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Seite 6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong><br />

Ausgabe 18 | 07./08. Dezember 2013<br />

<strong>Stadt</strong>hausjournal<br />

Kaum mehr Kosten<br />

■ Neue Kalkulation gilt<br />

ab Januar 2014 / Trinkwasserentgelt<br />

seit 1998 stabil<br />

<strong>Grimma</strong>. Der Trinkwasserpreis bleibt auch in den<br />

kommenden drei Jahren stabil. Die Entsorgung von<br />

Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben wird etwas<br />

günstiger, die Abfuhr des Fäkalschlamms aus<br />

Kleinkläranlagen hingegen etwas teurer. Ebenso<br />

steigt die Grundgebühr für den Abwasservollanschluss.<br />

Dafür sinkt das Niederschlagswasserentgelt<br />

unter einen Euro pro Quadratmeter. Das sind<br />

die wichtigsten Beschlüsse der Verbandsversammlung<br />

des Versorgungsverbandes <strong>Grimma</strong>-Geithain<br />

(VVGG) am 28. November. Zum ersten Mal legte<br />

der VVVG eine Entgeltkalkulation für drei statt für<br />

fünf Jahre vor. „Damit können wir flexibler auf<br />

Kostenüber- oder -unterdeckungen reagieren, und<br />

mit der neuen Kalkulation kommen wir unserer<br />

Verpflichtung nach, die Entgelte unserer wirtschaftlichen<br />

Situation anzupassen.“ Die Bürgermeister<br />

der Mitgliedsgemeinden votierten einstimmig<br />

für die ab dem 1. Januar 2014 gültigen<br />

Entgelte. Eine dreiköpfige Familie im Einfamilienhaus<br />

mit 130 Quadratmetern bebauter Fläche, Abwasservollanschluss<br />

und einem jährlichen Trinkwasserverbrauch<br />

von 81 Kubikmetern zahlt damit<br />

ab 2014 1,90 Euro mehr – im Jahr. Das entspricht<br />

einer Erhöhung 0,3 Prozent. Um lediglich 70 Cent<br />

jährlich steigt die Belastung für die Kunden, die<br />

auf ihrem Grundstück eine vollbiologische Kleinkläranlage<br />

betreiben und das Schmutzwasser in<br />

einen öffentlichen Kanal leiten.<br />

Trinkwasser: Das monatliche Grundentgelt je Wohneinheit<br />

bleibt bei 8 Euro netto. Für den Kubikmeter<br />

Trinkwasser zahlen die Kunden des VVGG auch in den<br />

kommenden drei Jahren 1,75 Euro. Seit 1998, berichtet<br />

Kunath nicht ohne Stolz, habe sich daran nichts<br />

verändert, obwohl die Menschen immer weniger<br />

Trinkwasser verbrauchen. „Wir haben in den zurückliegenden<br />

Jahren Gewinne erwirtschaftet und davon<br />

profitieren unsere Kunden jetzt.“ Laut Kommunalabgabengesetz<br />

darf der VVGG keine Gewinne machen,<br />

aber auch keine Verluste.<br />

Zentrale Entsorgung: Das Abwasseraufkommen ist<br />

rückläufig, und anders als beim Trinkwasser könne<br />

man hier nur einen geringen Gewinn vortragen.<br />

„Deshalb“, erläutert Kunath, „passen wir das monatliche<br />

Grundentgelt pro Wohnungseinheit für die<br />

Kunden, die über einen Vollanschluss verfügen, jetzt<br />

an.“ Es steigt von 8 auf 9,35 Euro. Unverändert bleibt<br />

das Entgelt für das in einen öffentlichen Kanal geleitete<br />

und auf einer zentralen Kläranlage behandelte<br />

Schmutzwasser: 2,93 Euro je Kubikmeter.<br />

Dezentrale Entsorgung: Das Kanalnutzungsentgelt<br />

(für Abwasser aus Kleinkläranlagen) bleibt stabil bei<br />

1,94 Euro je Kubikmeter. Die Entsorgung von Fäkalschlamm<br />

aus Kleinkläranlagen kostet ab Januar 34<br />

statt bisher 29 Euro je Kubikmeter. Das sei notwendig,<br />

weil die fixen Kosten, etwa für die Abfuhr, auch<br />

bei sinkendem Klärschlammaufkommen gleich bleiben,<br />

weiß Kunath. Um 50 Cent sinkt das Entgelt für<br />

die Entsorgung des Fäkalwassers aus abflusslosen<br />

Gruben – von 17,50 Euro auf 17 Euro.<br />

Niederschlagswasserentgelt: Unter die Grenze<br />

von einem Euro sinkt im Gebiet des VVGG die Ableitung<br />

von Niederschlagswasser: von 1,10 auf<br />

0,99 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche.<br />

Zählerableser wieder unterwegs<br />

■ Vom 1. Dezember bis Ende<br />

Januar werden die<br />

Zählerstände abgelesen<br />

<strong>Grimma</strong>. Klaus-Reiner Lange ist vorbereitet: Mütze,<br />

Handschuhe, Schal, die dicke Winterjacke, gefütterte<br />

Schuhe. Am 1. Dezember begann seine jährliche Ablesetour<br />

der Wasserzähler im Verbandsgebiet. 21 000 Kunden<br />

des Versorgungsverbandes <strong>Grimma</strong>-Geithain besucht<br />

der OEWA-Außendienstmitarbeiter im Kundenservice.<br />

Und weil er die alleine niemals schaffen würde,<br />

bekommt der 52-Jährige Unterstützung. Insgesamt sorgen<br />

elf Mitarbeiter dafür, dass die Wasserverbräuche<br />

der Kunden registriert und auf dieser Basis die Jahresverbrauchsabrechnungen<br />

erstellt werden können.<br />

Die sogenannte Stichtagsablesung erfolgt bis Ende<br />

Januar. Lange und Kollegen klingeln bei den Kunden<br />

des VVGG, um die Zählerstrände abzulesen. Wichtig<br />

sind die ersten fünf Zahlen auf dem Zähler, einschließlich<br />

der beiden Nullen, die die genaue Kommastelle<br />

verraten. Ist der Hauseigentümer nicht zu Hause,<br />

kann er den Zählerstand eigenständig auf der Ablesekarte,<br />

die er dann im Briefkasten vorfindet, notieren<br />

und an die OEWA schicken. „Oder“, sagt Lange,<br />

„die Kunden klemmen die Karte einfach an die Tür. Wir<br />

kommen am nächsten Tag wieder und nehmen sie<br />

mit.“ Niemand müsse nur wegen des abzulesenden<br />

Zählerstandes anwesend sein, womöglich noch einen<br />

Tag Urlaub nehmen.<br />

Befinden sich die Zähler in einem Schacht, ist es<br />

wichtig, dass der frei zugänglich ist. Ungeachtet dessen<br />

müssen die Wasserzähler auch winterfest gemacht<br />

werden, damit sie nicht einfrieren. Denn Klaus-<br />

Reiner Lange weiß, wie häufig vergessen wird, die<br />

Messeinrichtung ordentlich gegen Frost zu schützen.<br />

„Den Schaden hat am Ende der Kunde. Schlimmstenfalls<br />

wird die Wasserversorgung unterbrochen, und<br />

die Reparatur zahlt er auch.“ Deshalb: Die Zähler<br />

rechtzeitig einpacken. Foto: OEWA<br />

Die Heizkostenabrechnung – kompliziert, teuer, fehlerhaft?<br />

■ Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen<br />

prüfen Plausibilität und helfen bei der Kostenkontrolle<br />

Auch für die vergangene Heizsaison müssen viele<br />

Mieter wieder mit einer Nachzahlung rechnen, da der<br />

Winter lang und kalt war und es zudem einen leichten<br />

Preisanstieg bei Heizöl und Erdgas gegeben hat. Liegt<br />

der Brief mit der Heizkostenabrechnung im Kasten,<br />

wird manch einem daher mulmig zumute. Die Nachzahlung<br />

und der neue monatliche Abschlag sind für<br />

die meisten Verbraucher noch klar ersichtlich. Mit den<br />

Details der Abrechnung tun sich dagegen viele Leute<br />

sehr schwer, oftmals zum eigenen Nachteil: Wie eine<br />

frühere Erhebung der Verbraucherzentrale Rheinland-<br />

Pfalz zeigt, können Verbraucher nicht automatisch<br />

davon ausgehen, dass ihre Abrechnung korrekt ist und<br />

den Vorgaben der Heizkostenverordnung entspricht.<br />

„Das bedeutet, dass es bei den Heizkostenabrechnungen<br />

noch vieles zu beanstanden gibt“, so Ulrike Körber,<br />

Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen.<br />

Sie fordert: „Hausverwaltungen und Vermieter<br />

müssen hier deutlich nachbessern. Mieter haben einen<br />

Anspruch auf eine transparente und vor allem<br />

korrekte Abrechnung.“ Allen Mieterinnen und Mietern<br />

rät die Energieberaterin daher, die eigene Abrechnung<br />

genau unter die Lupe zu nehmen. Bei Unklarheiten<br />

sollten Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

sich unabhängigen Rat bei der Verbraucherzentrale<br />

holen. Hier prüfen die Energieberater, ob die Energieverbrauchswerte<br />

plausibel sind und können zudem<br />

den Gesamtenergieverbrauch des Hauses bewerten.<br />

Dadurch erfährt der Mieter, ob er in einem Haus mit<br />

tendenziell hohen oder niedrigen Betriebskosten<br />

wohnt. Schließlich helfen die Energieberater auch dabei,<br />

die Heizkosten durch das eigene Verhalten günstig<br />

zu beeinflussen, zum Beispiel durch richtiges Lüften<br />

oder den Umgang mit der Heizungsregelung. In<br />

einer Energieberatung nicht enthalten sind rechtliche<br />

Fragen zur Heizkostenabrechnung. Für diesen Teil der<br />

Abrechnung hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale<br />

Sachsen weiter. Hier wird die richtige<br />

Anwendung der Heizkostenverordnung überprüft, also<br />

ob dieser oder jener Paragraph zutrifft.<br />

Unterstützung und anbieterunabhängige Hilfe bei<br />

Fragen zur Heizkostenabrechnung, zum richtigen<br />

Heizen und Lüften und vielen weiteren Fragen der<br />

Energieeinsparung und -effizienz bieten die Energieberater<br />

der Verbraucherzentrale: online, telefonisch<br />

oder in einem persönlichen Beratungsgespräch zu einem<br />

Eigenanteil von 5 Euro pro halbe Stunde. Mehr<br />

Informationen gibt es unter 0800 – 809 802 400<br />

(kostenfrei) oder auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.<br />

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale<br />

wird gefördert vom Bundesministerium<br />

für Wirtschaft und Technologie. Für einkommensschwache<br />

Haushalte ist sie kostenfrei.<br />

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