23.01.2014 Aufrufe

Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster

Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster

Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Umweltprüfung Regionalplan <strong>Münster</strong>land<br />

FFH-Vorprüfung<br />

bosch & partner<br />

Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets<br />

LANUV NRW (2013): Fachinformation <strong>zum</strong> NSG ST-102 „Emsaue“<br />

Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebiets Nr. DE 3711-301<br />

Gemäß den Angaben des Fachinformationssystems des LANUV ist die Emsaue bedeutender Teil<br />

des Gewässerauenprogramms des Landes NRW. Naturnahe Tieflandflüsse sind bundesweit nur<br />

noch selten und abschnittsweise erhalten. Daher kommt den naturnahen Emsabschnitten und den<br />

noch erhaltenen Altwässern mit ihren wertvollen begleitenden Biotopen - viele sind zugleich FFH-<br />

Lebensraumtypen - eine große landesweite Bedeutung zu. Der Auenkomplex ist u.a. Lebensraum<br />

der gefährdeten Fischarten Groppe, Steinbeißer und Bachneunauge.<br />

Anlagedingte Beeinträchtigungen<br />

Der geplante Allgemeine Siedlungsbereich liegt vollständig außerhalb des FFH-Gebietes, so dass<br />

anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen von Lebensraumtypen sowie von Habitaten der Anhang<br />

II-Arten und der charakteristischen Vogelarten ausgeschlossen werden können.<br />

Mögliche Verluste von Lebensräumen der Anhang II-Arten oder charakteristischen Vogelarten außerhalb<br />

des FFH-Gebietes können sich auf das FFH-Gebiet auswirken. Da die Planfestlegung jedoch<br />

fast überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen mit intensiver Ackernutzung sowie einzelne<br />

Gehölzreiehen mit älterem Baumbestand umfasst, die keine Habitate der genannten Anhang IIoder<br />

charakteristischen Arten darstellen, sind Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahmen<br />

von Habitaten der genannten charakteristischen Arten des FFH-Gebietes auszuschließen.<br />

Hinsichtlich potenzieller Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts ist anzuführen, dass aufgrund<br />

der Entfernung der Planfestlegung <strong>zum</strong> FFH-Gebiet keine anlagenbedingte Beeinträchtigungen<br />

auf das Grundwasser zu erwarten sind. Die Beeinträchtigung grundwasserbeeinflusster Lebensraumtypen<br />

oder Habitate kann daher ausgeschlossen werden.<br />

Auch Beeinträchtigungen von Verbundachsen und Wanderkorridoren der geschützten Tierarten<br />

können für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden, da die Plandarstellung außerhalb des FFH-<br />

Gebietes liegt und eine Nutzung des intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichs als Wanderkorridor<br />

durch die relevanten Vogelarten sowie den Kammmolch und die Große Moosjungfer nicht<br />

gegeben ist. Da keine Zerschneidungen der Ems und ihres Altarms entstehen, sind für die relevanten<br />

Fischarten Steinbeißer, Groppe, Bachneunauge und Bitterling Beeinträchtigungen ausgeschlossen.<br />

Bau- und Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Bau- oder betriebsbedingte Störungen von Tierarten durch Lärm, Erschütterungen und visuelle<br />

Wirkungen sind nicht auszuschließen. Beeinträchtigungen auf die geschützten Arten nach Anhang<br />

II der FFH-RL können aufgrund der Entfernung des Allgemeinen Siedlungsbereichs <strong>zum</strong> FFH-<br />

Gebiet sowie der geringen Empfindlichkeit der Arten gegenüber den betriebsbedingten Wirkungen<br />

ausgeschlossen werden. Aufgrund des bereits vorhandenen Allgemeinen Siedlungsbereichs bestehen<br />

bereits Vorbelastungen im Bereich der geplanten Erweiterung. Zudem sind die für die charakteristischen<br />

Vogelarten relevanten Habitatstrukturen in ausreichender Entfernung zur Planfeststellung<br />

gelegen, so dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.<br />

Bezüglich diffuser Schadstoffeinträge wird davon ausgegangen, dass der Großteil der Erschließung<br />

über die B 475, welche den geplanten Allgemeinen Siedlungsbereich auf der Ost-West-Achse teilt,<br />

realisiert wird oder von den bestehenden Allgemeinen Siedlungsbereich in die Planfeststellung verläuft.<br />

Eine zusätzliche Querung des FFH-Gebietes wäre somit nicht erforderlich, zudem ist davon<br />

auszugehen, dassdie Verkehrsstärke auf der B 475 nur unwesentlich zunimmt. Beeinträchtigungs-<br />

12.09.2013 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!