12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...
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Planungsbüro Beck und Partner<br />
Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 21<br />
Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen können von Handlungen und Maßnahmen<br />
ausgehen, die direkt auf die Lebensstätte einer Art einwirken oder aus dem Umfeld<br />
kommen. Für diese Maßnahmen muss die Möglichkeit einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung in jedem Einzelfall geprüft werden, wobei auch standörtliche<br />
Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.“<br />
Als Beispiele für mögliche erhebliche Beeinträchtigungen werden u.a. genannt<br />
- Überbauung (z.B. Straßen)<br />
- Zerschneidung (z.B. Straßen)<br />
- Veränderung des Reliefs<br />
- Lärm und Luftverunreinigungen als indirekte Wirkung<br />
Dabei sind für den Einzelfall auch flächenhafte Ausdehnung, Dauer, Vorbelastung und<br />
Jahreszeit (Vegetationszeit, Brutzeit etc.) zu berücksichtigen.<br />
Für die Beurteilung der Erheblichkeit ist nur die Einwirkung auf das Gebiet in seinen<br />
Erhaltungszielen maßgebend, nicht jedoch eine Auswirkung außerhalb des Gebietes und<br />
unabhängig von seinen Erhaltungszielen. Auch der Umgebungsschutz führt nur zu einem<br />
Schutz des betreffenden Natura 2000-Gebietes vor bestimmten Einwirkungen aus der<br />
Umgebung auf das Gebiet, nicht jedoch zu einem Schutz der Umgebung des Natura 2000-<br />
Gebietes. Damit fallen die Flächen, die sich außerhalb des Vogelschutzgebietes östlich des<br />
Pfuhlbaches (nördlich und südlich des Autenbaches bis zum Kreiselanschluss) bzw. zwischen<br />
dem Schopflenbergweg und der Baronenwaldstraße befinden, in der Betrachtung weg.<br />
Für die 5 Vogelarten der VSchRL ergeben sich folgende mögliche Beeinträchtigungen bei der<br />
Verwirklichung des Entwurfs nach RE.<br />
<strong>12.6</strong>.5.2 Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der relevanten Arten<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt bei einer Straßen-Gesamtlänge von 2.680 m mit einer Länge<br />
von zusammen 1.170 m zu einem großen Teil im faktischen Vogelschutzgebiet VSG 7323-<br />
441 und beherbergt 5 Vogelarten, die nach VSchRL geschützt sind. 2 dieser Arten sind nach<br />
der aktuellen Kartierung als Brutvogel einzustufen, die übrigen als Nahrungsgäste bzw. mit<br />
kurzzeitigem Aufenthalt. Es ist daher zu prüfen, ob der Bau und Betrieb der Umgehungsstraße<br />
in Form der vorliegenden Planung eine erhebliche Beeinträchtigung für diese Arten darstellt.<br />
Dabei muss davon ausgegangen werden, dass auch die mit dem Bau einhergehenden zeitlich<br />
beschränkten Aktivitäten und Flächeninanspruchnahmen wie Baustelleneinrichtungen,<br />
Lagerflächen für Baumaterial und Aushub, Abstellplätze für Baumaschinen, Baustraßen etc.<br />
(baubedingte Beeinträchtigungen) auf das nähere Umfeld der untersuchten Trasse beschränkt<br />
bleiben und nicht weiter an die Lebensstätten der relevanten Vogelarten heranrückt.<br />
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)<br />
Er besiedelt sowohl Streuobstwiesen als auch lichte Hochwälder. Letztere vorzugsweise aus<br />
alten Beständen von Buchen und/oder Eichen sowie Eichen-Ulmen-Auwälder. Er ist ein<br />
Höhlenbrüter, der ausgefaulte Astlöcher, Spechthöhlen (besonders Bunt- und Mittelspecht)<br />
sowie künstliche Nisthilfen nutzt. Da der Halsbandschnäpper zu den Spätestbrütern zählt, sind<br />
bei seiner Ankunft oftmals alle besseren Höhlen bereits besetzt.<br />
Der Halsbandschnäpper ist ein Weitstreckenzieher. Er überwintert im tropischen Afrika. In<br />
Baden-Württemberg ist er von April/Mai bis Juli/August, früher oder später aber nur<br />
ausnahmsweise, anzutreffen.