Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
E.7.6<br />
E.7.7<br />
Ansprüche gegen Dritte<br />
Sie sind verpflichtet, uns beim Geltendmachen der<br />
aufgrund unserer Leistungen auf uns übergegangenen<br />
Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen,<br />
uns hierfür <strong>die</strong> benötigten Unterlagen auszuhändigen<br />
sowie eine Abtretungsvereinbarung mit<br />
uns zu schließen, <strong>die</strong> ausländischen Formvorschriften<br />
entspricht.<br />
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen<br />
Sie haben uns <strong>die</strong> Prozessführung gegen Dritte,<br />
insbesondere gegen den ausländischen <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflichtversicherer zu überlassen.<br />
E.8 Zusätzlich beim Fahrerschutz<br />
Anzeige des Todesfalls innerhalb 48 Stunden<br />
E.9.2<br />
E.9.3<br />
E.9.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.8<br />
geregelten Pflichten, haben Sie keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />
Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig,<br />
sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem<br />
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden<br />
Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie<br />
<strong>die</strong> Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben,<br />
bleibt der <strong>Versicherung</strong>sschutz bestehen.<br />
Abweichend von E.9.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,<br />
soweit Sie nachweisen, dass <strong>die</strong> Pflichtverletzung<br />
weder für <strong>die</strong> Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalls<br />
noch für <strong>die</strong> Feststellung oder den Umfang<br />
unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies<br />
gilt nicht, wenn Sie <strong>die</strong> Pflicht arglistig verletzen.<br />
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflichtversicherung<br />
In der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung ist <strong>die</strong> sich aus<br />
E.9.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung<br />
Ihnen und den mitversicherten Personen<br />
gegenüber auf den Betrag von höchstens je<br />
2.500 EUR ‡ beschränkt.<br />
E.8.1<br />
Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person<br />
zur Folge, müssen <strong>die</strong> aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />
Begünstigten uns <strong>die</strong>s innerhalb von 48 Stunden<br />
in Textform melden, auch wenn der Unfall<br />
schon angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen,<br />
eine Obduktion durch einen von uns beauftragten<br />
Arzt vornehmen zu lassen.<br />
E.9.4<br />
Haben Sie <strong>die</strong> Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht<br />
nach E.1.3 und E.1.4 vorsätzlich und in<br />
besonders schwerwiegender Weise verletzt (insbesondere<br />
bei unterlassener Hilfeleistung, bewusst<br />
wahrheitswidrigen Angaben uns gegenüber), erweitert<br />
sich <strong>die</strong> Leistungsfreiheit auf einen Betrag von<br />
höchstens je 5.000. EUR § .<br />
Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung<br />
von der Schweigepflicht<br />
Vollständige Leistungsfreiheit in der <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflichtversicherung<br />
E.8.2<br />
E.8.3<br />
Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet,<br />
a) unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen,<br />
b) den ärztlichen Anordnungen nachzukommen,<br />
c) <strong>die</strong> Unfallfolgen möglichst zu mindern,<br />
d) darauf hinzuwirken, dass von uns angeforderte<br />
Berichte und Gutachten alsbald erstellt werden,<br />
e) sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen<br />
zu lassen, wobei wir <strong>die</strong> notwendigen<br />
Kosten, einschließlich eines Ihnen entstehenden<br />
Ver<strong>die</strong>nstausfalls, tragen,<br />
f) Ärzte, <strong>die</strong> Sie - auch aus anderen Anlässen -<br />
behandelt oder untersucht haben, andere<br />
Versicherer, <strong>Versicherung</strong>sträger und Behörden<br />
von der Schweigepflicht im Rahmen von §<br />
213 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VVG) zu<br />
entbinden und zu ermächtigen, uns alle erforderlichen<br />
Auskünfte zu erteilen.<br />
Ansprüche gegen Dritte<br />
Der Fahrer bzw. dessen Hinterbliebene sind verpflichtet,<br />
uns Auskünfte zu den gegen Dritte bestehenden<br />
Ansprüchen zu erteilen und uns, soweit<br />
wir deckungsgleiche Ansprüche regulieren, bei der<br />
Durchsetzung von Regressansprüchen zu unterstützen.<br />
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns,<br />
soweit erforderlich und möglich, deckungsgleiche<br />
Ansprüche abzutreten.<br />
E.9.5<br />
E.9.6<br />
E.9.7<br />
Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder<br />
einem Anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil<br />
zu verschaffen, sind wir von unserer<br />
Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils<br />
vollständig frei.<br />
Besonderheiten in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- bzw. Umweltschadenversicherung<br />
bei Rechtsstreitigkeiten<br />
Verletzen Sie in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />
vorsätzlich Ihre Anzeigepflicht nach E.2.1 oder E.2.3<br />
oder Ihre Pflicht nach E.2.4, uns <strong>die</strong> Führung eines<br />
Rechtsstreits zu überlassen, oder in der Umweltschadenversicherung<br />
Ihre Informationspflicht nach<br />
E.6.2 oder Ihre Pflichten nach E.6.5 oder E.6.6 und<br />
führt <strong>die</strong>s zu einer rechtskräftigen Entscheidung,<br />
<strong>die</strong> über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage<br />
geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht,<br />
sind wir außerdem von unserer Leistungspflicht<br />
hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbeitrags<br />
vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung<br />
<strong>die</strong>ser Pflichten sind wir berechtigt, unsere<br />
Leistung hinsichtlich <strong>die</strong>ses Mehrbetrags in einem<br />
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden<br />
Verhältnis zu kürzen.<br />
Mindestversicherungssummen<br />
Verletzen Sie in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />
Ihre Pflichten nach E.1 und E.2 gelten anstelle der<br />
vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen <strong>die</strong> in<br />
Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.<br />
E.9 Welche Folgen hat eine Verletzung <strong>die</strong>ser<br />
Pflichten?<br />
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung<br />
‡<br />
Gem. § 6 Absatz 1 <strong>Kfz</strong>PflVV darf <strong>die</strong> Leistungsfreiheit höchstens<br />
auf 2.500 EUR beschränkt werden.<br />
§<br />
Gem. § 6 Absatz 3 <strong>Kfz</strong>PflVV darf <strong>die</strong> Leistungsfreiheit höchstens<br />
auf 5.000 EUR beschränkt werden.