Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster
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Umweltprüfung Regionalplan <strong>Münster</strong>land<br />
FFH-Vorprüfung<br />
bosch & partner<br />
Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets<br />
Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters-<br />
und strukturdiverse Bestände und Förderug der Naturverjüngung<br />
aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft<br />
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils<br />
von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhle- und Uraltbäumen<br />
Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den<br />
Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen<br />
auf geeigneten Standorten (v.a. im Umfeld von Quellbereichen oder<br />
Bachläufen)<br />
Sicherung und Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes<br />
ausgewertete Datengrundlagen<br />
LANUV NRW (2013): Standarddatenbogen <strong>zum</strong> FFH-Gebiet DE-4012-<br />
301: Wolbecker Tiergarten, Stand 02/2010.<br />
LANUV NRW (2013): Schutzziele und Maßnahmen, Stand: 08/2001.<br />
LANUV NRW (2013): Fachinformation <strong>zum</strong> NSG MS-001 „Wolbecker<br />
Tiergarten“<br />
Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebiets Nr. DE 4012-301<br />
Gemäß den Angaben des Fachinformationssystems des LANUV ist der Wolbecker Tiergarten ein<br />
großes Laubwaldgebiet, welches durch Eichen und Buchen geprägt ist und sich über eine Fläche<br />
von 287 ha südlich der Angel im Kernmünsterland erstreckt. Das Gebiet wird z.T. seit 1911 nicht<br />
mehr bewirtschaftet und weist daher einen hohen Anteil an Altholzbeständen mit liegendem und<br />
stehendem Totholz auf.<br />
Anlage- und baudingte Beeinträchtigungen<br />
Der geplante Allgemeine Siedlungsbereich liegt vollständig außerhalb des südlich gelegenen FFH-<br />
Gebietes, so dass anlagebedingte Flächenverluste von Lebensraumtypen sowie von Habitaten der<br />
charakteristischen Arten innerhalb des FFH-Gebietes auszuschließen sind. Durch die Tatsache,<br />
dass ein bereits vorhandener Siedlungsbereich zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet<br />
liegt, ist zudem davon auszugehen, dass Baustraßen und Baustelleneinrichtungen außerhalb des<br />
FFH-Gebietes liegen, so dass auch baubedingte Inanspruchnahmen von Lebensraumtypen bzw.<br />
Habitaten charakteristischer Arten innerhalb des FFH-Gebietes auszuschließen sind.<br />
Verluste von essenziellen Lebensräumen der charakteristischen Vogel- und Fledermausarten, die<br />
sich außerhalb des FFH-Gebietes befinden, sind nicht zu erwarten.<br />
Da das Plangebiet ausschließlich landwirtschaftliche Nutzflächen mit intensiver Ackernutzung sowie<br />
vereinzelte Siedlungslagen umfasst, ist eine Inanspruchnahme von Brut- und Nahrungshabitaten<br />
der charakteristischen Vogelarten auszuschließen, die insbesondere an Wälder und Waldränder<br />
bzw. Lichtungen gebunden sind. Aufgrund der Lage des geplanten ASB nördlich des FFH-Gebietes,<br />
der durch einen bestehenden Siedlungsbereich vom FFH-Gebiet getrennt wird, ist zudem davon<br />
auszugehen, dass sich der Hauptlebensraum der charakteristischen Vogelarten innerhalb des Gebietes<br />
bzw. die westlich, südlich und östlich an das FFH-Gebiet angrenzend befindet, da sich in<br />
diesen Bereichen weitere Waldbestände sowie eine reich strukturierte Offenlandschaft befinden.<br />
Bezogen auf den Wasserhaushalt des FFH-Gebietes ist festzuhalten, dass der Allgemeine Siedlungsbereich<br />
einen ausreichenden Abstand zu der im Gebiet verlaufenden Angel einnimmt und<br />
zudem durch den bestehenden Siedlungsbereich vom FFH-Gebiet sowie von der Angel getrennt<br />
wird, so dass auch indirekte Beeinträchtigungen auf die Lebensraumtypen auszuschließen sind.<br />
Auch für die charakteristischen Fledermausarten ist davon auszugehen, dass sich essenzielle Habi-<br />
12.09.2013 5