Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster
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Umweltprüfung Regionalplan <strong>Münster</strong>land<br />
FFH-Vorprüfung<br />
bosch & partner<br />
tenden Strukturen wird durch die in mind. 70 m Abstand gelegene Planfestlegung nicht beeinträchtigt.<br />
Barrierewirkungen für die gewässergebundene Fauna bzw. die Anhang II-Arten Groppe und<br />
Bachneunauge sind daher auszuschließen. Auch der Eisvogel als charakteristische Art des LRT<br />
3260 fliegt vorwiegend niedrig über dem Gewässer und ist stark an die Gewässerstruktur gebunden,<br />
die durch die Planfestlegung nicht beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für den Pirol, der als Charaktervogel<br />
lichter Auenwälder, Bruchwälder und gewässernaher Gehölze die Gehölzstrukturen<br />
entlang der Berkel als Lebensraum nutzt.<br />
Hinsichtlich baubedingter Auswirkungen durch Schall, Erschütterung oder nächtliche Lichteinwirkung<br />
sind Beeinträchtigungen auf die Anhang II-Arten Groppe und Bachneunauge auszuschließen,<br />
da diese gegenüber derartigen Störungsquellen nicht empfindlich sind. Störungen auf die charakteristische<br />
Art Pirol können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die nahe des Allgemeinen<br />
Siedlungsbereiches gelegenen Bereiche des FFH-Gebietes weisen jedoch aufgrund des geringen<br />
Gehölzanteils sowie der Siedlungsnähe nur eine geringe Habitateignung für den Pirol als charakteristische<br />
Art des LRT 91E0 und 9160 auf. Es ist davon auszugehen, dass die essenziellen Habitatbestandteile<br />
für den Pirol in anderen Bereichen des FFH-Gebietes liegen, so dass Störungen die<br />
sich auf die Stabilität der Population innerhalb des FFH-Gebietes auswirken, nicht zu erwarten sind<br />
und erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Auch Störungen auf die charakteristische<br />
Art Eisvogel können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aufgrund der zwischen<br />
der Planfestlegung und der Berkel gelegenen Baumreihe, die den Fließgewässerbereich abschirmt,<br />
werden die Störungen jedoch verringert. Zudem ist aufgrund der Habitatausstattung und Siedlungsnähe<br />
sowie bereits vorhandener Störungen durch die bestehende, parallel <strong>zum</strong> Fließgewässer verlaufende<br />
Wegeverbindung zwischen Planfestlegung und Fließgewässer auch für den Eisvogel von<br />
einer geringen Eignung des Habitats auszugehen. Da zudem ein Ausweichen auf angrenzende<br />
störungsärmere Bereiche möglich ist, können Störungen die sich auf die Stabilität der Population<br />
des Eisvogels auswirken, ausgeschlossen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen sind daher nicht<br />
zu gegeben.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Bezüglich diffuser Schadstoffeinträge wird davon ausgegangen, dass der Großteil der Erschließung<br />
(einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Billerbeck-Zentrum) über die L 580 realisiert wird<br />
und von dem bestehenden Wohngebiet in die Planfestlegung verläuft. Eine zusätzliche Querung<br />
des FFH-Gebietes ist somit nicht erforderlich, die Zunahme der Verkehrsstärke auf der L580 wird<br />
nur unwesentlich zunehmen. Zudem sind beeinträchtigungsrelevante Einträge von Schadstoffen<br />
insbesondere <strong>bis</strong> max. 25 m vom Straßenkörper entfernt zu erwarten (Spritzwasserzone) (vgl.<br />
Rassmus et al. 2003), so dass die LRT, die in einer Entfernung von mind. 70 m zur Planfestlegung<br />
gelegen sind, nicht direkt beeinträchtigt werden.<br />
Gegenüber visuellen Störeinwirkungen bzw. Lichtemissionen sowie Verlärmung weisen Fische und<br />
Rundmäuler keine besondere Empfindlichkeit auf, so dass Beeinträchtigungen auf die Arten durch<br />
die Planfestlegung ausgeschlossen werden können. Betriebsbedingte Störungen, insbesondere<br />
durch eine Zunahme von Erholungssuchenden, auf die charakteristischen Arten Eisvogel und Pirol<br />
sind nicht vollständig auszuschließen. Aufgrund der geringen Eignung der nahe zur Planfestlegung<br />
gelegenen Habitate sowie bestehender Vorbelastungen (vgl. oben) sind jedoch Störungen, die sich<br />
auf die Stabilität der Population des Eisvogels bzw. des Pirols im FFH-Gebiet auswirken, nicht zu<br />
erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen sind daher nicht zu prognostizieren.<br />
Fazit<br />
Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />
auszuschließen<br />
Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen<br />
ja<br />
verträglich<br />
nein<br />
FFH-VP erforderlich<br />
12.09.2013 7