Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
eport Illegale Kinofilme im Internet<br />
dass die Gangs und deren Sympathisanten<br />
auch vor Hacker-Attacken nicht zurückschrecken.<br />
Als Antwort auf die Schließung von<br />
Kino.to wurde der GVU-Server mehrfach angegriffen.<br />
Die offizielle <strong>Web</strong>seite ist seitdem<br />
häufig nicht erreichbar.<br />
Illegale Filmportale weiter am Start<br />
Auch wenn es der Staatsanwaltschaft sicherlich<br />
gelingt, kinox.to schnell wieder aus dem<br />
Netz zu nehmen, ist der Kampf gegen illegale<br />
Videoportale nicht zu gewinnen. Kino.<br />
to-Klons gibt es bereits reichlich. Auf Seiten<br />
wie Movie-Stream.to oder movie2k.to wählt<br />
der Anwender aus Tausenden, teils brandaktuellen<br />
Hollywood-Streifen in bester Qualität<br />
und deutscher Sprache, die sofort gestreamt<br />
werden. Anhand der enervierenden Werbeflut<br />
während der Filmvorführung kann der<br />
Anwender problemlos abschätzen, dass sich<br />
das Geschäft <strong>mit</strong> den illegalen Kopien trotz<br />
der bekannten Risiken lohnt.<br />
Hassbotschaft auf der Startseite: Kino.to ist <strong>mit</strong><br />
neuer Domain Kinox.to wieder online.<br />
Strafverfolgung auch <strong>für</strong> private<br />
Nutzer illegaler Seiten?<br />
Wer es hingegen vor allem auf aktuelle Kinoproduktionen<br />
abgesehen hat, sollte den<br />
Weg zum nächsten Lichtspielhaus wählen<br />
und die Darstellung auf der Leinwand genießen.<br />
Besucher illegaler Streaming-<strong>Web</strong>seiten<br />
müssen zwar vermutlich weder <strong>für</strong> die Vergangenheit<br />
noch <strong>für</strong> die Zukunft eine Strafverfolgung<br />
<strong>für</strong>chten – das liegt aber weniger<br />
an der Rechtslage als an er<strong>mit</strong>tlungstechnischen<br />
Problemen. Es erscheint derzeit einfach<br />
zu aufwändig, aus den gespeicherten<br />
IP-Adressen der Nutzer die Anschriften zu er<strong>mit</strong>teln.<br />
Wer hingegen illegale Filme kopiert<br />
und weitergibt oder verkauft, hinterlässt<br />
Interview<br />
<strong>PCgo</strong>: Müssen frühere Besucher von Kino.to<br />
<strong>mit</strong> Strafanzeigen rechnen?<br />
Czirnich: Das Downloaden und dauerhafte<br />
Speichern eines Spielfilms stellt eine Urheberrechtsverletzung<br />
dar. Erst recht die Weiterverbreitung.<br />
Tatsächlich brauchen sich die allermeisten<br />
Kino.to-Nutzer aber keine Sorgen zu<br />
machen. Denn zur Er<strong>mit</strong>tlung des einzelnen<br />
Filmliebhabers ist die GVU auf die IP-Adressen<br />
der User angewiesen, die in den Kino.to-Server-<br />
Logfiles gespeichert sind. Doch eine Rückverfolgung<br />
von einer IP-Adresse zu einer realen<br />
Adresse <strong>mit</strong> richtigem Namen ist nur innerhalb<br />
von 7 Tagen möglich. Ausnahmen gelten nur<br />
<strong>für</strong> die wenigen User, die sich <strong>mit</strong> fester IP-<br />
Adresse im Internet bewegen oder die in den<br />
letzten 7 Tagen vor Schließung bei Kino.to einen<br />
Film angesehen haben.<br />
<strong>PCgo</strong>: Machen sich auch Anwender strafbar,<br />
die unwissentlich urheberrechtlich geschützte<br />
Inhalte wie Musik oder Filme aus<br />
dem Internet laden? Macht es einen Unterschied,<br />
ob ich die Inhalte privat nutze, an<br />
Freunde weitergebe oder selber verbreite?<br />
Czirnich: Nein. Strafbarkeit setzt immer Vorsatz<br />
oder Fahrlässigkeit voraus. Die Weitergabe an<br />
Freunde ist aber ganz klar verboten und strafbar.<br />
Erlaubt ist es, wenn ein Freund sich eine<br />
Kopie von meiner legal erworbenen Vorlage<br />
macht, also von meiner gekauften CD oder<br />
meinem nicht geschützten Musikfile. Film-<br />
<strong>DVD</strong>s haben in 95 Prozent der Fälle einen Kopierschutz<br />
und auch wenn dieser löchrig ist, <strong>für</strong><br />
Spuren und muss <strong>mit</strong> massiven strafrechtlichen<br />
Konsequenzen rechnen.<br />
Vorsicht bei Filesharing<br />
Dass sich die Polizei derzeit auf die Videohehler<br />
und deren Sympathisanten einschießt, sollte<br />
nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch<br />
Musik- und Software-Raubkopierer im Visier<br />
der Fahnder bleiben. Vor allem die Nutzer von<br />
Filesharing-Plattformen, die dort geschützte Inhalte<br />
wie aktuelle Hits von Coldplay oder Lady<br />
GaGa laden, anbieten und weiterverbreiten,<br />
müssen <strong>mit</strong> schriftlichen Verwarnungen oder<br />
„Seien Sie immer misstrauisch bei kostenlosen Download-<br />
Angeboten. Gleiches gilt <strong>für</strong> dubiose ausländische Internetseiten,<br />
auf denen Musik billigst angeboten wird.“<br />
Interview <strong>mit</strong> Rechtsanwalt Christian Czirnich zu Kino.to<br />
die Rechtsprechung ist es ausreichend, um zu<br />
sagen, dass Kopien von <strong>DVD</strong>s verboten sind.<br />
<strong>PCgo</strong>: Für YouTube gibt es beispielsweise zahlreiche<br />
Converter-Programme, die den Audiostream<br />
aus Musikvideos herausfiltern und auf<br />
der Festplatte als MP3-Datei speichern. Ist die<br />
Nutzung dieser Programme strafbar?<br />
Czirnich: YouTube bietet nur Streams an. Die<br />
Vereinbarungen, die Google <strong>mit</strong> Verwertungsgesellschaften<br />
abschließt (Die Verhandlungen<br />
<strong>mit</strong> der GEMA sind, anders als <strong>mit</strong> ausländischen<br />
Pendants, noch in der Schwebe), decken ausschließlich<br />
Musik- und Videostreams ab, nicht<br />
dauerhafte Kopien beim User. Die YouTube<br />
AGBs verbieten die Speicherung dieser Streams.<br />
Insofern ist der Einsatz der Programme, die die<br />
Streams speichern und so eine dauerhafte Kopie<br />
beim User erzeugen, unzulässig und keinesfalls<br />
von dem Recht auf Privatkopie gedeckt.<br />
<strong>PCgo</strong>: Wie stelle ich fest, ob die Nutzung einer<br />
Download-<strong>Web</strong>seite im Internet legal ist?<br />
Czirnich: Nutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand!<br />
Musik und Filme werden üblicherweise<br />
verkauft. Das bedeutet, dass kostenlose<br />
Download-Angebote Sie immer misstrauisch<br />
machen sollten. Gleiches gilt <strong>für</strong> dubiose ausländische<br />
Internetseiten, auf denen Musik<br />
billigst angeboten wird. Üblicher Preis <strong>für</strong> ein<br />
Musikstück ist bei iTunes 99 Cent, bei Amazon<br />
69 Cent. Wenn jetzt jemand 10 Cent von Ihnen<br />
möchte und hierzu auch noch Ihre Kreditkartendaten<br />
verlangt, sollten Sie sehr vorsichtig sein.<br />
gar kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen.<br />
Auf Gerichtsbeschluss geben die Provider jeden<br />
Monat die Daten von bis zu 300.000 Internetverbindungen<br />
an die Rechteinhaber weiter.<br />
Tendenz steigend. Streng genommen ist selbst<br />
der sorglose Gebrauch von YouTube-Converter-<br />
Tools verboten. Das Auslesen des Audiostreams<br />
aus einem Musikvideo und das Speichern der<br />
MP3-Datei auf der Festplatte stellt ebenfalls<br />
eine Urheberrechtsverletzung dar. Hierbei allerdings<br />
müsste der Missbrauch dieser Tools erst<br />
einmal nachgewiesen werden, was in der Praxis<br />
fast unmöglich ist.<br />
mm<br />
8 www.pcgo.de 9/11