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Planungsunterlage-Buderus-Logamax-plus-GB172 - Heizung und ...

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9 Abgassysteme für den raumluftabhängigen Betrieb<br />

Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte der Bauart B<br />

sind<br />

• Bäder <strong>und</strong> Toiletten ohne Außenfenster, die über<br />

Sammelschächte <strong>und</strong> Kanäle ohne Motorkraft entlüftet<br />

werden<br />

• Räume oder Wohnungen, aus denen Gebläse Luft<br />

absaugen<br />

Ausnahmen<br />

– Die Aufstellräume haben ausreichende Öffnungen<br />

ins Freie.<br />

– Die Abgase werden gemäß DVGW-Arbeitsblatt<br />

G 626 mit Hilfe von Gebläsen über Lüftungs- <strong>und</strong><br />

Abgasablagen abgeführt.<br />

– Die in Abschnitt 8.2.2.3 der DVGW-TRGI 2008 aufgeführten<br />

Maßnahmen werden eingehalten.<br />

• Räume oder Nutzungseinheiten, in den Feuerstätten<br />

(z. B. Kamine), die bestimmungsgemäß offen betrieben<br />

werden können, aufgestellt sind<br />

Ausnahmen<br />

– Die Anforderungen in Abschnitt 9.2.1, erster Absatz<br />

der DVGW-TRGI 2008 werden im Einzelfall erfüllt.<br />

– Die Gas-Brennwertgeräte befinden sich in Räumen,<br />

in denen ihre Betriebssicherheit durch den Betrieb<br />

offener Kamine nicht gefährdet werden kann.<br />

– Die offenen Feuerstätten haben keine eigene<br />

Verbrennungsluftzufuhr.<br />

Bedingungen an Aufstellräume<br />

Gasgeräte der Bauart B 23P (alte Benennung B 23 ) müssen<br />

in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende<br />

Lüftungsöffnung von mindestens 150 cm 2 oder<br />

zwei Öffnungen von je 75 cm 2 oder Rohrleitungen ins<br />

Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten<br />

haben.<br />

Für jedes über 50 kW Gesamt-Nennwärmeleistung hinausgehende<br />

Kilowatt sind zusätzlich je 2 cm 2 erforderlich.<br />

Drahtnetze oder Gitter dürfen den erforderlichen Querschnitt<br />

nicht vermindern.<br />

Gasgeräte der Bauart B 33 dürfen in Räumen mit oder<br />

ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden<br />

kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden,<br />

wenn die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr <strong>und</strong> ordnungsgemäße<br />

Abgasabführung sichergestellt ist (Raumluftverb<strong>und</strong><br />

nach DVGW-TRGI 2008, Abschnitt 9.2.2).<br />

Aufstellraum bei Nennwärmeleistung ≤ 100 kW<br />

Für den raumluftabhängigen Betrieb des Gas-Brennwertgeräts<br />

<strong>Logamax</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB172</strong>/<strong>GB172</strong>T mit Nennwärmeleistungen<br />

bis 100 kW ist kein besonderer Aufstellraum<br />

erforderlich.<br />

Nicht zulässig in Aufenthaltsräumen von Menschen<br />

ist gemäß DVGW-TRGI 2008 die Installation des<br />

Gas-Brennwertgeräts <strong>Logamax</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB172</strong>/<strong>GB172</strong>T in<br />

Verbindung mit den Bausätzen GA <strong>und</strong> GN (Geräteart<br />

B 23P (alte Benennung B 23 )).<br />

Der Aufstellraum muss Lüftungsöffnungen ins Freie mit<br />

folgenden Querschnitten aufweisen<br />

• ≤ 50 kW: 1 × 150 cm 2 oder 2 × 75 cm 2<br />

• > 50 kW: Die Lüftungsöffnungen müssen mindestens<br />

150 cm 2 zuzüglich 2 cm 2 für jedes über 50 kW<br />

Gesamt-Nennwärmeleistung hinausgehende Kilowatt<br />

betragen.<br />

Möglich in Aufenthaltsräumen von Menschen ist<br />

jedoch die Installation des Gas-Brennwertgeräts<br />

<strong>Logamax</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB172</strong>/<strong>GB172</strong>T in Verbindung mit dem<br />

Bausatz GA-X (Geräteart B 33 ). Die Geräteleistung der<br />

genannten Gas-Brennwertgeräte liegt unter 35 kW <strong>und</strong><br />

bei der Luft-Abgas-Führung mit Bausatz GA-X können<br />

keine Abgase in den Aufstellraum gelangen, weil die<br />

Abgasleitung im Aufstellraum verbrennungsluftumspült<br />

ist. Allerdings muss die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr<br />

über einen Verbrennungsluftverb<strong>und</strong> gemäß<br />

DVGW-TRGI 2008, Abschnitt 9.2, sichergestellt sein.<br />

Der Aufstellraum muss bei raumluftabhängigem Betrieb<br />

folgende Anforderungen erfüllen<br />

• Der Aufstellraum darf nicht für andere Zwecke genutzt<br />

werden, außer<br />

– für die Einführung von Hausanschlüssen, einschließlich<br />

der Absperr-, Regel- <strong>und</strong> Messeinrichtungen<br />

– für die Aufstellung von Feuerstätten für flüssige<br />

Brennstoffe, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken<br />

oder ortsfesten Verbrennungsmotoren<br />

– für die Lagerung von Brennstoffen<br />

• Im Aufstellraum dürfen keine Öffnungen zu anderen<br />

Räumen, außer Öffnungen für Türen sein.<br />

• Die Türen des Aufstellraums müssen dicht <strong>und</strong> selbstschließend<br />

sein.<br />

• Der Aufstellraum muss gelüftet werden können.<br />

Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe darf die Nennwärmeleistung<br />

50 kW nicht überschreiten. Ist dies der Fall,<br />

müssen die baurechtlichen Anforderungen an Heizräume<br />

erfüllt werden.<br />

Außerhalb des Aufstellraums ist ein Notschalter gemäß<br />

DVGW-TRGI 2008, Abschnitt 8.1.4.2 zu installieren.<br />

9.1.4 Luft-Abgas-Leitung<br />

<strong>Buderus</strong>-Bausätze<br />

Die Abgasleitung der <strong>Buderus</strong>-Bausätze besteht aus<br />

Kunststoff. Sie wird installiert als komplettes Rohrsystem<br />

oder als Verbindungsstück zwischen dem Gas-Brennwertgerät<br />

<strong>und</strong> einem feuchteunempfindlichen Schornstein.<br />

Nach DIN-EN 14471 werden die Abgasanlagen klassifiziert.<br />

Die von <strong>Buderus</strong> systemzertifizierten Abgasanlagen<br />

entsprechen folgender Klassifikation ( Bild 102):<br />

• systemzertifizierte Abgasanlagen 1<br />

innen PP, außen Stahl, z. B. GA-K, GAF-K, DO<br />

– EN 14471 T120 H1 o W 2 O00 E D L0<br />

122<br />

6 720 648 096 2011/06 – <strong>Planungsunterlage</strong> <strong>Logamax</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB172</strong>

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