Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang<br />
4 entnehmen.<br />
J.3 Überprüfung der Beiträge<br />
Wir sind berechtigt, <strong>die</strong> Beiträge während der Vertragslaufzeit<br />
unter Beibehaltung der zugrunde liegenden<br />
Kalkulationsmethode neu zu kalkulieren.<br />
Hierbei berücksichtigen wir <strong>die</strong> tatsächlichen Kosten<br />
für Verwaltung, Vertrieb und Rückversicherung<br />
sowie den erwarteten Schadenbedarf.<br />
Bei der Neukalkulation können wir auch <strong>die</strong> jeweils<br />
aktuellsten statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbandes<br />
der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft<br />
e.V. sowie <strong>die</strong> aktuellsten Ergebnisse des unabhängigen<br />
Treuhänders zu den Typ- und Regionalstatistiken<br />
berücksichtigen.<br />
Die Gewinnansätze des Tarifs bleiben von der Neukalkulation<br />
unberührt.<br />
Die neu festgesetzten Tarifbeiträge werden ab Beginn<br />
der nächsten <strong>Versicherung</strong>speriode wirksam.<br />
J.4 Beitragsanhebung<br />
Ergibt <strong>die</strong> Neukalkulation höhere Tarifbeiträge als<br />
<strong>die</strong> bisherigen, sind wir berechtigt, sie um <strong>die</strong> berechnete<br />
Differenz zu erhöhen.<br />
J.5 Beitragssenkung<br />
Ergibt <strong>die</strong> Neukalkulation niedrigere Tarifbeiträge<br />
als <strong>die</strong> bisherigen, sind wir verpflichtet, sie um <strong>die</strong><br />
berechnete Differenz abzusenken.<br />
J.6 Beitragsvergleich mit neu abzuschließenden<br />
Verträgen<br />
Ergibt <strong>die</strong> Neukalkulation für <strong>die</strong> bestehende <strong>Versicherung</strong>sart<br />
einen höheren Tarifbeitrag als für neu<br />
abzuschließende Verträge mit den gleichen Tarifmerkmalen,<br />
den gleichen Angaben zu den Tarifmerkmalen<br />
und dem gleichen Deckungsumfang, so<br />
können wir für bestehende Verträge höchstens den<br />
Tarifbeitrag für neu abzuschließende Verträge ansetzen.<br />
J.7 Mitteilung der Beitragserhöhung und<br />
Kündigungsrecht<br />
Erhöht sich infolge der Neukalkulation gemäß J.3<br />
Ihr Beitrag, können Sie den Vertrag nach Ziffer G.2.7<br />
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung<br />
der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung<br />
ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem<br />
Zeitpunkt, zu dem <strong>die</strong> Beitragserhöhung wirksam<br />
geworden wäre. Wir teilen Ihnen <strong>die</strong> Beitragserhöhung<br />
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden<br />
mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht<br />
hin.<br />
J.8 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs<br />
in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />
In der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt,<br />
den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund<br />
eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-<br />
Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang<br />
oder <strong>die</strong> <strong>Versicherung</strong>ssummen zu erhöhen.<br />
J.9 Änderung der Tarifstruktur<br />
K<br />
Wir sind berechtigt, <strong>die</strong> Bestimmungen für SF-<br />
Klassen, Regionalklassen, Typklassen, Tarifgruppen,<br />
Berufsgruppen, Stärkeklassen und <strong>die</strong> in Anhang<br />
2 aufgeführten Merkmale zur Beitragsberechnung<br />
zu ändern, ersatzlos aufzuheben oder durch<br />
neue Merkmale zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn<br />
ein angemessenes Verhältnis von Beitrag und <strong>Versicherung</strong>sleistung<br />
gewährleistet ist und <strong>die</strong>s den<br />
anerkannten Grundsätzen der <strong>Versicherung</strong>smathematik<br />
und <strong>Versicherung</strong>stechnik entspricht.<br />
Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn<br />
des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam, wenn<br />
wir Ihnen <strong>die</strong> Änderungen spätestens einen Monat<br />
vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich über<br />
Ihr Kündigungsrecht nach G.2.9 belehren.<br />
Beitragsänderung aufgrund eines<br />
bei Ihnen eingetretenen Umstands<br />
K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts<br />
Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum<br />
Schadenfreiheitsrabatt-System nach Anhang 1, Abschnitt<br />
I ändern.<br />
K.2 Änderung von individuellen Merkmalen<br />
zur Beitragsberechnung<br />
K.2.1<br />
K.2.2<br />
K.2.3<br />
Änderung von Tarifmerkmalen<br />
Welche Änderungen werden berücksichtigt?<br />
Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags<br />
Merkmale zur Beitragsberechnung nach Anhang 2<br />
"Merkmale zur Beitragsberechnung“ oder Anhang 5<br />
"Berufs-/Tarifgruppen", <strong>die</strong> <strong>die</strong> Beitragsberechnung<br />
bestimmen, berechnen wir den Beitrag neu. Dies<br />
kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung<br />
führen.<br />
Auswirkung auf den Beitrag<br />
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.<br />
Erhöht sich <strong>die</strong> im <strong>Versicherung</strong>sschein aufgeführte<br />
Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der<br />
neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden<br />
<strong>Versicherung</strong>sjahres.<br />
K.3 Änderung der Regionalklasse wegen<br />
Wohnsitzwechsels<br />
Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch<br />
Ihr Fahrzeug einer anderen Regionalklasse<br />
zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung<br />
bei der Zulassungsbehörde nach der neuen<br />
Regionalklasse.