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12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...

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Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 27<br />

<strong>12.6</strong>.7. Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte<br />

<strong>12.6</strong>.7.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte<br />

<strong>Die</strong> hier behandelten anderen Pläne und Projekte (Süddeutsche Erdgasleitung der E.ON<br />

Ruhrgas AG und der WINGAS GmbH) wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart bzw. dem<br />

Landratsamt Göppingen mitgeteilt (letzte Abfrage im Oktober 2009).<br />

Weitere Projekte oder Pläne waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.<br />

Im Rahmen dieser VSchRL-VS wird ein Abschnitt der von der E.ON Ruhrgas AG und der<br />

WINGAS GmbH geplanten Gemeinschaftsgasleitung (SEL = Süddeutsche Erdgasleitung,<br />

Lampertheim – Amerdingen; LL-Projekt Nr. 98-01-7, Datum: 05.07.2004) geprüft.<br />

<strong>12.6</strong>.7.2 Beschreibung der Pläne und Projekte mit möglichen kumulativen<br />

Beeinträchtigungen<br />

Erdgasfernleitung SEL (Süddeutsche Erdgasleitung)<br />

Das von der E.ON Ruhrgas AG in Essen und der WINGAS GmbH in Kassel geplante<br />

Gemeinschaftsvorhaben umfasst die Verlegung einer Erdgashochdruckleitung DN 1200<br />

(1.200 mm Nennweite) in offener Bauweise.<br />

In freier Feldflur ergibt sich eine Arbeitsbreite von 34 m, die insbesondere in ökologisch<br />

sensiblen Bereichen auf minimal 18-20 m reduziert werden kann. Der Arbeitsstreifen wird an<br />

den Bachquerungen bis auf 16-18 m stark eingeschränkt. Zur Trockenhaltung des<br />

Rohrgrabens wird während der Bauphase im Bereich des Pfuhlbach eine Grundwasserhaltung<br />

betrieben. Das gepumpte Wasser wird in den Bach eingeleitet.<br />

Der Rohrgraben wird mit einem Löffelbagger in einer Regeltiefe von etwa 2,4 m ausgehoben.<br />

<strong>Die</strong> Breite der Grabensohle beträgt ca. 2,0 m. Nach der Rohrverlegung ist eine Mindestüberdeckung<br />

von 1 m gewährleistet.<br />

Nach Verlegung der Leitung wird ein 10 m breiter Schutzstreifen verbleiben, wovon 5 m (2,5<br />

m beiderseits der Leitungsachse) gehölzfrei gehalten werden.<br />

Innerhalb der ausgepflockten Arbeitsfläche werden dort stockende Bäume und Sträucher<br />

gerodet. Vorhandener sonstiger Aufwuchs wird beseitigt. Es folgt das Abschieben bzw.<br />

Abziehen des Oberbodens im Bereich des Rohrgrabens auf ca. 5 m Breite. Der Oberboden<br />

wird separat auf einem ca. 4 m breiten Streifen am Arbeitsstreifenrand abgelagert.<br />

<strong>Die</strong> geplante Leitung quert ca. 600 m südlich von Jebenhausen die als FFH-Gebiet abgegrenzten<br />

Fließgewässer Heimbach, Pfuhlbach und Tintenbach. Für diesen Eingriff wurde eine<br />

FFH-VS durchgeführt auf die in Anlage 12.5 dieser Erläuterungen zur Umgehungsstraße<br />

näher eingegangen wird.<br />

Desweiteren wird das faktische Vogelschutzgebiet Nr. 7323-441 „Vorland der mittleren<br />

Schwäbischen Alb“ durchquert.<br />

<strong>Die</strong> folgende Tabelle gibt eine Übersicht über mögliche Auswirkungen der Verlegung der<br />

SEL auf relevante Arten:<br />

Wirkfaktor<br />

Temporäre oder dauerhafte Flächenbeanspruchung<br />

Emissionen von Lärm, Licht und Staub<br />

sowie Erschütterungen während der Bauphase<br />

Bodenentnahme und –umlagerung,<br />

Offenhalten des Schutzstreifens<br />

Konflikt<br />

Inanspruchnahme der Habitate von Arten der<br />

Vogelschutzrichtlinie möglich<br />

Störung und zwischenzeitliche Verdrängung von<br />

Arten aus ihren Lebensräumen oder Aktionsräumen<br />

möglich<br />

Mögliche Veränderung der Standort- und<br />

Habitatbedingungen für Tiere

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