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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

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Seite 33 von 58<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

I.4.2<br />

I.4.2.1<br />

I.4.2.2<br />

d) Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in<br />

Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung<br />

für das Schadenereignis zwar in vollem<br />

Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer<br />

keinen Anspruch haben, weil<br />

<strong>die</strong>ser den <strong>Versicherung</strong>sschutz ganz oder teilweise<br />

versagt hat oder<br />

e) wir nur aufgrund von Abkommen der <strong>Versicherung</strong>sunternehmen<br />

untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern<br />

oder wegen der Ausgleichspflicht<br />

aufgrund einer Mehrfachversicherung<br />

Entschädigungen leisten oder Rückstellungen<br />

bilden. Dies gilt nicht für Ausgleichsansprüche<br />

aufgrund einer Mehrfachversicherung<br />

von Zugfahrzeug und Anhänger.<br />

Schadenbelasteter Verlauf<br />

Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt<br />

vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein<br />

oder mehrere Schadenereignisse melden, für <strong>die</strong><br />

wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen<br />

bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind <strong>die</strong> Fälle<br />

nach I.4.1.2.<br />

Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst<br />

als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem<br />

folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden<br />

Rückstellungen für <strong>die</strong>sen Schaden, stufen wir<br />

Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden<br />

Kalenderjahres zurück.<br />

I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden<br />

können<br />

I.5.1<br />

I.5.2<br />

I.5.3<br />

In der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />

Sie können eine Rückstufung in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />

vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung<br />

freiwillig, also ohne vertragliche oder<br />

gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen<br />

hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie<br />

nach Abschluss der Schadenregulierung über <strong>die</strong><br />

Höhe unserer Entschädigung, wenn <strong>die</strong>se nicht<br />

mehr als 500 EUR beträgt. Erstatten Sie uns <strong>die</strong><br />

Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach<br />

unserer Mitteilung, wird Ihr <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherungsvertrag<br />

als schadenfrei behandelt.<br />

Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung<br />

und über <strong>die</strong> Höhe des Erstattungsbetrags<br />

unterrichtet und müssen wir danach im Zuge<br />

einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine<br />

weitere Entschädigung leisten, führt <strong>die</strong>s nicht<br />

zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.<br />

In der Vollkaskoversicherung<br />

Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung<br />

vermeiden, wenn Sie uns <strong>die</strong> Entschädigungsleistung<br />

innerhalb von sechs Monaten nach<br />

Zahlung der Entschädigungsleistung freiwillig, also<br />

ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung,<br />

erstatten.<br />

Leasingfahrzeug<br />

Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um<br />

ein Leasingfahrzeug, gelten I.5.1 und I.5.2 entsprechend<br />

für den Leasingnehmer.<br />

I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs<br />

I.6.1<br />

I.6.1.1<br />

I.6.1.2<br />

I.6.1.3<br />

I.6.1.4<br />

I.6.1.5<br />

I.6.1.6<br />

I.6.2<br />

In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf<br />

übernommen?<br />

Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch<br />

wenn <strong>die</strong>ser bei einem anderen Versicherer bestanden<br />

hat - wird auf den Vertrag des versicherten<br />

Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2<br />

und I.6.3 in folgenden Fällen übernommen:<br />

Fahrzeugwechsel<br />

Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines<br />

anderen Fahrzeugs angeschafft.<br />

Rabatttausch<br />

Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch<br />

ein anderes Fahrzeug und veräußern <strong>die</strong>ses oder<br />

setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb<br />

und beantragen <strong>die</strong> Übernahme des Schadenverlaufs.<br />

Weiteres Fahrzeug<br />

Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahrzeug<br />

wegfällt, ein weiteres Fahrzeug und beantragen <strong>die</strong><br />

Übernahme des Schadenverlaufs Ihres bisherigen<br />

Fahrzeugs.<br />

Ringtausch<br />

Sie haben bei uns mehrere <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />

für Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge. Im Falle<br />

eines Fahrzeugwechsels nach I.6.1.1 oder der<br />

<strong>Versicherung</strong> eines weiteren Fahrzeugs nach I.6.1.3<br />

können Sie beantragen, dass der Schadenverlauf<br />

zwischen zwei Verträgen getauscht wird.<br />

Schadenverlauf einer anderen Person<br />

Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend<br />

von Ihnen gefahren und Sie beantragen<br />

<strong>die</strong> Übernahme des Schadenverlaufs.<br />

Wechsel des Versicherers<br />

Sie sind nach Beendigung der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />

und ggf. der Vollkaskoversicherung von<br />

einem anderen <strong>Versicherung</strong>sunternehmen zu uns<br />

gewechselt. Wir übernehmen den Schadenverlauf<br />

des bisherigen Vertrages, wenn <strong>die</strong>ser durch eine<br />

Bescheinigung des bisherigen Unternehmens nach<br />

I.8 nachgewiesen wird.<br />

Sie werden bei der Einstufung des <strong>Versicherung</strong>svertrags<br />

in eine SF-Klasse so behandelt, als wären<br />

Sie während der Vorversicherungszeit bereits bei<br />

uns versichert gewesen.<br />

Wenn <strong>die</strong> Vorversicherung bei einem ausländischen<br />

Versicherer bestand, wird <strong>die</strong> Bescheinigung nur<br />

anerkannt, wenn <strong>die</strong> Schadenfreiheitsrabatt-<br />

Systeme vergleichbar sind.<br />

Welche Voraussetzungen gelten für <strong>die</strong><br />

Übernahme?<br />

Für <strong>die</strong> Übernahme eines Schadenverlaufs gelten<br />

folgende Voraussetzungen:

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