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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang<br />

4 entnehmen.<br />

J.3 Überprüfung der Beiträge<br />

Wir sind berechtigt, <strong>die</strong> Beiträge während der Vertragslaufzeit<br />

unter Beibehaltung der zugrunde liegenden<br />

Kalkulationsmethode neu zu kalkulieren.<br />

Hierbei berücksichtigen wir <strong>die</strong> tatsächlichen Kosten<br />

für Verwaltung, Vertrieb und Rückversicherung<br />

sowie den erwarteten Schadenbedarf.<br />

Bei der Neukalkulation können wir auch <strong>die</strong> jeweils<br />

aktuellsten statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbandes<br />

der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft<br />

e.V. sowie <strong>die</strong> aktuellsten Ergebnisse des unabhängigen<br />

Treuhänders zu den Typ- und Regionalstatistiken<br />

berücksichtigen.<br />

Die Gewinnansätze des Tarifs bleiben von der Neukalkulation<br />

unberührt.<br />

Die neu festgesetzten Tarifbeiträge werden ab Beginn<br />

der nächsten <strong>Versicherung</strong>speriode wirksam.<br />

J.4 Beitragsanhebung<br />

Ergibt <strong>die</strong> Neukalkulation höhere Tarifbeiträge als<br />

<strong>die</strong> bisherigen, sind wir berechtigt, sie um <strong>die</strong> berechnete<br />

Differenz zu erhöhen.<br />

J.5 Beitragssenkung<br />

Ergibt <strong>die</strong> Neukalkulation niedrigere Tarifbeiträge<br />

als <strong>die</strong> bisherigen, sind wir verpflichtet, sie um <strong>die</strong><br />

berechnete Differenz abzusenken.<br />

J.6 Beitragsvergleich mit neu abzuschließenden<br />

Verträgen<br />

Ergibt <strong>die</strong> Neukalkulation für <strong>die</strong> bestehende <strong>Versicherung</strong>sart<br />

einen höheren Tarifbeitrag als für neu<br />

abzuschließende Verträge mit den gleichen Tarifmerkmalen,<br />

den gleichen Angaben zu den Tarifmerkmalen<br />

und dem gleichen Deckungsumfang, so<br />

können wir für bestehende Verträge höchstens den<br />

Tarifbeitrag für neu abzuschließende Verträge ansetzen.<br />

J.7 Mitteilung der Beitragserhöhung und<br />

Kündigungsrecht<br />

Erhöht sich infolge der Neukalkulation gemäß J.3<br />

Ihr Beitrag, können Sie den Vertrag nach Ziffer G.2.7<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung<br />

der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung<br />

ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem<br />

Zeitpunkt, zu dem <strong>die</strong> Beitragserhöhung wirksam<br />

geworden wäre. Wir teilen Ihnen <strong>die</strong> Beitragserhöhung<br />

spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden<br />

mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht<br />

hin.<br />

J.8 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs<br />

in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />

In der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt,<br />

den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund<br />

eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-<br />

Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang<br />

oder <strong>die</strong> <strong>Versicherung</strong>ssummen zu erhöhen.<br />

J.9 Änderung der Tarifstruktur<br />

K<br />

Wir sind berechtigt, <strong>die</strong> Bestimmungen für SF-<br />

Klassen, Regionalklassen, Typklassen, Tarifgruppen,<br />

Berufsgruppen, Stärkeklassen und <strong>die</strong> in Anhang<br />

2 aufgeführten Merkmale zur Beitragsberechnung<br />

zu ändern, ersatzlos aufzuheben oder durch<br />

neue Merkmale zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn<br />

ein angemessenes Verhältnis von Beitrag und <strong>Versicherung</strong>sleistung<br />

gewährleistet ist und <strong>die</strong>s den<br />

anerkannten Grundsätzen der <strong>Versicherung</strong>smathematik<br />

und <strong>Versicherung</strong>stechnik entspricht.<br />

Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn<br />

des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam, wenn<br />

wir Ihnen <strong>die</strong> Änderungen spätestens einen Monat<br />

vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich über<br />

Ihr Kündigungsrecht nach G.2.9 belehren.<br />

Beitragsänderung aufgrund eines<br />

bei Ihnen eingetretenen Umstands<br />

K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts<br />

Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum<br />

Schadenfreiheitsrabatt-System nach Anhang 1, Abschnitt<br />

I ändern.<br />

K.2 Änderung von individuellen Merkmalen<br />

zur Beitragsberechnung<br />

K.2.1<br />

K.2.2<br />

K.2.3<br />

Änderung von Tarifmerkmalen<br />

Welche Änderungen werden berücksichtigt?<br />

Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags<br />

Merkmale zur Beitragsberechnung nach Anhang 2<br />

"Merkmale zur Beitragsberechnung“ oder Anhang 5<br />

"Berufs-/Tarifgruppen", <strong>die</strong> <strong>die</strong> Beitragsberechnung<br />

bestimmen, berechnen wir den Beitrag neu. Dies<br />

kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung<br />

führen.<br />

Auswirkung auf den Beitrag<br />

Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.<br />

Erhöht sich <strong>die</strong> im <strong>Versicherung</strong>sschein aufgeführte<br />

Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der<br />

neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden<br />

<strong>Versicherung</strong>sjahres.<br />

K.3 Änderung der Regionalklasse wegen<br />

Wohnsitzwechsels<br />

Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch<br />

Ihr Fahrzeug einer anderen Regionalklasse<br />

zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummeldung<br />

bei der Zulassungsbehörde nach der neuen<br />

Regionalklasse.

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