Begründung und Umweltbericht zur Änderung Nr ... - Stadt Aachen
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<strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong><br />
<strong>Begründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltbericht</strong><br />
- Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - 19.09.2013<br />
Artname Status der Art Vermeidungsmaßnahmen<br />
Funktionserhaltende<br />
Maßnahmen<br />
(gem. § 44 Abs. 5<br />
BNatSchG)<br />
Rauhautfledermaus kein Quartiernachweis ja nein<br />
Zwergfledermaus kein Quartiernachweis ja nein<br />
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Gebiet nur mittelmäßig von Fledermäusen genutzt wird. Generell<br />
wird die Dichte <strong>und</strong> die beobachtete Aktivitätsab<strong>und</strong>anz der typischen Waldarten als relativ gering <strong>und</strong><br />
deutlich unter der von besser strukturierten Wäldern klassifiziert. Das Fehlen des Großen Abendseglers als regelmäßig<br />
auftretende Art (Art kommt im Umfeld vor; wurde im Untersuchungsgebiet nur einmal bei der Wanderung<br />
nachgewiesen) <strong>und</strong> die geringe Dichte anderer typischer Waldarten bestätigen die insgesamt mittlere Bedeutung<br />
für Fledermausarten.<br />
Die Untersuchung zum Fledermauszug im Herbst (PRO TERRA 2012b) ermittelte das gleiche Artenspektrum.<br />
Einzige Art, die sich im freien Luftraum aufgehalten hat, war die Zwergfledermaus. Mit zwei bis drei Kontakten<br />
pro Nacht liegt die Aktivitätsdichte deutlich unter der von ALBRECHT ET AL. (2008) definierten Schwelle von bis<br />
zu 30 Kontakten pro Art/Nacht. Somit handelt es sich um einen Raum mit geringer bis mittlerer Aktivitätsdichte.<br />
Weitere planungsrelevante Arten<br />
Zu den weiteren planungsrelevante Arten, die potenziell im Gebiet vorkommen könnten, zählen die Säugetiere<br />
Haselmaus <strong>und</strong> Wildkatze. Es erfolgte keine eigenständige Erfassung dieser Arten, auch wurden keine Zufallsf<strong>und</strong>e<br />
dokumentiert. In Sinne einer Worst Case Betrachtung erfolgte dennoch eine Bewertung potenziell möglicher<br />
Auswirkungen auf diese Arten.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Wildkatze den Münsterwald als Streifgebiet nutzt.<br />
Auch, wenn der größte Teil der betrachteten Fläche für Haselmäuse keine Habitatqualitäten besitzt, kann ein<br />
Vorkommen der auf dem MTB Roetgen (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de, Stand 29.08.2011) aufgeführten<br />
Art nicht generell ausgeschlossen werden.<br />
– Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung<br />
Biotope / Lebensräume<br />
Die Anlage der F<strong>und</strong>amente <strong>und</strong> ggf. eine zusätzlich erforderliche Erschließung der Anlagen ist mit dem Verlust<br />
von Wald – auch im Sinne des Forstgesetzes verb<strong>und</strong>en. Hierbei wird von einer dauerhaften Waldumwandlung<br />
von 0,25 bis 0,4 ha je Einzelanlage <strong>und</strong> einer zusätzlichen temporären Waldumwandlung von 0,25 – 0,4 ha je<br />
Einzelanlage ausgegangen. Konkretere Angaben können bei Vorliegen des Erschließungskonzepts im Rahmen<br />
der Genehmigung ermittelt werden.<br />
Soweit sich der Verlust auf junge oder mittelalte, nicht heimische Fichtenbestände von geringer Naturnähe bezieht,<br />
sind die Auswirkung auf das Schutzgut durch den direkten Verlust von Lebensräumen als mittel zu bewerten.<br />
Wenn die Anlagenstandorte oder die Erschließung naturschutzfachlich hochwertigere Flächen (z.B. Kleingewässerkomplex,<br />
Bachläufe <strong>und</strong> Quellen) direkt berühren bzw. sich im Nahbereich befinden kann eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung des Schutzgutes verb<strong>und</strong>en mit Auswirkungen auf hochwertige <strong>und</strong> geschützte Lebensräume<br />
nicht vollständig ausgeschlossen werden.<br />
Es wird deshalb empfohlen die unterschiedliche Lebensraumbedeutung bei der Auswahl der Anlagenstandorte<br />
sowie beim Erschließungskonzept zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 4.4). Hierdurch können erhebliche Auswirkungen<br />
vermieden werden.<br />
Gem. Landschaftsplan der STADT AACHEN (1988) ist die Errichtung von baulichen Anlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
verboten. Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Anlagen stellt die Untere Landschaftsbehörde<br />
eine Befreiung für den Bau von WEA im Landschaftsschutzgebiet in Aussicht.<br />
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