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Sicherheit im Labor<br />

Laborgeräte<br />

Die im Labor verwendeten Geräte für die Probenvorbereitung<br />

sind allgemein ziemlich einfach und<br />

sicher in der Handhabung. Die vom Lieferanten gelieferten<br />

Bedienungsanleitungen sollten sorgfältig<br />

durchgelesen werden. Für die im Labor eingesetzten<br />

Geräte sollte eine Arbeitsanweisung erstellt<br />

werden (DIN EN ISO 9001, Stand 1994-08 , Ziffer<br />

4.2.2 und Anmerkung 7) . Diese Information sollte<br />

jedem Mitarbeiter vorliegen und muß regelmäßig<br />

überarbeitet werden.<br />

Bei der Probenvorbereitung werden auch Bandsägen<br />

und Nasstrennschneider zur Probennahme<br />

verwendet. Der ungeschützte Bereich um die<br />

Bandsäge ist möglicherweise relativ gefährlich. Sie<br />

sollten das zu bearbeitende Teil niemals mit den<br />

Händen ans Sägeblatt führen. Zwischen der Probe<br />

und Ihren Händen sollte immer eine Führungshilfe<br />

oder ein Leitblock aus Holz sein. Nach dem Sägen<br />

sollte immer zuerst das Gerät ausgestellt werden,<br />

bevor Reste neben dem Sägeblatt entfernt werden.<br />

Die Entnahme der Proben sollte mit Handschuhen<br />

erfolgen, da sich eine beachtliche Hitze entwickeln<br />

kann und die Proben scharfkantig sein können.<br />

Nasstrennschneider sind um einiges sicherer, da<br />

der Trennbereich geschlossen ist. Die Hauptgefahr<br />

sind hier herumfliegende Teile einer zerbrochenen<br />

Trennscheibe, aber durch den geschlossenen Deckel<br />

bleiben die Teile in der Schneidkammer. Ein<br />

Bruch der Trennscheibe tritt dann auf, wenn das<br />

Bauteil nicht richtig fest gespannt ist oder der Anwender<br />

zuviel Druck anwendet, was sich ebenfalls<br />

schädlich auf die Probe auswirkt.<br />

Der während des Schleifens produzierte Staub ist<br />

immer gefährlich. Die Stäube von Beryllium, Magnesium,<br />

Blei, Mangan und Silber sind äußerst toxisch.<br />

Daher ist es immer ratsam, die Proben nass<br />

zu schleifen, um die Stäube zu binden und einer<br />

thermischen Erhitzung entgegenzuwirken. Besondere<br />

Vorsicht ist bei Bandschleifgeräten geboten,<br />

da diese mit sehr groben Körnungen und hohen<br />

Geschwindigkeiten arbeiten. Die Vermeidung von<br />

Verletzungen der Hände und Finger ist daher das<br />

oberste Gebot. Für alle wasserunempfindlichen<br />

Materialien wird Wasser zum Kühlen und Binden<br />

verwendet. Das Schleifen von toxischen oder gefährlichen<br />

Materialien sollte zudem unter einer Abzugsvorrichtung<br />

durchgeführt werden. Der Abrieb<br />

kann durch spezielle Sedimentierbecken gefiltert<br />

werden. Radioaktive Materialien erfordern besondere<br />

Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Präparation<br />

und Entsorgung.<br />

Häufig werden im Labor Bohrmaschinen benutzt.<br />

Beim Bohren muss das Bauteil fest eingespannt<br />

sein. Die Hände dürfen nicht dazu verwendet<br />

werden, um das Bauteil festzuhalten. Eine weitere<br />

große Gefahr ist das Verheddern von Haaren, Krawatten<br />

oder Ärmeln im Bohrer. Die Verletzungen<br />

sind gravierend und daher ist das Tragen von eng<br />

anliegender Kleidung, eines Haarnetzes und einer<br />

Schutzbrille Pflicht. Das Verwenden von Wärmebehandlungsöfen<br />

birgt ebenfalls viele Gefahren in<br />

Hinsicht auf Verbrennungen. Bei der Verwendung<br />

von Öfen sollten immer Schutzhandschuhe getragen<br />

werden. Wenn ein Ofen in Betrieb ist, sollte<br />

darauf deutlich mit einem entsprechenden Signal<br />

hingewiesen werden.<br />

Gelegentlich ist es notwenig, Lösungen zu erwärmen.<br />

Meistens wird dafür ein Bunsenbrenner.<br />

verwendet, aber es ist viel sicherer, eine Heizplatte<br />

oder ein Wasserbad zu benutzen, um den Gebrauch<br />

einer offenen Flamme zu vermeiden. Einfache<br />

Ausführungen eines Wasserbades sind mit<br />

Wasser gefüllte Töpfe oder Glasschalen, die erhitzt<br />

werden. In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass<br />

die entzündlichen Dämpfe (z.B. Ether) nicht mit<br />

der Heizquelle in Berührung kommen.<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen Mitarbeiter<br />

vor Gefahren durch die Arbeit und gesundheitsschädliche<br />

Einwirkungen aus der Arbeitsumgebung<br />

schützen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,<br />

geeignete PSA zur Verfügung zu stellen und für<br />

deren ausreichende Reinigung und Instandhaltung<br />

zu sorgen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die<br />

zur Verfügung gestellte PSA zu tragen und zu pflegen.<br />

Bei der Auswahl und Erprobung geeigneter PSA<br />

steht der betriebs- und personalärztliche Dienst<br />

dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber beratend zur<br />

Seite. Zur PSA gehören u.a.: Augen- und Gesichtsschutz,<br />

Gehörschutz, Atemschutz, Kopfschutz,<br />

Handschutz, Fußschutz, Körperschutz und Hautschutz.<br />

Die entsprechende PSA wird in den meisten<br />

Fällen im Sicherheitsdatenblatt (MSDS) der<br />

Chemikalien und Produkte angegeben.<br />

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