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12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...

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Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 13<br />

Tab. <strong>12.6</strong>-2 Gefährdete und geschützte Vogelarten des Untersuchungsgebietes<br />

Vogelart<br />

Gefährdungs- bzw. Schutzkategorie<br />

Rote Liste BRD Rote Liste Vogelschutz-RL BArtSchV<br />

Ba.-Wü.<br />

BNatSchG<br />

Feldlerche (Alauda arvensis) Vorwarnliste gefährdet Anhang II/2 -<br />

Eisvogel (Alcedo atthis) gefährdet Vorwarnliste Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Mäusebussard (Buteo buteo) - - - streng<br />

geschützt<br />

Kuckuck (Cuculus canorus) Vorwarnliste gefährdet - -<br />

Mehlschwalbe (Delichon urbica) - gefährdet - -<br />

Turmfalke (Falco tinnunculus) - Vorwarnliste - streng<br />

geschützt<br />

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) v. Aussterben<br />

bedroht<br />

gefährdet Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Rauchschwalbe (Hirundo rustica) - gefährdet - -<br />

Neuntöter (Lanius collurio) Vorwarnliste Vorwarnliste Anhang I -<br />

Schwarzer Milan (Milvus migrans) - - Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Roter Milan (Milvus milvus) - - Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Waldlaubsänger (Phylloscopus<br />

- stark gefährdet -<br />

sibilatrix)<br />

-<br />

Mittelspecht (Picoides medius) Vorwarnliste Vorwarnliste Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Grünspecht (Picus viridis) - - - streng<br />

geschützt<br />

Schleiereule - - - streng<br />

geschützt<br />

Alle europäischen Vogelarten sind besonders geschützt. 9 der nachgewiesenen Arten sind<br />

streng geschützt und werden entsprechend in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

berücksichtigt (Anlage 12.7).<br />

Nicht alle sechs Arten des Anhangs I der VSchRL sind nach der BArtSchV auch streng<br />

geschützt. Der Neuntöter ist in der BArtSchV nicht erfasst, während der Grünspecht, der<br />

Mäusebussard und der Turmfalke zwar nicht nach VSchRL, aber nach BArtSchV geschützt<br />

sind (alle Greifvögel sind streng geschützt).<br />

<strong>12.6</strong>.3.4 Erhaltungszustand der Vogelarten<br />

Analog zu den Definitionen der FFH-RL wird der Erhaltungszustand für Vögel als günstig<br />

erachtet, wenn<br />

<br />

<br />

<br />

aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese<br />

Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet<br />

und langfristig weiterhin bilden wird, und<br />

das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit<br />

vermutlich abnehmen wird und<br />

ein genügend großer Lebensraum vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben<br />

der Populationen dieser Art zu sichern.

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