Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster
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Umweltprüfung Regionalplan <strong>Münster</strong>land<br />
FFH-Vorprüfung<br />
bosch & partner<br />
tate innerhalb des FFH-Gebietes sowie westlich, südlich und östlich an das FFH-Gebiet angrenzend<br />
befinden. Da die innerhalb des Plangebietes gelegenen Siedlungsstrukturen, die als potenzielle<br />
Wochenstuben bzw. Zwischen- oder Sommerquartiere der Fransenfledermaus sowie des Großen<br />
Mausohrs in Frage kommen, durch die Umsetzung der Planfestlegung weiterhin erhalten bleiben,<br />
können Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />
Durch die Abschirmung des FFH-Gebietes vom Plangebiet durch den bereits bestehenden Siedlungsbereich<br />
können baubedingte Auswirkungen durch Schall, Erschütterungen oder nächtliche<br />
Lichteinwirkungen auf die charakteristischen Arten ebenfalls ausgeschlossen werden.<br />
Anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen, die sich auf den Erhaltungszustand der charakteristischen<br />
Arten auswirken könnten, sind daher nicht zu erwarten.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Bezüglich diffuser Stoffeinträge wird davon ausgegangen, dass der Großteil der Erschließung über<br />
die nordwestlich des FFH-Gebietes gelegene L 585 realisiert wird. Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen<br />
bzw. von Habitaten der charakteristischen Arten können daher ausgeschlossen werden.<br />
Visuelle Störwirkungen bzw. Störungen durch Lichtemissionen, Verlärmung sowie eine Zunahme<br />
von Erholungssuchenden auf die charakteristischen Arten sind aufgrund der abschirmenden Wirkung<br />
des bestehenden Siedlungsbereichs zwischen der Planfestlegung und dem FFH-Gebiet ausschließlich<br />
für den östlich an den ASB angrenzenden Waldbereich zu erwarten, der insbesondere<br />
als Nahrungshabitat für die charakteristischen Arten nicht ausgeschlossen werden kann. Da sich<br />
die essenziellen Habitatbestandteile, wie beschrieben, voraussichtlich in den an das FFH-Gebiet<br />
engrenzenden Bereichen befinden, und in diesen Bereichen ausreichend Lebensräume zur Verfügung<br />
stehen, können jedoch Beeinträchtigungen die sich auf den Erhaltungszustand der charakteristischen<br />
Arten bzw. die Stabilität der Populationen im FFH-Gebiet auswirken, ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Fazit<br />
Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />
auszuschließen<br />
Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen<br />
ja<br />
verträglich<br />
nein<br />
Im Rahmen der oben<br />
durchgeführten FFH-VA<br />
konnte keine eindeutige<br />
Klärung der Auswirkungen<br />
auf die Erhaltungsziele<br />
herbeigeführt werden; es<br />
verbleiben Zweifel.<br />
FFH-VP erforderlich<br />
FFH-VP erforderlich<br />
Literatur und Quellen<br />
VV-Habitatschutz (Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien<br />
92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) <strong>zum</strong> Habitatschutz), Rd.Erl. d. Ministeriums<br />
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4<br />
- 616.06.01.18.<br />
Fachinformation LANUV NRW: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/natura2000-<br />
meldedok/de/start<br />
12.09.2013 6