22.01.2014 Aufrufe

Examination Regulation - English - Fakultät für Informatik und ...

Examination Regulation - English - Fakultät für Informatik und ...

Examination Regulation - English - Fakultät für Informatik und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 7<br />

Mündliche Prüfungsleistungen<br />

Oral <strong>Examination</strong><br />

(1) Die Modulprüfungen können aus mündlichen Prüfungsleistungen bestehen. In<br />

ihnen soll die Kandidatin/der Kandidat nachweisen, dass sie/er die Zusammenhänge<br />

des Prüfungsgebietes erkennt <strong>und</strong> spezielle Fragestellungen in diese<br />

Zusammenhänge einzuordnen vermag.<br />

Module examination can be an oral examination. In an oral examination detailed knowledge<br />

will be tested on the subject, the overall knowledge about the exam subject and how the<br />

candidate can dissolve relating questions.<br />

(2) Mündliche Prüfungsleistungen werden vor mindestens zwei Prüferinnen/Prüfern<br />

(Kollegialprüfung) oder einer Prüferin/einem Prüfer in Gegenwart einer sachk<strong>und</strong>igen<br />

Beisitzerin/eines sachk<strong>und</strong>igen Beisitzers abgelegt. Die Dauer der Prüfung beträgt<br />

mindestens 15 Minuten <strong>und</strong> höchstens 45 Minuten.<br />

At least two examiners or one examiner and one well informed associate will have to be<br />

present during the oral examination. The duration of the examination will be at least 15<br />

minutes and not more than 45 minutes.<br />

(3) Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt<br />

werden. Es können bis zu 3 Kandidatinnen/Kandidaten gleichzeitig geprüft werden.<br />

Die Dauer der Prüfung der einzelnen Kandidatin/des einzelnen Kandidaten reduziert<br />

sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung (Abs. 2) um fünf Minuten.<br />

Oral examination can be take as examination in a group. Up to 3 candidates can examined<br />

at the same time. The duration of the examination of every candidates will be reduced by 5<br />

minutes in an examination in a group in comparison to a examination with just one candidate<br />

(clause 5)<br />

(4) Mündliche Prüfungsleistungen werden in der Regel in der in § 24 Abs. 1<br />

festgelegten Sprache abgelegt. Auf Wunsch der Kandidatin/des Kandidaten oder der<br />

Prüferin/des Prüfers <strong>und</strong> im gegenseitigen Einverständnis können mündliche<br />

Prüfungsleistungen abweichend davon in einer anderen Sprache erbracht werden.<br />

Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss.<br />

Oral examination normally taken in the language defined in § 24 clause 1. If the candidate or<br />

the examiner it wish and common consent oral examinations can be taken in a different<br />

language. Exception can be made by the examination board.<br />

(5) Art <strong>und</strong> Dauer der einzelnen mündlichen Prüfungsleistungen sind in § 24 Abs. 1<br />

festgelegt.<br />

Type and duration of the specific oral examination are fixed in § 24 clause 1.<br />

(6) Die wesentlichen Gegenstände <strong>und</strong> Ergebnisse der mündlichen<br />

Prüfungsleistungen sowie ggf. besondere Vorkommnisse werden in einem Protokoll<br />

festgehalten. Das Ergebnis wird der Kandidatin/dem Kandidaten im Anschluss an die<br />

mündliche Prüfungsleistung bekannt gegeben.<br />

The general content and the results of the exam will be recorded as well as special<br />

occurrences. The results of the exam are then shared with the candidate.<br />

(7) Studierende, die zu einem späteren Zeitpunkt die gleiche mündliche<br />

Prüfungsleistung ablegen wollen, werden nach Maßgabe der räumlichen<br />

Verhältnisse als Zuhörerin/Zuhörer zugelassen, es sei denn, die zu prüfende<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!