12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...
12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...
12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 27<br />
<strong>12.6</strong>.7. Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte<br />
<strong>12.6</strong>.7.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte<br />
<strong>Die</strong> hier behandelten anderen Pläne und Projekte (Süddeutsche Erdgasleitung der E.ON<br />
Ruhrgas AG und der WINGAS GmbH) wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart bzw. dem<br />
Landratsamt Göppingen mitgeteilt (letzte Abfrage im Oktober 2009).<br />
Weitere Projekte oder Pläne waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.<br />
Im Rahmen dieser VSchRL-VS wird ein Abschnitt der von der E.ON Ruhrgas AG und der<br />
WINGAS GmbH geplanten Gemeinschaftsgasleitung (SEL = Süddeutsche Erdgasleitung,<br />
Lampertheim – Amerdingen; LL-Projekt Nr. 98-01-7, Datum: 05.07.2004) geprüft.<br />
<strong>12.6</strong>.7.2 Beschreibung der Pläne und Projekte mit möglichen kumulativen<br />
Beeinträchtigungen<br />
Erdgasfernleitung SEL (Süddeutsche Erdgasleitung)<br />
Das von der E.ON Ruhrgas AG in Essen und der WINGAS GmbH in Kassel geplante<br />
Gemeinschaftsvorhaben umfasst die Verlegung einer Erdgashochdruckleitung DN 1200<br />
(1.200 mm Nennweite) in offener Bauweise.<br />
In freier Feldflur ergibt sich eine Arbeitsbreite von 34 m, die insbesondere in ökologisch<br />
sensiblen Bereichen auf minimal 18-20 m reduziert werden kann. Der Arbeitsstreifen wird an<br />
den Bachquerungen bis auf 16-18 m stark eingeschränkt. Zur Trockenhaltung des<br />
Rohrgrabens wird während der Bauphase im Bereich des Pfuhlbach eine Grundwasserhaltung<br />
betrieben. Das gepumpte Wasser wird in den Bach eingeleitet.<br />
Der Rohrgraben wird mit einem Löffelbagger in einer Regeltiefe von etwa 2,4 m ausgehoben.<br />
<strong>Die</strong> Breite der Grabensohle beträgt ca. 2,0 m. Nach der Rohrverlegung ist eine Mindestüberdeckung<br />
von 1 m gewährleistet.<br />
Nach Verlegung der Leitung wird ein 10 m breiter Schutzstreifen verbleiben, wovon 5 m (2,5<br />
m beiderseits der Leitungsachse) gehölzfrei gehalten werden.<br />
Innerhalb der ausgepflockten Arbeitsfläche werden dort stockende Bäume und Sträucher<br />
gerodet. Vorhandener sonstiger Aufwuchs wird beseitigt. Es folgt das Abschieben bzw.<br />
Abziehen des Oberbodens im Bereich des Rohrgrabens auf ca. 5 m Breite. Der Oberboden<br />
wird separat auf einem ca. 4 m breiten Streifen am Arbeitsstreifenrand abgelagert.<br />
<strong>Die</strong> geplante Leitung quert ca. 600 m südlich von Jebenhausen die als FFH-Gebiet abgegrenzten<br />
Fließgewässer Heimbach, Pfuhlbach und Tintenbach. Für diesen Eingriff wurde eine<br />
FFH-VS durchgeführt auf die in Anlage 12.5 dieser Erläuterungen zur Umgehungsstraße<br />
näher eingegangen wird.<br />
Desweiteren wird das faktische Vogelschutzgebiet Nr. 7323-441 „Vorland der mittleren<br />
Schwäbischen Alb“ durchquert.<br />
<strong>Die</strong> folgende Tabelle gibt eine Übersicht über mögliche Auswirkungen der Verlegung der<br />
SEL auf relevante Arten:<br />
Wirkfaktor<br />
Temporäre oder dauerhafte Flächenbeanspruchung<br />
Emissionen von Lärm, Licht und Staub<br />
sowie Erschütterungen während der Bauphase<br />
Bodenentnahme und –umlagerung,<br />
Offenhalten des Schutzstreifens<br />
Konflikt<br />
Inanspruchnahme der Habitate von Arten der<br />
Vogelschutzrichtlinie möglich<br />
Störung und zwischenzeitliche Verdrängung von<br />
Arten aus ihren Lebensräumen oder Aktionsräumen<br />
möglich<br />
Mögliche Veränderung der Standort- und<br />
Habitatbedingungen für Tiere