Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
I.2.2.6<br />
I.2.2.7<br />
Sondereinstufung in <strong>die</strong> SF-Klasse 2 nach begleitetem<br />
Fahren und Fahrsicherheitstraining im Privatkundengeschäft<br />
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw* ohne Übernahme<br />
eines Schadenverlaufs nach I.6 wird er auf<br />
schriftlichen Antrag in <strong>die</strong> SF-Klasse 2 nach der Regelung<br />
für das Begleitete Fahren eingestuft, wenn<br />
- <strong>die</strong> Voraussetzungen der Nr. I.2.2.5 erfüllt sind<br />
- Sie uns <strong>die</strong> Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining<br />
nachweisen.<br />
Sondereinstufung in <strong>die</strong> SF-Klasse 1 für Junge<br />
Fahrer bis unter 25 Jahre im Privatkundengeschäft<br />
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw*, ein Kraftrad,<br />
Trike, Quad, Leichtkraftrad ∗* oder ein Campingfahrzeug<br />
ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach<br />
I.6, wird er auf schriftlichen Antrag in <strong>die</strong> SF-Klasse<br />
1 eingestuft, wenn<br />
- Sie bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt<br />
sind,<br />
I.2.3<br />
I.2.4<br />
eine Zugmaschine (ausgenommen landwirtschaftliche<br />
Zugmaschinen) ohne Übernahme eines Schadenverlaufs<br />
nach I.6, wird er in <strong>die</strong> SF-Klasse 1 eingestuft,<br />
wenn auf Sie bereits ein Fahrzeug derselben<br />
Art (Lieferwagen, Lkw oder Zugmaschine - ausgenommen<br />
landwirtschaftliche Zugmaschinen) zugelassen<br />
ist, das zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt in der <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflichtversicherung mindestens in <strong>die</strong> SF-<br />
Klasse 3 eingestuft ist.<br />
Gleichgestellte Fahrerlaubnisse<br />
Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums (EWR) sind im Rahmen der<br />
SF-Ersteinstufung Fahrerlaubnissen aus einem Mitgliedsstaat<br />
des EWR gleichgestellt, wenn <strong>die</strong>se<br />
nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung<br />
ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung<br />
umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung<br />
der Auflagen umgeschrieben sind.<br />
Anrechnung des Schadenverlaufs der <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung<br />
I.2.2.8<br />
- Sie vorher für einen Zeitraum von mindestens<br />
einem Jahr bei einem Ihrer Elternteile in einem<br />
bei unserer Gesellschaft bestehenden<br />
Kraftfahrtversicherungsvertrag mitversichert<br />
waren,<br />
- <strong>die</strong>ser Vertrag während der Dauer Ihrer Mitversicherung<br />
einen schadenfreien Verlauf hatte<br />
und<br />
- <strong>die</strong> jährliche Fahrleistung des versicherten<br />
Fahrzeuges während der Dauer Ihrer Mitversicherung<br />
mindestens 10.000 km betrug.<br />
Sondereinstufung für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen<br />
*** im Privatkundengeschäft<br />
I.2.4.1<br />
I.2.4.2<br />
Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw*, ein Kraftrad,<br />
ein Trike, ein Quad, ein Leichtkraftrad** oder ein<br />
Campingfahrzeug und schließen Sie neben der <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung<br />
mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2),<br />
können Sie verlangen, dass <strong>die</strong> Einstufung nach<br />
dem Schadenverlauf der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />
erfolgt.<br />
Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug<br />
oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1 innerhalb<br />
der letzten zwölf Monate vor Abschluss der<br />
Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung<br />
bestanden hat; in <strong>die</strong>sem Fall übernehmen<br />
wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung<br />
nach I.6.<br />
Zwei bei der SV versicherte Fahrzeuge, <strong>die</strong> ein gemeinsames<br />
Wechselkennzeichen führen, werden in<br />
<strong>die</strong>selbe SF-Klasse eingestuft, wenn:<br />
a) eines der beiden Fahrzeuge bereits bei der SV<br />
versichert und in eine Schadenfreiheitsklasse<br />
eingestuft ist, sowie das hinzukommende<br />
zweite Fahrzeug über keinen eigenen Schadenverlauf<br />
(keine SF-Einstufung) aus einem<br />
Vorvertrag verfügt.<br />
In <strong>die</strong>sem Falle erhält das neue Fahrzeug <strong>die</strong>selbe<br />
SF-Klasse wie das bereits bei uns versicherte<br />
Fahrzeug.<br />
I.2.4.3<br />
Übernehmen Sie im Rahmen eines Rabatttauschs<br />
nach I.6.1.1 bis I.6.1.4 nur <strong>die</strong> SF-Klasse der <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflichtversicherung, ist <strong>die</strong> Angleichung bei Abschluss<br />
der Vollkaskoversicherung innerhalb eines<br />
Jahres nach Anrechnung der SF-Klasse ausgeschlossen,<br />
wenn für das andere Fahrzeug eine solche<br />
bestanden hat.<br />
Das Gleiche gilt, wenn Sie nach I.6.1.5 den Schadenverlauf<br />
einer anderen Person in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />
übernehmen und für den Vertrag<br />
des Dritten zum Zeitpunkt der Übernahme eine<br />
Vollkaskoversicherung bestand.<br />
I.2.2.9<br />
b) beide Fahrzeuge über keinen eigenen Schadenverlauf<br />
(keine SF-Einstufung) verfügen,<br />
Sie jedoch <strong>die</strong> Voraussetzungen für eine<br />
Sondereinstufung gemäß Nr. I.2.2.2 bis I.2.2.7<br />
erfüllen.<br />
In <strong>die</strong>sem Falle erhalten beide Fahrzeuge <strong>die</strong>selbe<br />
SF-Klasse, <strong>die</strong> sich aus der für Sie möglichen<br />
Sondereinstufung gemäß Nr. I.2.2.2 bis<br />
I.2.2.7 ergibt.<br />
Sondereinstufung in SF-Klasse 1 für Lieferwagen,<br />
Lkw und Zugmaschinen im Firmenkundengeschäft<br />
Beginnt Ihr Vertrag für einen Lieferwagen, Lkw oder<br />
I.3 Jährliche Neueinstufung<br />
I.3.1<br />
Wir stufen Ihren Vertrag zur Hauptfälligkeit<br />
(1. Januar bzw. Saisonbeginn) eines jeden Jahres<br />
nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr<br />
neu ein.<br />
Wirksamwerden der Neueinstufung<br />
Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit<br />
im neuen Kalenderjahr.<br />
∗*<br />
Nur Leichtkrafträder/-roller mit über 80 km/h Höchstgeschwindigkeit<br />
***<br />
gilt nicht für Anhänger