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Begründung und Umweltbericht zur Änderung Nr ... - Stadt Aachen

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<strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltbericht</strong><br />

- Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - 19.09.2013<br />

Fazit<br />

Mit den in der Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong> beschriebenen Maßnahmen, sind voraussichtlich keine erheblich<br />

nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt <strong>und</strong> den Menschen zu erwarten. Kompensationsmaßnahmen<br />

tragen darüber hinaus zum Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen bei. Mit der Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />

ist der Schutz der Ges<strong>und</strong>heit des Menschen gewährleistet. Reflexionen von Rotorblättern (Disko-Effekt)<br />

werden seit einigen Jahren durch verbesserte Oberflächenstandards (matte Oberflächen / Farben)<br />

vollständig verhindert <strong>und</strong> stellen somit kein Immissions-Problem dar. Gleichwohl sind mit der Errichtung von<br />

Windkraftanlagen Beeinträchtigungen des Wohnumfelds sowie anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Auswirkungen<br />

verb<strong>und</strong>en, die subjektiv von den Bewohnern sehr unterschiedlich <strong>und</strong> belästigend wahrgenommen werden<br />

können. Globale Wechselbeziehungen bestehen beim Schutzgut Klima. Hier leistet die <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> durch den<br />

Ausbau regenerativer Energien ihren Beitrag <strong>zur</strong> Vermeidung ges<strong>und</strong>heitsschädlicher Luftschadstoffbelastungen<br />

<strong>und</strong> klimabelastender Treibhausgase sowie <strong>zur</strong> Minderung des Ressourcenverbrauchs <strong>zur</strong> Stromproduktion.<br />

2 Einleitung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> beabsichtigt ihren Flächennutzungsplan (STADT AACHEN 1980) zu ändern <strong>und</strong> zwei Konzentrationsflächen<br />

für Windkraftanlagen’ in den <strong>Stadt</strong>bezirken <strong>Aachen</strong>-Richterich <strong>und</strong> <strong>Aachen</strong>-Kornelimünster/ Walheim<br />

darzustellen.<br />

Im Rahmen der <strong>Änderung</strong> des Flächennutzugsplans wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt.<br />

Deren Aufgabe ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten<br />

Auswirkungen auf Mensch <strong>und</strong> Umwelt frühzeitig, umfassend <strong>und</strong> medienübergreifend zu ermitteln,<br />

zu beschreiben <strong>und</strong> zu bewerten.<br />

Der vorliegende <strong>Umweltbericht</strong> gem. § 2a <strong>Nr</strong>. 2 beschreibt <strong>und</strong> bewertet die Ergebnisse der Umweltprüfung.<br />

Zusätzlich enthält er eine überschlägige Qualifizierung <strong>und</strong> Quantifizierung der die durch die Flächennutzungsplanänderung<br />

vorbereiteten zu erwartenden erheblichen Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft, sowie die Beschreibung<br />

der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Minderung <strong>und</strong> Kompensation gem. §§ 1, 1a BauGB sowie Eingriffsregelung<br />

§§ 14 bis 18 BNatSchG respektive § 4 bis 6 LG NW.<br />

Darüber hinaus werden mögliche Auswirkungen auf planungsrelevante Arten (vgl. 'Handlungsempfehlung Artenschutz<br />

in der Bauleitplanung NRW 1 ’) <strong>und</strong> mögliche Auswirkungen auf FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebiete im Umfeld<br />

der dargestellten Konzentrationsflächen betrachtet.<br />

2.1 Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> <strong>und</strong> die städtischen Behörden haben den Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs. 4 BauGB unter Berücksichtigung der Eingänge aus dem Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesteckt.<br />

Es werden die umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens auf die in § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB genannten<br />

Schutzgüter ermittelt.<br />

Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand <strong>und</strong> allgemein anerkannten<br />

Prüfmethoden sowie nach Inhalt <strong>und</strong> Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden<br />

kann. Hierbei werden vorliegende, umweltrelevante Informationen berücksichtig sowie für einige Aspekte –<br />

insbesondere Artenschutz, Landschaftsbild, Schlagschatten <strong>und</strong> Lärm – vertiefende Fachgutachten erstellt.<br />

Die für die Bewertung herangezogenen Information sowie das je nach Schutzgut unterschiedlich abgegrenzte<br />

Untersuchungsgebiet ist in den schutzgutbezogenen Fachkapiteln erläutert (vgl. Kapitel 4.1.1 bis 4.1.8.3).<br />

1<br />

MUNLV NW (jetzt MKULNV) – Ministerium für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz, Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz <strong>und</strong> Ministerium für Wirtschaft,<br />

Energie, Bauen, Wohnen <strong>und</strong> Verkehr des Landes NRW (2010b): Artenschutz in der Bauleitplanung <strong>und</strong> bei der baurechtlichen Zulassung von<br />

Vorhaben - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen <strong>und</strong> Verkehr NRW <strong>und</strong> des Ministeriums<br />

für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- <strong>und</strong> Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010<br />

18

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