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Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster

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Umweltprüfung Regionalplan <strong>Münster</strong>land<br />

FFH-Vorprüfung<br />

bosch & partner<br />

tate innerhalb des FFH-Gebietes sowie westlich, südlich und östlich an das FFH-Gebiet angrenzend<br />

befinden. Da die innerhalb des Plangebietes gelegenen Siedlungsstrukturen, die als potenzielle<br />

Wochenstuben bzw. Zwischen- oder Sommerquartiere der Fransenfledermaus sowie des Großen<br />

Mausohrs in Frage kommen, durch die Umsetzung der Planfestlegung weiterhin erhalten bleiben,<br />

können Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Abschirmung des FFH-Gebietes vom Plangebiet durch den bereits bestehenden Siedlungsbereich<br />

können baubedingte Auswirkungen durch Schall, Erschütterungen oder nächtliche<br />

Lichteinwirkungen auf die charakteristischen Arten ebenfalls ausgeschlossen werden.<br />

Anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen, die sich auf den Erhaltungszustand der charakteristischen<br />

Arten auswirken könnten, sind daher nicht zu erwarten.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Bezüglich diffuser Stoffeinträge wird davon ausgegangen, dass der Großteil der Erschließung über<br />

die nordwestlich des FFH-Gebietes gelegene L 585 realisiert wird. Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen<br />

bzw. von Habitaten der charakteristischen Arten können daher ausgeschlossen werden.<br />

Visuelle Störwirkungen bzw. Störungen durch Lichtemissionen, Verlärmung sowie eine Zunahme<br />

von Erholungssuchenden auf die charakteristischen Arten sind aufgrund der abschirmenden Wirkung<br />

des bestehenden Siedlungsbereichs zwischen der Planfestlegung und dem FFH-Gebiet ausschließlich<br />

für den östlich an den ASB angrenzenden Waldbereich zu erwarten, der insbesondere<br />

als Nahrungshabitat für die charakteristischen Arten nicht ausgeschlossen werden kann. Da sich<br />

die essenziellen Habitatbestandteile, wie beschrieben, voraussichtlich in den an das FFH-Gebiet<br />

engrenzenden Bereichen befinden, und in diesen Bereichen ausreichend Lebensräume zur Verfügung<br />

stehen, können jedoch Beeinträchtigungen die sich auf den Erhaltungszustand der charakteristischen<br />

Arten bzw. die Stabilität der Populationen im FFH-Gebiet auswirken, ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Fazit<br />

Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

auszuschließen<br />

Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen<br />

ja<br />

verträglich<br />

nein<br />

Im Rahmen der oben<br />

durchgeführten FFH-VA<br />

konnte keine eindeutige<br />

Klärung der Auswirkungen<br />

auf die Erhaltungsziele<br />

herbeigeführt werden; es<br />

verbleiben Zweifel.<br />

FFH-VP erforderlich<br />

FFH-VP erforderlich<br />

Literatur und Quellen<br />

VV-Habitatschutz (Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien<br />

92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) <strong>zum</strong> Habitatschutz), Rd.Erl. d. Ministeriums<br />

für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4<br />

- 616.06.01.18.<br />

Fachinformation LANUV NRW: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/natura2000-<br />

meldedok/de/start<br />

12.09.2013 6

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