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Sicherheit im Labor<br />
Laborgeräte<br />
Die im Labor verwendeten Geräte für die Probenvorbereitung<br />
sind allgemein ziemlich einfach und<br />
sicher in der Handhabung. Die vom Lieferanten gelieferten<br />
Bedienungsanleitungen sollten sorgfältig<br />
durchgelesen werden. Für die im Labor eingesetzten<br />
Geräte sollte eine Arbeitsanweisung erstellt<br />
werden (DIN EN ISO 9001, Stand 1994-08 , Ziffer<br />
4.2.2 und Anmerkung 7) . Diese Information sollte<br />
jedem Mitarbeiter vorliegen und muß regelmäßig<br />
überarbeitet werden.<br />
Bei der Probenvorbereitung werden auch Bandsägen<br />
und Nasstrennschneider zur Probennahme<br />
verwendet. Der ungeschützte Bereich um die<br />
Bandsäge ist möglicherweise relativ gefährlich. Sie<br />
sollten das zu bearbeitende Teil niemals mit den<br />
Händen ans Sägeblatt führen. Zwischen der Probe<br />
und Ihren Händen sollte immer eine Führungshilfe<br />
oder ein Leitblock aus Holz sein. Nach dem Sägen<br />
sollte immer zuerst das Gerät ausgestellt werden,<br />
bevor Reste neben dem Sägeblatt entfernt werden.<br />
Die Entnahme der Proben sollte mit Handschuhen<br />
erfolgen, da sich eine beachtliche Hitze entwickeln<br />
kann und die Proben scharfkantig sein können.<br />
Nasstrennschneider sind um einiges sicherer, da<br />
der Trennbereich geschlossen ist. Die Hauptgefahr<br />
sind hier herumfliegende Teile einer zerbrochenen<br />
Trennscheibe, aber durch den geschlossenen Deckel<br />
bleiben die Teile in der Schneidkammer. Ein<br />
Bruch der Trennscheibe tritt dann auf, wenn das<br />
Bauteil nicht richtig fest gespannt ist oder der Anwender<br />
zuviel Druck anwendet, was sich ebenfalls<br />
schädlich auf die Probe auswirkt.<br />
Der während des Schleifens produzierte Staub ist<br />
immer gefährlich. Die Stäube von Beryllium, Magnesium,<br />
Blei, Mangan und Silber sind äußerst toxisch.<br />
Daher ist es immer ratsam, die Proben nass<br />
zu schleifen, um die Stäube zu binden und einer<br />
thermischen Erhitzung entgegenzuwirken. Besondere<br />
Vorsicht ist bei Bandschleifgeräten geboten,<br />
da diese mit sehr groben Körnungen und hohen<br />
Geschwindigkeiten arbeiten. Die Vermeidung von<br />
Verletzungen der Hände und Finger ist daher das<br />
oberste Gebot. Für alle wasserunempfindlichen<br />
Materialien wird Wasser zum Kühlen und Binden<br />
verwendet. Das Schleifen von toxischen oder gefährlichen<br />
Materialien sollte zudem unter einer Abzugsvorrichtung<br />
durchgeführt werden. Der Abrieb<br />
kann durch spezielle Sedimentierbecken gefiltert<br />
werden. Radioaktive Materialien erfordern besondere<br />
Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Präparation<br />
und Entsorgung.<br />
Häufig werden im Labor Bohrmaschinen benutzt.<br />
Beim Bohren muss das Bauteil fest eingespannt<br />
sein. Die Hände dürfen nicht dazu verwendet<br />
werden, um das Bauteil festzuhalten. Eine weitere<br />
große Gefahr ist das Verheddern von Haaren, Krawatten<br />
oder Ärmeln im Bohrer. Die Verletzungen<br />
sind gravierend und daher ist das Tragen von eng<br />
anliegender Kleidung, eines Haarnetzes und einer<br />
Schutzbrille Pflicht. Das Verwenden von Wärmebehandlungsöfen<br />
birgt ebenfalls viele Gefahren in<br />
Hinsicht auf Verbrennungen. Bei der Verwendung<br />
von Öfen sollten immer Schutzhandschuhe getragen<br />
werden. Wenn ein Ofen in Betrieb ist, sollte<br />
darauf deutlich mit einem entsprechenden Signal<br />
hingewiesen werden.<br />
Gelegentlich ist es notwenig, Lösungen zu erwärmen.<br />
Meistens wird dafür ein Bunsenbrenner.<br />
verwendet, aber es ist viel sicherer, eine Heizplatte<br />
oder ein Wasserbad zu benutzen, um den Gebrauch<br />
einer offenen Flamme zu vermeiden. Einfache<br />
Ausführungen eines Wasserbades sind mit<br />
Wasser gefüllte Töpfe oder Glasschalen, die erhitzt<br />
werden. In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass<br />
die entzündlichen Dämpfe (z.B. Ether) nicht mit<br />
der Heizquelle in Berührung kommen.<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen Mitarbeiter<br />
vor Gefahren durch die Arbeit und gesundheitsschädliche<br />
Einwirkungen aus der Arbeitsumgebung<br />
schützen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,<br />
geeignete PSA zur Verfügung zu stellen und für<br />
deren ausreichende Reinigung und Instandhaltung<br />
zu sorgen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die<br />
zur Verfügung gestellte PSA zu tragen und zu pflegen.<br />
Bei der Auswahl und Erprobung geeigneter PSA<br />
steht der betriebs- und personalärztliche Dienst<br />
dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber beratend zur<br />
Seite. Zur PSA gehören u.a.: Augen- und Gesichtsschutz,<br />
Gehörschutz, Atemschutz, Kopfschutz,<br />
Handschutz, Fußschutz, Körperschutz und Hautschutz.<br />
Die entsprechende PSA wird in den meisten<br />
Fällen im Sicherheitsdatenblatt (MSDS) der<br />
Chemikalien und Produkte angegeben.<br />
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