03.03.2014 Aufrufe

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 15 von 58<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

A.4.10<br />

A.4.10.1<br />

A.4.10.2<br />

A.4.10.3<br />

A.4.10.4<br />

A.4.10.5<br />

A.4.10.6<br />

A.4.10.7<br />

Was ist nicht versichert?<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, <strong>die</strong><br />

Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger<br />

Herbeiführung des Schadens verzichten wir darauf,<br />

unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt<br />

nicht, wenn Sie<br />

- den Diebstahl des Fahrzeugs grob fahrlässig<br />

ermöglichen oder<br />

- den <strong>Versicherung</strong>sfall infolge des Genusses alkoholischer<br />

Getränke oder anderer berauschender<br />

Mittel herbeiführen.<br />

Straftat<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, <strong>die</strong><br />

der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie<br />

vorsätzlich eine Straftat begeht oder versucht.<br />

Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen der<br />

versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,<br />

auch soweit <strong>die</strong>se auf Trunkenheit<br />

beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische<br />

Anfälle oder andere Krampfanfälle, <strong>die</strong> den ganzen<br />

Körper der versicherten Person ergreifen.<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch, wenn <strong>die</strong>se<br />

Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis<br />

verursacht sind, <strong>die</strong> unter <strong>die</strong>sen Vertrag oder unter<br />

eine für das Vorfahrzeug bei uns abgeschlossene<br />

<strong>Kfz</strong>-Unfallversicherung fällt.<br />

Rennen<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, <strong>die</strong><br />

bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen,<br />

bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit<br />

ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige<br />

Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht<br />

kein <strong>Versicherung</strong>sschutz für jegliche Fahrten auf<br />

Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf<br />

Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt<br />

(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch für<br />

Fahrsicherheitstrainings.<br />

Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen<br />

der Staatsgewalt<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, <strong>die</strong><br />

durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen<br />

oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar<br />

oder mittelbar verursacht werden.<br />

Kernenergie<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden<br />

durch Kernenergie.<br />

Bandscheiben, innere Blutungen<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden an<br />

Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen<br />

und Gehirnblutungen. <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein<br />

unter <strong>die</strong>sen Vertrag fallendes Unfallereignis ist.<br />

A.4.10.8<br />

A.4.10.9<br />

A.4.10.10<br />

A.4.10.11<br />

Infektionen<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Infektionen.<br />

Bei Wundstarrkrampf und Tollwut besteht jedoch<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn <strong>die</strong> Krankheitserreger<br />

durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder<br />

später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen<br />

besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn <strong>die</strong><br />

Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis,<br />

das nicht nur geringfügige Haut- oder<br />

Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder<br />

später in den Körper gelangen. Bei Infektionen, <strong>die</strong><br />

durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn <strong>die</strong> Heilmaßnahmen<br />

durch ein unter <strong>die</strong>sen Vertrag fallendes Unfallereignis<br />

veranlasst waren.<br />

Psychische Reaktionen<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei krankhaften<br />

Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch<br />

wenn <strong>die</strong>se durch einen Unfall verursacht wurden.<br />

Bauch- und Unterleibsbrüche<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Bauch- oder<br />

Unterleibsbrüchen. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht<br />

jedoch, wenn sie durch eine unter <strong>die</strong>sen Vertrag<br />

fallende gewaltsame, von außen kommende Einwirkung<br />

entstanden sind.<br />

Embargos<br />

Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen<br />

- <strong>Versicherung</strong>sschutz nur, soweit und<br />

solange dem keine auf <strong>die</strong> Vertragsparteien direkt<br />

anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen<br />

bzw. Embargos der Europäischen Union<br />

oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.<br />

A.5 <strong>Kfz</strong>-Umweltschadenversicherung - für<br />

öffentlich-rechtliche Ansprüche nach<br />

dem Umweltschadengesetz<br />

A.5.1<br />

A.5.1.1<br />

A.5.1.2<br />

A.5.1.3<br />

Was ist versichert?<br />

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug <strong>die</strong> Umwelt geschädigt<br />

Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen<br />

zur Sanierung von Umweltschäden nach dem<br />

Umweltschadengesetz (USchadG) frei, <strong>die</strong> durch einen<br />

Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige<br />

Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs<br />

des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht<br />

worden sind. Ausgenommen vom <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

sind Ansprüche, <strong>die</strong> auch ohne Bestehen<br />

des Umweltschadengesetzes bereits aufgrund<br />

gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts<br />

gegen Sie geltend gemacht werden können.<br />

Hinweis: Diese Ansprüche sind im <strong>Allgemeine</strong>n über<br />

<strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung gedeckt.<br />

Begründete und unbegründete Ansprüche<br />

Sind <strong>die</strong> Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz<br />

begründet, leisten wir Ersatz in Geld.<br />

Sind <strong>die</strong> Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz<br />

unbegründet, wehren wir <strong>die</strong>se auf unsere Kosten<br />

ab. Dies gilt auch, soweit <strong>die</strong> Ansprüche der Höhe<br />

nach unbegründet sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!