Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster
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Umweltprüfung Regionalplan <strong>Münster</strong>land<br />
FFH-Vorprüfung<br />
bosch & partner<br />
Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets<br />
LANUV NRW (2013): Fachinformation <strong>zum</strong> NSG ST-102 „Emsaue“<br />
Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebiets Nr. DE 3711-301<br />
Gemäß den Angaben des Fachinformationssystems des LANUV ist die Emsaue bedeutender Teil<br />
des Gewässerauenprogramms des Landes NRW. Naturnahe Tieflandflüsse sind bundesweit nur<br />
noch selten und abschnittsweise erhalten. Daher kommt den naturnahen Emsabschnitten und den<br />
noch erhaltenen Altwässern mit ihren wertvollen begleitenden Biotopen - viele sind zugleich FFH-<br />
Lebensraumtypen - eine große landesweite Bedeutung zu. Der Auenkomplex ist u.a. Lebensraum<br />
der gefährdeten Fischarten Groppe, Steinbeißer und Bachneunauge.<br />
Anlagedingte Beeinträchtigungen<br />
Der geplante Allgemeine Siedlungsbereich liegt vollständig außerhalb des FFH-Gebietes, so dass<br />
anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen von Lebensraumtypen sowie von Habitaten der Anhang<br />
II-Arten und der charakteristischen Vogelarten ausgeschlossen werden können.<br />
Mögliche Verluste von Lebensräumen der Anhang II-Arten oder charakteristischen Vogelarten außerhalb<br />
des FFH-Gebietes können sich auf das FFH-Gebiet auswirken. Da die Planfestlegung jedoch<br />
fast überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen mit intensiver Ackernutzung sowie einzelne<br />
Gehölzreiehen mit älterem Baumbestand umfasst, die keine Habitate der genannten Anhang IIoder<br />
charakteristischen Arten darstellen, sind Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahmen<br />
von Habitaten der genannten charakteristischen Arten des FFH-Gebietes auszuschließen.<br />
Hinsichtlich potenzieller Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts ist anzuführen, dass aufgrund<br />
der Entfernung der Planfestlegung <strong>zum</strong> FFH-Gebiet keine anlagenbedingte Beeinträchtigungen<br />
auf das Grundwasser zu erwarten sind. Die Beeinträchtigung grundwasserbeeinflusster Lebensraumtypen<br />
oder Habitate kann daher ausgeschlossen werden.<br />
Auch Beeinträchtigungen von Verbundachsen und Wanderkorridoren der geschützten Tierarten<br />
können für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden, da die Plandarstellung außerhalb des FFH-<br />
Gebietes liegt und eine Nutzung des intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichs als Wanderkorridor<br />
durch die relevanten Vogelarten sowie den Kammmolch und die Große Moosjungfer nicht<br />
gegeben ist. Da keine Zerschneidungen der Ems und ihres Altarms entstehen, sind für die relevanten<br />
Fischarten Steinbeißer, Groppe, Bachneunauge und Bitterling Beeinträchtigungen ausgeschlossen.<br />
Bau- und Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Bau- oder betriebsbedingte Störungen von Tierarten durch Lärm, Erschütterungen und visuelle<br />
Wirkungen sind nicht auszuschließen. Beeinträchtigungen auf die geschützten Arten nach Anhang<br />
II der FFH-RL können aufgrund der Entfernung des Allgemeinen Siedlungsbereichs <strong>zum</strong> FFH-<br />
Gebiet sowie der geringen Empfindlichkeit der Arten gegenüber den betriebsbedingten Wirkungen<br />
ausgeschlossen werden. Aufgrund des bereits vorhandenen Allgemeinen Siedlungsbereichs bestehen<br />
bereits Vorbelastungen im Bereich der geplanten Erweiterung. Zudem sind die für die charakteristischen<br />
Vogelarten relevanten Habitatstrukturen in ausreichender Entfernung zur Planfeststellung<br />
gelegen, so dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.<br />
Bezüglich diffuser Schadstoffeinträge wird davon ausgegangen, dass der Großteil der Erschließung<br />
über die B 475, welche den geplanten Allgemeinen Siedlungsbereich auf der Ost-West-Achse teilt,<br />
realisiert wird oder von den bestehenden Allgemeinen Siedlungsbereich in die Planfeststellung verläuft.<br />
Eine zusätzliche Querung des FFH-Gebietes wäre somit nicht erforderlich, zudem ist davon<br />
auszugehen, dassdie Verkehrsstärke auf der B 475 nur unwesentlich zunimmt. Beeinträchtigungs-<br />
12.09.2013 9