Examination Regulation - English - Fakultät für Informatik und ...
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Die erste Wiederholungsprüfung für Modulprüfungen, die während der<br />
Vorlesungszeit zu erbringen sind, ist spätestens am Ende des Semesters abzulegen,<br />
in dem das betreffende Modul das nächste Mal abgehalten wird.<br />
The first reexamination has to be taken six month after the responding examination<br />
procedure. If the retry deadline is missed the module examination is counted as taken and<br />
will be evaluated as “failed” unless the candidate is not responsible for the absence.<br />
(4) Die zweite Wiederholung einer Modulprüfung kann nur in Ausnahmefällen <strong>und</strong><br />
nur zum nächsten regulären Prüfungstermin erfolgen.<br />
Eine zweite Wiederholung ist zulässig, wenn<br />
1. ein besonderer Härtefall vorliegt<br />
oder<br />
2. die Kandidatin/der Kandidat nur eine Modulprüfung nicht bestanden hat<br />
oder<br />
3. die Kandidatin/der Kandidat mindestens die Hälfte aller bis dahin abzulegenden<br />
Modulprüfungen gemäß § 24 Abs. 1 mit wenigstens „befriedigend“ bestanden hat<br />
<strong>und</strong> die Module, deren Modulprüfungen ein zweites Mal zu wiederholen sind,<br />
insgesamt einen Umfang von 9 Leistungspunkten nicht überschreiten.<br />
Abs. (3) Satz 3 gilt entsprechend.<br />
A second repeat of a module examination can just take place in exceptional cases and only<br />
at the next regularly examination time.<br />
A second attempt is acceptable if<br />
1. a special case of hardshipClause 3 (3) applies mutatis mutandis.<br />
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