Examination Regulation - English - Fakultät für Informatik und ...
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§ 26<br />
Abgabe, Kolloquium <strong>und</strong> Bewertung der Master-Arbeit<br />
Submission, colloquium and evaluation<br />
(1) Die Master-Arbeit ist fristgemäß beim Prüfungsausschuss abzuliefern; der<br />
Abgabezeitpunkt wird aktenk<strong>und</strong>ig gemacht. Bei der Abgabe hat die Kandidatin/der<br />
Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie/er ihre/seine Arbeit – bei einer<br />
Gruppenarbeit ihren/seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit –<br />
selbstständig verfasst <strong>und</strong> keine anderen als die angegebenen Quellen <strong>und</strong><br />
Hilfsmittel benutzt hat.<br />
The Master’s thesis has to be available at the examination office by the last day of the time<br />
period allocated for its writing; the date of submission shall be put on record. When<br />
submitting his or her Master’s thesis, the candidate has to affirm in written form that his or<br />
her work, has been composed independently and that no other sources and means other<br />
than those specified have been used.<br />
(2) Die Kandidatin/Der Kandidat hat ihre/seine Master-Arbeit in einem Kolloquium<br />
öffentlich zu präsentieren. Das Kolloquium besteht aus einem etwa 20-minütigen<br />
Vortrag der Kandidatin/des Kandidaten <strong>und</strong> einer maximal 40-minütigen Diskussion<br />
mit den beiden Prüferinnen/Prüfern der Master-Arbeit. Das Kolloquium findet<br />
spätestens vier Wochen nach Abgabe der Master-Arbeit statt. Die/Der Vorsitzende<br />
des Prüfungsausschusses setzt den Termin fest <strong>und</strong> teilt ihn der Kandidatin/dem<br />
Kandidaten schriftlich mit.<br />
The candidate has to defend her/his Master thesis in a colloquium. The defence includes a<br />
presentation of approximately 20 minutes and the following discussion with the examiners of<br />
approximately 40 minutes. The colloquium take place at last four weeks after handing in the<br />
Master thesis. The chairman of the <strong>Examination</strong> Board will define a date and will inform the<br />
candidate.<br />
(3) Die Master-Arbeit <strong>und</strong> das Kolloquium werden von zwei Prüferinnen/Prüfern,<br />
darunter die Betreuerin/der Betreuer der Master-Arbeit, selbstständig in je einem<br />
schriftlichen Gutachten für die Masterarbeit <strong>und</strong> einem gemeinsamen schriftlichen<br />
Gutachten für das Kolloquium bewertet. Mindestens einer der Prüferinnen/Prüfer soll<br />
der Statusgruppe der Professorinnen/Professoren angehören. Die Prüferinnen/Prüfer<br />
erteilen jeweils getrennte Noten für die schriftliche Arbeit <strong>und</strong> das Kolloquium.<br />
The Master thesis and the colloquium are evaluated by two examiner, independent and with<br />
a written protocol, one should be from a supervisor of the Master thesis and one joint<br />
protocol for the colloquium. At least one examiner should be a professor. The examiner will<br />
give separate marks for the written work and the colloquium.<br />
(4) Die Benotung der Master-Arbeit ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der<br />
durch die beiden Prüferinnen/Prüfer vergebenen Noten. Die jeweilige Note einer<br />
Prüferin/eines Prüfers ergibt sich aus der doppelt gewichteten Note für die schriftliche<br />
Arbeit <strong>und</strong> der einfach gewichteten Note für das Kolloquium. Die Noten werden der<br />
Kandidatin/dem Kandidaten im Anschluss an das Kolloquium bekannt gegeben.<br />
(5) Die Master-Arbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als „ausreichend“<br />
(4,0) ist, nur einmal wiederholt werden. In diesem Fall ist eine Rückgabe des Themas<br />
in der in § 25 Abs. 8 genannten Frist jedoch nur zulässig, wenn die Kandidatin/der<br />
Kandidat bei der Anfertigung ihrer/seiner ersten Arbeit von dieser Möglichkeit keinen<br />
Gebrauch gemacht hat.<br />
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