Examination Regulation - English - Fakultät für Informatik und ...
Examination Regulation - English - Fakultät für Informatik und ...
Examination Regulation - English - Fakultät für Informatik und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 13<br />
Freiversuch<br />
Free trial<br />
(1) Einen Freiversuch unternimmt, wer eine Modulprüfung spätestens im<br />
Regelprüfungstermin erstmalig ablegt.<br />
A free trial is done if a module examination is taken at least at the semester prescribed for<br />
the completion.<br />
(2) Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch (Abs. 1)<br />
nicht, so gilt sie als nicht unternommen, außer sie wurde wegen Täuschung oder<br />
Ordnungsverstoßes (§ 10 Abs. 5) für nicht bestanden erklärt. Sie muss spätestens in<br />
dem Prüfungszeitraum, der dem Regelprüfungstermin folgt, erneut abgelegt werden;<br />
anderenfalls gilt die Modulprüfung als abgelegt <strong>und</strong> mit „nicht bestanden“ bewertet.<br />
Für die Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen <strong>und</strong> Elternzeit gilt die Regelung<br />
gemäß § 6 Abs. 4.<br />
If a candidate fails a module examination in the free trail (clause 1), the examination is<br />
considered as not taken except if she is announced as failed because of deception or breach<br />
of regulation (§ 10 clause 5). The reexamination must be at latest taken in the examination<br />
time which follows the semester prescribed for the completion otherwise the module<br />
examination is counted as taken and evaluated with “not passed”. For the claim of maternity<br />
period or parental leave the regulation of § 6 clause 4 are valid.<br />
(3) Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat die Modulprüfung im Freiversuch (Abs. 1),<br />
darf sie/er die Prüfung im nächsten Prüfungszeitraum zum Zwecke der<br />
Notenverbesserung erneut ablegen (Verbesserungsversuch). Es gilt jeweils die<br />
bessere Note.<br />
If a candidate pass a module examination in the free trail (clause 1) he or she can take the<br />
examination in the next examination time for achieving a better mark. The best mark counts.<br />
§ 14<br />
Wiederholung von Modulprüfungen<br />
Repeating of modules examinations<br />
(1) Nicht bestandene Modulprüfungen können einmal wiederholt werden. Die<br />
Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist, abgesehen von einer im Rahmen<br />
des Freiversuchs bestandenen Modulprüfung, nicht zulässig. Fehlversuche an<br />
anderen Universitäten <strong>und</strong> gleichgestellten Hochschulen werden angerechnet.<br />
Failed module examination may be repeated once. The repeating of a passed module<br />
examination is inadmissible beside of the free trial. Unsuccessful attempts of other<br />
Universities or equivalent college are credited.<br />
(2) Besteht eine Modulprüfung aus mehr als einer Prüfungsleistung, so sind nur die<br />
Prüfungsleistungen zu wiederholen, die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0)<br />
bewertet wurden.<br />
If a module examination consist of more the one examination than the examination which are<br />
not evaluated with “sufficient” (4,0) has to be repeated.<br />
(3) Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf<br />
des jeweiligen Prüfungsverfahrens erfolgen. Bei Versäumnis der Wiederholungsfrist<br />
gilt die Wiederholungsprüfung als abgelegt <strong>und</strong> wird mit „nicht bestanden“ bewertet,<br />
es sei denn, die Kandidatin/der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten.<br />
17