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Seite 6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong><br />
Ausgabe 18 | 07./08. Dezember 2013<br />
<strong>Stadt</strong>hausjournal<br />
Kaum mehr Kosten<br />
■ Neue Kalkulation gilt<br />
ab Januar 2014 / Trinkwasserentgelt<br />
seit 1998 stabil<br />
<strong>Grimma</strong>. Der Trinkwasserpreis bleibt auch in den<br />
kommenden drei Jahren stabil. Die Entsorgung von<br />
Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben wird etwas<br />
günstiger, die Abfuhr des Fäkalschlamms aus<br />
Kleinkläranlagen hingegen etwas teurer. Ebenso<br />
steigt die Grundgebühr für den Abwasservollanschluss.<br />
Dafür sinkt das Niederschlagswasserentgelt<br />
unter einen Euro pro Quadratmeter. Das sind<br />
die wichtigsten Beschlüsse der Verbandsversammlung<br />
des Versorgungsverbandes <strong>Grimma</strong>-Geithain<br />
(VVGG) am 28. November. Zum ersten Mal legte<br />
der VVVG eine Entgeltkalkulation für drei statt für<br />
fünf Jahre vor. „Damit können wir flexibler auf<br />
Kostenüber- oder -unterdeckungen reagieren, und<br />
mit der neuen Kalkulation kommen wir unserer<br />
Verpflichtung nach, die Entgelte unserer wirtschaftlichen<br />
Situation anzupassen.“ Die Bürgermeister<br />
der Mitgliedsgemeinden votierten einstimmig<br />
für die ab dem 1. Januar 2014 gültigen<br />
Entgelte. Eine dreiköpfige Familie im Einfamilienhaus<br />
mit 130 Quadratmetern bebauter Fläche, Abwasservollanschluss<br />
und einem jährlichen Trinkwasserverbrauch<br />
von 81 Kubikmetern zahlt damit<br />
ab 2014 1,90 Euro mehr – im Jahr. Das entspricht<br />
einer Erhöhung 0,3 Prozent. Um lediglich 70 Cent<br />
jährlich steigt die Belastung für die Kunden, die<br />
auf ihrem Grundstück eine vollbiologische Kleinkläranlage<br />
betreiben und das Schmutzwasser in<br />
einen öffentlichen Kanal leiten.<br />
Trinkwasser: Das monatliche Grundentgelt je Wohneinheit<br />
bleibt bei 8 Euro netto. Für den Kubikmeter<br />
Trinkwasser zahlen die Kunden des VVGG auch in den<br />
kommenden drei Jahren 1,75 Euro. Seit 1998, berichtet<br />
Kunath nicht ohne Stolz, habe sich daran nichts<br />
verändert, obwohl die Menschen immer weniger<br />
Trinkwasser verbrauchen. „Wir haben in den zurückliegenden<br />
Jahren Gewinne erwirtschaftet und davon<br />
profitieren unsere Kunden jetzt.“ Laut Kommunalabgabengesetz<br />
darf der VVGG keine Gewinne machen,<br />
aber auch keine Verluste.<br />
Zentrale Entsorgung: Das Abwasseraufkommen ist<br />
rückläufig, und anders als beim Trinkwasser könne<br />
man hier nur einen geringen Gewinn vortragen.<br />
„Deshalb“, erläutert Kunath, „passen wir das monatliche<br />
Grundentgelt pro Wohnungseinheit für die<br />
Kunden, die über einen Vollanschluss verfügen, jetzt<br />
an.“ Es steigt von 8 auf 9,35 Euro. Unverändert bleibt<br />
das Entgelt für das in einen öffentlichen Kanal geleitete<br />
und auf einer zentralen Kläranlage behandelte<br />
Schmutzwasser: 2,93 Euro je Kubikmeter.<br />
Dezentrale Entsorgung: Das Kanalnutzungsentgelt<br />
(für Abwasser aus Kleinkläranlagen) bleibt stabil bei<br />
1,94 Euro je Kubikmeter. Die Entsorgung von Fäkalschlamm<br />
aus Kleinkläranlagen kostet ab Januar 34<br />
statt bisher 29 Euro je Kubikmeter. Das sei notwendig,<br />
weil die fixen Kosten, etwa für die Abfuhr, auch<br />
bei sinkendem Klärschlammaufkommen gleich bleiben,<br />
weiß Kunath. Um 50 Cent sinkt das Entgelt für<br />
die Entsorgung des Fäkalwassers aus abflusslosen<br />
Gruben – von 17,50 Euro auf 17 Euro.<br />
Niederschlagswasserentgelt: Unter die Grenze<br />
von einem Euro sinkt im Gebiet des VVGG die Ableitung<br />
von Niederschlagswasser: von 1,10 auf<br />
0,99 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche.<br />
Zählerableser wieder unterwegs<br />
■ Vom 1. Dezember bis Ende<br />
Januar werden die<br />
Zählerstände abgelesen<br />
<strong>Grimma</strong>. Klaus-Reiner Lange ist vorbereitet: Mütze,<br />
Handschuhe, Schal, die dicke Winterjacke, gefütterte<br />
Schuhe. Am 1. Dezember begann seine jährliche Ablesetour<br />
der Wasserzähler im Verbandsgebiet. 21 000 Kunden<br />
des Versorgungsverbandes <strong>Grimma</strong>-Geithain besucht<br />
der OEWA-Außendienstmitarbeiter im Kundenservice.<br />
Und weil er die alleine niemals schaffen würde,<br />
bekommt der 52-Jährige Unterstützung. Insgesamt sorgen<br />
elf Mitarbeiter dafür, dass die Wasserverbräuche<br />
der Kunden registriert und auf dieser Basis die Jahresverbrauchsabrechnungen<br />
erstellt werden können.<br />
Die sogenannte Stichtagsablesung erfolgt bis Ende<br />
Januar. Lange und Kollegen klingeln bei den Kunden<br />
des VVGG, um die Zählerstrände abzulesen. Wichtig<br />
sind die ersten fünf Zahlen auf dem Zähler, einschließlich<br />
der beiden Nullen, die die genaue Kommastelle<br />
verraten. Ist der Hauseigentümer nicht zu Hause,<br />
kann er den Zählerstand eigenständig auf der Ablesekarte,<br />
die er dann im Briefkasten vorfindet, notieren<br />
und an die OEWA schicken. „Oder“, sagt Lange,<br />
„die Kunden klemmen die Karte einfach an die Tür. Wir<br />
kommen am nächsten Tag wieder und nehmen sie<br />
mit.“ Niemand müsse nur wegen des abzulesenden<br />
Zählerstandes anwesend sein, womöglich noch einen<br />
Tag Urlaub nehmen.<br />
Befinden sich die Zähler in einem Schacht, ist es<br />
wichtig, dass der frei zugänglich ist. Ungeachtet dessen<br />
müssen die Wasserzähler auch winterfest gemacht<br />
werden, damit sie nicht einfrieren. Denn Klaus-<br />
Reiner Lange weiß, wie häufig vergessen wird, die<br />
Messeinrichtung ordentlich gegen Frost zu schützen.<br />
„Den Schaden hat am Ende der Kunde. Schlimmstenfalls<br />
wird die Wasserversorgung unterbrochen, und<br />
die Reparatur zahlt er auch.“ Deshalb: Die Zähler<br />
rechtzeitig einpacken. Foto: OEWA<br />
Die Heizkostenabrechnung – kompliziert, teuer, fehlerhaft?<br />
■ Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen<br />
prüfen Plausibilität und helfen bei der Kostenkontrolle<br />
Auch für die vergangene Heizsaison müssen viele<br />
Mieter wieder mit einer Nachzahlung rechnen, da der<br />
Winter lang und kalt war und es zudem einen leichten<br />
Preisanstieg bei Heizöl und Erdgas gegeben hat. Liegt<br />
der Brief mit der Heizkostenabrechnung im Kasten,<br />
wird manch einem daher mulmig zumute. Die Nachzahlung<br />
und der neue monatliche Abschlag sind für<br />
die meisten Verbraucher noch klar ersichtlich. Mit den<br />
Details der Abrechnung tun sich dagegen viele Leute<br />
sehr schwer, oftmals zum eigenen Nachteil: Wie eine<br />
frühere Erhebung der Verbraucherzentrale Rheinland-<br />
Pfalz zeigt, können Verbraucher nicht automatisch<br />
davon ausgehen, dass ihre Abrechnung korrekt ist und<br />
den Vorgaben der Heizkostenverordnung entspricht.<br />
„Das bedeutet, dass es bei den Heizkostenabrechnungen<br />
noch vieles zu beanstanden gibt“, so Ulrike Körber,<br />
Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen.<br />
Sie fordert: „Hausverwaltungen und Vermieter<br />
müssen hier deutlich nachbessern. Mieter haben einen<br />
Anspruch auf eine transparente und vor allem<br />
korrekte Abrechnung.“ Allen Mieterinnen und Mietern<br />
rät die Energieberaterin daher, die eigene Abrechnung<br />
genau unter die Lupe zu nehmen. Bei Unklarheiten<br />
sollten Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
sich unabhängigen Rat bei der Verbraucherzentrale<br />
holen. Hier prüfen die Energieberater, ob die Energieverbrauchswerte<br />
plausibel sind und können zudem<br />
den Gesamtenergieverbrauch des Hauses bewerten.<br />
Dadurch erfährt der Mieter, ob er in einem Haus mit<br />
tendenziell hohen oder niedrigen Betriebskosten<br />
wohnt. Schließlich helfen die Energieberater auch dabei,<br />
die Heizkosten durch das eigene Verhalten günstig<br />
zu beeinflussen, zum Beispiel durch richtiges Lüften<br />
oder den Umgang mit der Heizungsregelung. In<br />
einer Energieberatung nicht enthalten sind rechtliche<br />
Fragen zur Heizkostenabrechnung. Für diesen Teil der<br />
Abrechnung hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale<br />
Sachsen weiter. Hier wird die richtige<br />
Anwendung der Heizkostenverordnung überprüft, also<br />
ob dieser oder jener Paragraph zutrifft.<br />
Unterstützung und anbieterunabhängige Hilfe bei<br />
Fragen zur Heizkostenabrechnung, zum richtigen<br />
Heizen und Lüften und vielen weiteren Fragen der<br />
Energieeinsparung und -effizienz bieten die Energieberater<br />
der Verbraucherzentrale: online, telefonisch<br />
oder in einem persönlichen Beratungsgespräch zu einem<br />
Eigenanteil von 5 Euro pro halbe Stunde. Mehr<br />
Informationen gibt es unter 0800 – 809 802 400<br />
(kostenfrei) oder auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.<br />
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale<br />
wird gefördert vom Bundesministerium<br />
für Wirtschaft und Technologie. Für einkommensschwache<br />
Haushalte ist sie kostenfrei.<br />
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