein bisschen zu verweilen.<br />
Auf Ihr Kommen freuen wir uns!<br />
Weihnachtskonzert<br />
präsentiert vom<br />
GV Frohsinn<br />
Friends of Happiness<br />
Samstag 07. Dezember <strong>2013</strong><br />
19:30 Uhr – Eintritt frei<br />
kath. Kirche St. Michael<br />
<strong>Hagenbach</strong><br />
Im Anschluss an den Gottesdienst um 18:30 Uhr<br />
Mit anschließendem Glühwein- und Würstchenverkauf<br />
◗◗<br />
Gesangverein Liederkranz <strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />
Einladung zur Weihnachtsfeier<br />
Der Gesangverein „Liederkranz“ lädt alle aktiven und passiven<br />
Mitglieder mit Angehörigen zur Weihnachtsfeier am Samstag, den<br />
21.12.<strong>2013</strong> um 18:00 Uhr im „Kulturzentrum Am <strong>Stadt</strong>rand“ herzlich<br />
ein.<br />
Mit Chorvorträgen des Frauen- und Männerchors wollen wir Sie<br />
auf das nahe Weihnachtsfest einstimmen.<br />
Im Rahmen dieser Feier werden verdiente Sängerinnen und Sänger<br />
sowie Vereinsmitglieder für ihre langjährige Treue zum Verein<br />
geehrt.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
Wir wünschen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine frohe<br />
Weihnacht und ein glückliches Jahr <strong>2013</strong>.<br />
◗◗<br />
Obst- und Gartenbauverein<br />
<strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />
Weihnachtsfeier<br />
Zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier am Mittwoch,<br />
den 11.12.<strong>2013</strong> in unserem Vereinsraum<br />
im Keller des Kindergartens Regenbogen laden<br />
wir euch herzlich ein. Um 19 Uhr werden wie wie<br />
gewohnt mit einem gemeinsamen Abendessen<br />
beginnen. Danach werden wir wie im letzten Jahr<br />
wieder zusammen „Schrott-Wichteln“, da dieses Spiel so viel Spaß<br />
und gute Laune gebracht hatte. Dafür soll jeder ein kleines verpacktes<br />
Geschenk mit bringen, welches im Haushalt nicht mehr<br />
benötigt wird, das dann im Spiel zum Einsatz kommt. Danach wollen<br />
wir den Abend in gemütlichem Beisammensein genießen.<br />
Wir würden uns freuen, wenn wir wieder mit vielen Mitgliedern<br />
diesen schönen Abend verbringen könnten.<br />
◗◗<br />
Pfälzerwald-Verein <strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />
Liebe Wanderfamilien,<br />
am Sonntag, den 8. Dezember findet unsere<br />
traditionelle Nikolauswanderung statt. Treffpunkt<br />
ist wie immer um 11.00 Uhr am Festplatz.<br />
Wir wandern in Richtung Lourdesgrotte,<br />
vorbei an unseren Nistkästen bis zum Clubhaus<br />
des Sportvereins <strong>Hagenbach</strong>. Dort kommt der Nikolaus und<br />
wir haben die Möglichkeit, etwas Warmes zu essen und den Tag<br />
gemütlich ausklingen zu lassen. Für die Kinder besteht wieder die<br />
Möglichkeit, dem Nikolaus einen Wunschzettel mitzugeben. Wir<br />
freuen uns auf einen geselligen Wandertag. Wanderführer: Familie<br />
Schwarz-Schlechte und Hartmann-Scherer.<br />
◗◗<br />
Schachclub 1948 <strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />
Jugendturnier, Monatsblitz und Weihnachtsfeier<br />
Weihnachten rückt rasend schnell immer näher.<br />
Der 1. Advent ist auch schon Geschichte. Das ist<br />
die Zeit um darüber nachzudenken, was man<br />
noch alles erledigen wollte. So ging es uns auch<br />
und herauskam dabei:<br />
An diesem Nikolaus-Freitag, dem 6. Dezember<br />
<strong>2013</strong>, wollen wir die rasanten Fortschritte unserer<br />
jugendlichen Nachwuchsspieler mit einem kleinen Turnier<br />
feiern, bei dem es einige Sachpreise zu gewinnen gibt. Kommt<br />
deshalb bitte recht zahlreich um 17.00 Uhr in unseren bekannten<br />
Schachkeller.<br />
Etwas später, um 19.30 Uhr spielen die noch erfahreneren Spieler<br />
unser Monatsblitz. Es ist das Jahresabschlussblitz. Schon<br />
allein deshalb erwarten wir einen hohen Zulauf. Bis zum nächsten<br />
Monatsblitz muss man dann bis zum 10. Januar 2014 warten.<br />
Am Freitag darauf, am 13. Dezember <strong>2013</strong>, ist eine kleine Weihnachtsfeier<br />
geplant. Einer der Hauptakteure dabei ist Werner, der<br />
etwas zu feiern hat.<br />
Ja, und Schach gespielt haben wir auch. Am letzten Spielsonntag<br />
gelingt es unserer dritten Mannschaft in der Kreisliga so richtig<br />
zu brillieren. Ein Sieg in der Höhe von 3,5 : 0,5 in Wörth ist schon<br />
beachtlich. Daphne Eisenlohr siegt gegen eine nominell viel stärkere<br />
Gegnerin. Christian Wayand fährt einen schönen Sieg ein. Und<br />
Sönke Eisenlohr sorgt für den dritten vollen Punkt. Werner Wayand<br />
komplettiert den Erfolg mit einem Remis.<br />
Am Sonntag zuvor wurde der Höhenflug unserer zweiten Mannschaft<br />
(3 Siege in Folge) in der Bezirksliga beim Spitzenreiter<br />
Jockgrim etwas gebremst. Jan Homberg und Jan Andre führten<br />
ihre Partien gegen nominell stärkere Spieler zu schönen Erfolgen.<br />
Ansonsten war der Gegner zu stark. Dennoch konnte mit Platz 5<br />
ein guter Mittelplatz gehalten werden.<br />
An diesem Sonntag hat unsere „Erste“ ein Heimspiel gegen die<br />
starke Dahner Mannschaft.<br />
◗◗<br />
Sportverein <strong>Hagenbach</strong> 1920 e.V.<br />
Aktivität<br />
Vier Punkte aus zwei Auswärtsspielen, so lautet die<br />
Bilanz vom letzten Wochenende. Die Reise für den<br />
SVH II ging dabei zum TV Hayna, wo ein 1:1-Unentschieden<br />
erkämpft werden konnte. Damit ist das<br />
Spieljahr für die zweite Garde beendet und die<br />
wohlverdiente Winterpause hat begonnen.<br />
Die A-Klassen-Vertretung musste den weiten Weg<br />
nach Queichhambach antreten, wo die 2. Mannschaft der VTG mit
<strong>Hagenbach</strong> - 25 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
4:2 bezwungen werden konnte. Am morgigen Samstag steht noch<br />
ein Nachholspiel beim SV Klingenmünster auf dem Programm, ehe<br />
auch die erste Garde des SVH die Beine hochlegen und neue Kräfte<br />
für die Partien im kommenden Jahr sammeln kann.<br />
Die Spiele vom vergangenen Wochenende<br />
VTG Queichhambach II - SVH 2:4 (1:1)<br />
Es war ein hartes Stück Arbeit, ehe bei der VTG Queichhambach<br />
der vierte Auswärtserfolg der Saison gesichert werden konnte.<br />
Die Winterpause rückt in großen Schritten näher, die Kräfte der<br />
SVH-Akteure neigen sich so langsam aber sicher dem Ende entgegen.<br />
Dies wurde vor allem im ersten Durchgang der Partie in<br />
Queichhambach deutlich. Vor allem was das defensive Zweikampfverhalten<br />
angeht, hatten die Gäste über weite Strecken das Nachsehen.<br />
Dadurch entwickelte sich ein Übergewicht der Hausherren,<br />
das sich auch immer wieder in gefährlichen Situationen vor dem<br />
<strong>Hagenbach</strong>er Tor niederschlug. Auch weil Torhüter Sebastian Pfirmann<br />
eine starke Leistung bot, gelang lange Zeit trotzdem kein<br />
Treffer. Dies änderte sich jedoch kurz vor dem Seitenwechsel, als<br />
ein Eckball der VTG nicht entscheidend geklärt werden konnte und<br />
der Ball aus knapp 16 Metern unhaltbar unter der Latte des Gäste-<br />
Gehäuses einschlug (42. Minute). Die Antwort auf diesen Rückstand<br />
lies nicht lange auf sich warten, kam allerdings fast aus dem<br />
Nichts. Einen langer Ball aus der eigenen Hälfte heraus fiel Daniel<br />
Reis in halblinker Position auf den Fuß, dieser zögerte nicht und<br />
drosch das Leder sehenswert zum Ausgleich in die Maschen (44.).<br />
In der zweiten Halbzeit zeigte sich der SVH dann verbessert und<br />
bewies den zahlreich mitgereisten Fans, dass man gewillt ist, auch<br />
diese Partie siegreich zu gestalten. Es dauerte nur drei Minuten,<br />
ehe sich dies auch im Ergebnis niederschlug. Reis konnte sich auf<br />
dem linken Flügel durchsetzen und den Ball in den Strafraum bringen.<br />
Dort verpassten zunächst Freund und Feind, das Spielgerät<br />
rutschte durch bis zum langen Pfosten, wo Christoph Demko freistehend<br />
zur umjubelten Gästeführung einschoss. Die Queichhambacher<br />
blieben aber auch weiterhin immer wieder gefährlich und<br />
belohnten ihren couragierten Auftritt nach einer Stunde Spielzeit<br />
mit dem 2:2-Ausgleich. Erneut zeigten die Grün-Weißen prompt<br />
eine Reaktion. In Minute 68 war es Ulf Bundschuh, der zur Führung<br />
für den SVH traf. Das Duell blieb fortan ausgeglichen, in der<br />
Schlussphase warfen die Gastgeber noch einmal alles nach vorne.<br />
Die entstehenden Freiräume nutzte schließlich Matthias Niederer<br />
zur Entscheidung kurz vor dem Schlusspfiff (90.).<br />
TV Hayna - SVH II 1:1 (0:1)<br />
Im letzten Spiel des Jahres kam unser Team nicht über ein Remis<br />
beim Tabellenvorletzten hinaus. Auf dem katastrophalen Nebenplatz<br />
in Hayna konnten wir nur selten unsere Fähigkeiten zeigen.<br />
Zwar mangelte es keineswegs am Engagement aller 14 Spieler,<br />
allerdings reichte unser Wille dieses Mal nicht aus. Mitte der 1.<br />
Halbzeit schlug Jan Geigle einen Freistoß aus dem Halbfeld<br />
gefährlich vor das Tor, der gegnerische Torwart ließ den Ball nur<br />
prallen und Christoph Zimmermann setzte gut nach, sodass er<br />
die Kugel von der Grundlinie quer zu Sascha Gastmann schieben<br />
konnte, der zur 1:0-Führung einlochte. Torhüter Kevin Wenz rettete<br />
die Pausenführung, als er in der 43. Minute einen Foulelfmeter der<br />
Gastgeber parierte. In der 2. Halbzeit zeigten wir wenige Offensivaktionen<br />
und mussten überwiegend das Remis verteidigen.<br />
Die Gastgeber konnten aus abseitsverdächtiger Position zum 1:1<br />
ausgleichen. Hayna witterte immer wieder seine Siegchance und<br />
war um die drei wichtigen Punkte bemüht. Wir entschieden uns<br />
15 Minuten vor dem Ende, unseren Focus auf den Punktgewinn zu<br />
legen, was uns letztlich auch gelang. Eine solide Leistung zeigte<br />
Rüdiger Hirsch, der wieder kurzfristig auf der Liberoposition einsprang.<br />
Die Saison wird Mitte/Ende Februar fortgesetzt - Für die<br />
verbleibenden Spiele in 2014 wäre eine höhere Trainingsbeteiligung<br />
und eine verlässlichere Einstellung einiger Spieler wünschenswert,<br />
damit wir weiterhin gute Ergebnisse erzielen können.<br />
Die nächste Partie<br />
Sa., 7. Dezember, 14.30 Uhr SV Klingenmünster - SVH<br />
Die ursprünglich angesetzte Anstoßzeit um 15.30 Uhr wurde um<br />
eine Stunde vorverlegt. Sollte sich daran, sowie am Spielort noch<br />
kurzfristig etwas ändern, dann wird dies schnellstmöglich auf der<br />
Homepage (www.sv-hagenbach.net) bekannt gegeben.<br />
Jugendabteilung<br />
Ergebnisse unserer Juniorenteams<br />
D: SVH - FV Queichheim 0:1<br />
B: SVH - TuS Maikammer 3:1<br />
Dies waren die letzten Partien unserer Nachwuchsmannschaften<br />
für dieses Jahr. Weiter geht es im März 2014.<br />
U6-Junioren<br />
Rückblick Hallenturnier in <strong>Hagenbach</strong><br />
Am vergangenen Wochenende fand das diesjährige Turnier des<br />
SVH in der Sporthalle der Hainbuchenschule statt. Erstmals nahmen<br />
unsere neu formierten Bambinis (U6) daran teil.<br />
Beim ersten Spiel gegen die SG Neuburg/Berg hatten sie noch<br />
Anlaufschwierigkeiten, doch dann fanden sie immer besser ins<br />
Spiel.<br />
Die Trainer Gunnar Wenz und Sven Hartmeyer lobten ihre Spieler<br />
und konnten schon etwas Erfolg in ihrer Trainerarbeit seit Frühjahr<br />
<strong>2013</strong> erkennen.<br />
Ein recht herzliches Dankeschön geht an die beiden gegnerischen<br />
Mannschaften aus Berg/Neuburg und Rülzheim für ihre Teilnahme<br />
am Turnier, sowie den Eltern für ihre Kuchenspende und die Hilfe<br />
am Ausschank.<br />
Die Bambinis des SV <strong>Hagenbach</strong>.<br />
Für <strong>Hagenbach</strong> spielten: Leonardo Karch, Gianluca Di Gangi, Mattis<br />
Danckert, Rayan Garbya, Maxime Lantz, Phillip Neff, Yannik Wenz,<br />
Fabian Hartmeyer, Taha Altinkurt und Sabri Altinkaya.<br />
SVH-Allgemein<br />
„<strong>Hagenbach</strong>er Narrenrock“ im Kulturzentrum am 15.02.2014<br />
Der Musikverein Rheingold und der Sportverein unterstützen die<br />
Veranstaltung des „Fördervereins für Kultur und Brauchtumspflege“<br />
am Samstag, den 15. Februar 2014 im Kulturzentrum<br />
<strong>Hagenbach</strong>.<br />
Die gemeinschaftlichen Planungen der drei Vereine sind schon weit<br />
vorangeschritten - Die Region darf sich auf ein echtes Faschingshighlight<br />
mit der Band „Knutschfleck“ freuen.<br />
Der „<strong>Hagenbach</strong>er Narrenrock“ wird allen Südpfälzer Fastnachtern<br />
die Zeit bis zum eigentlichen Faschingswochenende verkürzen<br />
und soll <strong>Hagenbach</strong> wieder eine bunte, laute und (feucht)<br />
fröhliche Veranstaltung bieten.<br />
Knutschfleck ist eine der angesagten Partybands im süddeutschen<br />
Raum und verspricht einen Abend mit stimmungsvollen Deutschhits<br />
zum Mitsingen sowie eine verrückte, lustige Bühnenshow. Der<br />
Kartenvorverkauf beginnt am 20. Januar.<br />
Die aktuellsten Infos zu dem Event findet ihr bei Facebook unter<br />
„<strong>Hagenbach</strong>er Narrenrock“, auf den jeweiligen Internetseiten der<br />
Vereine und natürlich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde.<br />
◗◗<br />
Turnverein <strong>Hagenbach</strong> 1902 e.V.<br />
Erster Einführungskurs „Trampolinspringen für<br />
Erwachsene“ beim Turnverein <strong>Hagenbach</strong> gestartet<br />
Unter der Leitung von Christina Richter und Co-<br />
Trainer Reinhold Richter wurden an fünf Abenden<br />
zu je 1,5 Stunden einfache Grundsprünge bis hin zu<br />
den ersten Sprungkombinationen erlernt.<br />
Waren als erstes verschiedene gymnastische Elemente<br />
und Übungen zur Kontaktaufnahme mit den<br />
großen Trampolinen angesagt, ging es rasch zu den ersten Grundsprüngen<br />
über.<br />
Alle Teilnehmer konnten ihre anfängliche Unsicherheit auf dem<br />
großen Trampolin schnell abbauen und kombinierten geschickt<br />
ihre Grundsprünge zu einer kleinen Übungsfolge.
<strong>Hagenbach</strong> - 26 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
Mit viel Spaß und Begeisterung waren alle dabei. Das intensive<br />
Probieren der Trampolin-Sprünge brachte den Teilnehmern auch<br />
eine Verbesserung ihrer Kondition und der eigenen Körperwahrnehmung.<br />
Alle waren sich einig, da geht noch mehr.<br />
Dem Wunsch entsprechend gibt es im Januar 2014 es weitere Termine.<br />
Neue Springer sind willkommen. Bitte beachten die Teilnehmerzahl<br />
ist auf 8 Personen beschränkt.<br />
Termine werden rechtzeitig im Amtsblatt oder der Homepage des<br />
Vereins ausgeschrieben.<br />
Abteilung Handball<br />
Ergebnisse vom Wochenende<br />
wB JSG Dudenhofen/Speyer : JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong><br />
12:17<br />
wB JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong> 2 : JSG Dudenh./Speyer 35:21<br />
wD SG Wernersb./Annweiler : JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong><br />
11:24<br />
mC JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong> 2 : TV Kirrweiler 2 39:27<br />
mD JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong> : TV Hochdorf 14:23<br />
mE JSG Wörth-<strong>Hagenbach</strong> : SG Wernersb./Annweiler<br />
19:7<br />
Erfolg des EGW durch mC-Jugend Spieler der JSG<br />
bei Jugend trainiert für Olympia in Ludwigshafen<br />
Am 27. November <strong>2013</strong> fand in Ludwigshafen die<br />
Vorrunde von Jugend trainiert für Olympia der<br />
Wettkampfklasse III männlich im Hallenhandball<br />
statt. Das EGW spielte gegen die Mannschaften des<br />
Heinrich-Böll Gymnasiums Ludwigshafen (HBG), der IGS Ernst-<br />
Bloch Ludwigshafen (IGSEB) und des Hannah-Arendt Gymnasiums<br />
aus Hassloch (HAG). Die ersten beiden dieses Turniers qualifizieren<br />
sich für die nächste Runde.<br />
Wir eröffneten den Spieltag gegen das HBG. Der EGW-Express lief<br />
mit einer überragenden Dominanz zur Höchstform auf. Mit einem<br />
souveränen 24:0 erübrigt sich jede weitere Lobeshymne.<br />
Mit diesem dominanten Auftaktsieg war klar, dass das EGW mit<br />
einer konzentrierten Leistung die nächste Runde erreichen kann.<br />
Im zweiten Spiel gegen den Gastgeber IGSEB war das Team von<br />
Anfang an hell wach und spielte sich eine 9:1 Halbzeit-Führung<br />
heraus, die sie bis zum Ende souverän verteidigten (16:7).<br />
Mit diesen Ergebnissen hatte das EGW schon vorzeitig das Ticket<br />
für die nächste Runde gelöst, sodass das letzte Spiel „nur“ noch<br />
die Platzierung (Erster oder Zweiter) entscheiden sollte.<br />
Doch der Ehrgeiz war groß sich mit dem seit Jahren ebenwürdigen<br />
Gegner aus Hassloch zu messen. Gegen einen, wie zu erwarten,<br />
starken Gegner war die Partie spannend bis zum Schluss.<br />
Mit einem ständigen Führungswechsel stand es zwei Sekunden<br />
vor dem Abpfiff 13:12 für das EGW. Ein letztes Aufbäumen des<br />
Gegners brachte einen Strafwurf für Hassloch, der ein gerechtes<br />
Unentschieden (13:13) herbeiführte. Aufgrund des besseren<br />
Torverhältnisses sicherten wir uns den ersten Platz und tankten<br />
Selbstbewusstsein für die nächste Runde.<br />
Es spielten: Schwinghammer, Tim; Köhler, Tilman (1); Schneidemann,<br />
Marc (17); Hellmann, Lars (6); Fuchs, Max (9); Sartowski,<br />
Lukas (1); Fleck, John (5); Fritz, Lennart (6); Eßwein, Devin (2);<br />
Pfautsch, Aaron (2); Kunz, Erik (4)<br />
Betreuer: Hildebrandt, J.; Hildebrandt, T.<br />
Weitere Infos unter www.handball.tvhagenbach.de<br />
◗◗<br />
Verein der <strong>Hagenbach</strong>er Geschäftswelt<br />
www.gewerbe-hagenbach.de<br />
Liebe Mitglieder,<br />
ein turbulentes Jahr geht für den Verein der<br />
<strong>Hagenbach</strong>er Geschäftswelt langsam zu Ende.<br />
Wir blicken zurück auf eine sehr schöne und<br />
viel besuchte HAGA <strong>2013</strong>. Gerade bei dieser Leistungsschau zeigte<br />
sich die Vielfalt der <strong>Hagenbach</strong>er Geschäftswelt und die Nähe zu<br />
den Bürgern.<br />
IN den Mitgliederversammlungen wurde nach Prüfung der Kasse<br />
und Bericht durch die Kassenprüfer mit der Feststellung, dass die<br />
Kasse ordnungsgemäß und vollständig geführt wurde, die bisherige<br />
Vorstandschaft, bestehend aus 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier<br />
und Schriftführer von der Migliederversammlung entlastet.<br />
Die bisherige Vorstandschaft stand nach der Entlastung durch die<br />
Mitgliederversammlung für ein weitere Kandidatur nicht mehr zur<br />
Verfügung. Ab dem 26.11.<strong>2013</strong> übernehmen die Beisitzer Uli Zinser,<br />
Ursula Schneider, Stefanie Haaks und Michael Hutter die Leitung<br />
des Vereins. Im Laufe des Jahres 2014 wird der Verein dann<br />
eine neue Vorstandschaft wählen. Die neue Adresse der Geschäftsstelle<br />
des Vereins ist: Industriestraße 26, 76767 <strong>Hagenbach</strong>.<br />
Wir wünschen allen Mitgliedern und Bürgern ein frohes Fest und<br />
einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />
◗◗<br />
Verein der Hundefreunde <strong>Hagenbach</strong> e.V.<br />
Vereinsheim geschlossen<br />
Unser Vereinsheim ist ab Sonntag, den<br />
01.12.<strong>2013</strong>, bis einschließlich Freitag,<br />
den 31.01.2014, wegen der Winterpause<br />
geschlossen.<br />
Ausnahme - Rallye Obedience-Turnier<br />
Am 15.12.<strong>2013</strong> findet auf dem Vereinsgelände ein Rallye Obedience<br />
Turnier statt, zu dem wir recht herzlich alle Interessierten,<br />
Freunde und Bekannte einladen. Für das leibliche Wohl wird wie<br />
gewohnt bestens gesorgt.<br />
Übungsbetrieb / Trainingsstunden<br />
Von Samstag, den 21.12.<strong>2013</strong>, bis einschließlich Samstag, den<br />
11.01.2014, finden keine Trainingsstunden statt. Der reguläre<br />
Übungsbetrieb beginnt wieder am Samstag, den 18.01.2014, zu<br />
den bekannten Übungszeiten. Ausnahmen davon können mit den<br />
einzelnen Übungsleitern abgestimmt werden.<br />
◗◗<br />
Seniorentreff mit Elisabeth Meyer<br />
Herzliche Einladung zum Seniorentreff am Mittwoch, 11. Dezember<br />
<strong>2013</strong> um 14.00 Uhr im Café Klöffer. Wir wollen den Advent<br />
feiern und etwas miteinander singen. Musikalisch unterstützt werden<br />
wir von Robert.<br />
◗◗<br />
CDU Ortsverband <strong>Hagenbach</strong><br />
Adventssingen und -essen am 14.12.<strong>2013</strong><br />
Beim diesjährigen Adventssingen sorgen wir, die CDU <strong>Hagenbach</strong>,<br />
für das leibliche Wohl!<br />
Wann und Wo? Am 14.12.<strong>2013</strong> ab 19.30 Uhr vor der St. Michaels Kirche<br />
Wir laden alle Weihnachtslieder- und Essensliebhaber herzlich<br />
ein und freuen uns auf einen gemütlichen Abend mit Ihnen, dem<br />
Musikverein und unserem <strong>Stadt</strong>bürgermeister F.X. Scherrer.<br />
Aus<br />
NEUBURG<br />
wird berichtet<br />
◗ ◗ Ehrentafel des Alters<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
In den kommenden Tagen feiern folgende Jubilarin und folgender<br />
Jubilar Geburtstag:<br />
Montag, 09.12.13<br />
Irmgard Reiß Schifferstr. 53 71. Geburtstag<br />
Dienstag, 10.12.13<br />
Adolf Janetschek Gartenstr. 13 70. Geburtstag<br />
Die Ortsgemeinde Neuburg und die Verbandsgemeinde gratulieren<br />
recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.
<strong>Hagenbach</strong> - 27 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
◗◗<br />
Freiwillige Feuerwehr Neuburg<br />
Weihnachtsfeier am Freitag, 06.12.13<br />
Herzliche Einladung an alle aktiven Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen<br />
Feuerwehr Neuburg zur diesjährigen Weihnachtsfeier am<br />
Freitag, 06.12.13.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
◗◗<br />
Prot. Kirchengemeinde Neuburg<br />
Kaffee - Kuchen - Gutes Tun<br />
Das und noch viel mehr können Sie am Sonntag, den 8. Dezember<br />
ab 14.00 Uhr auf dem Adventsbasar der Prot. Kirchengemeinde.<br />
In der Schulturnhalle erwarten Sie wieder ein reichhaltiges<br />
Kuchenbuffet, Kaffee, der Ihnen von netten jungen Leuten direkt<br />
am Tisch serviert wird, Verkaufsstände mit kleinen Geschenkideen,<br />
eine Tombola und die traditionelle Sonderverlosung mit<br />
besonderen Gewinnen von Vogelhaus bis Weihnachtskrippe. Für<br />
die Kinder gibt es eine Mal- und Bastelecke und die Kinder des<br />
Kindergartens treten mit ihrem Repertoire an Weihnachtsliedern<br />
auf. Und zwischen Kinderchor und Kuchenbuffet finden Sie sicher<br />
Gelegenheit, um sich die Diashow über die Highlights des Gemeindelebens<br />
der vergangenen Jahre anzusehen.<br />
Wem das alles zu viel Kaffee ist, der kriegt natürlich auch einen<br />
Schoppen Schorle und ein Wurstbrötchen.<br />
„Last but not least“ tun Sie wirklich etwas Gutes, wenn Sie ein<br />
paar gemütliche Stunden auf dem Basar verbringen. Der Erlös<br />
füllt einerseits unser „Ghanakonto“, damit wir für künftige Projekte<br />
mit unseren Partnern in Nyakrom gut gerüstet sind. Zum Anderen<br />
stockt er unsere „Baukasse“ auf, damit wir unsere Gebäude von<br />
Kirche bis Kindergarten hier vor Ort gut in Schuss halten können.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
Vereine<br />
◗◗<br />
FCK Fanclub Neuburg/Rhein<br />
Abfahrtszeiten zum Heimspiel gegen Fortuna<br />
Düsseldorf<br />
Datum: 09.12.<strong>2013</strong> - Anpfiff: 20:15 Uhr<br />
1. FCK Kaiserslautern - Fortuna Düsseldorf<br />
17:10 Uhr Berg / Zollhaus<br />
17:15 Uhr Berg / Sparkasse<br />
17:30 Uhr Neuburg /Schiffermast<br />
17:35 Uhr <strong>Hagenbach</strong> Bahnhof<br />
17:55 Uhr Hayna gegenüber Kirche<br />
Abfahrtszeiten zum Heimspiel gegen Paderborn<br />
Datum: 13.12.<strong>2013</strong> - Anpfiff: 18:30<br />
1. FCK Kaiserslautern - SC Paderborn 07<br />
15:25 Uhr Berg / Zollhaus<br />
15:30 Uhr Berg / Sparkasse<br />
15:45 Uhr Neuburg /Schiffermast<br />
15:50 Uhr <strong>Hagenbach</strong> Bahnhof<br />
16:10 Uhr Hayna gegenüber Kirche<br />
Anfragen zum Fanbus des FCK Fanclub Neuburg unter den folgenden<br />
Kontaktdaten:<br />
Mario Specht Rufnummer: 07273 9<strong>49</strong>5542 (ab 18:00 Uhr)<br />
karten@fck-fanclub-neuburg.de oder via Facebook<br />
◗◗<br />
Akkordeon-Orchester e.V. Neuburg<br />
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt …<br />
Wie jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit lädt der<br />
Akkordeonverein seine Mitglieder, deren Familien,<br />
Verwandte, Bekannte und Interessierte am Samstag,<br />
den 7. Dezember <strong>2013</strong> wieder zur traditionellen<br />
Weihnachtsfeier ein. Da das Gasthaus zum<br />
Sternen derzeit ohne Wirt ist, feiern wir dieses<br />
Mal in der Turnhalle des Neuburger Turnvereins. An dieser Stelle<br />
schon einmal ein herzliches Dankeschön an den Turnverein für die<br />
Bereitstellung der Halle und die Bewirtung - auch in der Turnhalle<br />
ist für Essen und Trinken gesorgt.<br />
Leider haben wir dieses Jahr kein Theaterstück im Angebot, dafür<br />
gibt es die ein oder andere musikalische Überraschung.<br />
Wir beginnen unser Programm um 19:30 Uhr und freuen uns<br />
schon jetzt auf schöne, weihnachtliche und auch andere Melodien<br />
in ein paar besinnlichen Stunden mit Euch.<br />
◗◗<br />
Angelsportverein Rheingold e.V.<br />
Neuburg am Rhein<br />
Der Angelsportverein bittet seine Mitglieder, für<br />
das am 14. Dezember <strong>2013</strong> stattfindende Kesselfleischessen<br />
sich bis zum 7. Dezember <strong>2013</strong> bei<br />
Kuntz Heinz unter der Tel. Nr. 5264 anzumelden.<br />
Außerdem besteht die Möglichkeit, bei diesem Termin<br />
die Angelkarte zur Verlängerung abzugeben.<br />
Letzter Abgabetermin ist am 2. Weihnachtsfeiertag von 10.00 -<br />
12.00 Uhr im Gasthaus zum „Adler“.<br />
◗◗<br />
AsF Neuburg am Rhein<br />
Die Abfahrt des Busses zum Weihnachtsmarkt nach Heilbronn<br />
findet am Montag, 09.12.<strong>2013</strong> um 09.00 Uhr am Rathausplatz in<br />
Neuburg statt.<br />
◗◗<br />
Bürgerverein Neuburg e.V.<br />
Weihnachtliche Klänge<br />
Einladung Bürgerverein-Café, Mittwoch,<br />
11. Dezember, ab 15.00 Uhr<br />
Bei unserem weihnachtlichen Café am<br />
kommenden Mittwoch dürfen wir erneut<br />
das <strong>Hagenbach</strong>er Klassik-Quartett bei uns willkommen heißen.<br />
Die vier Musiker: Henning Otte (Geige), Gisela Buchlaub (Gitarre),<br />
Helmut Schleser (Klavier) und Eberhard Reinecke (Gesang) werden<br />
mit bekannten weihnachtlichen Stücken ganz sicher wieder<br />
in die Herzen des Publikums erobern. Wie freuen uns auf ein paar<br />
schöne Stunden mit euch und Ihnen in adventlicher Atmosphäre.<br />
Die ganze Bevölkerung ist herzlich eingeladen zu weihnachtlichen<br />
Klängen bei Kaffee und Kuchen.<br />
Besuchsdienst des Bürgerverein ist unterwegs<br />
Weihnachten ist die Zeit, an jene zu denken, die nicht mehr aktiv<br />
an der Dorfgemeinschaft teilnehmen können. Deshalb ist unser<br />
Besuchsdienst ist seit Anfang dieser Woche unterwegs und bringt<br />
unseren nicht mobilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen kleinen<br />
Weihnachtsgruß nach Hause. Die Damen des Besuchsdienstes<br />
bieten dabei auch an, auf Wunsche hin und wieder unterjährig<br />
einen Besuch abzustatten.<br />
Wer benötigt den Schneeräum-Dienst?<br />
Der Winter naht so langsam, täglich wird es kälter. Wir wollen deshalb<br />
jetzt schon darauf hinweisen, dass unser Schneeräumer-Team auch<br />
in diesem Winter bereit steht. Wer selbst keinen Schnee räumen kann<br />
und keine Angehörigen vor Ort sind, darf sich gerne bei uns melden.<br />
Drei Rollatoren zum Verleihen<br />
Das Sanitätshaus E.O.Tec stellte dem Bürgerverein drei nagelneue<br />
Rollatoren zur Verfügung. Diese stehen der Bevölkerung jederzeit<br />
leihweise zur Verfügung. Wer sich einen Rollator ausleihen<br />
möchte, darf sich gerne bei uns melden. Ansprechpartner: Arnika<br />
Eck, Tel. 3732; Gerlinde Martus, Tel. 4860.<br />
◗◗<br />
Fußballverein Neuburg 1923 e.V.<br />
Aktivenspielbetrieb<br />
FV Neuburg I - SV Erlenbach I 1:3<br />
Im letzten Spiel vor der Winterpause musste man<br />
auf dem heimischen Hartplatz gegen Erlenbach<br />
eine sehr bittere Niederlage einstecken. Vor 150<br />
Zuschauern entwickelte sich ein sehr kampfbetontes,<br />
ausgeglichenes Spiel. Mitte der 1. Halbzeit übernahm<br />
der FVN immer mehr die Initiative und belohnte sich nach<br />
25 Minuten mit dem Führungstreffer durch Philipp Balzer. Kurz<br />
zuvor wurde Mike Kempf im Strafraum von den Beinen geholt,<br />
aber Schiedsrichter Trauth entschied zur Verwunderung aller<br />
anwesenden Spieler und Zuschauer nicht auf Elfmeter. Quasi mit<br />
dem Pausenpfiff zirkelte Marco Guth einen Freistoß zum Ausgleich<br />
ins Netz. Auch nach Wiederanpfiff versuchte der FVN Druck zu
<strong>Hagenbach</strong> - 28 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
machen, aber die klaren Chancen blieben Mangelware. In der 70.<br />
Minute musste dann der SVE-Akteur Kobel mit der Ampelkarte den<br />
Platz verlassen – leider wusste der FVN mit der Überzahl nichts Richtiges<br />
anzufangen und man lies sich auch von der allgemeinen Hektik<br />
auf und neben dem Platz anstecken. 5 Minuten vor dem Ende stoppte<br />
Michael Reinhard einen SVE-Spieler mit einem Foul knapp vor dem<br />
Strafraum, aber der Schiedsrichter verlegte den „Tatort“ in den 16er<br />
und gab Strafstoß. Aushilfstorwart Udo Ertel war zwar noch dran,<br />
aber konnte den platzierten Schuss letztlich nicht mehr entscheiden<br />
abwehren. Mit dem Schlusspfiff erzielte der SVE dann noch das 3:1,<br />
als der FVN bei einem Freistoß weit aufgerückt war.<br />
Mit dieser vermeidbaren Niederlage ist man erstmal wieder raus<br />
aus dem Aufstiegsrennen und muss nun versuchen, gestärkt und mit<br />
einer guten Vorbereitung, im nächsten Jahr gut aus den Startlöchern<br />
zu kommen und eine Siegesserie zu starten. Vielen Dank seitens der<br />
Mannschaft geht an die treuen Fans, welche uns auch in dieser Halbserie<br />
wieder sehr zahlreich und lautstark unterstützt haben.<br />
FV Neuburg II - SV Erlenbach II 4:2<br />
Gleich zu Beginn des Spiels wurde man mit dem 0:1 überrascht. Einige<br />
Akteure unserer Elf waren wohl noch nicht richtig im Spiel und so<br />
musste man diesem Rückstand hinterherlaufen. Jedoch zeigte die Elf<br />
um Trainer Andreas Pfirrmann gleich die richtige Reaktion und glich<br />
wenige Minuten später durch Benni Kuntz aus. Mit Fortdauer der Partie<br />
wurde man immer spielbestimmender und zeigte teilweise auch<br />
richtig guten Kombinationsfußball auf dem gut bespielbaren Hartplatz.<br />
Der Lohn ließ nicht lange auf sich warten und Robin Reiß erzielte<br />
mit einem sehenswertem Rechtsschuss noch vor dem Seitenwechsel<br />
das verdiente 2:1. Auch in Hälfte zwei war man wieder die klar<br />
dominierende Mannschaft und hatte einige hochkarätige Chancen um<br />
das vorentscheidende 3:1 zu erzielen. Wie so oft im Fußball rächen<br />
sich die vergebenen Chancen und der Gegner kam mit seiner ersten<br />
nennenswerten Offensivaktion in der 70. Minute zum 2:2 Ausgleich.<br />
Bemerkenswert war nun, dass ein Ruck durch die Mannschaft ging<br />
und man erhöhte noch einmal die Schlagzahl. Per schöner Einzelleistung<br />
markierte Eric Braun das 3:2 und Christian Hessert erhöhte<br />
wenig später zum 4:2 Endstand. Dieser Sieg bedeutete zugleich die<br />
Wintermeisterschaft und der Abschluss einer bemerkenswerten bisherigen<br />
Spielzeit der 2. Garde. In der Trainingsvorbereitung und nach<br />
der Winterpause gilt es mit dem gleichen Trainingsfleiß und Elan weiter<br />
zu arbeiten, um die gesteckten Ziele zu erreichen.<br />
Die weiteren Partien<br />
Die beiden Nachholpartien der Aktiventeams (I. Mannschaft in Knittelsheim<br />
und II. Mannschaft in Minfeld) werden erst im nächsten Jahr stattfinden.<br />
Nach der Winterpause geht es mit folgenden Partien weiter:<br />
Sonntag, 09.03.2014, 15.00 Uhr: Phönix Bellheim I - FV Neuburg I<br />
Sonntag, 09.03.2014, 13.00 Uhr: VfR Sondernheim II - FV Neuburg II<br />
Jugendspielbetrieb<br />
Erstes Hallenturnier ungeschlagen gewonnen<br />
Gleich bei unserem ersten Hallenturnier am Sa., den 30.11.<strong>2013</strong> bei<br />
unseren Freunden der Verbandsgemeinde in <strong>Hagenbach</strong> zeigten<br />
wir uns auch in der Halle als ausgezeichnete Fußballtalente. Da es<br />
am Anfang des Turnieres doch etwas turbulent bei der Organisation<br />
zuging - einige Mannschaften hatten abgesagt - ließen wir uns dennoch<br />
nicht beeinflussen. So gestaltete sich ein Blitzturnier aus drei Mannschaften:<br />
<strong>Hagenbach</strong>, Rülzheim und unsere Spielgemeinschaft, die<br />
jeweils zwei mal gegeneinander spielten. Alle vier Spiele meisterten<br />
wir durch Konzentration und kämpferischen Einsatz jeden einzelnen<br />
Spielers zu unseren Gunsten. Unser Torgarant Max Lautenschläger<br />
erzielte fast alle Tore durch excellentes Zusammenspielen seiner<br />
Mannschaftskammeraden. Auch Luis Weis konnte sich in die Torjägerliste<br />
eintragen. Nur durch eine geschlossene Mannschaftsleistung<br />
konnten wir am Ende als Turniersieger nach Hause fahren.<br />
Es spielten: Noah Hegele (Tor), Luis Weis, Luca Reinhard, Filip<br />
Gottschalk,Tim Armbrust, Max Lautenschläger, Toni Westermann,<br />
Leonard Armbrust.<br />
Ab sofort ruht der Jugendspielbetrieb des FVN seit den letzten<br />
Spielen und geht erst nach der Winterpause wieder in den geregelten<br />
Trainingseinheiten bzw. Spielbetrieb über. Die ersten Spieltermine/<br />
Trainingszeiten nach der Winterpause werden an dieser<br />
Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
Die Jugendabteilung des FVN bedankt sich an dieser Stelle bei<br />
allen Besuchern, Sponsoren, den vielen Helfern und natürlich<br />
bei allen ehrenamtlichen Trainern und Betreuern der jeweiligen<br />
Teams für die geleistete Unterstützung und Arbeit in der abgelaufenen<br />
Spielzeit. Vielen Dank für Euer Engagement.<br />
Achtung geänderte Öffnungszeiten<br />
des Clubhauses im Dezember/Januar<br />
Freitag, 06.12.<strong>2013</strong>: Geöffnet ab 18:00 Uhr<br />
Samstag, 07.12.<strong>2013</strong>: Geschlossen ( FCK Weihnachtsfeier)<br />
Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>: Geschlossen<br />
Freitag,13.12.<strong>2013</strong>: Geöffnet ab 18:00 Uhr<br />
Samstag, 14.12.<strong>2013</strong>: Kesselfleisch, geöffnet ab 11:00 Uhr<br />
Sonntag, 15.12.<strong>2013</strong>: Geschlossen<br />
Freitag, 20.12.<strong>2013</strong>: Weihnachtsfeier Aktive FVN<br />
Ab Samstag, 21.12.<strong>2013</strong><br />
bis Dienstag, 21.1.2014: Geschlossen<br />
Ab Mittwoch, 22.1.2014: Wieder wie gewohnt geöffnet!<br />
Kesselfleisch beim FVN<br />
Am 14.12.<strong>2013</strong> laden der FVN und das Clubhaus-Team zum Kesselfleischessen<br />
ein. Anmeldungen können persönlich oder telefonisch<br />
im Clubhaus vorgenommen werden.<br />
FVN-Online<br />
Neugierig geworden? Dann besuchen Sie uns im Internet: Unter<br />
www.fv-neuburg.de gibt es alle Infos, Services und Berichte brandaktuell<br />
sowie weitere wichtige Themen und Termine rund um den<br />
FV Neuburg. Der FV Neuburg ist auch auf dem Sozialen Netzwerk<br />
Facebook mit einer eigenen Seite präsent. Hier werden Sie immer<br />
topaktuell rund um den Aktiven- und Jugendspielbetrieb informiert<br />
sowie mit den neusten Vereinsnews versorgt. Besuchen Sie uns unter:<br />
https://www.facebook.com/Fussballverein Neuburg e.V.<br />
◗◗<br />
Original Pfälzer Blasmusikanten<br />
Musikverein Neuburg/Rhein e.V.<br />
Aus gegebenem Anlass wird der Musikverein Neuburg<br />
in diesem Jahr seine Weihnachtsfeier umgestalten.<br />
Die Weihnachtsfeier der Musikschüler und Schülerinnen<br />
wird am Freitag, den 13.12.<strong>2013</strong> um 18.00<br />
Uhr im Bürgerhaus Neuburg stattfinden. Unsere<br />
in Ausbildung befindlichen Jugendlichen wollen Ihnen zeigen,<br />
was Sie bei uns gelernt haben und bereiten mit ihren Ausbildern<br />
bereits fleißig ein musikalisches Programm vor.<br />
Hierzu möchten wir Sie, liebe Eltern, Großeltern und Verwandte<br />
recht herzlich einladen. Auch wird der Nikolaus dieses Jahr wieder<br />
den Musikverein besuchen, um zu schauen, ob auch alle Schüler<br />
fleißig geübt haben.<br />
Wenn auch Sie Ihr Kind für seine Fortschritte belohnen möchten,<br />
so können sie am Tag der Feier, zwischen 15.00 und 17.00 Uhr, ein<br />
Päckchen (Wert max. 10€) mit dem Namen des Kindes im Bürgerhaus<br />
oder bei unserem Vorsitzenden Hans Hutzel, Schustergasse<br />
4, abgeben.<br />
Die Verantwortlichen des Vereins und ganz besonders die Musikschülerinnen<br />
und Schüler freuen sich auf ihr Kommen.<br />
Anstelle der für den 15.12.<strong>2013</strong> geplanten Weihnachtsfeier des<br />
Vereins, wird in diesem Jahr eine musikalische Aufführung unter<br />
dem Motto „Musik zur Winterzeit“ in der evangelischen Kirche in<br />
Neuburg stattfinden.<br />
Hierzu laden wir die gesamte Bevölkerung recht herzlich ein. Die<br />
Veranstaltung findet am 15.12.<strong>2013</strong> ab 17.00 Uhr statt, der Eintritt<br />
ist frei, um eine Spende wird gebeten.<br />
Die Spende kommt zu 100 % einer sozialen Einrichtung in unserer<br />
Gemeinde zugute. Wir möchten Sie bereits jetzt auf diese Veranstaltung<br />
hinweisen, ein Programm und weitere Informationen folgen<br />
im nächsten Amtsblatt.
<strong>Hagenbach</strong> - 29 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
◗◗<br />
Sängervereinigung 1921 Neuburg e.V.<br />
Konzert am 7. Dezember in der Pulverkirche<br />
in Lauterburg<br />
Am kommenden Samstag, 7. Dezember um 19.30 Uhr veranstaltet<br />
unser moderner Chor „Musica Vita“ ein Konzert in der Pulverkirche<br />
bei unseren französischen Nachbarn in Lauterburg. Das<br />
Konzert kam auf Initiative von Pfarrer Gilbert Greiner aus Lauterburg<br />
zustande, der in Neuburg ja kein Unbekannter ist. Die Kirche<br />
feiert in diesem Jahr ihr 125-jähriges Bestehen.<br />
Zu diesem Konzert lädt Pfarrer Greiner die Bevölkerung herzlich ein.<br />
14:00 - 16:00 Uhr oder in den Turnstunden abgegeben werden.<br />
Nähere Informationen zum Besuch durch den Nikolaus erhalten<br />
die Eltern unserer Turnerkinder bei ihren Übungsleitern. Für das<br />
leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.<br />
Indiaca-Turnier erfolgreich<br />
Am Sonntag, den 24.11.<strong>2013</strong>, veranstaltete der Pfälzer Turnerbund<br />
sein 2. Pfälzisches Indiaca-Turnier.<br />
Ausrichter war der TV Edenkoben unter der Leitung von Hubert<br />
Fuchs, PTB Landesfachwart Indiaca.<br />
Die Freizeitsportgruppe der Abteilung Ballsport & Fitness nahm<br />
mit zwei<br />
Mixed Mannschaften teil, die sich erfolgreich der Herausforderung<br />
stellten.<br />
Die Mannschaft „TV Neuburg mixed grün“ (mit Felix, Jennifer, Karl-<br />
Heinz und Xaver) belegte nach hartumkämpften Spielsätzen einen<br />
hervorragenden 4. Platz.<br />
TV Neuburg Mixed grün<br />
Die Mannschaft „TV Neuburg mixed rot“ (mit Raphael, Claudia,<br />
Stephanie, Tilo und Volker) kämpfte in der etwas schwierigeren<br />
Gruppe nicht weniger und kam am Ende auf den 9. Platz.<br />
Herzlichen Glückwunsch allen Teilnehmern und vielen Dank an die<br />
beiden Schiedsrichter Tilo und Xaver für ihren tollen Einsatz!<br />
◗◗<br />
TV Neuburg e.V.<br />
Termine<br />
07.12.<strong>2013</strong> Walter-Schellenberger-Cup Rheinzabern<br />
14.12.<strong>2013</strong> Weihnachtsfeier<br />
Turnfans aufgepasst: Walter-Schellenberger-Cup<br />
am 7.12.<strong>2013</strong><br />
Am Samstag, 07.12.<strong>2013</strong> treffen sich die Turnerinnen<br />
und Turner des Turngaus Speyer zu ihrem Jahresabschluss-<br />
Wettkampf in der Sporthalle der IGS Rheinzabern. Es bilden immer<br />
eine Turnerin und ein Turner ein Wettkampfteam, das gemeinsam<br />
gewertet wird. Aus Neuburg sind vier Paare am Start; zwei davon<br />
werden im 2012 neu geschaffenen Double-Mix-Cup antreten, bei<br />
dem der Turner die Frauengeräte und die Turnerin die Männergeräte<br />
turnt. Spaß und Spannung sind also garantiert und die Neuburger<br />
Aktiven freuen sich auf viele Fans! Einturnen ist um 13:00<br />
Uhr, der Wettkampf beginnt um 14:00 Uhr.<br />
Vorweihnachtliche Feier<br />
Die diesjährige vorweihnachtliche Feier findet am Samstag,<br />
14.12.<strong>2013</strong> statt. Unsere Übungsleiter werden mit ihren Gruppen<br />
wieder ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusammenstellen.<br />
Beginn der Veranstaltung ist um 18:00 Uhr, Einlass<br />
ab 17:00 Uhr. Spenden für die Verlosung können am Samstag von<br />
TV Neuburg Mixed rot<br />
Die Gruppe Freizeitsport trifft sich freitags um 20.00 Uhr in der<br />
Schulturnhalle Neuburg am Rhein.<br />
Rope Skipping Gruppe „Die wilden Hüpfer“<br />
Am 23.11.<strong>2013</strong> fand in Herxheim die 6. Gaumeisterschaft „Rope<br />
Skipping“ des Turngau Speyer statt.<br />
Die „Wilden Hüpfer“ des TV Neuburg waren mit sechs Teilnehmerinnen<br />
in zwei Altersklassen vertreten.<br />
Hier die Ergebnisse:<br />
Jahrgang 9-11 Jahre (29 Teilnehmerinnen):<br />
18. Sandra Wunderlich (193 Punkte)<br />
20. Jana Beßler (189 Punkte)<br />
Jahrgang 12-14 Jahre (12 Teilnehmerinnen):
<strong>Hagenbach</strong> - 30 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
2. Kristina Karcher (243 Punkte)<br />
3. Jean Balzer (237,5 Punkte)<br />
6. Louisa Eisenbiegler (224 Punkte)<br />
9. Yoko Wäcker (217,5 Punkte)<br />
Die Rope Skipping Gruppe<br />
Herzlichen Glückwunsch an alle „wilden Hüpfer“!<br />
Außerdem vielen Dank an Karoline Balzer, die Übungsleiterin dieser<br />
Gruppe, sowie den Eltern für ihre Unterstützung.<br />
◗◗<br />
Sportverein Scheibenhardt e.V.<br />
Spiel vom vergangenen Wochenende<br />
FC Berg - SVS 1:1<br />
Nach drei Siegen in Folge, waren wir auch in Berg<br />
erfolgreich. Diesmal reichte es zwar nur zu einem<br />
Unentschieden, dies war jedoch gemessen am Spielverlauf<br />
völlig in Ordnung. Der FCB hatte in der ersten<br />
Spielhälfte mehr Spielanteile, die Chancenverteilung<br />
war jedoch ausgeglichen. Die 2. Halbzeit waren wir<br />
tonangebend und auch der Führung näher.<br />
Doch Berg ging mit 1:0 in der 84. Minute in Führung. Einen Freistoß,<br />
ausgeführt aus halb linker Position, köpfte unser ehemaliger Mannschaftskamerad<br />
Yannick Huber in gewohnter Manier in die Maschen.<br />
Im Anschluss daran hatten die Gastgeber sogar noch die Möglichkeit<br />
auf 2:0 zu erhöhen, was wohl die Entscheidung gewesen wäre.<br />
Kurz darauf nutzte Sezer Bulut einen Vorstoß zum 1:1 Endstand.<br />
Fazit: Ein ansehnliches faires Derby mit gerechtem Ausgang<br />
Nächstes Saisonspiel<br />
SVS - FV Germersheim<br />
Samstag, 07.12.<strong>2013</strong>, 14:30 Uhr<br />
Hinweis auf nächstes Freitagsspiel 1. FCK<br />
Das nächste Freitagsspiel des 1. FCK wird am Freitag, 13.12.<strong>2013</strong><br />
um 18:30 Uhr ausgetragen. Gegner ist der SC Paderborn. Dazu<br />
servieren wir Euch Pfälzer Spezialitäten (Bratwurst + Leberknödel<br />
mit Sauerkraut).<br />
Öffnungszeiten Clubhaus SVS<br />
Samstag, 07.12.<strong>2013</strong>, ab 15:00 Uhr: Sky 1. Bundesliga live<br />
Sonntag, 08.12.<strong>2013</strong>, ab 10:00 Uhr: Frühschoppen<br />
Donnerstag, 12.12.<strong>2013</strong>, ab 19:00 Uhr<br />
Die Öffnungszeiten während der Winterpause, sind Samstag (bei<br />
Bundesliga-Spielen), Sonntag (Frühschoppen), Donnerstag. Etwaige<br />
Änderungen werden im Amtsblatt und auf unserer Homepage<br />
www.sv-scheibenhardt.de bekannt gegeben.<br />
Aus<br />
SCHEIBENHARDTwird berichtet<br />
Vereine<br />
◗◗<br />
Feuerwehrverein St. Florian<br />
Scheibenhardt e.V.<br />
Weihnachtsbaumverkauf <strong>2013</strong><br />
Der Feuerwehrverein St. Florian Scheibenhardt e.V. lädt am<br />
Samstag, den 14.12.<strong>2013</strong> ganz herzlich zu seinem vierten Weihnachtsbaumverkauf<br />
ein. Ab 14:00 Uhr werden Ihnen vor dem<br />
Feuerwehrgerätehaus Scheibenhardt Weihnachtsbäume in verschiedenen<br />
Arten und Größen angeboten. Gerne liefern wir Ihnen,<br />
den von Ihnen ausgesuchten Baum direkt vor Ihre Haustür. Dieser<br />
Rund-um-Service wird für die ganze Verbandsgemeinde sowie für<br />
Büchelberg angeboten. Selbstverständlich ist auch für das leibliche<br />
Wohl bestens gesorgt. Wir freuen uns, mit Ihnen bei einer<br />
Tasse Glühwein und einem Stück Kuchen oder einer Bratwurst den<br />
Verkauf in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Beim Kauf eines<br />
Weihnachtsbaumes erhalten Sie einen Glühwein gratis.<br />
Arbeitseinsatz:<br />
13.12.<strong>2013</strong> ab 17:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus.<br />
Vorankündigung Knutfest<br />
Natürlich wollen wir uns nach einem besinnlichen Weihnachtsfest<br />
und einem guten Rutsch in das Jahr 2014 um die Entsorgung Ihrer<br />
Weihnachtsbäume kümmern. Ganz nach schwedischem Brauch<br />
legen Sie bitte Ihren Baum am Freitag, den 10.01.2014 in den Morgenstunden<br />
vor Ihr Grundstück. Wir werden die Bäume im Laufe<br />
des Tages abholen und würden uns freuen, Sie am Freitag, den<br />
10.01.2014 an der Grillhütte in Scheibenhardt zum Knutfest begrüßen<br />
zu dürfen. Der genaue Beginn des Festes wird noch bekannt<br />
gegeben. Mit dem Verbrennen der Weihnachtsbäume wollen wir<br />
gemeinsam die Weihnachtszeit beenden.<br />
WAS SONST NOCH INTERESSIERT<br />
◗ ◗ Infos, Service- und Beratungsdienste<br />
- ohne Gewähr -<br />
AIDS-Hilfe Landau e.V.<br />
„Cafe Regenbogen“, Weisenburger Straße 2 b, 76829 Landau, Tel.<br />
06341/88688<br />
Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat Treffpunkt ab 18:00 Uhr.<br />
AIDS-Beratung<br />
im Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25,<br />
Germersheim<br />
Mittwochnachmittag und nach telefonischer Vereinbarung<br />
Ansprechperson: Herr Dr. Jestrabek, Tel. 07274/53461 oder 53448<br />
Ambulante Dienste<br />
Mobiler Sozialer Dienst - Mobiler Mittagstisch - Fahrdienste - Personennotruf<br />
- Pflegenotdienst (24 Stunden-Bereitschaftsdienst) -<br />
Behindertenbetreuung<br />
Robert-Koch-Str. 2, Kandel, Tel. 07275/94077.<br />
AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen<br />
Eisenbahnstr. 12, Wörth-Maximiliansau<br />
Telefonische Sprechzeiten montags bis freitags von 12:00 - 13:00 Uhr<br />
Terminvereinbarungen unter Tel. 07271/919777.<br />
Caritas-Zentrum Germersheim, 17er Straße 1, Tel. 07274/9<strong>49</strong>1-0<br />
Online Terminvereinbarung unter www.caritas-zentrum-germersheim.de<br />
Allgemeine Sozialberatung<br />
Schwangerschaftsberatung<br />
Ambulanter Hospiz- u. Palliativberatungsdienst<br />
Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung<br />
Kinderschutzdienst<br />
Suchtberatung<br />
Warenkorb, Waldstr 5 e, Tel. 07274/9738440<br />
Öffnungszeiten Warenkorb: Mo, Mi, Do 09.00 - 17.00 Uhr, Di u. Fr<br />
10.00 - 14.00 Uhr.<br />
Zu diesen Zeiten können auch Spenden abgegeben werden.
<strong>Hagenbach</strong> - 31 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
Außenstellen:<br />
Suchtberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel. 07271/3421<br />
Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel.<br />
07271/2539<br />
Trauercafé: Einmal im Monat, jeweils am zweiten Dienstag, in der<br />
Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Gemeindezentrum Kandel,<br />
Waldstr. 36a<br />
Träger: Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.<br />
Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter der Nummer<br />
07274/703467 oder per e-mail unter ahpb-germersheim@caritas-speyer.de<br />
mit uns in Verbindung setzen.<br />
Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />
Das Treffen der Diabetes-Selbsthilfegruppe findet von September<br />
- Dezember immer am 1. Montag im Monat um 19:00 Uhr im Kath.<br />
Pfarrheim Jockgrim statt.<br />
Ansprechpartnerin: Frau Ursula Schlindwein, Jockgrim, Tel.<br />
07271/51877.<br />
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Germersheim<br />
Hans-Graf-Sponeck-Str. 33, Germersheim, Tel. 07274/2460,<br />
Bürozeiten: Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.<br />
Informationen, Bildungs- und Serviceangebot<br />
Erste Hilfe, Erste Hilfe am Kind, Lebensrettende Sofortmaßnahmen,<br />
Elternschule mit Spielgruppen, Babymassage, Fremdsprachenkurse<br />
für Kinder und Erwachsene, regelmäßige Vorträge zu<br />
aktuellen Themen, Hausnotruf, Mobiler Mittagstisch, Rettungsdienst<br />
und Krankentransporte.<br />
Bereich Aus- und Fortbildung: u.a. in Erster Hilfe, SM für den Führerschein,<br />
Betriebshelfer u.v.m.<br />
Bereich Ambulante Dienste: Mobiler Mittagstisch, Hausnotruf,<br />
Fahrdienste, Tel. 07274/2460 oder 07275/918122 und Tel.<br />
07275/94077.<br />
Diakonisches Werk: Sozialberatung für Aussiedler und Übersiedler<br />
Pestalozzihaus, Tullastr. 30, Wörth-Maximiliansau, Tel.<br />
07271/42234, dienstags von 14:00 - 16:00 Uhr.<br />
Evangelische - Katholische Telefonseelsorge<br />
rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Tel. 0800/1110111<br />
und 0800/1110222.<br />
Fachdienst für Hörgeschädigte<br />
Unsere Angebote für hörgeschädigte Menschen: Berufsbegleitender<br />
Dienst und Integrationsfachdienst - wir unterstützen bei Problemen<br />
am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitsplatzsuche.<br />
Ambulante Erziehungshilfen - wir bieten Unterstützung bei Erziehungsproblemen<br />
an.<br />
Landes-Dolmetscherzentrale für Gebärdensprachdolmetscher -<br />
wir vermitteln ausgebildete und kompetente Gebärdensprachdolmetscher.<br />
Allgemeine Sozialberatung - wir unterstützen bei allen persönlichen<br />
Fragen und Problemen.<br />
Büro: Karolinenstr. 29, 67227 Frankenthal, Tel. 06233/3458-0, Fax<br />
06233/3458-27,<br />
Schreibtelefon Tel. 06233/3458-25, e-mail: frankenthal@gehoerlose-rlp.de,<br />
www.gehoerlose-rlp.de<br />
Sprechstunde vor Ort: Westring 3a, Landau<br />
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr und<br />
nach Vereinbarung.<br />
Fachdienst für Migration und Integration (Migrationserstberatung)<br />
im diakonischen Werk, An Fronte Beckers 10, Germersheim, Tel.<br />
07274/7030032 oder 1248<br />
Sprechzeiten: Di., Mi., Do., 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung.<br />
Frauenhaus<br />
Tel. 06341/89626, Aufnahme Tag und Nacht möglich.<br />
Gelbfieberimpfstelle<br />
Marktstr. 6, Wörth, Tel. 07271/93330, Fax 07271/933325.<br />
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz<br />
Nordring 15 c, Landau, Tel. 06341/3819-22, Fax 06341/381929,<br />
e-mail haeuslichegewaltld@web.de,<br />
Sorgentelefon Tel. 06341/3819-22.<br />
Kostenlose Information, Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt,<br />
Opferschutz und Täterarbeit, Selbsthilfegruppen; Termine nach<br />
Vereinbarung.<br />
Jugend- und Drogenberatungs- und -behandlungsstelle<br />
Trommelweg 11 b, Germersheim, Tel. 07274/919327<br />
Sprechzeiten: montags - freitags 9:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs bis<br />
19:00 Uhr und nach Vereinbarung.<br />
Kreuzbund Speyer - Fachverband der Caritas<br />
Hilfe ist möglich. gibt viele Wege aus dem Teufelskreis der Sucht.<br />
Jeder, der es schon einmal probiert hat, weiß wie schwer es ist,<br />
ohne Hilfe auszubrechen.<br />
Suchtgefährdet ist:<br />
wer Alkohol als Problemlöser einsetzt, um Spannungen und Krisen<br />
besser zu bewältigen,<br />
wer Medikamente und/oder Alkohol braucht, um sein Leben zu<br />
bewältigen,<br />
wer Glücksmomente nur mit Alkohol oder Medikamenten erfährt,<br />
wer Angst und Frust mit Alkohol oder Medikamenten abbaut.<br />
Gesprächsgruppen:<br />
Gruppe II: Treffen jeden Dienstag, 19:30 Uhr in Wörth im Kath.<br />
Jugendheim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer<br />
Kontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895.<br />
Gruppe I: (Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)<br />
Treffen 14-tägig donnerstags, 19:30 Uhr in Wörth im Kath. Jugendheim<br />
St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer.<br />
Kontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895.<br />
E-mail: Info@Kreuzbund-Speyer.de,<br />
Internet: www.Kreuzbund-Speyer.de<br />
Der Kreuzbund ist Fachverband im Deutschen Caritasverband.<br />
Kripo-Beratungsstelle<br />
Polizeipräsidium Rheinpfalz K 15, Informationszentrum Prävention,<br />
Tel. 0621/9632510-13, Tel. 0621/9632510-13.<br />
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung<br />
Germersheim<br />
Wohn- und Förderstätte für Schwerst- und Mehrfachbehinderte /<br />
Familienentlastende Dienste / Wohnstätten für geistig Behinderte<br />
/ Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen geistig behinderter oder<br />
schwerstmehrfachbehinderter Menschen.<br />
Tel. 07275/988-70, Fax 07275/988-720.<br />
Luftbelastungen<br />
Luft-Telefon Karlsruhe, Tel. 0721/133-1004<br />
Ozon-Telefon, Tel. 06131/19725.<br />
ROHM AND HAAS<br />
Informationsstelle bei Geruchsbelästigungen durch die Firma<br />
Rohm and Haas, Lauterbourg/Frankreich, Tel. 00800/16263646<br />
(kostenlos) / Tel. 0180/5221616, Tel. 06131/94 44 44.<br />
Malteser Pflegedienst Hatzenbühl<br />
Luitpoldstr. 81, Hatzenbühl, Tel. 07275/913294, Fax 07275/913295,<br />
www.pflegedienst-hatzenbuehl.de.<br />
Rund um die Uhr erreichbar über Handy-Nr. 0170/8514575<br />
Bürozeiten: Montag - Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.<br />
Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Essen auf<br />
Rädern, 24-Std.-Betreuung, Tagespflegestätte für Senioren, Fahrdienste<br />
für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer.<br />
Mülldeponie Berg (Annahmezeiten), Tel. 07277/433<br />
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:15 Uhr, Samstag<br />
08:00 -12:45 Uhr.<br />
Nummer gegen Kummer - Kinderschutzbund - Tel. 0800 111 0 333<br />
Kostenlose telefonische Beratung beim Kinderschutzbund<br />
Montag bis Freitag von 15:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 11:00<br />
bis 15:00 Uhr.<br />
Pfalzinstitut Klingenmünster<br />
Hotline Essstörungen, Tel. 063<strong>49</strong>/9003333<br />
montags bis donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr oder Rückruf<br />
per Anrufbeantworter. Beratungstelefon des Pfalzinstituts für Kinder-<br />
und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie<br />
Klingenmünster für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen<br />
sowie deren Angehörige und Fachleute.<br />
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie<br />
Drogen-Info-Telefon<br />
Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.), Tel. 063<strong>49</strong>/900 2555<br />
Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 063<strong>49</strong>/900 2525<br />
Montag, Mittwoch, Freitag von 14:30 bis 16:00 Uhr oder über<br />
Anrufbeantworter.<br />
Gesprächskreis „Pflegende Angehörige“<br />
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt auch einmal die<br />
Gelegenheit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Wir,<br />
die Sozialstation <strong>Hagenbach</strong>, Kandel, Wörth e.V. wollen Ihnen dies<br />
bieten, in den Räumen des Mehr-GenerationenHauses Ottstr. 54,<br />
76744 Wörth. Der Gesprächskreis wird von examinierten Krankenschwesten<br />
begleitet, die mit fachlichem Rat den Gruppenteilnehmern<br />
zur Seite stehen und sie unterstützen. Um telefonische<br />
Anmeldung wird gebeten. Tel. 07271/8622.<br />
Pflegestützpunkt Wörth<br />
Pflegstützpunkt für kranke, behinderte und ältere Menschen und<br />
ihre Angehörigen. Im Pflegestützpunkt helfen Ihnen kompetente und<br />
unabhängige Fachleute, Ihre Situation zu meistern. Ihre Ansprechpartnerinnen<br />
sind: Christel Schwind, Tel. 07271/13 20 335 und Elsbeth<br />
Tremmel-Kempf, Tel. 07271/13 20 336<br />
Arthur-Nisio-Str. 23, 76744 Wörth, Fax: 07271/13 20 337
<strong>Hagenbach</strong> - 32 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
PRO FAMILIA<br />
Soziale Beratung gemäß § 219, finanzielle Beratung bei Schwangerschaft,<br />
Verhütungsberatung, psychologische Einzel- und Paarberatung,<br />
Tel. 06341/82424, Termine nach Vereinbarung<br />
Bürozeiten: Montag - Freitag 10:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 16:00<br />
- 18:00 Uhr.<br />
Rechtsinformationen bei Fragen von Trennung und Scheidung:<br />
jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00 - 18.00 Uhr nach telefonischer<br />
Voranmeldung.<br />
Psychologische Sprechstunde bei Trennung und Scheidung:<br />
jeden 2. Donnerstag im Monat von 17:00 - 19:00 Uhr ohne vorherige<br />
Anmeldung.<br />
Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen<br />
der Diözese Speyer, Königstr. 42, 76829 Landau, Terminvereinbarung<br />
Tel. 06341/20918<br />
Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr, Montag und Mittwoch<br />
14:00 - 16:00 Uhr.<br />
Schwangeren-Beratungsstelle<br />
An Fronte Karl 21, Germersheim (Nähe Asklepios-Krankenhaus)<br />
Terminvereinbarungen möglich unter Tel. 07274/1305.<br />
Sozialdienst Kath. Frauen und Männer<br />
Betreuungsverein für den Landkreis Germersheim e.V.<br />
Königstraße 25 a, Germersheim, Tel. 07274/779434<br />
Information, Beratung und Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen.<br />
Termine nach Vereinbarung.<br />
Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25, Germersheim<br />
Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und<br />
deren Angehörigen<br />
Termin nach telefonischer Vereinbarung<br />
Ansprechperson: Frau Bockow, Tel. 07274/53459<br />
Sozialstation Wörth<br />
Pflegedienstleiter: Tel. 07271/76080,<br />
Verwaltung: Fax 07271/760827.<br />
Verbandsgemeindejugendpflege<br />
Gunter Schröer, Tel. 0170/4838265<br />
Zentrum für seelische Gesundheit der Stk gGmbH<br />
Tagesstätte, Kontaktstelle, Betreutes Wohnen, Bismarckstr. 15,<br />
76870 Kandel, Tel. 07275/913063, E-Mail: zsg.kandel@stk-suedpfalz.de<br />
◗◗<br />
Bürgersprechstunde<br />
Dr. Thomas Gebhart, MdB<br />
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart<br />
(CDU) lädt zu seiner Bürgersprechstunde nach Wörth ins Lupperthaus<br />
(Ludwigstraße 4) ein. Die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz<br />
können sich am Mittwoch, dem 11. Dezember, ab 16.00 Uhr<br />
mit ihren Anliegen an Thomas Gebhart wenden.<br />
Weiterhin findet eine Bürgersprechstunde in Jockgrim im Ludowiciring<br />
2a statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz können<br />
sich am Freitag, dem 13. Dezember, von 10.30-11.30 Uhr mit ihren<br />
Anliegen an Thomas Gebhart wenden.<br />
Um vorherige Anmeldung unter 06341-934623 wird gebeten. Weitere<br />
Informationen im Internet unter www.thomas-gebhart.de.<br />
◗◗<br />
Bürgersprechstunde<br />
Barbara Schleicher-Rothmund, MdL<br />
Die Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund lädt alle<br />
Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Anliegen zu einem Gespräch<br />
kommen möchten, in ihr Büro nach Rheinzabern, An den Tongruben<br />
4 ein.<br />
Anmeldung bitte unter Tel. 07272/919390 oder per Mail: Barbara@<br />
Schleicher-Rothmund.de sowie unter www.schleicher-rothmund.de<br />
◗◗<br />
Versicherungsschutz<br />
für ehrenamtlich Tätige<br />
Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert:<br />
Sie helfen - wir schützen!<br />
Ein Drittel aller Rheinland-Pfälzer übt ein Ehrenamt aus oder engagiert<br />
sich bürgerschaftlich. Diese Menschen setzen sich freiwillig<br />
und unentgeltlich zum Wohle der Allgemeinheit ein – beispielsweise<br />
als ehrenamtliche Mandatsträger, Richterinnen und Richter,<br />
Elternbeiräte, Naturschutzbeauftragte sowie Helfende im Auftrag<br />
der Gemeinde. „Diese Personen stehen bei diesen Tätigkeiten und<br />
auf den damit verbundenen Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung“. Anlässlich des Ehrenamtstags am 5.<br />
Dezember weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz darauf hin.<br />
„Die zahlreichen Aktiven in den freiwilligen Feuerwehren und der<br />
DLRG, bei der Johanniter-Unfall-Hilfe, den Malteser Hilfsdiensten<br />
und dem Arbeiter-Samariter-Bund sind in Rheinland-Pfalz bei uns<br />
gesetzlich unfallversichert“, informiert Klaudia Engels, Abteilungsleiterin<br />
Rehabilitation und Entschädigung bei der Unfallkasse.<br />
„Doch auch die Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes<br />
stehen unter diesem gesetzlichen Schutz. Für sie ist jedoch<br />
die Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven zuständig“, erklärt<br />
Klaudia Engels. Auch Personen, die sich am Bundesfreiwilligendienst<br />
(BFD) beteiligen, sind während ihres Einsatzes gesetzlich<br />
unfallversichert. „Welche Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft<br />
im Versicherungsfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich<br />
nach der Einsatzstelle der BFGler“, so Klaudia Engels weiter.<br />
Nachschlagewerk informiert über Absicherung<br />
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber den Unfallversicherungsschutz<br />
für ehrenamtlich Tätige stetig verbessert. Über<br />
den versicherten Personenkreis und die Absicherung bei einem<br />
Unfall informiert die Broschüre „Zu ihrer Sicherheit - Unfallversicherte<br />
im freiwilligen Engagement“, die unter www.ukrlp.de/<br />
Versicherte & Leistungen/Ehrenamt“ zu finden ist.<br />
Ehrenamt<br />
Das klassische Ehrenamt umfasst einen auf Dauer angelegten,<br />
fest umrissenen Tätigkeitsbereich, also ein Amt für eine Körperschaft,<br />
Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder für die<br />
Allgemeinheit. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie<br />
Schöffinnen und Schöffen, Elternvertreterinnen und -vertreter,<br />
vom Vormundschaftsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen<br />
und Betreuer, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Schülerlotsinnen<br />
und -lotsen gehören zu diesem Versichertenkreis.<br />
Bürgerschaftliches Engagement<br />
Neben dem klassischen Ehrenamt gibt es im Versicherungsrecht<br />
noch den Begriff Bürgerschaftliches Engagement. Er benennt die<br />
vielen engagieren Männer und Frauen, die sich ehrenamtlich in<br />
privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Einwilligung<br />
von öffentlich-rechtlichen Institutionen engagieren, beispielsweise<br />
bei den Tafeln vor Ort, als Lernpaten in der Kinderbetreuung, beim<br />
Bau eines Gemeinschaftshauses oder eines Kinderspielplatzes,<br />
bei Aufräum- oder Verschönerungsmaßnahmen ihres Ortes und<br />
an vielen anderen Stellen des öffentlichen Lebens. Der Versicherungsschutz<br />
besteht unabhängig davon, ob das Engagement<br />
unmittelbar für die Kommune oder mittelbar als Vereinsmitglied<br />
ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Auftrag<br />
oder mit ausdrücklicher Einwilligung einer Gebietskörperschaft<br />
oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung erfolgt.<br />
◗ ◗ Lebenshilfe für Menschen<br />
mit Behinderungen e. V.<br />
Unsere Vereinigung wurde vor 50 Jahren als Selbsthilfeorganisation<br />
betroffener Eltern und Freunden geistig behinderter Menschen<br />
gegründet.<br />
Seit dieser Zeit bieten wir beeinträchtigten Menschen und deren<br />
Angehörigen praktische Hilfe an und wirken als deren Anwalt in<br />
der Öffentlichkeit.<br />
Wir unterhalten zurzeit eine Tagesförderstätte mit Wohnheimen<br />
für schwerst-mehrfachbehinderte Menschen in Kandel-Minderslachen,<br />
Wohnstätten für behinderte Menschen, die in der Südpfalzwerkstatt<br />
arbeiten, in Wörth, Hatzenbühl, Maximiliansau,<br />
Westheim, Kuhardt, Rülzheim und Kandel sowie den Förderkindergarten<br />
in Rülzheim.<br />
Wir bieten auch Seniorenbetreuung für behinderte Menschen an,<br />
die aus der Werkstatt für Behinderte ausgeschieden sind und bei<br />
ihren Familien leben.<br />
Außerdem bieten wir Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen, Beratungen<br />
für Eltern, Angehörige und Betreuer behinderter Menschen,<br />
familienunterstützende Dienste, betreutes Wohnen sowie ambulante<br />
Frühförderung an.<br />
Zusätzlich bieten wir ein integratives Kurs- und Freizeitangebot<br />
sowie heilpädagogisches Reiten an. Näheres finden Sie im Internet<br />
unter www.lebenshilfe-ger.de.<br />
Diese Aufgaben stellen eine große Herausforderung für unsere<br />
Lebenshilfe dar.
<strong>Hagenbach</strong> - 33 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />
Wir sind auf Spenden dringend angewiesen.<br />
Bitte unterstützen Sie unsere Behindertenarbeit durch Spenden<br />
oder durch eine Mitgliedschaft. (Mindestbeitrag EUR 30,—). Mitgliedsbeiträge<br />
an unsere Vereinigung sind - wie Spenden - steuerlich<br />
abzugfähig.<br />
Spendenkonten:<br />
Konto 8047300, Sparkasse Germersheim-Kandel, BLZ 54851440<br />
Konto 50520, VR-Bank Südpfalz, BLZ 54862500<br />
Bewohner und ihre Betreuer sowie der Vorstand der Lebenshilfe<br />
wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Vorweihnachtszeit,<br />
gesegnete Weihnachten und ein gesundes, zufriedenes<br />
Neues Jahr.<br />
◗◗<br />
Weihnachtskonzert<br />
in der Christuskirche Wörth<br />
Nachdem vielerorts noch die letzten Weihnachtsgeschenke<br />
besorgt werden, kann man am Vorabend des vierten Advent dieser<br />
Hektik entgehen und in der Christuskirche Wörth weihnachtlichen<br />
Klängen lauschen. Ein edles Programm mit Werken barocker<br />
Meister, wie Bach, Händel oder Corelli, haben die Sängerin Sabine<br />
Polgar, die beiden Flötistinnen Heidrun Paulus und Angelika Köhnlein<br />
sowie Wilke Lahmann am Cembalo für diesen Anlass ausgewählt<br />
und werden den Zuhörern ganz sicher einen genussvollen<br />
Abend bereiten.<br />
Auch wenn sich dieses Musikerensemble am Vorabend des vierten<br />
Advents erstmals einem Publikum vorstellt, sind sie im Umkreis<br />
doch keine Unbekannten. Aus Maximiliansau stammt die Sängerin<br />
Sabine Polgar. Sie verzaubert die Zuhörer durch ihre schöne und<br />
ausdrucksstarke Altstimme. Fest verankert im Südpfälzer Kulturleben<br />
ist die Flötistin Heidrun Paulus aus <strong>Hagenbach</strong>, die diesmal<br />
zusammen mit der in Karlsruhe wohnhaften Angelika Köhnlein<br />
musiziert. Ihr warmer Flötenton wird sowohl den weihnachtlichen<br />
Arien als auch den Instrumentalwerken von Corelli und Quantz<br />
einen unvergessenen Glanz verleihen. Wilke Lahmann, ebenfalls<br />
aus dem nahen Karlsruhe, passt hervorragend zu diesem Ensemble<br />
und wird gekonnt am Cembalo begleiten.<br />
Herzliche Einladung zum Konzert „Bereite dich, Zion“ am Samstag,<br />
21. Dezember, 19:00 Uhr - Christuskirche Wörth. Der Eintritt<br />
zu dieser Veranstaltung ist frei. Es wird um eine angemessene<br />
Spende gebeten.<br />
◗◗<br />
Chor zweitausendNEUn<br />
Chor zweitausendNEUn gibt Zusatzkonzert am<br />
Sonntag, 12.01.2014 um 18:00 Uhr in der prot.<br />
Kirche Neuburg<br />
Sie haben unsere Kirchenkonzerte im November in Kandel und<br />
Rülzheim verpasst?<br />
Aufgrund der großen Nachfrage werden wir am Sonntag, 12.1.2014<br />
um 18:00 Uhr in der prot. Kirche in Neuburg ein Zusatzkonzert geben.<br />
Karten im Vorverkauf zum Preis von 9 € (Abendkasse 10 €) erhalten<br />
Sie ab sofort bei<br />
Bäckerei Rothhaas, Neuburg und<br />
Bäckerei Heldrich, Neuburg<br />
sowie unter www.chor-2009.de<br />
Genießen Sie Meisterwerke klassischer Chormusik von Mozart,<br />
aber auch moderne Chorarrangements von Karl Jenkins und Hits<br />
von Coldplay und Adele - denn Vielfalt ist unser Markenzeichen.<br />
Ein Orchester und Solisten runden das Programm ab. Freuen Sie<br />
sich schon heute auf einen abwechslungsreichen Konzertabend -<br />
wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
◗◗<br />
Trauercafé Kandel<br />
Das Trauercafé der Hospizgruppe Kandel, hat am 10.12.<strong>2013</strong> von<br />
14.30 - 16.30 Uhr geöffnet.<br />
Die Treffen finden im Gemeindezentrum Waldstr. 36a in Kandel<br />
statt. Dazu laden wir herzlich ein.<br />
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Werkstatt-Teams einen mitarbeitenden KFZ- oder Mechatroniker-<br />
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bewerbung@mvg-zeitungsvertrieb.de oder Telefon:<br />
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