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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

1.1.11 Zweitwagennachlass/Pkw-Anbindung<br />

Gilt für Krafträder und Campingfahrzeuge im Privatkundengeschäft:<br />

Sie erhalten beim erstmaligen Vertragabschluss einen<br />

Nachlass, wenn nachfolgende Voraussetzungen<br />

erfüllt werden:<br />

- Ihr Erstfahrzeug (Pkw) muss bei unserer Gesellschaft<br />

versichert und mindestens in der<br />

SF-Klasse 1/2 eingestuft sein.<br />

- Die jährliche Fahrleistung darf 12.000 km<br />

nicht überschreiten.<br />

- Es darf keine Halter/-<strong>Versicherung</strong>snehmertrennung<br />

vorliegen.<br />

1.1.12 Kundenbindung<br />

Gilt für alle Fahrzeugarten, ausgenommen Pkw mit<br />

Ausfuhr- oder Roten Kennzeichen, Verträge für Oldtimer<br />

sowie Verträge des Kraftfahrzeug-Handels<br />

und -Handwerks.<br />

Haben Sie weitere Verträge außer einer <strong>Kfz</strong>- bzw.<br />

Lebensversicherung bei unserer Gesellschaft, erhalten<br />

Sie einen Beitragsnachlass. Dieser richtet sich<br />

nach der Anzahl der Verträge. Anrechenbar sind<br />

höchstens drei Verträge.<br />

1.1.13 Fahrzeughalter<br />

Gilt für alle Fahrzeugarten.<br />

Die Beiträge richten sich danach, ob das versicherte<br />

Fahrzeug auf den <strong>Versicherung</strong>snehmer zugelassen<br />

ist. Der Zulassung auf den <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

gleichgestellt ist <strong>die</strong> Zulassung auf<br />

- den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner<br />

oder den in häuslicher Gemeinschaft<br />

lebenden Lebenspartner,<br />

- ein leibliches/adoptiertes Kind, mit Behindertenausweis.<br />

Bei Zulassung auf einen anderen Halter berechnen<br />

wir einen Zuschlag.<br />

1.1.14 Zahlweise<br />

Gilt für alle Fahrzeugarten.<br />

Die Beiträge richten sich nach der mit Ihnen vereinbarten<br />

Zahlweise.<br />

1.1.15 Postleitzahl<br />

Gilt für alle Fahrzeugarten.<br />

Der Beitrag für <strong>Versicherung</strong>sverträge von Pkw*<br />

richtet sich in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung und<br />

Kaskoversicherung nach der Postleitzahl. Maßgebend<br />

für <strong>die</strong> Zuordnung ist <strong>die</strong> Postleitzahl, <strong>die</strong> sich<br />

aus dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I<br />

(Kraftfahrzeugschein) eingetragenen ständigen<br />

Wohnsitz des Halters ergibt. Die Regelungen zu<br />

den Regionalklassen in den Abschnitten J.2, J.9, K.3<br />

und Anhang 4 bleiben unberührt.<br />

1.1.16 Hubraum<br />

Gilt nur für Krafträder, Trikes und Quads.<br />

Die Beiträge richten sich nach dem Hubraum des<br />

versicherten Kraftfahrzeugs.<br />

1.1.17 Saisonkennzeichen<br />

Gilt für Krafträder, Trikes, Quads, Leichkrafträder,<br />

Oldtimer und Pkw.<br />

Für Verträge mit einem Saisonkennzeichen gewähren<br />

wir einen Beitragsnachlass.<br />

1.1.18 Finanzierung<br />

Gilt für alle Fahrzeugarten.<br />

Die Beiträge richten sich danach, ob Ihr Fahrzeug<br />

eigen- oder fremdfinanziert ist.<br />

1.1.19 Geschäftsführerfahrzeug<br />

Gilt für Pkw ∗ , Krafträder, Trikes, Quads und Campingfahrzeuge<br />

im Firmenkundengeschäft:<br />

Sie erhalten einen Nachlass, wenn nachfolgende<br />

Voraussetzungen erfüllt werden:<br />

- Unser Vertragspartner (<strong>Versicherung</strong>snehmer)<br />

ist eine Firma,<br />

- Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Geschäftsführer<br />

der Firma, dessen Ehepartner,<br />

dem eingetragenen oder in häuslicher Gemeinschaft<br />

mit ihm lebenden Lebenspartner<br />

gefahren,<br />

- Pro Firma können maximal zwei Geschäftsführerfahrzeuge<br />

versichert werden.<br />

1.1.20 Kaskoanbindung<br />

Gilt für Pkw und Wohnmobile.<br />

Schließen Sie zusätzlich zu Ihrer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung<br />

eine Kaskoversicherung ab, erhalten<br />

Sie einen Nachlass.<br />

1.1.21 Brems-, Betriebs- und Bruchschäden<br />

Gilt für alle Fahrzeugarten, ausgenommen Krafträder,<br />

Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Pkw, Campingfahrzeuge,<br />

Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw und<br />

-Campingfahrzeuge sowie Wohnwagenanhänger.<br />

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden am versicherten<br />

Fahrzeug können gegen einen Beitragszuschlag<br />

mitversichert werden.<br />

1.1.22 Holzrücken<br />

∗<br />

Gilt nur für landwirtschaftliche Zugmaschinen,<br />

Raupenschlepper und Arbeitsmaschinen.<br />

Holzrücken mit dem versicherten Fahrzeug kann<br />

gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden.<br />

Keine Pkw im Sinne <strong>die</strong>ser Bestimmung sind Oldtimer sowie<br />

Pkw mit Ausfuhr- oder Roten Kennzeichen.

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