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Begründung und Umweltbericht zur Änderung Nr ... - Stadt Aachen

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<strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltbericht</strong><br />

- Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - 19.09.2013<br />

ten besitzen, im Münsterwald gesehen werden. Wenngleich durch das hochwertige Umfeld (insbesondere für<br />

die Teilfläche A 3) auch anspruchsvollere Arten die Flächen als Teilhabitat nutzen können.<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer geringen bis mittleren Aktivitätsdichte für Fledermausarten kann für das Kollisionsrisiko lediglich<br />

eine Gr<strong>und</strong>gefährdung angenommen werden, die als nicht schädlich für den Erhaltungszustand der Population<br />

angesehen werden<br />

Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Anlagen stellt die Untere Landschaftsbehörde eine Befreiung für<br />

den Bau von WEA im Landschaftsschutzgebiet in Aussicht.<br />

Durch die Meidung von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen (Bachläufe, Quellen sowie ein Kleingewässerkomplex),<br />

der Verlegung der Anlagen in junge oder mittelalte, nicht heimische Fichtenforste von geringer<br />

Naturnähe sowie durch Rodungs- <strong>und</strong> Bauzeitenbeschränkungen können zusätzliche Auswirkungen verhindert<br />

bzw. vermindert werden.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf das im Umfeld liegende FFH- bzw. Vogelschutzgebiet ‚Osthertogenwald autour<br />

de Raeren’ auf belgischem Staatsgebiet wurden untersucht <strong>und</strong> sind nicht zu erwarten (PRO TERRA 2012a).<br />

Da dem südlichen Münsterwald nur eine geringe Bedeutung für die Erholung zukommt, sind durch die Anlage<br />

von voraussichtlich 7 Windkraftanlagen in diesem nicht mit Wanderwegen erschlossenen Bereich keine direkten<br />

Einschränkungen verb<strong>und</strong>en. Der Sichtbarkeitsbereich der Windkraftanlagen ist aufgr<strong>und</strong> des hohen Waldanteils,<br />

der zahlreichen Hecken- <strong>und</strong> Gehölzstrukturen sowie des bestehenden Geländereliefs deutlich eingeschränkt.<br />

Sie stellt daher im Nahbereich eine mittlere <strong>und</strong> im Fernbereich insgesamt eine geringfügige Veränderung<br />

der Eigenart der Landschaft <strong>und</strong> eine mittlere ästhetische Beeinträchtigungen dar.<br />

Der Teilabschnitt A ist durch ein Mosaik aus verschiedenen Böden gekennzeichnet, die in Teilbereichen zu den<br />

besonders schutzwürdigen Böden aufgr<strong>und</strong> ihres Biotopentwicklungspotenzials zählen. Durch die geringen<br />

Versiegelungsanteile sind mit der Umsetzung der Planung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen<br />

insgesamt vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den Boden verb<strong>und</strong>en.<br />

Bei Wahrung eines Abstands der Anlagen <strong>und</strong> der Erschließung zu Fließgewässern, Stillgewässern <strong>und</strong> Quellen<br />

kann eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser vermieden werden. Auch das Risiko der Gr<strong>und</strong>wassergefährdung<br />

ist bei entsprechenden technischen Vorkehrungen gering.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der geringen Flächeninanspruchnahme der Windkraftanlagen in gering sensiblen Klimatopen – <strong>und</strong><br />

da bei dem Betrieb keine Luftverunreinigungen entstehen, ist das Vorhaben mit keinen negativen Auswirkungen<br />

auf das Klima <strong>und</strong> die Luftsituation verb<strong>und</strong>en.<br />

Die Trasse der alten Römerstraße <strong>Aachen</strong> – Monschau – Trier im Verlauf der Himmelsleiter (B 258) ist als bedeutsames<br />

Kulturgut bekannt. Weitere Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich nicht vermerkt, archäologische<br />

F<strong>und</strong>e sind jedoch aufgr<strong>und</strong> der bekannten zahlreichen mittelalterliche bis neuzeitliche Wegeführungen<br />

wahrscheinlich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind daher die konkreten Standorte näher<br />

zu überprüfen, um Beeinträchtigungen von Kulturgütern zu vermeiden.<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für die Prüfung erheblicher Belästigungen durch Geräuschimmissionen ist die Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm mit einer abgestuften Schutzwürdigkeit der verschiedenen<br />

Baugebiete. Eine detaillierte Ermittelung der Immissionen <strong>und</strong> der Nachweis, dass die jeweiligen Immissionsrichtwerte<br />

zum Schutz der Ges<strong>und</strong>heit des Menschen eingehalten werden, kann erst standortgenau für die geplanten<br />

Windkraftanlagen im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Prüfung im Baugenehmigungsverfahren<br />

erfolgen. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte ist nicht zulässig. Eine detaillierte Ermittelung der Immissionen<br />

<strong>und</strong> der Nachweis, dass die jeweiligen Immissionsrichtwerte eingehalten werden, erfolgt standortgenau<br />

für die geplante Windkraftanlage im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Prüfung im Baugenehmigungsverfahren.<br />

Gemäß Windenergieerlass NRW darf der Schlagschatten in der Tagesbetrachtung 30 Minuten<br />

<strong>und</strong> in der Jahresbetrachtung 30 St<strong>und</strong>en bzw. 1.800 Minuten nicht überschreiten. Sollte eine Anlage auf der<br />

Fläche A 3 errichtet werden, sind voraussichtlich Abschaltmaßnahmen bis <strong>zur</strong> Erreichung der Grenzwerte zum<br />

Schutz der Ges<strong>und</strong>heit vorzusehen.<br />

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