Planungsunterlage-Buderus-Logamax-plus-GB172 - Heizung und ...
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9 Abgassysteme für den raumluftabhängigen Betrieb<br />
Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte der Bauart B<br />
sind<br />
• Bäder <strong>und</strong> Toiletten ohne Außenfenster, die über<br />
Sammelschächte <strong>und</strong> Kanäle ohne Motorkraft entlüftet<br />
werden<br />
• Räume oder Wohnungen, aus denen Gebläse Luft<br />
absaugen<br />
Ausnahmen<br />
– Die Aufstellräume haben ausreichende Öffnungen<br />
ins Freie.<br />
– Die Abgase werden gemäß DVGW-Arbeitsblatt<br />
G 626 mit Hilfe von Gebläsen über Lüftungs- <strong>und</strong><br />
Abgasablagen abgeführt.<br />
– Die in Abschnitt 8.2.2.3 der DVGW-TRGI 2008 aufgeführten<br />
Maßnahmen werden eingehalten.<br />
• Räume oder Nutzungseinheiten, in den Feuerstätten<br />
(z. B. Kamine), die bestimmungsgemäß offen betrieben<br />
werden können, aufgestellt sind<br />
Ausnahmen<br />
– Die Anforderungen in Abschnitt 9.2.1, erster Absatz<br />
der DVGW-TRGI 2008 werden im Einzelfall erfüllt.<br />
– Die Gas-Brennwertgeräte befinden sich in Räumen,<br />
in denen ihre Betriebssicherheit durch den Betrieb<br />
offener Kamine nicht gefährdet werden kann.<br />
– Die offenen Feuerstätten haben keine eigene<br />
Verbrennungsluftzufuhr.<br />
Bedingungen an Aufstellräume<br />
Gasgeräte der Bauart B 23P (alte Benennung B 23 ) müssen<br />
in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führende<br />
Lüftungsöffnung von mindestens 150 cm 2 oder<br />
zwei Öffnungen von je 75 cm 2 oder Rohrleitungen ins<br />
Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten<br />
haben.<br />
Für jedes über 50 kW Gesamt-Nennwärmeleistung hinausgehende<br />
Kilowatt sind zusätzlich je 2 cm 2 erforderlich.<br />
Drahtnetze oder Gitter dürfen den erforderlichen Querschnitt<br />
nicht vermindern.<br />
Gasgeräte der Bauart B 33 dürfen in Räumen mit oder<br />
ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden<br />
kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden,<br />
wenn die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr <strong>und</strong> ordnungsgemäße<br />
Abgasabführung sichergestellt ist (Raumluftverb<strong>und</strong><br />
nach DVGW-TRGI 2008, Abschnitt 9.2.2).<br />
Aufstellraum bei Nennwärmeleistung ≤ 100 kW<br />
Für den raumluftabhängigen Betrieb des Gas-Brennwertgeräts<br />
<strong>Logamax</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB172</strong>/<strong>GB172</strong>T mit Nennwärmeleistungen<br />
bis 100 kW ist kein besonderer Aufstellraum<br />
erforderlich.<br />
Nicht zulässig in Aufenthaltsräumen von Menschen<br />
ist gemäß DVGW-TRGI 2008 die Installation des<br />
Gas-Brennwertgeräts <strong>Logamax</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB172</strong>/<strong>GB172</strong>T in<br />
Verbindung mit den Bausätzen GA <strong>und</strong> GN (Geräteart<br />
B 23P (alte Benennung B 23 )).<br />
Der Aufstellraum muss Lüftungsöffnungen ins Freie mit<br />
folgenden Querschnitten aufweisen<br />
• ≤ 50 kW: 1 × 150 cm 2 oder 2 × 75 cm 2<br />
• > 50 kW: Die Lüftungsöffnungen müssen mindestens<br />
150 cm 2 zuzüglich 2 cm 2 für jedes über 50 kW<br />
Gesamt-Nennwärmeleistung hinausgehende Kilowatt<br />
betragen.<br />
Möglich in Aufenthaltsräumen von Menschen ist<br />
jedoch die Installation des Gas-Brennwertgeräts<br />
<strong>Logamax</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB172</strong>/<strong>GB172</strong>T in Verbindung mit dem<br />
Bausatz GA-X (Geräteart B 33 ). Die Geräteleistung der<br />
genannten Gas-Brennwertgeräte liegt unter 35 kW <strong>und</strong><br />
bei der Luft-Abgas-Führung mit Bausatz GA-X können<br />
keine Abgase in den Aufstellraum gelangen, weil die<br />
Abgasleitung im Aufstellraum verbrennungsluftumspült<br />
ist. Allerdings muss die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr<br />
über einen Verbrennungsluftverb<strong>und</strong> gemäß<br />
DVGW-TRGI 2008, Abschnitt 9.2, sichergestellt sein.<br />
Der Aufstellraum muss bei raumluftabhängigem Betrieb<br />
folgende Anforderungen erfüllen<br />
• Der Aufstellraum darf nicht für andere Zwecke genutzt<br />
werden, außer<br />
– für die Einführung von Hausanschlüssen, einschließlich<br />
der Absperr-, Regel- <strong>und</strong> Messeinrichtungen<br />
– für die Aufstellung von Feuerstätten für flüssige<br />
Brennstoffe, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken<br />
oder ortsfesten Verbrennungsmotoren<br />
– für die Lagerung von Brennstoffen<br />
• Im Aufstellraum dürfen keine Öffnungen zu anderen<br />
Räumen, außer Öffnungen für Türen sein.<br />
• Die Türen des Aufstellraums müssen dicht <strong>und</strong> selbstschließend<br />
sein.<br />
• Der Aufstellraum muss gelüftet werden können.<br />
Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe darf die Nennwärmeleistung<br />
50 kW nicht überschreiten. Ist dies der Fall,<br />
müssen die baurechtlichen Anforderungen an Heizräume<br />
erfüllt werden.<br />
Außerhalb des Aufstellraums ist ein Notschalter gemäß<br />
DVGW-TRGI 2008, Abschnitt 8.1.4.2 zu installieren.<br />
9.1.4 Luft-Abgas-Leitung<br />
<strong>Buderus</strong>-Bausätze<br />
Die Abgasleitung der <strong>Buderus</strong>-Bausätze besteht aus<br />
Kunststoff. Sie wird installiert als komplettes Rohrsystem<br />
oder als Verbindungsstück zwischen dem Gas-Brennwertgerät<br />
<strong>und</strong> einem feuchteunempfindlichen Schornstein.<br />
Nach DIN-EN 14471 werden die Abgasanlagen klassifiziert.<br />
Die von <strong>Buderus</strong> systemzertifizierten Abgasanlagen<br />
entsprechen folgender Klassifikation ( Bild 102):<br />
• systemzertifizierte Abgasanlagen 1<br />
innen PP, außen Stahl, z. B. GA-K, GAF-K, DO<br />
– EN 14471 T120 H1 o W 2 O00 E D L0<br />
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6 720 648 096 2011/06 – <strong>Planungsunterlage</strong> <strong>Logamax</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB172</strong>