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Begründung und Umweltbericht zur Änderung Nr ... - Stadt Aachen

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<strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltbericht</strong><br />

- Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - 19.09.2013<br />

10 Beteiligung der Bezirksregierung Köln<br />

Die Bezirksregierung Köln ist gemäß § 34 Landesplanungsgesetzes (LPlG) an diesem Verfahren zu beteiligen<br />

um die Ziele der Landesplanung mit der Bauleitplanung abzustimmen.<br />

Mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 12.11.2012 wurde bestätigt, dass die Flächen B 1 (Vetschauer<br />

Weg) <strong>und</strong> B 2 (Alter Heerler Weg) an die Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung angepasst sind. Für die<br />

Flächen A 1, A 2 <strong>und</strong> A 3 im Münsterwald konnte zum Zeitpunkt 12.11.2012 nach Auffassung der Bezirksregierung<br />

Köln die Anpassung an die Ziele der Landesplanung noch nicht bestätigt werden. Mit den vorgesehenen<br />

Konzentrationsbereichen im Münsterwald seien jedoch gemäß den Kriterien des Leitfadens "Rahmenbedingungen<br />

für WEA auf Waldflächen in NRW, MKULNV, 2012" keine hochwertigen Waldflächen <strong>und</strong> Funktionen<br />

betroffen, d.h. die Gr<strong>und</strong>züge des im LEP NRW festgelegten Waldschutzes wären somit auch nach Umsetzung<br />

der Planung gr<strong>und</strong>sätzlich nicht gefährdet. Hierzu sollte nach Auffassung der Bezirksregierung Köln ein Antrag<br />

gemäß § 16 LPlG auf Zielabweichung über die Regionalplanungsbehörde gestellt werden. Über den mit<br />

Schreiben vom 15.11.2012 gestellten Antrag wurde am 11.07.2013 mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages<br />

Nordrhein-Westfalen das Benehmen hergestellt <strong>und</strong> entschieden, dass gemäß § 16 LPlG für den Teilabschnitt<br />

A vom Ziel B III.3.21 des LEP abgewichen werden kann.<br />

Mit Schreiben vom 01.08.2013 bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass der Teilabschnitt A der <strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>.<br />

117 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> 1980 - den<br />

Zielen der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung angepasst ist.<br />

Die Bezirksregierung Köln genehmigte mit Schreiben vom 05.08.2013 AZ: 35.2.11-01-43/13 die 117. <strong>Änderung</strong><br />

des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> 1980, - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - mit Ausnahme<br />

der im Hauptplan Rot eingetragenen Teilfläche am südlichen Rand der Fläche 2 des Teilabschnittes A.<br />

Die Darstellung ist der <strong>Begründung</strong> als Anlage 1 beigefügt.<br />

Die auszunehmende Fläche ist ca. 1,9 ha groß. In Folge dessen ändert sich die in dieser <strong>Begründung</strong> beschriebene<br />

Summe der Konzentrationsfläche auf ca. 171,1 ha, die der Fläche des Teilbereich A auf ca. 113,7<br />

ha.<br />

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