Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
I.4.2<br />
I.4.2.1<br />
I.4.2.2<br />
d) Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in<br />
Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung<br />
für das Schadenereignis zwar in vollem<br />
Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer<br />
keinen Anspruch haben, weil<br />
<strong>die</strong>ser den <strong>Versicherung</strong>sschutz ganz oder teilweise<br />
versagt hat oder<br />
e) wir nur aufgrund von Abkommen der <strong>Versicherung</strong>sunternehmen<br />
untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern<br />
oder wegen der Ausgleichspflicht<br />
aufgrund einer Mehrfachversicherung<br />
Entschädigungen leisten oder Rückstellungen<br />
bilden. Dies gilt nicht für Ausgleichsansprüche<br />
aufgrund einer Mehrfachversicherung<br />
von Zugfahrzeug und Anhänger.<br />
Schadenbelasteter Verlauf<br />
Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt<br />
vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein<br />
oder mehrere Schadenereignisse melden, für <strong>die</strong><br />
wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen<br />
bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind <strong>die</strong> Fälle<br />
nach I.4.1.2.<br />
Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst<br />
als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem<br />
folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden<br />
Rückstellungen für <strong>die</strong>sen Schaden, stufen wir<br />
Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden<br />
Kalenderjahres zurück.<br />
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden<br />
können<br />
I.5.1<br />
I.5.2<br />
I.5.3<br />
In der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />
Sie können eine Rückstufung in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />
vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung<br />
freiwillig, also ohne vertragliche oder<br />
gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen<br />
hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie<br />
nach Abschluss der Schadenregulierung über <strong>die</strong><br />
Höhe unserer Entschädigung, wenn <strong>die</strong>se nicht<br />
mehr als 500 EUR beträgt. Erstatten Sie uns <strong>die</strong><br />
Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach<br />
unserer Mitteilung, wird Ihr <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherungsvertrag<br />
als schadenfrei behandelt.<br />
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung<br />
und über <strong>die</strong> Höhe des Erstattungsbetrags<br />
unterrichtet und müssen wir danach im Zuge<br />
einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine<br />
weitere Entschädigung leisten, führt <strong>die</strong>s nicht<br />
zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.<br />
In der Vollkaskoversicherung<br />
Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung<br />
vermeiden, wenn Sie uns <strong>die</strong> Entschädigungsleistung<br />
innerhalb von sechs Monaten nach<br />
Zahlung der Entschädigungsleistung freiwillig, also<br />
ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung,<br />
erstatten.<br />
Leasingfahrzeug<br />
Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um<br />
ein Leasingfahrzeug, gelten I.5.1 und I.5.2 entsprechend<br />
für den Leasingnehmer.<br />
I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs<br />
I.6.1<br />
I.6.1.1<br />
I.6.1.2<br />
I.6.1.3<br />
I.6.1.4<br />
I.6.1.5<br />
I.6.1.6<br />
I.6.2<br />
In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf<br />
übernommen?<br />
Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch<br />
wenn <strong>die</strong>ser bei einem anderen Versicherer bestanden<br />
hat - wird auf den Vertrag des versicherten<br />
Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2<br />
und I.6.3 in folgenden Fällen übernommen:<br />
Fahrzeugwechsel<br />
Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines<br />
anderen Fahrzeugs angeschafft.<br />
Rabatttausch<br />
Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch<br />
ein anderes Fahrzeug und veräußern <strong>die</strong>ses oder<br />
setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb<br />
und beantragen <strong>die</strong> Übernahme des Schadenverlaufs.<br />
Weiteres Fahrzeug<br />
Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahrzeug<br />
wegfällt, ein weiteres Fahrzeug und beantragen <strong>die</strong><br />
Übernahme des Schadenverlaufs Ihres bisherigen<br />
Fahrzeugs.<br />
Ringtausch<br />
Sie haben bei uns mehrere <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />
für Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge. Im Falle<br />
eines Fahrzeugwechsels nach I.6.1.1 oder der<br />
<strong>Versicherung</strong> eines weiteren Fahrzeugs nach I.6.1.3<br />
können Sie beantragen, dass der Schadenverlauf<br />
zwischen zwei Verträgen getauscht wird.<br />
Schadenverlauf einer anderen Person<br />
Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend<br />
von Ihnen gefahren und Sie beantragen<br />
<strong>die</strong> Übernahme des Schadenverlaufs.<br />
Wechsel des Versicherers<br />
Sie sind nach Beendigung der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />
und ggf. der Vollkaskoversicherung von<br />
einem anderen <strong>Versicherung</strong>sunternehmen zu uns<br />
gewechselt. Wir übernehmen den Schadenverlauf<br />
des bisherigen Vertrages, wenn <strong>die</strong>ser durch eine<br />
Bescheinigung des bisherigen Unternehmens nach<br />
I.8 nachgewiesen wird.<br />
Sie werden bei der Einstufung des <strong>Versicherung</strong>svertrags<br />
in eine SF-Klasse so behandelt, als wären<br />
Sie während der Vorversicherungszeit bereits bei<br />
uns versichert gewesen.<br />
Wenn <strong>die</strong> Vorversicherung bei einem ausländischen<br />
Versicherer bestand, wird <strong>die</strong> Bescheinigung nur<br />
anerkannt, wenn <strong>die</strong> Schadenfreiheitsrabatt-<br />
Systeme vergleichbar sind.<br />
Welche Voraussetzungen gelten für <strong>die</strong><br />
Übernahme?<br />
Für <strong>die</strong> Übernahme eines Schadenverlaufs gelten<br />
folgende Voraussetzungen: