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Sprachen - VHS des Landkreises Diepholz

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2. Bildungsweg Informationen<br />

Ewald Fiedler<br />

Fachbereichsleitung<br />

Tel. 04242 976-4076<br />

ewald.fiedler@vhs-diepholz.de<br />

Sabine Hanisch<br />

Sachbearbeitung<br />

Tel. 04242 976-4003<br />

sabine.hanisch@vhs-diepholz.de<br />

Anmeldung<br />

Tel. 04242 976-4444<br />

Fax 04242 976-4942<br />

vhs@vhs-diepholz.de<br />

www.vhs-diepholz.de<br />

Grundbildung und 2. Bildungsweg – die zweite Chance<br />

Ganz gleich, wie alt Sie sind: Wenn Sie die Chance nutzen wollen,<br />

Ihre Potenziale zu entfalten, bieten wir Ihnen unkomplizierte<br />

Lösungen. Mit der Grundbildung können Sie Ihre Fähigkeiten im<br />

Lesen, Schreiben und Rechnen verbessern. Der zweite Bildungsweg<br />

steht Ihnen offen, wenn Sie Schulabschlüsse nachholen wollen<br />

oder ohne das Abitur einen Hochschulzugang erwerben wollen.<br />

60<br />

Information oder Beratung<br />

Für alle Schulabschlusslehrgänge und die<br />

Vorbereitung auf die Hochschul-Zulassungsprüfung<br />

bieten wir Ihnen Bildungsberatungen<br />

entweder in gemeinschaftlichen<br />

Informationsveranstaltungen oder in<br />

individuellen Beratungsgesprächen.<br />

Orientierungsphase und<br />

Kündigung<br />

Zu Beginn aller Lehrgänge ist eine Orientierungsphase<br />

von 12 Wochen vorgesehen. Sie<br />

haben die Möglichkeit, während dieser Zeit<br />

unsere Lernangebote und die jeweiligen<br />

Umfeldbedingungen zu prüfen und können<br />

entscheiden, ob Sie Ihnen zusagen oder nicht.<br />

Eine Kündigung ist in dieser Zeit ohne Angabe<br />

von Gründen möglich. Unsere Lehrkräfte<br />

haben in der Orientierungsphase die Gelegenheit,<br />

Ihre Potenziale kennen zu lernen. Kurz vor<br />

Ablauf der Orientierungsphase bieten wir<br />

Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch an,<br />

um Ihnen eine Einschätzung zu geben, ob Sie<br />

die Voraussetzungen zur weiteren erfolgreichen<br />

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung<br />

gezeigt haben. In der Hauptphase der Lehrgänge<br />

ab 13. Woche ist eine Kündigung nur<br />

noch aus nicht vorhersehbarem wichtigem<br />

Grund möglich wie Umzug in einen anderen<br />

Landkreis oder Beginn einer Erwerbstätigkeit,<br />

die den weiteren Besuch <strong>des</strong> jeweiligen Lehrgangs<br />

ausschließt.<br />

Mitlernkurse<br />

Wer nur Teile <strong>des</strong> Kursangebotes im<br />

Bereich <strong>des</strong> zweiten Bildungsweges ohne<br />

die Vorbereitung auf einen nachträglichen<br />

Bildungsabschluss in Anspruch nehmen<br />

möchte, wer also z. B. nur Interesse an<br />

einer Fremdsprache oder einzelnen<br />

Fächern, wie z. B. Geschichte, Erdkunde,<br />

Biologie etc. hat, erhält die Möglichkeit<br />

zum Mitlernen (z. B. als Vorbereitung für<br />

die Umschulung, eine Facharbeiter- oder<br />

Gesellen- oder aber auch Meisterprüfung).<br />

Rufen Sie an und lassen Sie sich beraten!<br />

Zahlungsbedingungen<br />

Bei Eintritt in einen Lehrgang <strong>des</strong> 2. Bildungsweges<br />

ist eine Anmeldegebühr von<br />

35 € einmalig zu zahlen. Ebenfalls einmalig<br />

ist das Prüfungsentgelt, das bei Anmeldung<br />

zur Prüfung fällig gestellt wird. In der<br />

Regel sollte eine Einzugsermächtigung für<br />

die Entgelte erteilt werden. Einzelne Rechnungen<br />

sind nur unter der Voraussetzung<br />

der Zahlung einer Verwaltungsgebühr von<br />

3 € pro Rechnung möglich.<br />

Entgelte<br />

Sekundarabschluss 1<br />

Hauptschulabschluss 25,00 €<br />

Sekundarabschluss 1<br />

Realschulabschluss 50,00 €<br />

Z-Kurse 55,00 €<br />

einmalig zu zahlen sind<br />

Anmeldeentgelt 35,00 €<br />

Prüfungsentgelt 100,00 €<br />

Entgelte für die Mitlernkurse<br />

Sekundarstufe 1<br />

• zweistündiges Fach 14,00 €<br />

• vierstündiges Fach 23,00 €<br />

• für zwei Fächer 28,00 €<br />

Sekundarstufe 2<br />

• zweistündiges Fach 23,00 €<br />

• dreistündiges Fach 25,00 €<br />

• für zwei Fächer 35,00 €<br />

Ermäßigungen<br />

Die Entgelte der unterschiedlichen Lehrgänge<br />

im 2. Bildungsweg sowie das<br />

Anmelde- und Prüfungsentgelt sind von<br />

der Ermäßigung ausgenommen.

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