Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug<br />
unmittelbar von dem <strong>Kfz</strong>-Hersteller oder -Händler<br />
erworben hat und<br />
- bei Beschädigung <strong>die</strong> erforderlichen Kosten der<br />
Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen<br />
oder übersteigen.<br />
Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.<br />
4 Was ist nicht versichert?<br />
Abweichend zu: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
(A.2.18.1)<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, <strong>die</strong> Sie<br />
vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung<br />
des Schadens werden wir unsere Leistung, in<br />
einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden<br />
Verhältnis, kürzen.<br />
5 Kündigung einzelner <strong>Versicherung</strong>sarten<br />
Ende der Werkstattbindung bei Kündigung der Kaskoversicherung<br />
(G.4.1)<br />
Kündigen Sie oder wir <strong>die</strong> Kaskoversicherung, endet <strong>die</strong><br />
Werkstattbindung, ohne dass es einer gesonderten<br />
Kündigung bedarf, zu dem Zeitpunkt an dem <strong>die</strong> Kündigung<br />
wirksam wird.