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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug<br />

unmittelbar von dem <strong>Kfz</strong>-Hersteller oder -Händler<br />

erworben hat und<br />

- bei Beschädigung <strong>die</strong> erforderlichen Kosten der<br />

Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen<br />

oder übersteigen.<br />

Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.<br />

4 Was ist nicht versichert?<br />

Abweichend zu: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

(A.2.18.1)<br />

Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, <strong>die</strong> Sie<br />

vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung<br />

des Schadens werden wir unsere Leistung, in<br />

einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden<br />

Verhältnis, kürzen.<br />

5 Kündigung einzelner <strong>Versicherung</strong>sarten<br />

Ende der Werkstattbindung bei Kündigung der Kaskoversicherung<br />

(G.4.1)<br />

Kündigen Sie oder wir <strong>die</strong> Kaskoversicherung, endet <strong>die</strong><br />

Werkstattbindung, ohne dass es einer gesonderten<br />

Kündigung bedarf, zu dem Zeitpunkt an dem <strong>die</strong> Kündigung<br />

wirksam wird.

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