Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
1.1.11 Zweitwagennachlass/Pkw-Anbindung<br />
Gilt für Krafträder und Campingfahrzeuge im Privatkundengeschäft:<br />
Sie erhalten beim erstmaligen Vertragabschluss einen<br />
Nachlass, wenn nachfolgende Voraussetzungen<br />
erfüllt werden:<br />
- Ihr Erstfahrzeug (Pkw) muss bei unserer Gesellschaft<br />
versichert und mindestens in der<br />
SF-Klasse 1/2 eingestuft sein.<br />
- Die jährliche Fahrleistung darf 12.000 km<br />
nicht überschreiten.<br />
- Es darf keine Halter/-<strong>Versicherung</strong>snehmertrennung<br />
vorliegen.<br />
1.1.12 Kundenbindung<br />
Gilt für alle Fahrzeugarten, ausgenommen Pkw mit<br />
Ausfuhr- oder Roten Kennzeichen, Verträge für Oldtimer<br />
sowie Verträge des Kraftfahrzeug-Handels<br />
und -Handwerks.<br />
Haben Sie weitere Verträge außer einer <strong>Kfz</strong>- bzw.<br />
Lebensversicherung bei unserer Gesellschaft, erhalten<br />
Sie einen Beitragsnachlass. Dieser richtet sich<br />
nach der Anzahl der Verträge. Anrechenbar sind<br />
höchstens drei Verträge.<br />
1.1.13 Fahrzeughalter<br />
Gilt für alle Fahrzeugarten.<br />
Die Beiträge richten sich danach, ob das versicherte<br />
Fahrzeug auf den <strong>Versicherung</strong>snehmer zugelassen<br />
ist. Der Zulassung auf den <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
gleichgestellt ist <strong>die</strong> Zulassung auf<br />
- den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner<br />
oder den in häuslicher Gemeinschaft<br />
lebenden Lebenspartner,<br />
- ein leibliches/adoptiertes Kind, mit Behindertenausweis.<br />
Bei Zulassung auf einen anderen Halter berechnen<br />
wir einen Zuschlag.<br />
1.1.14 Zahlweise<br />
Gilt für alle Fahrzeugarten.<br />
Die Beiträge richten sich nach der mit Ihnen vereinbarten<br />
Zahlweise.<br />
1.1.15 Postleitzahl<br />
Gilt für alle Fahrzeugarten.<br />
Der Beitrag für <strong>Versicherung</strong>sverträge von Pkw*<br />
richtet sich in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung und<br />
Kaskoversicherung nach der Postleitzahl. Maßgebend<br />
für <strong>die</strong> Zuordnung ist <strong>die</strong> Postleitzahl, <strong>die</strong> sich<br />
aus dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I<br />
(Kraftfahrzeugschein) eingetragenen ständigen<br />
Wohnsitz des Halters ergibt. Die Regelungen zu<br />
den Regionalklassen in den Abschnitten J.2, J.9, K.3<br />
und Anhang 4 bleiben unberührt.<br />
1.1.16 Hubraum<br />
Gilt nur für Krafträder, Trikes und Quads.<br />
Die Beiträge richten sich nach dem Hubraum des<br />
versicherten Kraftfahrzeugs.<br />
1.1.17 Saisonkennzeichen<br />
Gilt für Krafträder, Trikes, Quads, Leichkrafträder,<br />
Oldtimer und Pkw.<br />
Für Verträge mit einem Saisonkennzeichen gewähren<br />
wir einen Beitragsnachlass.<br />
1.1.18 Finanzierung<br />
Gilt für alle Fahrzeugarten.<br />
Die Beiträge richten sich danach, ob Ihr Fahrzeug<br />
eigen- oder fremdfinanziert ist.<br />
1.1.19 Geschäftsführerfahrzeug<br />
Gilt für Pkw ∗ , Krafträder, Trikes, Quads und Campingfahrzeuge<br />
im Firmenkundengeschäft:<br />
Sie erhalten einen Nachlass, wenn nachfolgende<br />
Voraussetzungen erfüllt werden:<br />
- Unser Vertragspartner (<strong>Versicherung</strong>snehmer)<br />
ist eine Firma,<br />
- Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Geschäftsführer<br />
der Firma, dessen Ehepartner,<br />
dem eingetragenen oder in häuslicher Gemeinschaft<br />
mit ihm lebenden Lebenspartner<br />
gefahren,<br />
- Pro Firma können maximal zwei Geschäftsführerfahrzeuge<br />
versichert werden.<br />
1.1.20 Kaskoanbindung<br />
Gilt für Pkw und Wohnmobile.<br />
Schließen Sie zusätzlich zu Ihrer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung<br />
eine Kaskoversicherung ab, erhalten<br />
Sie einen Nachlass.<br />
1.1.21 Brems-, Betriebs- und Bruchschäden<br />
Gilt für alle Fahrzeugarten, ausgenommen Krafträder,<br />
Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Pkw, Campingfahrzeuge,<br />
Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw und<br />
-Campingfahrzeuge sowie Wohnwagenanhänger.<br />
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden am versicherten<br />
Fahrzeug können gegen einen Beitragszuschlag<br />
mitversichert werden.<br />
1.1.22 Holzrücken<br />
∗<br />
Gilt nur für landwirtschaftliche Zugmaschinen,<br />
Raupenschlepper und Arbeitsmaschinen.<br />
Holzrücken mit dem versicherten Fahrzeug kann<br />
gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden.<br />
Keine Pkw im Sinne <strong>die</strong>ser Bestimmung sind Oldtimer sowie<br />
Pkw mit Ausfuhr- oder Roten Kennzeichen.