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Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster

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Umweltprüfung Regionalplan <strong>Münster</strong>land<br />

FFH-Vorprüfung<br />

bosch & partner<br />

tenden Strukturen wird durch die in mind. 70 m Abstand gelegene Planfestlegung nicht beeinträchtigt.<br />

Barrierewirkungen für die gewässergebundene Fauna bzw. die Anhang II-Arten Groppe und<br />

Bachneunauge sind daher auszuschließen. Auch der Eisvogel als charakteristische Art des LRT<br />

3260 fliegt vorwiegend niedrig über dem Gewässer und ist stark an die Gewässerstruktur gebunden,<br />

die durch die Planfestlegung nicht beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für den Pirol, der als Charaktervogel<br />

lichter Auenwälder, Bruchwälder und gewässernaher Gehölze die Gehölzstrukturen<br />

entlang der Berkel als Lebensraum nutzt.<br />

Hinsichtlich baubedingter Auswirkungen durch Schall, Erschütterung oder nächtliche Lichteinwirkung<br />

sind Beeinträchtigungen auf die Anhang II-Arten Groppe und Bachneunauge auszuschließen,<br />

da diese gegenüber derartigen Störungsquellen nicht empfindlich sind. Störungen auf die charakteristische<br />

Art Pirol können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die nahe des Allgemeinen<br />

Siedlungsbereiches gelegenen Bereiche des FFH-Gebietes weisen jedoch aufgrund des geringen<br />

Gehölzanteils sowie der Siedlungsnähe nur eine geringe Habitateignung für den Pirol als charakteristische<br />

Art des LRT 91E0 und 9160 auf. Es ist davon auszugehen, dass die essenziellen Habitatbestandteile<br />

für den Pirol in anderen Bereichen des FFH-Gebietes liegen, so dass Störungen die<br />

sich auf die Stabilität der Population innerhalb des FFH-Gebietes auswirken, nicht zu erwarten sind<br />

und erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Auch Störungen auf die charakteristische<br />

Art Eisvogel können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aufgrund der zwischen<br />

der Planfestlegung und der Berkel gelegenen Baumreihe, die den Fließgewässerbereich abschirmt,<br />

werden die Störungen jedoch verringert. Zudem ist aufgrund der Habitatausstattung und Siedlungsnähe<br />

sowie bereits vorhandener Störungen durch die bestehende, parallel <strong>zum</strong> Fließgewässer verlaufende<br />

Wegeverbindung zwischen Planfestlegung und Fließgewässer auch für den Eisvogel von<br />

einer geringen Eignung des Habitats auszugehen. Da zudem ein Ausweichen auf angrenzende<br />

störungsärmere Bereiche möglich ist, können Störungen die sich auf die Stabilität der Population<br />

des Eisvogels auswirken, ausgeschlossen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen sind daher nicht<br />

zu gegeben.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Bezüglich diffuser Schadstoffeinträge wird davon ausgegangen, dass der Großteil der Erschließung<br />

(einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Billerbeck-Zentrum) über die L 580 realisiert wird<br />

und von dem bestehenden Wohngebiet in die Planfestlegung verläuft. Eine zusätzliche Querung<br />

des FFH-Gebietes ist somit nicht erforderlich, die Zunahme der Verkehrsstärke auf der L580 wird<br />

nur unwesentlich zunehmen. Zudem sind beeinträchtigungsrelevante Einträge von Schadstoffen<br />

insbesondere <strong>bis</strong> max. 25 m vom Straßenkörper entfernt zu erwarten (Spritzwasserzone) (vgl.<br />

Rassmus et al. 2003), so dass die LRT, die in einer Entfernung von mind. 70 m zur Planfestlegung<br />

gelegen sind, nicht direkt beeinträchtigt werden.<br />

Gegenüber visuellen Störeinwirkungen bzw. Lichtemissionen sowie Verlärmung weisen Fische und<br />

Rundmäuler keine besondere Empfindlichkeit auf, so dass Beeinträchtigungen auf die Arten durch<br />

die Planfestlegung ausgeschlossen werden können. Betriebsbedingte Störungen, insbesondere<br />

durch eine Zunahme von Erholungssuchenden, auf die charakteristischen Arten Eisvogel und Pirol<br />

sind nicht vollständig auszuschließen. Aufgrund der geringen Eignung der nahe zur Planfestlegung<br />

gelegenen Habitate sowie bestehender Vorbelastungen (vgl. oben) sind jedoch Störungen, die sich<br />

auf die Stabilität der Population des Eisvogels bzw. des Pirols im FFH-Gebiet auswirken, nicht zu<br />

erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen sind daher nicht zu prognostizieren.<br />

Fazit<br />

Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

auszuschließen<br />

Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen<br />

ja<br />

verträglich<br />

nein<br />

FFH-VP erforderlich<br />

12.09.2013 7

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