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Begründung und Umweltbericht zur Änderung Nr ... - Stadt Aachen

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<strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltbericht</strong><br />

- Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - 19.09.2013<br />

Feststellung der Landschaftsbildanalyse des Büros LANGE GbR, dass eine nur gering/mittlere bis mittlere Erheblichkeit<br />

der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gegeben ist <strong>und</strong> bei ebenfalls gleichzeitiger Feststellung<br />

der Umweltverträglichkeit im <strong>Umweltbericht</strong>.<br />

Darüber hinaus dient die Konzentration der Anlagen in einem Bereich wie dem Münsterwald dazu, den Rest<br />

des Landschaftsschutzgebietes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> (<strong>und</strong> damit mehr als 2/3 des Außenbereichs der <strong>Stadt</strong>) vor<br />

einer entsprechenden Belastung des Landschaftsbildes zu schützen.<br />

Im übrigen sind die legitimen Schutzinteressen der Bevölkerung im Hinblick auf Lärm, Schlagschatten <strong>und</strong> Erholungsbedürfnis,<br />

die an anderen Stellen des Außenbereichs der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> stärker als im Münsterwald betroffen<br />

sind, als öffentlicher Belang mit in die Ermessenentscheidung einzubeziehen.<br />

Letztlich steht die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet im Spannungsverhältnis mit der Anforderung an die<br />

Kommunen, der Windenergie substantiell Raum zu geben. Auch diese Anforderung begründet (neben der planungsrechtlichen<br />

Privilegierung) einen beachtlichen öffentlichen Belang. Um dieses Ziel zu erreichen ist es aufgr<strong>und</strong><br />

der Ermangelung umweltverträglicherer Alternativen (s.u.) notwendig, eine Befreiung von den Bestimmungen<br />

des Landschaftsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> zu erteilen.<br />

Für den nördlichen Teilabschnitt B, Fläche 1 <strong>und</strong> Fläche 2 sind keine entgegenstehenden Schutzbestimmungen<br />

des Landschaftsplanes für diese Konzentrationsflächen gegeben.<br />

7 Belange des Klimaschutzes <strong>und</strong> der Klimaanpassung<br />

Als Instrument der vorbereitenden Steuerung der Bodennutzung soll der Flächennutzungsplan gem. § 1 (5)<br />

BauGB durch geeignete Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken <strong>und</strong> die der Anpassung an den<br />

Klimawandel dienen, den Erfordernissen des allgemeinen Klimaschutzes gerecht werden.<br />

Moderne Großwindanlagen der 3 MW – Klasse könnten in <strong>Aachen</strong>, abhängig vom Standort, jeweils zwischen<br />

etwa 7 <strong>und</strong> 9 Mio. kWh erzeugen. Neben den positiven Klimaschutzeffekten (minus 4.200 – 5.400 t CO2 / Jahr)<br />

lassen sich damit allein durch eine Windenergieanlage entweder 2.500 bis 3.000 Haushalte ganzjährig mit<br />

Strom versorgen oder aber Elektroauto-Fahrleistungen von 30. bis 50 Mio. Kilometern erzeugen. Bei einer jährlichen<br />

Fahrleistung von 10.000 km sichert eine moderne Windkraftanlage bilanziell den klimaneutralen <strong>und</strong><br />

umweltfre<strong>und</strong>lichen Betrieb von 3.000 – 5.000 modernen Elektrofahrzeugen.<br />

Unmittelbare Auswirkungen auf das <strong>Aachen</strong>er Lokalklima oder lufthygienische Veränderungen sind durch den<br />

Bau neuer Windkraftanlagen nicht gegeben.<br />

In <strong>Aachen</strong> erzeugen die 11 bestehenden Windkraftanlagen (davon 9 im Windpark Vetschau- / Butterweiden)<br />

heute etwa 28 Mio. kWh Strom <strong>und</strong> liefern damit schon heute einen wichtigen Klimaschutzbeitrag. Durch ein<br />

gezieltes Repowering, das hier jedoch frühestens nach einer Laufzeit von mindestens 12-15 Jahren erwartet<br />

werden darf, kann dieser Beitrag mittelfristig durch effiziente Anlagentechnik um weitere 50% - 60% gesteigert<br />

werden.<br />

Angesichts dessen lassen sich die eingangs beschriebenen ambitionierten Ausbauziele für die erneuerbaren<br />

Energien ohne den Ausbau neuer Standorte für Windkraftanlagen nicht erreichen. Mit der <strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>. 117<br />

des Flächennutzungsplanes 1980 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> soll der Windenergie daher in einer Weise Raum verschafft<br />

werden, die den klimapolitischen Zielen Rechnung trägt <strong>und</strong> gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung<br />

unterstützt <strong>und</strong> einer Zersiedelung entgegen wirkt.<br />

Die Umsetzung der Planung in der Flächennutzungsplanänderung erfolgt durch die Überlagerung der Darstellung<br />

„Flächen für die Forstwirtschaft“ im Südraum (Teilabschnitt A) <strong>und</strong> „Flächen für die Landwirtschaft“ im<br />

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