03.03.2014 Aufrufe

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 31 von 58<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

I.2.2.6<br />

I.2.2.7<br />

Sondereinstufung in <strong>die</strong> SF-Klasse 2 nach begleitetem<br />

Fahren und Fahrsicherheitstraining im Privatkundengeschäft<br />

Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw* ohne Übernahme<br />

eines Schadenverlaufs nach I.6 wird er auf<br />

schriftlichen Antrag in <strong>die</strong> SF-Klasse 2 nach der Regelung<br />

für das Begleitete Fahren eingestuft, wenn<br />

- <strong>die</strong> Voraussetzungen der Nr. I.2.2.5 erfüllt sind<br />

- Sie uns <strong>die</strong> Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining<br />

nachweisen.<br />

Sondereinstufung in <strong>die</strong> SF-Klasse 1 für Junge<br />

Fahrer bis unter 25 Jahre im Privatkundengeschäft<br />

Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw*, ein Kraftrad,<br />

Trike, Quad, Leichtkraftrad ∗* oder ein Campingfahrzeug<br />

ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach<br />

I.6, wird er auf schriftlichen Antrag in <strong>die</strong> SF-Klasse<br />

1 eingestuft, wenn<br />

- Sie bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt<br />

sind,<br />

I.2.3<br />

I.2.4<br />

eine Zugmaschine (ausgenommen landwirtschaftliche<br />

Zugmaschinen) ohne Übernahme eines Schadenverlaufs<br />

nach I.6, wird er in <strong>die</strong> SF-Klasse 1 eingestuft,<br />

wenn auf Sie bereits ein Fahrzeug derselben<br />

Art (Lieferwagen, Lkw oder Zugmaschine - ausgenommen<br />

landwirtschaftliche Zugmaschinen) zugelassen<br />

ist, das zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt in der <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflichtversicherung mindestens in <strong>die</strong> SF-<br />

Klasse 3 eingestuft ist.<br />

Gleichgestellte Fahrerlaubnisse<br />

Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums (EWR) sind im Rahmen der<br />

SF-Ersteinstufung Fahrerlaubnissen aus einem Mitgliedsstaat<br />

des EWR gleichgestellt, wenn <strong>die</strong>se<br />

nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung<br />

ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung<br />

umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung<br />

der Auflagen umgeschrieben sind.<br />

Anrechnung des Schadenverlaufs der <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung<br />

I.2.2.8<br />

- Sie vorher für einen Zeitraum von mindestens<br />

einem Jahr bei einem Ihrer Elternteile in einem<br />

bei unserer Gesellschaft bestehenden<br />

Kraftfahrtversicherungsvertrag mitversichert<br />

waren,<br />

- <strong>die</strong>ser Vertrag während der Dauer Ihrer Mitversicherung<br />

einen schadenfreien Verlauf hatte<br />

und<br />

- <strong>die</strong> jährliche Fahrleistung des versicherten<br />

Fahrzeuges während der Dauer Ihrer Mitversicherung<br />

mindestens 10.000 km betrug.<br />

Sondereinstufung für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen<br />

*** im Privatkundengeschäft<br />

I.2.4.1<br />

I.2.4.2<br />

Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw*, ein Kraftrad,<br />

ein Trike, ein Quad, ein Leichtkraftrad** oder ein<br />

Campingfahrzeug und schließen Sie neben der <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung<br />

mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2),<br />

können Sie verlangen, dass <strong>die</strong> Einstufung nach<br />

dem Schadenverlauf der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />

erfolgt.<br />

Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug<br />

oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1 innerhalb<br />

der letzten zwölf Monate vor Abschluss der<br />

Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung<br />

bestanden hat; in <strong>die</strong>sem Fall übernehmen<br />

wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung<br />

nach I.6.<br />

Zwei bei der SV versicherte Fahrzeuge, <strong>die</strong> ein gemeinsames<br />

Wechselkennzeichen führen, werden in<br />

<strong>die</strong>selbe SF-Klasse eingestuft, wenn:<br />

a) eines der beiden Fahrzeuge bereits bei der SV<br />

versichert und in eine Schadenfreiheitsklasse<br />

eingestuft ist, sowie das hinzukommende<br />

zweite Fahrzeug über keinen eigenen Schadenverlauf<br />

(keine SF-Einstufung) aus einem<br />

Vorvertrag verfügt.<br />

In <strong>die</strong>sem Falle erhält das neue Fahrzeug <strong>die</strong>selbe<br />

SF-Klasse wie das bereits bei uns versicherte<br />

Fahrzeug.<br />

I.2.4.3<br />

Übernehmen Sie im Rahmen eines Rabatttauschs<br />

nach I.6.1.1 bis I.6.1.4 nur <strong>die</strong> SF-Klasse der <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflichtversicherung, ist <strong>die</strong> Angleichung bei Abschluss<br />

der Vollkaskoversicherung innerhalb eines<br />

Jahres nach Anrechnung der SF-Klasse ausgeschlossen,<br />

wenn für das andere Fahrzeug eine solche<br />

bestanden hat.<br />

Das Gleiche gilt, wenn Sie nach I.6.1.5 den Schadenverlauf<br />

einer anderen Person in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung<br />

übernehmen und für den Vertrag<br />

des Dritten zum Zeitpunkt der Übernahme eine<br />

Vollkaskoversicherung bestand.<br />

I.2.2.9<br />

b) beide Fahrzeuge über keinen eigenen Schadenverlauf<br />

(keine SF-Einstufung) verfügen,<br />

Sie jedoch <strong>die</strong> Voraussetzungen für eine<br />

Sondereinstufung gemäß Nr. I.2.2.2 bis I.2.2.7<br />

erfüllen.<br />

In <strong>die</strong>sem Falle erhalten beide Fahrzeuge <strong>die</strong>selbe<br />

SF-Klasse, <strong>die</strong> sich aus der für Sie möglichen<br />

Sondereinstufung gemäß Nr. I.2.2.2 bis<br />

I.2.2.7 ergibt.<br />

Sondereinstufung in SF-Klasse 1 für Lieferwagen,<br />

Lkw und Zugmaschinen im Firmenkundengeschäft<br />

Beginnt Ihr Vertrag für einen Lieferwagen, Lkw oder<br />

I.3 Jährliche Neueinstufung<br />

I.3.1<br />

Wir stufen Ihren Vertrag zur Hauptfälligkeit<br />

(1. Januar bzw. Saisonbeginn) eines jeden Jahres<br />

nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr<br />

neu ein.<br />

Wirksamwerden der Neueinstufung<br />

Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit<br />

im neuen Kalenderjahr.<br />

∗*<br />

Nur Leichtkrafträder/-roller mit über 80 km/h Höchstgeschwindigkeit<br />

***<br />

gilt nicht für Anhänger

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!