Begründung und Umweltbericht zur Änderung Nr ... - Stadt Aachen
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<strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong><br />
<strong>Begründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltbericht</strong><br />
- Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - 19.09.2013<br />
Gr<strong>und</strong>gefährdung angenommen werden kann. Dies wird als nicht schädlich für den Erhaltungszustand der Population<br />
angesehen (PRO TERRA 2012b).<br />
Somit werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für die betrachteten Fledermausarten, unter Berücksichtigung<br />
von Vermeidungsmaßnahmen <strong>und</strong> Maßnahmen des Risikomanagements, nicht berührt. Als artenschutzrechtlich<br />
notwendige Maßnahmen sind eine Rodungszeitenbeschränkung sowie eine Altbaumkontrolle<br />
bei Einschlag von Gehölzen erforderlich.<br />
Sonstige planungsrelevante Arten<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Wildkatze den Münsterwald als Streifgebiet nutzt. Bei Berücksichtigung<br />
von sensiblen Zeiten (Jungenaufzucht von März bis Juni) können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />
vermieden werden. Die Beeinträchtigung der Reproduktionsphase wird vorsorglich durch eine Rodungszeitenbeschränkung<br />
(im Winter) vermieden.<br />
Auch, wenn der größte Teil der betrachteten Fläche für Haselmäuse keine Habitatqualitäten besitzt, kann ein<br />
Vorkommen der auf dem MTB Roetgen aufgeführten Art nicht generell ausgeschlossen werden. Soweit Standorte<br />
mit Habitateignung (insbesondere Laubwald) für die Haselmaus im Bereich geplanter Anlagen oder im Bereich<br />
der Erschließung liegen, sind ggf. weitere Untersuchungen im Genehmigungsverfahren erforderlich.<br />
4.1.1.2 Teilabschnitt B 1 'Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg'<br />
Biotoptypen / Lebensräume<br />
Der <strong>Aachen</strong>er Norden ist aufgr<strong>und</strong> der hohen Bodenfruchtbarkeit überwiegend ackerbaulich genutzt. Aufgr<strong>und</strong><br />
der Kompensationsmaßnahmen für das Gewerbegebiet AVANTIS weisen die Ackerflächen einen vergleichsweise<br />
hohen Anteil an Ackerbrachen <strong>und</strong> Ackerrandstreifen mit einer ausgeprägten Wildkrautflur auf.<br />
Der Teilabschnitt B 1 wird im Norden durch das Gewerbegebiet ‚Avantis’ <strong>und</strong> im Westen durch die BAB 4<br />
(E 314) bzw. durch die niederländische Grenze begrenzt. Die vollständig ackerbaulich genutzte Fläche weist<br />
eine Lärmvorbelastung durch die nahe gelegene Autobahn auf.<br />
Die Biotopkatasterfläche ‚Hecken-Obstweiden-Komplex <strong>und</strong> Hohlwege westlich von Horbach’ (BK-5102-057)<br />
befindet sich in 150 m Entfernung östlich des Teilabschnitts B 1. Sie hat lokale Bedeutung als Vernetzungsbiotop<br />
<strong>und</strong> als Lebensraum für gefährdete Tierarten in der vom Ackerbau geprägten Bördenlandschaft. Auch der<br />
mit Gehölzen bewachsene Verlauf des ehemaligen Westwalls ist als Biotopkatasterfläche mit lokaler Bedeutung<br />
dargestellt (Gehölzstreifen westlich von Vetschau BK-5102-058). Als wertbestimmende Merkmale werden<br />
die Bedeutung für gefährdete Rastvögel, Wiesenvögel, Hecken- <strong>und</strong> Gebüschbrüter sowie die Eigenschaft als<br />
Vernetzungsbiotop genannt.<br />
Abbildung 5:<br />
Feldgehölze in der Horbacher Börde im Umfeld B 1 (links), Mäusebussard als Wintergast<br />
(rechts)<br />
Im direkten Umfeld des Teilabschnitts B 1 befindet sich die Biotopverb<strong>und</strong>fläche ‚Ackerflächen um Horbach’<br />
(VB-K-5102-002) mit besonderer Bedeutung. Die Biotopverb<strong>und</strong>fläche hat die Funktion eines Offenlandbiotops<br />
<strong>und</strong> stellt eine Verbindung zwischen den Ortsrandlagen von Vetschau/Laurensberg <strong>und</strong> Horbach/Richterich bis<br />
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