Begründung und Umweltbericht zur Änderung Nr ... - Stadt Aachen
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<strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong><br />
<strong>Begründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltbericht</strong><br />
- Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - 19.09.2013<br />
ten besitzen, im Münsterwald gesehen werden. Wenngleich durch das hochwertige Umfeld (insbesondere für<br />
die Teilfläche A 3) auch anspruchsvollere Arten die Flächen als Teilhabitat nutzen können.<br />
Aufgr<strong>und</strong> einer geringen bis mittleren Aktivitätsdichte für Fledermausarten kann für das Kollisionsrisiko lediglich<br />
eine Gr<strong>und</strong>gefährdung angenommen werden, die als nicht schädlich für den Erhaltungszustand der Population<br />
angesehen werden<br />
Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Anlagen stellt die Untere Landschaftsbehörde eine Befreiung für<br />
den Bau von WEA im Landschaftsschutzgebiet in Aussicht.<br />
Durch die Meidung von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen (Bachläufe, Quellen sowie ein Kleingewässerkomplex),<br />
der Verlegung der Anlagen in junge oder mittelalte, nicht heimische Fichtenforste von geringer<br />
Naturnähe sowie durch Rodungs- <strong>und</strong> Bauzeitenbeschränkungen können zusätzliche Auswirkungen verhindert<br />
bzw. vermindert werden.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf das im Umfeld liegende FFH- bzw. Vogelschutzgebiet ‚Osthertogenwald autour<br />
de Raeren’ auf belgischem Staatsgebiet wurden untersucht <strong>und</strong> sind nicht zu erwarten (PRO TERRA 2012a).<br />
Da dem südlichen Münsterwald nur eine geringe Bedeutung für die Erholung zukommt, sind durch die Anlage<br />
von voraussichtlich 7 Windkraftanlagen in diesem nicht mit Wanderwegen erschlossenen Bereich keine direkten<br />
Einschränkungen verb<strong>und</strong>en. Der Sichtbarkeitsbereich der Windkraftanlagen ist aufgr<strong>und</strong> des hohen Waldanteils,<br />
der zahlreichen Hecken- <strong>und</strong> Gehölzstrukturen sowie des bestehenden Geländereliefs deutlich eingeschränkt.<br />
Sie stellt daher im Nahbereich eine mittlere <strong>und</strong> im Fernbereich insgesamt eine geringfügige Veränderung<br />
der Eigenart der Landschaft <strong>und</strong> eine mittlere ästhetische Beeinträchtigungen dar.<br />
Der Teilabschnitt A ist durch ein Mosaik aus verschiedenen Böden gekennzeichnet, die in Teilbereichen zu den<br />
besonders schutzwürdigen Böden aufgr<strong>und</strong> ihres Biotopentwicklungspotenzials zählen. Durch die geringen<br />
Versiegelungsanteile sind mit der Umsetzung der Planung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen<br />
insgesamt vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den Boden verb<strong>und</strong>en.<br />
Bei Wahrung eines Abstands der Anlagen <strong>und</strong> der Erschließung zu Fließgewässern, Stillgewässern <strong>und</strong> Quellen<br />
kann eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser vermieden werden. Auch das Risiko der Gr<strong>und</strong>wassergefährdung<br />
ist bei entsprechenden technischen Vorkehrungen gering.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der geringen Flächeninanspruchnahme der Windkraftanlagen in gering sensiblen Klimatopen – <strong>und</strong><br />
da bei dem Betrieb keine Luftverunreinigungen entstehen, ist das Vorhaben mit keinen negativen Auswirkungen<br />
auf das Klima <strong>und</strong> die Luftsituation verb<strong>und</strong>en.<br />
Die Trasse der alten Römerstraße <strong>Aachen</strong> – Monschau – Trier im Verlauf der Himmelsleiter (B 258) ist als bedeutsames<br />
Kulturgut bekannt. Weitere Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich nicht vermerkt, archäologische<br />
F<strong>und</strong>e sind jedoch aufgr<strong>und</strong> der bekannten zahlreichen mittelalterliche bis neuzeitliche Wegeführungen<br />
wahrscheinlich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind daher die konkreten Standorte näher<br />
zu überprüfen, um Beeinträchtigungen von Kulturgütern zu vermeiden.<br />
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für die Prüfung erheblicher Belästigungen durch Geräuschimmissionen ist die Technische<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm mit einer abgestuften Schutzwürdigkeit der verschiedenen<br />
Baugebiete. Eine detaillierte Ermittelung der Immissionen <strong>und</strong> der Nachweis, dass die jeweiligen Immissionsrichtwerte<br />
zum Schutz der Ges<strong>und</strong>heit des Menschen eingehalten werden, kann erst standortgenau für die geplanten<br />
Windkraftanlagen im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Prüfung im Baugenehmigungsverfahren<br />
erfolgen. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte ist nicht zulässig. Eine detaillierte Ermittelung der Immissionen<br />
<strong>und</strong> der Nachweis, dass die jeweiligen Immissionsrichtwerte eingehalten werden, erfolgt standortgenau<br />
für die geplante Windkraftanlage im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Prüfung im Baugenehmigungsverfahren.<br />
Gemäß Windenergieerlass NRW darf der Schlagschatten in der Tagesbetrachtung 30 Minuten<br />
<strong>und</strong> in der Jahresbetrachtung 30 St<strong>und</strong>en bzw. 1.800 Minuten nicht überschreiten. Sollte eine Anlage auf der<br />
Fläche A 3 errichtet werden, sind voraussichtlich Abschaltmaßnahmen bis <strong>zur</strong> Erreichung der Grenzwerte zum<br />
Schutz der Ges<strong>und</strong>heit vorzusehen.<br />
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