Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
für Dritte erfolgen. Ausgenommen sind Industrietätigkeiten,<br />
das Handwerk, körperliche Berufsarbeiten sowie<br />
Berufs- oder Verkaufsfahrer.<br />
Nachfolgend werden <strong>die</strong> Unternehmungen und Branchen<br />
beispielhaft aufgeführt, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
zum Abschluss des D-Tarifes erfüllen:<br />
Arztpraxen, Abfallwirtschafts-Unternehmen, Anwaltskanzleien,<br />
Architektur- und Statikerbüros, Auktionshäuser,<br />
Badeanstalten, Beerdigungsunternehmen, Bewachungsunternehmen,<br />
EDV-/Nachrichtenübermittlung,<br />
Fotostudios, Friseurbetriebe, Gepäckträgerorganisationen,<br />
Hotel-, Gastwirtschafts- und Pensionsbetriebe,<br />
Kinderheime, Kindergärten, Lehranstalten (private),<br />
Maklerbüros, Massageinstitute, Presseagenturen<br />
auch freiberufliche, Journalisten und Berichterstatter,<br />
Reisebüros, Reiseveranstalter, Rundfunk-, Fernsehanstalten<br />
(private), Sachverständigenbüros, Steuerberatungsunternehmen,<br />
Telegrafen-, Fernmelde-, Fernsprech-,<br />
Funkbetriebs- und Fernmeldebau-Ämter (sofern<br />
nicht B-berechtigt), Verwaltungen, Werbeagenturen<br />
und Wirtschaftprüfungsgesellschaften.<br />
4 Berufs-/Tarifgruppe F (Flughafenbe<strong>die</strong>nstete)<br />
Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe F gelten in der <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />
beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />
Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />
von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />
sind auf:<br />
Mitarbeiter von Flughafen-Betreibergesellschaften, Privatflughäfen,<br />
Fluggesellschaften, Flugsicherungs<strong>die</strong>nsten<br />
oder Privatpiloten.<br />
5 Berufs-/Tarifgruppe FDL-N<br />
Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe FDL-N gelten in<br />
der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />
beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Lastkraftwagen<br />
mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5 to im<br />
Werkverkehr, Lastkraftwagen mit zulässiger Gesamtmasse<br />
über 3,5 to im Werkverkehr, Zugmaschinen im<br />
Werkverkehr, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes und<br />
Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge von Kraftfahrzeugen,<br />
<strong>die</strong> zugelassen sind auf<br />
a) Mitarbeiter von Sparkassen, Banken und <strong>Versicherung</strong>en,<br />
<strong>die</strong> nicht den Status des öffentlichen Dienstes<br />
erfüllen.<br />
b) Pensionäre und Rentner, wenn sie <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
von 5 a) unmittelbar vor ihrem Eintritt in<br />
den Ruhestand bzw. Ausscheiden aus dem aktiven<br />
Dienst durch Berufsunfähigkeit erfüllt haben und<br />
nicht anderweitig berufstätig sind.<br />
Dies gilt auch für Vorruhestands- bzw. Altersteilzeitmodelle,<br />
bei denen sich der Arbeitnehmer bis<br />
zum Beginn der Altersrente übergangsweise evtl.<br />
auch im Status der Arbeitslosigkeit befindet.<br />
c) Der Nachweis erfolgt mit der FDL-Bescheinigung.<br />
Diese können wir während der Vertragslaufzeit erneut<br />
anfordern.<br />
6 Berufs-/Tarifgruppe FDL-ÖD<br />
Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe FDL-ÖD gelten<br />
in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />
beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge,<br />
Lastkraftwagen mit zulässiger Gesamtmasse<br />
bis 3,5 to im Werkverkehr, Lastkraftwagen<br />
mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 to im Werkverkehr,<br />
Zugmaschinen im Werkverkehr, Krafträder,<br />
Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />
von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />
sind auf<br />
a) Innen- und Außen<strong>die</strong>nstmitarbeiter der SV und Angestellte<br />
gesetzlicher Krankenversicherungen sowie<br />
für Verbundmitarbeiter und B-berechtigte Mitarbeiter<br />
von Sparkassen, Banken und <strong>Versicherung</strong>en<br />
im öffentlichen Dienst.<br />
b) Pensionäre und Rentner, wenn sie <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
von 6 a) unmittelbar vor ihrem Eintritt in<br />
den Ruhestand bzw. Ausscheiden aus dem aktiven<br />
Dienst durch Berufsunfähigkeit erfüllt haben und<br />
nicht anderweitig berufstätig sind.<br />
Dies gilt auch für Vorruhestands- bzw. Altersteilzeitmodelle,<br />
bei denen sich der Arbeitnehmer bis<br />
zum Beginn der Altersrente übergangsweise evtl.<br />
auch im Status der Arbeitslosigkeit befindet.<br />
c) Ehepartner und eingetragene Lebenspartner der<br />
oben genannten Personengruppen. Für Partner von<br />
Angestellten gesetzlicher Krankenversicherungen<br />
gilt <strong>die</strong>s nur, wenn <strong>die</strong>se nicht erwerbstätig sind<br />
vom <strong>Versicherung</strong>snehmer unterhalten werden.<br />
d) Der Nachweis erfolgt bei Neuanträgen mit der FDL-<br />
Bescheinigung. Diese können wir während der Vertragslaufzeit<br />
erneut anfordern.<br />
7 Berufs-/Tarifgruppe H (Handwerker- und<br />
Facharbeiter)<br />
Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe H gelten in der<br />
<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />
beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />
Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />
von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />
sind auf<br />
Handwerker und Facharbeiter mit qualifiziertem Berufsabschluss<br />
(Gesellen- oder Meisterbrief).<br />
8 Berufs-/Tarifgruppe KB (Kommunen und<br />
Behörden)<br />
Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe KB gelten in der<br />
<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />
beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />
Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />
von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> auf den nachstehenden<br />
Personenkreis zugelassen sind:<br />
a) Rentner des nachfolgend aufgeführten Personenkreises.<br />
b) Beschäftigte von Kommunen und Behörden, <strong>die</strong><br />
fest angestellt sind.<br />
c) Hauptamtliche Mitarbeiter der Polizei, Feuerwehr<br />
und Rettungs<strong>die</strong>nste.<br />
d) Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder<br />
der oben genannten Personengruppen, sofern<br />
sie nicht erwerbstätig sind und vom <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
unterhalten werden.<br />
Sie müssen <strong>die</strong> Berechtigung durch Einreichung einer<br />
B-Bescheinigung bei Abschluss eines Neuantrages<br />
nachweisen.