Begründung und Umweltbericht zur Änderung Nr ... - Stadt Aachen
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<strong>Änderung</strong> <strong>Nr</strong>. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong><br />
<strong>Begründung</strong> <strong>und</strong> <strong>Umweltbericht</strong><br />
- Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - 19.09.2013<br />
der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Anhörung - gemäß § 3 Abs. 1 BauGB <strong>und</strong> den Richtlinien des Rates<br />
Ziffer III, 1 <strong>und</strong> 2 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 06.09. bis<br />
22.10.2010 statt.<br />
Zeitgleich wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Sie wurden gem. § 4 Abs. 1 <strong>zur</strong> Äußerung<br />
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
BauGB aufgefordert.<br />
Der Planungsausschuss nahm im März .2012 nach vorhergehender Beratung in den Bezirksvertretungen<br />
<strong>Aachen</strong>-Kornelimünster/Walheim, <strong>Aachen</strong>-Richterich, <strong>Aachen</strong>-Laurensberg <strong>und</strong> Ausschuss für Klima <strong>und</strong> Umwelt<br />
den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 <strong>und</strong> der<br />
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) <strong>zur</strong> Kenntnis <strong>und</strong> beschloss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
die <strong>Änderung</strong> - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - des Flächennutzungsplanes1980 in der vorgelegten<br />
Fassung öffentlich auszulegen.<br />
Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 02.04. bis 18.05.2012 sowie aufgr<strong>und</strong> eines Formfehlers<br />
in der öffentlichen Bekanntmachung <strong>zur</strong> 1. Offenlage im Rahmen einer 2. Offenlage vom 20.08. bis<br />
19.09.2012.<br />
Während der 1. Offenlage erfolgte eine Eingabe in der auf die nicht ausreichende Betrachtung des NSG Vichtbachtal<br />
auf Roetgener Gemeindegebiet hingewiesen wurde. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die<br />
Auswirkung des weichen Ausschlusskriteriums von 300 m zu Schutzgebieten nicht berücksichtigt wurde. Dies<br />
erfordert die Reduzierung der Konzentrationsfläche <strong>Nr</strong>. 2 des Teilabschnitt A –Münsterwald /B258, in einer<br />
Größe von 2,6 ha.<br />
Darüber hinaus begründete die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2013 eine weitere<br />
Reduzierung der Fläche im südlichen Bereich entlang der <strong>Stadt</strong>grenze siehe Anlage 1 um ca. 1,9 ha.<br />
Die Anpassungen umfassen nunmehr eine Größe von insgesamt 4,5 ha. In Folge dessen reduziert sich die Gesamtbilanz<br />
von ca. 175,6 auf ca. 171,1 ha, die der Fläche des Teilbereich A von insgesamt ca. 118,2 ha auf ca.<br />
113,7 ha.<br />
Betroffen von dieser Einschränkung der Konzentrationsflächendarstellung zugunsten des Naturschutzes ist die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> als Eigentümerin der Fläche. In den nachfolgenden Abbildungen <strong>Nr</strong>.2, 15 <strong>und</strong> 23 ist diese Reduzierung<br />
noch nicht dargestellt, dieses hat jedoch keinerlei Einflüsse auf die festgestellten Untersuchungsergebnisse.<br />
– Beschreibung der geplanten Windkraftanlagen<br />
• Aufgabe des Flächennutzungsplans ist es, Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen planungsrechtlich<br />
vorzubereiten. Die Art der Anlagen sowie die Anzahl <strong>und</strong> der genaue Standort der Anlagen in den Konzentrationsflächen<br />
sind damit nicht verbindlich vorgegeben.<br />
Für das Binnenland bieten Anlagen der 2 – 3 MW Klasse aktuell das technisch–wirtschaftliche Optimum <strong>und</strong><br />
finden daher eine breite Anwendung. Für die geplanten Konzentrationsflächen in <strong>Aachen</strong> wird daher davon<br />
ausgegangen, dass diese Leistungsklasse auch hier Anwendung findet. Die wichtigsten Parameter dieser Leistungsklasse<br />
lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
• installierte Leistung der Anlagen: 2,0 – 3,0 MW<br />
• Nabenhöhe der Anlage: 120 – 150 Meter<br />
• Gesamthöhe der Anlagen (incl. Rotorblätter): 150 – 200 Meter<br />
untere Höhe der Rotorblätter: 80 – 100 Meter<br />
• Stromerzeugung je MW installierte Leistung im Binnenland: ca. 2,0 – 3,0 Mio. kWh/ Jahr (abhängig von der<br />
Windhöffigkeit) d.h. für eine 3 MW-Anlage zwischen 6 <strong>und</strong> 9 Mio. kWh/ Jahr<br />
• Klimaschutz – CO2- Einsparung für 1 Mio. kWh/ Jahr Windstrom: ca. 600 Tonnen<br />
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