Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
A.4.10<br />
A.4.10.1<br />
A.4.10.2<br />
A.4.10.3<br />
A.4.10.4<br />
A.4.10.5<br />
A.4.10.6<br />
A.4.10.7<br />
Was ist nicht versichert?<br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, <strong>die</strong><br />
Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger<br />
Herbeiführung des Schadens verzichten wir darauf,<br />
unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens<br />
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt<br />
nicht, wenn Sie<br />
- den Diebstahl des Fahrzeugs grob fahrlässig<br />
ermöglichen oder<br />
- den <strong>Versicherung</strong>sfall infolge des Genusses alkoholischer<br />
Getränke oder anderer berauschender<br />
Mittel herbeiführen.<br />
Straftat<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, <strong>die</strong><br />
der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie<br />
vorsätzlich eine Straftat begeht oder versucht.<br />
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen der<br />
versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,<br />
auch soweit <strong>die</strong>se auf Trunkenheit<br />
beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische<br />
Anfälle oder andere Krampfanfälle, <strong>die</strong> den ganzen<br />
Körper der versicherten Person ergreifen.<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch, wenn <strong>die</strong>se<br />
Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis<br />
verursacht sind, <strong>die</strong> unter <strong>die</strong>sen Vertrag oder unter<br />
eine für das Vorfahrzeug bei uns abgeschlossene<br />
<strong>Kfz</strong>-Unfallversicherung fällt.<br />
Rennen<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, <strong>die</strong><br />
bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen,<br />
bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit<br />
ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige<br />
Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht<br />
kein <strong>Versicherung</strong>sschutz für jegliche Fahrten auf<br />
Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf<br />
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt<br />
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch für<br />
Fahrsicherheitstrainings.<br />
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen<br />
der Staatsgewalt<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, <strong>die</strong><br />
durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen<br />
oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar<br />
oder mittelbar verursacht werden.<br />
Kernenergie<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden<br />
durch Kernenergie.<br />
Bandscheiben, innere Blutungen<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden an<br />
Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen<br />
und Gehirnblutungen. <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein<br />
unter <strong>die</strong>sen Vertrag fallendes Unfallereignis ist.<br />
A.4.10.8<br />
A.4.10.9<br />
A.4.10.10<br />
A.4.10.11<br />
Infektionen<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Infektionen.<br />
Bei Wundstarrkrampf und Tollwut besteht jedoch<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn <strong>die</strong> Krankheitserreger<br />
durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder<br />
später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen<br />
besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn <strong>die</strong><br />
Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis,<br />
das nicht nur geringfügige Haut- oder<br />
Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder<br />
später in den Körper gelangen. Bei Infektionen, <strong>die</strong><br />
durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn <strong>die</strong> Heilmaßnahmen<br />
durch ein unter <strong>die</strong>sen Vertrag fallendes Unfallereignis<br />
veranlasst waren.<br />
Psychische Reaktionen<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei krankhaften<br />
Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch<br />
wenn <strong>die</strong>se durch einen Unfall verursacht wurden.<br />
Bauch- und Unterleibsbrüche<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Bauch- oder<br />
Unterleibsbrüchen. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht<br />
jedoch, wenn sie durch eine unter <strong>die</strong>sen Vertrag<br />
fallende gewaltsame, von außen kommende Einwirkung<br />
entstanden sind.<br />
Embargos<br />
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen<br />
- <strong>Versicherung</strong>sschutz nur, soweit und<br />
solange dem keine auf <strong>die</strong> Vertragsparteien direkt<br />
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen<br />
bzw. Embargos der Europäischen Union<br />
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.<br />
A.5 <strong>Kfz</strong>-Umweltschadenversicherung - für<br />
öffentlich-rechtliche Ansprüche nach<br />
dem Umweltschadengesetz<br />
A.5.1<br />
A.5.1.1<br />
A.5.1.2<br />
A.5.1.3<br />
Was ist versichert?<br />
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug <strong>die</strong> Umwelt geschädigt<br />
Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen<br />
zur Sanierung von Umweltschäden nach dem<br />
Umweltschadengesetz (USchadG) frei, <strong>die</strong> durch einen<br />
Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige<br />
Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs<br />
des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht<br />
worden sind. Ausgenommen vom <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
sind Ansprüche, <strong>die</strong> auch ohne Bestehen<br />
des Umweltschadengesetzes bereits aufgrund<br />
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts<br />
gegen Sie geltend gemacht werden können.<br />
Hinweis: Diese Ansprüche sind im <strong>Allgemeine</strong>n über<br />
<strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung gedeckt.<br />
Begründete und unbegründete Ansprüche<br />
Sind <strong>die</strong> Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz<br />
begründet, leisten wir Ersatz in Geld.<br />
Sind <strong>die</strong> Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz<br />
unbegründet, wehren wir <strong>die</strong>se auf unsere Kosten<br />
ab. Dies gilt auch, soweit <strong>die</strong> Ansprüche der Höhe<br />
nach unbegründet sind.