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12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...

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Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 9<br />

Drei dieser sechs Vogelarten (Eisvogel, Halsbandschnäpper und Mittelspecht) wurden bereits<br />

bei einer Untersuchung im Jahr 2001 (BRAUN) nachgewiesen. <strong>Die</strong> beiden Milan-Arten sowie<br />

der Neuntöter wurden damals nicht erfasst.<br />

Der Eisvogel ist offensichtlich auch von den Kartierern der LUBW nicht mehr als Brutvogel<br />

im Gebiet eingestuft worden (vorliegendes Gutachten stuft ihn als Nahrungsgast ein), so dass<br />

er aus der Liste der nachgewiesenen Arten gestrichen wurde. Da er jedoch sowohl in den<br />

Jahren 2001 und 2006 als auch im Jahr 2008 als Nahrungsgast im Rahmen der vorliegenden<br />

Untersuchung nachgewiesen wurde, wird er im weiteren Verlauf der VSG-VS weiter<br />

bearbeitet.<br />

Als weitere Art der Vogelschutzrichtlinie wurde die Feldlerche nachgewiesen. Sie ist in<br />

Anhang II/2 aufgeführt, was bedeutet, dass sie zu den jagdbaren Arten gehört (für bestimmte<br />

Mitgliedstaaten, hier nur die Regelungen für Deutschland berücksichtigt).<br />

Im Folgenden werden die Biotopansprüche dieser Arten sowie die Fundorte (s. Karte der<br />

Fundorte im Anhang), ihr Status im Gebiet sowie ihr Schutz- und Gefährdungsstatus in<br />

Baden-Württemberg und der BRD aufgeführt.<br />

Eisvogel (Alcedo atthis)<br />

Biotopanspruch: Besiedelt werden Flüsse, Bäche, Altwässer, (Bagger-)Seen mit klarem,<br />

höchstens mäßig verschmutztem Wasser und einem reichen Angebot an Kleinfischen, die von<br />

Sitzwarten aus erbeutet werden können; benötigt zur Anlage der Brutröhre mindestens 50 cm<br />

hohe Abbruchkanten aus grabbarem Material (Prallufer, Steilufer, Böschungen, auch mehrere<br />

hundert Meter vom Wasser entfernt). Es finden 2 - 3 Jahresbruten statt, es besteht die<br />

Möglichkeit von Schachtelbruten; Eisvögel sind Jahresvögel und Teilzieher.<br />

Der Eisvogel ist in Baden-Württemberg in allen Landesteilen Brutvogel bis über 800 m ü.NN<br />

mit Verbreitungsschwerpunkten in der Rheinniederung am südlichen Oberrhein, an den<br />

rechten Neckar-Nebenflüssen von der Rems bis zur Jagst und im Taubergebiet sowie im<br />

südöstlichen Oberschwaben und Allgäu; sonst in verstreuten Paaren oder nur kleinen<br />

Kolonien.<br />

Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg - Vorwarnliste (V), BRD – gefährdet (3)<br />

Schutzstatus: VSchRL - Anhang I, BArtSchV – streng geschützt<br />

Nachweis im Gebiet: Vom Eisvogel liegt aktuell lediglich ein Einzelnachweis am Pfuhlbach<br />

vor. Weder die weitere Suche nach den Tieren noch das Ablaufen aller Gewässerufer zum<br />

Auffinden von Brutröhren an geeigneten Steilwänden führten zu weiteren Hinweisen auf<br />

einen dauerhaften Aufenthalt oder eine Brut dieser Art.<br />

Bei den Untersuchungen im Jahr 2001 (BRAUN) konnte er ebenfalls im Bereich<br />

Pfuhlbach/Unterer Autenbach nur als Nahrungsgast beobachtet werden, während er 1999<br />

(BRAUN) im Untersuchungsgebiet gar nicht beobachtet wurde.<br />

Für das vorliegende Gutachten wird er somit als Nahrungsgast bzw. Durchzügler eingestuft.<br />

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)<br />

Biotopanspruch/Lebensweise: Der Halsbandschnäpper besiedelt sowohl Streuobstwiesen als<br />

auch lichte Hochwälder. Letztere bestehen vorzugsweise aus alten Beständen von Buchen<br />

und/oder Eichen; es werden auch Eichen-Ulmen-Auwälder besiedelt. Halsbandschnäpper sind<br />

Höhlenbrüter, die bevorzugt im Kronenbereich leben und brüten. Sie nutzen ausgefaulte<br />

Astlöcher, Spechthöhlen (besonders von Bunt- und Mittelspecht) sowie künstliche Nisthilfen.

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