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12.6 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Die ...

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Planungsbüro Beck und Partner<br />

Ortsumfahrung GP-Jebenhausen<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe VSchRL-VS Seite 29<br />

<strong>12.6</strong>.8. Zusammenfassung<br />

<strong>Die</strong> geplante Ortsumgehung Jebenhausen verläuft teilweise in dem faktischen Vogelschutzgebiet<br />

VSG-Nr. 7323-441 „Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb“. In diesem<br />

Gebiet mit insgesamt ca. 16.993 ha Größe sind 8 Vogelarten des Anhangs I und 4 weitere<br />

Arten der zusätzlich nicht in Anhang I genannten Zugvogelarten nach Vogelschutzrichtlinie<br />

aufgeführt.<br />

In einer Untersuchung sollte die Verträglichkeit des Projektes mit den Erhaltungszielen des<br />

Vogelschutzgebietes geprüft werden. Dazu wurden von April bis August 2006 die<br />

Vogelvorkommen eines zuvor definierten und abgestimmten Untersuchungsraumes im<br />

Umfeld der möglichen Trassen erfasst. <strong>Die</strong>se Untersuchung wurde in vergleichbarem Umfang<br />

im Jahr 2008 wiederholt. Weiter konnte auf Ergebnisse aus avifaunistischen Untersuchungen<br />

von 1999 und 2001 (BRAUN) zurückgegriffen werden.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden mit dem Halsbandschnäpper, dem Mittelspecht, dem<br />

Neuntöter sowie dem Schwarz- und dem Rot-Milan 5 Arten des Anhangs I der VSchRL<br />

nachgewiesen, von denen mit dem Neuntöter und dem Mittelspecht zwei im erweiterten<br />

Untersuchungsgebiet brüten. <strong>Die</strong> drei anderen Arten sind Nahrungsgäste oder nutzen das<br />

Gebiet nur kurzzeitig (der Eisvogel als Art des Anhangs I ist im Informationsbogen der<br />

LUBW vom Dez. 2009 nicht mehr aufgeführt). Von den aufgeführten Zugvogelarten konnten<br />

in den genannten Untersuchungsjahren keine Beobachtungen registriert werden.<br />

<strong>Die</strong> Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten werden beschrieben und ihre<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet dargestellt (s. Karte im Anhang). Nach der<br />

Beschreibung des Vorhabens und der Formulierung möglicher Beeinträchtigungen werden die<br />

konkret für die nachgewiesenen Arten auftretenden Beeinträchtigungen beurteilt. <strong>Die</strong><br />

siedlungsnahe Trassenführung der Entwurf-Variante nach RE stellt nach konsequenter<br />

Anwendung der Bewertungskriterien der LfU (2003 und 2004) für keine der nachgewiesenen<br />

Anhang I-Arten eine erhebliche Beeinträchtigung dar, da sich der heute durchweg günstige<br />

Erhaltungszustand für keine der Arten verschlechtert. <strong>Die</strong> Brutgebiete – auch des<br />

Mittelspechts und des Neuntöters- werden durch die Trasse nicht tangiert, vorhandene<br />

Lebensräume nicht zerschnitten. Auf die übrigen 51 nachgewiesenen Vogelarten im<br />

Untersuchungsgebiet, von denen 13 auf den Roten Listen der BRD und/oder Baden-<br />

Württembergs aufgeführt bzw. nach BArtSchV streng geschützt sind, müssen die<br />

Eingriffsregelung und die Vorschriften des Artenschutzes angewandt werden.<br />

Um den Eingriff in die Lebensstätten der Anhang I - Arten eventuell noch zu minimieren,<br />

wurden weitere Varianten, die bereits 2002 bzw. 2004 Gegenstand einer<br />

Umweltverträglichkeitsstudie bzw. eines FFH- Variantenvergleiches waren, überprüft.<br />

Für die Anhang I - Arten entstehen auch durch diese Varianten keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen ihrer Lebensstätten. Ihr Erhaltungszustand bleibt ebenfalls auf günstigem<br />

Niveau erhalten.<br />

Auch sind keine Summationswirkungen durch das geplante Gemeinschaftsvorhaben<br />

„Verlegung der Erdgasfernleitung (SEL)“ durch E.ON Ruhrgas AG (Essen) und der<br />

WINGAS GmbH (Kassel) zu erwarten.<br />

Nach Auffassung des Gutachters führt das Straßenbauvorhaben „Neubau L 1214 Ortsumgehung<br />

Jebenhausen“ weder einzeln noch im Zusammenhang mit anderen Projekten oder<br />

Plänen zu erheblichen Beeinträchtigungen von Vogelarten des Anhangs I der VSchRL für das<br />

VSG Nr. 7323-441 „Vorland der mittleren schwäbischen Alb“ mit seinen Erhaltungszielen.<br />

Der derzeitig günstige Erhaltungszustand der Arten wird nicht beeinträchtigt.

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