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Anhänge D bis F zum Umweltbericht - Bezirksregierung Münster

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Umweltprüfung Regionalplan <strong>Münster</strong>land<br />

FFH-Vorprüfung<br />

bosch & partner<br />

Beschreibung des NATURA 2000-Gebiets<br />

und <strong>zum</strong> NSG ST-040 „Boltenmoor“<br />

Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebiets Nr. DE 3711-301<br />

Gemäß den Angaben des Fachinformationssystems des LANUV ist die Emsaue bedeutender Teil<br />

des Gewässerauenprogramms des Landes NRW. Naturnahe Tieflandflüsse sind bundesweit nur<br />

noch selten und abschnittsweise erhalten. Daher kommt den naturnahen Emsabschnitten und den<br />

noch erhaltenen Altwässern mit ihren wertvollen begleitenden Biotopen - viele sind zugleich FFH-<br />

Lebensraumtypen - eine große landesweite Bedeutung zu. Der Auenkomplex ist u.a. Lebensraum<br />

der gefährdeten Fischarten Groppe, Steinbeißer und Bachneunauge. In dem randlich gelegenen<br />

Hochmoorregenerationsgebiet (Boltenmoor) kommt die Große Moosjungfer vor.<br />

Anlagedingte Beeinträchtigungen<br />

Die geplante Abgrabung liegt vollständig außerhalb des FFH-Gebietes, so dass anlagebedingte<br />

Flächeninanspruchnahmen von Lebensraumtypen sowie von Habitaten der Anhang II-Arten und der<br />

charakteristischen Vogelarten ausgeschlossen werden können.<br />

Verluste von Lebensräumen der charakteristischen Arten des LRT 3150 (Teichrohrsänger, Bekassine,<br />

Wasserralle, Zwergtaucher, Waldwasserläufer), des LRT 9190 (Schwarzspecht), des LRT<br />

3260 (Eisvogel) und des LRT 91F0 (Pirol) außerhalb des FFH-Gebietes können sich auch auf das<br />

FFH-Gebiet auswirken. Da die Planfestlegung jedoch ausschließlich landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

mit intensiver Ackernutzung umfasst, die keine Habitate der genannten Arten darstellen, sind Beeinträchtigungen<br />

durch Flächeninanspruchnahmen von Habitaten der genannten charakteristischen<br />

Arten des FFH-Gebietes auszuschließen.<br />

Hinsichtlich potenzieller Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts ist anzuführen, dass die<br />

geplante Abgrabung als Nassabbau betrieben wird, so dass Grundwasserabsenkungen nicht erforderlich<br />

werden. Anlagebedingte Beeinträchtigungen auf das Grundwasser sind daher nicht gegeben,<br />

so dass auch Beeinträchtigungen grundwasserbeeinflusster Lebensraumtypen oder Habitate<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Auch Beeinträchtigungen von Verbundachsen und Wanderkorridoren der geschützten Tierarten<br />

können für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden, da die Plandarstellung außerhalb des FFH-<br />

Gebietes liegt und eine Nutzung des intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichs als Wanderkorridor<br />

durch die relevanten Vogelarten sowie den Kammmolch und die Große Moosjungfer nicht<br />

gegeben ist. Da keine Zerschneidungen der Ems und ihres Altarms entstehen, sind für die relevanten<br />

Fischarten Steinbeißer, Groppe, Bachneunauge und Bitterling Beeinträchtigungen ausgeschlossen.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Betriebsbedingte Störungen von Tierarten durch Lärm, Erschütterungen und visuelle Wirkungen<br />

sind nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen auf die geschützten Arten nach Anhang II der FFH-RL<br />

können aufgrund der Entfernung des Abgrabungsbereiches <strong>zum</strong> FFH-Gebiet sowie der geringen<br />

Empfindlichkeit der Arten gegenüber den betriebsbedingten Wirkungen ausgeschlossen werden.<br />

Aufgrund der westlich des Abgrabungsbereiches bereits vorhandenen Sandabgrabung sowie des<br />

nördlich gelegenen Gewerbebetriebes bestehen bereits Vorbelastungen in Bereich der geplanten<br />

Abgrabung. Zudem sind die für die charakteristischen Vogelarten relevanten Habitatstrukturen in<br />

ausreichender Entfernung <strong>zum</strong> Abgrabungsbereich gelegen, so dass erhebliche Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Bezüglich diffuser Schadstoffeinträge wird davon ausgegangen, dass die Verkehre von und zur<br />

12.09.2013 9

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