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Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster

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Umweltprüfung Regionalplan <strong>Münster</strong>land<br />

FFH-Vorprüfung<br />

bosch & partner<br />

Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets<br />

Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters-<br />

und strukturdiverse Bestände und Förderug der Naturverjüngung<br />

aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft<br />

Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils<br />

von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhle- und Uraltbäumen<br />

Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den<br />

Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen<br />

auf geeigneten Standorten (v.a. im Umfeld von Quellbereichen oder<br />

Bachläufen)<br />

Sicherung und Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes<br />

ausgewertete Datengrundlagen<br />

LANUV NRW (2013): Standarddatenbogen <strong>zum</strong> FFH-Gebiet DE-4012-<br />

301: Wolbecker Tiergarten, Stand 02/2010.<br />

LANUV NRW (2013): Schutzziele und Maßnahmen, Stand: 08/2001.<br />

LANUV NRW (2013): Fachinformation <strong>zum</strong> NSG MS-001 „Wolbecker<br />

Tiergarten“<br />

Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebiets Nr. DE 4012-301<br />

Gemäß den Angaben des Fachinformationssystems des LANUV ist der Wolbecker Tiergarten ein<br />

großes Laubwaldgebiet, welches durch Eichen und Buchen geprägt ist und sich über eine Fläche<br />

von 287 ha südlich der Angel im Kernmünsterland erstreckt. Das Gebiet wird z.T. seit 1911 nicht<br />

mehr bewirtschaftet und weist daher einen hohen Anteil an Altholzbeständen mit liegendem und<br />

stehendem Totholz auf.<br />

Anlage- und baudingte Beeinträchtigungen<br />

Der geplante Allgemeine Siedlungsbereich liegt vollständig außerhalb des südlich gelegenen FFH-<br />

Gebietes, so dass anlagebedingte Flächenverluste von Lebensraumtypen sowie von Habitaten der<br />

charakteristischen Arten innerhalb des FFH-Gebietes auszuschließen sind. Durch die Tatsache,<br />

dass ein bereits vorhandener Siedlungsbereich zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet<br />

liegt, ist zudem davon auszugehen, dass Baustraßen und Baustelleneinrichtungen außerhalb des<br />

FFH-Gebietes liegen, so dass auch baubedingte Inanspruchnahmen von Lebensraumtypen bzw.<br />

Habitaten charakteristischer Arten innerhalb des FFH-Gebietes auszuschließen sind.<br />

Verluste von essenziellen Lebensräumen der charakteristischen Vogel- und Fledermausarten, die<br />

sich außerhalb des FFH-Gebietes befinden, sind nicht zu erwarten.<br />

Da das Plangebiet ausschließlich landwirtschaftliche Nutzflächen mit intensiver Ackernutzung sowie<br />

vereinzelte Siedlungslagen umfasst, ist eine Inanspruchnahme von Brut- und Nahrungshabitaten<br />

der charakteristischen Vogelarten auszuschließen, die insbesondere an Wälder und Waldränder<br />

bzw. Lichtungen gebunden sind. Aufgrund der Lage des geplanten ASB nördlich des FFH-Gebietes,<br />

der durch einen bestehenden Siedlungsbereich vom FFH-Gebiet getrennt wird, ist zudem davon<br />

auszugehen, dass sich der Hauptlebensraum der charakteristischen Vogelarten innerhalb des Gebietes<br />

bzw. die westlich, südlich und östlich an das FFH-Gebiet angrenzend befindet, da sich in<br />

diesen Bereichen weitere Waldbestände sowie eine reich strukturierte Offenlandschaft befinden.<br />

Bezogen auf den Wasserhaushalt des FFH-Gebietes ist festzuhalten, dass der Allgemeine Siedlungsbereich<br />

einen ausreichenden Abstand zu der im Gebiet verlaufenden Angel einnimmt und<br />

zudem durch den bestehenden Siedlungsbereich vom FFH-Gebiet sowie von der Angel getrennt<br />

wird, so dass auch indirekte Beeinträchtigungen auf die Lebensraumtypen auszuschließen sind.<br />

Auch für die charakteristischen Fledermausarten ist davon auszugehen, dass sich essenzielle Habi-<br />

12.09.2013 5

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