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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

E.7.6<br />

E.7.7<br />

Ansprüche gegen Dritte<br />

Sie sind verpflichtet, uns beim Geltendmachen der<br />

aufgrund unserer Leistungen auf uns übergegangenen<br />

Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen,<br />

uns hierfür <strong>die</strong> benötigten Unterlagen auszuhändigen<br />

sowie eine Abtretungsvereinbarung mit<br />

uns zu schließen, <strong>die</strong> ausländischen Formvorschriften<br />

entspricht.<br />

Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen<br />

Sie haben uns <strong>die</strong> Prozessführung gegen Dritte,<br />

insbesondere gegen den ausländischen <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflichtversicherer zu überlassen.<br />

E.8 Zusätzlich beim Fahrerschutz<br />

Anzeige des Todesfalls innerhalb 48 Stunden<br />

E.9.2<br />

E.9.3<br />

E.9.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.8<br />

geregelten Pflichten, haben Sie keinen <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig,<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem<br />

der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden<br />

Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie<br />

<strong>die</strong> Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben,<br />

bleibt der <strong>Versicherung</strong>sschutz bestehen.<br />

Abweichend von E.9.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,<br />

soweit Sie nachweisen, dass <strong>die</strong> Pflichtverletzung<br />

weder für <strong>die</strong> Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalls<br />

noch für <strong>die</strong> Feststellung oder den Umfang<br />

unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies<br />

gilt nicht, wenn Sie <strong>die</strong> Pflicht arglistig verletzen.<br />

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflichtversicherung<br />

In der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung ist <strong>die</strong> sich aus<br />

E.9.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung<br />

Ihnen und den mitversicherten Personen<br />

gegenüber auf den Betrag von höchstens je<br />

2.500 EUR ‡ beschränkt.<br />

E.8.1<br />

Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person<br />

zur Folge, müssen <strong>die</strong> aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />

Begünstigten uns <strong>die</strong>s innerhalb von 48 Stunden<br />

in Textform melden, auch wenn der Unfall<br />

schon angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen,<br />

eine Obduktion durch einen von uns beauftragten<br />

Arzt vornehmen zu lassen.<br />

E.9.4<br />

Haben Sie <strong>die</strong> Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht<br />

nach E.1.3 und E.1.4 vorsätzlich und in<br />

besonders schwerwiegender Weise verletzt (insbesondere<br />

bei unterlassener Hilfeleistung, bewusst<br />

wahrheitswidrigen Angaben uns gegenüber), erweitert<br />

sich <strong>die</strong> Leistungsfreiheit auf einen Betrag von<br />

höchstens je 5.000. EUR § .<br />

Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung<br />

von der Schweigepflicht<br />

Vollständige Leistungsfreiheit in der <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflichtversicherung<br />

E.8.2<br />

E.8.3<br />

Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet,<br />

a) unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen,<br />

b) den ärztlichen Anordnungen nachzukommen,<br />

c) <strong>die</strong> Unfallfolgen möglichst zu mindern,<br />

d) darauf hinzuwirken, dass von uns angeforderte<br />

Berichte und Gutachten alsbald erstellt werden,<br />

e) sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen<br />

zu lassen, wobei wir <strong>die</strong> notwendigen<br />

Kosten, einschließlich eines Ihnen entstehenden<br />

Ver<strong>die</strong>nstausfalls, tragen,<br />

f) Ärzte, <strong>die</strong> Sie - auch aus anderen Anlässen -<br />

behandelt oder untersucht haben, andere<br />

Versicherer, <strong>Versicherung</strong>sträger und Behörden<br />

von der Schweigepflicht im Rahmen von §<br />

213 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VVG) zu<br />

entbinden und zu ermächtigen, uns alle erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

Ansprüche gegen Dritte<br />

Der Fahrer bzw. dessen Hinterbliebene sind verpflichtet,<br />

uns Auskünfte zu den gegen Dritte bestehenden<br />

Ansprüchen zu erteilen und uns, soweit<br />

wir deckungsgleiche Ansprüche regulieren, bei der<br />

Durchsetzung von Regressansprüchen zu unterstützen.<br />

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns,<br />

soweit erforderlich und möglich, deckungsgleiche<br />

Ansprüche abzutreten.<br />

E.9.5<br />

E.9.6<br />

E.9.7<br />

Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder<br />

einem Anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil<br />

zu verschaffen, sind wir von unserer<br />

Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils<br />

vollständig frei.<br />

Besonderheiten in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- bzw. Umweltschadenversicherung<br />

bei Rechtsstreitigkeiten<br />

Verletzen Sie in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />

vorsätzlich Ihre Anzeigepflicht nach E.2.1 oder E.2.3<br />

oder Ihre Pflicht nach E.2.4, uns <strong>die</strong> Führung eines<br />

Rechtsstreits zu überlassen, oder in der Umweltschadenversicherung<br />

Ihre Informationspflicht nach<br />

E.6.2 oder Ihre Pflichten nach E.6.5 oder E.6.6 und<br />

führt <strong>die</strong>s zu einer rechtskräftigen Entscheidung,<br />

<strong>die</strong> über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage<br />

geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht,<br />

sind wir außerdem von unserer Leistungspflicht<br />

hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbeitrags<br />

vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung<br />

<strong>die</strong>ser Pflichten sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung hinsichtlich <strong>die</strong>ses Mehrbetrags in einem<br />

der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden<br />

Verhältnis zu kürzen.<br />

Mindestversicherungssummen<br />

Verletzen Sie in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />

Ihre Pflichten nach E.1 und E.2 gelten anstelle der<br />

vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen <strong>die</strong> in<br />

Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.<br />

E.9 Welche Folgen hat eine Verletzung <strong>die</strong>ser<br />

Pflichten?<br />

Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung<br />

‡<br />

Gem. § 6 Absatz 1 <strong>Kfz</strong>PflVV darf <strong>die</strong> Leistungsfreiheit höchstens<br />

auf 2.500 EUR beschränkt werden.<br />

§<br />

Gem. § 6 Absatz 3 <strong>Kfz</strong>PflVV darf <strong>die</strong> Leistungsfreiheit höchstens<br />

auf 5.000 EUR beschränkt werden.

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