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12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...

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Anlage <strong>12.6</strong><br />

Neubau L 1214<br />

Ortsumgehung Göppingen-Jebenhausen<br />

Erläuterungsbericht<br />

zur<br />

Verträglichkeitsuntersuchung nach Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG<br />

in Verbindung mit Art. 6 und 7 FFH-RL 92/43/EWG<br />

Dezember 2009<br />

------------------------------------------------------------------<br />

Auftraggeber:<br />

Bearbeitung:<br />

Bearbeiter:<br />

Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr<br />

Referat 44 Straßenplanung<br />

Industriestraße 5<br />

70565 Stuttgart-Vaihingen<br />

Planungsbüro Beck und Partner<br />

Rankestraße 6<br />

76137 Karlsruhe<br />

Tel. 0721/374723<br />

Fax 0721/3524981<br />

e-mail beck-und-partner-karlsruhe@t-online.de<br />

Beck, Matthias (Diplom-Biologe)<br />

Stüber, Ralph (Diplom-Biologe)


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

<strong>12.6</strong>.1 Veranlassung, Aufgabenstellung und Vorgehensweise 3<br />

<strong>12.6</strong>.1.1 Veranlassung 3<br />

<strong>12.6</strong>.1.2 Verfahrensablauf – Vorgehensweise 4<br />

<strong>12.6</strong>.1.3 Gliederung der Verträglichkeitsprüfung 5<br />

<strong>12.6</strong>.2 Lage, Schutzstatus und Bedeutung des Gebietes 5<br />

<strong>12.6</strong>.2.1 Geographische Lage und naturräumliche Gegebenheiten 5<br />

<strong>12.6</strong>.2.2 Schutzstatus und Bedeutung des Gebietes 6<br />

<strong>12.6</strong>.3. Ergebnisse der Vogelkartierung und Beschreibung maßgeblicher<br />

Bestandteile des Gebietes 7<br />

<strong>12.6</strong>.3.1 Methode 7<br />

<strong>12.6</strong>.3.2 Nachgewiesene Arten nach VSch-RL und<br />

ihre Lebensraumansprüche 8<br />

<strong>12.6</strong>.3.3 Alle nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet 12<br />

<strong>12.6</strong>.3.4 Erhaltungszustand der Vogelarten 13<br />

<strong>12.6</strong>.4 Beschreibung des Vorhabens 16<br />

<strong>12.6</strong>.4.1 Technische Beschreibung 16<br />

<strong>12.6</strong>.4.2 Wirkfaktoren 18<br />

<strong>12.6</strong>.4.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren 18<br />

<strong>12.6</strong>.4.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 19<br />

<strong>12.6</strong>.4.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 19<br />

<strong>12.6</strong>.4.2.4 Prognostizierte Wirkfaktoren auf das faktische VSG<br />

und geschützte Arten 20<br />

<strong>12.6</strong>.5. Beeinträchtigung der nach VSchRL geschützten Vogelarten 20<br />

<strong>12.6</strong>.5.1 Definitionen und Erläuterungen 20<br />

<strong>12.6</strong>.5.2 Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der relevanten Arten 21<br />

<strong>12.6</strong>.5.3 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens 26<br />

<strong>12.6</strong>.6. Alternativenprüfung 26<br />

<strong>12.6</strong>.7 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte 27<br />

<strong>12.6</strong>.7.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne<br />

und Projekte 27<br />

<strong>12.6</strong>.7.2 Beschreibung der Pläne und Projekte mit möglichen<br />

kumulativen Beeinträchtigungen 27<br />

<strong>12.6</strong>.7.3 Ermittlung und Bewertung der Summationswirkung 28<br />

<strong>12.6</strong>.8 Zusammenfassung 29<br />

<strong>12.6</strong>.9 Literaturverzeichnis 30<br />

Anhang A- Artenliste aller Vögel des Untersuchungsgebietes


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 2<br />

Anhänge 1-6<br />

Anhang 1<br />

Anhang 2<br />

Anhang 3<br />

Anhang 4<br />

Anhang 5<br />

Anhang 6<br />

Übersichtskarte<br />

Karte des Untersuchungsgebietes<br />

Übersichtkarte mit den im Text verwendeten Gewässernamen<br />

VSG-Nr. 7323-441 - Gebietskarte<br />

Gebietsinformation<br />

Fundorte der Arten der VSchRL (Straßentrasse nur schematisch dargestellt)


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Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 3<br />

<strong>12.6</strong> Verträglichkeitsuntersuchung nach Vogelschutzrichtlinie<br />

<strong>12.6</strong>.1 Veranlassung, Aufgabenstellung und Vorgehensweise<br />

<strong>12.6</strong>.1.1 Veranlassung<br />

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant die L 1214 Ortsumgehung Göppingen-Jebenhausen<br />

im Landkreis Göppingen. Das im Jahr 2005 nachgemeldete derzeitige faktische<br />

Vogelschutzgebiet VSG-Nr. 7323-441 „Vorland der mittleren Schwäbischen Alb“ ist durch<br />

die Planung direkt betroffen. <strong>Die</strong> Konsultation zu den Vogelschutzgebieten (VSG) ist<br />

abgeschlossen. Mit der parzellenscharfen Verordnung ist in Baden-Württemberg nach<br />

aktuellen Aussagen des Ministeriums im Frühjahr 2010 zu rechnen.<br />

<strong>Die</strong> Durchführung von Plänen und Projekten in gemeldeten Vogelschutzgebieten ist derzeit<br />

sehr strikt geregelt. <strong>Die</strong> Interpretation der Vogelschutzgebietsrichtlinie (Artikel 4 Absatz 4<br />

Satz 1) bei Rechtsurteilen auf nationaler und internationaler Ebene hat ergeben, dass jegliche<br />

Eingriffe verboten sind, auch wenn lediglich die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der<br />

Vogelarten und ihrer Lebensräume in Vogelschutzgebieten bestehen könnte. Artikel 7 der<br />

FFH-Richtlinie greift diesen Sachverhalt auf und legt den EU-Mitgliedstaaten dar, wie diese<br />

strengen Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie abgelöst werden können. Danach sind die EU-<br />

Staaten aufgefordert, die gemeldeten Vogelschutzgebiete nach nationalem Recht zu sichern,<br />

sei es zum Beispiel durch die Ausweisung als nationales Schutzgebiet oder den Erlass einer<br />

entsprechenden Verordnung.<br />

In Deutschland haben die Bundesländer dazu unterschiedliche Wege gewählt. In Baden-<br />

Württemberg wird eine Rechtsverordnung- die Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO,<br />

nach § 36 (3) NatSchG) – erarbeitet, die die Vogelschutzgebiete im Bundesland sichern soll.<br />

Ist eine derartige Sicherung auf nationaler Ebene erfolgt, unterliegen die Vogelschutzgebiete<br />

nicht mehr den Verpflichtungen von Artikel 4, Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie<br />

sondern denjenigen von Artikel 6 Absatz 2,3 und 4 der FFH-RL. Das bedeutet, dass die<br />

Prüfung von Plänen und Projekten auf Verträglichkeit in Vogelschutzgebieten entsprechend<br />

der FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Damit könnten auch Eingriffe zugelassen<br />

werden, die nach bisherigem Recht untersagt waren.<br />

Eine erste Fassung der Verträglichkeitsstudie (VS) für das Vogelschutzgebiet (VSchG-VS)<br />

stammt vom November 2006. Auf Anfrage des Verfassers beim Regierungspräsidium<br />

Stuttgart wurde am 6. Mai 2009 mitgeteilt, dass das Land Baden-Württemberg zum<br />

damaligen Zeitpunkt vor hatte, noch dieses Jahr (2009) die Vogelschutzgebiete<br />

parzellenscharf zu verordnen. Deshalb wurde die Erarbeitung einer Verträglichkeitsstudie als<br />

probates Mittel angesehen.<br />

Für die Prüfung auf Verträglichkeit mit den Zielen der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) liegt<br />

die aktuelle Straßenplanung vor (Stand Juni 2009), die auch für die Verträglichkeitsprüfung<br />

mit den Zielen des FFH-Gebietes (FFH-Gebietes Nr. 7323-341 „Pfuhlbach und Eichert“)<br />

verwendet wurde.<br />

Bereits im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung der verschiedenen Trassenvarianten<br />

wurden die Belange des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigt. In einem ökologischen<br />

Gutachten von 1999, das für das Straßenbauamt Kirchheim/Teck erstellt wurde (BRAUN, C.<br />

und KRÖNNECK, W.; 1999), sind die Ergebnisse aus der Vegetations- und Vogelkartierung<br />

niedergeschrieben. Ein weiteres Gutachten aus dem Jahr 2001 beschränkte sich auf die<br />

Untersuchung einer neuen Variante (Variante 5) und umfasste dieselben Artengruppen. In<br />

diesem Gutachten, das von denselben Autoren erstellt wurde, erfolgte eine flächendeckende<br />

Bewertung des Untersuchungsgebietes, aus der heraus Vorschläge zur Vermeidung, Verminderung<br />

und zum Ausgleich des Eingriffs unterbreitet wurden.


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 4<br />

Beide Gutachten und ihre Ergebnisse wurden bei der nun notwendig gewordenen<br />

Verträglichkeitsstudie nach VSchRL berücksichtigt.<br />

<strong>12.6</strong>.1.2 Verfahrensablauf - Vorgehensweise<br />

Nach der Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden<br />

Vogelarten (79/409/EWG), ist bei Eingriffen in Europäische Vogelschutzgebiete eine<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Im Folgenden wird das derzeit faktische<br />

Vogelschutzgebiet behandelt wie ein bereits verordnetes VSG. Methodisch wird entsprechend<br />

weiterverfahren.<br />

<strong>Die</strong> Verträglichkeitsstudie (bzw. –untersuchung) wird im Artikel 6 der FFH-Richtlinie<br />

geregelt (Integration der Vogelschutzgebiete durch Artikel 7 FFH-RL). Dort heißt es in<br />

Artikel 6 Abs. 3:<br />

„Pläne und Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung<br />

stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln<br />

oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen<br />

könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten<br />

Erhaltungszielen.“<br />

In den §§ 34 und 35 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG n.F.) wurde die Fauna-Flora-<br />

Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzgebiets-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. So<br />

wird in § 34 Abs. (1) die Prüfung auf Verträglichkeit eines Projektes mit den Erhaltungszielen<br />

eines Gebietes mit gemeinschaftlicher Bedeutung und eines Europäischen Vogelschutzgebietes<br />

gefordert.<br />

Dabei sind im VSG die Arten des Anhang I sowie die nicht in Anhang I aufgeführten,<br />

regelmäßig auftretenden Zugvogelarten zu berücksichtigen.<br />

<strong>Die</strong> Überprüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen ist die zentrale<br />

Aufgabe der VSchG-VS. Entscheidend für die Feststellung, ob ein Vorhaben mit den<br />

Erhaltungszielen eines betroffenen Gebietes verträglich ist, ist es, ob das Vorhaben zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteilen führen kann. Der Frage der Erheblichkeit (von Beeinträchtigungen) kommt<br />

daher eine zentrale Bedeutung zu, denn nur erhebliche Beeinträchtigungen sind bei der<br />

Untersuchung relevant. Vorhaben, durch die geschützte Vogelarten bzw. deren<br />

Lebensbedingungen erheblich beeinträchtigt werden, sind unzulässig. In der Beurteilung der<br />

Verträglichkeit sind auch Teillebensräume der geschützten Avifauna außerhalb des VSG<br />

einzubeziehen.<br />

Da bei Straßenbauprojekten erhebliche Beeinträchtigungen von Vogelarten nicht ausgeschlossen<br />

werden können, wurde ohne Vorprüfung unmittelbar mit der Verträglichkeitsuntersuchung<br />

begonnen.<br />

Ergibt die Verträglichkeitsprüfung, dass erhebliche Beeinträchtigungen der für die<br />

Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Gebietes zu erwarten<br />

sind, so müssen zunächst Alternativen geprüft werden. Stehen keine zumutbaren Alternativen<br />

zur Verfügung, folgt die Prüfung der Zulässigkeit von Ausnahmen.


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 5<br />

<strong>12.6</strong>.1.3 Gliederung der Verträglichkeitsprüfung<br />

Bestandteil und Basis einer Verträglichkeitsprüfung ist eine Verträglichkeitsuntersuchung,<br />

deren Arbeitsschritte gemäß Checkliste zur Durchführung von FFH-Verfahren (LfU, 2004)<br />

analog für Vogelschutzgebiete wie folgt zusammengefasst werden können:<br />

Beschreibung von Anlass, Aufgabenstellung, Vorhaben (Kap. <strong>12.6</strong>.1)<br />

Ermittlung von Schutzstatus, Erhaltungszielen ggf. einschließlich der Entwicklungsziele<br />

und Bedeutung des Gebietes (Kap. <strong>12.6</strong>.2)<br />

Abgrenzung des Untersuchungsraumes und –rahmens (Kap. <strong>12.6</strong>.2)<br />

Beschreibung maßgeblicher Bestandteile des Gebietes (Lebensräume und Arten)<br />

innerhalb des Untersuchungsraumes (Kap. <strong>12.6</strong>.3)<br />

Ermittlung von Beeinträchtigungen (Kap. <strong>12.6</strong>.5)<br />

Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen (Kap. <strong>12.6</strong>.5)<br />

Berücksichtigung von Summationswirkungen (Kap. <strong>12.6</strong>.7)<br />

Zusammenfassung der Verträglichkeitsstudie (Kap. <strong>12.6</strong>.8)<br />

In Kapitel <strong>12.6</strong>.4 wird das Projekt, in Kapitel <strong>12.6</strong>.6 mögliche Alternativen beschrieben.<br />

Ergibt die VSchG-VS unter Berücksichtigung aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen,<br />

dass das Vorhaben in dieser Form unzulässig ist, so müssen zumutbare Alternativen<br />

geprüft werden, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden müssen. Das weitere Vorgehen<br />

ist im Naturschutzgesetz und in den Leitfäden der LfU (2004, heute LUBW) geregelt.<br />

<strong>Die</strong>ser Schritt fand bereits in einer UVS mit umfangreicher Trassenvarianten-Untersuchung<br />

statt (Büro Wittmer, 2002) und hatte letztendlich die vorliegende und nachträglich noch<br />

optimierte Trasse als Ergebnis.<br />

<strong>12.6</strong>.2. Lage, Schutzstatus und Bedeutung des Gebietes<br />

<strong>12.6</strong>.2.1 Geographische Lage und naturräumliche Gegebenheiten<br />

Jebenhausen liegt südlich von Göppingen im Schwäbischen Keuper-Liasland, in der naturräumlichen<br />

Einheit Mittleres Schwäbisches Albvorland (Haupteinheit 101) im Übergangsbereich<br />

zwischen den Untereinheiten „Notzinger Platte“ (101.32) und „Schlierbacher Platte“<br />

(101.33). <strong>Die</strong> potentielle natürliche Vegetation auf den Braunerden mittlerer bis guter<br />

Basenversorgung des Albvorlandes ist der Waldmeister- und reiche Hainsimsen-Buchenwald,<br />

teilweise mit Seegras.<br />

Der Pfuhlbach 1 (teils auch als Fulbach bezeichnet) durchfließt nach seinem Zusammenfluss<br />

mit dem aus dem Südwesten kommenden Heimbach und dem Tintenbach den Ort in nördliche<br />

Richtung und mündet westlich von Faurndau in die Fils; im Norden von Jebenhausen mündet,<br />

aus östlicher Richtung kommend, der Autenbach in den Pfuhlbach. <strong>Die</strong> Nomenklatur der<br />

Gewässer ist der topographischen Karte von Baden-Württemberg (M 1:25.000) entnommen<br />

und im Anhang auf Karte 3 dargestellt.<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt westlich von Jebenhausen. Seine Lage und Größe wurden so<br />

gewählt, dass es den gesamten Verlauf der zu untersuchenden Trassen zu beiden Seiten<br />

begleitet, dem vergleichsweise großen Aktionsradius der Vögel Rechnung trägt und mögliche<br />

Beeinträchtigungen der verschiedenen Arten und deren Lebensräume durch Bau und Betrieb<br />

der geplanten Umgehungsstraße erfasst werden können (möglicher Wirkraum).<br />

1 Dem Autor ist bekannt, dass in der Bevölkerung und in topogr. Karten der hier als „Pfuhlbach“ bezeichnete<br />

Gewässerabschnitt auch als Fu(h)lbach oder nördl. Heimbach bezeichnet wird. Er hat jedoch nach Rücksprache<br />

mit dem RP-S entschieden, den in der Naturschutzverwaltung verwendeten Begriff „Pfuhlbach“ zu benutzen.


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Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 6<br />

Weitgehend ausgespart wurden der Siedlungsbereich und die angrenzenden Industriegebiete,<br />

zumal diese überwiegend nicht im VSG liegen. Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

kann den Karten 1 und 2 im Anhang entnommen werden.<br />

<strong>12.6</strong>.2.2 Schutzstatus und Bedeutung des Gebietes5<br />

Das zurzeit noch faktische Vogelschutzgebiet „Mittleres Albvorland“ besteht aus 12<br />

Teilgebieten. Es hat eine Größe von insgesamt 16.993 ha und verteilt sich auf Flächen von 39<br />

Kommunen der Kreise Esslingen und Göppingen (siehe Datenblatt im Anhang). Das<br />

Nachmeldegebiet ist eng mit dem Nachmeldegebiet „Mittlere und östliche Schwäbische Alb“<br />

verzahnt und ergänzt drei bestehende Vogelschutzgebiete.<br />

Das Vogelschutzgebiet liegt über insgesamt 7 FFH-Gebieten, u.a. dem FFH-Gebiet Nr. 7323-<br />

341 „Pfuhlbach und Eichert“ (23 ha).<br />

Den größten Flächenanteil nehmen mit etwa 31% die Streuobstwiesen ein. Wald<br />

(überwiegend Misch- und Laubwald), Grünland und Ackerland sind mit jeweils 22%<br />

vertreten. Den Rest machen v.a. kleinere Siedlungsbereiche aus. An geschützten Biotopen<br />

kommen z.B. Eichen- und Buchen-Althölzer, Erlen-Eschen-Auwälder, naturnahe<br />

Bachabschnitte, Feldhecken und Feldgehölze vor.<br />

Im Steckbrief der NATURA 2000-Gebiete des BfN wird das Gebiet wie folgt beschrieben:<br />

„Vielfältige kleinteilige Kulturlandschaft mit ausgedehnten Streuobstwiesen und<br />

eingestreuten Waldflächen.“<br />

Das Albvorland beherbergt laut Nachmeldebogen das größte Vorkommen des Halsbandschnäppers<br />

in Baden-Württemberg. Beachtlich sind im Vogelschutzgebiet auch die Bestände<br />

von Grauspecht, Mittelspecht, Wendehals und Neuntöter. <strong>Die</strong> Greifvögel Baumfalke, Rotund<br />

Schwarzmilan brüten im Randbereich der Wälder und jagen im Offenland, während die<br />

Wachtel fast ausschließlich extensive Äcker und Wiesenränder besiedelt. Unten sind die<br />

Arten des Meldebogens aufgeführt, von denen nicht alle im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommen. In Klammern ist der Gebietsstatus für das VSG-7323-441 angegeben.<br />

Generell gelten für das einzelne Natura 2000-Gebiet das Verschlechterungsverbot und die<br />

Beibehaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensstätten von Arten. <strong>Die</strong><br />

Erhaltungsziele schließen den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines<br />

günstigen Erhaltungszustands der für sie charakteristischen, wertgebenden Arten ein. <strong>Die</strong><br />

Lebensraumqualität der für die natürlicherweise dort vorkommenden regionaltypischen Arten<br />

ist zu erhalten, wobei insbesondere die stärker gefährdeten und/oder seltenen Arten, die<br />

besonders und die streng geschützten Arten zu berücksichtigen sind.<br />

Arten des Anhang I VSchRL 2<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius; resident, nicht ziehend)<br />

Grauspecht (Picus canus, resident, nicht ziehend)<br />

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis, Brutvogel; ziehend)<br />

Mittelspecht (Picoides medius; resident, nicht ziehend)<br />

Neuntöter (Lanius collurio; Brutvogel, ziehend)<br />

Rotmilan (Milvus milvus; Brutvogel, ziehend)<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans; Brutvogel, ziehend)<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus; Brutvogel, ziehend)<br />

2 Seit der letzten Veröffentlichung der Liste vorhandener Arten des Anhangs I ist der Eisvogel offensichtlich<br />

nicht mehr nachgewiesen worden. Er ist von der Liste verschwunden.


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 7<br />

Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten nach Art. 4, Abs. 2 der VSchRL<br />

Zugvogelarten<br />

Baumfalke (Falco subbuteo, Brutvogel, ziehend)<br />

Hohltaube (Columba oenas, Brutvogel, ziehend)<br />

Wachtel (Coturnix coturnix, Brutvogel, ziehend)<br />

Wendehals (Jynx torquilla, Brutvogel, ziehend)<br />

Zugleich sind Teile des Gebietes als FFH-Gebiet-Nr. 7323-341 „Pfuhlbach und Eichert“<br />

gemeldet und verordnet worden. Das Gewässersystem wird im Standarddatenbogen kurz<br />

charakterisiert als: „naturnahes Fließgewässer des Pfuhlbaches und seiner Zuflüsse“ dessen<br />

„gut ausgebildeter Auwaldstreifen“ schutzwürdig ist. Als Lebensraumtyp nach Anhang I der<br />

FFH-Richtlinie werden „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Code<br />

*91E0; prioritär; Alno-Padion, -Alnion incanae, Salicion albae)“ genannt.<br />

<strong>Die</strong> Gewässer, einschließlich Heimbach, Pfuhlbach und Autenbach, sind im<br />

Untersuchungsraum jeweils im Wirkraum des Vorhabens erfasst.<br />

Aussagen zur Festlegung von konkreten Erhaltungszielen wurden bisher weder für das FFHnoch<br />

für das Vogelschutz-Gebiet getroffen.<br />

Große Teile des Untersuchungs- und Planungsgebietes liegen nicht im VSG (siehe Anlagen),<br />

so z.B. große Teile im Süden im Anschlussbereich an die Landesstraße und der gesamte<br />

nördliche Abschnitt östlich des Pfuhlbachs am Autenbach entlang bis zum Anschlussknoten<br />

Jebenhausen-Nord (Kreisverkehr).<br />

<strong>12.6</strong>.3. Ergebnisse der Vogelkartierung und Beschreibung maßgeblicher Bestandteile<br />

des Gebietes<br />

<strong>12.6</strong>.3.1 Methode<br />

Zwischen dem 03.04.2006 und dem 01.08.2006 wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums<br />

Stuttgart bei insgesamt sieben Begehungen (incl. 1 Nachtbegehung) eine Vogelkartierung<br />

durchgeführt, die zum einen eine Aktualisierung der oben genannten Gutachten von 1999 und<br />

2001 darstellen sollte. Zum anderen wurde bei den Begehungen besonders auf die Arten der<br />

Anhänge der Vogelschutzrichtlinie geachtet, sodass Prognosen für mögliche Auswirkungen<br />

und eine Beurteilung der Erheblichkeit der prognostizierten Beeinträchtigungen möglich<br />

werden. Im Jahr 2008 wurden diese Untersuchungen im Rahmen der Erstellung der FFH-VS<br />

und der saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 (1) BNatSchG n.F.) mit<br />

demselben Aufwand wiederholt (siehe auch Fachgutachten Artenschutz und FFH-VS<br />

[Planungsbüro Beck und Partner, vom Oktober 2009]). <strong>Die</strong> Begehungen erfolgten<br />

flächendeckend und begannen in den frühen Morgenstunden. Dabei wurde auf Sicht- und<br />

Gesangsnachweise geachtet und alle Tätigkeiten der Vögel protokolliert, die auf eine Brut im<br />

Gebiet hinweisen:<br />

<br />

<br />

<br />

mehrfacher Gesangsnachweis an derselben Stelle,<br />

Eintrag von Futter- und Nistmaterial sowie<br />

Beobachtung von Jungvögeln.<br />

Als Hilfsmittel kamen Feldstecher und Klangattrappen (Kasettenrecorder) zum Einsatz. <strong>Die</strong><br />

Begehungen wurden gemäß den Richtlinien im PEPL-Handbuch (LfU, 2003. Autor Th.<br />

BREUNIG) durchgeführt.


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Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 8<br />

Darüber hinaus konnte auf Ergebnisse der Untersuchungen aus dem Jahre 2005 (Variantenoptimierung)<br />

zurückgegriffen werden<br />

Da das Untersuchungsgebiet nur einen sehr kleinen Teil des Vogelschutzgebietes (insgesamt<br />

ca. 16.993 ha) einnimmt, war zu vermuten, dass nicht alle für das Gesamtgebiet gemeldete<br />

Arten hier vorkommen bzw. brüten. <strong>Die</strong> vorliegende Kartierung sollte klären, welche dieser<br />

Arten (möglicherweise auch noch weitere Arten der VSchRL) im Untersuchungsgebiet leben,<br />

welchen Status sie einnehmen und wo ihre Lebensstätten liegen.<br />

<strong>12.6</strong>.3.2 Nachgewiesene Arten nach VSchRL und ihre Lebensraumansprüche<br />

Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden bei den Begehungen im Jahr 2006 und 2008<br />

insgesamt 56 Vogelarten nachgewiesen.<br />

Für die vorliegende Verträglichkeitsprüfung nach Vogelschutzrichtlinie sind nur die<br />

Vogelarten des Anhangs I der VSchRL und die zusätzlichen Zugvogelarten nach Art. 4, Abs.<br />

2 der VSchRL zu bearbeiten.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden sechs Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie nachgewiesen,<br />

von denen fünf Arten für das Gebiet gemeldet sind (Eisvogel nicht mehr gemeldet).<br />

Von den zusätzlichen Zugvogelarten nach Artikel 4 (2) VSchRL konnte keine der gemeldeten<br />

Arten nachgewiesen werden.<br />

Für die Abarbeitung der Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden<br />

alle Vogelvorkommen im Untersuchungsgebiet erfasst. <strong>Die</strong> geschützten und in der BRD bzw.<br />

Baden-Württemberg gefährdeten Arten werden tabellarisch aufgeführt und kurz beschrieben.<br />

<strong>Die</strong> vollständige Artenliste befindet sich im Anhang.<br />

In diesem Kapitel werden nur die Vogelarten des Anhangs I der Richtlinie bearbeitet.<br />

Tab. <strong>12.6</strong>-1 Nachgewiesene Vogelarten nach VSchRL<br />

Wissenschaftl Deutscher Name Schutz-Status Gefährdungs-<br />

Status<br />

Gebietsstatus<br />

Alcedo atthis * Eisvogel VSchRL - Anhang I<br />

BArtSchV – streng<br />

geschützt<br />

Ficedula<br />

albicollis<br />

Picoides medius Mittelspecht<br />

Halsbandschnäpper VSchRL – Anhang I<br />

BArtSchV – streng<br />

geschützt.<br />

VSchRL – Anhang I<br />

BArtSchV – streng<br />

geschützt.<br />

Bad.-Wü.: gefährdet<br />

BRD: v. Aussterben<br />

bedroht,<br />

Bad.-Wü.: Vorwarnliste<br />

BRD: Vorwarnliste,<br />

Lanius collurio Neuntöter VSchRL – Anhang I Bad.-Wü.: Vorwarnliste,<br />

BRD: Vorwarnliste<br />

Milvus migrans Schwarzmilan VSchRL – Anhang I<br />

BArtSchV - streng geschützt<br />

Milvus milvus Rotmilan VSchRL - Anhang I<br />

BArtSchV: streng ge-<br />

Bad.-Wü.: -<br />

BRD: -<br />

Bad. -Wü.: -<br />

BRD: -<br />

Bad.-Württ.:Vorwarnliste<br />

BRD: gefährdet,<br />

Nahrungsgast/-<br />

Durchzügler<br />

Nahrungsgast<br />

im Gebiet<br />

„Öde“<br />

Brutvogel im<br />

Gebiet „Öde“<br />

Im Norden<br />

Nahrungsgast,<br />

im Südwesten<br />

Brutvogel<br />

Nahrungsgast<br />

Nahrungsgast<br />

schützt<br />

* Der Eisvogel steht in der neuesten Veröffentlichung des VSG nicht mehr auf der Liste der nachgewiesenen<br />

Arten (LUBW, Stand 18.12.2009)


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 9<br />

Drei dieser sechs Vogelarten (Eisvogel, Halsbandschnäpper und Mittelspecht) wurden bereits<br />

bei einer Untersuchung im Jahr 2001 (BRAUN) nachgewiesen. <strong>Die</strong> beiden Milan-Arten sowie<br />

der Neuntöter wurden damals nicht erfasst.<br />

Der Eisvogel ist offensichtlich auch von den Kartierern der LUBW nicht mehr als Brutvogel<br />

im Gebiet eingestuft worden (vorliegendes Gutachten stuft ihn als Nahrungsgast ein), so dass<br />

er aus der Liste der nachgewiesenen Arten gestrichen wurde. Da er jedoch sowohl in den<br />

Jahren 2001 und 2006 als auch im Jahr 2008 als Nahrungsgast im Rahmen der vorliegenden<br />

Untersuchung nachgewiesen wurde, wird er im weiteren Verlauf der VSG-VS weiter<br />

bearbeitet.<br />

Als weitere Art der Vogelschutzrichtlinie wurde die Feldlerche nachgewiesen. Sie ist in<br />

Anhang II/2 aufgeführt, was bedeutet, dass sie zu den jagdbaren Arten gehört (für bestimmte<br />

Mitgliedstaaten, hier nur die Regelungen für Deutschland berücksichtigt).<br />

Im Folgenden werden die Biotopansprüche dieser Arten sowie die Fundorte (s. Karte der<br />

Fundorte im Anhang), ihr Status im Gebiet sowie ihr Schutz- und Gefährdungsstatus in<br />

Baden-Württemberg und der BRD aufgeführt.<br />

Eisvogel (Alcedo atthis)<br />

Biotopanspruch: Besiedelt werden Flüsse, Bäche, Altwässer, (Bagger-)Seen mit klarem,<br />

höchstens mäßig verschmutztem Wasser und einem reichen Angebot an Kleinfischen, die von<br />

Sitzwarten aus erbeutet werden können; benötigt zur Anlage der Brutröhre mindestens 50 cm<br />

hohe Abbruchkanten aus grabbarem Material (Prallufer, Steilufer, Böschungen, auch mehrere<br />

hundert Meter vom Wasser entfernt). Es finden 2 - 3 Jahresbruten statt, es besteht die<br />

Möglichkeit von Schachtelbruten; Eisvögel sind Jahresvögel und Teilzieher.<br />

Der Eisvogel ist in Baden-Württemberg in allen Landesteilen Brutvogel bis über 800 m ü.NN<br />

mit Verbreitungsschwerpunkten in der Rheinniederung am südlichen Oberrhein, an den<br />

rechten Neckar-Nebenflüssen von der Rems bis zur Jagst und im Taubergebiet sowie im<br />

südöstlichen Oberschwaben und Allgäu; sonst in verstreuten Paaren oder nur kleinen<br />

Kolonien.<br />

Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg - Vorwarnliste (V), BRD – gefährdet (3)<br />

Schutzstatus: VSchRL - Anhang I, BArtSchV – streng geschützt<br />

Nachweis im Gebiet: Vom Eisvogel liegt aktuell lediglich ein Einzelnachweis am Pfuhlbach<br />

vor. Weder die weitere Suche nach den Tieren noch das Ablaufen aller Gewässerufer zum<br />

Auffinden von Brutröhren an geeigneten Steilwänden führten zu weiteren Hinweisen auf<br />

einen dauerhaften Aufenthalt oder eine Brut dieser Art.<br />

Bei den Untersuchungen im Jahr 2001 (BRAUN) konnte er ebenfalls im Bereich<br />

Pfuhlbach/Unterer Autenbach nur als Nahrungsgast beobachtet werden, während er 1999<br />

(BRAUN) im Untersuchungsgebiet gar nicht beobachtet wurde.<br />

Für das vorliegende Gutachten wird er somit als Nahrungsgast bzw. Durchzügler eingestuft.<br />

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)<br />

Biotopanspruch/Lebensweise: Der Halsbandschnäpper besiedelt sowohl Streuobstwiesen als<br />

auch lichte Hochwälder. Letztere bestehen vorzugsweise aus alten Beständen von Buchen<br />

und/oder Eichen; es werden auch Eichen-Ulmen-Auwälder besiedelt. Halsbandschnäpper sind<br />

Höhlenbrüter, die bevorzugt im Kronenbereich leben und brüten. Sie nutzen ausgefaulte<br />

Astlöcher, Spechthöhlen (besonders von Bunt- und Mittelspecht) sowie künstliche Nisthilfen.


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Schwarzspechthöhlen werden vor allem dann angenommen, wenn durch vorangegangene<br />

Kleiberbruten das Eingangsloch verengt wurde. Da der Halsbandschnäpper zu den Spätestbrütern<br />

zählt, sind bei seiner Ankunft oftmals alle besseren Höhlen bereits besetzt.<br />

<strong>Die</strong> Nahrung besteht fast ausschließlich aus tierischer Kost (vor allem Fliegen, Schmetterlinge,<br />

Käfer), gelegentlich werden Beeren gefressen.<br />

Der Halsbandschnäpper ist ein Weitstreckenzieher. Er überwintert im tropischen Afrika. In<br />

Baden-Württemberg ist er schwerpunktmäßig von April/Mai bis Juli/August anzutreffen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. - gefährdet (3), BRD - vom Aussterben bedroht (1)<br />

Schutzstatus: VSchRL – Anhang I, BArtSchV – streng geschützt.<br />

Gefährdungsursachen sind einerseits Habitatverlust durch Rückgang der Streuobstgebiete und<br />

Mangel an alten Höhlenbäumen in Wäldern, andererseits spielen vermutlich auch klimatische<br />

Veränderungen eine Rolle.<br />

Nachweis im Gebiet: Zwei singende Männchen im Waldgebiet „Öde“ während einer<br />

Begehung; an den folgenden Terminen nicht mehr nachgewiesen. Daher kann die Art für das<br />

Untersuchungsgebiet nicht als Brutvogel gewertet werden. Möglicherweise liegen die<br />

Brutstandorte weiter im Waldesinnern. Aufgrund der Entfernung zum Eingriffsgebiet wurde<br />

nur ein kleiner, randlicher Teil dieses Waldes in das Untersuchungsgebiet einbezogen. In den<br />

Bäumen am Waldrand siedelten zahlreiche Stare, die möglicherweise den<br />

Halsbandschnäppern die Bruthöhlen streitig gemacht haben.<br />

Während die Art 1999 (BRAUN) nicht nachgewiesen wurde, hat sie BRAUN im Jahr 2001<br />

für den nördlichen Waldbereich (Waldgebiet „Öde“ zwischen Jebenhausen und Faurndau) als<br />

Brutvogel eingestuft; es wurde allerdings laut Tabelle im Anhang des Gutachtens nur ein<br />

Einzeltier beobachtet, was die Einstufung als Brutvogel fragwürdig erscheinen lässt und den<br />

Nachweis auf einen ähnlichen Rang einstufen würde, wie die aktuelle Kartierung (2006 und<br />

2008). <strong>Die</strong> beiden Beobachtungen decken sich demnach; die Einschätzung des Gebietsstatus<br />

weicht jedoch ab. Der Autor geht für den untersuchten Bereich des Waldgebietes „Öde“<br />

davon aus, dass es sich beim Halsbandschnäpper aktuell um einen Nahrungsgast handelt. In<br />

den Jahren 2006 und 2008 konnte nach den oben genannten Kriterien keine Brut<br />

nachgewiesen werden.<br />

Mittelspecht (Picoides medius)<br />

Biotopanspruch/Lebensweise: Der Mittelspecht bevorzugt nicht zu dichte Mittel- und<br />

Hochwälder mit reichem Altholzbestand, insbesondere Eichen. <strong>Die</strong>se Eichen und auch andere<br />

grobborkige Bäume sind für die Ernährung des Mittelspechtes wichtig. Hier findet er zu allen<br />

Jahreszeiten ein reichhaltiges Insektenangebot, das er ohne zu hacken mit seiner weit<br />

vorstreckbaren Zunge erreichen kann. Neben den bevorzugten Auwäldern und feuchten<br />

Eichen-Hainbuchenwäldern können auch Streuobstgebiete mit alten Bäumen mit grobrissiger<br />

Borke und lokal auch Parks und Gärten als Lebensraum dienen.<br />

<strong>Die</strong> Bruthöhle wird vorzugsweise in weiches Holz (Weichholzarten oder durch Pilzbefall<br />

zerstörtes Holz) gezimmert.<br />

Bei der Ernährung überwiegt tierische Kost, die bevorzugt an Eichen gesammelt wird.<br />

Pflanzliche Nahrung spielt nur eine untergeordnete Rolle. <strong>Die</strong> Nahrungssuche erfolgt<br />

überwiegend durch Stochern und Absuchen von Oberflächen. Im Gegensatz zu anderen<br />

Spechten spielt das Hacken nur eine geringe Rolle.<br />

Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg - Vorwarnliste (V), BRD – Vorwarnliste (V)<br />

Schutzstatus: VSchRL – Anhang I, BArtSchV – streng geschützt.


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Nachweis im Gebiet: Einzelnachweise des Mittelspechts gelangen in allen Wäldern des<br />

Untersuchungsgebietes (2006 und 2008). Regelmäßige Beobachtungen und Hinweise auf<br />

zwei Bruten liegen aber ausschließlich aus dem Wald „Öde“ nördlich von Jebenhausen vor.<br />

<strong>Die</strong>ser Wald mit seinen Alteichenbeständen ist auch das im Gebiet geeignetste Habitat für den<br />

Mittelspecht. Dort wurde er aktuell als Brutvogel eingestuft. <strong>Die</strong>ser Wald ist nicht Teil des<br />

faktischen VSG.<br />

Während der Mittelspecht 1999 nicht erfasst wurde, liegt für das Jahr 2001 (BRAUN) im<br />

nördlichen Waldgebiet und im Westen im Übergangsbereich Wald/Waldrand und Feldflur je<br />

ein Einzelnachweis vor; dennoch wird die Art dort als Brutvogel eingestuft.<br />

Neuntöter ( Lanius collurio)<br />

Biotopanspruch/Lebensweise: Reich strukturiertes Gelände mit Ansitzwarten, Nistmöglichkeiten<br />

und an Insekten und anderen Kleintieren reichen Jagdflächen: Streuobstwiesen, Feldgehölze,<br />

Waldränder, Waldlichtungen, Gärten mit ausgedehntem Heckenbewuchs (besonders<br />

Schlehe, Weiß- und Rotdorn, Heckenrose und Holunder) in Verbindung mit offenen Flächen<br />

(Wiesen, Weiden oder Brachen). Auch Kahlschläge und Sukzessionsflächen werden in frühen<br />

Entwicklungsstadien besiedelt. Junge Fichtenforste bieten für einige Jahre geeignete Habitate.<br />

Der Neuntöter gehört zu den Spätestbrütern (Brutbeginn ab Mai). Das Nest wird gewöhnlich<br />

in Sträuchern, vorzugsweise Dornsträucher, angelegt.<br />

<strong>Die</strong> Nahrung besteht hauptsächlich aus größeren Insekten wie Käfern, Heuschrecken und<br />

Hautflüglern. Daneben werden auch Mäuse, Kleinvögel (vor allem Nestlinge und Jungvögel)<br />

sowie gelegentlich kleine Frösche und Reptilien erbeutet. Auch kleine Gehäuseschnecken<br />

werden aufgenommen. Gelegentlich fressen Neuntöter auch Beeren.<br />

Der Neuntöter ist ein Weitstreckenzieher, der in Süd- und Ostafrika überwintert.<br />

Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg – Vorwarnliste (V); BRD – Vorwarnliste (V)<br />

Schutzstatus: VSchRL – Anhang I<br />

Wichtigste Gefährdungsursachen sind<br />

Nutzungsintensivierung.<br />

generell Habitatverlust durch Siedlung und<br />

Nachweise: Neuntöter wurden aktuell (in den Jahren 2006 und 2008) im Gebiet an drei<br />

Stellen nachgewiesen.<br />

- Kleines Gebüsch in ausgedehntem Wiesengelände nördlich Jebenhausen im Gewann<br />

„Gröbeläcker“. Am 23.05.2006 hielt sich dort ein Paar Neuntöter auf. <strong>Die</strong><br />

nachfolgenden Begehungen ergaben keine Nachweise mehr.<br />

- Mit Sträuchern ausgestattetes Gartengrundstück (Flst.Nr. 805) in der Feldflur an der<br />

Baronenwaldstraße zwischen dem Friedhof und den Sportanlagen mit Gaststätte.<br />

Einzelnachweis eines Neuntöters am 23.05.2006 (kein brutanzeigendes Verhalten).<br />

Auch hier gelangen keine weiteren Nachweise. Der Garten wird bewirtschaftet.<br />

- Hecken an der Böschung zur Heimbachniederung im Gewann „Große Kammer“. Hier<br />

konnten regelmäßig zwei Paare beobachtet und mindestens eine Brut nachgewiesen<br />

werden.<br />

Somit kann der Neuntöter für den Norden als Nahrungsgast und den Südwesten am Heimbach<br />

als Brutvogel eingestuft werden. Im ökologischen Gutachten von 2001 (BRAUN) wurde er<br />

gar nicht erfasst, wohingegen er vom selben Gutachter 1999 noch als Brutvogel auf den<br />

Obstwiesen und in den Gehölzbeständen entlang des Heimbachs im Südwesten des<br />

Untersuchungsgebietes erfasst wurde.


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Durch die LUBW-Kartierung im Jahr 2004 ist am Heimbach im Trassenbereich eine<br />

Lebensstätte nachgewiesen worden. <strong>Die</strong>s fügt sich gut in das Bild ein, das die Vorkommen<br />

des Neuntöters im Untersuchungsgebiet über die Jahre hinweg boten. Es gibt dort mehr<br />

potentielle Lebensstätten als Neuntöter-Brutpaare. Da diese die Brutplätze von Jahr zu Jahr<br />

wechseln können, ist mit ständig veränderten Verhältnissen zu rechnen.<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans)<br />

Biotopanspruch/Lebensweise: Lichte Altholzbestände, vorzugsweise in Gewässernähe,<br />

besonders in Auwäldern. Baut seine Horste mehrheitlich in Eichen- bzw. Eichenmischwäldern.<br />

<strong>Die</strong> Nahrung besteht vorwiegend aus toten Fischen, aber auch andere, meist tote<br />

oder verletzte Tiere werden gefressen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – -; BRD – -<br />

Schutzstatus: VSchRL – Anhang I; BArtSchV – streng geschützt<br />

Nachweise: Mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet, jedoch keine weiteren Beobachtungen<br />

oder Hinweise auf eine Brut. <strong>Die</strong> Vögel entfernten sich bei jeder Bobachtung wieder<br />

aus dem Untersuchungsgebiet. Einstufung als Nahrungsgast.<br />

In den Jahren 1999 und 2001 (Gutachten BRAUN) wurde die Art nicht erfasst.<br />

Rotmilan (Milvus milvus)<br />

Biotopanspruch/Lebensweise: Vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit Waldinseln von<br />

mindestens 19 ha Ausdehnung und hohen Altholzbeständen -vorzugsweise Eichen und<br />

Rotbuchen- als Brutstandort sowie offenes Gelände mit reichem Kleinsäugerangebot wie<br />

Brachflächen, extensive Grünflächen als Jagdgebiet.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – -; BRD – -<br />

Schutzstatus: VSchRL - Anhang I; BArtSchV – streng geschützt<br />

Nachweise: Der Rotmilan wurde an zwei Terminen kreisend über dem Untersuchungsgebiet<br />

beobachtet. Anschließend flog er davon und entfernte sich aus dem Untersuchungsgebiet.<br />

Weitere Nachweise konnten nicht erbracht werden, so dass der Rotmilan als Nahrungsgast<br />

eingestuft werden muss.<br />

In den Jahren 1999 und 2001 (Gutachten BRAUN) wurde die Art nicht erfasst.<br />

<strong>12.6</strong>.3.3 Alle nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet<br />

Für die Betrachtung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung kommen nur die Vogelarten in<br />

Frage, die nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie maßgeblich für die Festlegung von<br />

Erhaltungs- und Entwicklungszielen für das NATURA 2000-Gebiet sind. Alle anderen Vögel<br />

des Untersuchungsgebietes unterliegen den Vorgaben aus dem BNatSchG und der BArtSchV<br />

und müssen an anderer Stelle berücksichtigt werden (s. Anlage 12.7).<br />

Von den insgesamt 56 nachgewiesenen Vogelarten stehen 15 Arten auf den Roten Listen der<br />

BRD und/oder Baden-Württembergs. <strong>Die</strong> vollständige Artenliste findet sich im Anhang zu<br />

diesem Gutachten.


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Tab. <strong>12.6</strong>-2 Gefährdete und geschützte Vogelarten des Untersuchungsgebietes<br />

Vogelart<br />

Gefährdungs- bzw. Schutzkategorie<br />

Rote Liste BRD Rote Liste Vogelschutz-RL BArtSchV<br />

Ba.-Wü.<br />

BNatSchG<br />

Feldlerche (Alauda arvensis) Vorwarnliste gefährdet Anhang II/2 -<br />

Eisvogel (Alcedo atthis) gefährdet Vorwarnliste Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Mäusebussard (Buteo buteo) - - - streng<br />

geschützt<br />

Kuckuck (Cuculus canorus) Vorwarnliste gefährdet - -<br />

Mehlschwalbe (Delichon urbica) - gefährdet - -<br />

Turmfalke (Falco tinnunculus) - Vorwarnliste - streng<br />

geschützt<br />

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) v. Aussterben<br />

bedroht<br />

gefährdet Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Rauchschwalbe (Hirundo rustica) - gefährdet - -<br />

Neuntöter (Lanius collurio) Vorwarnliste Vorwarnliste Anhang I -<br />

Schwarzer Milan (Milvus migrans) - - Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Roter Milan (Milvus milvus) - - Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Waldlaubsänger (Phylloscopus<br />

- stark gefährdet -<br />

sibilatrix)<br />

-<br />

Mittelspecht (Picoides medius) Vorwarnliste Vorwarnliste Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Grünspecht (Picus viridis) - - - streng<br />

geschützt<br />

Schleiereule - - - streng<br />

geschützt<br />

Alle europäischen Vogelarten sind besonders geschützt. 9 der nachgewiesenen Arten sind<br />

streng geschützt und werden entsprechend in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

berücksichtigt (Anlage 12.7).<br />

Nicht alle sechs Arten des Anhangs I der VSchRL sind nach der BArtSchV auch streng<br />

geschützt. Der Neuntöter ist in der BArtSchV nicht erfasst, während der Grünspecht, der<br />

Mäusebussard und der Turmfalke zwar nicht nach VSchRL, aber nach BArtSchV geschützt<br />

sind (alle Greifvögel sind streng geschützt).<br />

<strong>12.6</strong>.3.4 Erhaltungszustand der Vogelarten<br />

Analog zu den Definitionen der FFH-RL wird der Erhaltungszustand für Vögel als günstig<br />

erachtet, wenn<br />

<br />

<br />

<br />

aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese<br />

Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet<br />

und langfristig weiterhin bilden wird, und<br />

das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit<br />

vermutlich abnehmen wird und<br />

ein genügend großer Lebensraum vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben<br />

der Populationen dieser Art zu sichern.


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Als artbezogene Bewertungsparameter werden im PEPL-Handbuch für die Lebensstätten der<br />

relevanten Arten nach Vogelschutzrichtlinie (Kap. 12) die<br />

aufgeführt.<br />

<br />

<br />

<br />

mittelfristige Eignungsprognose (absehbare Entwicklung),<br />

Revierdichte und<br />

Qualität der vorhandenen Beeinträchtigungen<br />

Bestandssituation und mittelfristige Eignungsprognose<br />

Das Untersuchungsgebiet weist eine reichhaltige Ausstattung mit verschiedenen Lebensraumtypen<br />

und Landschaftselementen auf. Nicht innerhalb des VSG 7323-441 „Vorland der<br />

mittleren Schwäbischen Alb“ liegen die Flächen östlich des Pfuhlbachs, nördlich und südlich<br />

des Autenbach, zu denen auch das stadtnahe Waldgebiet „Öde“ zählt sowie weite Acker-<br />

Flächen zwischen der Baronenwaldstraße im Norden und dem Schopflenbergweg im Süden<br />

(diese Flächen waren in der Meldekulisse 2006 noch enthalten).<br />

<strong>Die</strong> offene Kulturlandschaft wird überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. <strong>Die</strong> Äcker<br />

bilden großflächige, wenig strukturierte, verarmte Nutzungseinheiten, die für nur wenige<br />

Arten als Nahrungsraum bedeutsam sind. Spezialisierte Arten der Feldflur sind mit Ausnahme<br />

der Feldlerche nicht vorhanden.<br />

Daneben gibt es über das Gebiet verteilt Obstbaumbestände. Sie kommen als Obstbaumwiesen<br />

oder -reihen vor. Sie bestehen überwiegend aus hochstämmigen Obstbäumen und<br />

werden extensiv bewirtschaftet. Auch abgängige Bäume mit Totholzstrukturen und Baumhöhlen<br />

kommen vor, werden jedoch neuerdings (Stand August 2009) nach und nach<br />

entnommen. <strong>Die</strong> Summe dieser Faktoren verleiht den Obstbaumwiesen (bisher) einen<br />

prinzipiell hohen ökologischen Gesamtwert mit lokaler Bedeutung für den Artenschutz. Der<br />

Halsbandschnäpper, der sonst in solchen Streuobstwiesen lebt, konnte hier nur im Wald<br />

beobachtet werden, sodass die Obstbaumwiesen für diese Art hier von untergeordneter<br />

Bedeutung sind.<br />

Ein Teil der Obstbaumwiesen und des Grünlandes wird als Pferdeweide genutzt; auf einer<br />

Fläche stehen einige Rinder. Durch diese Nutzung gibt es zusätzliche Strukturen mit<br />

Biotopcharakter wie Stallgebäude und Zaunpfähle. Auch der gegenüber den gemähten<br />

Flächen andersartige Nutzungsrhythmus der Weiden bereichert die Biotopvielfalt.<br />

Von besonderer Bedeutung sind die Waldgebiete. Sie weisen einen hohen Laubholzanteil<br />

auf. Westlich von Jebenhausen (Dotterhau und Pfaffenhau) kommen neben Nadelholzparzellen<br />

vor allem solche mit großen Buchen vor. Das Waldgebiet „Öde“ nördlich von<br />

Jebenhausen zeichnet sich vor allem durch seinen hohen Anteil großer, alter Eichen aus. Hier<br />

leben Mittelspecht und Halsbandschnäpper. Auch wenn der Halsbandschnäpper in der<br />

kleinen Teilfläche, die zum Untersuchungsgebiet zählt, offenbar im Untersuchungsjahr nicht<br />

gebrütet hat, so ist er doch mit großer Wahrscheinlichkeit als Brutvogel für das gesamte<br />

Waldgebiet einzustufen. Der Mittelspecht, der in dem zum Untersuchungsgebiet zählenden<br />

Teil des Waldgebietes „Öde“ als Brutvogel einzustufen ist, wurde in den anderen Wäldern<br />

und den Streuobstwiesen nur als Einzelbeobachtung bzw. mit kurzem Aufenthalt -aber<br />

verbreitet- registriert. Er hat sich dort offenbar nur als Durchzügler bzw. Nahrungsgast<br />

aufgehalten.<br />

Hecken und Feldgehölze sind ebenfalls wichtige Habitatstrukturen. Sie gliedern großflächige<br />

Offenlandlebensräume und sind Lebensstätte und Migrationsweg für zahlreiche Tierarten,<br />

darunter heckenbrütende Vogelarten wie den Neuntöter (Art des Anhang I), der über die<br />

Untersuchungsjahre hinweg an drei Stellen im Gebiet beobachtet werden konnte. Ein<br />

Heckenzug im Gew. „Große Kammer“ wird als Brutstandort von einem Paar genutzt, die<br />

beiden anderen Hecken werden lediglich zur Nahrungsbeschaffung aufgesucht.


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Größere Gehölzbestände kommen als bachbegleitende Gehölze der Fließgewässer des<br />

Untersuchungsgebietes vor. Freistehende Hecken sind hingegen selten. Ausgedehnte<br />

Heckenzüge erstrecken sich entlang der zum Heimbach abfallenden Böschung, ferner im<br />

Nordwesten des Gebietes an einem zum Pfuhlbach und Autenbach hin abfallenden Hang.<br />

<strong>Die</strong>se Flächen sind lokal bedeutsam für den Artenschutz.<br />

<strong>Die</strong> Gewässer selbst (Heimbach, Pfuhlbach und Autenbach) weisen mit ihren teils naturnahen<br />

Uferabschnitten und langen Gehölzgalerien wichtige Lebensräume für die Vogelwelt auf. So<br />

konnte hier der Eisvogel (Art des Anhang I) sporadisch beobachtet werden. Obwohl am<br />

Pfuhlbach und abschnittsweise auch am Heimbach Steilwände als geeignetes Bruthabitat für<br />

den Eisvogel vorhanden sind, konnte eine Brut nicht beobachtet werden. In der Ausgabe der<br />

Gebietsinformation zu dem VSG vom Dezember 2009 ist der Eisvogel nicht mehr bei den im<br />

Gebiet vorkommenden Vogelarten aufgeführt.<br />

Rot- und Schwarz-Milane wurden kreisend über dem Gebiet gesichtet. Als Brutstandort<br />

kommen die Waldabschnitte des Untersuchungsgebietes nicht in Frage.<br />

Qualität der vorhandenen Beeinträchtigungen (Vorbelastung)<br />

<strong>Die</strong> vorwiegend landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes findet sehr intensiv statt. Der<br />

Anteil an nichtlandwirtschaftlichen Flächen wie Hecken, Rainen oder Feldgehölzen ist<br />

ausgesprochen gering. Speziell für die Vogelwelt führen die in den Außenbereich verlagerten<br />

Nutzungen (z.B. Erholungs- und Freizeitnutzung, außerörtlicher (Schleich-)Verkehr u.a.)<br />

bereits heute für erhebliche Störungen.<br />

Als Vorbelastungen können deshalb angeführt werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Siedlungsnähe und entsprechender Freizeitdruck<br />

vorhandene Straßen und gut ausgebaute Feldwege<br />

naturferner Ausbau der Fließgewässer innerorts<br />

intensive Nutzung großer Teile des Gebietes<br />

Für eine Stabilisierung der Bestände und eine Wiederansiedlung typischer Vogelarten wäre<br />

eine Biotopverbundplanung in der Agrarlandschaft unabdingbar. So könnten bestehende<br />

Biotopkomplexe, wie sie im Bereich der Waldränder, Ufergehölze und Obstwiesen durchaus<br />

noch bestehen, vernetzt und damit aufgewertet werden.<br />

Auch ohne die geplante Straße wird sich der momentane Zustand der Landschaft vermutlich<br />

nicht positiv entwickeln. Der Freizeitdruck auf die Landschaft wird größer werden (z.B.<br />

Pferdehaltung). <strong>Die</strong> Neuanlage von Freizeitgrundstücken, Pferdekoppeln und Unterstellmöglichkeiten<br />

in der freien Landschaft werden weiter zunehmen. <strong>Die</strong> intensive<br />

landwirtschaftliche Nutzung wird beibehalten werden. Dahingegen wird die Nutzung der<br />

Obstbaumwiesen künftig eher vernachlässigt werden, wie bereits heute beobachtet werden<br />

kann. Im Laufe des Jahres 2009 wurden im Untersuchungsraum bereits abgängige Obstbäume<br />

gefällt ohne neue nachzupflanzen.


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Erhaltungszustand der Arten<br />

<strong>Die</strong> aggregierte Bewertung des Erhaltungszustands der einzelnen Arten gemäß VSchRL wird<br />

mit folgenden Wertstufen vorgenommen:<br />

A<br />

B<br />

C<br />

hervorragender Erhaltungszustand<br />

guter Erhaltungszustand<br />

durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand<br />

<strong>Die</strong> Wertstufen A und B entsprechen einem günstigen, C einem ungünstigen Erhaltungszustand.<br />

Für die Arten des Anhangs I ergibt sich aus den oben beschriebenen und bewerteten Einzelkriterien<br />

für das Untersuchungsgebiet<br />

Vogelart des<br />

Anhangs I<br />

Aggregierte<br />

Bewertung<br />

Erhaltungszustand<br />

Eisvogel C ungünstig<br />

Halsbandschnäpper B günstig<br />

Mittelspecht B günstig<br />

Neuntöter A günstig<br />

Rotmilan B günstig<br />

Schwarzmilan B günstig<br />

<strong>Die</strong> Erhaltung dieses überwiegend günstigen Erhaltungszustands der relevanten Arten<br />

innerhalb des Vogelschutzgebietes wird als Erhaltungsziel für das Vogelschutzgebiet<br />

definiert.<br />

Der Eisvogel ist in den letzten Jahren in einen ungünstigen Erhaltungszustand geraten; einer<br />

Verbesserung seines Zustandes steht vermutlich der Hochwasserschutz der Gemeinden<br />

entlang des Gewässersystems entgegen. In der aktuellen Gebietsinformation der LUBW<br />

(Dezember 2009) ist der Eisvogel weder als Brutvogel noch als Nahrungsgast aufgeführt. Er<br />

wird deshalb im Weiteren nicht mehr berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> weitere Prüfung auf erhebliche Beeinträchtigungen findet somit für den Halsbandschnäpper,<br />

den Mittelspecht, den Neuntöter sowie den Rot- und den Schwarz-Milan statt.<br />

<strong>12.6</strong>.4 Beschreibung des Vorhabens<br />

<strong>Die</strong> L 1214 verbindet die Autobahn A 8 mit der Kreisstadt Göppingen. Ziel dieser Planung ist,<br />

den mit einem starken Verkehrsaufkommen belasteten Stadtteil Jebenhausen vom<br />

Durchgangsverkehr zu entlasten (Verbesserung für das Schutzgut „Mensch“). In diesem<br />

Zusammenhang wird auch die Anbindung der K 1410 von Faurndau geändert (Anschlussknoten<br />

K 1410).<br />

<strong>12.6</strong>.4.1 Technische Beschreibung des Vorhabens<br />

<strong>Die</strong> Neubaustrecke der L 1214 beginnt im Süden ca. 500 m vor der Ortslage Jebenhausen. <strong>Die</strong><br />

Neubaustrecke schwenkt in nordwestlicher Richtung vom Trassenbestand ab. Im weiteren<br />

Verlauf wird der Heimbach mit einer Talbrücke (Bauwerk 1) überquert. <strong>Die</strong>se Brücke wird<br />

als Zweifeldbrücke angelegt mit einer Gesamtbreite von 12,10 m. Im Anschluss an das<br />

Brückenbauwerk schwenkt die Trasse in nordöstliche Richtung ab und verläuft teilweise im<br />

Einschnitt und teilweise in Dammlage. Bei Bau-km 1 +220 wird eine neue<br />

Feldwegunterführung (Bauwerk 2) im Zuge der Baronenwaldstraße hergestellt.


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<strong>Die</strong> Anlage dieser Feldwegunterführung ist Resultat der faunistischen Untersuchungen<br />

(Ergebnisse der Fledermaus-Untersuchung). <strong>Die</strong>se Wegführung stellt eine Minimierung des<br />

Eingriffs in den Lebensraum der dort vorkommenden Fledermäuse dar. <strong>Die</strong> lichte Weite des<br />

Bauwerks beträgt 7,50 m, die lichte Höhe 4,50m.<br />

Anschließend wird die Trasse in einem bis zu 3 m tiefen Einschnitt bis zum Pfuhlbachtal<br />

geführt, das mit einer 173 m (Stützweite) langen Talbrücke (Bauwerk 3) überquert wird.<br />

Hierbei handelt es sich um eine Vierfeldbrücke mit einer Gesamtbreite von 12,10 m.<br />

Dann verläuft die Straße in östlicher Richtung entlang der Kleingartenanlage zur bestehenden<br />

K 1410, die über eine T-Knoteneinmündung von Norden her an die neue L 1214 angeschlossen<br />

wird (Anschlussknoten K 1410 bei Bau km ca. 2+300).<br />

In Höhe des Autenbachs wird die Straße vom Autenbach abgerückt und entlang des<br />

Gewerbegebietes geführt. Im Bereich der bestehenden Anschlussrampe der Eichertstraße wird<br />

ein Kreisverkehr hergestellt (Anschlussknoten Jebenhausen-Nord, Kreisverkehr Ø 60m). An<br />

den 4-armigen Kreisverkehr wird die Eichertstraße, die L 1214 mit der Ortszufahrt<br />

Jebenhausen und die durchgehende L 1214 angeschlossen.<br />

Zwei weitere Bauwerke dienen der Straßenwasserbehandlung. Es handelt sich dabei um ein<br />

Regenklärbecken (Bauwerk 4) mit Retentionsbodenfilterbecken gem. RiStWag im Gewann<br />

„Sauerbrunnenäcker“ südl. des Schopflenbergweges (Station 0+820), bei dem das Dauerstau-<br />

Regenklärbecken (offenes Ortbetonbecken) ein Volumen von 200 m³ (Tiefe 2,15 m) und das<br />

Retentionsbodenfilterbecken ein Volumen von 580 m³ (Tiefe 1,00 m) hat. Das andere<br />

Regenklärbecken mit Retentionsbodenfilterbecken (Bauwerk 5) weist dieselben Maße wie<br />

Bauwerk 4 auf und befindet sich östlich des Pfuhlbachs etwa bei Bau km 2+120, wobei sich<br />

das Regenklärbecken nördlich und das Retentionsbodenfilterbecken südlich der neuen Straße<br />

befinden.<br />

Weitere technische Daten<br />

Im Folgenden werden einige technische Daten zur Baumaßnahme aufgeführt, die eine<br />

Relevanz für die hier zu bearbeitenden Fragestellungen erhalten könnten.<br />

Entsprechend der Verkehrsbedeutung und der erwarteten Verkehrsbelastung (bis zur<br />

Planfeststellung liegt die Verkehrsprognose für 2025 vor) wird als Ausbauquerschnitt<br />

folgender zweistreifiger Querschnitt RQ 10,5 gemäß RAS-Q ausgeführt:<br />

2 Fahrstreifen = 2 x 3,50 m = 7,00 m<br />

2 Randstreifen = 2 x 0,25 m = 0,50 m<br />

Bituminös befestigte Breite<br />

= 7,50 m<br />

<strong>Die</strong> Bankette in Einschnittslage sind 1,0 und in Dammlage 1,5 m breit.<br />

<strong>Die</strong> Einschnitts- und Dammböschungen erhalten eine Neigung von 1:1,5. Sie werden begrünt<br />

und mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt.<br />

Auf Grund der Auswertung der Anhörung wurden Verbesserungen in der Trassierung<br />

vorgenommen, die zum Vorentwurf nach RE führten. Aufgrund der Ergebnisse der<br />

hydrogeologischen Untersuchung wurde die Planung angepasst. <strong>Die</strong>se Planung liegt der VSG-<br />

Verträglichkeitsstudie zu Grunde.


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Als Zwangspunkte für die Linienführung im Grund- und Aufriss wurden durch das Regierungspräsidium<br />

Stuttgart folgende Punkte festgelegt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

der Anschluss an die Bestandstrasse der L 1214 im Norden und Süden von Jebenhausen<br />

die Aussiedlerhöfe und die Betriebsfläche des Gewerbegebietes<br />

die Brunnenstandorte und die Betriebsfläche der Mineralbrunnen AG<br />

die FFH-Schutzgebiete entlang des Heimbachs<br />

die Anbindung an die K 1410 und die Eichertstraße<br />

die Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Verkehrs und des Radverkehrs<br />

die Zufahrt zum Sportgelände (Baronenwaldstraße) und zum Aussiedlerhof<br />

(Schopflenbergweg) und<br />

die Topographie<br />

<strong>Die</strong> Zwangspunkte sind entscheidend für die Linienführung und geben damit Beurteilungshilfen<br />

bei der Alternativen-Diskussion in der VSG-VS.<br />

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Mulden und Rohrleitungen den bestehenden<br />

Vorflutern zugeführt. Eine Behandlung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers vor<br />

der Einleitung in den Heimbach/Pfuhlbach ist über Regenklärbecken gemäß der Abstimmung<br />

mit der Wasserwirtschaft bei Bau-km 0+820 (Bauwerk 4) und 2+120 (Bauwerk 5) auf dem<br />

Stand der Technik vorgesehen (s.o.).<br />

<strong>12.6</strong>.4.2 Wirkfaktoren<br />

Für die schutzgebietsbezogene Betrachtung der VSG-Verträglichkeitsprüfung sind nur diejenigen<br />

Wirkfaktoren von Bedeutung, die sich auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes und<br />

die für sie maßgeblichen Bestandteile auswirken können.<br />

<strong>Die</strong> Relevanz der Wirkfaktoren ergibt sich aus den spezifischen Betroffenheiten der Erhaltungsziele.<br />

Alle bekannten, relevanten, mittelbaren und unmittelbaren Wirkfaktoren sind zu beschreiben.<br />

Es ist in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren zu unterscheiden.<br />

<strong>Die</strong> relevanten Wirkfaktoren wurden aus der Umweltverträglichkeitsstudie des Büros Wittmer<br />

(2002) abgeleitet. Sie entsprechen weitestgehend denen, der FFH-VS (Oktober 2009).<br />

<strong>12.6</strong>.4.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren<br />

Baubedingte Wirkfaktoren sind z.B. Lage und Ausdehnung von Baustelleneinrichtungen,<br />

Umfang des Transportverkehrs und die benötigten Baustraßen sowie die Entsorgung des<br />

Oberflächenwassers (siehe Bauwerke 4+5), aber auch beim Anfall in Baugruben.<br />

Ebenso sind Aussagen zu Dauer und Zeitpunkt der Baumaßnahmen erforderlich.<br />

Beim Bau der Umfahrung Jebenhausen zu erwartende baubedingte Auswirkungen für die<br />

Avifauna können also sein:<br />

<br />

<br />

Zerstörung von Vegetation und Lebensräumen durch vorübergehende Flächeninanspruchnahme:<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme für Baustraßen, Baustelleneinrichtungen<br />

und Lagerplätze.<br />

Schadstoffeintrag in Lebensräume:<br />

<strong>Die</strong> Umgehung quert wertvolle Lebensräume, so dass das Risiko der Beeinträchtigung<br />

durch Schadstoff für diese gegeben ist.


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<br />

Lärmeintrag in Biotopstrukturen und optische Reizwirkung:<br />

<strong>Die</strong> Umgehungsvarianten queren v.a. im Pfuhlbachtal Lebensräume von<br />

Vögeln, die auf Lärm und optische Reize empfindlich reagieren können.<br />

Baubedingte Wirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu prognostizieren. Einige<br />

diesbezügliche Faktoren werden erst in der Ausführungsplanung evident.<br />

<strong>12.6</strong>.4.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Als anlagebedingte Auswirkungen werden die Veränderungen des Naturhaushaltes und des<br />

Landschaftsbildes durch den Straßen- und Wegekörper an sich einschließlich der Nebenflächen<br />

betrachtet. Der Bau der Umgehung sieht zurzeit nur einen partiellen Rückbau der<br />

bestehenden Trasse der L 1214 vor (v.a. in Höhe des Gewerbegebietes „Autenbach“). <strong>Die</strong><br />

bereits bestehenden anlagenbedingten Beeinträchtigungen durch die alte Trasse bleiben also<br />

überwiegend zusätzlich erhalten.<br />

Beim Bau der Umgehung Jebenhausen zu erwartende anlagebedingte Auswirkungen für die<br />

Avifauna können also sein:<br />

<br />

<br />

Zerstörung vorhandener Vegetationsbestände und Biotopstrukturen (unmittelbarer<br />

Flächenverlust)<br />

<strong>Die</strong> Umgehung verläuft abschnittsweise durch wertvolle Lebensräume<br />

Zerschneidung von Lebensräumen<br />

<strong>Die</strong> Umgehung quert den zusammenhängenden Lebensraum entlang des<br />

Heimbachs/Pfuhlbachs an zwei Stellen und die Ackerflächen westlich des<br />

Pfuhlbachs, die teils faktisches VSG sind.<br />

<strong>12.6</strong>.4.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Unter den betriebsbedingten Wirkfaktoren werden Art und Umfang der zu erwartenden<br />

Emissionen durch den Betrieb der Straße wie z.B. Lärm, Schadstoffe, Erschütterungen oder<br />

Licht verstanden.<br />

Beim Bau der Umgehung Jebenhausen zu erwartende betriebsbedingte Auswirkungen für die<br />

Avifauna können also sein:<br />

<br />

<br />

<br />

Eintrag von Schadstoffen in straßennahe Biotopstrukturen<br />

<strong>Die</strong> gepl. Umgehung verläuft auf längerer Distanz durch das faktische Vogelschutzgebiet<br />

Beeinträchtigungen durch Schadstoffe sind nicht auszuschließen.<br />

<strong>Die</strong> Intensität der Beeinträchtigungen nimmt mit der Entfernung zur Quelle<br />

(Straße mit Kfz) ab.<br />

Randliche Beeinträchtigungen durch Lärm und optische Reizwirkung<br />

<strong>Die</strong> Umgehung quert die Lebensräume verschiedener seltener und/oder empfindlicher<br />

Vogelarten. Randliche Beeinträchtigungen in diesen Bereichen sind<br />

nicht auszuschließen. Für die Konfliktanalyse bei den hauptsächlich<br />

betroffenen Vögeln wird die Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“ (Kieler<br />

Institut für Landschaftsökologie, 2009) verwendet (s. auch saP v. Okt. 2009).<br />

Trennwirkung<br />

Trennwirkungen durch die Umgehung sind zum einen durch die Querung des<br />

Heimbach-/ bzw. Pfuhlbachtals möglich. Zudem ist jede Umfahrung einer<br />

Ortschaft mit Trennwirkungen in der freien Landschaft verbunden. Eine<br />

Trennwirkung durch die Brückenbauwerke ist nicht erkennbar, da die durch<br />

den Bau verloren gegangenen Gehölze in vollem Umfang neu nachgepflanzt<br />

werden.


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<strong>12.6</strong>.4.2.4 Prognostizierbare Wirkfaktoren auf das faktische VSG und geschützte Arten<br />

Folgende Auswirkungen auf das VSG 7323-441 „Vorland der mittleren Schwäbischen Alb“<br />

unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele sind durch die Baumaßnahmen zu erwarten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Direkter Flächenverlust: <strong>Die</strong> folgenden Angaben zum direkten Flächenverlust durch den<br />

Bau der Umgehungsstraße sind als vorläufige Werte zu betrachten, da die Schutzgebietsabgrenzung<br />

noch nicht parzellenscharf ist. Im südlichen Abschnitt verläuft die gepl.<br />

Straße auf einer Länge von ca. 380 m im faktischen VSG und im nördlichen Abschnitt<br />

(von der Baronenwaldstraße bis zum östlichen Ufer des Pfuhlbachs) verläuft sie auf ca.<br />

790 m Länge im faktischen VSG.<br />

Direkter Flächenverlust: bachbegleitende Gehölze (Auwald und Feldgehölze) werden im<br />

Zuge der Bauwerke 1 und 3 (Brückenbauwerke) südlich und nordwestlich von Jebenhausen<br />

auf jeweils einer Breite von ca. 26,10 m (12,1 m Straßenbreite zzgl. je maximal<br />

7m Arbeitsstreifen beidseitig) beseitigt.<br />

Ein weiterer direkter Flächenverlust an bachbegleitenden Gehölzen (Auwald und Feldgehölz)<br />

findet durch die Neugestaltung des Anschlussknotens K 1410 am Autenbach statt.<br />

In der Nähe der beiden Brückenbauwerke wird jeweils ein Regenklärbecken mit Retentionsbodenfilterbecken<br />

zur Aufnahme und Reinigung des Oberflächenwassers sowie zur<br />

Weiterleitung in den Vorfluter, angelegt.<br />

Bei lichten Höhen von 10,3 m bei Bauwerk 1 und 8 m bei Bauwerk 3 kann die in der<br />

Bauphase entfernte Baumschicht des Auwaldes unter den Brücken nicht gleichwertig<br />

wiederhergestellt werden. Hauptbaumarten wie Schwarz-Erle, Esche und Baumweiden<br />

werden deutlich größer (20-40 m), so dass diese hier nicht gepflanzt werden können.<br />

Strauchpflanzungen sind allerdings bei entsprechender Bewässerung möglich und werden<br />

im Verhältnis 1:1 durchgeführt. Sie können die Leitfunktionen für die entsprechende<br />

Avifauna übernehmen.<br />

Beeinträchtigungen des bachbegleitenden Auwaldstreifens und seiner Bewohner können<br />

insbesondere während der Bauzeit nicht ausgeschlossen werden. Hier werden Tabu-Zonen<br />

ausgewiesen und umweltschonende Bauverfahren verwendet. <strong>Die</strong> Gehölzfläche des<br />

Ausgangszustandes wird wieder vollständig hergestellt.<br />

<strong>12.6</strong>.5. Beeinträchtigung der nach VSchRL geschützten Vogelarten<br />

<strong>12.6</strong>.5.1 Definitionen und Erläuterungen<br />

Analog zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden bei der Verträglichkeitsuntersuchung<br />

der Auswirkungen eines Projektes mit den Arten des Anhangs I der VSchRL nur die<br />

erheblichen Beeinträchtigungen bewertet.<br />

In LFU (2002) heißt es hierzu:<br />

„Erhebliche Beeinträchtigungen liegen vor, wenn zumindest einzelne Faktoren eines<br />

Wirkungsgefüges (biotische und abiotische und deren Wechselwirkungen) derart<br />

beeinflusst werden, dass die Funktionen des Systems gestört werden oder<br />

Artenbestände abnehmen.<br />

Beeinträchtigungen sind erheblich, wenn durch direkte (auf der Fläche) oder indirekte<br />

(im Umfeld) Wirkungen der Lebensstätte einer Art in maßgeblichem Umfang<br />

und/oder dauerhaft derart eingeschränkt oder gestört werden, dass die Erhaltungsziele<br />

langfristig nicht erreicht werden können.


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Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen können von Handlungen und Maßnahmen<br />

ausgehen, die direkt auf die Lebensstätte einer Art einwirken oder aus dem Umfeld<br />

kommen. Für diese Maßnahmen muss die Möglichkeit einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung in jedem Einzelfall geprüft werden, wobei auch standörtliche<br />

Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.“<br />

Als Beispiele für mögliche erhebliche Beeinträchtigungen werden u.a. genannt<br />

- Überbauung (z.B. Straßen)<br />

- Zerschneidung (z.B. Straßen)<br />

- Veränderung des Reliefs<br />

- Lärm und Luftverunreinigungen als indirekte Wirkung<br />

Dabei sind für den Einzelfall auch flächenhafte Ausdehnung, Dauer, Vorbelastung und<br />

Jahreszeit (Vegetationszeit, Brutzeit etc.) zu berücksichtigen.<br />

Für die Beurteilung der Erheblichkeit ist nur die Einwirkung auf das Gebiet in seinen<br />

Erhaltungszielen maßgebend, nicht jedoch eine Auswirkung außerhalb des Gebietes und<br />

unabhängig von seinen Erhaltungszielen. Auch der Umgebungsschutz führt nur zu einem<br />

Schutz des betreffenden Natura 2000-Gebietes vor bestimmten Einwirkungen aus der<br />

Umgebung auf das Gebiet, nicht jedoch zu einem Schutz der Umgebung des Natura 2000-<br />

Gebietes. Damit fallen die Flächen, die sich außerhalb des Vogelschutzgebietes östlich des<br />

Pfuhlbaches (nördlich und südlich des Autenbaches bis zum Kreiselanschluss) bzw. zwischen<br />

dem Schopflenbergweg und der Baronenwaldstraße befinden, in der Betrachtung weg.<br />

Für die 5 Vogelarten der VSchRL ergeben sich folgende mögliche Beeinträchtigungen bei der<br />

Verwirklichung des Entwurfs nach RE.<br />

<strong>12.6</strong>.5.2 Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der relevanten Arten<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt bei einer Straßen-Gesamtlänge von 2.680 m mit einer Länge<br />

von zusammen 1.170 m zu einem großen Teil im faktischen Vogelschutzgebiet VSG 7323-<br />

441 und beherbergt 5 Vogelarten, die nach VSchRL geschützt sind. 2 dieser Arten sind nach<br />

der aktuellen Kartierung als Brutvogel einzustufen, die übrigen als Nahrungsgäste bzw. mit<br />

kurzzeitigem Aufenthalt. Es ist daher zu prüfen, ob der Bau und Betrieb der Umgehungsstraße<br />

in Form der vorliegenden Planung eine erhebliche Beeinträchtigung für diese Arten darstellt.<br />

Dabei muss davon ausgegangen werden, dass auch die mit dem Bau einhergehenden zeitlich<br />

beschränkten Aktivitäten und Flächeninanspruchnahmen wie Baustelleneinrichtungen,<br />

Lagerflächen für Baumaterial und Aushub, Abstellplätze für Baumaschinen, Baustraßen etc.<br />

(baubedingte Beeinträchtigungen) auf das nähere Umfeld der untersuchten Trasse beschränkt<br />

bleiben und nicht weiter an die Lebensstätten der relevanten Vogelarten heranrückt.<br />

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)<br />

Er besiedelt sowohl Streuobstwiesen als auch lichte Hochwälder. Letztere vorzugsweise aus<br />

alten Beständen von Buchen und/oder Eichen sowie Eichen-Ulmen-Auwälder. Er ist ein<br />

Höhlenbrüter, der ausgefaulte Astlöcher, Spechthöhlen (besonders Bunt- und Mittelspecht)<br />

sowie künstliche Nisthilfen nutzt. Da der Halsbandschnäpper zu den Spätestbrütern zählt, sind<br />

bei seiner Ankunft oftmals alle besseren Höhlen bereits besetzt.<br />

Der Halsbandschnäpper ist ein Weitstreckenzieher. Er überwintert im tropischen Afrika. In<br />

Baden-Württemberg ist er von April/Mai bis Juli/August, früher oder später aber nur<br />

ausnahmsweise, anzutreffen.


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Gefährdungsursachen sind einerseits Habitatverlust (Rückgang der Streuobstgebiete und<br />

Mangel an alten Höhlenbäumen in Wäldern, dadurch Konkurrenz mit Frühbrütern s.o.),<br />

vermutlich auch klimatische Veränderungen.<br />

<strong>Die</strong> Verantwortung Baden-Württembergs (2.500-3.500 Brutpaare) in Deutschland ist sehr<br />

hoch.<br />

Der Halsbandschnäpper wurde im Waldgebiet „Öde“ nördlich des Autenbachs beobachtet<br />

(Einzelbeobachtungen). Ein Brutnachweise konnte im Untersuchungsgebiet und im<br />

Untersuchungszeitraum nicht erbracht werden. Eine Brut innerhalb des Waldgebietes weiter<br />

im Noden (ca. 250 m nördlich des Vorhabens) gilt jedoch als wahrscheinlich.<br />

Außerhalb dieses Waldgebietes wurden keine Halsbandschnäpper gesichtet.<br />

Das Waldgebiet „Öde“ liegt außerhalb des Vogelschutzgebietes. Auch der Umgebungsschutz<br />

kann hier nicht geltend gemacht werden, da von dem Gebiet keine Einwirkungen auf das<br />

Vogelschutzgebiet ausgehen.<br />

Auch nicht-physische Beeinträchtigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder<br />

betriebsbedingt auftreten, finden wegen der großen Entfernung nicht statt. Der<br />

Halsbandschnäpper gehört zu den Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit (Gruppe 4).<br />

Der günstige Erhaltungszustand der Art wird durch die untersuchte Trasse nicht verändert.<br />

Es kann demnach mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass für den<br />

Halsbandschnäpper keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.<br />

Mittelspecht (Picoides medius)<br />

Der Mittelspecht bevorzugt nicht zu dichte Mittel- und Hochwälder mit reichem<br />

Altholzbestand, insbesondere Eichen. <strong>Die</strong>se Eichen und auch andere grobborkige Bäume sind<br />

für die Ernährung des Mittelspechtes wichtig. Hier findet er zu allen Jahreszeiten ein<br />

reichhaltiges Insektenangebot, das er ohne zu hacken mit seiner weit vorstreckbaren Zunge<br />

erreichen kann. Neben den bevorzugten Auwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern<br />

können auch Streuobstgebiete mit alten Bäumen mit grobrissiger Borke und lokal auch Parks<br />

und Gärten als Lebensraum dienen. <strong>Die</strong> Bruthöhle wird vorzugsweise in weiches Holz<br />

(Weichholzarten oder durch Pilzbefall zerstörtes Holz) gezimmert.<br />

Das in den Untersuchungsjahren nachgewiesene Brutgebiet des Mittelspechts liegt<br />

hauptsächlich in einem Eichenwald nördlich Jebenhausen im Waldgebiet „Öde“ (regelmäßige<br />

Beobachtungen; vermutlich 2 Brutstätten; ca. 300 m entfernt; siehe auch Halsbandschnäpper).<br />

<strong>Die</strong>ser Wald mit seinen Alteichenbeständen ist auch das im Gebiet geeignetste Habitat für den<br />

Mittelspecht. Dort wurde er aktuell als Brutvogel eingestuft.<br />

Während der Mittelspecht bei Untersuchungen 1999 nicht erfasst wurde, liegt für das Jahr<br />

2001 (BRAUN) im nördlichen Waldgebiet und im Westen im Übergangsbereich<br />

Wald/Waldrand und Feldflur je ein Einzelnachweis vor; dennoch wird die Art auch in diesen<br />

Gutachten im Waldgebiet „Öde“ als Brutvogel eingestuft.<br />

<strong>Die</strong>ses liegt außerhalb des Vogelschutzgebietes. In diesem Bereich führt die untersuchte<br />

Trasse unmittelbar an einem vorhandenen Industriegebiet (Gewerbegebiet Autenbach) südlich<br />

des Autenbachs entlang, um kurz darauf in einem Kreisel in die bestehende L 1214<br />

einzumünden (Anschlussknoten Jebenhausen-Nord).<br />

Einzelnachweise des Mittelspechts gelangen jedoch darüber hinaus in allen Wäldern des<br />

Untersuchungsgebietes.


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Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Trasse zu den bestehenden Vorbelastungen L 1214 und<br />

Industriegebiet (bereits bestehender Verkehr, Lärm; der Mittelspecht gehört bei einer<br />

Effektdistanz von 300 m [also die Entfernung, bis zu der sein Vorkommen direkt mit den<br />

Beeinträchtigungen durch eine Straße korreliert] in die Gruppe der Arten mit mittlerer<br />

Lärmempfindlichkeit) sowie der Entfernung zur Lebensstätte des Mittelspechtes ist von<br />

keiner Verschlechterung des derzeit günstigen Erhaltungszustands der Lebensstätte des<br />

Mittelspechts auszugehen.<br />

Auch mögliche Wechselbeziehungen zu den übrigen Waldgebieten des Untersuchungsgebietes<br />

im Westen und Nordwesten (von dort liegen Einzelnachweise des Mittelspechts auch<br />

aus Vorjahren vor) werden durch die untersuchte Trasse nicht gestört.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird als günstig bewertet.<br />

Landesweit ist keine Veränderung der Bestandessituation gegeben (LUBW 2007: Rote Liste<br />

und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs)<br />

Es kann demnach mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass für den<br />

Mittelspecht keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.<br />

Neuntöter (Lanius collurio)<br />

Der Neuntöter benötigt strukturreiche Lebensräume mit Jagd- bzw. Singwarten,<br />

Gehölzvegetation zum Nestbau, Dornsträucher zum Aufspießen der Beute sowie offenes,<br />

kurzrasiges bzw. freies Gelände zur Jagd. Besiedelt werden grundsätzlich strukturreiche,<br />

extensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen wie heckenumsäumte Mähwiesen,<br />

Viehweiden, Magerwiesen oder Trockenrasen. Trockene, windgeschützte, sonnige Lagen<br />

werden bevorzugt.<br />

<strong>Die</strong> Brutperiode liegt sehr spät im Jahr zwischen Mai und August (September). Bevorzugte<br />

Neststandorte sind Dornsträucher, die Nesthöhe variiert zwischen bodennah und mehreren<br />

Metern Höhe.<br />

Neuntöter überwintern in Ost- und Südafrika.<br />

Gefährdungsursachen sind Klimaveränderung und Gefährdung auf dem Zug<br />

(Weitstreckenzieher), in der Hauptsache jedoch Zerstörung der Brut- und Jagdhabitate durch<br />

Nutzungsintensivierung, Siedlung, Aufforstung.<br />

Der Neuntöter wurde in den Untersuchungsjahren an 3 Stellen im Untersuchungsraum<br />

beobachtet, wobei nur an einer Stelle eine Brut nachgewiesen werden konnte. Dabei handelt<br />

es sich um eine Heckenreihe oberhalb des südlichen Heimbachs. Der Brutstandort ist über<br />

200 m von der untersuchten Trasse entfernt und auch durch Obstbaumbestände und<br />

bachbegleitende Gehölze abgeschirmt. So ist auch eine indirekte Beeinträchtigung dieser<br />

potentiellen Brutstätte nicht zu erwarten.<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch für den Nachweisort nördlich von Jebenhausen im Gewann „Göbeläcker“<br />

(nördlich des Autenbachs) der außerhalb des Vogelschutzgebietes liegt.<br />

Der dritte Fundort am Weg vom Friedhof zu den Sportplätzen liegt quasi auf der untersuchten<br />

Trasse. Hier wurde der Neuntöter einmal beobachtet. Der Fundort wird derzeit als<br />

Freizeitgrundstück genutzt (verhältnismäßig intensive Bewirtschaftung des Grundstücks;<br />

Flst.Nr. 805), der angrenzende Landwirtschaftsweg (Baronenwaldstraße) ist viel befahren.<br />

Eine Brut ist dort bereits heute für den störungsempfindlichen Neuntöter unmöglich ( es<br />

konnte kein brutanzeigendes Verhalten beobachtet werden).<br />

Bei einer Kartierung durch die LUBW konnte im Jahr 2004 ein Brutnachweis am südlichen<br />

Heimbach erbracht werden.


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Der derzeit günstige Erhaltungszustand der Art im gesamten Untersuchungsgebiet mit<br />

mindestens einem Brutstandort im Süden kann vermutlich trotz der geplanten Ortsumgehung<br />

Jebenhausen erhalten bleiben. Es gibt im Untersuchungsgebiet mehr potentielle Brutstätten als<br />

Brutpaare, so dass diese ihren Bedürfnissen gemäß, die Brutstätten in gewissen Zeitabständen<br />

wechseln können, ohne anderen Paaren in die Quere zu kommen.<br />

Da die potentiellen Brutstätten nicht beeinträchtigt werden, ist von einem weiterhin günstigen<br />

Erhaltungszustand der Art auszugehen.<br />

Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder<br />

betriebsbedingt auftreten können, finden nicht statt. Der Neuntöter ist nicht besonders<br />

lärmempfindlich (Gruppe 4) und weist eine Effektdistanz von 200 m auf (KIELER INSTITUT<br />

FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2009): Arbeitshilfe: Vögel und Straßenverkehr.<br />

Wirkungsprognose, Vermeidung, Kompensation). Insofern finden auch die Schwellenwerte<br />

der Fachkonvention für Anhangsarten der VSch-RL hier nicht Anwendung (LAMBRECHT, H<br />

& TRAUTNER, J (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der<br />

Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP).<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Definition von LAMBRECHT (2004) liegt<br />

demnach bei Umsetzung der untersuchten Trasse nicht vor.<br />

Es kann demnach mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass für den<br />

Neuntöter keine erheblichen Beeinträchtigungen vorliegen.<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans)<br />

Der Schwarze Milan bevorzugt lichte Altholzbestände, vorzugsweise in Gewässernähe,<br />

besonders in Auwäldern. Horste vor allem in Eichen- bzw. Eichenmischwäldern. <strong>Die</strong><br />

Nahrung besteht vorwiegend aus toten Fischen, aber auch andere, meist tote oder verletzte<br />

Tiere werden gefressen. Zugvogel.<br />

Schwarze Milane wurden mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet. Da eine Brut im<br />

UG nicht nachgewiesen wurde, wurde er als Nahrungsgast eingestuft. Geeignete<br />

Brutstandorte befinden sich vermutlich im Filstal.<br />

<strong>Die</strong> Bestandsentwicklung des Schwarz-Milans ist landesweit positiv (LUBW; Stand: Dez.<br />

2007).<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population im weiteren Untersuchungsgebiet wird<br />

demnach als günstig bewertet.<br />

Da sich im eigentlichen Untersuchungsgebiet keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

befinden, ist die Wahrscheinlichkeit von physischen Schädigungen durch das Vorhaben sehr<br />

gering. Der Schwarze Milan gilt generell als nicht besonders kollisionsgefährdet, weil er sich<br />

überwiegend von toten Fischen ernährt.<br />

Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder<br />

betriebsbedingt auftreten können, finden nicht statt. Der Schwarze Milan ist nicht<br />

lärmempfindlich (Gruppe 5) und weist eine Fluchtdistanz von 300 m auf. Auch der<br />

Schwellenwert der Fachkonvention für direkten Flächenentzug (10 ha) greift bei diesem<br />

Vorhaben nicht. Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich also nicht.<br />

Es kann demnach mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass für den<br />

Schwarzen Milan keine erheblichen Beeinträchtigungen vorliegen.


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 25<br />

Rotmilan (Milvus milvus)<br />

Der Rote Milan bevorzugt eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit Waldinseln von<br />

mindestens 19 ha Ausdehnung und hohen Altholzbeständen -vorzugsweise Eichen und<br />

Rotbuchen- als Brutstandort sowie offenes Gelände mit reichem Kleinsäugerangebot wie<br />

Brachflächen, extensive Grünflächen als Jagdgebiet.<br />

Rote Milane wurden mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet. Eine Brut ist im UG<br />

nicht nachgewiesen. Der Rote Milan wurde ebenfalls als Nahrungsgast eingestuft.<br />

<strong>Die</strong> Bestandsentwicklung des Rot-Milans ist landesweit positiv (LUBW; Stand: Dez. 2007).<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population im weiteren Untersuchungsgebiet wird als<br />

günstig bewertet.<br />

Da sich im eigentlichen Untersuchungsgebiet keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

befinden, ist die Wahrscheinlichkeit von physischen Schädigungen durch das Vorhaben sehr<br />

gering. Auch der Rote Milan gilt im Vergleich mit dem Mäusebussard als nicht besonders<br />

kollisionsgefährdet, weil er sich überwiegend von lebenden Kleinsäugern ernährt. In Tab. 2<br />

des FuE-Vorhabens ist der Rote Milan dennoch als kollisionsgefährdet aufgeführt.<br />

<strong>Die</strong>se Einstufung rührt von folgenden Überlegungen her: Wie bereits beim Mäusebussard<br />

beschrieben, weisen mehrere Untersuchungen auf einen geringeren Reproduktionserfolg von<br />

Vögeln hin, die unmittelbar an stark befahrenen Straßen brüten (hier nicht der Fall, sondern<br />

ggf. auf Beute lauernde Tiere). Eine stärkere Mortalität der Nestlinge konnte festgestellt<br />

werden, die u.a. auf den Kollisionstod der versorgenden Altvögel zurückgeführt wurde<br />

(KUITUNEN et al. 2003 und weitere Autoren zitiert aus: „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr“,<br />

2009). Da die verwaisten Reviere von nachrückenden Vögeln (es handelt sich hier<br />

um eine häufige und verbreitete Art) wieder besiedelt werden, geht der geringe<br />

Reproduktionserfolg nicht zwangsläufig mit einem Rückgang der Siedlungsdichte einher.<br />

Eine Schwächung der Population ist deshalb nicht zwingend.<br />

Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder<br />

betriebsbedingt auftreten können, finden nicht statt. Der Rote Milan ist nicht lärmempfindlich<br />

(Gruppe 5) und weist eine Fluchtdistanz von 200 m auf. Auch der Schwellenwert der<br />

Fachkonvention für direkten Flächenentzug (10 ha) greift bei diesem Vorhaben nicht.


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<strong>12.6</strong>.5.3 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens<br />

In Kapitel <strong>12.6</strong>.5.2 wurde überprüft, ob der günstige Erhaltungszustand der 5 im<br />

Untersuchungsraum nachgewiesenen Vogelarten der VSchRL bei Umsetzung der Entwurfs-<br />

Variante erhalten bleibt und damit die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes erfüllt<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> folgende Tabelle stellt die Ergebnisse im Überblick dar.<br />

Vogelart des<br />

Ist-Zustand<br />

Zustand mit Vorhaben<br />

Anhangs I<br />

Aggregierte<br />

Bewertung<br />

Erhaltungszustand<br />

Aggregierte<br />

Bewertung<br />

Erhaltungszustand<br />

Halsbandschnäpper B günstig B günstig<br />

Mittelspecht B günstig B günstig<br />

Neuntöter A günstig A günstig<br />

Rotmilan B günstig B günstig<br />

Schwarzmilan B günstig B günstig<br />

Der günstige Erhaltungszustand bleibt bei Umsetzung dieser Variante durchweg erhalten.<br />

Damit ist die Straßenplanung in der vorliegenden Form aus Sicht der Vogelschutzrichtlinie als<br />

zulässig zu bezeichnen.<br />

<strong>Die</strong> Eingriffsregelung und die Vorschriften zum Artenschutz sind anzuwenden.<br />

<strong>12.6</strong>.6 Alternativenprüfung<br />

Um den in Kapitel <strong>12.6</strong>.5 beschriebenen Eingriff in die Lebensstätten verschiedener<br />

Vogelarten ggf. zu minimieren, wurden bereits in den Jahren 2002 und 2004 (Büro Wittmer:<br />

Umweltverträglichkeitsstudie bzw. FFH-Vorprüfung mit Variantenvergleich) verschiedene<br />

Trassen-Varianten untersucht.<br />

<strong>Die</strong> untersuchten Trassen-Varianten unterscheiden sich in ihrem Verlauf teils nur geringfügig<br />

von der nun als Vorentwurf nach RE vorliegenden Straßenplanung. <strong>Die</strong> Streckenlänge, auf<br />

der das faktische Vogelschutzgebiet tangiert wird, ist mehr oder weniger identisch. Der<br />

Einfluss der Varianten auf den Erhaltungszustand der nachgewiesenen Vogelarten des<br />

Anhangs I der VSchRL ist deshalb derselbe. <strong>Die</strong> festgestellten Unterschiede führen für die<br />

Vogelarten der VSchRL zu keiner Veränderung ihres Erhaltungszustands und damit zu keiner<br />

erheblichen Beeinträchtigung.<br />

<strong>Die</strong> ehemalige Variante 7, die nach der Querung des Pfuhlbachs nördlich des Autenbachs<br />

verläuft, führt am ehesten zu Beeinträchtigungen der nachgewiesenen Vogelarten nach<br />

Anhang I und damit zu einer Verschlechterung ihres Erhaltungszustandes. <strong>Die</strong>se Variante<br />

steht jedoch nicht mehr zur Diskussion.<br />

<strong>Die</strong> einzige Variante, bei der Beeinträchtigungen der Lebensstätten der Anhang I –Arten der<br />

VSchRL unverändert bleiben, ist die Null-Variante. <strong>Die</strong> Null-Variante erhält jedoch in erster<br />

Linie die bestehenden erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutaspektes „Wohnen/<br />

Wohnumfeld“ des Schutzgutes „Mensch“ aufrecht. Hier ist also eine grundsätzliche<br />

Entscheidung gefordert.<br />

<strong>Die</strong> planinhaltliche Darstellung der Varianten kann den beiliegenden Anhängen entnommen<br />

werden. Es handelt sich dabei um die uns zugesandten Pläne des Regierungspräsidiums<br />

Stuttgart (Planersteller Büro Schädel). Eine Übertragung der Ergebnisse der Vogeluntersuchung<br />

auf diese Pläne war leider nicht möglich, da der Planausschnitt kleiner als das<br />

Untersuchungsgebiet war. Deshalb wurde auf Planunterlagen aus früheren Untersuchungen<br />

zurückgegriffen (s. Anhang).


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<strong>12.6</strong>.7. Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte<br />

<strong>12.6</strong>.7.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte<br />

<strong>Die</strong> hier behandelten anderen Pläne und Projekte (Süddeutsche Erdgasleitung der E.ON<br />

Ruhrgas AG und der WINGAS GmbH) wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart bzw. dem<br />

Landratsamt Göppingen mitgeteilt (letzte Abfrage im Oktober 2009).<br />

Weitere Projekte oder Pläne waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.<br />

Im Rahmen dieser VSchRL-VS wird ein Abschnitt der von der E.ON Ruhrgas AG und der<br />

WINGAS GmbH geplanten Gemeinschaftsgasleitung (SEL = Süddeutsche Erdgasleitung,<br />

Lampertheim – Amerdingen; LL-Projekt Nr. 98-01-7, Datum: 05.07.2004) geprüft.<br />

<strong>12.6</strong>.7.2 Beschreibung der Pläne und Projekte mit möglichen kumulativen<br />

Beeinträchtigungen<br />

Erdgasfernleitung SEL (Süddeutsche Erdgasleitung)<br />

Das von der E.ON Ruhrgas AG in Essen und der WINGAS GmbH in Kassel geplante<br />

Gemeinschaftsvorhaben umfasst die Verlegung einer Erdgashochdruckleitung DN 1200<br />

(1.200 mm Nennweite) in offener Bauweise.<br />

In freier Feldflur ergibt sich eine Arbeitsbreite von 34 m, die insbesondere in ökologisch<br />

sensiblen Bereichen auf minimal 18-20 m reduziert werden kann. Der Arbeitsstreifen wird an<br />

den Bachquerungen bis auf 16-18 m stark eingeschränkt. Zur Trockenhaltung des<br />

Rohrgrabens wird während der Bauphase im Bereich des Pfuhlbach eine Grundwasserhaltung<br />

betrieben. Das gepumpte Wasser wird in den Bach eingeleitet.<br />

Der Rohrgraben wird mit einem Löffelbagger in einer Regeltiefe von etwa 2,4 m ausgehoben.<br />

<strong>Die</strong> Breite der Grabensohle beträgt ca. 2,0 m. Nach der Rohrverlegung ist eine Mindestüberdeckung<br />

von 1 m gewährleistet.<br />

Nach Verlegung der Leitung wird ein 10 m breiter Schutzstreifen verbleiben, wovon 5 m (2,5<br />

m beiderseits der Leitungsachse) gehölzfrei gehalten werden.<br />

Innerhalb der ausgepflockten Arbeitsfläche werden dort stockende Bäume und Sträucher<br />

gerodet. Vorhandener sonstiger Aufwuchs wird beseitigt. Es folgt das Abschieben bzw.<br />

Abziehen des Oberbodens im Bereich des Rohrgrabens auf ca. 5 m Breite. Der Oberboden<br />

wird separat auf einem ca. 4 m breiten Streifen am Arbeitsstreifenrand abgelagert.<br />

<strong>Die</strong> geplante Leitung quert ca. 600 m südlich von Jebenhausen die als FFH-Gebiet abgegrenzten<br />

Fließgewässer Heimbach, Pfuhlbach und Tintenbach. Für diesen Eingriff wurde eine<br />

FFH-VS durchgeführt auf die in Anlage 12.5 dieser Erläuterungen zur Umgehungsstraße<br />

näher eingegangen wird.<br />

Desweiteren wird das faktische Vogelschutzgebiet Nr. 7323-441 „Vorland der mittleren<br />

Schwäbischen Alb“ durchquert.<br />

<strong>Die</strong> folgende Tabelle gibt eine Übersicht über mögliche Auswirkungen der Verlegung der<br />

SEL auf relevante Arten:<br />

Wirkfaktor<br />

Temporäre oder dauerhafte Flächenbeanspruchung<br />

Emissionen von Lärm, Licht und Staub<br />

sowie Erschütterungen während der Bauphase<br />

Bodenentnahme und –umlagerung,<br />

Offenhalten des Schutzstreifens<br />

Konflikt<br />

Inanspruchnahme der Habitate von Arten der<br />

Vogelschutzrichtlinie möglich<br />

Störung und zwischenzeitliche Verdrängung von<br />

Arten aus ihren Lebensräumen oder Aktionsräumen<br />

möglich<br />

Mögliche Veränderung der Standort- und<br />

Habitatbedingungen für Tiere


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Für Neuntöter, Halsbandschnäpper, Rot- und Schwarz-Milan können laut Gutachter bau-,<br />

anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Brut- bzw. Nahrungshabitate<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Von den im SEL-Gutachten bearbeiteten Zugvögeln (S. 185 ff.) wurde im Untersuchungsgebiet<br />

für die Umgehungsstraße über den gesamten Untersuchungszeitraum keine<br />

der Arten nachgewiesen.<br />

<strong>12.6</strong>.7.3 Ermittlung und Bewertung der Summationswirkung<br />

Summationswirkungen (kumulative Beeinträchtigungen) sind durch Auswirkungen anderer<br />

Vorhaben wie der Erdgasfernleitung SEL mit ähnlichen Wirkfaktoren auf die Vogelarten<br />

möglich und sind im Rahmen der Verträglichkeitsstudie zu berücksichtigen.<br />

Auch für die Verlegung der Erdgasfernleitung finden umfangreiche Vermeidungs- und<br />

Verminderungsmaßnahmen statt, die den Gutachter zur Feststellung der Verträglichkeit des<br />

Vorhabens veranlasste.<br />

Bei vermutlich zeitlich vorgeschalteter Umsetzung des Vorhabens zur Verlegung der<br />

Ferngasleitung SEL ist davon auszugehen, dass keine Summationswirkungen entstehen.<br />

Im Verlauf des Verfahrens ist zu klären, ob Summationswirkungen mit anderen Plänen und<br />

Projekten auftreten können.<br />

Da zu diesem Zeitpunkt dem Verfasser keine konkreten Pläne oder Projekte bekannt sind und<br />

wegen der hohen Komplexität der bisherigen Trassensuche, wird hier auf die Darstellung und<br />

Bewertung von Summationswirkungen vorläufig verzichtet. <strong>Die</strong>s kann in einem späteren<br />

Schritt, bezogen auf eine konkrete Trasse und Projekte, zeitnah nachgeholt werden.


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<strong>12.6</strong>.8. Zusammenfassung<br />

<strong>Die</strong> geplante Ortsumgehung Jebenhausen verläuft teilweise in dem faktischen Vogelschutzgebiet<br />

VSG-Nr. 7323-441 „Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb“. In diesem<br />

Gebiet mit insgesamt ca. 16.993 ha Größe sind 8 Vogelarten des Anhangs I und 4 weitere<br />

Arten der zusätzlich nicht in Anhang I genannten Zugvogelarten nach Vogelschutzrichtlinie<br />

aufgeführt.<br />

In einer Untersuchung sollte die Verträglichkeit des Projektes mit den Erhaltungszielen des<br />

Vogelschutzgebietes geprüft werden. Dazu wurden von April bis August 2006 die<br />

Vogelvorkommen eines zuvor definierten und abgestimmten Untersuchungsraumes im<br />

Umfeld der möglichen Trassen erfasst. <strong>Die</strong>se Untersuchung wurde in vergleichbarem Umfang<br />

im Jahr 2008 wiederholt. Weiter konnte auf Ergebnisse aus avifaunistischen Untersuchungen<br />

von 1999 und 2001 (BRAUN) zurückgegriffen werden.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden mit dem Halsbandschnäpper, dem Mittelspecht, dem<br />

Neuntöter sowie dem Schwarz- und dem Rot-Milan 5 Arten des Anhangs I der VSchRL<br />

nachgewiesen, von denen mit dem Neuntöter und dem Mittelspecht zwei im erweiterten<br />

Untersuchungsgebiet brüten. <strong>Die</strong> drei anderen Arten sind Nahrungsgäste oder nutzen das<br />

Gebiet nur kurzzeitig (der Eisvogel als Art des Anhangs I ist im Informationsbogen der<br />

LUBW vom Dez. 2009 nicht mehr aufgeführt). Von den aufgeführten Zugvogelarten konnten<br />

in den genannten Untersuchungsjahren keine Beobachtungen registriert werden.<br />

<strong>Die</strong> Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten werden beschrieben und ihre<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet dargestellt (s. Karte im Anhang). Nach der<br />

Beschreibung des Vorhabens und der Formulierung möglicher Beeinträchtigungen werden die<br />

konkret für die nachgewiesenen Arten auftretenden Beeinträchtigungen beurteilt. <strong>Die</strong><br />

siedlungsnahe Trassenführung der Entwurf-Variante nach RE stellt nach konsequenter<br />

Anwendung der Bewertungskriterien der LfU (2003 und 2004) für keine der nachgewiesenen<br />

Anhang I-Arten eine erhebliche Beeinträchtigung dar, da sich der heute durchweg günstige<br />

Erhaltungszustand für keine der Arten verschlechtert. <strong>Die</strong> Brutgebiete – auch des<br />

Mittelspechts und des Neuntöters- werden durch die Trasse nicht tangiert, vorhandene<br />

Lebensräume nicht zerschnitten. Auf die übrigen 51 nachgewiesenen Vogelarten im<br />

Untersuchungsgebiet, von denen 13 auf den Roten Listen der BRD und/oder Baden-<br />

Württembergs aufgeführt bzw. nach BArtSchV streng geschützt sind, müssen die<br />

Eingriffsregelung und die Vorschriften des Artenschutzes angewandt werden.<br />

Um den Eingriff in die Lebensstätten der Anhang I - Arten eventuell noch zu minimieren,<br />

wurden weitere Varianten, die bereits 2002 bzw. 2004 Gegenstand einer<br />

Umweltverträglichkeitsstudie bzw. eines FFH- Variantenvergleiches waren, überprüft.<br />

Für die Anhang I - Arten entstehen auch durch diese Varianten keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen ihrer Lebensstätten. Ihr Erhaltungszustand bleibt ebenfalls auf günstigem<br />

Niveau erhalten.<br />

Auch sind keine Summationswirkungen durch das geplante Gemeinschaftsvorhaben<br />

„Verlegung der Erdgasfernleitung (SEL)“ durch E.ON Ruhrgas AG (Essen) und der<br />

WINGAS GmbH (Kassel) zu erwarten.<br />

Nach Auffassung des Gutachters führt das Straßenbauvorhaben „Neubau L 1214 Ortsumgehung<br />

Jebenhausen“ weder einzeln noch im Zusammenhang mit anderen Projekten oder<br />

Plänen zu erheblichen Beeinträchtigungen von Vogelarten des Anhangs I der VSchRL für das<br />

VSG Nr. 7323-441 „Vorland der mittleren schwäbischen Alb“ mit seinen Erhaltungszielen.<br />

Der derzeitig günstige Erhaltungszustand der Arten wird nicht beeinträchtigt.


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<strong>12.6</strong>.9 Literaturverzeichnis<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN, 1998): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der<br />

Vogelschutz-Richtlinie. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. Heft 3. Bonn-<br />

Bad Godesberg.<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN, 2003): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band<br />

1 und 2. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. Heft 69. Bonn-Bad Godesberg<br />

HÖLZINGER, J. (1987): <strong>Die</strong> Vögel Baden-Württembergs, Band 1 Gefährdung und Schutz<br />

Teil 2. Verlag E. Ulmer, Stuttgart.<br />

HÖLZINGER, J.(Hrsg.)(1997): <strong>Die</strong> Vögel Baden-Württembergs, Band 3, Singvögel 2. 939<br />

S.; Verlag E. Ulmer, Stuttgart.<br />

HÖLZINGER, J., Mahler, U. (2001): <strong>Die</strong> Vögel Baden-Württembergs Band 2.3: Nicht-<br />

Singvögel 3. – 547 S., Verlag E. Ulmer, Stuttgart<br />

HÖLZINGER J. et al. (1996): <strong>Die</strong> in Baden-Württemberg gefährdeten Vogelarten „Rote<br />

Liste“ 4. Fassung Stand 31.12.1995. Orn. Jh. Bad.-Württ. 9 (1993), 1996: 33-90<br />

JEDICKE, E. (Hrsg. 1997): <strong>Die</strong> Roten Listen. Gefährdete Pflanzen, Tiere, Pflanzengesellschaften<br />

und Biotoptypen in Bund und Ländern. Ulmer Verlag Stuttgart -Hohenheim<br />

KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2009): Arbeitshilfe: Vögel und<br />

Straßenverkehr. Wirkungsprognose, Vermeidung, Kompensation. Bericht zum Forschungsprojekt<br />

FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: „Entwicklung eines<br />

Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf<br />

die Avifauna“. Bergisch Gladbach.<br />

LAMBRECHT, H & TRAUTNER, J (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen<br />

zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen.<br />

Schlussstand Juni 2007. –FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes<br />

des Bundesministeriums für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit im Auftrag des<br />

Bundesamtes für Naturschutz. Hannover, Filderstadt.<br />

LANDESANSTALT F. UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2002): Naturschutz-<br />

Praxis Natura 2000: Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von<br />

Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Baden-<br />

Württemberg. 1. Auflage 2002.<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2004): Checkliste<br />

zur Durchführung von FFH-Verfahren in Baden-Württemberg. Karlsruhe.<br />

LUBW (2003): Handbuch zur Erstelllung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die Natura<br />

2000-Gebiete in Baden-Württemberg. Aus: Naturschutz Praxis, Natura 2000. 1. Auflage,<br />

Karlsruhe.


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LUBW (2006): Im Portrait – die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie. Karlsruhe<br />

LUBW (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-<br />

Württembergs. 5. Fassung, Stand 31.12.2004. Veröffentl. Stand Dezember 2007, 1. Auflage.<br />

Karlsruhe.<br />

MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2000): NATURA 2000<br />

in Baden-Württemberg. 2. korrigierte Auflage, Karlsruhe.<br />

TRAUTNER, J et al. (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren. Books<br />

on Demand GmbH, Norderstedt.


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Anhang A<br />

Nachgewiesene Vogelarten und ihre Biotopansprüche, Gefährdung/Schutz und Fundorte<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />

Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Alauda arvensis Feldlerche Biotopanspruch: Ausgedehnte, trockene bis mäßig feuchte Grünlandflächen<br />

(Wiesen, Weiden) und Felder mit niedriger und max. 50%<br />

deckender Gras-Krautschicht. Primärbiotop: Steppe, Zwergstrauchheide<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD: Vorwarnliste; Baden-Württem.:<br />

gefährdet (3),. VSchRL Anhang II/2 (Regelungen für BRD für<br />

jagdbare Art)<br />

Nachweise: Ackerflächen westlich und südlich von Jebenhausen in<br />

mehreren Paaren<br />

Alcedo atthis Eisvogel Biotopanspruch: in Baden-Württemberg in allen Landesteilen Brutvogel<br />

bis über 800 m NN<br />

Besiedelt werden Flüsse, Bäche, Altwässer, (Bagger-) Seen mit klarem,<br />

höchstens mäßig verschmutztem Wasser und einem reichen Angebot an<br />

Kleinfischen, die von Sitzwarten aus erbeutet werden können; benötigt<br />

zur Anlage der Brutröhre mindestens 50 cm hohe Abbruchkanten aus<br />

grabbarem Material (Prallufer, Steilufer, Böschungen, auch mehrere<br />

hundert Meter vom Wasser entfernt). 2 - 3 Jahresbruten, Schachtelbruten<br />

kommen vor; Eisvögel sind Jahresvögel und Teilzieher.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD - gefährdet, Ba.-Wü. - Vorwarnliste,<br />

Vogelschutzrichtlinie - Anhang I<br />

Nachweise: Sichtnachweis am Pfuhlbach; obwohl geeignet<br />

erscheinende Uferbereiche im Gebiet vorhanden sind, kein<br />

Brutnachweis; der Eisvogel ist als Nahrungsgast/Durchzügler<br />

einzustufen.<br />

Anas platyrhynchos Stockente Biotopanspruch: Stehende und langsam fließende Gewässer mit<br />

Wasserpflanzen und seichten, z.T. unbewachsenen Ufern.<br />

Nachweise: Nahrungsgast an den Gewässern.<br />

Buteo buteo Mäusebussard Biotopanspruch: Geschlossene Waldgebiete (Brut) in Verbindung mit<br />

offenen Flächen als Jagdgebiete.<br />

Schutzstatus: streng geschützt nach BNatSchG<br />

Nachweise: Kreist über dem gesamten Gebiet, Brut (verm. mehrere<br />

Paare) in den Waldgebieten.<br />

Carduelis carduelis Stieglitz Biotopanspruch: Offenes Gelände mit Altbaumbestand (Baumbrüter)<br />

sowie Wiesen-, Brach- und Ruderalflächen, Wegraine, Böschungen mit<br />

reichem Wildkrautangebot als Nahrungsbasis; Streuobstwiesen, lichte<br />

Auwälder.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, Baumreihen<br />

Carduelis chloris Grünfink Biotopanspruch: Gelände mit lockerem Gebüsch- und Baumbestand<br />

sowie wildkrautreichen, offenen Flächen; urspr. lichte Mischwälder und<br />

Waldränder, gegenwärtig besonders Parks, Streuobstwiesen, Feldgehölzen<br />

und ähnliche Standorte.<br />

Nachweise: Friedhof, Obstbaumwiesen, gewässerbegleitende Gehölze<br />

in Siedlungsnähe.


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Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer<br />

Biotopanspruch: Laubwald (seltener Nadelwald), Streuobstwiesen,<br />

Parks, Gärten mit grobrindigen, älteren Bäumen; nistet hinter<br />

abstehender Rinde.<br />

Nachweise: verbreitet: Obstbaumwiesen, Friedhof, bachbegleitende<br />

Gehölze, Waldgebiet “Öde” nördlich Jebenhausen”<br />

Certhia familiaris Waldbaumläufer Biotopanspruch: Ausgedehnte Laub-, Misch- und Nadelwälder mit<br />

hohem Altholzanteil (ab 50 - 60 Jahre). Nistet hinter abstehender Rinde,<br />

in Baumspalten, hinter Efeu usw.<br />

Nachweise: alle Waldgebiete des Untersuchungsgebietes<br />

Columba livia<br />

fa. domestica<br />

Haustaube;<br />

Straßentaube<br />

Biotopanspruch: Eng an menschliche Siedlungen gebunden, in denen<br />

sie als Felsenbrüter ideale Bedingungen vorfindet. Standvogel mit<br />

geringem Aktionsradius. Nahrung fast ausschließlich Pflanzenkost,<br />

daneben Abfälle und Speisereste.<br />

Nachweise: nur im Siedlungsbereich und dessen Umfeld<br />

Columba palumbus Ringeltaube Biotopanspruch: Lichtungsreicher Laub-, Misch- und Nadelwald,<br />

Feldgehölze, Parks, Friedhöfe, auch Städte. Nahrungssuche auch in der<br />

offenen Landschaft, z.B. im Herbst auf abgeernteten Feldern.<br />

Nachweise: Wälder, Feldgehölze; verbreitet.<br />

Corvus corone Rabenkrähe Biotopanspruch: Halboffene Kulturlandschaft mit Altholzbeständen<br />

(Waldränder, Feldgehölze, Parks, Friedhöfe, Obstanlagen), lichtungsreiche<br />

Wälder.<br />

Nachweise: Wälder, gewässerbegleitende Gehölze; zur Nahrungssuche<br />

überall im Offenland anzutreffen; häufig und verbreitet.<br />

Cuculus canorus Kuckuck Biotopanspruch: Wälder und buschbestandenes Gelände, baumlose<br />

Gegenden; Brutschmarotzer, der seine Eier in die Nester anderer Vögel<br />

legt. <strong>Die</strong> engeren Biotopansprüche des Kuckucks sind also individuell<br />

unterschiedlich und richten sich nach den jeweiligen Wirtsarten.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD – Vorwarnliste, B.-W.: gefährdet (3).<br />

Nachweise: an verschiedenen Stellen des Gebietes rufend, vorzugsweise<br />

bachbegleitende Gehölze und Waldrand westlich Jebenhausen gegen<br />

den Pfuhlbach<br />

Delichon urbica Mehlschwalbe Biotopanspruch: Siedlungen vom Einzelgehöft bis zu Großstadtzentren<br />

in offener Landschaft; benötigen Lehmpfützen zum Bau ihrer Nester,<br />

die an der Außenwand von Gebäuden unter vorspringendem Dach<br />

gebaut werden.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü.: gefährdet (3).<br />

Nachweise: jagt über der offenen Landschaft, Brut an Gebäuden außerhalb<br />

der Untersuchungsfläche<br />

Emberiza citrinella Goldammer Biotopanspruch: Offene Bereiche mit Baum- Gebüsch- und Heckenbestand;<br />

nistet auf oder niedrig über dem Boden im Gebüsch.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü.: Vorwarnliste.<br />

Nachweise: verbreitet in Hecken, Obstbaumwiesen, gewässerbegleitenden<br />

Gehölzen, Schonungen und an Waldrändern des UG.<br />

Erithacus rubecula Rotkehlchen Biotopanspruch: Laub-, Misch- und Nadelwald, besonders Randbereiche,<br />

mit dichtem Unterholz und Falllaubschicht, auch gebüschund<br />

heckenreiche Gärten und Parklandschaften.<br />

Nachweise: Waldgebiete des UG, verbreitet.


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Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />

Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Falco tinnunculus Turmfalke Biotopanspruch: Offene Landschaft mit niedriger Vegetation, durchsetzt<br />

mit Feldgehölzen und Bäumen; Brutstandort auf Bäumen, Hochspannungsmasten,<br />

hohen Gebäuden, Felswände.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü.: Vorwarnliste. Streng geschützt<br />

nach BNatSchG.<br />

Nachweise: regelmäßig bei der Jagd über dem Gebiet zu beobachten.<br />

Brütet in zwei Scheunen am Autenbach und am Heimbach.<br />

Ficedula albicollis Halsbandschnäpper Biotopanspruch: Besiedelt sowohl Streuobstwiesen als auch lichte<br />

Hochwälder. Letztere vorzugsweise aus alten Beständen von Buchen<br />

und/oder Eichen sowie Eichen-Ulmen-Auwälder; Höhlenbrüter, der<br />

ausgefaulte Astlöcher, Spechthöhlen sowie künstliche Nisthilfen nutzt.<br />

Da der Halsbandschnäpper zu den Spätestbrütern zählt, sind bei seiner<br />

Ankunft oftmals alle besseren Höhlen bereits besetzt. Er ist ein<br />

Weitstreckenzieher. Er überwintert im tropischen Afrika. In Baden-<br />

Württemberg ist er von April/Mai bis Juli/August anzutreffen.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD v. Aussterben bedroht (1), Ba.-Wü. -<br />

gefährdet (3), VSchRL – Anhang I, nach BArtSchV und BNatSchG<br />

streng geschützt.<br />

Gefährdungsursachen sind Habitatverlust (Rückgang der Streuobstgebiete<br />

und Mangel an alten Höhlenbäumen in Wäldern, dadurch Konkurrenz<br />

mit Frühbrütern s.o.), vermutlich auch klimatische Veränderungen.<br />

Nachweis: Ein Nachweis im Waldgebiet „Öde“ nahe Jebenhausen,<br />

welches ein geeignetes Habitat darstellt. Später nicht mehr registriert;<br />

daher für den zum Untersuchungsgebiet gehörenden Teil des Waldes<br />

nur als Nahrungsgast einzustufen.<br />

Fringilla coelebs Buchfink Biotopanspruch: Baumbestandenes Gelände aller Art: Laub-, Mischund<br />

Nadelwald, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Parks, Gärten usw. mit<br />

nicht zu dichter Kraut- und Strauchschicht. Auch kleine Baumgruppen<br />

und Einzelbäume können besiedelt werden.<br />

Nachweise: in baumbestandenem Gelände verbreitet: Wälder, Obstbaumwiesen,<br />

Friedhof, bachbegleitende Gehölze.<br />

Garrulus glandarius Eichelhäher Biotopanspruch: Wald, besonders Laubwald mit Eichenanteil, auch<br />

Feldgehölze, größere Parkanlagen und Gärten.<br />

Nachweise: Waldgebiete, zur Nahrungssuche auch in Obstbaumwiesen.<br />

Hirundo rustica Rauchschwalbe Biotopanspruch: Dörfer und Einzelgehöfte mit Großviehhaltung<br />

(Brutstandorte im Innern von Ställen, Scheunen, Wohngebäuden)<br />

umgeben von offenen Grünflächen und Gewässern (Jagdreviere); für<br />

den Nestbau unerlässlich sind Lehmpfützen. Ursprünglich in offenen<br />

Landschaften mit Löß- und Felswänden.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD: Vorwarnliste; B.-W.: gefährdet (3)<br />

Nachweise: zur Nahrungssuche im gesamten Gebiet umher fliegend;<br />

Brut in Stallungen u.a. Gebäuden.


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 35<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />

Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Lanius collurio Neuntöter Biotopanspruch, Lebensweise: Der Neuntöter benötigt strukturreiche<br />

Lebensräume mit Jagd- bzw. Singwarten, Gehölzvegetation zum Nestbau,<br />

Dornsträucher zum Aufspießen der Beute sowie offenes, kurzrasiges<br />

bzw. freies Gelände zur Jagd. Besiedelt werden strukturreiche,<br />

extensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen wie heckenumsäumte<br />

Mähwiesen, Viehweiden, Magerwiesen, Trockenrasen. Einige Jahre<br />

lang bilden auch größere Kahlschläge mit Pioniergehölzen oder junge<br />

Aufforstungen einen geeigneten Lebensraum. Trockene, windgeschützte,<br />

sonnige Lagen werden bevorzugt. <strong>Die</strong> Brutperiode liegt<br />

zwischen Mai und August (September). Bevorzugte Neststandorte sind<br />

Dornsträucher, die Nesthöhe variiert zwischen bodennah und mehreren<br />

Metern Höhe. Neuntöter überwintern in Ost- und Südafrika.<br />

Gefährdungsursachen sind Klimaveränderung und Gefährdung auf dem<br />

Zug (Weitstreckenzieher), in der Hauptsache jedoch Zerstörung der<br />

Brut- und Jagdhabitate durch Nutzungsintensivierung, Siedlung,<br />

Aufforstung.<br />

Gefährdung: BRD – Vorwarnliste, Ba.-Wü. – Vorwarnliste,<br />

Vogelschutzrichtlinie – Anhang I.<br />

Nachweise: Hecken an der Böschung zum Heimbach (Gew. „Große<br />

Kammer“, Brutstandort); ferner Sträucher im Wiesengelände nördlich<br />

Jebenhausen (Gew. „Göbeläcker“) sowie in einem von Sträuchern<br />

umgebenen und mit Sträuchern ausgestatteten Freizeitgrundstück in der<br />

Feldflur (Flst.Nr. 805) am Fahrweg (Baronenwaldstraße) vom Friedhof<br />

zu den Sportplätzen westlich Jebenhausen; hier nur Einzelnachweise.<br />

Locustella naevia Feldschwirl Biotopanspruch: Offenes Gelände mit zweistufigem Aufbau: dichte<br />

Gras-Krautvegetation von 20 - 30 cm Höhe, überragt von einem lichten<br />

Bestand sparriger Strukturen (Jungbäume, Hecken, Sträucher, hohe<br />

Stauden). Waldlichtungen, Brach- und Ruderalflächen, extensiv genutzte<br />

Wiesen, Felder mit dichtem Wildkrautbewuchs, Wegraine,<br />

Bahndämme, Gewässerufer.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Jungschonung im Gewann „Dotterhau“ sw Jebenhausen<br />

Milvus migrans Schwarzer Milan Biotopanspruch: Lichte Altholzbestände, vorzugsweise in<br />

Gewässernähe, besonders in Auwäldern. Horste vor allem in Eichenbzw.<br />

Eichenmischwäldern. <strong>Die</strong> Nahrung besteht vorwiegend aus toten<br />

Fischen, aber auch andere, meist tote oder verletzte Tiere werden<br />

gefressen. Zugvogel.<br />

Schutz: VSchRL – Anhang I und nach BNatSchG streng geschützt<br />

Nachweise: Mehrfach über dem Gebiet kreisend angetroffen;<br />

Nahrungsgast. Brut im UG nicht nachgewiesen. Geeignete Brutstandorte<br />

vermutlich im Filstal.<br />

Milvus milvus Rotmilan Biotopanspruch: Vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit<br />

Waldinseln von mindestens 19 ha Ausdehnung und hohen Altholzbeständen<br />

-vorzugsweise Eichen und Rotbuchen- als Brutstandort sowie<br />

offenes Gelände mit reichem Kleinsäugerangebot wie Brachflächen,<br />

extensive Grünflächen als Jagdgebiet.<br />

Schutz: VSchRL - Anhang I und nach BNatSchG streng geschützt<br />

Nachweise: mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet;<br />

Nahrungsgast. Brut im UG nicht nachgewiesen.


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 36<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />

Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Motacilla alba Bachstelze Biotopanspruch: Offenes Gelände mit vegetationsarmen oder –freien<br />

Flächen, umgeben von hohen Strukturen (Bäume, Gebäude); besonders<br />

an allen Arten von Gewässern, doch auch entfernt davon<br />

Nachweise: offenes Gelände, Feldwege im Umfeld der Pferdeställe und<br />

Schuppen sowie in der Nähe der Gewässer.<br />

Muscicapa striata Grauschnäpper Biotopanspruch: Laubwald, seltener auch Nadelwald mit hohem Altholzbestand,<br />

besonders in Randlagen; auch Parks, alte Obstgärten,<br />

Friedhöfe, Baumreihen; gern nahe bei Gebäuden (Brutmöglichkeit) und<br />

Gewässern (Nahrung).<br />

Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Waldränder, besonders Waldgebiet „Öde“ und kleines<br />

Waldstück zwischen Waldgebiet „Pfaffenhau“ und dem Pfuhlbach nw<br />

Jebenhausen; Obstbaumwiesen<br />

Oriolus oriolus Pirol Biotopanspruch: Laubwälder, besonders Auwälder, auch Feldgehölze<br />

mit hohem Altbaumbestand (Pappel, Esche, Eiche, Erle, Hainbuche,<br />

Birke); außerdem Pappelreihen, Streuobst- und Gartengelände in<br />

Waldnähe mit Bestand an hohen Obstbäumen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Waldgebiete „Öde“ nördlich Jebenhausen und „Pfaffenhau“<br />

westlich Jebenhausen.<br />

Parus caeruleus Blaumeise Biotopanspruch: Laubwald, nur ausnahmsweise auch Nadelwald,<br />

Feldgehölze, Streuobstwiesen, Gärten, Parks, Friedhöfe. <strong>Die</strong> Blaumeise<br />

kommt als Kulturfolger auch in Dörfern und Städten vor.<br />

Nachweise: Wälder und (bachbegleitende) Gehölze, Obstbaumwiesen,<br />

Friedhof; verbreitet.<br />

Parus major Kohlmeise Biotopanspruch: Baumbestandenes Gelände - Laubwald, Mischwald,<br />

seltener Nadelwald, Feldgehölze, Parks, Gärten usw. <strong>Die</strong> Kohlmeise ist<br />

sehr anpassungsfähig und dringt als Kulturfolger auch in die Dörfer und<br />

Städte vor.<br />

Nachweise: Wald, Obstbaumwiesen, Gehölze, bachbegleitende<br />

Gehölze, Friedhof; auch im Siedlungsbereich; verbreitet.<br />

Passer domesticus Haussperling Biotopanspruch: Bebautes und kultiviertes Gelände, selten weitab von<br />

menschlichen Wohnungen; ausgesprochener Kulturfolger; nistet in<br />

Höhlen oder Spalten von Gebäuden, Scheunen usw.; sehr selten freistehende<br />

Nester in Bäumen.<br />

Nachweise: ausschließlich im Siedlungsbereich und dessen engem<br />

Umfeld beobachtet.<br />

Passer montanus Feldsperling Biotopanspruch: Halboffene, strukturreiche Landschaft in Siedlungsnähe<br />

mit Feldern, Wiesen, Streuobstwiesen, Feldhecken, Gärten, Waldrändern;<br />

Brut in Baumhöhlen, in Nistkästen und an Gebäuden; nicht so<br />

eng an menschliche Siedlungen gebunden wie der Haussperling.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD und Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, Gärten, Weiden mit Schuppen und<br />

Ställen.<br />

Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz Biotopanspruch: Siedlungen mit strukturreichen Gebäuden<br />

(Höhlenbrüter) und eingestreuten Ruderalflächen, auch Steinbrüche,<br />

Kiesgruben; ursprünglich in felsigen Gebirgsgegenden.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, Gartengrundstücke, Pferdeweiden mit<br />

Gebäuden; auch im Siedlungsrandbereich.


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 37<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />

Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Phoenicurus<br />

phoenicurus<br />

Gartenrotschwanz<br />

Biotopanspruch: Trockenes Gelände mit lichtem Altholzbestand: Laubund<br />

Nadelholzgebiete, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Gärten, Parks,<br />

Friedhöfe, baumbestandene Heckenlandschaften; Höhlenbrüter.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD und Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen im UG.<br />

Phylloscopus<br />

collybita<br />

Zilpzalp Biotopanspruch: Gelände mit aufgelockertem Gebüsch- und<br />

Altbaumbestand sowie dichter, jedoch unterbrochener Krautschicht; vor<br />

allem Laub-, Misch- und Nadelwälder, auch Parks und Gärten.<br />

Nachweise: lichte Waldbereiche und Schonungen, bachbegleitende<br />

Gehölze<br />

Phylloscopus<br />

sibilatrix<br />

Phylloscopus<br />

trochilus<br />

Waldlaubsänger<br />

Fitislaubsänger<br />

Biotopanspruch: Laubwald -besonders Buchen- und Buchen-Eichenmischwald-<br />

mit Alt- und Jungbaumbestand, aber nur spärlichem<br />

Unterholz und Bodenbewuchs; gern mit bewachsenen Bodenvertiefungen<br />

(Gruben, Senken); seltener in trockenem Kiefern- und<br />

Fichtenwald sowie Auwald mit Erlen und Weiden (suboptimaler<br />

Lebensraum).<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. – stark gefährdet (2).<br />

Nachweise: Laubwaldbereiche im UG.<br />

Biotopanspruch: Gelände mit aufgelockertem Gebüsch- und Jungbaumbestand<br />

sowie flächendeckendem grasig-krautigem Unterwuchs;<br />

Waldränder und -lichtungen, Feld- und Ufergehölze, Gärten, Friedhöfe;<br />

weniger auf hohen Bäumen als der Zilpzalp, gern in Gewässernähe.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Jungschonung im Waldgebiet “Dotterhau” w. Jebenhausen<br />

Pica pica Elster Biotopanspruch: Halboffene Landschaft mit Baum-, Gebüsch- und<br />

Heckenbestand: Feldgehölze, Waldränder, Parks, an Straßen; als<br />

flexible Art auch im Siedlungsbereich.<br />

Nachweise: bachbegleitende Gehölze, Heckenzug im Gew. „Bülze“ nw<br />

Jebenhausen; zur Nahrungssuche im gesamten Offenland.<br />

Picoides major Buntspecht Biotopanspruch: Laub-, Misch- und Nadelwald, auch Feldgehölze,<br />

Gärten mit hohem Altbaumbestand (Höhlenbrüter)<br />

Nachweise: Waldgebiete, Nahrungssuche auch in Gehölzen und<br />

Obstbaumwiesen<br />

Picoides medius Mittelspecht Biotopanspruch: Bevorzugt nicht zu dichte Mittel- und Hochwälder mit<br />

reichem Altholzbestand, insbesondere Eiche. Eichen und auch andere<br />

grobborkige Bäume sind für die Ernährung des Mittelspechtes wichtig.<br />

Hier findet er zu allen Jahreszeiten ein reichhaltiges Insektenangebot,<br />

das er ohne zu hacken mit seiner weit vorstreckbaren Zunge erreichen<br />

kann. Neben den bevorzugten Auwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern<br />

können auch Streuobstgebiete mit alten Bäumen mit<br />

grobrissiger Borke und lokal auch Parks/Gärten als Lebensraum dienen.<br />

<strong>Die</strong> Bruthöhle wird vorzugsweise in weiches Holz (Weichholzarten<br />

oder durch Pilzbefall zerstörtes Holz) gezimmert.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD und Bad.-Württ. - Vorwarnliste,<br />

VSchRL – Anhang I, BArtSchV – streng geschützt<br />

Nachweise: Waldgebiet „Öde“ n Jebenhausen in mehreren Exemplaren<br />

regelmäßig beobachtet; in den anderen Waldgebieten nur Einzelnachweise;<br />

dort als Nahrungsgast einzustufen.


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 38<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />

Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Picus viridis Grünspecht Biotopanspruch: Halboffene Landschaft mit Altholzbeständen:<br />

Streuobstwiesen, Feldgehölzen, Parks, auch lichtungsreiche Laub- und<br />

Mischwälder. Ernährt sich überwiegend von Ameisen.<br />

Schutz: BArtSchV und BNatSchG – streng geschützt<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, bachbegleitende Gehölze, Waldgebiet<br />

„Öde“ n. Jebenhausen.<br />

Prunella modularis Heckenbraunelle Biotopanspruch: Gebüsch- und deckungsreiches Gelände in Lichtungen,<br />

Schonungen, Parks, Baumschulen, Gärten, oder an Waldrändern.<br />

Nachweise: Hecken, bachbegleitende Gehölze, geeignete Bereiche in<br />

den Wäldern/an Waldrändern, Schonungen.<br />

Regulus ignicapillus<br />

Regulus regulus<br />

Sommergoldhähnchen<br />

Wintergoldhähnchen<br />

Biotopanspruch: Ähnlich Wintergoldhähnchen (s.u.), jedoch mit<br />

geringerer Bindung an Nadelbäume; schätzt auch Laubbäume, vor allem<br />

Stieleiche; gern in Gewässernähe.<br />

Nachweise: Waldgebiet „Pfaffenhau“ w. Jebenhausen<br />

Biotopanspruch: Wälder, Parkanlagen, Gärten, Friedhöfe mit<br />

Nadelholzbeständen (besonders Fichte).<br />

Nachweise: Waldgebiet „Pfaffenhau“ w Jebenhausen<br />

Serinus serinus Girlitz Biotopanspruch: Offene Kulturlandschaft im Siedlungsbereich mit<br />

Gebüsch- und Baumbestand (möglichst auch mit immergrünen Arten),<br />

sowie Wildkräutern; vor allem Gärten, Parks, Friedhöfe, auch Streuobstwiesen,<br />

gelegentlich Waldlichtungen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Siedlungsbereich/Siedlungsnähe; Sportplätze, bachbegleitende<br />

Gehölze<br />

Sitta europaea Kleiber Biotopanspruch: Laub- und Mischwälder mit Eichenanteil, Parks,<br />

Alleen, Gärten und Streuobstwiesen mit grobrindigen Bäumen.<br />

Nachweise: Waldgebiete (Laubwald), Nahrungssuche auch in den<br />

Obstbaumwiesen und auf dem Friedhof.<br />

Streptopelia decaocto Türkentaube Biotopanspruch: Siedlungen (besonders Städte) mit reichem Baumbestand<br />

(vor allem Pyramidenpappeln, Rosskastanien, Linden, auch<br />

Nadelbäume) an Straßen, Gärten, Friedhöfen, Güterbahnhöfen usw.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Siedlungsbereich, zur Nahrungssuche auf abgeernteten<br />

Feldern auch im engeren Umfeld<br />

Sturnus vulgaris Star Biotopanspruch: Laub- und Mischwald, Streuobstwiesen, Feldgehölze,<br />

baumreiche Parkanlagen und Gärten, gern in Gewässernähe. Brut in<br />

Baumhöhlen oder Nistkästen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Waldgebiete, Obstbaumwiesen, bachbegleitende Gehölze,<br />

zur Nahrungssuche häufig auch im Offenland; häufig und verbreitet<br />

Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke Biotopanspruch: Unterholzreiche Laub- und Mischwälder, gebüsch- und<br />

baumreiche Parkanlagen, Waldränder, oft mit immergrüner Vegetation.<br />

Nachweise: Waldgebiete, Feldgehölze; verbreitet


Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 39<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name<br />

Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Sylvia borin Gartengrasmücke Biotopanspruch: Ähnlich Mönchsgrasmücke, bevorzugt jedoch dichtere<br />

Gebüsch- und Hochstaudenvegetation sowie ein niedriges, lichtes<br />

Kronendach das auch ganz fehlen kann; Waldlichtungen, Waldränder,<br />

Jungschonungen, Feld- und Ufergehölze, Garten- und Streuobstbrachen<br />

Nachweise: bei Sportgelände/Kindertagesstätte n. Jebenhausen,<br />

Schonung im Waldgebiet „Dotterhau“ w Jebenhausen.<br />

Sylvia curruca Klappergrasmücke Biotopanspruch: Gelände mit reichem Gebüsch- und Heckenbestand:<br />

Gärten, Parks, Friedhöfe, Brachflächen, Ruderalflächen, auch an bzw.<br />

in gebüschreichen Waldrändern, Lichtungen und Schonungen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Hecken-/Obstbaumbestand w. Jebenhausen<br />

Troglodytes<br />

troglodytes<br />

Zaunkönig<br />

Biotopanspruch: Feuchte Laub- und Mischwälder, Feldgehölze,<br />

Parkanlagen, Gärten mit dichter Unterholz- und Krautschicht, gern in<br />

Gewässernähe.<br />

Nachweise: Waldgebiete, bachbegleitende Gehölze, verbreitet<br />

Turdus merula Amsel Biotopanspruch: ursprünglich feuchte, unterholzreiche Laubwälder mit<br />

vegetationslosen oder kurzrasigen Bodenstellen, heute überall in<br />

laubholzbestandenem Gelände: Wälder, Feldgehölze, Gärten, auch<br />

inmitten der Großstädte<br />

Nachweise: verbreitet; in geeignetem Gelände überall anzutreffen,<br />

vorzugsweise in den Waldgebieten.<br />

Turdus philomelos Singdrossel Biotopanspruch: Laub-, Nadel- und besonders Mischwälder (Laubwald<br />

mit eingestreuten Tannen- und Fichtengruppen), Feldgehölze, Friedhöfe,<br />

Gärten mit Fichtenbestand und möglichst mit Unterholz.<br />

Nachweise: Waldgebiete im UG.<br />

Turdus pilaris Wacholderdrossel Biotopanspruch: Halboffene Landschaft: Altbaumbestände (Waldränder,<br />

Feldgehölze, Streuobstwiesen, Parks) als Brutstandort in Verbindung<br />

mit feuchtem Grünland als Nahrungsbasis (Regenwurmangebot);<br />

Brut in Kolonien auf Bäumen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, bachbegleitende Gehölze<br />

Turdus viscivorus Misteldrossel Biotopanspruch: Ausgedehnte Wälder, besonders Misch- und<br />

Nadelwald, mit lichtem Altholzbestand, eingestreuten Lichtungen und<br />

angrenzenden Wiesen und Feldern.<br />

Nachweise: Nadelbaumbereiche der Waldgebiete im UG.<br />

Tyto alba Schleiereule Biotopanspruch: Lebt auf Einzelhöfen und in Dörfern; brütet in Ställen,<br />

Kirchtürmen und verlassenen Häusern. Nimmt Nistkästen gerne an.<br />

Hauptnahrung sind Mäuse.<br />

Schutzstatus: nach BNatSchG streng geschützt<br />

Nachweis: <strong>Die</strong> Schleiereule brütet regelmäßig in unmittelbarer Nähe<br />

zum Turmfalken in der Scheune am Heimbach (Gew. „Sauerbrunnenäcker“,<br />

Flst.Nr. 657/1).


Anlage 1<br />

Übersichtskarte


Anlage 2<br />

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes


Anlage 3<br />

Übersichtskarte mit den im Text verwendeten Gewässernamen


Anhang 4 Gebietsabgrenzung – VSchG Nr. 7323--441


Anhang 5<br />

Gebietsinformation - Vogelschutzgebiet

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