12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...
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Anlage <strong>12.6</strong><br />
Neubau L 1214<br />
Ortsumgehung Göppingen-Jebenhausen<br />
Erläuterungsbericht<br />
zur<br />
Verträglichkeitsuntersuchung nach Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG<br />
in Verbindung mit Art. 6 und 7 FFH-RL 92/43/EWG<br />
Dezember 2009<br />
------------------------------------------------------------------<br />
Auftraggeber:<br />
Bearbeitung:<br />
Bearbeiter:<br />
Regierungspräsidium Stuttgart<br />
Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr<br />
Referat 44 Straßenplanung<br />
Industriestraße 5<br />
70565 Stuttgart-Vaihingen<br />
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Rankestraße 6<br />
76137 Karlsruhe<br />
Tel. 0721/374723<br />
Fax 0721/3524981<br />
e-mail beck-und-partner-karlsruhe@t-online.de<br />
Beck, Matthias (Diplom-Biologe)<br />
Stüber, Ralph (Diplom-Biologe)
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 1<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
<strong>12.6</strong>.1 Veranlassung, Aufgabenstellung und Vorgehensweise 3<br />
<strong>12.6</strong>.1.1 Veranlassung 3<br />
<strong>12.6</strong>.1.2 Verfahrensablauf – Vorgehensweise 4<br />
<strong>12.6</strong>.1.3 Gliederung der Verträglichkeitsprüfung 5<br />
<strong>12.6</strong>.2 Lage, Schutzstatus und Bedeutung des Gebietes 5<br />
<strong>12.6</strong>.2.1 Geographische Lage und naturräumliche Gegebenheiten 5<br />
<strong>12.6</strong>.2.2 Schutzstatus und Bedeutung des Gebietes 6<br />
<strong>12.6</strong>.3. Ergebnisse der Vogelkartierung und Beschreibung maßgeblicher<br />
Bestandteile des Gebietes 7<br />
<strong>12.6</strong>.3.1 Methode 7<br />
<strong>12.6</strong>.3.2 Nachgewiesene Arten nach VSch-RL und<br />
ihre Lebensraumansprüche 8<br />
<strong>12.6</strong>.3.3 Alle nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet 12<br />
<strong>12.6</strong>.3.4 Erhaltungszustand der Vogelarten 13<br />
<strong>12.6</strong>.4 Beschreibung des Vorhabens 16<br />
<strong>12.6</strong>.4.1 Technische Beschreibung 16<br />
<strong>12.6</strong>.4.2 Wirkfaktoren 18<br />
<strong>12.6</strong>.4.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren 18<br />
<strong>12.6</strong>.4.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 19<br />
<strong>12.6</strong>.4.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 19<br />
<strong>12.6</strong>.4.2.4 Prognostizierte Wirkfaktoren auf das faktische VSG<br />
und geschützte Arten 20<br />
<strong>12.6</strong>.5. Beeinträchtigung der nach VSchRL geschützten Vogelarten 20<br />
<strong>12.6</strong>.5.1 Definitionen und Erläuterungen 20<br />
<strong>12.6</strong>.5.2 Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der relevanten Arten 21<br />
<strong>12.6</strong>.5.3 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens 26<br />
<strong>12.6</strong>.6. Alternativenprüfung 26<br />
<strong>12.6</strong>.7 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte 27<br />
<strong>12.6</strong>.7.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne<br />
und Projekte 27<br />
<strong>12.6</strong>.7.2 Beschreibung der Pläne und Projekte mit möglichen<br />
kumulativen Beeinträchtigungen 27<br />
<strong>12.6</strong>.7.3 Ermittlung und Bewertung der Summationswirkung 28<br />
<strong>12.6</strong>.8 Zusammenfassung 29<br />
<strong>12.6</strong>.9 Literaturverzeichnis 30<br />
Anhang A- Artenliste aller Vögel des Untersuchungsgebietes
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 2<br />
Anhänge 1-6<br />
Anhang 1<br />
Anhang 2<br />
Anhang 3<br />
Anhang 4<br />
Anhang 5<br />
Anhang 6<br />
Übersichtskarte<br />
Karte des Untersuchungsgebietes<br />
Übersichtkarte mit den im Text verwendeten Gewässernamen<br />
VSG-Nr. 7323-441 - Gebietskarte<br />
Gebietsinformation<br />
Fundorte der Arten der VSchRL (Straßentrasse nur schematisch dargestellt)
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 3<br />
<strong>12.6</strong> Verträglichkeitsuntersuchung nach Vogelschutzrichtlinie<br />
<strong>12.6</strong>.1 Veranlassung, Aufgabenstellung und Vorgehensweise<br />
<strong>12.6</strong>.1.1 Veranlassung<br />
Das Regierungspräsidium Stuttgart plant die L 1214 Ortsumgehung Göppingen-Jebenhausen<br />
im Landkreis Göppingen. Das im Jahr 2005 nachgemeldete derzeitige faktische<br />
Vogelschutzgebiet VSG-Nr. 7323-441 „Vorland der mittleren Schwäbischen Alb“ ist durch<br />
die Planung direkt betroffen. <strong>Die</strong> Konsultation zu den Vogelschutzgebieten (VSG) ist<br />
abgeschlossen. Mit der parzellenscharfen Verordnung ist in Baden-Württemberg nach<br />
aktuellen Aussagen des Ministeriums im Frühjahr 2010 zu rechnen.<br />
<strong>Die</strong> Durchführung von Plänen und Projekten in gemeldeten Vogelschutzgebieten ist derzeit<br />
sehr strikt geregelt. <strong>Die</strong> Interpretation der Vogelschutzgebietsrichtlinie (Artikel 4 Absatz 4<br />
Satz 1) bei Rechtsurteilen auf nationaler und internationaler Ebene hat ergeben, dass jegliche<br />
Eingriffe verboten sind, auch wenn lediglich die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der<br />
Vogelarten und ihrer Lebensräume in Vogelschutzgebieten bestehen könnte. Artikel 7 der<br />
FFH-Richtlinie greift diesen Sachverhalt auf und legt den EU-Mitgliedstaaten dar, wie diese<br />
strengen Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie abgelöst werden können. Danach sind die EU-<br />
Staaten aufgefordert, die gemeldeten Vogelschutzgebiete nach nationalem Recht zu sichern,<br />
sei es zum Beispiel durch die Ausweisung als nationales Schutzgebiet oder den Erlass einer<br />
entsprechenden Verordnung.<br />
In Deutschland haben die Bundesländer dazu unterschiedliche Wege gewählt. In Baden-<br />
Württemberg wird eine Rechtsverordnung- die Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO,<br />
nach § 36 (3) NatSchG) – erarbeitet, die die Vogelschutzgebiete im Bundesland sichern soll.<br />
Ist eine derartige Sicherung auf nationaler Ebene erfolgt, unterliegen die Vogelschutzgebiete<br />
nicht mehr den Verpflichtungen von Artikel 4, Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie<br />
sondern denjenigen von Artikel 6 Absatz 2,3 und 4 der FFH-RL. Das bedeutet, dass die<br />
Prüfung von Plänen und Projekten auf Verträglichkeit in Vogelschutzgebieten entsprechend<br />
der FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Damit könnten auch Eingriffe zugelassen<br />
werden, die nach bisherigem Recht untersagt waren.<br />
Eine erste Fassung der Verträglichkeitsstudie (VS) für das Vogelschutzgebiet (VSchG-VS)<br />
stammt vom November 2006. Auf Anfrage des Verfassers beim Regierungspräsidium<br />
Stuttgart wurde am 6. Mai 2009 mitgeteilt, dass das Land Baden-Württemberg zum<br />
damaligen Zeitpunkt vor hatte, noch dieses Jahr (2009) die Vogelschutzgebiete<br />
parzellenscharf zu verordnen. Deshalb wurde die Erarbeitung einer Verträglichkeitsstudie als<br />
probates Mittel angesehen.<br />
Für die Prüfung auf Verträglichkeit mit den Zielen der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) liegt<br />
die aktuelle Straßenplanung vor (Stand Juni 2009), die auch für die Verträglichkeitsprüfung<br />
mit den Zielen des FFH-Gebietes (FFH-Gebietes Nr. 7323-341 „Pfuhlbach und Eichert“)<br />
verwendet wurde.<br />
Bereits im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung der verschiedenen Trassenvarianten<br />
wurden die Belange des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigt. In einem ökologischen<br />
Gutachten von 1999, das für das Straßenbauamt Kirchheim/Teck erstellt wurde (BRAUN, C.<br />
und KRÖNNECK, W.; 1999), sind die Ergebnisse aus der Vegetations- und Vogelkartierung<br />
niedergeschrieben. Ein weiteres Gutachten aus dem Jahr 2001 beschränkte sich auf die<br />
Untersuchung einer neuen Variante (Variante 5) und umfasste dieselben Artengruppen. In<br />
diesem Gutachten, das von denselben Autoren erstellt wurde, erfolgte eine flächendeckende<br />
Bewertung des Untersuchungsgebietes, aus der heraus Vorschläge zur Vermeidung, Verminderung<br />
und zum Ausgleich des Eingriffs unterbreitet wurden.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 4<br />
Beide Gutachten und ihre Ergebnisse wurden bei der nun notwendig gewordenen<br />
Verträglichkeitsstudie nach VSchRL berücksichtigt.<br />
<strong>12.6</strong>.1.2 Verfahrensablauf - Vorgehensweise<br />
Nach der Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden<br />
Vogelarten (79/409/EWG), ist bei Eingriffen in Europäische Vogelschutzgebiete eine<br />
Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Im Folgenden wird das derzeit faktische<br />
Vogelschutzgebiet behandelt wie ein bereits verordnetes VSG. Methodisch wird entsprechend<br />
weiterverfahren.<br />
<strong>Die</strong> Verträglichkeitsstudie (bzw. –untersuchung) wird im Artikel 6 der FFH-Richtlinie<br />
geregelt (Integration der Vogelschutzgebiete durch Artikel 7 FFH-RL). Dort heißt es in<br />
Artikel 6 Abs. 3:<br />
„Pläne und Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung<br />
stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln<br />
oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen<br />
könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten<br />
Erhaltungszielen.“<br />
In den §§ 34 und 35 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG n.F.) wurde die Fauna-Flora-<br />
Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzgebiets-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. So<br />
wird in § 34 Abs. (1) die Prüfung auf Verträglichkeit eines Projektes mit den Erhaltungszielen<br />
eines Gebietes mit gemeinschaftlicher Bedeutung und eines Europäischen Vogelschutzgebietes<br />
gefordert.<br />
Dabei sind im VSG die Arten des Anhang I sowie die nicht in Anhang I aufgeführten,<br />
regelmäßig auftretenden Zugvogelarten zu berücksichtigen.<br />
<strong>Die</strong> Überprüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen ist die zentrale<br />
Aufgabe der VSchG-VS. Entscheidend für die Feststellung, ob ein Vorhaben mit den<br />
Erhaltungszielen eines betroffenen Gebietes verträglich ist, ist es, ob das Vorhaben zu<br />
erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteilen führen kann. Der Frage der Erheblichkeit (von Beeinträchtigungen) kommt<br />
daher eine zentrale Bedeutung zu, denn nur erhebliche Beeinträchtigungen sind bei der<br />
Untersuchung relevant. Vorhaben, durch die geschützte Vogelarten bzw. deren<br />
Lebensbedingungen erheblich beeinträchtigt werden, sind unzulässig. In der Beurteilung der<br />
Verträglichkeit sind auch Teillebensräume der geschützten Avifauna außerhalb des VSG<br />
einzubeziehen.<br />
Da bei Straßenbauprojekten erhebliche Beeinträchtigungen von Vogelarten nicht ausgeschlossen<br />
werden können, wurde ohne Vorprüfung unmittelbar mit der Verträglichkeitsuntersuchung<br />
begonnen.<br />
Ergibt die Verträglichkeitsprüfung, dass erhebliche Beeinträchtigungen der für die<br />
Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Gebietes zu erwarten<br />
sind, so müssen zunächst Alternativen geprüft werden. Stehen keine zumutbaren Alternativen<br />
zur Verfügung, folgt die Prüfung der Zulässigkeit von Ausnahmen.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 5<br />
<strong>12.6</strong>.1.3 Gliederung der Verträglichkeitsprüfung<br />
Bestandteil und Basis einer Verträglichkeitsprüfung ist eine Verträglichkeitsuntersuchung,<br />
deren Arbeitsschritte gemäß Checkliste zur Durchführung von FFH-Verfahren (LfU, 2004)<br />
analog für Vogelschutzgebiete wie folgt zusammengefasst werden können:<br />
Beschreibung von Anlass, Aufgabenstellung, Vorhaben (Kap. <strong>12.6</strong>.1)<br />
Ermittlung von Schutzstatus, Erhaltungszielen ggf. einschließlich der Entwicklungsziele<br />
und Bedeutung des Gebietes (Kap. <strong>12.6</strong>.2)<br />
Abgrenzung des Untersuchungsraumes und –rahmens (Kap. <strong>12.6</strong>.2)<br />
Beschreibung maßgeblicher Bestandteile des Gebietes (Lebensräume und Arten)<br />
innerhalb des Untersuchungsraumes (Kap. <strong>12.6</strong>.3)<br />
Ermittlung von Beeinträchtigungen (Kap. <strong>12.6</strong>.5)<br />
Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen (Kap. <strong>12.6</strong>.5)<br />
Berücksichtigung von Summationswirkungen (Kap. <strong>12.6</strong>.7)<br />
Zusammenfassung der Verträglichkeitsstudie (Kap. <strong>12.6</strong>.8)<br />
In Kapitel <strong>12.6</strong>.4 wird das Projekt, in Kapitel <strong>12.6</strong>.6 mögliche Alternativen beschrieben.<br />
Ergibt die VSchG-VS unter Berücksichtigung aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen,<br />
dass das Vorhaben in dieser Form unzulässig ist, so müssen zumutbare Alternativen<br />
geprüft werden, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden müssen. Das weitere Vorgehen<br />
ist im Naturschutzgesetz und in den Leitfäden der LfU (2004, heute LUBW) geregelt.<br />
<strong>Die</strong>ser Schritt fand bereits in einer UVS mit umfangreicher Trassenvarianten-Untersuchung<br />
statt (Büro Wittmer, 2002) und hatte letztendlich die vorliegende und nachträglich noch<br />
optimierte Trasse als Ergebnis.<br />
<strong>12.6</strong>.2. Lage, Schutzstatus und Bedeutung des Gebietes<br />
<strong>12.6</strong>.2.1 Geographische Lage und naturräumliche Gegebenheiten<br />
Jebenhausen liegt südlich von Göppingen im Schwäbischen Keuper-Liasland, in der naturräumlichen<br />
Einheit Mittleres Schwäbisches Albvorland (Haupteinheit 101) im Übergangsbereich<br />
zwischen den Untereinheiten „Notzinger Platte“ (101.32) und „Schlierbacher Platte“<br />
(101.33). <strong>Die</strong> potentielle natürliche Vegetation auf den Braunerden mittlerer bis guter<br />
Basenversorgung des Albvorlandes ist der Waldmeister- und reiche Hainsimsen-Buchenwald,<br />
teilweise mit Seegras.<br />
Der Pfuhlbach 1 (teils auch als Fulbach bezeichnet) durchfließt nach seinem Zusammenfluss<br />
mit dem aus dem Südwesten kommenden Heimbach und dem Tintenbach den Ort in nördliche<br />
Richtung und mündet westlich von Faurndau in die Fils; im Norden von Jebenhausen mündet,<br />
aus östlicher Richtung kommend, der Autenbach in den Pfuhlbach. <strong>Die</strong> Nomenklatur der<br />
Gewässer ist der topographischen Karte von Baden-Württemberg (M 1:25.000) entnommen<br />
und im Anhang auf Karte 3 dargestellt.<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt westlich von Jebenhausen. Seine Lage und Größe wurden so<br />
gewählt, dass es den gesamten Verlauf der zu untersuchenden Trassen zu beiden Seiten<br />
begleitet, dem vergleichsweise großen Aktionsradius der Vögel Rechnung trägt und mögliche<br />
Beeinträchtigungen der verschiedenen Arten und deren Lebensräume durch Bau und Betrieb<br />
der geplanten Umgehungsstraße erfasst werden können (möglicher Wirkraum).<br />
1 Dem Autor ist bekannt, dass in der Bevölkerung und in topogr. Karten der hier als „Pfuhlbach“ bezeichnete<br />
Gewässerabschnitt auch als Fu(h)lbach oder nördl. Heimbach bezeichnet wird. Er hat jedoch nach Rücksprache<br />
mit dem RP-S entschieden, den in der Naturschutzverwaltung verwendeten Begriff „Pfuhlbach“ zu benutzen.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 6<br />
Weitgehend ausgespart wurden der Siedlungsbereich und die angrenzenden Industriegebiete,<br />
zumal diese überwiegend nicht im VSG liegen. Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />
kann den Karten 1 und 2 im Anhang entnommen werden.<br />
<strong>12.6</strong>.2.2 Schutzstatus und Bedeutung des Gebietes5<br />
Das zurzeit noch faktische Vogelschutzgebiet „Mittleres Albvorland“ besteht aus 12<br />
Teilgebieten. Es hat eine Größe von insgesamt 16.993 ha und verteilt sich auf Flächen von 39<br />
Kommunen der Kreise Esslingen und Göppingen (siehe Datenblatt im Anhang). Das<br />
Nachmeldegebiet ist eng mit dem Nachmeldegebiet „Mittlere und östliche Schwäbische Alb“<br />
verzahnt und ergänzt drei bestehende Vogelschutzgebiete.<br />
Das Vogelschutzgebiet liegt über insgesamt 7 FFH-Gebieten, u.a. dem FFH-Gebiet Nr. 7323-<br />
341 „Pfuhlbach und Eichert“ (23 ha).<br />
Den größten Flächenanteil nehmen mit etwa 31% die Streuobstwiesen ein. Wald<br />
(überwiegend Misch- und Laubwald), Grünland und Ackerland sind mit jeweils 22%<br />
vertreten. Den Rest machen v.a. kleinere Siedlungsbereiche aus. An geschützten Biotopen<br />
kommen z.B. Eichen- und Buchen-Althölzer, Erlen-Eschen-Auwälder, naturnahe<br />
Bachabschnitte, Feldhecken und Feldgehölze vor.<br />
Im Steckbrief der NATURA 2000-Gebiete des BfN wird das Gebiet wie folgt beschrieben:<br />
„Vielfältige kleinteilige Kulturlandschaft mit ausgedehnten Streuobstwiesen und<br />
eingestreuten Waldflächen.“<br />
Das Albvorland beherbergt laut Nachmeldebogen das größte Vorkommen des Halsbandschnäppers<br />
in Baden-Württemberg. Beachtlich sind im Vogelschutzgebiet auch die Bestände<br />
von Grauspecht, Mittelspecht, Wendehals und Neuntöter. <strong>Die</strong> Greifvögel Baumfalke, Rotund<br />
Schwarzmilan brüten im Randbereich der Wälder und jagen im Offenland, während die<br />
Wachtel fast ausschließlich extensive Äcker und Wiesenränder besiedelt. Unten sind die<br />
Arten des Meldebogens aufgeführt, von denen nicht alle im Untersuchungsgebiet<br />
vorkommen. In Klammern ist der Gebietsstatus für das VSG-7323-441 angegeben.<br />
Generell gelten für das einzelne Natura 2000-Gebiet das Verschlechterungsverbot und die<br />
Beibehaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensstätten von Arten. <strong>Die</strong><br />
Erhaltungsziele schließen den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines<br />
günstigen Erhaltungszustands der für sie charakteristischen, wertgebenden Arten ein. <strong>Die</strong><br />
Lebensraumqualität der für die natürlicherweise dort vorkommenden regionaltypischen Arten<br />
ist zu erhalten, wobei insbesondere die stärker gefährdeten und/oder seltenen Arten, die<br />
besonders und die streng geschützten Arten zu berücksichtigen sind.<br />
Arten des Anhang I VSchRL 2<br />
Schwarzspecht (Dryocopus martius; resident, nicht ziehend)<br />
Grauspecht (Picus canus, resident, nicht ziehend)<br />
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis, Brutvogel; ziehend)<br />
Mittelspecht (Picoides medius; resident, nicht ziehend)<br />
Neuntöter (Lanius collurio; Brutvogel, ziehend)<br />
Rotmilan (Milvus milvus; Brutvogel, ziehend)<br />
Schwarzmilan (Milvus migrans; Brutvogel, ziehend)<br />
Wespenbussard (Pernis apivorus; Brutvogel, ziehend)<br />
2 Seit der letzten Veröffentlichung der Liste vorhandener Arten des Anhangs I ist der Eisvogel offensichtlich<br />
nicht mehr nachgewiesen worden. Er ist von der Liste verschwunden.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 7<br />
Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten nach Art. 4, Abs. 2 der VSchRL<br />
Zugvogelarten<br />
Baumfalke (Falco subbuteo, Brutvogel, ziehend)<br />
Hohltaube (Columba oenas, Brutvogel, ziehend)<br />
Wachtel (Coturnix coturnix, Brutvogel, ziehend)<br />
Wendehals (Jynx torquilla, Brutvogel, ziehend)<br />
Zugleich sind Teile des Gebietes als FFH-Gebiet-Nr. 7323-341 „Pfuhlbach und Eichert“<br />
gemeldet und verordnet worden. Das Gewässersystem wird im Standarddatenbogen kurz<br />
charakterisiert als: „naturnahes Fließgewässer des Pfuhlbaches und seiner Zuflüsse“ dessen<br />
„gut ausgebildeter Auwaldstreifen“ schutzwürdig ist. Als Lebensraumtyp nach Anhang I der<br />
FFH-Richtlinie werden „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Code<br />
*91E0; prioritär; Alno-Padion, -Alnion incanae, Salicion albae)“ genannt.<br />
<strong>Die</strong> Gewässer, einschließlich Heimbach, Pfuhlbach und Autenbach, sind im<br />
Untersuchungsraum jeweils im Wirkraum des Vorhabens erfasst.<br />
Aussagen zur Festlegung von konkreten Erhaltungszielen wurden bisher weder für das FFHnoch<br />
für das Vogelschutz-Gebiet getroffen.<br />
Große Teile des Untersuchungs- und Planungsgebietes liegen nicht im VSG (siehe Anlagen),<br />
so z.B. große Teile im Süden im Anschlussbereich an die Landesstraße und der gesamte<br />
nördliche Abschnitt östlich des Pfuhlbachs am Autenbach entlang bis zum Anschlussknoten<br />
Jebenhausen-Nord (Kreisverkehr).<br />
<strong>12.6</strong>.3. Ergebnisse der Vogelkartierung und Beschreibung maßgeblicher Bestandteile<br />
des Gebietes<br />
<strong>12.6</strong>.3.1 Methode<br />
Zwischen dem 03.04.2006 und dem 01.08.2006 wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums<br />
Stuttgart bei insgesamt sieben Begehungen (incl. 1 Nachtbegehung) eine Vogelkartierung<br />
durchgeführt, die zum einen eine Aktualisierung der oben genannten Gutachten von 1999 und<br />
2001 darstellen sollte. Zum anderen wurde bei den Begehungen besonders auf die Arten der<br />
Anhänge der Vogelschutzrichtlinie geachtet, sodass Prognosen für mögliche Auswirkungen<br />
und eine Beurteilung der Erheblichkeit der prognostizierten Beeinträchtigungen möglich<br />
werden. Im Jahr 2008 wurden diese Untersuchungen im Rahmen der Erstellung der FFH-VS<br />
und der saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 (1) BNatSchG n.F.) mit<br />
demselben Aufwand wiederholt (siehe auch Fachgutachten Artenschutz und FFH-VS<br />
[Planungsbüro Beck und Partner, vom Oktober 2009]). <strong>Die</strong> Begehungen erfolgten<br />
flächendeckend und begannen in den frühen Morgenstunden. Dabei wurde auf Sicht- und<br />
Gesangsnachweise geachtet und alle Tätigkeiten der Vögel protokolliert, die auf eine Brut im<br />
Gebiet hinweisen:<br />
<br />
<br />
<br />
mehrfacher Gesangsnachweis an derselben Stelle,<br />
Eintrag von Futter- und Nistmaterial sowie<br />
Beobachtung von Jungvögeln.<br />
Als Hilfsmittel kamen Feldstecher und Klangattrappen (Kasettenrecorder) zum Einsatz. <strong>Die</strong><br />
Begehungen wurden gemäß den Richtlinien im PEPL-Handbuch (LfU, 2003. Autor Th.<br />
BREUNIG) durchgeführt.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 8<br />
Darüber hinaus konnte auf Ergebnisse der Untersuchungen aus dem Jahre 2005 (Variantenoptimierung)<br />
zurückgegriffen werden<br />
Da das Untersuchungsgebiet nur einen sehr kleinen Teil des Vogelschutzgebietes (insgesamt<br />
ca. 16.993 ha) einnimmt, war zu vermuten, dass nicht alle für das Gesamtgebiet gemeldete<br />
Arten hier vorkommen bzw. brüten. <strong>Die</strong> vorliegende Kartierung sollte klären, welche dieser<br />
Arten (möglicherweise auch noch weitere Arten der VSchRL) im Untersuchungsgebiet leben,<br />
welchen Status sie einnehmen und wo ihre Lebensstätten liegen.<br />
<strong>12.6</strong>.3.2 Nachgewiesene Arten nach VSchRL und ihre Lebensraumansprüche<br />
Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden bei den Begehungen im Jahr 2006 und 2008<br />
insgesamt 56 Vogelarten nachgewiesen.<br />
Für die vorliegende Verträglichkeitsprüfung nach Vogelschutzrichtlinie sind nur die<br />
Vogelarten des Anhangs I der VSchRL und die zusätzlichen Zugvogelarten nach Art. 4, Abs.<br />
2 der VSchRL zu bearbeiten.<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden sechs Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie nachgewiesen,<br />
von denen fünf Arten für das Gebiet gemeldet sind (Eisvogel nicht mehr gemeldet).<br />
Von den zusätzlichen Zugvogelarten nach Artikel 4 (2) VSchRL konnte keine der gemeldeten<br />
Arten nachgewiesen werden.<br />
Für die Abarbeitung der Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden<br />
alle Vogelvorkommen im Untersuchungsgebiet erfasst. <strong>Die</strong> geschützten und in der BRD bzw.<br />
Baden-Württemberg gefährdeten Arten werden tabellarisch aufgeführt und kurz beschrieben.<br />
<strong>Die</strong> vollständige Artenliste befindet sich im Anhang.<br />
In diesem Kapitel werden nur die Vogelarten des Anhangs I der Richtlinie bearbeitet.<br />
Tab. <strong>12.6</strong>-1 Nachgewiesene Vogelarten nach VSchRL<br />
Wissenschaftl Deutscher Name Schutz-Status Gefährdungs-<br />
Status<br />
Gebietsstatus<br />
Alcedo atthis * Eisvogel VSchRL - Anhang I<br />
BArtSchV – streng<br />
geschützt<br />
Ficedula<br />
albicollis<br />
Picoides medius Mittelspecht<br />
Halsbandschnäpper VSchRL – Anhang I<br />
BArtSchV – streng<br />
geschützt.<br />
VSchRL – Anhang I<br />
BArtSchV – streng<br />
geschützt.<br />
Bad.-Wü.: gefährdet<br />
BRD: v. Aussterben<br />
bedroht,<br />
Bad.-Wü.: Vorwarnliste<br />
BRD: Vorwarnliste,<br />
Lanius collurio Neuntöter VSchRL – Anhang I Bad.-Wü.: Vorwarnliste,<br />
BRD: Vorwarnliste<br />
Milvus migrans Schwarzmilan VSchRL – Anhang I<br />
BArtSchV - streng geschützt<br />
Milvus milvus Rotmilan VSchRL - Anhang I<br />
BArtSchV: streng ge-<br />
Bad.-Wü.: -<br />
BRD: -<br />
Bad. -Wü.: -<br />
BRD: -<br />
Bad.-Württ.:Vorwarnliste<br />
BRD: gefährdet,<br />
Nahrungsgast/-<br />
Durchzügler<br />
Nahrungsgast<br />
im Gebiet<br />
„Öde“<br />
Brutvogel im<br />
Gebiet „Öde“<br />
Im Norden<br />
Nahrungsgast,<br />
im Südwesten<br />
Brutvogel<br />
Nahrungsgast<br />
Nahrungsgast<br />
schützt<br />
* Der Eisvogel steht in der neuesten Veröffentlichung des VSG nicht mehr auf der Liste der nachgewiesenen<br />
Arten (LUBW, Stand 18.12.2009)
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 9<br />
Drei dieser sechs Vogelarten (Eisvogel, Halsbandschnäpper und Mittelspecht) wurden bereits<br />
bei einer Untersuchung im Jahr 2001 (BRAUN) nachgewiesen. <strong>Die</strong> beiden Milan-Arten sowie<br />
der Neuntöter wurden damals nicht erfasst.<br />
Der Eisvogel ist offensichtlich auch von den Kartierern der LUBW nicht mehr als Brutvogel<br />
im Gebiet eingestuft worden (vorliegendes Gutachten stuft ihn als Nahrungsgast ein), so dass<br />
er aus der Liste der nachgewiesenen Arten gestrichen wurde. Da er jedoch sowohl in den<br />
Jahren 2001 und 2006 als auch im Jahr 2008 als Nahrungsgast im Rahmen der vorliegenden<br />
Untersuchung nachgewiesen wurde, wird er im weiteren Verlauf der VSG-VS weiter<br />
bearbeitet.<br />
Als weitere Art der Vogelschutzrichtlinie wurde die Feldlerche nachgewiesen. Sie ist in<br />
Anhang II/2 aufgeführt, was bedeutet, dass sie zu den jagdbaren Arten gehört (für bestimmte<br />
Mitgliedstaaten, hier nur die Regelungen für Deutschland berücksichtigt).<br />
Im Folgenden werden die Biotopansprüche dieser Arten sowie die Fundorte (s. Karte der<br />
Fundorte im Anhang), ihr Status im Gebiet sowie ihr Schutz- und Gefährdungsstatus in<br />
Baden-Württemberg und der BRD aufgeführt.<br />
Eisvogel (Alcedo atthis)<br />
Biotopanspruch: Besiedelt werden Flüsse, Bäche, Altwässer, (Bagger-)Seen mit klarem,<br />
höchstens mäßig verschmutztem Wasser und einem reichen Angebot an Kleinfischen, die von<br />
Sitzwarten aus erbeutet werden können; benötigt zur Anlage der Brutröhre mindestens 50 cm<br />
hohe Abbruchkanten aus grabbarem Material (Prallufer, Steilufer, Böschungen, auch mehrere<br />
hundert Meter vom Wasser entfernt). Es finden 2 - 3 Jahresbruten statt, es besteht die<br />
Möglichkeit von Schachtelbruten; Eisvögel sind Jahresvögel und Teilzieher.<br />
Der Eisvogel ist in Baden-Württemberg in allen Landesteilen Brutvogel bis über 800 m ü.NN<br />
mit Verbreitungsschwerpunkten in der Rheinniederung am südlichen Oberrhein, an den<br />
rechten Neckar-Nebenflüssen von der Rems bis zur Jagst und im Taubergebiet sowie im<br />
südöstlichen Oberschwaben und Allgäu; sonst in verstreuten Paaren oder nur kleinen<br />
Kolonien.<br />
Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg - Vorwarnliste (V), BRD – gefährdet (3)<br />
Schutzstatus: VSchRL - Anhang I, BArtSchV – streng geschützt<br />
Nachweis im Gebiet: Vom Eisvogel liegt aktuell lediglich ein Einzelnachweis am Pfuhlbach<br />
vor. Weder die weitere Suche nach den Tieren noch das Ablaufen aller Gewässerufer zum<br />
Auffinden von Brutröhren an geeigneten Steilwänden führten zu weiteren Hinweisen auf<br />
einen dauerhaften Aufenthalt oder eine Brut dieser Art.<br />
Bei den Untersuchungen im Jahr 2001 (BRAUN) konnte er ebenfalls im Bereich<br />
Pfuhlbach/Unterer Autenbach nur als Nahrungsgast beobachtet werden, während er 1999<br />
(BRAUN) im Untersuchungsgebiet gar nicht beobachtet wurde.<br />
Für das vorliegende Gutachten wird er somit als Nahrungsgast bzw. Durchzügler eingestuft.<br />
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)<br />
Biotopanspruch/Lebensweise: Der Halsbandschnäpper besiedelt sowohl Streuobstwiesen als<br />
auch lichte Hochwälder. Letztere bestehen vorzugsweise aus alten Beständen von Buchen<br />
und/oder Eichen; es werden auch Eichen-Ulmen-Auwälder besiedelt. Halsbandschnäpper sind<br />
Höhlenbrüter, die bevorzugt im Kronenbereich leben und brüten. Sie nutzen ausgefaulte<br />
Astlöcher, Spechthöhlen (besonders von Bunt- und Mittelspecht) sowie künstliche Nisthilfen.
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Schwarzspechthöhlen werden vor allem dann angenommen, wenn durch vorangegangene<br />
Kleiberbruten das Eingangsloch verengt wurde. Da der Halsbandschnäpper zu den Spätestbrütern<br />
zählt, sind bei seiner Ankunft oftmals alle besseren Höhlen bereits besetzt.<br />
<strong>Die</strong> Nahrung besteht fast ausschließlich aus tierischer Kost (vor allem Fliegen, Schmetterlinge,<br />
Käfer), gelegentlich werden Beeren gefressen.<br />
Der Halsbandschnäpper ist ein Weitstreckenzieher. Er überwintert im tropischen Afrika. In<br />
Baden-Württemberg ist er schwerpunktmäßig von April/Mai bis Juli/August anzutreffen.<br />
Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. - gefährdet (3), BRD - vom Aussterben bedroht (1)<br />
Schutzstatus: VSchRL – Anhang I, BArtSchV – streng geschützt.<br />
Gefährdungsursachen sind einerseits Habitatverlust durch Rückgang der Streuobstgebiete und<br />
Mangel an alten Höhlenbäumen in Wäldern, andererseits spielen vermutlich auch klimatische<br />
Veränderungen eine Rolle.<br />
Nachweis im Gebiet: Zwei singende Männchen im Waldgebiet „Öde“ während einer<br />
Begehung; an den folgenden Terminen nicht mehr nachgewiesen. Daher kann die Art für das<br />
Untersuchungsgebiet nicht als Brutvogel gewertet werden. Möglicherweise liegen die<br />
Brutstandorte weiter im Waldesinnern. Aufgrund der Entfernung zum Eingriffsgebiet wurde<br />
nur ein kleiner, randlicher Teil dieses Waldes in das Untersuchungsgebiet einbezogen. In den<br />
Bäumen am Waldrand siedelten zahlreiche Stare, die möglicherweise den<br />
Halsbandschnäppern die Bruthöhlen streitig gemacht haben.<br />
Während die Art 1999 (BRAUN) nicht nachgewiesen wurde, hat sie BRAUN im Jahr 2001<br />
für den nördlichen Waldbereich (Waldgebiet „Öde“ zwischen Jebenhausen und Faurndau) als<br />
Brutvogel eingestuft; es wurde allerdings laut Tabelle im Anhang des Gutachtens nur ein<br />
Einzeltier beobachtet, was die Einstufung als Brutvogel fragwürdig erscheinen lässt und den<br />
Nachweis auf einen ähnlichen Rang einstufen würde, wie die aktuelle Kartierung (2006 und<br />
2008). <strong>Die</strong> beiden Beobachtungen decken sich demnach; die Einschätzung des Gebietsstatus<br />
weicht jedoch ab. Der Autor geht für den untersuchten Bereich des Waldgebietes „Öde“<br />
davon aus, dass es sich beim Halsbandschnäpper aktuell um einen Nahrungsgast handelt. In<br />
den Jahren 2006 und 2008 konnte nach den oben genannten Kriterien keine Brut<br />
nachgewiesen werden.<br />
Mittelspecht (Picoides medius)<br />
Biotopanspruch/Lebensweise: Der Mittelspecht bevorzugt nicht zu dichte Mittel- und<br />
Hochwälder mit reichem Altholzbestand, insbesondere Eichen. <strong>Die</strong>se Eichen und auch andere<br />
grobborkige Bäume sind für die Ernährung des Mittelspechtes wichtig. Hier findet er zu allen<br />
Jahreszeiten ein reichhaltiges Insektenangebot, das er ohne zu hacken mit seiner weit<br />
vorstreckbaren Zunge erreichen kann. Neben den bevorzugten Auwäldern und feuchten<br />
Eichen-Hainbuchenwäldern können auch Streuobstgebiete mit alten Bäumen mit grobrissiger<br />
Borke und lokal auch Parks und Gärten als Lebensraum dienen.<br />
<strong>Die</strong> Bruthöhle wird vorzugsweise in weiches Holz (Weichholzarten oder durch Pilzbefall<br />
zerstörtes Holz) gezimmert.<br />
Bei der Ernährung überwiegt tierische Kost, die bevorzugt an Eichen gesammelt wird.<br />
Pflanzliche Nahrung spielt nur eine untergeordnete Rolle. <strong>Die</strong> Nahrungssuche erfolgt<br />
überwiegend durch Stochern und Absuchen von Oberflächen. Im Gegensatz zu anderen<br />
Spechten spielt das Hacken nur eine geringe Rolle.<br />
Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg - Vorwarnliste (V), BRD – Vorwarnliste (V)<br />
Schutzstatus: VSchRL – Anhang I, BArtSchV – streng geschützt.
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Nachweis im Gebiet: Einzelnachweise des Mittelspechts gelangen in allen Wäldern des<br />
Untersuchungsgebietes (2006 und 2008). Regelmäßige Beobachtungen und Hinweise auf<br />
zwei Bruten liegen aber ausschließlich aus dem Wald „Öde“ nördlich von Jebenhausen vor.<br />
<strong>Die</strong>ser Wald mit seinen Alteichenbeständen ist auch das im Gebiet geeignetste Habitat für den<br />
Mittelspecht. Dort wurde er aktuell als Brutvogel eingestuft. <strong>Die</strong>ser Wald ist nicht Teil des<br />
faktischen VSG.<br />
Während der Mittelspecht 1999 nicht erfasst wurde, liegt für das Jahr 2001 (BRAUN) im<br />
nördlichen Waldgebiet und im Westen im Übergangsbereich Wald/Waldrand und Feldflur je<br />
ein Einzelnachweis vor; dennoch wird die Art dort als Brutvogel eingestuft.<br />
Neuntöter ( Lanius collurio)<br />
Biotopanspruch/Lebensweise: Reich strukturiertes Gelände mit Ansitzwarten, Nistmöglichkeiten<br />
und an Insekten und anderen Kleintieren reichen Jagdflächen: Streuobstwiesen, Feldgehölze,<br />
Waldränder, Waldlichtungen, Gärten mit ausgedehntem Heckenbewuchs (besonders<br />
Schlehe, Weiß- und Rotdorn, Heckenrose und Holunder) in Verbindung mit offenen Flächen<br />
(Wiesen, Weiden oder Brachen). Auch Kahlschläge und Sukzessionsflächen werden in frühen<br />
Entwicklungsstadien besiedelt. Junge Fichtenforste bieten für einige Jahre geeignete Habitate.<br />
Der Neuntöter gehört zu den Spätestbrütern (Brutbeginn ab Mai). Das Nest wird gewöhnlich<br />
in Sträuchern, vorzugsweise Dornsträucher, angelegt.<br />
<strong>Die</strong> Nahrung besteht hauptsächlich aus größeren Insekten wie Käfern, Heuschrecken und<br />
Hautflüglern. Daneben werden auch Mäuse, Kleinvögel (vor allem Nestlinge und Jungvögel)<br />
sowie gelegentlich kleine Frösche und Reptilien erbeutet. Auch kleine Gehäuseschnecken<br />
werden aufgenommen. Gelegentlich fressen Neuntöter auch Beeren.<br />
Der Neuntöter ist ein Weitstreckenzieher, der in Süd- und Ostafrika überwintert.<br />
Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg – Vorwarnliste (V); BRD – Vorwarnliste (V)<br />
Schutzstatus: VSchRL – Anhang I<br />
Wichtigste Gefährdungsursachen sind<br />
Nutzungsintensivierung.<br />
generell Habitatverlust durch Siedlung und<br />
Nachweise: Neuntöter wurden aktuell (in den Jahren 2006 und 2008) im Gebiet an drei<br />
Stellen nachgewiesen.<br />
- Kleines Gebüsch in ausgedehntem Wiesengelände nördlich Jebenhausen im Gewann<br />
„Gröbeläcker“. Am 23.05.2006 hielt sich dort ein Paar Neuntöter auf. <strong>Die</strong><br />
nachfolgenden Begehungen ergaben keine Nachweise mehr.<br />
- Mit Sträuchern ausgestattetes Gartengrundstück (Flst.Nr. 805) in der Feldflur an der<br />
Baronenwaldstraße zwischen dem Friedhof und den Sportanlagen mit Gaststätte.<br />
Einzelnachweis eines Neuntöters am 23.05.2006 (kein brutanzeigendes Verhalten).<br />
Auch hier gelangen keine weiteren Nachweise. Der Garten wird bewirtschaftet.<br />
- Hecken an der Böschung zur Heimbachniederung im Gewann „Große Kammer“. Hier<br />
konnten regelmäßig zwei Paare beobachtet und mindestens eine Brut nachgewiesen<br />
werden.<br />
Somit kann der Neuntöter für den Norden als Nahrungsgast und den Südwesten am Heimbach<br />
als Brutvogel eingestuft werden. Im ökologischen Gutachten von 2001 (BRAUN) wurde er<br />
gar nicht erfasst, wohingegen er vom selben Gutachter 1999 noch als Brutvogel auf den<br />
Obstwiesen und in den Gehölzbeständen entlang des Heimbachs im Südwesten des<br />
Untersuchungsgebietes erfasst wurde.
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Durch die LUBW-Kartierung im Jahr 2004 ist am Heimbach im Trassenbereich eine<br />
Lebensstätte nachgewiesen worden. <strong>Die</strong>s fügt sich gut in das Bild ein, das die Vorkommen<br />
des Neuntöters im Untersuchungsgebiet über die Jahre hinweg boten. Es gibt dort mehr<br />
potentielle Lebensstätten als Neuntöter-Brutpaare. Da diese die Brutplätze von Jahr zu Jahr<br />
wechseln können, ist mit ständig veränderten Verhältnissen zu rechnen.<br />
Schwarzmilan (Milvus migrans)<br />
Biotopanspruch/Lebensweise: Lichte Altholzbestände, vorzugsweise in Gewässernähe,<br />
besonders in Auwäldern. Baut seine Horste mehrheitlich in Eichen- bzw. Eichenmischwäldern.<br />
<strong>Die</strong> Nahrung besteht vorwiegend aus toten Fischen, aber auch andere, meist tote<br />
oder verletzte Tiere werden gefressen.<br />
Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – -; BRD – -<br />
Schutzstatus: VSchRL – Anhang I; BArtSchV – streng geschützt<br />
Nachweise: Mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet, jedoch keine weiteren Beobachtungen<br />
oder Hinweise auf eine Brut. <strong>Die</strong> Vögel entfernten sich bei jeder Bobachtung wieder<br />
aus dem Untersuchungsgebiet. Einstufung als Nahrungsgast.<br />
In den Jahren 1999 und 2001 (Gutachten BRAUN) wurde die Art nicht erfasst.<br />
Rotmilan (Milvus milvus)<br />
Biotopanspruch/Lebensweise: Vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit Waldinseln von<br />
mindestens 19 ha Ausdehnung und hohen Altholzbeständen -vorzugsweise Eichen und<br />
Rotbuchen- als Brutstandort sowie offenes Gelände mit reichem Kleinsäugerangebot wie<br />
Brachflächen, extensive Grünflächen als Jagdgebiet.<br />
Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – -; BRD – -<br />
Schutzstatus: VSchRL - Anhang I; BArtSchV – streng geschützt<br />
Nachweise: Der Rotmilan wurde an zwei Terminen kreisend über dem Untersuchungsgebiet<br />
beobachtet. Anschließend flog er davon und entfernte sich aus dem Untersuchungsgebiet.<br />
Weitere Nachweise konnten nicht erbracht werden, so dass der Rotmilan als Nahrungsgast<br />
eingestuft werden muss.<br />
In den Jahren 1999 und 2001 (Gutachten BRAUN) wurde die Art nicht erfasst.<br />
<strong>12.6</strong>.3.3 Alle nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet<br />
Für die Betrachtung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung kommen nur die Vogelarten in<br />
Frage, die nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie maßgeblich für die Festlegung von<br />
Erhaltungs- und Entwicklungszielen für das NATURA 2000-Gebiet sind. Alle anderen Vögel<br />
des Untersuchungsgebietes unterliegen den Vorgaben aus dem BNatSchG und der BArtSchV<br />
und müssen an anderer Stelle berücksichtigt werden (s. Anlage 12.7).<br />
Von den insgesamt 56 nachgewiesenen Vogelarten stehen 15 Arten auf den Roten Listen der<br />
BRD und/oder Baden-Württembergs. <strong>Die</strong> vollständige Artenliste findet sich im Anhang zu<br />
diesem Gutachten.
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Tab. <strong>12.6</strong>-2 Gefährdete und geschützte Vogelarten des Untersuchungsgebietes<br />
Vogelart<br />
Gefährdungs- bzw. Schutzkategorie<br />
Rote Liste BRD Rote Liste Vogelschutz-RL BArtSchV<br />
Ba.-Wü.<br />
BNatSchG<br />
Feldlerche (Alauda arvensis) Vorwarnliste gefährdet Anhang II/2 -<br />
Eisvogel (Alcedo atthis) gefährdet Vorwarnliste Anhang I streng<br />
geschützt<br />
Mäusebussard (Buteo buteo) - - - streng<br />
geschützt<br />
Kuckuck (Cuculus canorus) Vorwarnliste gefährdet - -<br />
Mehlschwalbe (Delichon urbica) - gefährdet - -<br />
Turmfalke (Falco tinnunculus) - Vorwarnliste - streng<br />
geschützt<br />
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) v. Aussterben<br />
bedroht<br />
gefährdet Anhang I streng<br />
geschützt<br />
Rauchschwalbe (Hirundo rustica) - gefährdet - -<br />
Neuntöter (Lanius collurio) Vorwarnliste Vorwarnliste Anhang I -<br />
Schwarzer Milan (Milvus migrans) - - Anhang I streng<br />
geschützt<br />
Roter Milan (Milvus milvus) - - Anhang I streng<br />
geschützt<br />
Waldlaubsänger (Phylloscopus<br />
- stark gefährdet -<br />
sibilatrix)<br />
-<br />
Mittelspecht (Picoides medius) Vorwarnliste Vorwarnliste Anhang I streng<br />
geschützt<br />
Grünspecht (Picus viridis) - - - streng<br />
geschützt<br />
Schleiereule - - - streng<br />
geschützt<br />
Alle europäischen Vogelarten sind besonders geschützt. 9 der nachgewiesenen Arten sind<br />
streng geschützt und werden entsprechend in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
berücksichtigt (Anlage 12.7).<br />
Nicht alle sechs Arten des Anhangs I der VSchRL sind nach der BArtSchV auch streng<br />
geschützt. Der Neuntöter ist in der BArtSchV nicht erfasst, während der Grünspecht, der<br />
Mäusebussard und der Turmfalke zwar nicht nach VSchRL, aber nach BArtSchV geschützt<br />
sind (alle Greifvögel sind streng geschützt).<br />
<strong>12.6</strong>.3.4 Erhaltungszustand der Vogelarten<br />
Analog zu den Definitionen der FFH-RL wird der Erhaltungszustand für Vögel als günstig<br />
erachtet, wenn<br />
<br />
<br />
<br />
aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese<br />
Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet<br />
und langfristig weiterhin bilden wird, und<br />
das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit<br />
vermutlich abnehmen wird und<br />
ein genügend großer Lebensraum vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben<br />
der Populationen dieser Art zu sichern.
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Als artbezogene Bewertungsparameter werden im PEPL-Handbuch für die Lebensstätten der<br />
relevanten Arten nach Vogelschutzrichtlinie (Kap. 12) die<br />
aufgeführt.<br />
<br />
<br />
<br />
mittelfristige Eignungsprognose (absehbare Entwicklung),<br />
Revierdichte und<br />
Qualität der vorhandenen Beeinträchtigungen<br />
Bestandssituation und mittelfristige Eignungsprognose<br />
Das Untersuchungsgebiet weist eine reichhaltige Ausstattung mit verschiedenen Lebensraumtypen<br />
und Landschaftselementen auf. Nicht innerhalb des VSG 7323-441 „Vorland der<br />
mittleren Schwäbischen Alb“ liegen die Flächen östlich des Pfuhlbachs, nördlich und südlich<br />
des Autenbach, zu denen auch das stadtnahe Waldgebiet „Öde“ zählt sowie weite Acker-<br />
Flächen zwischen der Baronenwaldstraße im Norden und dem Schopflenbergweg im Süden<br />
(diese Flächen waren in der Meldekulisse 2006 noch enthalten).<br />
<strong>Die</strong> offene Kulturlandschaft wird überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. <strong>Die</strong> Äcker<br />
bilden großflächige, wenig strukturierte, verarmte Nutzungseinheiten, die für nur wenige<br />
Arten als Nahrungsraum bedeutsam sind. Spezialisierte Arten der Feldflur sind mit Ausnahme<br />
der Feldlerche nicht vorhanden.<br />
Daneben gibt es über das Gebiet verteilt Obstbaumbestände. Sie kommen als Obstbaumwiesen<br />
oder -reihen vor. Sie bestehen überwiegend aus hochstämmigen Obstbäumen und<br />
werden extensiv bewirtschaftet. Auch abgängige Bäume mit Totholzstrukturen und Baumhöhlen<br />
kommen vor, werden jedoch neuerdings (Stand August 2009) nach und nach<br />
entnommen. <strong>Die</strong> Summe dieser Faktoren verleiht den Obstbaumwiesen (bisher) einen<br />
prinzipiell hohen ökologischen Gesamtwert mit lokaler Bedeutung für den Artenschutz. Der<br />
Halsbandschnäpper, der sonst in solchen Streuobstwiesen lebt, konnte hier nur im Wald<br />
beobachtet werden, sodass die Obstbaumwiesen für diese Art hier von untergeordneter<br />
Bedeutung sind.<br />
Ein Teil der Obstbaumwiesen und des Grünlandes wird als Pferdeweide genutzt; auf einer<br />
Fläche stehen einige Rinder. Durch diese Nutzung gibt es zusätzliche Strukturen mit<br />
Biotopcharakter wie Stallgebäude und Zaunpfähle. Auch der gegenüber den gemähten<br />
Flächen andersartige Nutzungsrhythmus der Weiden bereichert die Biotopvielfalt.<br />
Von besonderer Bedeutung sind die Waldgebiete. Sie weisen einen hohen Laubholzanteil<br />
auf. Westlich von Jebenhausen (Dotterhau und Pfaffenhau) kommen neben Nadelholzparzellen<br />
vor allem solche mit großen Buchen vor. Das Waldgebiet „Öde“ nördlich von<br />
Jebenhausen zeichnet sich vor allem durch seinen hohen Anteil großer, alter Eichen aus. Hier<br />
leben Mittelspecht und Halsbandschnäpper. Auch wenn der Halsbandschnäpper in der<br />
kleinen Teilfläche, die zum Untersuchungsgebiet zählt, offenbar im Untersuchungsjahr nicht<br />
gebrütet hat, so ist er doch mit großer Wahrscheinlichkeit als Brutvogel für das gesamte<br />
Waldgebiet einzustufen. Der Mittelspecht, der in dem zum Untersuchungsgebiet zählenden<br />
Teil des Waldgebietes „Öde“ als Brutvogel einzustufen ist, wurde in den anderen Wäldern<br />
und den Streuobstwiesen nur als Einzelbeobachtung bzw. mit kurzem Aufenthalt -aber<br />
verbreitet- registriert. Er hat sich dort offenbar nur als Durchzügler bzw. Nahrungsgast<br />
aufgehalten.<br />
Hecken und Feldgehölze sind ebenfalls wichtige Habitatstrukturen. Sie gliedern großflächige<br />
Offenlandlebensräume und sind Lebensstätte und Migrationsweg für zahlreiche Tierarten,<br />
darunter heckenbrütende Vogelarten wie den Neuntöter (Art des Anhang I), der über die<br />
Untersuchungsjahre hinweg an drei Stellen im Gebiet beobachtet werden konnte. Ein<br />
Heckenzug im Gew. „Große Kammer“ wird als Brutstandort von einem Paar genutzt, die<br />
beiden anderen Hecken werden lediglich zur Nahrungsbeschaffung aufgesucht.
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Größere Gehölzbestände kommen als bachbegleitende Gehölze der Fließgewässer des<br />
Untersuchungsgebietes vor. Freistehende Hecken sind hingegen selten. Ausgedehnte<br />
Heckenzüge erstrecken sich entlang der zum Heimbach abfallenden Böschung, ferner im<br />
Nordwesten des Gebietes an einem zum Pfuhlbach und Autenbach hin abfallenden Hang.<br />
<strong>Die</strong>se Flächen sind lokal bedeutsam für den Artenschutz.<br />
<strong>Die</strong> Gewässer selbst (Heimbach, Pfuhlbach und Autenbach) weisen mit ihren teils naturnahen<br />
Uferabschnitten und langen Gehölzgalerien wichtige Lebensräume für die Vogelwelt auf. So<br />
konnte hier der Eisvogel (Art des Anhang I) sporadisch beobachtet werden. Obwohl am<br />
Pfuhlbach und abschnittsweise auch am Heimbach Steilwände als geeignetes Bruthabitat für<br />
den Eisvogel vorhanden sind, konnte eine Brut nicht beobachtet werden. In der Ausgabe der<br />
Gebietsinformation zu dem VSG vom Dezember 2009 ist der Eisvogel nicht mehr bei den im<br />
Gebiet vorkommenden Vogelarten aufgeführt.<br />
Rot- und Schwarz-Milane wurden kreisend über dem Gebiet gesichtet. Als Brutstandort<br />
kommen die Waldabschnitte des Untersuchungsgebietes nicht in Frage.<br />
Qualität der vorhandenen Beeinträchtigungen (Vorbelastung)<br />
<strong>Die</strong> vorwiegend landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes findet sehr intensiv statt. Der<br />
Anteil an nichtlandwirtschaftlichen Flächen wie Hecken, Rainen oder Feldgehölzen ist<br />
ausgesprochen gering. Speziell für die Vogelwelt führen die in den Außenbereich verlagerten<br />
Nutzungen (z.B. Erholungs- und Freizeitnutzung, außerörtlicher (Schleich-)Verkehr u.a.)<br />
bereits heute für erhebliche Störungen.<br />
Als Vorbelastungen können deshalb angeführt werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Siedlungsnähe und entsprechender Freizeitdruck<br />
vorhandene Straßen und gut ausgebaute Feldwege<br />
naturferner Ausbau der Fließgewässer innerorts<br />
intensive Nutzung großer Teile des Gebietes<br />
Für eine Stabilisierung der Bestände und eine Wiederansiedlung typischer Vogelarten wäre<br />
eine Biotopverbundplanung in der Agrarlandschaft unabdingbar. So könnten bestehende<br />
Biotopkomplexe, wie sie im Bereich der Waldränder, Ufergehölze und Obstwiesen durchaus<br />
noch bestehen, vernetzt und damit aufgewertet werden.<br />
Auch ohne die geplante Straße wird sich der momentane Zustand der Landschaft vermutlich<br />
nicht positiv entwickeln. Der Freizeitdruck auf die Landschaft wird größer werden (z.B.<br />
Pferdehaltung). <strong>Die</strong> Neuanlage von Freizeitgrundstücken, Pferdekoppeln und Unterstellmöglichkeiten<br />
in der freien Landschaft werden weiter zunehmen. <strong>Die</strong> intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung wird beibehalten werden. Dahingegen wird die Nutzung der<br />
Obstbaumwiesen künftig eher vernachlässigt werden, wie bereits heute beobachtet werden<br />
kann. Im Laufe des Jahres 2009 wurden im Untersuchungsraum bereits abgängige Obstbäume<br />
gefällt ohne neue nachzupflanzen.
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Erhaltungszustand der Arten<br />
<strong>Die</strong> aggregierte Bewertung des Erhaltungszustands der einzelnen Arten gemäß VSchRL wird<br />
mit folgenden Wertstufen vorgenommen:<br />
A<br />
B<br />
C<br />
hervorragender Erhaltungszustand<br />
guter Erhaltungszustand<br />
durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand<br />
<strong>Die</strong> Wertstufen A und B entsprechen einem günstigen, C einem ungünstigen Erhaltungszustand.<br />
Für die Arten des Anhangs I ergibt sich aus den oben beschriebenen und bewerteten Einzelkriterien<br />
für das Untersuchungsgebiet<br />
Vogelart des<br />
Anhangs I<br />
Aggregierte<br />
Bewertung<br />
Erhaltungszustand<br />
Eisvogel C ungünstig<br />
Halsbandschnäpper B günstig<br />
Mittelspecht B günstig<br />
Neuntöter A günstig<br />
Rotmilan B günstig<br />
Schwarzmilan B günstig<br />
<strong>Die</strong> Erhaltung dieses überwiegend günstigen Erhaltungszustands der relevanten Arten<br />
innerhalb des Vogelschutzgebietes wird als Erhaltungsziel für das Vogelschutzgebiet<br />
definiert.<br />
Der Eisvogel ist in den letzten Jahren in einen ungünstigen Erhaltungszustand geraten; einer<br />
Verbesserung seines Zustandes steht vermutlich der Hochwasserschutz der Gemeinden<br />
entlang des Gewässersystems entgegen. In der aktuellen Gebietsinformation der LUBW<br />
(Dezember 2009) ist der Eisvogel weder als Brutvogel noch als Nahrungsgast aufgeführt. Er<br />
wird deshalb im Weiteren nicht mehr berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> weitere Prüfung auf erhebliche Beeinträchtigungen findet somit für den Halsbandschnäpper,<br />
den Mittelspecht, den Neuntöter sowie den Rot- und den Schwarz-Milan statt.<br />
<strong>12.6</strong>.4 Beschreibung des Vorhabens<br />
<strong>Die</strong> L 1214 verbindet die Autobahn A 8 mit der Kreisstadt Göppingen. Ziel dieser Planung ist,<br />
den mit einem starken Verkehrsaufkommen belasteten Stadtteil Jebenhausen vom<br />
Durchgangsverkehr zu entlasten (Verbesserung für das Schutzgut „Mensch“). In diesem<br />
Zusammenhang wird auch die Anbindung der K 1410 von Faurndau geändert (Anschlussknoten<br />
K 1410).<br />
<strong>12.6</strong>.4.1 Technische Beschreibung des Vorhabens<br />
<strong>Die</strong> Neubaustrecke der L 1214 beginnt im Süden ca. 500 m vor der Ortslage Jebenhausen. <strong>Die</strong><br />
Neubaustrecke schwenkt in nordwestlicher Richtung vom Trassenbestand ab. Im weiteren<br />
Verlauf wird der Heimbach mit einer Talbrücke (Bauwerk 1) überquert. <strong>Die</strong>se Brücke wird<br />
als Zweifeldbrücke angelegt mit einer Gesamtbreite von 12,10 m. Im Anschluss an das<br />
Brückenbauwerk schwenkt die Trasse in nordöstliche Richtung ab und verläuft teilweise im<br />
Einschnitt und teilweise in Dammlage. Bei Bau-km 1 +220 wird eine neue<br />
Feldwegunterführung (Bauwerk 2) im Zuge der Baronenwaldstraße hergestellt.
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<strong>Die</strong> Anlage dieser Feldwegunterführung ist Resultat der faunistischen Untersuchungen<br />
(Ergebnisse der Fledermaus-Untersuchung). <strong>Die</strong>se Wegführung stellt eine Minimierung des<br />
Eingriffs in den Lebensraum der dort vorkommenden Fledermäuse dar. <strong>Die</strong> lichte Weite des<br />
Bauwerks beträgt 7,50 m, die lichte Höhe 4,50m.<br />
Anschließend wird die Trasse in einem bis zu 3 m tiefen Einschnitt bis zum Pfuhlbachtal<br />
geführt, das mit einer 173 m (Stützweite) langen Talbrücke (Bauwerk 3) überquert wird.<br />
Hierbei handelt es sich um eine Vierfeldbrücke mit einer Gesamtbreite von 12,10 m.<br />
Dann verläuft die Straße in östlicher Richtung entlang der Kleingartenanlage zur bestehenden<br />
K 1410, die über eine T-Knoteneinmündung von Norden her an die neue L 1214 angeschlossen<br />
wird (Anschlussknoten K 1410 bei Bau km ca. 2+300).<br />
In Höhe des Autenbachs wird die Straße vom Autenbach abgerückt und entlang des<br />
Gewerbegebietes geführt. Im Bereich der bestehenden Anschlussrampe der Eichertstraße wird<br />
ein Kreisverkehr hergestellt (Anschlussknoten Jebenhausen-Nord, Kreisverkehr Ø 60m). An<br />
den 4-armigen Kreisverkehr wird die Eichertstraße, die L 1214 mit der Ortszufahrt<br />
Jebenhausen und die durchgehende L 1214 angeschlossen.<br />
Zwei weitere Bauwerke dienen der Straßenwasserbehandlung. Es handelt sich dabei um ein<br />
Regenklärbecken (Bauwerk 4) mit Retentionsbodenfilterbecken gem. RiStWag im Gewann<br />
„Sauerbrunnenäcker“ südl. des Schopflenbergweges (Station 0+820), bei dem das Dauerstau-<br />
Regenklärbecken (offenes Ortbetonbecken) ein Volumen von 200 m³ (Tiefe 2,15 m) und das<br />
Retentionsbodenfilterbecken ein Volumen von 580 m³ (Tiefe 1,00 m) hat. Das andere<br />
Regenklärbecken mit Retentionsbodenfilterbecken (Bauwerk 5) weist dieselben Maße wie<br />
Bauwerk 4 auf und befindet sich östlich des Pfuhlbachs etwa bei Bau km 2+120, wobei sich<br />
das Regenklärbecken nördlich und das Retentionsbodenfilterbecken südlich der neuen Straße<br />
befinden.<br />
Weitere technische Daten<br />
Im Folgenden werden einige technische Daten zur Baumaßnahme aufgeführt, die eine<br />
Relevanz für die hier zu bearbeitenden Fragestellungen erhalten könnten.<br />
Entsprechend der Verkehrsbedeutung und der erwarteten Verkehrsbelastung (bis zur<br />
Planfeststellung liegt die Verkehrsprognose für 2025 vor) wird als Ausbauquerschnitt<br />
folgender zweistreifiger Querschnitt RQ 10,5 gemäß RAS-Q ausgeführt:<br />
2 Fahrstreifen = 2 x 3,50 m = 7,00 m<br />
2 Randstreifen = 2 x 0,25 m = 0,50 m<br />
Bituminös befestigte Breite<br />
= 7,50 m<br />
<strong>Die</strong> Bankette in Einschnittslage sind 1,0 und in Dammlage 1,5 m breit.<br />
<strong>Die</strong> Einschnitts- und Dammböschungen erhalten eine Neigung von 1:1,5. Sie werden begrünt<br />
und mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt.<br />
Auf Grund der Auswertung der Anhörung wurden Verbesserungen in der Trassierung<br />
vorgenommen, die zum Vorentwurf nach RE führten. Aufgrund der Ergebnisse der<br />
hydrogeologischen Untersuchung wurde die Planung angepasst. <strong>Die</strong>se Planung liegt der VSG-<br />
Verträglichkeitsstudie zu Grunde.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 18<br />
Als Zwangspunkte für die Linienführung im Grund- und Aufriss wurden durch das Regierungspräsidium<br />
Stuttgart folgende Punkte festgelegt:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
der Anschluss an die Bestandstrasse der L 1214 im Norden und Süden von Jebenhausen<br />
die Aussiedlerhöfe und die Betriebsfläche des Gewerbegebietes<br />
die Brunnenstandorte und die Betriebsfläche der Mineralbrunnen AG<br />
die FFH-Schutzgebiete entlang des Heimbachs<br />
die Anbindung an die K 1410 und die Eichertstraße<br />
die Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Verkehrs und des Radverkehrs<br />
die Zufahrt zum Sportgelände (Baronenwaldstraße) und zum Aussiedlerhof<br />
(Schopflenbergweg) und<br />
die Topographie<br />
<strong>Die</strong> Zwangspunkte sind entscheidend für die Linienführung und geben damit Beurteilungshilfen<br />
bei der Alternativen-Diskussion in der VSG-VS.<br />
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Mulden und Rohrleitungen den bestehenden<br />
Vorflutern zugeführt. Eine Behandlung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers vor<br />
der Einleitung in den Heimbach/Pfuhlbach ist über Regenklärbecken gemäß der Abstimmung<br />
mit der Wasserwirtschaft bei Bau-km 0+820 (Bauwerk 4) und 2+120 (Bauwerk 5) auf dem<br />
Stand der Technik vorgesehen (s.o.).<br />
<strong>12.6</strong>.4.2 Wirkfaktoren<br />
Für die schutzgebietsbezogene Betrachtung der VSG-Verträglichkeitsprüfung sind nur diejenigen<br />
Wirkfaktoren von Bedeutung, die sich auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes und<br />
die für sie maßgeblichen Bestandteile auswirken können.<br />
<strong>Die</strong> Relevanz der Wirkfaktoren ergibt sich aus den spezifischen Betroffenheiten der Erhaltungsziele.<br />
Alle bekannten, relevanten, mittelbaren und unmittelbaren Wirkfaktoren sind zu beschreiben.<br />
Es ist in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren zu unterscheiden.<br />
<strong>Die</strong> relevanten Wirkfaktoren wurden aus der Umweltverträglichkeitsstudie des Büros Wittmer<br />
(2002) abgeleitet. Sie entsprechen weitestgehend denen, der FFH-VS (Oktober 2009).<br />
<strong>12.6</strong>.4.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren<br />
Baubedingte Wirkfaktoren sind z.B. Lage und Ausdehnung von Baustelleneinrichtungen,<br />
Umfang des Transportverkehrs und die benötigten Baustraßen sowie die Entsorgung des<br />
Oberflächenwassers (siehe Bauwerke 4+5), aber auch beim Anfall in Baugruben.<br />
Ebenso sind Aussagen zu Dauer und Zeitpunkt der Baumaßnahmen erforderlich.<br />
Beim Bau der Umfahrung Jebenhausen zu erwartende baubedingte Auswirkungen für die<br />
Avifauna können also sein:<br />
<br />
<br />
Zerstörung von Vegetation und Lebensräumen durch vorübergehende Flächeninanspruchnahme:<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme für Baustraßen, Baustelleneinrichtungen<br />
und Lagerplätze.<br />
Schadstoffeintrag in Lebensräume:<br />
<strong>Die</strong> Umgehung quert wertvolle Lebensräume, so dass das Risiko der Beeinträchtigung<br />
durch Schadstoff für diese gegeben ist.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 19<br />
<br />
Lärmeintrag in Biotopstrukturen und optische Reizwirkung:<br />
<strong>Die</strong> Umgehungsvarianten queren v.a. im Pfuhlbachtal Lebensräume von<br />
Vögeln, die auf Lärm und optische Reize empfindlich reagieren können.<br />
Baubedingte Wirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu prognostizieren. Einige<br />
diesbezügliche Faktoren werden erst in der Ausführungsplanung evident.<br />
<strong>12.6</strong>.4.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Als anlagebedingte Auswirkungen werden die Veränderungen des Naturhaushaltes und des<br />
Landschaftsbildes durch den Straßen- und Wegekörper an sich einschließlich der Nebenflächen<br />
betrachtet. Der Bau der Umgehung sieht zurzeit nur einen partiellen Rückbau der<br />
bestehenden Trasse der L 1214 vor (v.a. in Höhe des Gewerbegebietes „Autenbach“). <strong>Die</strong><br />
bereits bestehenden anlagenbedingten Beeinträchtigungen durch die alte Trasse bleiben also<br />
überwiegend zusätzlich erhalten.<br />
Beim Bau der Umgehung Jebenhausen zu erwartende anlagebedingte Auswirkungen für die<br />
Avifauna können also sein:<br />
<br />
<br />
Zerstörung vorhandener Vegetationsbestände und Biotopstrukturen (unmittelbarer<br />
Flächenverlust)<br />
<strong>Die</strong> Umgehung verläuft abschnittsweise durch wertvolle Lebensräume<br />
Zerschneidung von Lebensräumen<br />
<strong>Die</strong> Umgehung quert den zusammenhängenden Lebensraum entlang des<br />
Heimbachs/Pfuhlbachs an zwei Stellen und die Ackerflächen westlich des<br />
Pfuhlbachs, die teils faktisches VSG sind.<br />
<strong>12.6</strong>.4.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Unter den betriebsbedingten Wirkfaktoren werden Art und Umfang der zu erwartenden<br />
Emissionen durch den Betrieb der Straße wie z.B. Lärm, Schadstoffe, Erschütterungen oder<br />
Licht verstanden.<br />
Beim Bau der Umgehung Jebenhausen zu erwartende betriebsbedingte Auswirkungen für die<br />
Avifauna können also sein:<br />
<br />
<br />
<br />
Eintrag von Schadstoffen in straßennahe Biotopstrukturen<br />
<strong>Die</strong> gepl. Umgehung verläuft auf längerer Distanz durch das faktische Vogelschutzgebiet<br />
Beeinträchtigungen durch Schadstoffe sind nicht auszuschließen.<br />
<strong>Die</strong> Intensität der Beeinträchtigungen nimmt mit der Entfernung zur Quelle<br />
(Straße mit Kfz) ab.<br />
Randliche Beeinträchtigungen durch Lärm und optische Reizwirkung<br />
<strong>Die</strong> Umgehung quert die Lebensräume verschiedener seltener und/oder empfindlicher<br />
Vogelarten. Randliche Beeinträchtigungen in diesen Bereichen sind<br />
nicht auszuschließen. Für die Konfliktanalyse bei den hauptsächlich<br />
betroffenen Vögeln wird die Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“ (Kieler<br />
Institut für Landschaftsökologie, 2009) verwendet (s. auch saP v. Okt. 2009).<br />
Trennwirkung<br />
Trennwirkungen durch die Umgehung sind zum einen durch die Querung des<br />
Heimbach-/ bzw. Pfuhlbachtals möglich. Zudem ist jede Umfahrung einer<br />
Ortschaft mit Trennwirkungen in der freien Landschaft verbunden. Eine<br />
Trennwirkung durch die Brückenbauwerke ist nicht erkennbar, da die durch<br />
den Bau verloren gegangenen Gehölze in vollem Umfang neu nachgepflanzt<br />
werden.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 20<br />
<strong>12.6</strong>.4.2.4 Prognostizierbare Wirkfaktoren auf das faktische VSG und geschützte Arten<br />
Folgende Auswirkungen auf das VSG 7323-441 „Vorland der mittleren Schwäbischen Alb“<br />
unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele sind durch die Baumaßnahmen zu erwarten:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Direkter Flächenverlust: <strong>Die</strong> folgenden Angaben zum direkten Flächenverlust durch den<br />
Bau der Umgehungsstraße sind als vorläufige Werte zu betrachten, da die Schutzgebietsabgrenzung<br />
noch nicht parzellenscharf ist. Im südlichen Abschnitt verläuft die gepl.<br />
Straße auf einer Länge von ca. 380 m im faktischen VSG und im nördlichen Abschnitt<br />
(von der Baronenwaldstraße bis zum östlichen Ufer des Pfuhlbachs) verläuft sie auf ca.<br />
790 m Länge im faktischen VSG.<br />
Direkter Flächenverlust: bachbegleitende Gehölze (Auwald und Feldgehölze) werden im<br />
Zuge der Bauwerke 1 und 3 (Brückenbauwerke) südlich und nordwestlich von Jebenhausen<br />
auf jeweils einer Breite von ca. 26,10 m (12,1 m Straßenbreite zzgl. je maximal<br />
7m Arbeitsstreifen beidseitig) beseitigt.<br />
Ein weiterer direkter Flächenverlust an bachbegleitenden Gehölzen (Auwald und Feldgehölz)<br />
findet durch die Neugestaltung des Anschlussknotens K 1410 am Autenbach statt.<br />
In der Nähe der beiden Brückenbauwerke wird jeweils ein Regenklärbecken mit Retentionsbodenfilterbecken<br />
zur Aufnahme und Reinigung des Oberflächenwassers sowie zur<br />
Weiterleitung in den Vorfluter, angelegt.<br />
Bei lichten Höhen von 10,3 m bei Bauwerk 1 und 8 m bei Bauwerk 3 kann die in der<br />
Bauphase entfernte Baumschicht des Auwaldes unter den Brücken nicht gleichwertig<br />
wiederhergestellt werden. Hauptbaumarten wie Schwarz-Erle, Esche und Baumweiden<br />
werden deutlich größer (20-40 m), so dass diese hier nicht gepflanzt werden können.<br />
Strauchpflanzungen sind allerdings bei entsprechender Bewässerung möglich und werden<br />
im Verhältnis 1:1 durchgeführt. Sie können die Leitfunktionen für die entsprechende<br />
Avifauna übernehmen.<br />
Beeinträchtigungen des bachbegleitenden Auwaldstreifens und seiner Bewohner können<br />
insbesondere während der Bauzeit nicht ausgeschlossen werden. Hier werden Tabu-Zonen<br />
ausgewiesen und umweltschonende Bauverfahren verwendet. <strong>Die</strong> Gehölzfläche des<br />
Ausgangszustandes wird wieder vollständig hergestellt.<br />
<strong>12.6</strong>.5. Beeinträchtigung der nach VSchRL geschützten Vogelarten<br />
<strong>12.6</strong>.5.1 Definitionen und Erläuterungen<br />
Analog zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden bei der Verträglichkeitsuntersuchung<br />
der Auswirkungen eines Projektes mit den Arten des Anhangs I der VSchRL nur die<br />
erheblichen Beeinträchtigungen bewertet.<br />
In LFU (2002) heißt es hierzu:<br />
„Erhebliche Beeinträchtigungen liegen vor, wenn zumindest einzelne Faktoren eines<br />
Wirkungsgefüges (biotische und abiotische und deren Wechselwirkungen) derart<br />
beeinflusst werden, dass die Funktionen des Systems gestört werden oder<br />
Artenbestände abnehmen.<br />
Beeinträchtigungen sind erheblich, wenn durch direkte (auf der Fläche) oder indirekte<br />
(im Umfeld) Wirkungen der Lebensstätte einer Art in maßgeblichem Umfang<br />
und/oder dauerhaft derart eingeschränkt oder gestört werden, dass die Erhaltungsziele<br />
langfristig nicht erreicht werden können.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 21<br />
Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen können von Handlungen und Maßnahmen<br />
ausgehen, die direkt auf die Lebensstätte einer Art einwirken oder aus dem Umfeld<br />
kommen. Für diese Maßnahmen muss die Möglichkeit einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung in jedem Einzelfall geprüft werden, wobei auch standörtliche<br />
Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.“<br />
Als Beispiele für mögliche erhebliche Beeinträchtigungen werden u.a. genannt<br />
- Überbauung (z.B. Straßen)<br />
- Zerschneidung (z.B. Straßen)<br />
- Veränderung des Reliefs<br />
- Lärm und Luftverunreinigungen als indirekte Wirkung<br />
Dabei sind für den Einzelfall auch flächenhafte Ausdehnung, Dauer, Vorbelastung und<br />
Jahreszeit (Vegetationszeit, Brutzeit etc.) zu berücksichtigen.<br />
Für die Beurteilung der Erheblichkeit ist nur die Einwirkung auf das Gebiet in seinen<br />
Erhaltungszielen maßgebend, nicht jedoch eine Auswirkung außerhalb des Gebietes und<br />
unabhängig von seinen Erhaltungszielen. Auch der Umgebungsschutz führt nur zu einem<br />
Schutz des betreffenden Natura 2000-Gebietes vor bestimmten Einwirkungen aus der<br />
Umgebung auf das Gebiet, nicht jedoch zu einem Schutz der Umgebung des Natura 2000-<br />
Gebietes. Damit fallen die Flächen, die sich außerhalb des Vogelschutzgebietes östlich des<br />
Pfuhlbaches (nördlich und südlich des Autenbaches bis zum Kreiselanschluss) bzw. zwischen<br />
dem Schopflenbergweg und der Baronenwaldstraße befinden, in der Betrachtung weg.<br />
Für die 5 Vogelarten der VSchRL ergeben sich folgende mögliche Beeinträchtigungen bei der<br />
Verwirklichung des Entwurfs nach RE.<br />
<strong>12.6</strong>.5.2 Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der relevanten Arten<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt bei einer Straßen-Gesamtlänge von 2.680 m mit einer Länge<br />
von zusammen 1.170 m zu einem großen Teil im faktischen Vogelschutzgebiet VSG 7323-<br />
441 und beherbergt 5 Vogelarten, die nach VSchRL geschützt sind. 2 dieser Arten sind nach<br />
der aktuellen Kartierung als Brutvogel einzustufen, die übrigen als Nahrungsgäste bzw. mit<br />
kurzzeitigem Aufenthalt. Es ist daher zu prüfen, ob der Bau und Betrieb der Umgehungsstraße<br />
in Form der vorliegenden Planung eine erhebliche Beeinträchtigung für diese Arten darstellt.<br />
Dabei muss davon ausgegangen werden, dass auch die mit dem Bau einhergehenden zeitlich<br />
beschränkten Aktivitäten und Flächeninanspruchnahmen wie Baustelleneinrichtungen,<br />
Lagerflächen für Baumaterial und Aushub, Abstellplätze für Baumaschinen, Baustraßen etc.<br />
(baubedingte Beeinträchtigungen) auf das nähere Umfeld der untersuchten Trasse beschränkt<br />
bleiben und nicht weiter an die Lebensstätten der relevanten Vogelarten heranrückt.<br />
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)<br />
Er besiedelt sowohl Streuobstwiesen als auch lichte Hochwälder. Letztere vorzugsweise aus<br />
alten Beständen von Buchen und/oder Eichen sowie Eichen-Ulmen-Auwälder. Er ist ein<br />
Höhlenbrüter, der ausgefaulte Astlöcher, Spechthöhlen (besonders Bunt- und Mittelspecht)<br />
sowie künstliche Nisthilfen nutzt. Da der Halsbandschnäpper zu den Spätestbrütern zählt, sind<br />
bei seiner Ankunft oftmals alle besseren Höhlen bereits besetzt.<br />
Der Halsbandschnäpper ist ein Weitstreckenzieher. Er überwintert im tropischen Afrika. In<br />
Baden-Württemberg ist er von April/Mai bis Juli/August, früher oder später aber nur<br />
ausnahmsweise, anzutreffen.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 22<br />
Gefährdungsursachen sind einerseits Habitatverlust (Rückgang der Streuobstgebiete und<br />
Mangel an alten Höhlenbäumen in Wäldern, dadurch Konkurrenz mit Frühbrütern s.o.),<br />
vermutlich auch klimatische Veränderungen.<br />
<strong>Die</strong> Verantwortung Baden-Württembergs (2.500-3.500 Brutpaare) in Deutschland ist sehr<br />
hoch.<br />
Der Halsbandschnäpper wurde im Waldgebiet „Öde“ nördlich des Autenbachs beobachtet<br />
(Einzelbeobachtungen). Ein Brutnachweise konnte im Untersuchungsgebiet und im<br />
Untersuchungszeitraum nicht erbracht werden. Eine Brut innerhalb des Waldgebietes weiter<br />
im Noden (ca. 250 m nördlich des Vorhabens) gilt jedoch als wahrscheinlich.<br />
Außerhalb dieses Waldgebietes wurden keine Halsbandschnäpper gesichtet.<br />
Das Waldgebiet „Öde“ liegt außerhalb des Vogelschutzgebietes. Auch der Umgebungsschutz<br />
kann hier nicht geltend gemacht werden, da von dem Gebiet keine Einwirkungen auf das<br />
Vogelschutzgebiet ausgehen.<br />
Auch nicht-physische Beeinträchtigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder<br />
betriebsbedingt auftreten, finden wegen der großen Entfernung nicht statt. Der<br />
Halsbandschnäpper gehört zu den Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit (Gruppe 4).<br />
Der günstige Erhaltungszustand der Art wird durch die untersuchte Trasse nicht verändert.<br />
Es kann demnach mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass für den<br />
Halsbandschnäpper keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.<br />
Mittelspecht (Picoides medius)<br />
Der Mittelspecht bevorzugt nicht zu dichte Mittel- und Hochwälder mit reichem<br />
Altholzbestand, insbesondere Eichen. <strong>Die</strong>se Eichen und auch andere grobborkige Bäume sind<br />
für die Ernährung des Mittelspechtes wichtig. Hier findet er zu allen Jahreszeiten ein<br />
reichhaltiges Insektenangebot, das er ohne zu hacken mit seiner weit vorstreckbaren Zunge<br />
erreichen kann. Neben den bevorzugten Auwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern<br />
können auch Streuobstgebiete mit alten Bäumen mit grobrissiger Borke und lokal auch Parks<br />
und Gärten als Lebensraum dienen. <strong>Die</strong> Bruthöhle wird vorzugsweise in weiches Holz<br />
(Weichholzarten oder durch Pilzbefall zerstörtes Holz) gezimmert.<br />
Das in den Untersuchungsjahren nachgewiesene Brutgebiet des Mittelspechts liegt<br />
hauptsächlich in einem Eichenwald nördlich Jebenhausen im Waldgebiet „Öde“ (regelmäßige<br />
Beobachtungen; vermutlich 2 Brutstätten; ca. 300 m entfernt; siehe auch Halsbandschnäpper).<br />
<strong>Die</strong>ser Wald mit seinen Alteichenbeständen ist auch das im Gebiet geeignetste Habitat für den<br />
Mittelspecht. Dort wurde er aktuell als Brutvogel eingestuft.<br />
Während der Mittelspecht bei Untersuchungen 1999 nicht erfasst wurde, liegt für das Jahr<br />
2001 (BRAUN) im nördlichen Waldgebiet und im Westen im Übergangsbereich<br />
Wald/Waldrand und Feldflur je ein Einzelnachweis vor; dennoch wird die Art auch in diesen<br />
Gutachten im Waldgebiet „Öde“ als Brutvogel eingestuft.<br />
<strong>Die</strong>ses liegt außerhalb des Vogelschutzgebietes. In diesem Bereich führt die untersuchte<br />
Trasse unmittelbar an einem vorhandenen Industriegebiet (Gewerbegebiet Autenbach) südlich<br />
des Autenbachs entlang, um kurz darauf in einem Kreisel in die bestehende L 1214<br />
einzumünden (Anschlussknoten Jebenhausen-Nord).<br />
Einzelnachweise des Mittelspechts gelangen jedoch darüber hinaus in allen Wäldern des<br />
Untersuchungsgebietes.
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Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 23<br />
Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Trasse zu den bestehenden Vorbelastungen L 1214 und<br />
Industriegebiet (bereits bestehender Verkehr, Lärm; der Mittelspecht gehört bei einer<br />
Effektdistanz von 300 m [also die Entfernung, bis zu der sein Vorkommen direkt mit den<br />
Beeinträchtigungen durch eine Straße korreliert] in die Gruppe der Arten mit mittlerer<br />
Lärmempfindlichkeit) sowie der Entfernung zur Lebensstätte des Mittelspechtes ist von<br />
keiner Verschlechterung des derzeit günstigen Erhaltungszustands der Lebensstätte des<br />
Mittelspechts auszugehen.<br />
Auch mögliche Wechselbeziehungen zu den übrigen Waldgebieten des Untersuchungsgebietes<br />
im Westen und Nordwesten (von dort liegen Einzelnachweise des Mittelspechts auch<br />
aus Vorjahren vor) werden durch die untersuchte Trasse nicht gestört.<br />
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird als günstig bewertet.<br />
Landesweit ist keine Veränderung der Bestandessituation gegeben (LUBW 2007: Rote Liste<br />
und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs)<br />
Es kann demnach mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass für den<br />
Mittelspecht keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.<br />
Neuntöter (Lanius collurio)<br />
Der Neuntöter benötigt strukturreiche Lebensräume mit Jagd- bzw. Singwarten,<br />
Gehölzvegetation zum Nestbau, Dornsträucher zum Aufspießen der Beute sowie offenes,<br />
kurzrasiges bzw. freies Gelände zur Jagd. Besiedelt werden grundsätzlich strukturreiche,<br />
extensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen wie heckenumsäumte Mähwiesen,<br />
Viehweiden, Magerwiesen oder Trockenrasen. Trockene, windgeschützte, sonnige Lagen<br />
werden bevorzugt.<br />
<strong>Die</strong> Brutperiode liegt sehr spät im Jahr zwischen Mai und August (September). Bevorzugte<br />
Neststandorte sind Dornsträucher, die Nesthöhe variiert zwischen bodennah und mehreren<br />
Metern Höhe.<br />
Neuntöter überwintern in Ost- und Südafrika.<br />
Gefährdungsursachen sind Klimaveränderung und Gefährdung auf dem Zug<br />
(Weitstreckenzieher), in der Hauptsache jedoch Zerstörung der Brut- und Jagdhabitate durch<br />
Nutzungsintensivierung, Siedlung, Aufforstung.<br />
Der Neuntöter wurde in den Untersuchungsjahren an 3 Stellen im Untersuchungsraum<br />
beobachtet, wobei nur an einer Stelle eine Brut nachgewiesen werden konnte. Dabei handelt<br />
es sich um eine Heckenreihe oberhalb des südlichen Heimbachs. Der Brutstandort ist über<br />
200 m von der untersuchten Trasse entfernt und auch durch Obstbaumbestände und<br />
bachbegleitende Gehölze abgeschirmt. So ist auch eine indirekte Beeinträchtigung dieser<br />
potentiellen Brutstätte nicht zu erwarten.<br />
<strong>Die</strong>s gilt auch für den Nachweisort nördlich von Jebenhausen im Gewann „Göbeläcker“<br />
(nördlich des Autenbachs) der außerhalb des Vogelschutzgebietes liegt.<br />
Der dritte Fundort am Weg vom Friedhof zu den Sportplätzen liegt quasi auf der untersuchten<br />
Trasse. Hier wurde der Neuntöter einmal beobachtet. Der Fundort wird derzeit als<br />
Freizeitgrundstück genutzt (verhältnismäßig intensive Bewirtschaftung des Grundstücks;<br />
Flst.Nr. 805), der angrenzende Landwirtschaftsweg (Baronenwaldstraße) ist viel befahren.<br />
Eine Brut ist dort bereits heute für den störungsempfindlichen Neuntöter unmöglich ( es<br />
konnte kein brutanzeigendes Verhalten beobachtet werden).<br />
Bei einer Kartierung durch die LUBW konnte im Jahr 2004 ein Brutnachweis am südlichen<br />
Heimbach erbracht werden.
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Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 24<br />
Der derzeit günstige Erhaltungszustand der Art im gesamten Untersuchungsgebiet mit<br />
mindestens einem Brutstandort im Süden kann vermutlich trotz der geplanten Ortsumgehung<br />
Jebenhausen erhalten bleiben. Es gibt im Untersuchungsgebiet mehr potentielle Brutstätten als<br />
Brutpaare, so dass diese ihren Bedürfnissen gemäß, die Brutstätten in gewissen Zeitabständen<br />
wechseln können, ohne anderen Paaren in die Quere zu kommen.<br />
Da die potentiellen Brutstätten nicht beeinträchtigt werden, ist von einem weiterhin günstigen<br />
Erhaltungszustand der Art auszugehen.<br />
Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder<br />
betriebsbedingt auftreten können, finden nicht statt. Der Neuntöter ist nicht besonders<br />
lärmempfindlich (Gruppe 4) und weist eine Effektdistanz von 200 m auf (KIELER INSTITUT<br />
FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2009): Arbeitshilfe: Vögel und Straßenverkehr.<br />
Wirkungsprognose, Vermeidung, Kompensation). Insofern finden auch die Schwellenwerte<br />
der Fachkonvention für Anhangsarten der VSch-RL hier nicht Anwendung (LAMBRECHT, H<br />
& TRAUTNER, J (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der<br />
Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP).<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Definition von LAMBRECHT (2004) liegt<br />
demnach bei Umsetzung der untersuchten Trasse nicht vor.<br />
Es kann demnach mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass für den<br />
Neuntöter keine erheblichen Beeinträchtigungen vorliegen.<br />
Schwarzmilan (Milvus migrans)<br />
Der Schwarze Milan bevorzugt lichte Altholzbestände, vorzugsweise in Gewässernähe,<br />
besonders in Auwäldern. Horste vor allem in Eichen- bzw. Eichenmischwäldern. <strong>Die</strong><br />
Nahrung besteht vorwiegend aus toten Fischen, aber auch andere, meist tote oder verletzte<br />
Tiere werden gefressen. Zugvogel.<br />
Schwarze Milane wurden mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet. Da eine Brut im<br />
UG nicht nachgewiesen wurde, wurde er als Nahrungsgast eingestuft. Geeignete<br />
Brutstandorte befinden sich vermutlich im Filstal.<br />
<strong>Die</strong> Bestandsentwicklung des Schwarz-Milans ist landesweit positiv (LUBW; Stand: Dez.<br />
2007).<br />
Der Erhaltungszustand der lokalen Population im weiteren Untersuchungsgebiet wird<br />
demnach als günstig bewertet.<br />
Da sich im eigentlichen Untersuchungsgebiet keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
befinden, ist die Wahrscheinlichkeit von physischen Schädigungen durch das Vorhaben sehr<br />
gering. Der Schwarze Milan gilt generell als nicht besonders kollisionsgefährdet, weil er sich<br />
überwiegend von toten Fischen ernährt.<br />
Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder<br />
betriebsbedingt auftreten können, finden nicht statt. Der Schwarze Milan ist nicht<br />
lärmempfindlich (Gruppe 5) und weist eine Fluchtdistanz von 300 m auf. Auch der<br />
Schwellenwert der Fachkonvention für direkten Flächenentzug (10 ha) greift bei diesem<br />
Vorhaben nicht. Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich also nicht.<br />
Es kann demnach mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass für den<br />
Schwarzen Milan keine erheblichen Beeinträchtigungen vorliegen.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 25<br />
Rotmilan (Milvus milvus)<br />
Der Rote Milan bevorzugt eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit Waldinseln von<br />
mindestens 19 ha Ausdehnung und hohen Altholzbeständen -vorzugsweise Eichen und<br />
Rotbuchen- als Brutstandort sowie offenes Gelände mit reichem Kleinsäugerangebot wie<br />
Brachflächen, extensive Grünflächen als Jagdgebiet.<br />
Rote Milane wurden mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet. Eine Brut ist im UG<br />
nicht nachgewiesen. Der Rote Milan wurde ebenfalls als Nahrungsgast eingestuft.<br />
<strong>Die</strong> Bestandsentwicklung des Rot-Milans ist landesweit positiv (LUBW; Stand: Dez. 2007).<br />
Der Erhaltungszustand der lokalen Population im weiteren Untersuchungsgebiet wird als<br />
günstig bewertet.<br />
Da sich im eigentlichen Untersuchungsgebiet keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
befinden, ist die Wahrscheinlichkeit von physischen Schädigungen durch das Vorhaben sehr<br />
gering. Auch der Rote Milan gilt im Vergleich mit dem Mäusebussard als nicht besonders<br />
kollisionsgefährdet, weil er sich überwiegend von lebenden Kleinsäugern ernährt. In Tab. 2<br />
des FuE-Vorhabens ist der Rote Milan dennoch als kollisionsgefährdet aufgeführt.<br />
<strong>Die</strong>se Einstufung rührt von folgenden Überlegungen her: Wie bereits beim Mäusebussard<br />
beschrieben, weisen mehrere Untersuchungen auf einen geringeren Reproduktionserfolg von<br />
Vögeln hin, die unmittelbar an stark befahrenen Straßen brüten (hier nicht der Fall, sondern<br />
ggf. auf Beute lauernde Tiere). Eine stärkere Mortalität der Nestlinge konnte festgestellt<br />
werden, die u.a. auf den Kollisionstod der versorgenden Altvögel zurückgeführt wurde<br />
(KUITUNEN et al. 2003 und weitere Autoren zitiert aus: „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr“,<br />
2009). Da die verwaisten Reviere von nachrückenden Vögeln (es handelt sich hier<br />
um eine häufige und verbreitete Art) wieder besiedelt werden, geht der geringe<br />
Reproduktionserfolg nicht zwangsläufig mit einem Rückgang der Siedlungsdichte einher.<br />
Eine Schwächung der Population ist deshalb nicht zwingend.<br />
Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder<br />
betriebsbedingt auftreten können, finden nicht statt. Der Rote Milan ist nicht lärmempfindlich<br />
(Gruppe 5) und weist eine Fluchtdistanz von 200 m auf. Auch der Schwellenwert der<br />
Fachkonvention für direkten Flächenentzug (10 ha) greift bei diesem Vorhaben nicht.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 26<br />
<strong>12.6</strong>.5.3 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
In Kapitel <strong>12.6</strong>.5.2 wurde überprüft, ob der günstige Erhaltungszustand der 5 im<br />
Untersuchungsraum nachgewiesenen Vogelarten der VSchRL bei Umsetzung der Entwurfs-<br />
Variante erhalten bleibt und damit die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes erfüllt<br />
werden.<br />
<strong>Die</strong> folgende Tabelle stellt die Ergebnisse im Überblick dar.<br />
Vogelart des<br />
Ist-Zustand<br />
Zustand mit Vorhaben<br />
Anhangs I<br />
Aggregierte<br />
Bewertung<br />
Erhaltungszustand<br />
Aggregierte<br />
Bewertung<br />
Erhaltungszustand<br />
Halsbandschnäpper B günstig B günstig<br />
Mittelspecht B günstig B günstig<br />
Neuntöter A günstig A günstig<br />
Rotmilan B günstig B günstig<br />
Schwarzmilan B günstig B günstig<br />
Der günstige Erhaltungszustand bleibt bei Umsetzung dieser Variante durchweg erhalten.<br />
Damit ist die Straßenplanung in der vorliegenden Form aus Sicht der Vogelschutzrichtlinie als<br />
zulässig zu bezeichnen.<br />
<strong>Die</strong> Eingriffsregelung und die Vorschriften zum Artenschutz sind anzuwenden.<br />
<strong>12.6</strong>.6 Alternativenprüfung<br />
Um den in Kapitel <strong>12.6</strong>.5 beschriebenen Eingriff in die Lebensstätten verschiedener<br />
Vogelarten ggf. zu minimieren, wurden bereits in den Jahren 2002 und 2004 (Büro Wittmer:<br />
Umweltverträglichkeitsstudie bzw. FFH-Vorprüfung mit Variantenvergleich) verschiedene<br />
Trassen-Varianten untersucht.<br />
<strong>Die</strong> untersuchten Trassen-Varianten unterscheiden sich in ihrem Verlauf teils nur geringfügig<br />
von der nun als Vorentwurf nach RE vorliegenden Straßenplanung. <strong>Die</strong> Streckenlänge, auf<br />
der das faktische Vogelschutzgebiet tangiert wird, ist mehr oder weniger identisch. Der<br />
Einfluss der Varianten auf den Erhaltungszustand der nachgewiesenen Vogelarten des<br />
Anhangs I der VSchRL ist deshalb derselbe. <strong>Die</strong> festgestellten Unterschiede führen für die<br />
Vogelarten der VSchRL zu keiner Veränderung ihres Erhaltungszustands und damit zu keiner<br />
erheblichen Beeinträchtigung.<br />
<strong>Die</strong> ehemalige Variante 7, die nach der Querung des Pfuhlbachs nördlich des Autenbachs<br />
verläuft, führt am ehesten zu Beeinträchtigungen der nachgewiesenen Vogelarten nach<br />
Anhang I und damit zu einer Verschlechterung ihres Erhaltungszustandes. <strong>Die</strong>se Variante<br />
steht jedoch nicht mehr zur Diskussion.<br />
<strong>Die</strong> einzige Variante, bei der Beeinträchtigungen der Lebensstätten der Anhang I –Arten der<br />
VSchRL unverändert bleiben, ist die Null-Variante. <strong>Die</strong> Null-Variante erhält jedoch in erster<br />
Linie die bestehenden erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutaspektes „Wohnen/<br />
Wohnumfeld“ des Schutzgutes „Mensch“ aufrecht. Hier ist also eine grundsätzliche<br />
Entscheidung gefordert.<br />
<strong>Die</strong> planinhaltliche Darstellung der Varianten kann den beiliegenden Anhängen entnommen<br />
werden. Es handelt sich dabei um die uns zugesandten Pläne des Regierungspräsidiums<br />
Stuttgart (Planersteller Büro Schädel). Eine Übertragung der Ergebnisse der Vogeluntersuchung<br />
auf diese Pläne war leider nicht möglich, da der Planausschnitt kleiner als das<br />
Untersuchungsgebiet war. Deshalb wurde auf Planunterlagen aus früheren Untersuchungen<br />
zurückgegriffen (s. Anhang).
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 27<br />
<strong>12.6</strong>.7. Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte<br />
<strong>12.6</strong>.7.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte<br />
<strong>Die</strong> hier behandelten anderen Pläne und Projekte (Süddeutsche Erdgasleitung der E.ON<br />
Ruhrgas AG und der WINGAS GmbH) wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart bzw. dem<br />
Landratsamt Göppingen mitgeteilt (letzte Abfrage im Oktober 2009).<br />
Weitere Projekte oder Pläne waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.<br />
Im Rahmen dieser VSchRL-VS wird ein Abschnitt der von der E.ON Ruhrgas AG und der<br />
WINGAS GmbH geplanten Gemeinschaftsgasleitung (SEL = Süddeutsche Erdgasleitung,<br />
Lampertheim – Amerdingen; LL-Projekt Nr. 98-01-7, Datum: 05.07.2004) geprüft.<br />
<strong>12.6</strong>.7.2 Beschreibung der Pläne und Projekte mit möglichen kumulativen<br />
Beeinträchtigungen<br />
Erdgasfernleitung SEL (Süddeutsche Erdgasleitung)<br />
Das von der E.ON Ruhrgas AG in Essen und der WINGAS GmbH in Kassel geplante<br />
Gemeinschaftsvorhaben umfasst die Verlegung einer Erdgashochdruckleitung DN 1200<br />
(1.200 mm Nennweite) in offener Bauweise.<br />
In freier Feldflur ergibt sich eine Arbeitsbreite von 34 m, die insbesondere in ökologisch<br />
sensiblen Bereichen auf minimal 18-20 m reduziert werden kann. Der Arbeitsstreifen wird an<br />
den Bachquerungen bis auf 16-18 m stark eingeschränkt. Zur Trockenhaltung des<br />
Rohrgrabens wird während der Bauphase im Bereich des Pfuhlbach eine Grundwasserhaltung<br />
betrieben. Das gepumpte Wasser wird in den Bach eingeleitet.<br />
Der Rohrgraben wird mit einem Löffelbagger in einer Regeltiefe von etwa 2,4 m ausgehoben.<br />
<strong>Die</strong> Breite der Grabensohle beträgt ca. 2,0 m. Nach der Rohrverlegung ist eine Mindestüberdeckung<br />
von 1 m gewährleistet.<br />
Nach Verlegung der Leitung wird ein 10 m breiter Schutzstreifen verbleiben, wovon 5 m (2,5<br />
m beiderseits der Leitungsachse) gehölzfrei gehalten werden.<br />
Innerhalb der ausgepflockten Arbeitsfläche werden dort stockende Bäume und Sträucher<br />
gerodet. Vorhandener sonstiger Aufwuchs wird beseitigt. Es folgt das Abschieben bzw.<br />
Abziehen des Oberbodens im Bereich des Rohrgrabens auf ca. 5 m Breite. Der Oberboden<br />
wird separat auf einem ca. 4 m breiten Streifen am Arbeitsstreifenrand abgelagert.<br />
<strong>Die</strong> geplante Leitung quert ca. 600 m südlich von Jebenhausen die als FFH-Gebiet abgegrenzten<br />
Fließgewässer Heimbach, Pfuhlbach und Tintenbach. Für diesen Eingriff wurde eine<br />
FFH-VS durchgeführt auf die in Anlage 12.5 dieser Erläuterungen zur Umgehungsstraße<br />
näher eingegangen wird.<br />
Desweiteren wird das faktische Vogelschutzgebiet Nr. 7323-441 „Vorland der mittleren<br />
Schwäbischen Alb“ durchquert.<br />
<strong>Die</strong> folgende Tabelle gibt eine Übersicht über mögliche Auswirkungen der Verlegung der<br />
SEL auf relevante Arten:<br />
Wirkfaktor<br />
Temporäre oder dauerhafte Flächenbeanspruchung<br />
Emissionen von Lärm, Licht und Staub<br />
sowie Erschütterungen während der Bauphase<br />
Bodenentnahme und –umlagerung,<br />
Offenhalten des Schutzstreifens<br />
Konflikt<br />
Inanspruchnahme der Habitate von Arten der<br />
Vogelschutzrichtlinie möglich<br />
Störung und zwischenzeitliche Verdrängung von<br />
Arten aus ihren Lebensräumen oder Aktionsräumen<br />
möglich<br />
Mögliche Veränderung der Standort- und<br />
Habitatbedingungen für Tiere
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
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Für Neuntöter, Halsbandschnäpper, Rot- und Schwarz-Milan können laut Gutachter bau-,<br />
anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Brut- bzw. Nahrungshabitate<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Von den im SEL-Gutachten bearbeiteten Zugvögeln (S. 185 ff.) wurde im Untersuchungsgebiet<br />
für die Umgehungsstraße über den gesamten Untersuchungszeitraum keine<br />
der Arten nachgewiesen.<br />
<strong>12.6</strong>.7.3 Ermittlung und Bewertung der Summationswirkung<br />
Summationswirkungen (kumulative Beeinträchtigungen) sind durch Auswirkungen anderer<br />
Vorhaben wie der Erdgasfernleitung SEL mit ähnlichen Wirkfaktoren auf die Vogelarten<br />
möglich und sind im Rahmen der Verträglichkeitsstudie zu berücksichtigen.<br />
Auch für die Verlegung der Erdgasfernleitung finden umfangreiche Vermeidungs- und<br />
Verminderungsmaßnahmen statt, die den Gutachter zur Feststellung der Verträglichkeit des<br />
Vorhabens veranlasste.<br />
Bei vermutlich zeitlich vorgeschalteter Umsetzung des Vorhabens zur Verlegung der<br />
Ferngasleitung SEL ist davon auszugehen, dass keine Summationswirkungen entstehen.<br />
Im Verlauf des Verfahrens ist zu klären, ob Summationswirkungen mit anderen Plänen und<br />
Projekten auftreten können.<br />
Da zu diesem Zeitpunkt dem Verfasser keine konkreten Pläne oder Projekte bekannt sind und<br />
wegen der hohen Komplexität der bisherigen Trassensuche, wird hier auf die Darstellung und<br />
Bewertung von Summationswirkungen vorläufig verzichtet. <strong>Die</strong>s kann in einem späteren<br />
Schritt, bezogen auf eine konkrete Trasse und Projekte, zeitnah nachgeholt werden.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 29<br />
<strong>12.6</strong>.8. Zusammenfassung<br />
<strong>Die</strong> geplante Ortsumgehung Jebenhausen verläuft teilweise in dem faktischen Vogelschutzgebiet<br />
VSG-Nr. 7323-441 „Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb“. In diesem<br />
Gebiet mit insgesamt ca. 16.993 ha Größe sind 8 Vogelarten des Anhangs I und 4 weitere<br />
Arten der zusätzlich nicht in Anhang I genannten Zugvogelarten nach Vogelschutzrichtlinie<br />
aufgeführt.<br />
In einer Untersuchung sollte die Verträglichkeit des Projektes mit den Erhaltungszielen des<br />
Vogelschutzgebietes geprüft werden. Dazu wurden von April bis August 2006 die<br />
Vogelvorkommen eines zuvor definierten und abgestimmten Untersuchungsraumes im<br />
Umfeld der möglichen Trassen erfasst. <strong>Die</strong>se Untersuchung wurde in vergleichbarem Umfang<br />
im Jahr 2008 wiederholt. Weiter konnte auf Ergebnisse aus avifaunistischen Untersuchungen<br />
von 1999 und 2001 (BRAUN) zurückgegriffen werden.<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden mit dem Halsbandschnäpper, dem Mittelspecht, dem<br />
Neuntöter sowie dem Schwarz- und dem Rot-Milan 5 Arten des Anhangs I der VSchRL<br />
nachgewiesen, von denen mit dem Neuntöter und dem Mittelspecht zwei im erweiterten<br />
Untersuchungsgebiet brüten. <strong>Die</strong> drei anderen Arten sind Nahrungsgäste oder nutzen das<br />
Gebiet nur kurzzeitig (der Eisvogel als Art des Anhangs I ist im Informationsbogen der<br />
LUBW vom Dez. 2009 nicht mehr aufgeführt). Von den aufgeführten Zugvogelarten konnten<br />
in den genannten Untersuchungsjahren keine Beobachtungen registriert werden.<br />
<strong>Die</strong> Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten werden beschrieben und ihre<br />
Verbreitung im Untersuchungsgebiet dargestellt (s. Karte im Anhang). Nach der<br />
Beschreibung des Vorhabens und der Formulierung möglicher Beeinträchtigungen werden die<br />
konkret für die nachgewiesenen Arten auftretenden Beeinträchtigungen beurteilt. <strong>Die</strong><br />
siedlungsnahe Trassenführung der Entwurf-Variante nach RE stellt nach konsequenter<br />
Anwendung der Bewertungskriterien der LfU (2003 und 2004) für keine der nachgewiesenen<br />
Anhang I-Arten eine erhebliche Beeinträchtigung dar, da sich der heute durchweg günstige<br />
Erhaltungszustand für keine der Arten verschlechtert. <strong>Die</strong> Brutgebiete – auch des<br />
Mittelspechts und des Neuntöters- werden durch die Trasse nicht tangiert, vorhandene<br />
Lebensräume nicht zerschnitten. Auf die übrigen 51 nachgewiesenen Vogelarten im<br />
Untersuchungsgebiet, von denen 13 auf den Roten Listen der BRD und/oder Baden-<br />
Württembergs aufgeführt bzw. nach BArtSchV streng geschützt sind, müssen die<br />
Eingriffsregelung und die Vorschriften des Artenschutzes angewandt werden.<br />
Um den Eingriff in die Lebensstätten der Anhang I - Arten eventuell noch zu minimieren,<br />
wurden weitere Varianten, die bereits 2002 bzw. 2004 Gegenstand einer<br />
Umweltverträglichkeitsstudie bzw. eines FFH- Variantenvergleiches waren, überprüft.<br />
Für die Anhang I - Arten entstehen auch durch diese Varianten keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen ihrer Lebensstätten. Ihr Erhaltungszustand bleibt ebenfalls auf günstigem<br />
Niveau erhalten.<br />
Auch sind keine Summationswirkungen durch das geplante Gemeinschaftsvorhaben<br />
„Verlegung der Erdgasfernleitung (SEL)“ durch E.ON Ruhrgas AG (Essen) und der<br />
WINGAS GmbH (Kassel) zu erwarten.<br />
Nach Auffassung des Gutachters führt das Straßenbauvorhaben „Neubau L 1214 Ortsumgehung<br />
Jebenhausen“ weder einzeln noch im Zusammenhang mit anderen Projekten oder<br />
Plänen zu erheblichen Beeinträchtigungen von Vogelarten des Anhangs I der VSchRL für das<br />
VSG Nr. 7323-441 „Vorland der mittleren schwäbischen Alb“ mit seinen Erhaltungszielen.<br />
Der derzeitig günstige Erhaltungszustand der Arten wird nicht beeinträchtigt.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 30<br />
<strong>12.6</strong>.9 Literaturverzeichnis<br />
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN, 1998): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
Natura 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der<br />
Vogelschutz-Richtlinie. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. Heft 3. Bonn-<br />
Bad Godesberg.<br />
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN, 2003): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band<br />
1 und 2. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. Heft 69. Bonn-Bad Godesberg<br />
HÖLZINGER, J. (1987): <strong>Die</strong> Vögel Baden-Württembergs, Band 1 Gefährdung und Schutz<br />
Teil 2. Verlag E. Ulmer, Stuttgart.<br />
HÖLZINGER, J.(Hrsg.)(1997): <strong>Die</strong> Vögel Baden-Württembergs, Band 3, Singvögel 2. 939<br />
S.; Verlag E. Ulmer, Stuttgart.<br />
HÖLZINGER, J., Mahler, U. (2001): <strong>Die</strong> Vögel Baden-Württembergs Band 2.3: Nicht-<br />
Singvögel 3. – 547 S., Verlag E. Ulmer, Stuttgart<br />
HÖLZINGER J. et al. (1996): <strong>Die</strong> in Baden-Württemberg gefährdeten Vogelarten „Rote<br />
Liste“ 4. Fassung Stand 31.12.1995. Orn. Jh. Bad.-Württ. 9 (1993), 1996: 33-90<br />
JEDICKE, E. (Hrsg. 1997): <strong>Die</strong> Roten Listen. Gefährdete Pflanzen, Tiere, Pflanzengesellschaften<br />
und Biotoptypen in Bund und Ländern. Ulmer Verlag Stuttgart -Hohenheim<br />
KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2009): Arbeitshilfe: Vögel und<br />
Straßenverkehr. Wirkungsprognose, Vermeidung, Kompensation. Bericht zum Forschungsprojekt<br />
FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: „Entwicklung eines<br />
Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf<br />
die Avifauna“. Bergisch Gladbach.<br />
LAMBRECHT, H & TRAUTNER, J (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen<br />
zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen.<br />
Schlussstand Juni 2007. –FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes<br />
des Bundesministeriums für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit im Auftrag des<br />
Bundesamtes für Naturschutz. Hannover, Filderstadt.<br />
LANDESANSTALT F. UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2002): Naturschutz-<br />
Praxis Natura 2000: Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von<br />
Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Baden-<br />
Württemberg. 1. Auflage 2002.<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2004): Checkliste<br />
zur Durchführung von FFH-Verfahren in Baden-Württemberg. Karlsruhe.<br />
LUBW (2003): Handbuch zur Erstelllung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die Natura<br />
2000-Gebiete in Baden-Württemberg. Aus: Naturschutz Praxis, Natura 2000. 1. Auflage,<br />
Karlsruhe.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 31<br />
LUBW (2006): Im Portrait – die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie. Karlsruhe<br />
LUBW (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-<br />
Württembergs. 5. Fassung, Stand 31.12.2004. Veröffentl. Stand Dezember 2007, 1. Auflage.<br />
Karlsruhe.<br />
MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2000): NATURA 2000<br />
in Baden-Württemberg. 2. korrigierte Auflage, Karlsruhe.<br />
TRAUTNER, J et al. (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren. Books<br />
on Demand GmbH, Norderstedt.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 32<br />
Anhang A<br />
Nachgewiesene Vogelarten und ihre Biotopansprüche, Gefährdung/Schutz und Fundorte<br />
Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />
Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />
Alauda arvensis Feldlerche Biotopanspruch: Ausgedehnte, trockene bis mäßig feuchte Grünlandflächen<br />
(Wiesen, Weiden) und Felder mit niedriger und max. 50%<br />
deckender Gras-Krautschicht. Primärbiotop: Steppe, Zwergstrauchheide<br />
Gefährdung: Rote Liste BRD: Vorwarnliste; Baden-Württem.:<br />
gefährdet (3),. VSchRL Anhang II/2 (Regelungen für BRD für<br />
jagdbare Art)<br />
Nachweise: Ackerflächen westlich und südlich von Jebenhausen in<br />
mehreren Paaren<br />
Alcedo atthis Eisvogel Biotopanspruch: in Baden-Württemberg in allen Landesteilen Brutvogel<br />
bis über 800 m NN<br />
Besiedelt werden Flüsse, Bäche, Altwässer, (Bagger-) Seen mit klarem,<br />
höchstens mäßig verschmutztem Wasser und einem reichen Angebot an<br />
Kleinfischen, die von Sitzwarten aus erbeutet werden können; benötigt<br />
zur Anlage der Brutröhre mindestens 50 cm hohe Abbruchkanten aus<br />
grabbarem Material (Prallufer, Steilufer, Böschungen, auch mehrere<br />
hundert Meter vom Wasser entfernt). 2 - 3 Jahresbruten, Schachtelbruten<br />
kommen vor; Eisvögel sind Jahresvögel und Teilzieher.<br />
Gefährdung: Rote Liste BRD - gefährdet, Ba.-Wü. - Vorwarnliste,<br />
Vogelschutzrichtlinie - Anhang I<br />
Nachweise: Sichtnachweis am Pfuhlbach; obwohl geeignet<br />
erscheinende Uferbereiche im Gebiet vorhanden sind, kein<br />
Brutnachweis; der Eisvogel ist als Nahrungsgast/Durchzügler<br />
einzustufen.<br />
Anas platyrhynchos Stockente Biotopanspruch: Stehende und langsam fließende Gewässer mit<br />
Wasserpflanzen und seichten, z.T. unbewachsenen Ufern.<br />
Nachweise: Nahrungsgast an den Gewässern.<br />
Buteo buteo Mäusebussard Biotopanspruch: Geschlossene Waldgebiete (Brut) in Verbindung mit<br />
offenen Flächen als Jagdgebiete.<br />
Schutzstatus: streng geschützt nach BNatSchG<br />
Nachweise: Kreist über dem gesamten Gebiet, Brut (verm. mehrere<br />
Paare) in den Waldgebieten.<br />
Carduelis carduelis Stieglitz Biotopanspruch: Offenes Gelände mit Altbaumbestand (Baumbrüter)<br />
sowie Wiesen-, Brach- und Ruderalflächen, Wegraine, Böschungen mit<br />
reichem Wildkrautangebot als Nahrungsbasis; Streuobstwiesen, lichte<br />
Auwälder.<br />
Nachweise: Obstbaumwiesen, Baumreihen<br />
Carduelis chloris Grünfink Biotopanspruch: Gelände mit lockerem Gebüsch- und Baumbestand<br />
sowie wildkrautreichen, offenen Flächen; urspr. lichte Mischwälder und<br />
Waldränder, gegenwärtig besonders Parks, Streuobstwiesen, Feldgehölzen<br />
und ähnliche Standorte.<br />
Nachweise: Friedhof, Obstbaumwiesen, gewässerbegleitende Gehölze<br />
in Siedlungsnähe.
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Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />
Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer<br />
Biotopanspruch: Laubwald (seltener Nadelwald), Streuobstwiesen,<br />
Parks, Gärten mit grobrindigen, älteren Bäumen; nistet hinter<br />
abstehender Rinde.<br />
Nachweise: verbreitet: Obstbaumwiesen, Friedhof, bachbegleitende<br />
Gehölze, Waldgebiet “Öde” nördlich Jebenhausen”<br />
Certhia familiaris Waldbaumläufer Biotopanspruch: Ausgedehnte Laub-, Misch- und Nadelwälder mit<br />
hohem Altholzanteil (ab 50 - 60 Jahre). Nistet hinter abstehender Rinde,<br />
in Baumspalten, hinter Efeu usw.<br />
Nachweise: alle Waldgebiete des Untersuchungsgebietes<br />
Columba livia<br />
fa. domestica<br />
Haustaube;<br />
Straßentaube<br />
Biotopanspruch: Eng an menschliche Siedlungen gebunden, in denen<br />
sie als Felsenbrüter ideale Bedingungen vorfindet. Standvogel mit<br />
geringem Aktionsradius. Nahrung fast ausschließlich Pflanzenkost,<br />
daneben Abfälle und Speisereste.<br />
Nachweise: nur im Siedlungsbereich und dessen Umfeld<br />
Columba palumbus Ringeltaube Biotopanspruch: Lichtungsreicher Laub-, Misch- und Nadelwald,<br />
Feldgehölze, Parks, Friedhöfe, auch Städte. Nahrungssuche auch in der<br />
offenen Landschaft, z.B. im Herbst auf abgeernteten Feldern.<br />
Nachweise: Wälder, Feldgehölze; verbreitet.<br />
Corvus corone Rabenkrähe Biotopanspruch: Halboffene Kulturlandschaft mit Altholzbeständen<br />
(Waldränder, Feldgehölze, Parks, Friedhöfe, Obstanlagen), lichtungsreiche<br />
Wälder.<br />
Nachweise: Wälder, gewässerbegleitende Gehölze; zur Nahrungssuche<br />
überall im Offenland anzutreffen; häufig und verbreitet.<br />
Cuculus canorus Kuckuck Biotopanspruch: Wälder und buschbestandenes Gelände, baumlose<br />
Gegenden; Brutschmarotzer, der seine Eier in die Nester anderer Vögel<br />
legt. <strong>Die</strong> engeren Biotopansprüche des Kuckucks sind also individuell<br />
unterschiedlich und richten sich nach den jeweiligen Wirtsarten.<br />
Gefährdung: Rote Liste BRD – Vorwarnliste, B.-W.: gefährdet (3).<br />
Nachweise: an verschiedenen Stellen des Gebietes rufend, vorzugsweise<br />
bachbegleitende Gehölze und Waldrand westlich Jebenhausen gegen<br />
den Pfuhlbach<br />
Delichon urbica Mehlschwalbe Biotopanspruch: Siedlungen vom Einzelgehöft bis zu Großstadtzentren<br />
in offener Landschaft; benötigen Lehmpfützen zum Bau ihrer Nester,<br />
die an der Außenwand von Gebäuden unter vorspringendem Dach<br />
gebaut werden.<br />
Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü.: gefährdet (3).<br />
Nachweise: jagt über der offenen Landschaft, Brut an Gebäuden außerhalb<br />
der Untersuchungsfläche<br />
Emberiza citrinella Goldammer Biotopanspruch: Offene Bereiche mit Baum- Gebüsch- und Heckenbestand;<br />
nistet auf oder niedrig über dem Boden im Gebüsch.<br />
Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü.: Vorwarnliste.<br />
Nachweise: verbreitet in Hecken, Obstbaumwiesen, gewässerbegleitenden<br />
Gehölzen, Schonungen und an Waldrändern des UG.<br />
Erithacus rubecula Rotkehlchen Biotopanspruch: Laub-, Misch- und Nadelwald, besonders Randbereiche,<br />
mit dichtem Unterholz und Falllaubschicht, auch gebüschund<br />
heckenreiche Gärten und Parklandschaften.<br />
Nachweise: Waldgebiete des UG, verbreitet.
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Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 34<br />
Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />
Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />
Falco tinnunculus Turmfalke Biotopanspruch: Offene Landschaft mit niedriger Vegetation, durchsetzt<br />
mit Feldgehölzen und Bäumen; Brutstandort auf Bäumen, Hochspannungsmasten,<br />
hohen Gebäuden, Felswände.<br />
Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü.: Vorwarnliste. Streng geschützt<br />
nach BNatSchG.<br />
Nachweise: regelmäßig bei der Jagd über dem Gebiet zu beobachten.<br />
Brütet in zwei Scheunen am Autenbach und am Heimbach.<br />
Ficedula albicollis Halsbandschnäpper Biotopanspruch: Besiedelt sowohl Streuobstwiesen als auch lichte<br />
Hochwälder. Letztere vorzugsweise aus alten Beständen von Buchen<br />
und/oder Eichen sowie Eichen-Ulmen-Auwälder; Höhlenbrüter, der<br />
ausgefaulte Astlöcher, Spechthöhlen sowie künstliche Nisthilfen nutzt.<br />
Da der Halsbandschnäpper zu den Spätestbrütern zählt, sind bei seiner<br />
Ankunft oftmals alle besseren Höhlen bereits besetzt. Er ist ein<br />
Weitstreckenzieher. Er überwintert im tropischen Afrika. In Baden-<br />
Württemberg ist er von April/Mai bis Juli/August anzutreffen.<br />
Gefährdung: Rote Liste BRD v. Aussterben bedroht (1), Ba.-Wü. -<br />
gefährdet (3), VSchRL – Anhang I, nach BArtSchV und BNatSchG<br />
streng geschützt.<br />
Gefährdungsursachen sind Habitatverlust (Rückgang der Streuobstgebiete<br />
und Mangel an alten Höhlenbäumen in Wäldern, dadurch Konkurrenz<br />
mit Frühbrütern s.o.), vermutlich auch klimatische Veränderungen.<br />
Nachweis: Ein Nachweis im Waldgebiet „Öde“ nahe Jebenhausen,<br />
welches ein geeignetes Habitat darstellt. Später nicht mehr registriert;<br />
daher für den zum Untersuchungsgebiet gehörenden Teil des Waldes<br />
nur als Nahrungsgast einzustufen.<br />
Fringilla coelebs Buchfink Biotopanspruch: Baumbestandenes Gelände aller Art: Laub-, Mischund<br />
Nadelwald, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Parks, Gärten usw. mit<br />
nicht zu dichter Kraut- und Strauchschicht. Auch kleine Baumgruppen<br />
und Einzelbäume können besiedelt werden.<br />
Nachweise: in baumbestandenem Gelände verbreitet: Wälder, Obstbaumwiesen,<br />
Friedhof, bachbegleitende Gehölze.<br />
Garrulus glandarius Eichelhäher Biotopanspruch: Wald, besonders Laubwald mit Eichenanteil, auch<br />
Feldgehölze, größere Parkanlagen und Gärten.<br />
Nachweise: Waldgebiete, zur Nahrungssuche auch in Obstbaumwiesen.<br />
Hirundo rustica Rauchschwalbe Biotopanspruch: Dörfer und Einzelgehöfte mit Großviehhaltung<br />
(Brutstandorte im Innern von Ställen, Scheunen, Wohngebäuden)<br />
umgeben von offenen Grünflächen und Gewässern (Jagdreviere); für<br />
den Nestbau unerlässlich sind Lehmpfützen. Ursprünglich in offenen<br />
Landschaften mit Löß- und Felswänden.<br />
Gefährdung: Rote Liste BRD: Vorwarnliste; B.-W.: gefährdet (3)<br />
Nachweise: zur Nahrungssuche im gesamten Gebiet umher fliegend;<br />
Brut in Stallungen u.a. Gebäuden.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 35<br />
Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />
Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />
Lanius collurio Neuntöter Biotopanspruch, Lebensweise: Der Neuntöter benötigt strukturreiche<br />
Lebensräume mit Jagd- bzw. Singwarten, Gehölzvegetation zum Nestbau,<br />
Dornsträucher zum Aufspießen der Beute sowie offenes, kurzrasiges<br />
bzw. freies Gelände zur Jagd. Besiedelt werden strukturreiche,<br />
extensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen wie heckenumsäumte<br />
Mähwiesen, Viehweiden, Magerwiesen, Trockenrasen. Einige Jahre<br />
lang bilden auch größere Kahlschläge mit Pioniergehölzen oder junge<br />
Aufforstungen einen geeigneten Lebensraum. Trockene, windgeschützte,<br />
sonnige Lagen werden bevorzugt. <strong>Die</strong> Brutperiode liegt<br />
zwischen Mai und August (September). Bevorzugte Neststandorte sind<br />
Dornsträucher, die Nesthöhe variiert zwischen bodennah und mehreren<br />
Metern Höhe. Neuntöter überwintern in Ost- und Südafrika.<br />
Gefährdungsursachen sind Klimaveränderung und Gefährdung auf dem<br />
Zug (Weitstreckenzieher), in der Hauptsache jedoch Zerstörung der<br />
Brut- und Jagdhabitate durch Nutzungsintensivierung, Siedlung,<br />
Aufforstung.<br />
Gefährdung: BRD – Vorwarnliste, Ba.-Wü. – Vorwarnliste,<br />
Vogelschutzrichtlinie – Anhang I.<br />
Nachweise: Hecken an der Böschung zum Heimbach (Gew. „Große<br />
Kammer“, Brutstandort); ferner Sträucher im Wiesengelände nördlich<br />
Jebenhausen (Gew. „Göbeläcker“) sowie in einem von Sträuchern<br />
umgebenen und mit Sträuchern ausgestatteten Freizeitgrundstück in der<br />
Feldflur (Flst.Nr. 805) am Fahrweg (Baronenwaldstraße) vom Friedhof<br />
zu den Sportplätzen westlich Jebenhausen; hier nur Einzelnachweise.<br />
Locustella naevia Feldschwirl Biotopanspruch: Offenes Gelände mit zweistufigem Aufbau: dichte<br />
Gras-Krautvegetation von 20 - 30 cm Höhe, überragt von einem lichten<br />
Bestand sparriger Strukturen (Jungbäume, Hecken, Sträucher, hohe<br />
Stauden). Waldlichtungen, Brach- und Ruderalflächen, extensiv genutzte<br />
Wiesen, Felder mit dichtem Wildkrautbewuchs, Wegraine,<br />
Bahndämme, Gewässerufer.<br />
Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Jungschonung im Gewann „Dotterhau“ sw Jebenhausen<br />
Milvus migrans Schwarzer Milan Biotopanspruch: Lichte Altholzbestände, vorzugsweise in<br />
Gewässernähe, besonders in Auwäldern. Horste vor allem in Eichenbzw.<br />
Eichenmischwäldern. <strong>Die</strong> Nahrung besteht vorwiegend aus toten<br />
Fischen, aber auch andere, meist tote oder verletzte Tiere werden<br />
gefressen. Zugvogel.<br />
Schutz: VSchRL – Anhang I und nach BNatSchG streng geschützt<br />
Nachweise: Mehrfach über dem Gebiet kreisend angetroffen;<br />
Nahrungsgast. Brut im UG nicht nachgewiesen. Geeignete Brutstandorte<br />
vermutlich im Filstal.<br />
Milvus milvus Rotmilan Biotopanspruch: Vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit<br />
Waldinseln von mindestens 19 ha Ausdehnung und hohen Altholzbeständen<br />
-vorzugsweise Eichen und Rotbuchen- als Brutstandort sowie<br />
offenes Gelände mit reichem Kleinsäugerangebot wie Brachflächen,<br />
extensive Grünflächen als Jagdgebiet.<br />
Schutz: VSchRL - Anhang I und nach BNatSchG streng geschützt<br />
Nachweise: mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet;<br />
Nahrungsgast. Brut im UG nicht nachgewiesen.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 36<br />
Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />
Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />
Motacilla alba Bachstelze Biotopanspruch: Offenes Gelände mit vegetationsarmen oder –freien<br />
Flächen, umgeben von hohen Strukturen (Bäume, Gebäude); besonders<br />
an allen Arten von Gewässern, doch auch entfernt davon<br />
Nachweise: offenes Gelände, Feldwege im Umfeld der Pferdeställe und<br />
Schuppen sowie in der Nähe der Gewässer.<br />
Muscicapa striata Grauschnäpper Biotopanspruch: Laubwald, seltener auch Nadelwald mit hohem Altholzbestand,<br />
besonders in Randlagen; auch Parks, alte Obstgärten,<br />
Friedhöfe, Baumreihen; gern nahe bei Gebäuden (Brutmöglichkeit) und<br />
Gewässern (Nahrung).<br />
Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg - Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Waldränder, besonders Waldgebiet „Öde“ und kleines<br />
Waldstück zwischen Waldgebiet „Pfaffenhau“ und dem Pfuhlbach nw<br />
Jebenhausen; Obstbaumwiesen<br />
Oriolus oriolus Pirol Biotopanspruch: Laubwälder, besonders Auwälder, auch Feldgehölze<br />
mit hohem Altbaumbestand (Pappel, Esche, Eiche, Erle, Hainbuche,<br />
Birke); außerdem Pappelreihen, Streuobst- und Gartengelände in<br />
Waldnähe mit Bestand an hohen Obstbäumen.<br />
Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Waldgebiete „Öde“ nördlich Jebenhausen und „Pfaffenhau“<br />
westlich Jebenhausen.<br />
Parus caeruleus Blaumeise Biotopanspruch: Laubwald, nur ausnahmsweise auch Nadelwald,<br />
Feldgehölze, Streuobstwiesen, Gärten, Parks, Friedhöfe. <strong>Die</strong> Blaumeise<br />
kommt als Kulturfolger auch in Dörfern und Städten vor.<br />
Nachweise: Wälder und (bachbegleitende) Gehölze, Obstbaumwiesen,<br />
Friedhof; verbreitet.<br />
Parus major Kohlmeise Biotopanspruch: Baumbestandenes Gelände - Laubwald, Mischwald,<br />
seltener Nadelwald, Feldgehölze, Parks, Gärten usw. <strong>Die</strong> Kohlmeise ist<br />
sehr anpassungsfähig und dringt als Kulturfolger auch in die Dörfer und<br />
Städte vor.<br />
Nachweise: Wald, Obstbaumwiesen, Gehölze, bachbegleitende<br />
Gehölze, Friedhof; auch im Siedlungsbereich; verbreitet.<br />
Passer domesticus Haussperling Biotopanspruch: Bebautes und kultiviertes Gelände, selten weitab von<br />
menschlichen Wohnungen; ausgesprochener Kulturfolger; nistet in<br />
Höhlen oder Spalten von Gebäuden, Scheunen usw.; sehr selten freistehende<br />
Nester in Bäumen.<br />
Nachweise: ausschließlich im Siedlungsbereich und dessen engem<br />
Umfeld beobachtet.<br />
Passer montanus Feldsperling Biotopanspruch: Halboffene, strukturreiche Landschaft in Siedlungsnähe<br />
mit Feldern, Wiesen, Streuobstwiesen, Feldhecken, Gärten, Waldrändern;<br />
Brut in Baumhöhlen, in Nistkästen und an Gebäuden; nicht so<br />
eng an menschliche Siedlungen gebunden wie der Haussperling.<br />
Gefährdung: Rote Liste BRD und Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Obstbaumwiesen, Gärten, Weiden mit Schuppen und<br />
Ställen.<br />
Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz Biotopanspruch: Siedlungen mit strukturreichen Gebäuden<br />
(Höhlenbrüter) und eingestreuten Ruderalflächen, auch Steinbrüche,<br />
Kiesgruben; ursprünglich in felsigen Gebirgsgegenden.<br />
Nachweise: Obstbaumwiesen, Gartengrundstücke, Pferdeweiden mit<br />
Gebäuden; auch im Siedlungsrandbereich.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 37<br />
Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />
Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />
Phoenicurus<br />
phoenicurus<br />
Gartenrotschwanz<br />
Biotopanspruch: Trockenes Gelände mit lichtem Altholzbestand: Laubund<br />
Nadelholzgebiete, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Gärten, Parks,<br />
Friedhöfe, baumbestandene Heckenlandschaften; Höhlenbrüter.<br />
Gefährdung: Rote Liste BRD und Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Obstbaumwiesen im UG.<br />
Phylloscopus<br />
collybita<br />
Zilpzalp Biotopanspruch: Gelände mit aufgelockertem Gebüsch- und<br />
Altbaumbestand sowie dichter, jedoch unterbrochener Krautschicht; vor<br />
allem Laub-, Misch- und Nadelwälder, auch Parks und Gärten.<br />
Nachweise: lichte Waldbereiche und Schonungen, bachbegleitende<br />
Gehölze<br />
Phylloscopus<br />
sibilatrix<br />
Phylloscopus<br />
trochilus<br />
Waldlaubsänger<br />
Fitislaubsänger<br />
Biotopanspruch: Laubwald -besonders Buchen- und Buchen-Eichenmischwald-<br />
mit Alt- und Jungbaumbestand, aber nur spärlichem<br />
Unterholz und Bodenbewuchs; gern mit bewachsenen Bodenvertiefungen<br />
(Gruben, Senken); seltener in trockenem Kiefern- und<br />
Fichtenwald sowie Auwald mit Erlen und Weiden (suboptimaler<br />
Lebensraum).<br />
Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. – stark gefährdet (2).<br />
Nachweise: Laubwaldbereiche im UG.<br />
Biotopanspruch: Gelände mit aufgelockertem Gebüsch- und Jungbaumbestand<br />
sowie flächendeckendem grasig-krautigem Unterwuchs;<br />
Waldränder und -lichtungen, Feld- und Ufergehölze, Gärten, Friedhöfe;<br />
weniger auf hohen Bäumen als der Zilpzalp, gern in Gewässernähe.<br />
Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Jungschonung im Waldgebiet “Dotterhau” w. Jebenhausen<br />
Pica pica Elster Biotopanspruch: Halboffene Landschaft mit Baum-, Gebüsch- und<br />
Heckenbestand: Feldgehölze, Waldränder, Parks, an Straßen; als<br />
flexible Art auch im Siedlungsbereich.<br />
Nachweise: bachbegleitende Gehölze, Heckenzug im Gew. „Bülze“ nw<br />
Jebenhausen; zur Nahrungssuche im gesamten Offenland.<br />
Picoides major Buntspecht Biotopanspruch: Laub-, Misch- und Nadelwald, auch Feldgehölze,<br />
Gärten mit hohem Altbaumbestand (Höhlenbrüter)<br />
Nachweise: Waldgebiete, Nahrungssuche auch in Gehölzen und<br />
Obstbaumwiesen<br />
Picoides medius Mittelspecht Biotopanspruch: Bevorzugt nicht zu dichte Mittel- und Hochwälder mit<br />
reichem Altholzbestand, insbesondere Eiche. Eichen und auch andere<br />
grobborkige Bäume sind für die Ernährung des Mittelspechtes wichtig.<br />
Hier findet er zu allen Jahreszeiten ein reichhaltiges Insektenangebot,<br />
das er ohne zu hacken mit seiner weit vorstreckbaren Zunge erreichen<br />
kann. Neben den bevorzugten Auwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern<br />
können auch Streuobstgebiete mit alten Bäumen mit<br />
grobrissiger Borke und lokal auch Parks/Gärten als Lebensraum dienen.<br />
<strong>Die</strong> Bruthöhle wird vorzugsweise in weiches Holz (Weichholzarten<br />
oder durch Pilzbefall zerstörtes Holz) gezimmert.<br />
Gefährdung: Rote Liste BRD und Bad.-Württ. - Vorwarnliste,<br />
VSchRL – Anhang I, BArtSchV – streng geschützt<br />
Nachweise: Waldgebiet „Öde“ n Jebenhausen in mehreren Exemplaren<br />
regelmäßig beobachtet; in den anderen Waldgebieten nur Einzelnachweise;<br />
dort als Nahrungsgast einzustufen.
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 38<br />
Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />
Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />
Picus viridis Grünspecht Biotopanspruch: Halboffene Landschaft mit Altholzbeständen:<br />
Streuobstwiesen, Feldgehölzen, Parks, auch lichtungsreiche Laub- und<br />
Mischwälder. Ernährt sich überwiegend von Ameisen.<br />
Schutz: BArtSchV und BNatSchG – streng geschützt<br />
Nachweise: Obstbaumwiesen, bachbegleitende Gehölze, Waldgebiet<br />
„Öde“ n. Jebenhausen.<br />
Prunella modularis Heckenbraunelle Biotopanspruch: Gebüsch- und deckungsreiches Gelände in Lichtungen,<br />
Schonungen, Parks, Baumschulen, Gärten, oder an Waldrändern.<br />
Nachweise: Hecken, bachbegleitende Gehölze, geeignete Bereiche in<br />
den Wäldern/an Waldrändern, Schonungen.<br />
Regulus ignicapillus<br />
Regulus regulus<br />
Sommergoldhähnchen<br />
Wintergoldhähnchen<br />
Biotopanspruch: Ähnlich Wintergoldhähnchen (s.u.), jedoch mit<br />
geringerer Bindung an Nadelbäume; schätzt auch Laubbäume, vor allem<br />
Stieleiche; gern in Gewässernähe.<br />
Nachweise: Waldgebiet „Pfaffenhau“ w. Jebenhausen<br />
Biotopanspruch: Wälder, Parkanlagen, Gärten, Friedhöfe mit<br />
Nadelholzbeständen (besonders Fichte).<br />
Nachweise: Waldgebiet „Pfaffenhau“ w Jebenhausen<br />
Serinus serinus Girlitz Biotopanspruch: Offene Kulturlandschaft im Siedlungsbereich mit<br />
Gebüsch- und Baumbestand (möglichst auch mit immergrünen Arten),<br />
sowie Wildkräutern; vor allem Gärten, Parks, Friedhöfe, auch Streuobstwiesen,<br />
gelegentlich Waldlichtungen.<br />
Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Siedlungsbereich/Siedlungsnähe; Sportplätze, bachbegleitende<br />
Gehölze<br />
Sitta europaea Kleiber Biotopanspruch: Laub- und Mischwälder mit Eichenanteil, Parks,<br />
Alleen, Gärten und Streuobstwiesen mit grobrindigen Bäumen.<br />
Nachweise: Waldgebiete (Laubwald), Nahrungssuche auch in den<br />
Obstbaumwiesen und auf dem Friedhof.<br />
Streptopelia decaocto Türkentaube Biotopanspruch: Siedlungen (besonders Städte) mit reichem Baumbestand<br />
(vor allem Pyramidenpappeln, Rosskastanien, Linden, auch<br />
Nadelbäume) an Straßen, Gärten, Friedhöfen, Güterbahnhöfen usw.<br />
Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Siedlungsbereich, zur Nahrungssuche auf abgeernteten<br />
Feldern auch im engeren Umfeld<br />
Sturnus vulgaris Star Biotopanspruch: Laub- und Mischwald, Streuobstwiesen, Feldgehölze,<br />
baumreiche Parkanlagen und Gärten, gern in Gewässernähe. Brut in<br />
Baumhöhlen oder Nistkästen.<br />
Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Waldgebiete, Obstbaumwiesen, bachbegleitende Gehölze,<br />
zur Nahrungssuche häufig auch im Offenland; häufig und verbreitet<br />
Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke Biotopanspruch: Unterholzreiche Laub- und Mischwälder, gebüsch- und<br />
baumreiche Parkanlagen, Waldränder, oft mit immergrüner Vegetation.<br />
Nachweise: Waldgebiete, Feldgehölze; verbreitet
Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 39<br />
Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />
Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />
Sylvia borin Gartengrasmücke Biotopanspruch: Ähnlich Mönchsgrasmücke, bevorzugt jedoch dichtere<br />
Gebüsch- und Hochstaudenvegetation sowie ein niedriges, lichtes<br />
Kronendach das auch ganz fehlen kann; Waldlichtungen, Waldränder,<br />
Jungschonungen, Feld- und Ufergehölze, Garten- und Streuobstbrachen<br />
Nachweise: bei Sportgelände/Kindertagesstätte n. Jebenhausen,<br />
Schonung im Waldgebiet „Dotterhau“ w Jebenhausen.<br />
Sylvia curruca Klappergrasmücke Biotopanspruch: Gelände mit reichem Gebüsch- und Heckenbestand:<br />
Gärten, Parks, Friedhöfe, Brachflächen, Ruderalflächen, auch an bzw.<br />
in gebüschreichen Waldrändern, Lichtungen und Schonungen.<br />
Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Hecken-/Obstbaumbestand w. Jebenhausen<br />
Troglodytes<br />
troglodytes<br />
Zaunkönig<br />
Biotopanspruch: Feuchte Laub- und Mischwälder, Feldgehölze,<br />
Parkanlagen, Gärten mit dichter Unterholz- und Krautschicht, gern in<br />
Gewässernähe.<br />
Nachweise: Waldgebiete, bachbegleitende Gehölze, verbreitet<br />
Turdus merula Amsel Biotopanspruch: ursprünglich feuchte, unterholzreiche Laubwälder mit<br />
vegetationslosen oder kurzrasigen Bodenstellen, heute überall in<br />
laubholzbestandenem Gelände: Wälder, Feldgehölze, Gärten, auch<br />
inmitten der Großstädte<br />
Nachweise: verbreitet; in geeignetem Gelände überall anzutreffen,<br />
vorzugsweise in den Waldgebieten.<br />
Turdus philomelos Singdrossel Biotopanspruch: Laub-, Nadel- und besonders Mischwälder (Laubwald<br />
mit eingestreuten Tannen- und Fichtengruppen), Feldgehölze, Friedhöfe,<br />
Gärten mit Fichtenbestand und möglichst mit Unterholz.<br />
Nachweise: Waldgebiete im UG.<br />
Turdus pilaris Wacholderdrossel Biotopanspruch: Halboffene Landschaft: Altbaumbestände (Waldränder,<br />
Feldgehölze, Streuobstwiesen, Parks) als Brutstandort in Verbindung<br />
mit feuchtem Grünland als Nahrungsbasis (Regenwurmangebot);<br />
Brut in Kolonien auf Bäumen.<br />
Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />
Nachweise: Obstbaumwiesen, bachbegleitende Gehölze<br />
Turdus viscivorus Misteldrossel Biotopanspruch: Ausgedehnte Wälder, besonders Misch- und<br />
Nadelwald, mit lichtem Altholzbestand, eingestreuten Lichtungen und<br />
angrenzenden Wiesen und Feldern.<br />
Nachweise: Nadelbaumbereiche der Waldgebiete im UG.<br />
Tyto alba Schleiereule Biotopanspruch: Lebt auf Einzelhöfen und in Dörfern; brütet in Ställen,<br />
Kirchtürmen und verlassenen Häusern. Nimmt Nistkästen gerne an.<br />
Hauptnahrung sind Mäuse.<br />
Schutzstatus: nach BNatSchG streng geschützt<br />
Nachweis: <strong>Die</strong> Schleiereule brütet regelmäßig in unmittelbarer Nähe<br />
zum Turmfalken in der Scheune am Heimbach (Gew. „Sauerbrunnenäcker“,<br />
Flst.Nr. 657/1).
Anlage 1<br />
Übersichtskarte
Anlage 2<br />
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Anlage 3<br />
Übersichtskarte mit den im Text verwendeten Gewässernamen
Anhang 4 Gebietsabgrenzung – VSchG Nr. 7323--441
Anhang 5<br />
Gebietsinformation - Vogelschutzgebiet