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PCgo mit DVD Keine Chance für Web-Abzocker (Vorschau)

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eport Illegale Kinofilme im Internet<br />

dass die Gangs und deren Sympathisanten<br />

auch vor Hacker-Attacken nicht zurückschrecken.<br />

Als Antwort auf die Schließung von<br />

Kino.to wurde der GVU-Server mehrfach angegriffen.<br />

Die offizielle <strong>Web</strong>seite ist seitdem<br />

häufig nicht erreichbar.<br />

Illegale Filmportale weiter am Start<br />

Auch wenn es der Staatsanwaltschaft sicherlich<br />

gelingt, kinox.to schnell wieder aus dem<br />

Netz zu nehmen, ist der Kampf gegen illegale<br />

Videoportale nicht zu gewinnen. Kino.<br />

to-Klons gibt es bereits reichlich. Auf Seiten<br />

wie Movie-Stream.to oder movie2k.to wählt<br />

der Anwender aus Tausenden, teils brandaktuellen<br />

Hollywood-Streifen in bester Qualität<br />

und deutscher Sprache, die sofort gestreamt<br />

werden. Anhand der enervierenden Werbeflut<br />

während der Filmvorführung kann der<br />

Anwender problemlos abschätzen, dass sich<br />

das Geschäft <strong>mit</strong> den illegalen Kopien trotz<br />

der bekannten Risiken lohnt.<br />

Hassbotschaft auf der Startseite: Kino.to ist <strong>mit</strong><br />

neuer Domain Kinox.to wieder online.<br />

Strafverfolgung auch <strong>für</strong> private<br />

Nutzer illegaler Seiten?<br />

Wer es hingegen vor allem auf aktuelle Kinoproduktionen<br />

abgesehen hat, sollte den<br />

Weg zum nächsten Lichtspielhaus wählen<br />

und die Darstellung auf der Leinwand genießen.<br />

Besucher illegaler Streaming-<strong>Web</strong>seiten<br />

müssen zwar vermutlich weder <strong>für</strong> die Vergangenheit<br />

noch <strong>für</strong> die Zukunft eine Strafverfolgung<br />

<strong>für</strong>chten – das liegt aber weniger<br />

an der Rechtslage als an er<strong>mit</strong>tlungstechnischen<br />

Problemen. Es erscheint derzeit einfach<br />

zu aufwändig, aus den gespeicherten<br />

IP-Adressen der Nutzer die Anschriften zu er<strong>mit</strong>teln.<br />

Wer hingegen illegale Filme kopiert<br />

und weitergibt oder verkauft, hinterlässt<br />

Interview<br />

<strong>PCgo</strong>: Müssen frühere Besucher von Kino.to<br />

<strong>mit</strong> Strafanzeigen rechnen?<br />

Czirnich: Das Downloaden und dauerhafte<br />

Speichern eines Spielfilms stellt eine Urheberrechtsverletzung<br />

dar. Erst recht die Weiterverbreitung.<br />

Tatsächlich brauchen sich die allermeisten<br />

Kino.to-Nutzer aber keine Sorgen zu<br />

machen. Denn zur Er<strong>mit</strong>tlung des einzelnen<br />

Filmliebhabers ist die GVU auf die IP-Adressen<br />

der User angewiesen, die in den Kino.to-Server-<br />

Logfiles gespeichert sind. Doch eine Rückverfolgung<br />

von einer IP-Adresse zu einer realen<br />

Adresse <strong>mit</strong> richtigem Namen ist nur innerhalb<br />

von 7 Tagen möglich. Ausnahmen gelten nur<br />

<strong>für</strong> die wenigen User, die sich <strong>mit</strong> fester IP-<br />

Adresse im Internet bewegen oder die in den<br />

letzten 7 Tagen vor Schließung bei Kino.to einen<br />

Film angesehen haben.<br />

<strong>PCgo</strong>: Machen sich auch Anwender strafbar,<br />

die unwissentlich urheberrechtlich geschützte<br />

Inhalte wie Musik oder Filme aus<br />

dem Internet laden? Macht es einen Unterschied,<br />

ob ich die Inhalte privat nutze, an<br />

Freunde weitergebe oder selber verbreite?<br />

Czirnich: Nein. Strafbarkeit setzt immer Vorsatz<br />

oder Fahrlässigkeit voraus. Die Weitergabe an<br />

Freunde ist aber ganz klar verboten und strafbar.<br />

Erlaubt ist es, wenn ein Freund sich eine<br />

Kopie von meiner legal erworbenen Vorlage<br />

macht, also von meiner gekauften CD oder<br />

meinem nicht geschützten Musikfile. Film-<br />

<strong>DVD</strong>s haben in 95 Prozent der Fälle einen Kopierschutz<br />

und auch wenn dieser löchrig ist, <strong>für</strong><br />

Spuren und muss <strong>mit</strong> massiven strafrechtlichen<br />

Konsequenzen rechnen.<br />

Vorsicht bei Filesharing<br />

Dass sich die Polizei derzeit auf die Videohehler<br />

und deren Sympathisanten einschießt, sollte<br />

nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch<br />

Musik- und Software-Raubkopierer im Visier<br />

der Fahnder bleiben. Vor allem die Nutzer von<br />

Filesharing-Plattformen, die dort geschützte Inhalte<br />

wie aktuelle Hits von Coldplay oder Lady<br />

GaGa laden, anbieten und weiterverbreiten,<br />

müssen <strong>mit</strong> schriftlichen Verwarnungen oder<br />

„Seien Sie immer misstrauisch bei kostenlosen Download-<br />

Angeboten. Gleiches gilt <strong>für</strong> dubiose ausländische Internetseiten,<br />

auf denen Musik billigst angeboten wird.“<br />

Interview <strong>mit</strong> Rechtsanwalt Christian Czirnich zu Kino.to<br />

die Rechtsprechung ist es ausreichend, um zu<br />

sagen, dass Kopien von <strong>DVD</strong>s verboten sind.<br />

<strong>PCgo</strong>: Für YouTube gibt es beispielsweise zahlreiche<br />

Converter-Programme, die den Audiostream<br />

aus Musikvideos herausfiltern und auf<br />

der Festplatte als MP3-Datei speichern. Ist die<br />

Nutzung dieser Programme strafbar?<br />

Czirnich: YouTube bietet nur Streams an. Die<br />

Vereinbarungen, die Google <strong>mit</strong> Verwertungsgesellschaften<br />

abschließt (Die Verhandlungen<br />

<strong>mit</strong> der GEMA sind, anders als <strong>mit</strong> ausländischen<br />

Pendants, noch in der Schwebe), decken ausschließlich<br />

Musik- und Videostreams ab, nicht<br />

dauerhafte Kopien beim User. Die YouTube<br />

AGBs verbieten die Speicherung dieser Streams.<br />

Insofern ist der Einsatz der Programme, die die<br />

Streams speichern und so eine dauerhafte Kopie<br />

beim User erzeugen, unzulässig und keinesfalls<br />

von dem Recht auf Privatkopie gedeckt.<br />

<strong>PCgo</strong>: Wie stelle ich fest, ob die Nutzung einer<br />

Download-<strong>Web</strong>seite im Internet legal ist?<br />

Czirnich: Nutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand!<br />

Musik und Filme werden üblicherweise<br />

verkauft. Das bedeutet, dass kostenlose<br />

Download-Angebote Sie immer misstrauisch<br />

machen sollten. Gleiches gilt <strong>für</strong> dubiose ausländische<br />

Internetseiten, auf denen Musik<br />

billigst angeboten wird. Üblicher Preis <strong>für</strong> ein<br />

Musikstück ist bei iTunes 99 Cent, bei Amazon<br />

69 Cent. Wenn jetzt jemand 10 Cent von Ihnen<br />

möchte und hierzu auch noch Ihre Kreditkartendaten<br />

verlangt, sollten Sie sehr vorsichtig sein.<br />

gar kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen.<br />

Auf Gerichtsbeschluss geben die Provider jeden<br />

Monat die Daten von bis zu 300.000 Internetverbindungen<br />

an die Rechteinhaber weiter.<br />

Tendenz steigend. Streng genommen ist selbst<br />

der sorglose Gebrauch von YouTube-Converter-<br />

Tools verboten. Das Auslesen des Audiostreams<br />

aus einem Musikvideo und das Speichern der<br />

MP3-Datei auf der Festplatte stellt ebenfalls<br />

eine Urheberrechtsverletzung dar. Hierbei allerdings<br />

müsste der Missbrauch dieser Tools erst<br />

einmal nachgewiesen werden, was in der Praxis<br />

fast unmöglich ist.<br />

mm<br />

8 www.pcgo.de 9/11

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