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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

für Dritte erfolgen. Ausgenommen sind Industrietätigkeiten,<br />

das Handwerk, körperliche Berufsarbeiten sowie<br />

Berufs- oder Verkaufsfahrer.<br />

Nachfolgend werden <strong>die</strong> Unternehmungen und Branchen<br />

beispielhaft aufgeführt, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

zum Abschluss des D-Tarifes erfüllen:<br />

Arztpraxen, Abfallwirtschafts-Unternehmen, Anwaltskanzleien,<br />

Architektur- und Statikerbüros, Auktionshäuser,<br />

Badeanstalten, Beerdigungsunternehmen, Bewachungsunternehmen,<br />

EDV-/Nachrichtenübermittlung,<br />

Fotostudios, Friseurbetriebe, Gepäckträgerorganisationen,<br />

Hotel-, Gastwirtschafts- und Pensionsbetriebe,<br />

Kinderheime, Kindergärten, Lehranstalten (private),<br />

Maklerbüros, Massageinstitute, Presseagenturen<br />

auch freiberufliche, Journalisten und Berichterstatter,<br />

Reisebüros, Reiseveranstalter, Rundfunk-, Fernsehanstalten<br />

(private), Sachverständigenbüros, Steuerberatungsunternehmen,<br />

Telegrafen-, Fernmelde-, Fernsprech-,<br />

Funkbetriebs- und Fernmeldebau-Ämter (sofern<br />

nicht B-berechtigt), Verwaltungen, Werbeagenturen<br />

und Wirtschaftprüfungsgesellschaften.<br />

4 Berufs-/Tarifgruppe F (Flughafenbe<strong>die</strong>nstete)<br />

Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe F gelten in der <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />

beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />

Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />

von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />

sind auf:<br />

Mitarbeiter von Flughafen-Betreibergesellschaften, Privatflughäfen,<br />

Fluggesellschaften, Flugsicherungs<strong>die</strong>nsten<br />

oder Privatpiloten.<br />

5 Berufs-/Tarifgruppe FDL-N<br />

Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe FDL-N gelten in<br />

der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />

beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Lastkraftwagen<br />

mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5 to im<br />

Werkverkehr, Lastkraftwagen mit zulässiger Gesamtmasse<br />

über 3,5 to im Werkverkehr, Zugmaschinen im<br />

Werkverkehr, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes und<br />

Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge von Kraftfahrzeugen,<br />

<strong>die</strong> zugelassen sind auf<br />

a) Mitarbeiter von Sparkassen, Banken und <strong>Versicherung</strong>en,<br />

<strong>die</strong> nicht den Status des öffentlichen Dienstes<br />

erfüllen.<br />

b) Pensionäre und Rentner, wenn sie <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

von 5 a) unmittelbar vor ihrem Eintritt in<br />

den Ruhestand bzw. Ausscheiden aus dem aktiven<br />

Dienst durch Berufsunfähigkeit erfüllt haben und<br />

nicht anderweitig berufstätig sind.<br />

Dies gilt auch für Vorruhestands- bzw. Altersteilzeitmodelle,<br />

bei denen sich der Arbeitnehmer bis<br />

zum Beginn der Altersrente übergangsweise evtl.<br />

auch im Status der Arbeitslosigkeit befindet.<br />

c) Der Nachweis erfolgt mit der FDL-Bescheinigung.<br />

Diese können wir während der Vertragslaufzeit erneut<br />

anfordern.<br />

6 Berufs-/Tarifgruppe FDL-ÖD<br />

Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe FDL-ÖD gelten<br />

in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />

beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge,<br />

Lastkraftwagen mit zulässiger Gesamtmasse<br />

bis 3,5 to im Werkverkehr, Lastkraftwagen<br />

mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 to im Werkverkehr,<br />

Zugmaschinen im Werkverkehr, Krafträder,<br />

Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />

von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />

sind auf<br />

a) Innen- und Außen<strong>die</strong>nstmitarbeiter der SV und Angestellte<br />

gesetzlicher Krankenversicherungen sowie<br />

für Verbundmitarbeiter und B-berechtigte Mitarbeiter<br />

von Sparkassen, Banken und <strong>Versicherung</strong>en<br />

im öffentlichen Dienst.<br />

b) Pensionäre und Rentner, wenn sie <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

von 6 a) unmittelbar vor ihrem Eintritt in<br />

den Ruhestand bzw. Ausscheiden aus dem aktiven<br />

Dienst durch Berufsunfähigkeit erfüllt haben und<br />

nicht anderweitig berufstätig sind.<br />

Dies gilt auch für Vorruhestands- bzw. Altersteilzeitmodelle,<br />

bei denen sich der Arbeitnehmer bis<br />

zum Beginn der Altersrente übergangsweise evtl.<br />

auch im Status der Arbeitslosigkeit befindet.<br />

c) Ehepartner und eingetragene Lebenspartner der<br />

oben genannten Personengruppen. Für Partner von<br />

Angestellten gesetzlicher Krankenversicherungen<br />

gilt <strong>die</strong>s nur, wenn <strong>die</strong>se nicht erwerbstätig sind<br />

vom <strong>Versicherung</strong>snehmer unterhalten werden.<br />

d) Der Nachweis erfolgt bei Neuanträgen mit der FDL-<br />

Bescheinigung. Diese können wir während der Vertragslaufzeit<br />

erneut anfordern.<br />

7 Berufs-/Tarifgruppe H (Handwerker- und<br />

Facharbeiter)<br />

Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe H gelten in der<br />

<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />

beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />

Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />

von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />

sind auf<br />

Handwerker und Facharbeiter mit qualifiziertem Berufsabschluss<br />

(Gesellen- oder Meisterbrief).<br />

8 Berufs-/Tarifgruppe KB (Kommunen und<br />

Behörden)<br />

Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe KB gelten in der<br />

<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />

beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />

Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />

von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> auf den nachstehenden<br />

Personenkreis zugelassen sind:<br />

a) Rentner des nachfolgend aufgeführten Personenkreises.<br />

b) Beschäftigte von Kommunen und Behörden, <strong>die</strong><br />

fest angestellt sind.<br />

c) Hauptamtliche Mitarbeiter der Polizei, Feuerwehr<br />

und Rettungs<strong>die</strong>nste.<br />

d) Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder<br />

der oben genannten Personengruppen, sofern<br />

sie nicht erwerbstätig sind und vom <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

unterhalten werden.<br />

Sie müssen <strong>die</strong> Berechtigung durch Einreichung einer<br />

B-Bescheinigung bei Abschluss eines Neuantrages<br />

nachweisen.

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